Belästigung im Job: Viele Täter kehren zurück

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#MeToo: Taten oft ohne Konsequenzen (Foto: unsplash.com, Mihai Surdu)pressetext.redaktion

East Lansing/Innsbruck (pte004/15.11.2019/06:15) – In den USA kann fast die Hälfte der Angestellten, denen sexuelle Belästigung vorgeworfen wird, wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren. Konflikte werden in Unternehmen oft durch Schiedsverfahren gelöst und im Privaten beigelegt, wie eine Studie der Michigan State University http://msu.edu zeigt.

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“Chef muss sich einschalten”

“Wenn eine tatsächliche Straftat vorliegt, muss sie geahndet werden. Wenn aber am Arbeitsplatz ein Gefühl von Diskriminierung oder fehlender Wertschätzung vorliegt, kann das auch eine massive Belastung sein. Auch wenn diese Situationen nicht ausarten, müssen Führungskräfte sie sehr ernst nehmen. Die Mitarbeiter dürfen das nicht untereinander ausmachen, der Chef muss sich einschalten, falls nötig auch mit Sanktionen. Die interne Kommunikation muss wertschätzend und angstfrei ablaufen”, sagt Arbeitspsychologin Barbara Hellweger http://hr-arbeitspsychologie.at im pressetext-Interview.

Die Forscher haben 60 Gerichtsfälle untersucht, in denen Angestellte aufgrund des Vorwurfes sexuellen Belästigung entlassen wurden, sich aber gegen diese Bestrafung wehrten, was schließlich zur Beilegung per Schiedsverfahren führte. In 48 Prozent der Fälle konnten die bezichtigten Mitarbeiter wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren. In 13 Prozent der Fälle konnten sie ohne Sanktionen zurückkehren.

Leitlinien bei Unternehmen

“Ich war sehr überrascht über die Anzahl der Leute, die bewiesenermaßen jemanden sexuell belästigt haben und wieder zu ihrer Arbeit zurückkehren durften”, meint Studienleiterin Stacy Hickox. Der Forscherin zufolge waren die Leitlinien der von den Fällen betroffenen Unternehmen ein wichtiger Faktor dafür, ob eine Sanktion aufrechterhalten wurde. Vor allem wenn die Regeln spezifische Fälle abdecken, waren die Strafmaßnahmen strenger.

Hickox zufolge haben Beschuldigte das Recht, sich gegen eine ungerechte Bestrafung zu wehren. Wenn keine ausreichende Beweislage vorliegt, können sie ebenfalls nicht entlassen oder bestraft werden. Die Forscherin sieht bei Schiedsverfahren gewisse Probleme. Sie werden in privatem Rahmen durchgeführt und die Öffentlichkeit erfährt nicht, was darin gesagt wird. Außerdem achten viele Betroffene nicht darauf, welche Rechte sie aufgeben, wenn sie der Einigung zustimmen.

(Ende)

Aussender: pressetext.redaktion

Ansprechpartner: Georg Haas

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[ Quelle: http://www.pressetext.com/news/20191115004 ]

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