Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG
Wien (pta022/16.05.2018/12:10) – Warimpex Finanz- und Beteiligungs Aktiengesellschaft
FN 78485 w mit dem Sitz in Wien
(„Gesellschaft“)
Einladung
zu der am Donnerstag, den 14. Juni 2018 um 10:00 Uhr
in 1210 Wien, „floridotower“, Floridsdorfer Hauptstraße 1, 30. Stock
stattfindenden
32. ordentlichen Hauptversammlung
T a g e s o r d n u n g
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht, gesondertem (konsolidier-tem) nichtfinanziellen Bericht und Corporate-Governance-Bericht zum 31.12.2017 sowie des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht zum 31.12.2017 sowie des vom Auf-sichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2017.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzer-gebnisses.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäfts-jahr 2017.
5. Beschlussfassung über die Festsetzung einer Vergütung für die Mitglieder des Aufsichts-rats für das Geschäftsjahr 2017.
6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018.
7. Wahlen in den Aufsichtsrat.
8. Beschlussfassung
a) über die Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals in Punkt 5.3 der Satzung, wonach der Vorstand gemäß § 169 AktG ermächtigt ist, innerhalb von fünf Jahren nach Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung im Firmen-buch das Grundkapital um bis zu EUR 5.400.000,00 durch Ausgabe von bis zu 5.400.000 Stück neuen, auf Inhaber lautenden Stammaktien (Stückaktien) ge-gen Bar- oder Sacheinlagen, auch in mehreren Tranchen, auch unter Ausschluss des Bezugsrechts, zu erhöhen und den Ausgabekurs sowie die Ausgabebedin-gungen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen, und wonach der Aufsichtsrat ermächtigt ist, Änderungen der Satzung, die sich aus dem geneh-migten Kapital ergeben, zu beschließen;
sowie
b) über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals, und zwar Beschlussfas-sung über die Ermächtigung des Vorstands, innerhalb von fünf Jahren nach Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung im Firmenbuch das Grund-kapital um bis zu EUR 5.400.000,00 durch Ausgabe von bis zu 5.400.000 Stück neuen, auf Inhaber lautenden Stammaktien (Stückaktien) gegen Bar- und/oder Sacheinlagen, auch in mehreren Tranchen, auch unter teilweisem oder gänzlichem Ausschluss des Bezugsrechts, zu erhöhen und den Ausgabekurs so-wie die Ausgabebedingungen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzuset-zen, sowie Ermächtigung des Aufsichtsrats, Änderungen der Satzung, die sich aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen;
sowie
c) über die mit den Beschlussfassungen in den Punkten a) und b) einhergehenden Satzungsänderungen.
9. Beschlussfassung
a) über die Ermächtigung des Vorstands gemäß § 174 Abs 2 AktG innerhalb von fünf Jahren ab dem Datum der Beschlussfassung mit Zustimmung des Aufsichts-rates Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, mit denen ein Um-tausch- oder Bezugsrecht auf bis zu 9.000.000 Stück auf Inhaber lautende Stammaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu EUR 9.000.000,00 verbunden ist, auch in mehreren Tranchen, auszuge-ben und alle weiteren Bedingungen, die Ausgabe und das Wandlungsverfahren der Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, den Ausgabebetrag sowie das Umtausch- oder Wandlungsverhältnis festzusetzen. Das Bezugsrecht der Ak-tionäre wird ausgeschlossen. Die Bedienung der Umtausch- oder Bezugsrechte kann durch bedingtes Kapital oder mit eigenen Aktien oder einer Kombination daraus erfolgen. Der Preis der Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen ist unter Berücksichtigung anerkannter finanzmathematischer Methoden in ei-nem anerkannten Preisfindungsverfahren zu ermitteln;
sowie
b) über die bedingte Erhöhung des Grundkapitals gemäß § 159 Abs 2 Z 1 AktG um bis zu Nominale EUR 9.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 9.000.000 Stück neuen, auf Inhaber lautenden Stammaktien zur Ausgabe an Gläubiger von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen – zu der der Vorstand in die-ser Hauptversammlung ermächtigt wird – und Feststellung der Erfordernisse gemäß § 160 Abs 2 AktG über die Ermächtigung des Vorstandes, die weiteren Einzelheiten der bedingten Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzuset-zen, insbesondere die Einzelheiten der Ausgabe und des Wandlungsverfahrens der Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, den Ausgabebetrag sowie das Umtausch- oder Wandlungsverhältnis, und über die Ermächtigung des Auf-sichtsrates Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe der Aktien aus dem bedingten Kapital ergeben, zu beschließen („Bedingtes Kapital 4“);
sowie
c) über die mit der Beschlussfassung in Punkt b) einhergehende Satzungsänderung durch Ergänzung von Punkt 5. (Grundkapital) der Satzung um den neuen Punkt 5.2 d).
Unterlagen:
Die folgenden Unterlagen liegen am Sitz der Gesellschaft („floridotower“, Floridsdorfer Haupt-straße 1, 1210 Wien) zur Einsicht der Aktionäre auf:
* Jahresabschluss samt Lagebericht,
* Gesonderter (konsolidierter) nichtfinanzieller Bericht nach § 243b UGB,
* Corporate-Governance-Bericht nach § 243c UGB,
* Konzernabschluss samt Konzernlagebericht,
* Vorschlag für die Verwendung des im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzergebnis-ses,
* Bericht des Aufsichtsrats,
jeweils für das Geschäftsjahr 2017, sowie
* Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2.-9.,
* Transparenzangaben gemäß § 270 Abs 1a UGB zu Tagesordnungspunkt 6.,
* Lebenslauf und Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG von Hubert Staszewski zu Tages-ordnungspunkt 7.,
* Bericht gemäß §§ 169, 170 Abs 2 iVm 153 Abs 4 AktG (Bezugsrechtsausschluss bei ge-nehmigtem Kapital) zu Tagesordnungspunkt 8.,
* Bericht gemäß § 174 Abs 4 iVm 153 Abs 4 AktG (Bezugsrechtsausschluss bei Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen) zu Tagesordnungspunkt 9.,
* Formular für die Erteilung einer Vollmacht,
* Formular für den Widerruf einer Vollmacht,
* Formular für die Erteilung einer Vollmacht an einen Vertreter des IVA,
* Formular für den Widerruf einer Vollmacht an einen Vertreter des IVA,
* vollständiger Text dieser Einberufung,
* weitergehende Informationen über die Aktionärsrechte gemäß §§ 109, 110, 118 und 119 AktG.
Die oben genannten Unterlagen liegen spätestens ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung, somit spätestens ab 24.5.2018, am Sitz der Gesellschaft auf und sind ab diesem Tag auch auf der Internetseite der Gesellschaft (www.warimpex.com), Subseite Investor Relations, Subseite Haupt-versammlung zugänglich. Diese Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung aufliegen.
Hinweis gemäß § 106 Z 5 AktG:
Gemäß § 109 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals errei-chen, schriftlich verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die Antragsteller müssen seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sein. Dieses Verlangen muss der Gesellschaft spätestens am 24.5.2018 zuge-hen. Diese Verlangen können der Gesellschaft in Schriftform an ihren Sitz in „floridotower“, Flo-ridsdorfer Hauptstraße 1, 1210 Wien, zu Handen Herrn Dr. Daniel Folian übermittelt werden. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung bei-liegen. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die nachfolgenden Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Gemäß § 110 AktG können Aktionäre der Gesellschaft, deren Anteile zusammen zumindest 1 % des Grundkapitals erreichen, der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform (schriftlich, Unterschrift ist nicht erforderlich) Vorschläge zur Beschlussfassung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der an-zuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Auf-sichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft (www.warimpex.com), Subseite Investor Relations, Subseite Hauptversammlung, zugänglich gemacht werden. Dieses Verlangen muss der Gesell-schaft spätestens am 5.6.2018 zugehen.
Diese Verlangen können der Gesellschaft in Textform an ihren Sitz in „floridotower“, Floridsdor-fer Hauptstraße 1, 1210 Wien, zu Handen Herrn Dr. Daniel Folian, elektronisch (an die E-Mail-Adresse daniel.folian@warimpex.com oder per Telefax an +43 (0)1 310 55 00 122) übermittelt werden. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die nachfolgenden Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Gemäß § 118 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tages-ordnungspunkts erforderlich ist.
Aktionärsrechte, die an die Innehabung von Aktien während eines bestimmten Zeitraums ge-knüpft sind, können nur ausgeübt werden, wenn der entsprechende Nachweis der Aktionärsei-genschaft im jeweils relevanten Zeitraum durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG nach-gewiesen wird.
Weitergehende Informationen zu diesen Aktionärsrechten gemäß §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sowie zu den Zeitpunkten, bis zu denen diese ausgeübt werden können, sind auf der Inter-netseite der Gesellschaft (www.warimpex.com), Subseite Investor Relations, Subseite Hauptver-sammlung ab sofort zugänglich.
Teilnahmeberechtigung, Depotbestätigung, Nachweisstichtag und Vertretung:
Zur Teilnahme an dieser Hauptversammlung sind nur jene Aktionäre berechtigt, die am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag) Aktionäre waren. Nach-weisstichtag ist der 4.6.2018.
Der Nachweis der Aktionärseigenschaft am Nachweisstichtag bei depotverwahrten Inhaberaktien gegenüber der Gesellschaft zur Ausübung ihrer Rechte erfolgt durch die Vorlage einer Bestäti-gung des Anteilsbesitzes, die vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt wurde (Depotbestätigung). Die Depotbestätigung muss der Gesellschaft spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung, sohin am 11.6.2018, i) per Post an der Adresse der Gesellschaft „floridotower“, Floridsdorfer Hauptstraße 1, 1210 Wien, zu Handen Herrn Dr. Daniel Folian, oder ii) per E-Mail elektronisch an die E-Mail-Adresse daniel.folian@warimpex.com oder per Telefax an +43 (0)1 310 55 00 122 oder per SWIFT mt 599 an CENBATWW zugehen. Die De-potbestätigung hat mindestens die in § 10a AktG vorgesehenen Angaben zu enthalten, und zwar:
* Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder ein im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlicher Code,
* Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Per-sonen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen,
* Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000827209,
* Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
* Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den oben genannten Nach-weisstichtag 4.6.2018 beziehen.
Soll durch die Depotbestätigung der Nachweis der gegenwärtigen Eigenschaft als Aktionär ge-führt werden, darf sie zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein. Depotbestätigungen werden in deutscher und auch in englischer Sprache entgegen genom-men.
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen. Die Gesellschaft selbst oder ein Mit-glied des Vorstands oder des Aufsichtsrats darf das Stimmrecht als Bevollmächtigter nur ausüben, soweit der Aktionär eine ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat. Zur Vollmachtserteilung ist zwingend das von der Gesellschaft zur Verfügung gestellte For-mular zu verwenden, das auf der Internetseite der Gesellschaft (www.warimpex.com), Subseite Investor Relations, Subseite Hauptversammlung, abrufbar ist und auch eine Beschränkung der Bevollmächtigung zulässt, sofern die Bevollmächtigung nicht an ein depotführendes Kreditinsti-tut erteilt wurde und die für Depotbestätigungen geltenden Vorschriften eingehalten wurden.
Ausgefüllte Vollmachtsformulare sind an die Gesellschaft entweder elektronisch (an die E-Mail-Adresse daniel.folian@warimpex.com) oder per Telefax (an die Telefaxnummer +43 (0)1 310 55 00 122) zu übermitteln oder zur Hauptversammlung mitzubringen.
Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter vom Interessenverband für Anleger, IVA, Feldmühlgasse 22, 1130 Wien, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsge-bundene Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung; hiefür ist auf der In-ternetseite der Gesellschaft (www.warimpex.com), Subseite Investor Relations, Subseite Haupt-versammlung ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar. Darüber hinaus besteht die Möglich-keit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Florian Beckermann vom IVA unter Tel. +43 1 8763343-30, Fax +43 1 8763343-39 oder E-Mail florian.beckermann@iva.or.at.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Wi-derruf einer Vollmacht.
Aktien und Stimmrechte:
Gemäß § 106 Z 9 AktG geben wir bekannt, dass das Grundkapital der Gesellschaft zum Zeit-punkt der Einberufung, am 15.5.2018, EUR 54.000.000 beträgt und in 54.000.000 auf Inhaber lautende Stückaktien unterteilt ist. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Unter Berücksichtigung der 66.500 eigenen Aktien, für die das Stimmrecht gemäß §§ 65 Abs 5 AktG nicht ausgeübt wer-den kann, bestehen somit am 15.5.2018 insgesamt 53.933.500 Stimmrechte.
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung der Sit-zungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung schriftlich an den Vorstand gestellt wer-den.
Zutritt zur Hauptversammlung
Beim Zutritt zur Hauptversammlung müssen Sie Ihre Identität nachweisen können. Bitte bringen Sie dafür einen amtlichen Lichtbildausweis mit. Wenn Sie als Bevollmächtigter zur Hauptver-sammlung kommen, nehmen Sie zusätzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit. Falls das Original der Vollmacht schon an die Gesellschaft übersandt worden ist, erleichtern Sie den Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht mit dabei haben. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Identität der zur Versammlung erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert werden. Einlass zur Be-hebung der Stimmkarten ab 9:00 Uhr.
Wien, im Mai 2018
Der Vorstand
(Ende)
Aussender: Warimpex Finanz- und Beteiligungs AG
Adresse: Floridsdorfer Hauptstrasse 1, 1210 Wien
Land: Österreich
Ansprechpartner: Daniel Folian
Tel.: +43 1 310 55 00
E-Mail: investor.relations@warimpex.com
Website: www.warimpex.com
ISIN(s): AT0000827209 (Aktie)
Börsen: Amtlicher Handel in Wien
Weitere Handelsplätze: Warschau
[ Quelle: http://www.pressetext.com/news/20180516022 ]