So wirkt sich das Deutschlandticket auf die Steuer aus

Deutschlandticket Steuer

Eingeführt im Mai 2023 als Nachfolgemodell des 9-Euro-Tickets soll das Deutschlandticket, auch 49-Euro-Ticket genannt, Pendlerinnen und Pendlern das Umsteigen auf den öffentlichen Nahverkehr schmackhaft machen. Auch für Unternehmen bringt es Vorteile.

Im Mai 2023 trat das 49-Euro-Ticket die Nachfolge des beliebten 9-Euro-Tickets an. Es gilt für Nahverkehrszüge, Busse, Straßenbahnen, U-Bahnen und andere Verkehrsmittel des öffentlichen Personennahverkehrs. Das jederzeit kündbare monatliche Abo kostet derzeit 49 Euro und erleichtert durch einfaches Handling das Umsteigen auf den öffentlichen Nahverkehr, vorausgesetzt die entsprechende Infrastruktur ist vorhanden. Als Sahnehäubchen obendrauf profitieren insbesondere Berufspendler von Steuererleichterungen. 

Anzeige

Aus eigener Tasche

Die Kosten für das Pendeln zur Arbeit, die aus eigener Tasche bezahlt werden, gelten in der Regel als Werbungskosten. Über die Entfernungspauschale können diese Kosten unabhängig vom tatsächlichen Aufwand und von der Wahl des Verkehrsmittels steuerlich geltend gemacht werden. Die Pauschale beträgt 0,30 Euro pro Entfernungskilometer und erhöht sich ab dem 21. Entfernungskilometer auf 0,38 Euro.

Die Entfernungspauschale ist allerdings auf einen Höchstbetrag von 4.500 Euro gedeckelt, wenn die Strecke zu Fuß, mit dem Fahrrad, Motorrad, Motorroller, Moped oder im Rahmen einer Fahrgemeinschaft zurückgelegt wird. Werden öffentliche Verkehrsmittel – ausgenommen sind Taxis und Flüge – benutzt, dürfen die nachgewiesenen Kosten in voller Höhe als Werbungskosten angesetzt werden. 

Das Deutschlandticket kann sich durchaus doppelt lohnen, wenn etwa mit dem günstigen 49-Euro-Ticket gependelt, aber die Entfernungspauschale, die ja unabhängig vom tatsächlichen Aufwand geltend gemacht werden kann, in Anspruch genommen wird. Noch mehr sparen lässt sich, wenn der Chef oder die Chefin das Deutschlandticket bezuschusst oder als Jobticket kostenlos oder verbilligt ausgehändigt. 

Jobticket

Wenn Unternehmen das Ticket mit mindestens 25 % bezuschussen, steuert der Staat bis 2024 noch 5 % dazu. Damit würde der Preis des Deutschlandtickets für den Arbeitnehmer im besten Fall auf 34,30 Euro sinken. 

Außerdem ist das Ticket nach § 3 Nr. 15 EStG steuerfrei, wenn die Kostenübernahme oder Bezuschussung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgt. Das steuerfreie Jobticket oder die steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse werden dann allerdings auf der Jahreslohnsteuerbescheinigung vermerkt und reduzieren so die Entfernungspauschale, damit es nicht zu einer doppelten Vergünstigung kommt. Die 50-Euro-Freigrenze für steuerfreie Sachbezüge schmälert das Jobticket dagegen nicht und es darf zudem privat genutzt werden. 

Eine weitere Möglichkeit ist die Gehaltsumwandlung. Dann ist das Jobticket zwar nicht steuerfrei, aber immerhin steuerbegünstigt. Der Betrag wird dabei vor Abzug der Steuern und Sozialversicherungsbeiträge vom Bruttogehalt abgezogen und nicht mit dem individuellen Steuersatz, sondern pauschal versteuert. Wird mit 25 % pauschal besteuert, unterbleibt eine Anrechnung auf die Entfernungspauschale. 

Egal ob als Gehaltsextra oder in Form einer Gehaltsumwandlung, für das Jobticket fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an. Somit entfällt also auch der entsprechende Arbeitgeberanteil. Das könnte auch dem Unternehmen die Kostenübernahme versüßen.

Die Kapital Medien GmbH, der Verlag der Finanzzeitschriften AnlegerPlusAnlegerPlus News und AnlegerLand ist eine 100-%-Tochter der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Foto: © unsplash.com, Julian Hochgesang

AnlegerPlus