Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt
Heidenheim (pta044/14.05.2019/16:47) – Bezugnehmend auf den heutigen Artikel in der Heidenheimer Zeitung, dem folgende Passage zu entnehmen ist:
„Für alle durchsuchten Objekte lagen richterliche Durchsuchungsbeschlüsse vor.“,
nehmen wir wie folgt Stellung.
Den uns vorliegenden Unterlagen kann entnommen werden, dass Ordner der Konsortium AG in den Räumlichkeiten im Panoramweg 18 mitgenommen wurden.
Uns liegt kein Durchsuchungsbeschluss für Räumlichkeiten im Panoramaweg 18 vor. Folglich kann darauf geschlossen werden, dass nicht für alle Objekte ein Durchsuchungsbeschluss vorlag.
Offensichtlich ist bei den Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft einiges falsch gelaufen. Die Verfehlungen versucht die Staatsanwaltschaft München jetzt durch öffentliche falsche Pressebekundungen zu vertuschen.
Es handelt sich jetzt schon um einen Justiz-, Politskandal, wenn eine Staatsanwaltschaft auf offensichtliche Verleumdungen eines CSU-Vizebürgermeisters von Mittenwald hereinfällt, der vorsätzlich nach unserem bisherigen Kenntnisstand falsche Anzeigen und somit Verleumdungen kundtut, mit dem Ziel, dass unberechtigte Ermittlungen eingeleitet werden. Gegen Herrn Gerhard Schöner wurde unseres Wissens nach bereits Strafanzeige erstattet, wie die Staatsanwaltschaft München bestätigte.
Derzeit prüfen wir, ob wir eine einstweilige Verfügung gegen den Freistaat Bayern auf Unterlassung der Aussage beantragen, dass Durchsuchungsbeschlüsse für alle Objekte vorliegen.
(Ende)
Aussender: KONSORTIUM Aktiengesellschaft
Adresse: Tannhäuser Weg 44, 89518 Heidenheim an der Brenz
Land: Deutschland
Ansprechpartner: Konsortium Aktiengesellschaft
Tel.: +49 7321 92534100
E-Mail: mail@konsortium.de
Website: www.konsortium.de
ISIN(s): DE0006323405 (Aktie)
Börsen: Freiverkehr in München
[ Quelle: http://www.pressetext.com/news/20190514044 ]