Mitteilungspflichten für Inhaber wesentlicher Beteiligungen gemäß § 43 WpHG
Hamburg (pta024/03.06.2019/12:20) – Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 43 WpHG
Beteiligungsmeldung
Gemäß § 43 WpHG ergibt sich für Aktionäre, die die 10%-Schwelle erreichen oder überschreiten, eine Mitteilungspflicht gegenüber dem Emittenten, die mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele und die Herkunft der für den Erwerb verwendeten Mittel mitzuteilen.
Diesbezüglich bezieht die dr. fischer und partner GmbH und die Mitteilungspflichtige Vanessa Beuttenmüller wie folgt Stellung:
Die Investition dient vorrangig zur Erzielung von Handelsgewinnen, der Zukauf weiterer Stimmrechte ist nicht geplant. Die Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Emittentin wird von unserer Seite nicht angestrebt. Eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik ist von Seiten der Mitteilungspflichtigen ebenfalls nicht angestrebt.
Zum Erwerb der Aktien wurden ausschließlich eigene Mittel eingesetzt.
(Ende)
Aussender: Deutsche Cannabis AG
Adresse: Moorhof 11, 22399 Hamburg
Land: Deutschland
Ansprechpartner: Holger Uhrhammer
Tel.: +49 40 60761830
E-Mail: info@deutschecannabis.com
Website: www.deutschecannabis.com
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