Steinhoff bezieht Stellung zu SdK-Gutachten

Steinhoff Gutachten

Steinhoff hat eine Stellungnahme zum Gutachten der SdK – Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger abgegeben. Für die Aktionärsschützer ist die Argumentation nicht nachvollziehbar. 

Am 29. Mai 2023 hatte die Steinhoff International Holdings NV das Abstimmungsergebnis diverser Stakeholder-Gruppen zum WHOA-Restrukturierungsplan bekanntgegeben. In der Gruppe der Aktionäre wurde insgesamt für 1.697.509.894 Aktien eine Stimme abgegeben. 90 % davon (1.521.385.991 Aktien) lehnten den Restrukturierungsplan ab. Die anderen drei Gruppen haben dem Restrukturierungsplan von Steinhoff jedoch jeweils mit 100 % zugestimmt. Es handelt sich bei diesen Gruppen um die CPU-Gläubiger, also Gläubiger von Tochtergesellschaften, die von der Steinhoff International Holdings NV eine Garantieerklärung erhalten haben, und die beiden Intra-Group Gläubiger.

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Steinhoff legte den WHOA-Restrukturierungsplan daraufhin einem Gericht vor. Theoretisch könnte das Gericht den Plan trotz der fehlenden Zustimmung der Aktionäre genehmigen. Um das zu verhindern, reichte die SdK am 13. Juni 2023 bei Gericht eine Stellungnahme ein. 

Steinhoff reagiert mit Gegengutachten

Als Reaktion hat auch Steinhoff ein Gutachten eingereicht, die Gesellschaft beharrt darin darauf, dass der Restrukturierungsplan umgesetzt wird. Auch die anwaltlichen Vertreter der größten Gläubiger fordern in einer eigenen Stellungnahme die Umsetzung des Restrukturierungsplans. Die Anlegerschützer der SdK überzeugt die Argumentation des Unternehmens nicht. „Es ist für uns weiterhin nicht nachvollziehbar, wieso überhaupt ein Restrukturierungsplan vorteilhaft für die Gläubiger sein soll, wo diese doch im Rahmen eines regulären Insolvenzverfahrens sowieso vor den Aktionären ihre Forderungen befriedigt bekommen würden“, teilte die SdK in einem Rundschreiben mit. „Ferner ist uns auch bei Anwendung des WHOA nicht ersichtlich, wieso die Aktionäre nur 20 % des über die Verbindlichkeiten hinausgehenden Verwertungserlöses erhalten sollen, und nicht 100 %“, heißt es darin weiter. Sowohl bei einer Verwertung der Vermögensgegenstände im laufenden „Geschäftsbetrieb“ als auch im Rahmen eines Insolvenzverfahrens würden die Aktionäre den die Verbindlichkeiten übersteigenden „Liquidationserlös“ erhalten.

Die Kapital Medien GmbH, der Verlag der Finanzzeitschriften AnlegerPlusAnlegerPlus News und AnlegerLand ist eine 100-%-Tochter der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Foto: © unsplash.com, Scott Graham

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