Swiss Merchant Group AG: EVAN GROUP PLC – Insolvenzantrag – ISIN: DE000A2NBY22

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Swiss Merchant Group AG: EVAN GROUP PLC – Insolvenzantrag – ISIN: DE000A2NBY22

22.06.2023 / 12:00 CET/CEST

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Kastanienbaum, Luzern, Schweiz 22.06.2023
Pressemitteilung:
EVAN GROUP PLC Insolvenzverfahren
Die Swiss Merchant Group AG («SMG») gibt bekannt, dass sie die rechtlichen Voraussetzungen des am 06.06.2023 eingereichten Insolvenzantrags der EVAN GROUP PLC («EVAN»), Malta wegen Überschuldung anzweifelt und bereit ist notfalls mit gerichtlicher Hilfe in Anspruch zu nehmen. 

Zum Hintergrund, die SMG hatte am 17.11.2017 in einer Pressmitteilung den Einstieg in ein Investment in EVAN Bonds mit der ISIN: DE000A19L426 mitgeteilt. Vorausgegangen war ein unterschriebenes DCM Bond-Purchase Agreement vom 18.07.2017 zwischen der SMG und der EVAN Group PLC, in welcher die Swiss Merchant Group einen exklusiven Investment- und Kaufvertrag auf alle EVAN Anleihen der ISIN: DE000A19L426 erhalten hatte und hierin explizit auf das eingezahlte Eigenkapital der Evan Group PLC in Höhe von EUR 100 Mio. hingewiesen worden war.  Im weiteren Verlauf der EVAN Bond Emission wurden dann noch in dem PPM-Prospekt, in Sachwertgutachten der Firma Jones Lang LaSalle, Sachkapitalerhöhungsberichten, und der Eröffnungsbilanz dargestellt, dass eine Einbringung von Immobilien Gesellschaften mit einem bilanziellen Net- Asset Value von über EUR 100 Mio. aus der Gerstner Unternehmensgruppe (UNIMO, Livinit, Shopinit, Sleepinit, usw.)  nicht nur beabsichtigt, sondern auch bereits erfolgt sei.

Nach den nun vorliegenden Erkenntnissen wurden die EUR 100 Mio. Eigenkapital in der EVAN-Eröffnungsbilanz im Jahr 2017 aktiviert (Bericht von RSM Malta, im Juni 2017, Teil des PPMs) und der SMG sowie auch anderen institutionellen Anleihekäufern sowie dem Kapitalmarkt so im EU-Private Placement Memorandum sowie in der Eröffnungsbilanz der EVAN präsentiert.

Nachdem man die Anleihegelder der Investoren erhalten hatte, wurde begonnen, Teile der der EVAN Group PLC zugeordneten Vermögenswerte, welche laut Deloitte Sachkapitalerhöhungsbericht in der Eröffnungsbilanz aktiviert waren, bei der EVAN wiederum herauszunehmen und ausserbilanziell (Off-balance) zu verkaufen.
Hiervon waren in einer Periode von insgesamt fünf Jahren drei Immobilien oder deren deutsche Zweckgesellschaften der EVAN betroffen, welche in einer Grössenordnung von rund EUR 75 Mio. verkauft wurden. Da es sich zum Teil auch um banklastenfreie Immobilien mit geringer Fremdfinanzierungsquote gehandelt hat, hätte dieser erzielte monetäre Mehrerlös eigentlich der EVAN zu Gute kommen müssen.  
 

Ein prominentes Beispiel wird öffentlich im Presseartikel der Immobilien Zeitung Deutschland vom Montag dem 05. September 2022, wo die UNIMO Gruppe anstatt der Evan Group plc als Verkäufer des Büdingen Fachmarkt Zentrums genannt wird. Das Büdingen Fachmarkt Zentrum wurde als Teil des PPMs angegeben.

Die EVAN ist eine Sitzgesellschaft mit Sitz in Malta. Die operative Führung und Entscheidungsfindungen der EVAN wurden sowohl in Xanten, Deutschland als auch in Zug in der Schweiz erbracht. Der Buchhalter der EVAN (Sekretär der Gesellschaft) sitzt in Deutschland.  Alle wirtschaftlich-relevanten Entscheidungen, welche im Zusammenhang mit den EVAN Sachkapitalerhöhungs-Einbringungen, Aktivierung der Buchungen, Kapital-Reduzierungen, ausserbilanziellen (Offbalance) Immobilienverkäufen stehen, wurden in Deutschland als auch in der Schweiz von den Verantwortlichen sowie Mitgliedern der Familie Gerstner getätigt.

Die geldwerten Überhänge aus den Ausserbilanziellen-EVAN-Immobilien-Verkäufen wurden dann zum Grossteil in die hauseigene Gerstner Vermögensverwaltung, die Quadro Vermögensverwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft m.b.H. in Xanten überführt, dort thesauriert und an einzelne Familienmitglieder ausbezahlt.     
Die Swiss Merchant Group AG fordert daher die Gerstner Erbengemeinschaft sowie die verbundene Quadro Vermögensverwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft m.b.H. nun auf:

A) Das Insolvenzverfahren der EVAN GROUP PLC sofort zurückzuziehen

B) Den sofortigen Rückübertrag aller in den Jahren 2018 – 2022 durch die ausserbilanziellen Verkäufe heraus entstandenen monetären Überhänge an die EVAN GROUP PLC,  sowie den gesamten offenen EVAN-Anleihebetrag von EUR 23.95 Mio. sowie die aufgelaufenen Matchzinsen der letzten zwei Jahre an die EVAN Bondgläubiger, ISIN DE000A19L426, mit sofortiger Valutierung auszubezahlen. 

Die adressierten Punkte wurden dem Management der EVAN, deren Rechtsberatern sowie auch der Gerstner Erbengemeinschaft im Rahmen von Anschreiben und E-Mails mehrmals adressiert, ohne das hierauf eingegangen wurde oder darauf eine Reaktion erfolgte.  

Freibleibend bleibt es interessierten EVAN Group Anleihegläubigern offen sich auf der Homepage www.evangroup-proxy.com eines ausgewählten EVAN Group PLC Anleiheinvestors registrieren zu lassen.

Luke Heatley, Investment Officer der Swiss Merchant Group:  « Wir sind in dem Fall Evan sowie der Quadro Vermögensverwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft sehr gut dokumentiert und glauben in der nahen Zukunft eine 100%ige Quote für die EVAN-Anleihegläubiger erzielen zu können. Selbstverständlich werden wir, um weiteren Schaden von den Anleihegläubiger abzuwenden, alle unsere Bemühungen darauf konzentrieren auch die Finanzaufsichts- und Strafverfolgungsbehörden in den fünf Ländern sowie die Gerichte entsprechend zu informieren und verschiedene Verantwortlichkeitsklagen vorzubereiten und einzureichen.»

 


22.06.2023 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG.
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