Steinhoff-Aktie: Verwässerung droht

Steinhoff
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Die sich seit 2017 in einer schweren Bilanzkrise befindliche niederländische Steinhoff International Holdings N.V. hat im Dezember 2022 ein Sanierungskonzept bekanntgegeben, das aus Sicht der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. zahlreiche Fragen aufwirft und dessen Umsetzung mit einem extremen Verwässerungseffekt für die Aktionäre verbunden wäre.

Steinhoff will mit seinen größten Gläubigern eine Vereinbarung schließen, wonach die Fälligkeiten der ausstehenden Finanzverbindlichkeiten über den 30.6.2023 hinaus bis mindestens 30.6.2026 verlängert werden sollen. Für die Verlängerung der Laufzeiten und eine Anpassung des Zinssatzes sollen die Gläubiger 80 % des zukünftigen wirtschaftlichen Eigenkapitals der Gruppe erhalten.

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Die Aktionäre sollen also nur noch 20 % der Anteile in Form von Aktien einer neuen obersten Holdinggesellschaft der Gruppe erhalten, die zudem nicht börsennotiert sein soll und deren Anteile somit nicht handelbar sein würden. Aus Sicht der SdK stellt dieser Sanierungsvorschlag eine deutliche Verschlechterung zu der in der Vergangenheit angedachten Lösung, die Bilanzsanierung vor allem durch Verkäufe von Anteilen an Tochtergesellschaften zu realisieren, dar.

Aufruf zur Interessenbündelung

Die SdK ruft daher alle betroffenen Aktionäre zur Interessensbündelung auf, sich zu organisieren und so eine bestmögliche Wahrung ihrer Interessen gewährleisten zu können. Das Sanierungskonzept werfe erhebliche Fragen auf. Unklar sei unter anderem, warum die Gläubiger genau 80 % der operativen Einheiten des Unternehmens erhalten sollen.

Zur Prüfung der Angemessenheit ist aus Sicht der SdK eine umfassende Unternehmensbewertung erforderlich, die aber offensichtlich nicht eingeholt wurde bzw. nicht veröffentlicht wurde. Zugleich sei nicht nachvollziehbar, ob Angebote zum Kauf der Beteiligungen an den Tochtergesellschaften eingeholt wurden bzw. wie hoch diese waren. Ohne eine Unternehmensbewertung sei auch eine Angemessenheitsprüfung bzgl. der Zinssätze nicht möglich.

Die extreme Verwässerung der Aktionäre, verbunden mit Umstand, dass die Anteile an der neuen Holdinggesellschaft nicht handelbar sein sollen, ist nach Ansicht der SdK weder für private noch für institutionelle Investoren hinnehmbar. Die Schutzgemeinschaft fordert daher alle betroffenen Aktionäre dazu auf, ihre Interessen zu bündeln, um dadurch eine angemessene Interessensvertretung im Zuge der Sanierungsbemühungen sicherstellen und Verbesserungen zu Gunsten der Aktionäre durchsetzen zu können.

Newsletter und Webinar zur Steinhoff-Aktie

Betroffene Aktionäre können sich auf der Webseite der SdK für einen kostenlosen Newsletter registrieren, über den die SdK über die weiteren Entwicklungen informieren wird. Die SdK bietet allen betroffenen Aktionären ferner an, diese kostenlos auf der kommenden Hauptversammlung zu vertreten.

Zur Erörterung der derzeitigen Geschehnisse wird die SdK ein Webinar für Mitglieder der SdK am Mittwoch, den 18.1.2023 um 19 Uhr, veranstalten. Aufgrund des begrenzten Platzkontingents ist jedoch eine vorherige Anmeldung über diesen Link notwendig.

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Foto: © Pixabay

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