Schlappe für Check24: Marktauswahl zu gering

Börsenbär und Bulle

Gerichtshammer: Schlappe für Check24 (Foto: pixabay.com, QuinceCreative)pressetext.redaktion

Berlin/Frankfurt am Main (pte022/09.09.2021/13:59) – Das Vermittlungsportal Check24 muss explizit darauf hinweisen, dass sein Vergleich von Privathaftpflichtversicherungen auf einer stark eingeschränkten Marktauswahl beruht. Das hat das Landgericht Frankfurt am Main nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) http://vzbv.de entschieden. Stein des Anstoßes: Mehr als die Hälfte der Anbieter im Vergleich fehlten.

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„Vermeintliches Top-Angebot“

„Das vermeintliche Topangebot muss längst nicht das günstigste am Markt sein, wenn die Mehrzahl der Versicherer gar nicht in den Vergleich einbezogen sind. Verbraucher würden ein Vergleichsportal sicher anders bewerten, wenn klar ersichtlich ist, dass ihnen nur eine beschränkte Auswahl von Anbietern präsentiert wird“, sagt vzbv-Rechtsreferent David Bode.

Check24 hatte im Internet den Vergleich und die Vermittlung von Privathaftpflichtversicherungen angeboten. Einbezogen waren allerdings nur Versicherer, die mit Check24 eine Provisionsvereinbarung abgeschlossen hatten. Das waren nicht einmal die Hälfte der Anbieter. Auch viele große Versicherer wie Allianz, Huk-Coburg, CosmosDirekt, Continentale, ERGO Direkt und Nürnberger fehlten. Eine Liste der nicht teilnehmenden Versicherer befand sich erst am Ende einer gesonderten Internetseite, zu der nur ein unscheinbarer Link führte, so der vzbv.

Informationspflicht missachtet

Die Richter schlossen sich in ihrer Begründung der Auffassung des vzbv an, dass Check24 gegen seine Informationspflichten nach dem Versicherungsvertragsgesetz verstieß. Ein Versicherungsinteressent erwarte bei der Nutzung eines Vergleichsportals eine tendenziell vollständige Einbeziehung der am Markt befindlichen Produkte. Check24 habe aber nur 38 von 89 Versicherern und damit nicht einmal die Hälfte der Anbieter einbezogen. Eine individuelle und ausgewogene Marktuntersuchung sei auf dieser Grundlage nicht möglich.

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