Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt
Heidenheim (pta019/07.12.2018/16:42) – Mit Erstaunen haben wir die Ad-Hoc-Mitteilung unserer Beteiligung der Valora Effekten Handel AG vom 19.10.2018 zur Kenntnis genommen.
In dieser Ad-Hoc-Mitteilung werden wir vom Vorstand der Valora Effekten Handel AG dafür verantwortlich gemacht, dass die Valora Effekten Handel AG massive Rechts- und Beratungskosten hat.
Hierzu ist festzustellen, dass der Vorstand der Valora Effekten Handel AG für die Beauftragung von Rechtsanwälten verantwortlich ist und der Vorstand danach zu schauen hat, dass die Rechts- und Beratungskosten nicht ins unermessliche steigen.
Rechts- und Beratungskosten fallen normalerweise nur dann an, wenn ein Vorstand und auch der Aufsichtsrat nicht in der Lage sind, eigenständig dafür Sorge zu tragen, dass die Geschäftstätigkeit ordnungsgemäß abläuft.
In diesem Zusammenhang kann nur daran erinnert werden, dass keiner der bisherigen Aufsichtsräte in der Hauptversammlung am 28.05.2018 sich bereiterklärt hat die Versammlungsleitung zu übernehmen.
Aus diesem Grund wählte die Versammlung Herrn Dr. Lochner zum Versammlungsleiter.
Anschließend übernahm Herr Dr. Lochner die Versammlungsleitung und tat alles dafür, dass unsere Tagesordnungspunkte laut Ergänzungsverlangen, nicht behandelt wurden.
So verschleppte der Versammlungsleiter in Zusammenarbeit mit dem Vorstand die Hauptversammlung bis kurz vor 24.00 Uhr.
Dass wir uns ein solches rechtsmissbräuchliches Verhalten weder vom Vorstand, noch vom Aufsichtsrat und ganz gewiss nicht vom Versammlungsleiter gefallen lassen, ist offensichtlich.
Dass wir daher eine Anfechtungsklage gegen die Beschlüsse der Gesellschaft eingereicht haben sowie ein Auskunftserzwingungsverfahren ist selbstverständlich, wenn unsere Fragen in der Hauptversammlung nicht beantwortet werden.
Wenn man sich die Ad-Hoc-Mitteilung vom 19.10.2018 anschaut, stellt sich natürlich die Frage, ob der Vorstand und der Aufsichtsrat nicht in der Lage sind eigenständig, ohne Rechtsanwälte, eine Hauptversammlung vorzubereiten.
Offensichtlich ist dies nicht der Fall, da sonst nicht Rechtsanwaltsgebühren in einer Größenordnung von ca. 30 TEUR (siehe Ad-Hoc-Mitteilung vom 19.10.2018) angefallen wären.
Wie die Vergangenheit gezeigt hat, ist der Vorstand und der Aufsichtsrat noch nicht einmal in der Lage eine Mitteilung gem. § 161 AktG ordnungsgemäß jährlich zu veröffentlichen.
Ausweislich der veröffentlichten Mitteilungen gem. § 161 AktG der Valora Effekten Handel AG erfolgte für das Geschäftsjahr 2015 eine Erklärung im März 2015. Eine Erklärung für das Geschäftsjahr 2016 erfolgte im Juli 2017.
Dem Anhang des Jahresabschlusses zum 31.12.2016 der Valora Effekten Handel AG ist folgendes zu entnehmen:
„Vorstand und Aufsichtsrat haben die Entsprechungserklärung nach § 161 AktG abgegeben und den Aktionären auf der Homepage der Gesellschaft dauerhaft zur Verfügung gestellt.“
Weiter ist dem Lagebericht des Jahresabschlusses zum 31.12.2016 der Valora Effekten Handel AG folgendes zu entnehmen:
„Die Entsprechenserklärung zum Corporate Governance Kodex gem. § 161 des Aktiengesetzes finden Sie auf unserer Homepage unter
http://valora.de/info.„
Sowohl Anhang als auch Lagebericht sind mit Datum vom 08.03.2017 durch den Vorstand der Gesellschaft Herrn Helffentsein unterzeichnet. Nachweislich der Veröffentlichung gem. § 161 AktG erfolgte die Erklärung für das Geschäftsjahr 2016 erst im Juli 2017, also nach Aufstellung, Feststellung und Unterzeichnung des Jahresabschlusses 2016. Die Aussagen im Lagebericht 2016 sind sonst nachweislich falsch!
Vorstand und Aufsichtsrat der Valora Effekten Handel AG sind nicht in der Lage grundlegende aktienrechtliche Vorschriften ordnungsgemäß einzuhalten. Um von der eigenen Unfähigkeit abzulenken, wird versucht die Ursache für die erhöhten Rechts- und Beratungskosten anderen in die Schuhe zu schieben.
Die Probleme bei der Valora Effekten Handel AG sind hausgemacht und resultieren nicht aufgrund des Handels anderer Personen. Für die Unterlassung aktienrechtlicher Vorschriften sind einzige allein die Vertreter der Valora Effekten Handel AG verantwortlich.
Grundsätzlich muss sich auch kein Vorstand und kein Aufsichtsrat gegen eine berechtigte Klage wehren und hunderttausende von Euros durch Beauftragungen von Anwälten verschwenden, nur um eine Klage abzuweisen.
Warum verteidigt sich die Valora Effekten Handel AG gegen unsere Klagen überhaupt?
Offensichtlich geht es dem Vorstand nur darum, dass nicht sofort offensichtlich wird, dass Vorstand und Aufsichtsrat unfähig sind eine Gesellschaft, also ein Wertpapierhandelshaus, ordnungsgemäß zu führen.
Wenn man nun anschaut, dass in einem eigentlich positiven Börsenumfeld es die Valora Effekten Handel AG noch nicht einmal schafft Gewinne aus ihrem operativen Geschäft zu erwirtschaften, dann kann es einem Angst und Bange werden, wenn erstmal ein Börsenumschwung einsetzt, wie es derzeit der Fall ist.
Uns verwundert es nicht, dass die Valora Effekten Handel AG laut ihrer Mitteilung vom 19.10.2018, in ein solch schwieriges Fahrwasser geraten ist, nachdem nun Herr Ralf Bake in den Aufsichtsrat der Gesellschaft am 28.05.2018 gewählt wurde.
In diesem Zusammenhang soll nur daran erinnert werden, dass unter dem Aufsichtsratsvorsitzenden, Herrn Ralf Bake, bei der Kremlin AG die BaFin massive Gesetzesverstöße festgestellt hat und der Kremlin AG ein Zwangsgeld i.H.v. 140.000 Eur angedroht hat.
Erst die neuen Aufsichtsräte und der neue Vorstand, also Personen aus dem Umfeld der sogenannten Reich-Gruppe, konnten verhindern, dass ein Zwangsgeld i.H.v. 140.000 Eur durch die BaFin bezahlt werden musste.
Zur Zeit, als Herr Bake Aufsichtsratsvorsitzender der Kremlin AG war, hat er nichts unternommen um die Prüfung der Jahresabschlüsse voranzutreiben und hat noch nicht einmal ein Angebot für eine Abschlussprüfung besorgt.
Katastrophale Verhältnisse haben die neuen Aufsichtsräte und der neue Vorstand nach der Entmachtung von Herrn Bake vorgefunden.
Nachdem nun die Valora Effekten Handel AG offensichtlich in genauso katastrophale Verhältnisse zu rutschten droht, die offensichtlich auch wiederum von Herrn Bake ausgehen, ist nun das Handeln der Aktionäre gefordert.
Solange Herr Ralf Bake bei der Valora Effekten Handel AG im Aufsichtsrat ist, ist mit weiten Gerichtsverfahren zu rechnen.
Gegen Herrn Ralf Bake ermittelt derzeit die Staatsanwaltschaft!
Nicht nachvollziehbar ist, weshalb andere Wertpapierhandelshäuser- oder Wertpapierhandelbanken entsprechend ordentliche Gewinne erzielen können, nur die Valora Effekten Handel AG dies nicht kann.
Offensichtlich lassen unfähige Aufsichtsräte den Vorstand einfach gewähren, ohne diesem entsprechend beratend zur Seite zu stehen und diesen zu drängen, dass operativ Gewinne erzielt werden.
Ein Trauerspiel was sich der Aufsichtsrat bei der Valora Effekten Handel AG seit Jahren leistet.
Vorstand und Aufsichtsrat sind dafür verantwortlich, dass die Rechtsstreitigkeiten bestehen und dieser unfähige Personenkreis der Aufsichtsräte ist offensichtlich nicht einmal in der Lage dem Vorstand klar zu machen, dass er keine Unsummen für Rechts- und Beratungskosten auszugeben hat.
Zu einem Selbstbedienungsladen ist die Valora Effekten Handel AG verkommen, dass es schlimmer nicht geht.
Aus diesem Grund haben wir heute eine außerordentliche Hauptversammlung beantragt, um insbesondere Herrn Ralf Bake als Aufsichtsratsmitglied loszuwerden, um die Gesellschaft wieder in ruhiges Fahrwasser zu führen.
Seit der diesjährigen Hauptversammlung am 28.05.2018 ist der Aktienkurs der Valora Effekten Handel AG historisch eingebrochen. Am Tag der Hauptversammlung lag das Tageshoch bei 2,48 Eur, der aktuelle Kurs am 07.12.2018 beträgt gerademal 1,83 Eur. Seit der Neuwahl der Aufsichtsräte am 28.05.2018 besteht somit ein Minus von 20,21 %. Dies ist unserer Meinung insbesondere auf die Wahl von Herrn Ralf Bake in den Aufsichtsrat zurück zu führen.
Die Anleger fühlen sich offensichtlich durch die Wahl von Herrn Ralf Bake und dessen Handlungen insbesondere auch in Verbindung mit der Kremlin AG verunsichert und haben das Vertrauen verloren. Die Kremlin AG hatte kurze Zeit nachdem Herr Bake in den Aufsichtsrat bestellt wurde einen Insolvenzantrag beim zuständigen Gericht gestellt. Es kann davon ausgegangen werden, dass Anleger sich von dieser Tatsache und den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen Herrn Bake verunsichert fühlen und deshalb der Kurs massiv abgestürzt ist.
(Ende)
Aussender: Beteiligungen im Baltikum AG
Adresse: Panoramaweg 18, 89518 Heidenheim
Land: Deutschland
Ansprechpartner: Norbert Schulz
E-Mail: info@baltikum-ag.de
Website: www.baltikum-ag.de
ISIN(s): DE0005204200 (Aktie)
Börsen: Freiverkehr in München
[ Quelle: http://www.pressetext.com/news/20181207019 ]