Tipps zum Steuern sparen: Das sollte man 2022 unbedingt noch tun

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Die Steuererklärung einmal im Jahr macht wohl kaum jemandem Spaß. Doch sie ist nicht nur Pflicht, sie kann zur Kür werden, wenn darüber zu viel gezahlte Steuern von Vater Staat zurückgeholt werden. Doch warum überhaupt mehr Steuern zahlen als nötig? Mit ein paar einfachen Maßnahmen lässt sich das verhindern. Wir haben hierfür ein paar Tipps.

Inhalt

  1. Werbungskosten
  2. Freistellungsaufträge
  3. Haushaltsnahe Dienstleistungen
  4. Steuererleichterungen und staatliche Hilfen 2022
  5. Achten Sie auf die Fristen

Wer alle zur Verfügung stehenden Freibeträge auf seiner Lohnsteuerkarte nutzt, kommt monatlich in den Genuss von Steuerersparnissen. Falls noch nicht geschehen, sollten diese schnell noch bis zum 30. November eingetragen werden. Dann können die Freibeträge für das gesamte Jahr 2022 noch im Dezember berücksichtigt und auch ausbezahlt werden. Wer hätte angesichts hoher Inflation nicht gerne etwas mehr „Weihnachtsgeld“ zur Verfügung. Zu diesen Freibeträgen zählen z. B. der Kinderfreibetrag, der Behinderten- und der Hinterbliebenen Pauschbetrag. Auch der Ehegattenunterhalt kann u. U. als Freibetrag berücksichtigt werden. Und es muss nicht immer der Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte sein, der hilft, Steuern zu sparen. Nachfolgend zählen wir weitere Beispiele auf, bei denen es sich lohnen könnte, in den nächsten Tagen noch aktiv zu werden.

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Werbungskosten

Den jährlichen Arbeitnehmer-Pauschbetrag für Werbungskosten in Höhe von 1.200 Euro berücksichtigt das Finanzamt automatisch. Ein Antrag auf einen Freibetrag lohnt sich also nur für Arbeitnehmer, die höhere Werbungskosten ansetzen können. Das könnte beispielsweise bei größeren Anschaffungen wie einem Laptop der Fall sein. Ob man größere Anschaffungen im Zusammenhang mit seiner Arbeitnehmertätigkeit noch in diesem Jahr oder erst nächstes Jahr vornimmt, sollte man vom erzielten Einkommen abhängig machen. Wer davon ausgeht, dass sein Arbeitseinkommen – z. B. aufgrund niedrigerer Bonuszahlungen oder variabler Vergütungen – im kommenden Jahr deutlich geringer ausfällt und damit auch die Steuerbelastung, der sollte die Anschaffung noch in diesem Jahr unter Dach und Fach bringen.

Freistellungsaufträge

Wer Konten bei mehreren Kreditinstituten besitzt, sollte die Freistellungsaufträge einmal jährlich dahingehend überprüfen, ob die Aufteilung noch aktuell ist. Dazu sollten die zu erwartenden Kapitalerträge der verschiedenen Konten überprüft werden. Wer beispielsweise bei zwei Banken Konten führt und nur bei einer Bank ein Wertpapierdepot hat, über das er regelmäßig Transaktionen vornimmt, sollte nachrechnen, ob der Freistellungsauftrag optimal auf beide Konten aufgeteilt ist.

Möglicherweise lohnt es sich, den Freistellungsauftrag bei der Bank mit dem Wertpapierdepot zu erhöhen, umso mehr Kapitalerträge von der Abgeltungssteuer freizustellen, und bei der anderen Bank zu senken, weil auf das Guthaben dort nur geringe Zinserträge anfallen. Aber Achtung! Sie dürfen niemals in der Summe die Obergrenze des Sparerpauschbetrages überschreiten. Jeder Bürger darf jährlich 801 Euro steuerfrei über Sparbücher, Aktien, Fonds oder andere Geldanlagen kassieren. Bei Ehepaaren und Lebenspartnern verdoppelt sich der Freibetrag auf 1.602 Euro. Ab 2023 steigen die Pauschbeträge auf 1.000 bzw. 2.000 Euro.

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Hatten Sie in diesem Jahr Hilfe im Haushalt z. B. durch eine Reinigungsservicekraft oder beim Rasenmähen. Oder mussten die Kinder betreut werden? Dann handelt es sich möglicherweise um eine haushaltsnahe Dienstleistung. Dazu zählen Tätigkeiten wie Wohnungsreinigung, Gartenpflege oder Kinderbetreuung, nicht jedoch handwerkliche Arbeiten. Wenn damit externe Dienstleister beauftragt werden, können 20 % der Ausgaben von der Steuer abgesetzt werden, maximal 4.000 Euro. Und zwar wirkt sich der Abzug nicht auf das verfügbare Einkommen aus, sondern er wird direkt von der Steuerschuld abgezogen. Das gilt sowohl für Nutzer eigener Immobilien als auch Vermieter und Mieter. Letztere benötigen dafür einen schriftlichen Nachweis von der Hausverwaltung.

Steuererleichterungen und staatliche Hilfen 2022

In Reaktion auf die diversen Krisen dieses Jahres sind bereits einige Steuererleichterungen und staatliche Hilfen in Kraft, die schon wirksam geworden sind oder es spätestens mit der nächsten Steuererklärung werden. Zunächst ist der Grundfreibetrag um 363 Euro auf 10.347 Euro erhöht worden. Damit soll das Existenzminimum steuerfrei gestellt werden. Die sogenannte Pendlerpauschale steigt schon rückwirkend zum 1.1.2022 ab dem 21. Kilometer auf 38 Cent pro Kilometer. Ursprünglich war diese Erhöhung erst für das Jahr 2024 geplant.

Einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer haben im September eine – allerdings nicht steuerfreie – Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro brutto erhalten. Eltern mit Anspruch auf Kindergeld haben pro Kind einen Bonus bekommen. Und für Ehrenamtliche im Nebenberuf stieg die steuer- und auch sozialversicherungsfreie Pauschale bereits 2021 um 120 auf 840 Euro.

Achten Sie auf die Fristen

Daran sollten Sie vor dem Jahreswechsel noch denken: Bis 31.12.2022 ist die freiwillige Einkommensteuererklärung für das Kalenderjahr 2018 noch möglich. Der 31. Dezember ist auch der letzte Tag, an dem Arbeitnehmer die Arbeitnehmersparzulage 2018 für vermögenswirksame Leistungen beantragen können. Außerdem ist Silvester der Stichtag für Wohnungsbauprämienantrag und auch die Riester-Zulage 2020. Letzterer muss nicht gestellt werden, wenn man einen sogenannten Dauerzulagenantrag gestellt hat. Dennoch sollte man prüfen, ob sich nicht etwa die Fördervoraussetzungen geändert haben, z. B. durch die Höhe des Einkommens oder die Geburt eines Kindes.

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Foto: © Pixabay

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