Erwerb und/oder Veräußerung eigener Aktien gemäß § 119 Abs. 9 BörseG
Hörsching (pta045/13.05.2019/17:45) – .
Veröffentlichung des Beschlusses der 19. ordentlichen Hauptversammlung über die Ermächtigung des Vorstandes zum Rückerwerb eigener Aktien:
Die 19. ordentliche Hauptversammlung der POLYTEC Holding AG hat am 10.05.2019 den Beschluss gefasst, den Vorstand zu ermächtigen, eigene Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG im Ausmaß von bis zu 10% des Grundkapitals der Gesellschaft auf den Inhaber lautende eigene Nennbetragsaktien während der Geltungsdauer von 30 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung der Hauptversammlung, zu einem niedrigsten Gegenwert je Aktie von Euro 1, und einem höchsten Gegenwert je Aktie, der maximal 10% über dem durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der vorangegangenen 5 Handelstage liegen darf, zu erwerben. Der Erwerb eigener Aktien kann über die Börse, im Wege eines öffentlichen Angebots oder auf eine sonstige gesetzlich zulässige Weise zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck erfolgen. Der Vorstand wird außerdem ermächtigt, eigene Aktien nach erfolgtem Rückerwerb ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen.
Hörsching, im Mai 2019
Der Vorstand
(Ende)
Aussender: POLYTEC HOLDING AG
Adresse: Polytec-Straße 1, 4063 Hörsching
Land: Österreich
Ansprechpartner: Mag. Paul Rettenbacher
Tel.: +43 7221 701 292
E-Mail: paul.rettenbacher@polytec-group.com
Website: www.polytec-group.com
ISIN(s): AT0000A00XX9 (Aktie)
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