28.05.2025 | InTiCa Systems SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 08.07.2025 in Passau mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
InTiCa Systems SE
/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
InTiCa Systems SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 08.07.2025 in Passau mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
28.05.2025 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
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InTiCa Systems SE
Passau
WKN: 587484 ISIN: DE0005874846
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung (virtuelle Hauptversammlung)
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zu der am
Dienstag, den 8. Juli 2025, um 10:00 Uhr (MESZ)
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung.
Die Hauptversammlung findet als virtuelle Hauptversammlung gemäß § 118a des Aktiengesetzes (AktG) ohne physische Präsenz der
Aktionäre1 oder ihrer Bevollmächtigten, mit Ausnahme des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters, statt.
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können sich im Wege elektronischer Kommunikation über das internetgestützte
Online-Portal (Aktionärsportal) auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Internetadresse
https://intica-systems.com/de/investor-relations/hauptversammlung
zur virtuellen Hauptversammlung zuschalten und auf diese Weise an der Hauptversammlung teilnehmen und ihre Aktionärsrechte
ausüben. Über das Aktionärsportal wird die gesamte Hauptversammlung für die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre und ihre
Bevollmächtigten in Bild und Ton übertragen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich
im Wege der elektronischen Kommunikation in Form der elektronischen Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung, einschließlich
der Erteilung von Vollmacht und Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Nähere Angaben und Hinweise
hierzu finden sich im Anschluss an die Tagesordnung unter Ziffer III.5. der vorliegenden Einladung zur Hauptversammlung.
Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist der Sitz der Gesellschaft, Spitalhofstr. 94, 94032 Passau. Für die
Aktionäre und ihre Bevollmächtigten (mit Ausnahme des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft) besteht kein Recht und keine
Möglichkeit zur physischen Anwesenheit und Teilnahme am Ort der Hauptversammlung.
1 Soweit in dieser Einladung zur Hauptversammlung auf eine geschlechterspezifische Schreibweise verzichtet wird, dient dies
ausschließlich der besseren Lesbarkeit. Alle personenbezogenen Bezeichnungen und Begriffe sind im Sinne der Gleichbehandlung
als geschlechtsneutral zu verstehen.
I. Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der InTiCa Systems SE, des Lageberichts, des gebilligten Konzernabschlusses,
des Konzernlageberichts, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB und des Berichts des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024
Die genannten Unterlagen sind von der Einberufung an über die Internetseite der Gesellschaft unter der Internetadresse
https://intica-systems.com/de/investor-relations/hauptversammlung
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zugänglich. Sie können auch von der Einberufung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft am Sitz der InTiCa Systems SE,
Spitalhofstr. 94, 94032 Passau, eingesehen werden. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenfrei eine Abschrift
erteilt. Beschlussfassungen der Hauptversammlung sind zu diesem Tagesordnungspunkt nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht
erforderlich, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss bereits gebilligt hat;
der Jahresabschluss ist damit festgestellt.
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2. |
Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen.
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3. |
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen.
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4. |
Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025
Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses - vor, die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Düsseldorf, Zweigniederlassung Nürnberg, als Abschlussprüfer und als Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2025 zu
bestellen.
Der Empfehlung des Prüfungsausschusses ist ein nach Art. 16 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und
des Rates vom 16. April 2014 (EU-Abschlussprüferverordnung) durchgeführtes Auswahlverfahren vorangegangen. Im Anschluss daran
hat der Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat gemäß Art. 16 Abs. 2 Unterabs. 1, 2 der EU-Abschlussprüferverordnung unter Angabe
von Gründen die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, Zweigniederlassung Nürnberg, und die
Sonntag & Partner Partnerschaftsgesellschaft mbB Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte, Augsburg, für das ausgeschriebene
Prüfungsmandat empfohlen und eine begründete Präferenz für die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Düsseldorf, Zweigniederlassung Nürnberg, mitgeteilt.
Der Prüfungsausschuss hat zudem gemäß Art. 16 Abs. 2 Unterabs. 3 der EU-Abschlussprüferverordnung in seiner Empfehlung erklärt,
dass diese frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine Beschränkung im Hinblick auf die Auswahl eines
bestimmten Abschlussprüfers oder einer bestimmten Prüfungsgesellschaft im Sinne des Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung
auferlegt wurde.
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5. |
Wahlen zum Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat der InTiCa Systems SE besteht gemäß Art. 40 Abs. 2, 3 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 (SE-VO), § 17 Abs.
1 SEAG, § 21 SEBG in Verbindung mit § 8 Abs. 1 Satz 1 der Satzung der InTiCa Systems SE aus drei Mitgliedern, bei denen es
sich sämtlich um Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre handelt. Sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats der InTiCa Systems
SE werden von der Hauptversammlung gewählt. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Mit Beendigung der Hauptversammlung am 8. Juli 2025, zu der hiermit eingeladen wird, endet die Amtszeit sämtlicher derzeitiger
Mitglieder des Aufsichtsrats. Daher sind für sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats Neuwahlen erforderlich.
Die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder erfolgt gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung der InTiCa Systems SE für die Zeit bis zur Beendigung
der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei
das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit begonnen hat, nicht mitgerechnet wird. In jedem Fall erfolgt die Wahl längstens für
sechs Jahre. Vorliegend soll die Neuwahl der Aufsichtsratsmitglieder für die vorstehend genannte Regelamtszeit von rund fünf
Jahren erfolgen, um die entsprechende Kontinuität in der Arbeit des Aufsichtsrats zu gewährleisten.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die nachfolgend unter Ziffern 5.1 bis 5.3 genannten Kandidaten zu Mitgliedern des Aufsichtsrats
zu wählen:
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5.1 |
Herrn Udo Zimmer, Dipl.-Betriebsw. (WA), ausgeübter Beruf: Geschäftsführer der GUBOR Schokoladen GmbH, Dettingen unter Teck, der Hans Riegelein
GmbH & Co. KG, Cadolzburg, und der Rübezahl Schokoladen GmbH & Co. KG, Dettingen unter Teck, wohnhaft in Rottach-Egern, mit
Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 8. Juli 2025, zu der hiermit eingeladen wird, bis zur Beendigung der Hauptversammlung,
die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2029 beschließt;
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5.2 |
Herrn Dr. Michael Rudolf Alexander Hönig, ausgeübter Beruf: Rechtsanwalt und Unternehmer im Rahmen eines Family Office, wohnhaft in Grünwald b. München, mit Wirkung
ab Beendigung der Hauptversammlung am 8. Juli 2025, zu der hiermit eingeladen wird, bis zur Beendigung der Hauptversammlung,
die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2029 beschließt;
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5.3 |
Herrn Christian Fürst, Dipl.-Betriebsw. (FH), ausgeübter Beruf: geschäftsführender Gesellschafter der z.i.e.l. management consulting GmbH, Passau,
sowie geschäftsführender Gesellschafter der Fürst Reisen GmbH & Co. KG, Hutthurm, wohnhaft in Passau, mit Wirkung ab Beendigung
der Hauptversammlung am 8. Juli 2025, zu der hiermit eingeladen wird, bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die
Entlastung für das Geschäftsjahr 2029 beschließt.
Es ist vorgesehen, die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder im Wege der Einzelwahl durchzuführen. Herr Udo Zimmer soll im Fall
seiner Wiederwahl durch die Hauptversammlung erneut als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden.
Der Aufsichtsrat hat für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benannt und ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeitet.
Dabei hat der Aufsichtsrat auf Diversität geachtet. Das Kompetenzprofil des Aufsichtsrats umfasst auch Expertise zu den für
das Unternehmen bedeutsamen Nachhaltigkeitsfragen. Die vorstehenden Vorschläge des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung berücksichtigen
diese Ziele und streben gleichzeitig die Ausfüllung des Kompetenzprofils für das Gesamtgremium an. Der Stand der Umsetzung
ist in Form einer Qualifikationsmatrix in der Erklärung zur Unternehmensführung offengelegt. Diese ist - als Bestandteil des
Geschäftsberichts für das Geschäftsjahr 2024 - über die Internetseite der Gesellschaft unter der Internetadresse
https://intica-systems.com/de/investor-relations/hauptversammlung
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zugänglich. Eine weitere Qualifikationsmatrix mit den entsprechenden Angaben zu den vorstehend vorgeschlagenen, teilweise
neuen Kandidaten ist ebenfalls über die Internetseite der Gesellschaft unter der Internetadresse
https://intica-systems.com/de/investor-relations/hauptversammlung
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zugänglich.
Sowohl Herr Udo Zimmer als auch Herr Christian Fürst verfügen jeweils über Sachverstand sowohl auf dem Gebiet der Rechnungslegung
als auch auf dem Gebiet der Abschlussprüfung im Sinne der Anforderungen des § 100 Abs. 5 AktG, 1. Halbsatz, sowie entsprechend
der Empfehlung D.3 Satz 1, 2 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022 (DCGK). Sämtliche
vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitglieder - und damit der Aufsichtsrat in der vorstehend vorgeschlagenen Zusammensetzung in
seiner Gesamtheit - sind mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut im Sinne der Anforderungen des § 100
Abs. 5 AktG, 2. Halbsatz.
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats sind sämtliche zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten unabhängig von der Gesellschaft und
deren Vorstand im Sinne der Empfehlung C.7 DCGK. Zwar gehören sowohl Herr Udo Zimmer als auch Herr Christian Fürst dem Aufsichtsrat
nunmehr jeweils seit mehr als zwölf Jahren an. Allerdings kann nach Ansicht des Aufsichtsrats von der Dauer der Zugehörigkeit
zum Aufsichtsrat kein Rückschluss auf die Unabhängigkeit des jeweiligen Aufsichtsratsmitglieds gezogen werden, sodass alleine
eine langjährige Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat nicht zum Verlust der Unabhängigkeit eines Aufsichtsratsmitglieds führt. Vielmehr
kann und soll die Gesellschaft bestmöglich von der Erfahrung und Expertise langjähriger Aufsichtsratsmitglieder profitieren.
Zudem hat es bisher keinerlei Anzeichen für eine fehlende Unabhängigkeit weder auf Seiten von Herrn Zimmer noch von Herrn
Fürst gegeben, insbesondere auch angesichts des Umstands, dass weder Herr Zimmer noch Herr Fürst in einer persönlichen oder
geschäftlichen Beziehung zur InTiCa Systems SE oder zum Vorstand stehen, die einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden
Interessenkonflikt begründen kann.
In Abweichung von der Empfehlung C.2 DCGK ist für die Mitglieder des Aufsichtsrats keine Altersgrenze festgelegt. Vielmehr
möchte sich der Aufsichtsrat die Möglichkeit offenhalten, stets auf die besondere Berufs- und Lebenserfahrung älterer Kandidaten
zurückzugreifen und dies - in Abkehr von seiner früheren Praxis - auch jenseits des 70. Lebensjahres. Insofern gewährleistet
namentlich die vorgeschlagene Wahl von Herrn Dr. Michael Hönig, der zum Zeitpunkt der Hauptversammlung das 70. Lebensjahr
bereits vollendet hat, dass Herr Dr. Hönig dem Aufsichtsrat mit seinen Fähigkeiten und seiner langjährigen Erfahrung zur Verfügung
steht.
Angaben zu persönlichen und geschäftlichen Beziehungen der zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten zum Unternehmen, den Organen
der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär, die nach Einschätzung des Aufsichtsrats für
die Wahlentscheidung maßgebend sind:
i. |
Herr Udo Zimmer: keine.
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ii. |
Herr Dr. Michael Hönig: seit etwa 1977 anwaltliche Beratungstätigkeit für die (mittelbare) Inhaberfamilie der PRINTad Verlags
- GmbH, insbesondere für Herrn Dr. Dr. Axel Diekmann, sowie für die jeweiligen Zwischengesellschaften (Optima Vermögensverwaltung
GmbH & Co. KG, Optima Beteiligungs GmbH); die PRINTad Verlags - GmbH ist nach den letzten der Gesellschaft vorliegenden Informationen
mit 30,28 % des Grundkapitals und der Stimmrechte an der Gesellschaft beteiligt.
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iii. |
Herr Christian Fürst: keine.
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Herr Udo Zimmer hat die nachfolgend aufgeführten Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und in
vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen inne:
i. |
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: Mitglied des Aufsichtsrats der VIA optronics AG, Nürnberg;
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ii. |
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: keine.
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Herr Dr. Michael Hönig hat die nachfolgend aufgeführten Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
und in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen inne:
i. |
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: keine;
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ii. |
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: Mitglied des Beirats
der BKL Baukranlogistik GmbH.
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Herr Christian Fürst hat die nachfolgend aufgeführten Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und
in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen inne:
i. |
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: Mitglied und Vorsitzender des Aufsichtsrats der electrovac
AG, Salzweg;
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ii. |
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: Mitglied des Beirats
der Eberspächer Unternehmensgruppe, Esslingen; Mitglied des Beirats der Bachl Unternehmensgruppe, Röhrnbach.
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Die Lebensläufe der vorstehend zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten und eine Übersicht über ihre wesentlichen
Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat sind im Anschluss an die Tagesordnung unter Ziffer II. dieser Einladung wiedergegeben.
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6. |
Billigung des Vergütungsberichts
Gemäß § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG erstellen Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Gesellschaft jährlich einen klaren
und verständlichen Bericht über die im letzten Geschäftsjahr jedem einzelnen gegenwärtigen oder früheren Mitglied des Vorstands
und des Aufsichtsrats von der Gesellschaft und von Unternehmen desselben Konzerns gewährte und geschuldete Vergütung (Vergütungsbericht)
und legen den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht für das vorausgegangene Geschäftsjahr gemäß § 120a
Abs. 4 Satz 1 AktG der Hauptversammlung zur Billigung vor.
Der von Vorstand und Aufsichtsrat der InTiCa Systems SE für das Geschäftsjahr 2024 erstellte Vergütungsbericht wurde gemäß
den Vorgaben des § 162 Abs. 3 AktG durch den Abschlussprüfer geprüft. Der vom Abschlussprüfer erstellte Vermerk über die Prüfung
des Vergütungsberichts (§ 162 Abs. 3 Satz 3 AktG) ist dem Vergütungsbericht beigefügt.
Der Vergütungsbericht ist, gemeinsam mit dem Prüfungsvermerk des Abschlussprüfers, über die Internetseite der Gesellschaft
unter der Internetadresse
https://intica-systems.com/de/investor-relations/hauptversammlung
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zugänglich.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und durch den Abschlussprüfer geprüften Vergütungsbericht
der InTiCa Systems SE für das Geschäftsjahr 2024 zu billigen.
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7. |
Bestätigung des Systems zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands
Gemäß § 120a Abs. 1 Satz 1 AktG beschließt die Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft bei jeder wesentlichen
Änderung, mindestens jedoch alle vier Jahre, über die Billigung des vom Aufsichtsrat vorgelegten Vergütungssystems für die
Mitglieder des Vorstands. Ein das Vergütungssystem bestätigender Beschluss ist dabei gemäß § 120a Abs. 1 Satz 4 AktG zulässig.
Das Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands der InTiCa Systems SE lag der Hauptversammlung der Gesellschaft - seinerzeit
noch in der Rechtsform einer deutschen Aktiengesellschaft unter der Firma „InTiCa Systems AG“ - am 16. Juli 2021 zur Billigung
vor (Tagesordnungspunkt 6 sowie Ziffer II. der seinerzeitigen Einladung zur Hauptversammlung). Die Hauptversammlung der InTiCa
Systems AG vom 16. Juli 2021 hat das Vergütungssystem mit der erforderlichen Mehrheit gebilligt. Das Vergütungssystem gilt
gemäß der Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 15. Juli 2022 über die Umwandlung der InTiCa Systems AG in eine Europäische
Gesellschaft (Societas Europaea, SE) unverändert für die Mitglieder des Vorstands der InTiCa Systems SE fort. Turnusmäßig ist daher nunmehr eine erneute
Beschlussfassung der Hauptversammlung über das System zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands erforderlich.
Der Aufsichtsrat hat das derzeit bestehende, von der Hauptversammlung der InTiCa Systems AG am 16. Juli 2021 beschlossene
System zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands überprüft und einer kritischen Würdigung unterzogen. In diesem Zusammenhang
hat der Aufsichtsrat zur Beurteilung der Marktüblichkeit der Vergütung unter anderem einen Horizontalvergleich mit vergleichbaren
mittelständischen börsennotierten und nicht börsennotierten Unternehmen (Peer Group) unter Berücksichtigung der Marktstellung
der InTiCa Systems SE sowie der wirtschaftlichen Gesamtsituation und der gegenwärtigen Marktgegebenheiten angestellt.
Die Überprüfung des Systems zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands hat keinen strukturellen Änderungsbedarf ergeben. Vielmehr
hat sich das geltende System aus Sicht des Aufsichtsrats bewährt und soll fortbestehen. Es entspricht marktüblichen Standards
und beinhaltet ein wettbewerbsfähiges Vergütungspaket für die Mitglieder des Vorstands. Nicht zuletzt entspricht das geltende
System den gesetzlichen Vorgaben und berücksichtigt wesentliche deutsche und internationale Corporate Governance-Vorgaben,
insbesondere die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in seiner aktuellen Fassung, soweit jeweils
keine Abweichung von diesen Empfehlungen erklärt wird. Vor diesem Hintergrund sieht der Aufsichtsrat derzeit nach eingehender
Überprüfung keinen Bedarf, das geltende System zu ändern, anzupassen oder zu überarbeiten.
Das derzeit bestehende System zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands der InTiCa Systems SE ist über die Internetseite
der Gesellschaft unter der Internetadresse
https://intica-systems.com/de/investor-relations/hauptversammlung
|
zugänglich.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, das derzeit bestehende System zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands der InTiCa Systems
SE gemäß § 120a Abs. 1 Satz 4 AktG zu bestätigen.
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8. |
Bestätigung der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Gemäß § 113 Abs. 3 Satz 1 AktG ist bei börsennotierten Gesellschaften mindestens alle vier Jahre ein Beschluss der Hauptversammlung
über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats zu fassen. Ein die Vergütung bestätigender Beschluss ist dabei gemäß §
113 Abs. 3 Satz 2 AktG, 1. Halbsatz, zulässig.
Das System zur Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats der InTiCa Systems SE lag der Hauptversammlung der Gesellschaft
- seinerzeit noch in der Rechtsform einer deutschen Aktiengesellschaft unter der Firma „InTiCa Systems AG“ - am 16. Juli 2021
zur Billigung vor (Tagesordnungspunkt 7 sowie Ziffer III. der seinerzeitigen Einladung zur Hauptversammlung). In diesem Rahmen
hat die Hauptversammlung unter anderem auch eine Neufassung des § 11 der Satzung der InTiCa Systems AG beschlossen, in welchem
die Vergütung des Aufsichtsrats geregelt ist. Die Hauptversammlung der InTiCa Systems AG vom 16. Juli 2021 hat das Vergütungssystem
für die Mitglieder des Aufsichtsrats und insbesondere die Neufassung des § 11 der Satzung mit der erforderlichen Mehrheit
gebilligt. Entsprechend der Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 15. Juli 2022 über die Umwandlung der InTiCa Systems
AG in eine Europäische Gesellschaft (Societas Europaea, SE) hat die Satzung der InTiCa Systems SE in deren § 12 unverändert die Regelungen zur Aufsichtsratsvergütung des bisherigen
§ 11 der Satzung der InTiCa Systems AG übernommen. Nach Ablauf des Turnus von vier Jahren seit der Beschlussfassung über das
Vergütungssystem im Jahr 2021 ist daher nunmehr eine erneute Beschlussfassung der Hauptversammlung über das System zur Vergütung
der Mitglieder des Aufsichtsrats erforderlich.
Der Aufsichtsrat hat die derzeit geltenden Regelungen des § 12 der Satzung der InTiCa Systems SE sowie das von der Hauptversammlung
der seinerzeitigen InTiCa Systems AG beschlossene System zur Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats überprüft und einer
kritischen Würdigung unterzogen. In diesem Zusammenhang hat der Aufsichtsrat die Vergütung von Aufsichtsratsmitgliedern in
vergleichbaren börsennotierten Gesellschaften berücksichtigt. Die gewonnenen Erkenntnisse und Schlüsse hat der Aufsichtsrat
mit dem Vorstand geteilt, da gemäß § 124 Abs. 3 Satz 1 AktG Vorstand und Aufsichtsrat verpflichtet sind, der Hauptversammlung
einen Beschlussvorschlag zu unterbreiten.
Die Überprüfung des Systems zur Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats hat keinen strukturellen Änderungsbedarf ergeben.
Vielmehr hat sich das geltende System bewährt und soll fortbestehen. Die Vergütung ist marktüblich ausgestaltet und erlaubt
es der Gesellschaft, die besten Kandidaten für eine Position als Mitglied des Aufsichtsrats zu gewinnen, um hierdurch eine
unabhängige und sachgerechte Überwachung und Beratung des Vorstands zu gewährleisten. Nicht zuletzt entspricht das geltende
System den gesetzlichen Vorgaben und berücksichtigt wesentliche deutsche und internationale Corporate Governance-Vorgaben,
insbesondere die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in seiner aktuellen Fassung. Vor diesem Hintergrund
sehen Vorstand und Aufsichtsrat derzeit nach eingehender Überprüfung keinen Bedarf, das geltende System zu ändern, anzupassen
oder zu überarbeiten. Vielmehr sind Vorstand und Aufsichtsrat nach ihrer Prüfung zu dem Ergebnis gelangt, dass die Vergütungsregelungen
für die Mitglieder des Aufsichtsrats im Interesse der InTiCa Systems SE und ihrer Aktionäre liegen und im Übrigen angemessen
sind. Dies gilt gerade auch für die Satzungsregelung zur Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats in § 12 der Satzung der
InTiCa Systems SE.
Der Wortlaut des § 12 der Satzung der InTiCa Systems SE sowie das der Satzungsregelegung zugrundeliegende System zur Vergütung
der Mitglieder des Aufsichtsrats ist über die Internetseite der Gesellschaft unter der Internetadresse
https://intica-systems.com/de/investor-relations/hauptversammlung
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zugänglich.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das von der Hauptversammlung der InTiCa Systems AG am 16. Juli 2021 beschlossene System
zur Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats und die daraus abgeleitete Regelung zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
in § 12 der Satzung der InTiCa Systems SE (die der vormaligen Regelung in § 11 der Satzung der InTiCa Systems AG vollständig
entspricht) gemäß § 113 Abs. 3 Satz 2 AktG, 1. Halbsatz, zu bestätigen.
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* * * * *
II. Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 5 (Beschlussfassung über Wahlen zum Aufsichtsrat)
a. |
Herr Udo Zimmer
Geboren am 8. Oktober 1962 in Trier, Deutschland
Beruflicher Werdegang
11/2023 - heute: |
Geschäftsführer der GUBOR Schokoladen GmbH, Dettingen unter Teck, der Hans Riegelein GmbH & Co. KG, Cadolzburg, und der Rübezahl
Schokoladen GmbH & Co. KG, Dettingen unter Teck
|
03/2016 - 07/2022: |
Mitglied des Vorstands der REMA TIP TOP AG |
01/2015 - 03/2016: |
CFO der TOPWERK Holding GmbH |
02/2007 - 03/2016: |
Interim-Manager |
10/1996 - 01/2007: |
CFO/CEO der AUGUSTA Technologie AG |
Ausbildung
1996: |
Controller-Diplom & IHK-Bilanzbuchhalter |
1989 - 1992: |
Dipl.-Betriebswirt (WA) |
1989: |
Personalfachkaufmann & Ausbildereignung IHK |
1979 - 1982: |
Kaufmannsausbildung bei Arnold Becker & Co. GmbH |
|
b. |
Herr Dr. Michael Hönig
Geboren am 7. Oktober 1950 in Bayreuth, Deutschland
Beruflicher Werdegang
2000 - 2019: |
Geschäftsführender Gesellschafter und Seniorpartner der Equita-Gruppe, Bad Homburg |
Ca. 1990 - heute: |
Unternehmerische Tätigkeit im Family Office Dr. Hönig & Cie. GmbH |
1976 - heute: |
Eigene Anwaltskanzlei in München |
Ausbildung
1974 - 1976: |
Referendariat im Bezirk des OLG München |
1974: |
Promotion an der juristischen Fakultät, Universität München |
1969 - 1973: |
Studium der Rechtswissenschaft und der Betriebswirtschaftslehre, München |
|
c. |
Herr Christian Fürst
Geboren am 1. September 1964 in Passau, Deutschland
Beruflicher Werdegang
Seit 05/2019: |
Geschäftsführer der Fürst Reisen GmbH & Co. KG |
Seit 07/1999: |
Geschäftsführer der z.i.e.l. management consulting GmbH |
07/2001 - 06/2008: |
Geschäftsführer der proMittelstand GmbH |
01/2000 - 06/2005: |
Geschäftsführer der Wundsam Bau GmbH |
1996 - 06/1999: |
Kaufmännischer Leiter ES Plastik GmbH & Co. KG |
06/1993 - 1995: |
Beratungsleiter PST Software NZ Ltd. |
1991 - 05/1993: |
Berater PST Software GmbH |
Andere Mandate
Seit 2022: |
Handelsrichter am Landgericht Passau |
Ausbildung
1997: |
Bilanzbuchhalter (IHK) |
1991: |
Dipl.-Betriebswirt (FH) |
1984 - 1986: |
Bankkaufmann Sparkasse Passau |
|
* * * * *
III. Weitere Angaben zur Einberufung
1. |
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 4.287.000,00. Es ist eingeteilt
in 4.287.000 Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien). Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme.
Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 64.430 eigene Aktien, aus denen ihr gemäß § 71b AktG
keine Rechte, insbesondere kein Stimmrecht, zustehen. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt somit
zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 4.222.570 Stück.
|
2. |
Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten,
Übertragung in Bild und Ton
Der Vorstand der Gesellschaft hat in Ausübung der Ermächtigung gemäß § 14 Abs. 12 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft entschieden,
die diesjährige ordentliche Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung gemäß § 118a AktG ohne physische Präsenz der Aktionäre
oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters) am Ort der Hauptversammlung
abzuhalten. Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme des von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreters) ist daher ausgeschlossen. Sämtliche Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats beabsichtigen, an
der Hauptversammlung während der gesamten Dauer teilzunehmen.
Die Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung gemäß § 118a AktG führt zu einigen Modifikationen beim
Ablauf der Hauptversammlung sowie der Ausübung der Aktionärsrechte sowohl gegenüber einer physischen Hauptversammlung als
auch gegenüber der nach der Sondergesetzgebung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie zuletzt im Jahr 2022 abgehaltenen
virtuellen Hauptversammlung. Daher bitten wir um besondere Beachtung der nachfolgenden Hinweise, insbesondere zur Möglichkeit
der Verfolgung der gesamten Hauptversammlung in Bild und Ton, zur Ausübung des Stimmrechts, des Antrags- und Vorschlagsrechts,
des Rechts zur Einreichung von Stellungnahmen, des Rederechts, des Auskunftsrechts und des Widerspruchsrechts.
Für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre und ihre Bevollmächtigten wird die gesamte Hauptversammlung in Bild und Ton über das
internetgestützte Online-Portal (Aktionärsportal) der Gesellschaft auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Internetadresse
https://intica-systems.com/de/investor-relations/hauptversammlung
|
übertragen. Die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre erhalten Onlinezugangskarten mit einem Zugangscode und einem Passwort,
mit denen die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten das Aktionärsportal der Gesellschaft nutzen können.
|
3. |
Internetgestütztes Online-Portal (Aktionärsportal)
Unter der Internetadresse
https://intica-systems.com/de/investor-relations/hauptversammlung
|
steht den Aktionären der Gesellschaft ab dem 17. Juni 2025, 0:00 Uhr (MESZ), ein internetgestütztes Online-Portal (Aktionärsportal)
zur Verfügung. Über das Aktionärsportal können die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre (und gegebenenfalls deren Bevollmächtigte)
unter anderem gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren die gesamte Hauptversammlung in Bild und Ton verfolgen, ihr Stimmrecht
ausüben, Vollmachten erteilen, Fragen und Anträge stellen sowie Wahlvorschläge unterbreiten, Stellungnahmen nach § 130a Abs.
1 bis 4 AktG einreichen, von ihrem Rederecht gemäß § 130a Abs. 5 und 6 AktG Gebrauch machen, ihr Auskunftsrecht nach § 131
AktG wahrnehmen oder Widerspruch zur Niederschrift gegen einen Beschluss der Hauptversammlung erklären.
Um das Aktionärsportal nutzen zu können, müssen sich die Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten dort mit dem Zugangscode und
dem Passwort, die sie mit ihrer Onlinezugangskarte erhalten haben, einloggen. Die verschiedenen Möglichkeiten zur Ausübung
ihrer Rechte erscheinen dann in Form von Schaltflächen und Menüs auf der Benutzeroberfläche des Aktionärsportals.
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die technischen Hinweise am Ende dieser Einladung zur Hauptversammlung.
|
4. |
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung der Aktionärsrechte sowie Nachweisstichtag
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung (d.h. hier zur elektronischen Zuschaltung zu der Hauptversammlung über das Aktionärsportal)
und zur Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts, sind gemäß § 14 Abs. 5 Satz 1 der Satzung nur diejenigen
Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung nachweisen (stimmberechtigte Aktionäre).
Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung müssen der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer
Sprache zugehen. Zum Nachweis der Berechtigung reicht ein in Textform erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes durch den Letztintermediär
gemäß § 67c Abs. 3 AktG aus, der sich auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Hauptversammlung, also auf
Montag, 16. Juni 2025, 24:00 Uhr (MESZ),
(Nachweisstichtag, Record Date)
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beziehen muss.
Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung müssen der Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf des
Dienstag, 1. Juli 2025
(24:00 Uhr (MESZ)),
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ausschließlich unter folgender Postanschrift oder E-Mail-Adresse in Textform zugehen:
InTiCa Systems SE c/o GFEI HV GmbH Ostergrube 11 D-30559 Hannover E-Mail: hv@gfei.de
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Die GFEI HV GmbH ist für die Anmeldung und den Nachweis des Anteilsbesitzes die Empfangsbevollmächtigte der Gesellschaft.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des Teilnahme- und Stimmrechts in der
Hauptversammlung, als Aktionär nur, wer sich fristgerecht angemeldet und die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung
und zur Ausübung der Aktionärsrechte nachgewiesen hat. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung
von Aktionärsrechten und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem in dem genannten Nachweis
enthaltenen Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit
der Aktien einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung von Aktien der Gesellschaft nach dem Nachweisstichtag
ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung, die Ausübung von Aktionärsrechten und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich
der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich, d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben
keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung, die Ausübung von Aktionärsrechten und den Umfang
des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag
noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht berechtigt (insbesondere nicht stimmberechtigt). Der
Nachweisstichtag ist kein relevantes Datum für eine Dividendenberechtigung.
Den Aktionären, die ihre Anmeldung und den Nachweis ihres Anteilsbesitzes form- und fristgerecht übermittelt haben, werden
von der Gesellschaft Onlinezugangskarten für die Ausübung ihrer Rechte in Bezug auf die Hauptversammlung, insbesondere ihrer
Teilnahme- und Stimmrechte in der Hauptversammlung, übersandt. Die Aktionäre werden darum gebeten, möglichst frühzeitig für
die Anmeldung und die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes zu sorgen, damit der rechtzeitige Zugang der Onlinezugangskarten
sichergestellt ist. Die Onlinezugangskarte enthält unter anderem einen Zugangscode und ein Passwort, mit denen die Aktionäre
und gegebenenfalls deren Bevollmächtigte das Aktionärsportal unter der Internetadresse
https://intica-systems.com/de/investor-relations/hauptversammlung
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nutzen können.
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5. |
Ausübung des Stimmrechts und Vollmachtserteilung
Stimmberechtigte Aktionäre können ihr Stimmrecht durch Briefwahl im Wege elektronischer Kommunikation (elektronische Briefwahl)
oder über Vollmachtserteilung an Dritte oder an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben. Für beide Arten der Stimmrechtsausübung
ist die ordnungsgemäße Anmeldung nebst ordnungsgemäßem Nachweis des Anteilsbesitzes zur Hauptversammlung erforderlich (vgl.
vorstehende Ziffer III.4.).
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5.1 |
Ausübung des Stimmrechts durch elektronische Briefwahl
Stimmberechtigte Aktionäre können ihre Stimmen im Wege der elektronischen Kommunikation in Form der elektronischen Briefwahl
abgeben.
Dafür steht den stimmberechtigten Aktionären vor und während der Hauptversammlung für die Ausübung des Stimmrechts im Wege
der elektronischen Kommunikation (elektronische Briefwahl) das unter der Internetadresse
https://intica-systems.com/de/investor-relations/hauptversammlung
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erreichbare Aktionärsportal der Gesellschaft zur Verfügung. Die elektronische Briefwahl über das Aktionärsportal ist ab dem
17. Juni 2025, 0:00 Uhr (MESZ), also bereits vor dem Beginn der Hauptversammlung am 8. Juli 2025, bis zum Beginn der Abstimmung
während der Hauptversammlung nach entsprechender Ankündigung durch den Versammlungsleiter möglich. Über das Aktionärsportal
können die stimmberechtigten Aktionäre auch während der Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmung nach entsprechender
Ankündigung durch den Versammlungsleiter etwaige zuvor im Wege der elektronischen Briefwahl vorgenommene Stimmabgaben ändern
oder widerrufen.
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5.2 |
Vollmachtserteilung an Dritte
Aktionäre, die ihre Anmeldung und den Nachweis ihres Anteilsbesitzes form- und fristgerecht übermittelt haben (vgl. vorstehende
Ziffer III.4.) und nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen oder ihre Aktionärsrechte ausüben wollen, können sich bei der Ausübung
ihres Teilnahme- und Stimmrechts sowie sonstiger Aktionärsrechte durch einen Bevollmächtigten, insbesondere durch Intermediäre,
Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater oder eine andere Person ihrer Wahl, vertreten lassen. Handelt es sich bei dem Bevollmächtigten
um einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder einen anderen in § 135 AktG genannten möglichen
Aktionärsvertreter, gelten für die Form und den Nachweis der Vollmacht die gesetzlichen Bestimmungen. Für alle übrigen Bevollmächtigten
gelten die nachfolgenden Regelungen.
Die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung von Aktionärsrechten durch den Bevollmächtigten über das Aktionärsportal
setzen voraus, dass der Bevollmächtigte vom Vollmachtgeber den mit der Onlinezugangskarte versendeten Zugangscode und das
versendete Passwort erhält. Die Nutzung des Zugangscodes und des Passworts durch den Bevollmächtigten gilt zugleich als Nachweis
der Bevollmächtigung.
Alternativ kann die Erteilung der Vollmacht gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen. Der Nachweis
einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Vollmachtgeber oder der Bevollmächtigte den Nachweis
(z.B. die Vollmacht im Original, in Kopie oder als Scan) wahlweise an die nachfolgende Postanschrift oder E-Mail-Adresse übermittelt,
wobei die Übermittlung aus organisatorischen Gründen bis spätestens zum Ablauf des 7. Juli 2025 (24:00 Uhr (MESZ)) erfolgen
soll:
InTiCa Systems SE c/o GFEI HV GmbH Ostergrube 11 D-30559 Hannover E-Mail: hv@gfei.de
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Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft
erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Vollmacht erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf einer
bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar der Gesellschaft gegenüber erklärt werden.
Die Erteilung, der Widerruf, die Änderung und der Nachweis einer Vollmacht nach Ablauf des 7. Juli 2025 (24:00 Uhr (MESZ))
können aus organisatorischen Gründen nur via E-Mail an hv@gfei.de oder über das Aktionärsportal erfolgen.
Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen wollen, werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht das Formular zu verwenden,
welches die Gesellschaft hierfür bereitstellt. Es wird den ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären zusammen mit der Onlinezugangskarte
zugesandt und kann auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Internetadresse
https://intica-systems.com/de/investor-relations/hauptversammlung
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heruntergeladen werden. Per E-Mail an die E-Mail-Adresse hv@gfei.de oder über das Aktionärsportal können Vollmachten auch
nach Ablauf des 7. Juli 2025 (24:00 Uhr (MESZ)) noch bis zum Beginn der Abstimmung in der Hauptversammlung nach entsprechender
Ankündigung durch den Versammlungsleiter erteilt, geändert und widerrufen werden. Nähere Informationen erhalten die Aktionäre
im Internet unter der Internetadresse
https://intica-systems.com/de/investor-relations/hauptversammlung
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Vollmachten, die einem ordnungsgemäß angemeldeten Aktionär nicht zweifelsfrei zugeordnet werden können, werden nicht berücksichtigt.
Soweit für die Bevollmächtigung nicht das mit der Onlinezugangskarte übermittelte Formular verwendet oder die Vollmacht nicht
elektronisch über das Aktionärsportal erteilt wird, achten Sie deshalb bitte darauf, dass zusammen mit der Vollmacht auch
die Angaben zum Aktionär, der die Vollmacht erteilt hat (Nummer der Onlinezugangskarte oder Name, Geburtsdatum und Anschrift)
mit übermittelt werden.
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5.3 |
Vollmachtserteilung an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären ferner die Möglichkeit, sich durch einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
als Bevollmächtigten bei der Ausübung des Stimmrechts vertreten zu lassen.
Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter übt im Fall der Bevollmächtigung das Stimmrecht ausschließlich weisungsgebunden
aus. Bei fehlenden oder nicht eindeutig erteilten Weisungen wird sich der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft der Stimme
enthalten. Der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nimmt weder im Vorfeld noch während der Hauptversammlung Vollmachten
und Aufträge zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zu Wortmeldungen, zur Ausübung des Rede- oder
Fragerechts, zur Stellung von Anträgen, zur Unterbreitung von Wahlvorschlägen oder zur Einreichung von Stellungnahmen entgegen.
Vollmachten und Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können elektronisch über das Aktionärsportal
der Gesellschaft erteilt, geändert und widerrufen werden. Diese Möglichkeit besteht bis zum Beginn der Abstimmung in der Hauptversammlung
nach entsprechender Ankündigung durch den Versammlungsleiter.
Alternativ können Vollmachten und Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter unter Verwendung des
mit der Onlinezugangskarte übermittelten Vollmachtsformulars erteilt werden. Das Vollmachtsformular kann auch auf der Internetseite
der Gesellschaft unter der Internetadresse
https://intica-systems.com/de/investor-relations/hauptversammlung
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heruntergeladen werden. Die ausgefüllten Vollmachtsformulare müssen in diesem Fall aus organisatorischen Gründen spätestens
bis zum Ablauf des 7. Juli 2025 (24:00 Uhr (MESZ)) bei der Gesellschaft unter der folgenden Postanschrift oder E-Mail-Adresse
eingegangen sein, damit sie vom Stimmrechtsvertreter berücksichtigt werden können:
InTiCa Systems SE c/o GFEI HV GmbH Ostergrube 11 D-30559 Hannover E-Mail: hv@gfei.de
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Weitere Hinweise zur Vollmachts- und Weisungserteilung an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ergeben
sich aus den Hinweisen, die den Aktionären zusammen mit der Onlinezugangskarte zugehen.
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6. |
Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG i.V.m. Art. 56 Satz 2, 3 SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der Gesellschaft oder den anteiligen Betrag von EUR
500.000,00 am Grundkapital (letzteres entspricht 500.000 Aktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung
gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft unter folgender Adresse
zu richten:
InTiCa Systems SE - Vorstand - Spitalhofstraße 94 94032 Passau
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Das Verlangen muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens bis zum Ablauf des Samstag,
7. Juni 2025 (24:00 Uhr (MESZ)), zugehen. Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage
beiliegen.
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens bei der Gesellschaft auf dem
gleichen Wege wie die Einberufung zur Hauptversammlung bekanntgemacht. Sie werden außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft
unter der Internetadresse
https://intica-systems.com/de/investor-relations/hauptversammlung
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zugänglich gemacht.
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7. |
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Jeder Aktionär hat das Recht, der Gesellschaft Gegenanträge gegen Beschlussvorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu
bestimmten Tagesordnungspunkten gemäß § 126 Abs. 1 AktG sowie Wahlvorschläge zu Wahlen gemäß § 127 AktG zu übersenden.
Gegenanträge gegen Beschlussvorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat und Wahlvorschläge richten Sie bitte unter Beifügung
Ihrer Aktionärslegitimation (Nummer der Onlinezugangskarte oder Name, Geburtsdatum und Anschrift des Aktionärs) ausschließlich
an die Gesellschaft unter einer der nachfolgenden Kontaktmöglichkeiten:
InTiCa Systems SE - Vorstand - Spitalhofstraße 94 94032 Passau Telefax: 0851/9 66 92 15 E-Mail: investor.relations@intica-systems.com
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Gegenanträge und Wahlvorschläge, die der Gesellschaft mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens bis zum
Ablauf des Montag, 23. Juni 2025 (24:00 Uhr (MESZ)), unter einer der genannten Kontaktmöglichkeiten zugehen und die die Voraussetzungen
des § 126 Abs. 1 AktG oder des § 127 AktG erfüllen, werden auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Internetadresse
https://intica-systems.com/de/investor-relations/hauptversammlung
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einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung veröffentlicht sowie
den in § 125 Abs. 1 bis 3 AktG genannten Berechtigten unter den dort genannten Voraussetzungen zugänglich gemacht. Ein Gegenantrag
und dessen Begründung brauchen nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn einer der Ausschlussgründe gemäß § 126 Abs. 2 AktG
vorliegt.
Wahlvorschläge von Aktionären nach § 127 AktG brauchen nicht begründet zu werden. Sie brauchen außer in den Fällen des §§
127 Satz 1, 126 Abs. 2 AktG auch dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie nicht den Namen, den ausgeübten Beruf und
den Wohnort der vorgeschlagenen Person und bei Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern die zusätzlichen Angaben
zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthalten. Im Übrigen gelten die Voraussetzungen
und Regelungen für das Zugänglichmachen von Gegenanträgen entsprechend; insbesondere gilt auch hier der Ablauf des Montag,
23. Juni 2025 (24:00 Uhr (MESZ)), als letztmöglicher Termin, bis zu dem Wahlvorschläge unter einer der vorstehend genannten
Kontaktmöglichkeiten bei der Gesellschaft eingegangen sein müssen, um zugänglich gemacht zu werden.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die nach § 126 oder § 127 AktG zugänglich zu machen sind, gelten gemäß § 126
Abs. 4 AktG als im Zeitpunkt der Zugänglichmachung gestellt. Zu ihnen kann das Stimmrecht nach erfolgter rechtzeitiger Anmeldung
und Nachweis der Berechtigung auf den oben beschriebenen Wegen ausgeübt werden (vgl. vorstehende Ziffer III.5.), insbesondere also bereits vor dem Beginn der Hauptversammlung am 8. Juli 2025. Sofern der Aktionär, der den Antrag gestellt
oder den Wahlvorschlag unterbreitet hat, nicht ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet ist und nicht ordnungsgemäß seine
Berechtigung nachgewiesen hat, muss der Antrag oder der Wahlvorschlag in der Hauptversammlung nicht behandelt werden.
Aktionäre und ihre Bevollmächtigten, die zu der Hauptversammlung elektronisch zugeschaltet sind, haben darüber hinaus das
Recht, in der Versammlung im Wege der Videokommunikation Anträge und Wahlvorschläge im Rahmen ihres Rederechts zu stellen
(vgl. im Einzelnen unter nachfolgender Ziffer III.9.).
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8. |
Recht zur Einreichung von Stellungnahmen gemäß § 130a Abs. 1 bis 4 AktG
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre und ihre Bevollmächtigten haben gemäß §§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 6, 130a Abs. 1 bis 4 AktG
das Recht, bis spätestens fünf Tage vor der Hauptversammlung, d.h. bis spätestens Mittwoch, 2. Juli 2025 (24:00 Uhr (MESZ)),
Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung im Wege elektronischer Kommunikation einzureichen. Stellungnahmen können
in Textform als PDF-Datei und in deutscher Sprache ausschließlich über das Aktionärsportal der Gesellschaft unter der Internetadresse
https://intica-systems.com/de/investor-relations/hauptversammlung
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eingereicht werden.
Die Stellungnahme darf einen Umfang von 5.000 Zeichen nicht überschreiten. Mit dem Einreichen erklärt sich der Aktionär oder
sein Bevollmächtigter damit einverstanden, dass die Stellungnahme unter Nennung seines Namens im Aktionärsportal zugänglich
gemacht wird.
Die eingereichten Stellungnahmen werden allen ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären und ihren Bevollmächtigten bis spätestens
vier Tage vor der Hauptversammlung, d.h. bis spätestens Donnerstag, 3. Juli 2025 (24:00 Uhr (MESZ)), im Aktionärsportal der
Gesellschaft zugänglich gemacht.
Anträge und Wahlvorschläge, Fragen und Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung im Rahmen der eingereichten Stellungnahmen
werden in der Hauptversammlung nicht berücksichtigt. Das Stellen von Anträgen oder Wahlvorschlägen, die Ausübung des Auskunftsrechts
sowie die Einlegung von Widersprüchen gegen Beschlüsse der Hauptversammlung sind ausschließlich auf den in dieser Einladung
jeweils gesondert beschriebenen Wegen möglich.
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9. |
Rederecht gemäß § 130a Abs. 5 und 6 AktG
In der Hauptversammlung haben die ordnungsgemäß angemeldeten und elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschalteten Aktionäre
und ihre Bevollmächtigten ein Rederecht im Wege der Videokommunikation. Das Rederecht umfasst insbesondere auch das Recht
nach § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AktG, Anträge und Wahlvorschläge im Wege der Videokommunikation zu stellen (vgl. vorstehende
Ziffer III.7.), sowie das Auskunftsverlangen nach § 131 Abs. 1 AktG (vgl. unter nachfolgender Ziffer III.10.).
Redebeiträge sind während der Hauptversammlung nach Aufforderung durch den Versammlungsleiter über das Aktionärsportal unter
der Internetadresse
https://intica-systems.com/de/investor-relations/hauptversammlung
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anzumelden. Ab dem Beginn der Hauptversammlung wird im Aktionärsportal ein virtueller Wortmeldetisch geführt, über den die
Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten ihren Redebeitrag anmelden können. Der Versammlungsleiter wird das Verfahren der Wortmeldung
und Worterteilung in der Hauptversammlung näher erläutern.
Die Gesellschaft behält sich vor, die Funktionsfähigkeit der Videokommunikation zwischen Aktionär und Gesellschaft in der
Hauptversammlung und vor dem Redebeitrag zu überprüfen und diesen zurückzuweisen, sofern die Funktionsfähigkeit nicht sichergestellt
ist. Technische Mindestvoraussetzung für eine Zuschaltung in Bild und Ton sind daher ein internetfähiges Gerät mit einem auf
aktuellem Stand gehaltenen Browser und Kamera und Mikrofon sowie eine stabile Internetverbindung. Bitte beachten Sie in diesem
Zusammenhang auch die technischen Hinweise am Ende der vorliegenden Einladung zur Hauptversammlung.
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10. |
Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG
In der Hauptversammlung können ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten gemäß § 131 Abs. 1 AktG vom
Vorstand Auskunft verlangen über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft
zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, soweit
die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht
besteht.
Es ist vorgesehen, dass der Versammlungsleiter festlegen wird, dass das vorgenannte Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG
in der Hauptversammlung ausschließlich im Wege der Videokommunikation, also im Rahmen der Ausübung des Rederechts wie unter
vorstehender Ziffer III.9. beschrieben, ausgeübt werden darf. Eine anderweitige Einreichung von Fragen im Wege der elektronischen oder sonstigen Kommunikation
ist weder vor noch während der Hauptversammlung vorgesehen.
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11. |
Einlegung von Widersprüchen gegen Beschlüsse der Hauptversammlung
Ordnungsgemäß angemeldete und zu der Hauptversammlung elektronisch zugeschaltete Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten haben
die Möglichkeit, im Wege elektronischer Kommunikation gemäß § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 AktG Widerspruch zur Niederschrift
gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu erklären. Die Einlegung eines Widerspruchs ist ausschließlich über das Aktionärsportal
unter der Internetadresse
https://intica-systems.com/de/investor-relations/hauptversammlung
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ab dem Beginn der Hauptversammlung bis zu deren Schließung durch den Versammlungsleiter möglich. Eine anderweitige Form der
Übermittlung von Widersprüchen ist ausgeschlossen. Die Gesellschaft weist nochmals darauf hin, dass der von der Gesellschaft
benannte Stimmrechtsvertreter keine Weisungen zum Einlegen von Widersprüchen entgegennimmt.
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IV. Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft
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Die Einberufung dieser Hauptversammlung, der Hauptversammlung zugänglich zu machende Unterlagen, die Gesamtzahl der Aktien
und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung, die Formulare, die für die Erteilung einer Vollmacht für die Hauptversammlung
verwendet werden können, etwaige zugänglich zu machende Gegenanträge, Wahlvorschläge und Ergänzungsverlangen von Aktionären,
die Erläuterungen zu den oben dargestellten Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2 AktG i.V.m. Art. 56 Satz 2, 3 SE-VO, §
50 Abs. 2 SEAG, § 126 Abs. 1 AktG, § 127 AktG, § 130a Abs. 1 bis 4 AktG, § 130a Abs. 5 und 6 AktG sowie § 131 Abs. 1 AktG
und weitere Informationen sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Internetadresse
https://intica-systems.com/de/investor-relations/hauptversammlung
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zugänglich. Dort werden nach der Hauptversammlung auch die festgestellten Abstimmungsergebnisse veröffentlicht. Ferner finden
sich dort Hinweise zur Erteilung einer Bestätigung über den Zugang elektronisch abgegebener Stimmen nach § 118 Abs. 1 Satz
3 AktG und über die Stimmenzählung gemäß § 129 Abs. 5 AktG, die der Abstimmende innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptversammlung
verlangen kann.
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V. Hinweise zum Datenschutz für Aktionäre und deren Bevollmächtigte
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Die InTiCa Systems SE verarbeitet im Zusammenhang mit der Hauptversammlung als verantwortliche Stelle im Sinne von Art. 4
Nr. 7 der Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO“) personenbezogene Daten (Name und Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und
Nummer der Anmeldebestätigung) der Aktionäre sowie gegebenenfalls von deren gesetzlichen oder rechtsgeschäftlichen Vertretern
auf Grundlage der in Deutschland geltenden Datenschutzbestimmungen. Die Daten erhält die InTiCa Systems SE direkt vom Aktionär
oder von dessen depotführender Bank. Die Daten werden nur verarbeitet, um den Aktionären und ihren Bevollmächtigten die Ausübung
ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen und die gesetzlichen Bestimmungen einer Hauptversammlung einzuhalten.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO. Wir erlauben uns, die im Zusammenhang mit der Hauptversammlung
verarbeiteten personenbezogenen Daten für einen Zeitraum von zehn Jahren zu speichern, soweit nicht im Falle eines gerichtlichen
oder außergerichtlichen Streitfalls anlässlich der Hauptversammlung ein berechtigtes Interesse besteht, die Daten länger zu
speichern. Nach Ablauf der Speicherdauer werden die Daten entweder anonymisiert oder gelöscht.
Die Dienstleister oder Berater, welche zum Zwecke der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Hauptversammlung beauftragt
werden, erhalten jeweils nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung ihrer Tätigkeit erforderlich sind;
die Verarbeitung erfolgt ausschließlich nach Weisung der InTiCa Systems SE.
Im Fall von Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG i.V.m. Art. 56 Satz 2, 3 SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG sowie
im Fall von Gegenanträgen und Wahlvorschlägen von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG werden diese gemeinsam mit dem
Namen des das Ergänzungsverlangen oder den Gegenantrag stellenden beziehungsweise des den Wahlvorschlag unterbreitenden Aktionärs
öffentlich zugänglich gemacht (vgl. vorstehende Ziffern III.6. und III.7.). Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO.
Im Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und Aktionärsvertretern, die
der Hauptversammlung elektronisch zugeschaltet sind, über das gemäß § 129 Abs. 1 Satz 2, 3 AktG zu erstellende und gemäß §
129 Abs. 4 Satz 1 AktG zugänglich zu machende Teilnehmerverzeichnis zur Verfügung gestellt.
Jeder Aktionär hat - bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen - das Recht auf Auskunft über die erhobenen personenbezogenen
Daten gemäß Art. 15 DSGVO, Berichtigung der Daten gemäß Art. 16 DSGVO, Löschung der Daten gemäß Art. 17 DSGVO, Einschränkung
der Verarbeitung der personenbezogenen Daten gemäß Art. 18 DSGVO, Übertragung bestimmter personenbezogener Daten auf sie oder
einen von ihnen benannten Dritten gemäß Art. 20 DSGVO und Widerspruch gemäß Art. 21 DSGVO.
Für diese und weitere Anfragen steht unser Datenschutzbeauftragter zur Verfügung:
Bugl & Kollegen GmbH Herr Alexander Bugl Eifelstraße 55 93057 Regensburg Telefon: +49 941 630 49 789 kontakt@buglundkollegen.de
Weitere Informationen in Bezug auf den Datenschutz, die damit zusammenhängende Verarbeitung von Aktionärsdaten und zu Ihren
Rechten finden Sie auf unserer Internetseite unter folgender Internetadresse:
https://intica-systems.com/de/investor-relations/hauptversammlung
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VI. Technische Hinweise zur virtuellen Hauptversammlung
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Für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung sowie zur Nutzung des Aktionärsportals und zur Ausübung von Aktionärsrechten
benötigen Sie eine Internetverbindung und ein internetfähiges Endgerät sowie gegebenenfalls einen E-Mail-Zugang. Um die Bild-
und Tonübertragung der Hauptversammlung optimal wiedergeben zu können, wird eine stabile Internetverbindung mit einer ausreichenden
Übertragungsgeschwindigkeit empfohlen.
Nutzen Sie zum Empfang der Bild- und Tonübertragung der virtuellen Hauptversammlung einen Computer, benötigen Sie einen auf
aktuellem Stand gehaltenen Browser und Lautsprecher oder Kopfhörer.
Für Redebeiträge (vgl. vorstehende Ziffer III.9.) müssen die Endgeräte mit dem Internet verbunden sein und auf den Endgeräten eine Kamera und ein Mikrofon zur Verfügung stehen,
auf die vom Browser aus zugegriffen werden kann. Eine weitere Installation von Softwarekomponenten oder Apps auf den Endgeräten
ist nicht erforderlich. Personen, die sich über den virtuellen Wortmeldetisch für einen Redebeitrag angemeldet haben, werden
für ihren Redebeitrag zugeschaltet. Die Gesellschaft wird die Funktionsfähigkeit der Videokommunikation zwischen Aktionär
oder seinem Bevollmächtigten und der Gesellschaft in der Hauptversammlung und vor dem Redebeitrag überprüfen und behält sich
vor, diesen zurückzuweisen, sofern die Funktionsfähigkeit nicht sichergestellt ist.
Für den Zugang zum internetgestützten Aktionärsportal der Gesellschaft benötigen Sie Ihre Onlinezugangskarte, welche Sie nach
ordnungsgemäßer Anmeldung unaufgefordert zugesandt bekommen. Auf dieser Onlinezugangskarte finden sich Ihre individuellen
Zugangsdaten, mit denen Sie sich im Aktionärsportal anmelden können.
Um das Risiko von Einschränkungen bei der Ausübung von Aktionärsrechten durch technische Probleme während der virtuellen Hauptversammlung
zu vermeiden, wird empfohlen - soweit möglich - die Aktionärsrechte (insbesondere das Stimmrecht) bereits vor Beginn der Hauptversammlung
auszuüben. Im Aktionärsportal ist die Ausübung des Stimmrechts bereits ab dem 17. Juni 2025, 0:00 Uhr (MESZ), möglich (vgl.
vorstehend Ziffer III.5.1).
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Passau, im Mai 2025
InTiCa Systems SE
Der Vorstand
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28.05.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com
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Sprache: |
Deutsch |
Unternehmen: |
InTiCa Systems SE |
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Spitalhofstraße 94 |
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94032 Passau |
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Deutschland |
E-Mail: |
info@intica-systems.com |
Internet: |
https://intica-systems.com/de/home |
ISIN: |
DE0005874846 |
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Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2147050 28.05.2025 CET/CEST
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28.05.2025 | InTiCa Systems SE: Dreimonatsbericht 2025 veröffentlicht – Verhaltener Start, Besserung erst im zweiten Halbjahr erwartet
InTiCa Systems SE
/ Schlagwort(e): Quartalsergebnis
InTiCa Systems SE: Dreimonatsbericht 2025 veröffentlicht – Verhaltener Start, Besserung erst im zweiten Halbjahr erwartet
28.05.2025 / 08:00 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
InTiCa Systems SE: Dreimonatsbericht 2025 veröffentlicht – Verhaltener Start, Besserung erst im zweiten Halbjahr erwartet
Konzernumsatz in Höhe von EUR 17,1 Mio. (3M 2024: EUR 20,1 Mio.)
EBIT negativ mit EUR -0,5 Mio. (3M 2024: positives EBIT von EUR 0,4 Mio.)
Auftragsbestand mit EUR 79,9 Mio. unter dem Vorjahresniveau (31. März 2024: EUR 86,1 Mio.)
Passau, 28. Mai 2025 – Die InTiCa Systems SE (Prime Standard, ISIN DE0005874846, Ticker IS7) hat heute den Dreimonatsbericht 2025 veröffentlicht. Das Geschäftsjahr 2025 hat für die InTiCa Systems SE wie erwartet verhalten begonnen. Insbesondere im Segment Industry & Infrastructure standen die europäischen Anbieter von Wechselrichtern für den Solar- bzw. Photovoltaikmarkt weiterhin unter hohem Druck durch den asiatischen Wettbewerb. Im Mobility-Segment konnte der Umsatz im ersten Quartal hingegen nahezu konstant gehalten werden und für das Gesamtjahr wird hier im Vorjahresvergleich wieder ein Wachstum erwartet.
„Auch im ersten Quartal 2025 hat der ersehnte Wirtschaftsaufschwung weiter auf sich warten lassen. Konsequente operative Detailarbeit bleibt deshalb das Gebot der Stunde. Die Prozesse weiter optimieren, Möglichkeiten zur Kostensenkung erschließen, Verhandlungen mit Lieferanten und Kunden führen, die fortlaufende Liquidität sicherstellen. All diesen Aufgaben haben wir uns auch in den zurückliegenden Monaten wieder mit vollem Einsatz gewidmet und dabei durchaus Erfolge erzielt. Insbesondere ist es uns gelungen, das Limit der Warenkreditversicherung eines wesentlichen Kunden durch einen Zusatzanbieter so zu erhöhen, dass wir unsere Forderungen wieder in voller Höhe an den bestehenden Factoring-Anbieter verkaufen können. Die Liquiditätssituation hat sich dadurch zumindest etwas entspannt“, kommentiert Dr. Gregor Wasle, Vorsitzender des Vorstands, die Geschäftsentwicklung.
Umsatz- und Ergebnisentwicklung
Der Konzernumsatz reduzierte sich in den drei Monaten 2025 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 14,9% auf EUR 17,1 Mio. (3M 2024: EUR 20,1 Mio.). Besonders im Segment Industry & Infrastructure setzte sich die rückläufige Entwicklung aus dem Vorjahr fort. Umsätze in Höhe von EUR 1,5 Mio. bedeuteten einen Rückgang um 63,8% gegenüber dem ersten Quartal 2024 (3M 2024: EUR 4,0 Mio.). Im Segment Mobility wurde das Vorjahresniveau mit Umsätzen in Höhe von EUR 15,6 Mio. hingegen fast erreicht (3M 2024: EUR 16,0 Mio.). Der Rückgang gegenüber dem ersten Quartal 2024 belief sich auf 2,6%.
Die Materialaufwandsquote in Bezug auf die Gesamtleistung lag im Berichtszeitraum mit 55,4% weiterhin auf niedrigem Niveau (3M 2024: 56,1%). Die Personalaufwandsquote (inkl. Leiharbeiter) reduzierte sich ebenfalls leicht von 24,1% auf 23,3%. Die sonstigen Aufwendungen blieben mit EUR 2,3 Mio. auf dem Niveau des Vorjahreszeitraums.
Das EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) verringerte sich im Vorjahresvergleich überproportional auf EUR 1,1 Mio. (3M 2024: EUR 2,0 Mio.), so dass die EBITDA-Marge mit 6,5% unter dem Niveau des Vorjahres lag (3M 2024: 10,0%). Das EBIT (Ergebnis vor Zinsen und Steuern) rutschte mit EUR -0,5 Mio. in den negativen Bereich (3M 2024: positives EBIT von EUR 0,4 Mio.). Auf Segmentebene wurde im Bereich Mobility in den ersten drei Monaten 2025 ein negatives EBIT in Höhe von EUR -0,3 Mio. (3M 2024: EUR -0,4 Mio.) und im Bereich Industry & Infrastructure ein negatives EBIT in Höhe von EUR -0,2 Mio. (3M 2024: positives EBIT von EUR 0,8 Mio.) erzielt.
Das Finanzergebnis belief sich auf EUR -0,4 Mio. (3M 2024: EUR -0,5 Mio.). Im Berichtszeitraum wurde ein Steuerertrag in Höhe von TEUR 8 verbucht (3M 2024: Steueraufwand in Höhe von TEUR 2). Somit ergibt sich beim Konzernzwischenergebnis für die ersten drei Monate 2025 ein Fehlbetrag in Höhe von EUR -1,0 Mio. (3M 2024: EUR -0,1 Mio.). Das Ergebnis pro Aktie belief sich auf EUR -0,23 (3M 2024: EUR -0,02).
Das negative Zwischenergebnis belastete im Berichtszeitraum auch den Mittelzufluss, sowohl der Nettozahlungsmittelfluss aus betrieblicher Tätigkeit mit EUR -1,4 Mio. (3M 2024: TEUR -9) als auch der Gesamt-Cashflow mit EUR -0,8 Mio. (3M 2024: positiver Gesamt-Cashflow in Höhe von TEUR 32) waren negativ. Entsprechend kommt dem Liquiditätsmanagement weiterhin eine sehr hohe Bedeutung zu. Durch die Zunahme der kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten verringerte sich die Eigenkapitalquote im Berichtszeitraum auf 26,9% (31. Dezember 2024: 29,8%), bewegt sich aber noch im soliden Bereich.
Ausblick
Das gesamtwirtschaftliche Umfeld ist nach wie vor von zahlreichen Risiken geprägt. Entsprechend schwierig hat das Jahr 2025 für die InTiCa Systems SE begonnen, der Auftragsbestand lag zum Ende des ersten Quartals mit EUR 79,9 Mio. deutlich unter dem Vorjahresniveau (31. März 2024: EUR 86,1 Mio.). Davon waren 92% dem Segment Mobility zuzuordnen (31. März 2024: 89%), das damit aktuell einen leicht unterhalb der Planung liegenden Auftragsbestand verzeichnet. Wurden im ersten Quartal einige verschobene Aufträge nachgeholt, blieben die Abrufe im zweiten Quartal bislang unterhalb der Erwartungen. In welchem Maße die Aufträge im weiteren Jahresverlauf von den Kunden abgerufen werden, lässt sich deshalb nicht abschließend einschätzen.
„Der herausfordernde Start in das Jahr 2025 unterstreicht, dass die Anpassung an die neuen Marktbedingungen ein längerer Prozess sein wird. Mittelfristig erwarten wir aber, dass der Amtsantritt der neuen Bundesregierung und die angestrebte Investitionsoffensive einen Schub für die von InTiCa Systems bedienten Geschäftsfelder bringen sollte. Darauf wollen wir vorbereitet sein. Die im Jahr 2024 beschlossene strategische Ausweitung auf zusätzliche Absatzmärkte erzielt kontinuierliche Fortschritte. Schon jetzt tragen die Anstrengungen dazu bei, Marktschwächen in den etablierten Bereichen zumindest teilweise zu kompensieren“, kommentiert Vorstand Bernhard Griesbeck die Aussichten des Konzerns.
Aus heutiger Sicht geht der Vorstand unter Berücksichtigung der weiterhin hohen Unsicherheit für das Geschäftsjahr 2025 unverändert von einem Konzernumsatz in Höhe von EUR 66,0 Mio. bis EUR 72,0 Mio. und einem EBIT von EUR -0,5 Mio. bis EUR 1,5 Mio. aus, was einer EBIT-Marge von -0,8% bis 2,1% entsprechen würde. Die Materialkostenquote je Segment soll nach Möglichkeit weiter optimiert und die Eigenkapitalquote stabil gehalten werden. Der Prognose für das Geschäftsjahr 2025 ist unterstellt, dass die konjunkturelle Entwicklung sich nicht weiter verschlechtert und die geo- und handelspolitischen Konflikte nicht weiter eskalieren oder neue entstehen. Allerdings können unkalkulierbare negative Effekte sowohl die Zulieferer wie auch InTiCa Systems direkt als auch die Kunden der InTiCa Systems betreffen und dazu führen, dass die Erwartungen nicht oder nicht vollständig erfüllt werden können.
Der vollständige Dreimonatsbericht 2025 steht auf der Internetseite der InTiCa Systems SE unter www.intica-systems.com im Bereich Investor Relations zur Einsicht bzw. zum Download zur Verfügung.
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KONTAKT Dr. Gregor Wasle | Vorstandsvorsitzender
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FAX +49 (0) 851 – 966 92 – 15
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Über InTiCa Systems:
Die InTiCa Systems SE ist ein international tätiger Anbieter von elektronischen Komponenten und Systemen. Mit innovativen Lösungen für die Automobilindustrie, erneuerbare Energien, Industrieanwendungen und weitere Branchen trägt das Unternehmen zur Gestaltung einer nachhaltigen und vernetzten Zukunft bei. Weitere Informationen finden Sie unter www.intica-systems.com.
Zukunftsgerichtete Aussagen und Prognosen
Diese Mitteilung enthält Aussagen zur zukünftigen Geschäftsentwicklung der InTiCa Systems SE. Diese Aussagen basieren auf den gegenwärtigen Einschätzungen und Prognosen des Vorstandes sowie den ihm derzeit verfügbaren Informationen. Sollten die den Prognosen zugrunde gelegten Annahmen nicht eintreffen, können die tatsächlichen Ergebnisse von den prognostizierten Aussagen wesentlich abweichen. Die zukünftigen Entwicklungen und Ergebnisse sind vielmehr abhängig von einer Vielzahl von Faktoren. Sie beinhalten verschiedene Risiken und Unwägbarkeiten und beruhen auf Annahmen, die sich möglicherweise als nicht zutreffend erweisen. Da vorausschauende Aussagen ausschließlich von den Umständen am Tag der Veröffentlichung ausgehen, haben wir weder die Absicht noch übernehmen wir die Verpflichtung, diese laufend zu aktualisieren.
28.05.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2146372 28.05.2025 CET/CEST
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27.05.2025 | InTiCa Systems SE: Geschäftsbericht 2024 veröffentlicht – Bestätigung der vorläufigen Zahlen
InTiCa Systems SE
/ Schlagwort(e): Jahresbericht
InTiCa Systems SE: Geschäftsbericht 2024 veröffentlicht – Bestätigung der vorläufigen Zahlen
27.05.2025 / 08:00 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
InTiCa Systems SE: Geschäftsbericht 2024 veröffentlicht – Bestätigung der vorläufigen Zahlen
Konzernumsatz in Höhe von EUR 70,6 Mio. (2023: EUR 86,9 Mio.)
EBIT leicht negativ mit EUR -0,6 Mio. (2023: EUR 0,3 Mio.)
Operativer Cashflow mit EUR 6,2 Mio. klar positiv (2023: EUR 1,6 Mio.)
Weiterhin hohe Unsicherheit, 2025 Umsatz von EUR 66,0 Mio. bis EUR 72,0 Mio. und EBIT von EUR -0,5 Mio. bis EUR 1,5 Mio. erwartet
Passau, 27. Mai 2025 – Die InTiCa Systems SE (Prime Standard, ISIN DE0005874846, Ticker IS7) hat heute den vollständigen Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2024 veröffentlicht und bestätigt die vorläufigen Zahlen. Mit EUR 70,6 Mio. (2023: EUR 86,9 Mio.) lag der Konzernumsatz nach vier Quartalen deutlich unter der ursprünglichen und am unteren Rand der angepassten, prognostizierten Bandbreite. Ertragsseitig erhöhte die Umsatzreduktion den ohnehin bestehenden Druck auf die Margen. Mit umfangreichen Kostensenkungsmaßnahmen und kontinuierlichen Prozessoptimierungen konnte jedoch erfolgreich entgegengewirkt werden. Mit einem EBIT von EUR -0,6 Mio. (2023: EUR 0,3 Mio.) fiel das Minus etwas geringer aus als in der angepassten Prognose erwartet.
„Das Geschäftsjahr 2024 war in Summe deutlich schwächer als ursprünglich erwartet. Die Automobilindustrie kämpfte unverändert mit den Herausforderungen der Transformation und die europäischen Anbieter von Wechselrichtern für den Solar- bzw. Photovoltaikmarkt standen weiterhin unter starkem Druck durch den asiatischen Wettbewerb. Gerade Neuprojekte wurden häufig verschoben. Bei Bestandsprojekten konnten wir hingegen vielfach Laufzeitverlängerungen erzielen. Positiv sind zudem die Signale auf die Mitte 2024 beschlossene strategische Ausweitung des Produktportfolios. In verschiedenen Branchen haben wir interessante neue Aufträge gewonnen, die zum Teil bereits umgesetzt werden. Das Volumen war aber noch zu gering, um die Zurückhaltung in den etablierten Bereichen aufzuwiegen“, kommentiert Dr. Gregor Wasle, Vorsitzender des Vorstands, die Geschäftsentwicklung.
Umsatz- und Ergebnisentwicklung
Im Vorjahresvergleich verringerte sich der Konzernumsatz im Berichtszeitraum um 18,7% auf EUR 70,6 Mio. (2023: EUR 86,9 Mio.). Besonders im Segment Industry & Infrastructure kam es im Berichtszeitraum bei einigen Kunden zu deutlichen Verschiebungen bzw. Abkündigungen. Dies resultierte im Vergleich zum sehr starken Vorjahreszeitraum in einen Umsatzrückgang um 39,4% auf EUR 15,4 Mio. (2023: EUR 25,5 Mio.). Im Segment Mobility war ebenfalls eine deutlich geringere Nachfrage spürbar. Insgesamt gingen die Umsätze hier im Geschäftsjahr 2024 um 10,2% auf EUR 55,2 Mio. zurück (2023: EUR 61,4 Mio.).
Der Rohertrag verringerte sich im abgelaufenen Geschäftsjahr unterproportional auf EUR 30,9 Mio. (2023: EUR 34,7 Mio.), wodurch sich die Rohertragsmarge von 40,0% auf 43,8% verbesserte. Das EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) lag mit EUR 6,1 Mio. ebenfalls nur leicht unter dem Niveau des Vorjahres (2023: EUR 6,5 Mio.). Dies entspricht einer verbesserten EBITDA-Marge von 8,6% (2023: 7,5%). Das EBIT (Ergebnis vor Zinsen und Steuern) fiel im Geschäftsjahr 2024 auch aufgrund einer deutlichen Belastung durch nicht zahlungswirksame Währungseffekte in den negativen Bereich. Mit EUR -0,6 Mio. (2023: EUR 0,3 Mio.) war das Betriebsergebnis etwas besser als zuletzt erwartet. Die Maßnahmen zur Kostenreduktion machten sich zunehmend bemerkbar.
Das Finanzergebnis belief sich im Berichtszeitraum auf EUR -1,9 Mio. (2023: EUR -1,5 Mio.), wobei sich die verstärkte Inanspruchnahme der Kontokorrentlinien (zum 31.12.2024 wurden EUR 16,6 Mio. der EUR 19,9 Mio. zur Verfügung gestellten Kontokorrentlinien in Anspruch genommen) sowie die gestiegenen Zinskosten bemerkbar machten. Wie im Vorjahr standen dem Finanzaufwand keine nennenswerten Finanzerträge gegenüber. Vor Steuern stand im Geschäftsjahr 2024 ein Konzernverlust in Höhe von EUR 2,4 Mio. (2023: Konzernverlust vor Steuern in Höhe von EUR 1,2 Mio.). Unter Berücksichtigung eines Steuerertrags in Höhe von EUR 0,1 Mio. (2023: EUR 0,1 Mio.) ergibt sich somit ein Konzernjahresfehlbetrag in Höhe von EUR 2,3 Mio. (2023: Konzernjahresfehlbetrag in Höhe von EUR 1,1 Mio.). Dies entspricht einem Ergebnis pro Aktie in Höhe von EUR -0,55 (2023: EUR -0,27).
Das negative Jahresergebnis erhöhte die Liquiditätsbelastung, die ohnehin darunter leidet, dass kurzfristig stornierte oder verschobene Aufträge die Materialplanung und Lagerhaltung erschweren. Entsprechend hat das Liquiditätsmanagement eine sehr hohe Priorität. Preisverhandlungen mit Lieferanten und Kunden wurden intensiv geführt, das Vorratsvermögen abgebaut und die Investitionen plangemäß reduziert. Der operative Cashflow war im Berichtszeitraum mit EUR 6,2 Mio. klar positiv und verbesserte sich im Vorjahresvergleich deutlich (2023: EUR 1,6 Mio.). Der Gesamt-Cashflow war mit EUR 1,0 Mio. ebenfalls positiv (2023: EUR 4,6 Mio.). Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Kontokorrentkredite aufgrund der dauernden Inanspruchnahme vom Finanzmittelfonds in den Cashflow aus Finanzierungstätigkeit umgegliedert wurden. Im Geschäftsjahr 2024 bedeutete dies einen Mittelzufluss in Höhe von EUR 3,6 Mio. aus der zusätzlichen Beanspruchung von Kontokorrentkrediten (2023: EUR 13,0 Mio.). Die liquiden Mittel beliefen sich zum 31. Dezember 2024 auf EUR 1,9 Mio. (31. Dezember 2023: EUR 0,9 Mio.). Dazu standen zum Bilanzstichtag bislang ungenutzte Kontokorrentlinien in Höhe von EUR 3,3 Mio. zur Verfügung. Die Eigenkapitalquote lag zum Abschlussstichtag mit 29,8% leicht unter dem Niveau des Vorjahres (31. Dezember 2023: 30,8%).
Ausblick
Das gesamtwirtschaftliche Umfeld ist nach wie vor von zahlreichen Risiken geprägt. Dies zeigt auch ein Blick auf den Auftragsbestand, der zum 31. März 2025 mit EUR 79,9 Mio. weiterhin unter dem Vorjahresniveau lag (31. März 2024: EUR 86,1 Mio.). Davon waren 92% dem Segment Mobility zuzuordnen (Q1 2024: 89%). Während Bestandsprojekte häufig verlängert wurden, ist bei Neuentwicklungen noch immer eine große Zurückhaltung sichtbar, die dazu führt, dass Projekte storniert oder „on hold“ gesetzt werden. Insbesondere die erratische Zollpolitik der US-Administration trägt zur Unsicherheit bei. Zwar ist InTiCa direkt kaum betroffen, aber es ist zu erwarten, dass sich mögliche Auswirkungen bei den Kunden indirekt niederschlagen werden. Korrekturen des Auftragsbestands sind deshalb nicht auszuschließen, das Abrufverhalten bleibt extrem volatil. Aktuell geht der Konzern mit Ende des Geschäftsjahres 2025 von einem Auftragsstand von EUR 80,0 Mio. bis EUR 85,0 Mio. aus.
„Wurden im ersten Quartal einige verschobene Aufträge nachgeholt, blieben die Abrufe im zweiten Quartal bislang unterhalb der Erwartungen. Mit Blick auf die zweite Jahreshälfte ist das Auftragsbuch für das dritte Quartal bereits ordentlich gefüllt, während für das vierte Quartal zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine verlässliche Aussage getroffen werden kann. Um die Margensituation trotz der unsicheren Absatzlage zu verbessern, führen wir auch 2025 wieder verschiedene Kostensenkungsmaßnahmen durch. Dazu gehören umfassende Verbesserungen im Bereich der indirekten Personalkosten, die Produktivitätssteigerung bestehender Fertigungsbereiche sowie die weitere nachhaltige Optimierung von Logistik und Lagerbeständen. Von wesentlicher Bedeutung sind jedoch die strategischen Maßnahmen, die zur Verankerung unserer Kernkompetenzen in angrenzenden Märkten getroffen wurden. Hier wollen wir 2025 weitere bedeutende Schritte zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit machen. Steigende Anfragen zeigen, dass dieser Ansatz erfolgversprechend ist“, kommentiert Vorstand Bernhard Griesbeck die Aussichten des Konzerns.
Aus heutiger Sicht geht der Vorstand unter Berücksichtigung der weiterhin hohen Unsicherheit für das Geschäftsjahr 2025 von einem Konzernumsatz in Höhe von EUR 66,0 Mio. bis EUR 72,0 Mio. und einem EBIT von EUR -0,5 Mio. bis EUR 1,5 Mio. aus, was einer EBIT-Marge von -0,8% bis 2,1% entsprechen würde. Die Materialkostenquote je Segment soll nach Möglichkeit weiter optimiert und die Eigenkapitalquote stabil gehalten werden. Der Prognose für das Geschäftsjahr 2025 ist unterstellt, dass die konjunkturelle Entwicklung sich nicht weiter verschlechtert und die geo- und handelspolitischen Konflikte nicht weiter eskalieren oder neue entstehen. Allerdings können unkalkulierbare negative Effekte sowohl die Zulieferer wie auch InTiCa Systems direkt als auch die Kunden der InTiCa Systems betreffen und dazu führen, dass die Erwartungen nicht oder nicht vollständig erfüllt werden können.
Der vollständige Geschäftsbericht 2024 steht auf der Internetseite der InTiCa Systems SE unter www.intica-systems.com im Bereich Investor Relations zur Einsicht bzw. zum Download zur Verfügung.
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Zukunftsgerichtete Aussagen und Prognosen
Diese Mitteilung enthält Aussagen zur zukünftigen Geschäftsentwicklung der InTiCa Systems SE. Diese Aussagen basieren auf den gegenwärtigen Einschätzungen und Prognosen des Vorstandes sowie den ihm derzeit verfügbaren Informationen. Sollten die den Prognosen zugrunde gelegten Annahmen nicht eintreffen, können die tatsächlichen Ergebnisse von den prognostizierten Aussagen wesentlich abweichen. Die zukünftigen Entwicklungen und Ergebnisse sind vielmehr abhängig von einer Vielzahl von Faktoren. Sie beinhalten verschiedene Risiken und Unwägbarkeiten und beruhen auf Annahmen, die sich möglicherweise als nicht zutreffend erweisen. Da vorausschauende Aussagen ausschließlich von den Umständen am Tag der Veröffentlichung ausgehen, haben wir weder die Absicht noch übernehmen wir die Verpflichtung, diese laufend zu aktualisieren.
27.05.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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30.04.2025 | InTiCa Systems SE: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG
InTiCa Systems SE
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InTiCa Systems SE: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG
30.04.2025 / 08:03 CET/CEST
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30.04.2025 | InTiCa Systems SE: Vorläufige Zahlen für das Geschäftsjahr 2024 veröffentlicht; Veröffentlichung der Jahresfinanzberichte verschiebt sich
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InTiCa Systems SE: Vorläufige Zahlen für das Geschäftsjahr 2024 veröffentlicht; Veröffentlichung der Jahresfinanzberichte verschiebt sich
30.04.2025 / 08:00 CET/CEST
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InTiCa Systems SE: Vorläufige Zahlen für das Geschäftsjahr 2024 veröffentlicht; Veröffentlichung der Jahresfinanzberichte verschiebt sich
Konzernumsatz in Höhe von ca. EUR 70,6 Mio. (2023: EUR 86,9 Mio.)
EBIT leicht negativ mit EUR -0,6 Mio. (2023: EUR 0,3 Mio.)
Auftragsbestand zum Jahresende 2024 bei EUR 77,3 Mio. (31.12.2023: EUR 99,3 Mio.)
Veröffentlichung des geprüften und testierten Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses voraussichtlich am 27. Mai 2025
Passau, 30. April 2025 – Die InTiCa Systems SE (Prime Standard, ISIN DE0005874846, Ticker IS7) veröffentlicht heute die vorläufigen und ungeprüften Zahlen für das Geschäftsjahr 2024. Wie erwartet, blieb die Volatilität der Abrufe infolge der geopolitischen Krisenherde und der Transformation der industriellen Landschaft auch im vierten Quartal sehr hoch. Bereits im Herbst 2024 hatte der Vorstand deshalb die Prognose für das Gesamtjahr auf eine Umsatzspanne von EUR 70 bis 75 Mio. und ein negatives Betriebsergebnis in Höhe von EUR -1,0 Mio. bis EUR -2,0 Mio. angepasst. Die vorläufigen Konzernzahlen bestätigen die grundsätzlichen Einschätzungen. Während der Umsatz am unteren Rand lag, war das Minus beim EBIT etwas geringer als erwartet.
Umsatz- und Ergebnisentwicklung
Im Vorjahresvergleich verringerte sich der Konzernumsatz im Berichtszeitraum um 18,7 % auf EUR 70,6 Mio. (2023: EUR 86,9 Mio.). Besonders im Segment Industry & Infrastructure kam es im Berichtszeitraum bei einigen Kunden zu deutlichen Verschiebungen bzw. Abkündigungen. Dies resultierte im Vergleich zum sehr starken Vorjahreszeitraum in einen Umsatzrückgang um 39,4 % auf EUR 15,4 Mio. (2023: EUR 25,5 Mio.). Im Segment Mobility war ebenfalls eine deutlich geringere Nachfrage spürbar. Insgesamt gingen die Umsätze hier im Geschäftsjahr 2024 um 10,2 % auf EUR 55,2 Mio. zurück (2023: EUR 61,4 Mio.).
Das EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) lag im Berichtszeitraum mit ca. EUR 6,1 Mio. nur leicht unter dem Niveau des Vorjahres (2023: EUR 6,5 Mio.). Dies entspricht einer verbesserten EBITDA-Marge von rund 8,6 % (2023: 7,5 %). Das EBIT (Ergebnis vor Zinsen und Steuern) fiel im Geschäftsjahr 2024 auch aufgrund einer deutlichen Belastung durch nicht zahlungswirksame Währungseffekte in den negativen Bereich. Mit ca. EUR -0,6 Mio. (2023: EUR 0,3 Mio.) war das Betriebsergebnis nach den vorläufigen Zahlen etwas besser als zuletzt erwartet. Die ergriffenen Maßnahmen zur Kostenreduktion machen sich hier zunehmend bemerkbar.
Der operative Cashflow war im Berichtszeitraum klar positiv, die liquiden Mittel beliefen sich zum 31. Dezember 2024 auf EUR 1,9 Mio. (31. Dezember 2023: EUR 0,9 Mio.). Zusätzlich standen der InTiCa Systems SE zum Abschlussstichtag ungenutzte Kontokorrentkreditlinien in Höhe von EUR 3,3 Mio. zur Verfügung. Die Eigenkapitalquote lag zum Abschlussstichtag mit 29,8 % leicht unter dem Niveau des Vorjahres.
Ausblick
Das gesamtwirtschaftliche Umfeld ist nach wie vor von zahlreichen Risiken geprägt. Dies zeigt auch ein Blick auf den Auftragsbestand, der zum Jahresende mit EUR 77,3 Mio. deutlich unter dem Vorjahresniveau lag (31. Dezember 2023: EUR 99,3 Mio.). Davon waren 92 % dem Segment Mobility zuzuordnen (31. Dezember 2023: 82 %). Zum Jahresende verschobene Aufträge wurden im ersten Quartal abgenommen. Auch in den kommenden Monaten ist von sehr hohen Volatilitäten auszugehen. Nicht zuletzt die internationalen Zollkonflikte tragen zur Unsicherheit bei. Zwar ist InTiCa Systems direkt kaum betroffen, aber es ist zu erwarten, dass sich mögliche Auswirkungen bei den Kunden indirekt niederschlagen werden.
Parallel zu den andauernden Bestrebungen zur Kostensenkung, forciert InTiCa Systems den Mitte 2024 beschlossenen Umbau der Geschäftsbereiche. Steigende Anfragen zeigen, dass es gelingt, die vorhandenen Kernkompetenzen auch in den anderen Bereichen zu verankern. Ziel für 2025 ist es, neben Entwicklungsaufträgen auch erste Serienaufträge zu gewinnen, zum Beispiel bei Komponenten für elektrische Maschinen. Insbesondere in Mexiko eröffnen sich Marktchancen mit positiver Zukunftsperspektive für technische Kunststoffteile. Messbare Erfolge dieser Strategie sind aber erst mittelfristig zu erwarten. Kurzfristig ist davon auszugehen, dass das Umfeld für die deutsche Industrie und insbesondere für die Automobilindustrie extrem fordernd bleibt.
Eine detaillierte Prognose für das Geschäftsjahr 2025 und die weitere Entwicklung in den Geschäftsbereichen wird mit Vorlage des vollständigen Geschäftsberichts veröffentlicht. Derzeit dauern die Erstellungs- und Prüfungsarbeiten für das Geschäftsjahr 2024 noch an, sollen aber zeitnah abgeschlossen werden. Neuer voraussichtlicher Termin für die Veröffentlichung des geprüften und testierten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses ist der 27. Mai 2025.
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Zukunftsgerichtete Aussagen und Prognosen
Diese Mitteilung enthält Aussagen zur zukünftigen Geschäftsentwicklung der InTiCa Systems SE. Diese Aussagen basieren auf den gegenwärtigen Einschätzungen und Prognosen des Vorstandes sowie den ihm derzeit verfügbaren Informationen. Sollten die den Prognosen zugrunde gelegten Annahmen nicht eintreffen, können die tatsächlichen Ergebnisse von den prognostizierten Aussagen wesentlich abweichen. Die zukünftigen Entwicklungen und Ergebnisse sind vielmehr abhängig von einer Vielzahl von Faktoren. Sie beinhalten verschiedene Risiken und Unwägbarkeiten und beruhen auf Annahmen, die sich möglicherweise als nicht zutreffend erweisen. Da vorausschauende Aussagen ausschließlich von den Umständen am Tag der Veröffentlichung ausgehen, haben wir weder die Absicht noch übernehmen wir die Verpflichtung, diese laufend zu aktualisieren.
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29.11.2024 | InTiCa Systems SE: Neunmonatsbericht 2024 veröffentlicht –Geschäftsumfeld bleibt fordernd, strategische Maßnahmen beginnen zu wirken
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InTiCa Systems SE: Neunmonatsbericht 2024 veröffentlicht –Geschäftsumfeld bleibt fordernd, strategische Maßnahmen beginnen zu wirken
29.11.2024 / 07:50 CET/CEST
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InTiCa Systems SE: Neunmonatsbericht 2024 veröffentlicht –Geschäftsumfeld bleibt fordernd, strategische Maßnahmen beginnen zu wirken
Konzernumsatz in Höhe von EUR 55,4 Mio. (9M 2023: EUR 67,5 Mio.), beide Segmente von negativem Umfeld betroffen
EBIT mit EUR -0,4 Mio. negativ (9M 2023: EUR 0,3 Mio.) infolge von Währungseffekten, die größtenteils aber nicht liquiditätswirksam sind
Kostensenkungsmaßnahmen greifen, operativer Cashflow mit EUR 4,7 Mio. klar positiv (9M 2023: EUR -0,2 Mio.)
Auftragsbestand in Höhe von EUR 86 Mio. (30. September 2023: EUR 106 Mio.), Nachfrage nach neuen Produkten stabil
Passau, 29. November 2024 – Die InTiCa Systems SE (Prime Standard, ISIN DE0005874846, Ticker IS7) hat heute den Neunmonatsbericht 2024 veröffentlicht. Die bereits im ersten Halbjahr verhaltene Geschäftsentwicklung hat sich zuletzt noch einmal verschlechtert. Insbesondere das Segment Mobility musste im dritten Quartal eine deutliche Abrufreduktion verkraften. Die ergriffenen Maßnahmen zur Kostenreduktion beginnen jedoch verstärkt zu greifen. Rohertragsmarge und EBITDA-Marge verbesserten sich und der operative Cashflow war in den ersten neun Monaten klar positiv.
„Das anhaltend negative Geschäftsumfeld in beiden Segmenten hat auch bei InTiCa im dritten Quartal zu einem Einbruch auf breiter Ebene geführt. Immer wieder wurden im letzten Moment Abrufe geändert. Insbesondere Komponenten für batterieelektrische Fahrzeuge wie unsere On-board-Charger waren deutlich weniger nachgefragt. Dazu führten Kursverluste in den an unseren Auslandsstandorten gültigen Währungen zu einem signifikanten Anstieg der sonstigen Aufwendungen. Diese Währungseffekte sind größtenteils aber nicht zahlungswirksam. Ohne diesen Effekt wäre das EBIT sowohl im dritten Quartal als auch in den ersten neun Monaten positiv gewesen, denn intensive Preisverhandlungen mit Lieferanten und Kunden, der Abbau des Vorratsvermögens und die erneute deutliche Verbesserung der Qualitätskosten machen sich zunehmend bemerkbar“, kommentiert Dr. Gregor Wasle, Vorsitzender des Vorstands, die Geschäftsentwicklung.
Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage
Der Konzernumsatz reduzierte sich in den ersten neun Monaten 2024 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 18,0% auf EUR 55,4 Mio. (9M 2023: EUR 67,5 Mio.). Besonders im Segment Industry & Infrastructure kam es im Berichtszeitraum bei einigen Kunden zu deutlichen Verschiebungen bzw. Abkündigungen. Dies resultierte im Vergleich zum sehr starken Vorjahreszeitraum in einen Umsatzrückgang um 40,9% auf EUR 11,7 Mio. (9M 2023: EUR 19,8 Mio.). Im Segment Mobility war im dritten Quartal ebenfalls eine deutlich geringere Nachfrage spürbar. Insgesamt gingen die Umsätze hier in den ersten neun Monaten um 8,5% auf EUR 43,7 Mio. zurück (9M 2023: EUR 47,7 Mio.).
Die Materialaufwandsquote in Bezug auf die Gesamtleistung lag im Berichtszeitraum mit 55,0% weiterhin deutlich unter dem Vorjahresvergleichswert (9M 2023: 62,4%). Dafür ausschlaggebend war neben der Optimierung der Produktionsabläufe insbesondere ein weniger materialintensiver Produktmix und eine Kompensationsleistung eines größeren Kunden. Die Personalaufwandsquote (inkl. Leiharbeiter) erhöhte sich hingegen leicht von 24,6% auf 25,1%.
Konnte im ersten Halbjahr noch ein Anstieg des EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) verzeichnet werden, stand nach neun Monaten ein Rückgang auf EUR 4,6 Mio. (9M 2023: EUR 4,8 Mio.). Weil der prozentuale Rückgang niedriger war als der Umsatzrückgang, verbesserte sich die EBITDA-Marge im Berichtszeitraum dennoch auf 8,2% (9M 2023: 7,2%). Infolge einer deutlichen Belastung durch nicht zahlungswirksame Währungseffekte rutschte das EBIT (Ergebnis vor Zinsen und Steuern) mit EUR -0,4 Mio. in den negativen Bereich (9M 2023: positives EBIT von EUR 0,3 Mio.). Auf Segmentebene wurde im Bereich Mobility in den ersten neun Monaten 2024 ein negatives EBIT in Höhe von EUR -0,8 Mio. (9M 2023: EUR -0,7 Mio.) und im Bereich Industry & Infrastructure ein positives EBIT in Höhe von EUR 0,4 Mio. erzielt (9M 2023: EUR 1,0 Mio.).
Das Finanzergebnis belief sich auf EUR -1,4 Mio. (9M 2023: EUR -1,0 Mio.), wobei sich die stärkere Inanspruchnahme der Kontokorrentlinien sowie die gestiegenen Zinsen bemerkbar machten. Im Berichtszeitraum wurde ein Steuerertrag in Höhe von TEUR 75 verbucht (9M 2023: TEUR 6). Somit ergibt sich beim Konzernzwischenergebnis für die ersten neun Monate 2024 ein Fehlbetrag in Höhe von EUR -1,7 Mio. (9M 2023: EUR -0,7 Mio.). Das Ergebnis pro Aktie belief sich auf EUR -0,40 (9M 2023: EUR -0,16).
Vor dem Hintergrund der erhöhten Liquiditätsbelastung hat das Liquiditätsmanagement eine sehr hohe Priorität. Preisverhandlungen mit Lieferanten und Kunden werden intensiv geführt, das Vorratsvermögen abgebaut und die Investitionen plangemäß reduziert. Der operative Cashflow verbesserte sich dadurch deutlich und war in den ersten neun Monaten mit EUR 4,7 Mio. klar positiv (9M 2023: EUR -0,2 Mio.). Aufgrund des infolge gestiegener Tilgungsleistungen negativen Cashflows aus Finanzierungstätigkeit, lag der Gesamtcashflow mit EUR -0,3 Mio. hingegen knapp im Minus (9M 2023: EUR -6,6 Mio.). Die Eigenkapitalquote verringerte sich im Berichtszeitraum leicht, bewegt sich mit 29,8% aber weiterhin im soliden Bereich (31. Dezember 2023: 30,8%).
Ausblick
Das gesamtwirtschaftliche Umfeld ist nach wie vor von zahlreichen Risiken geprägt. Dies zeigt auch ein Blick auf den Auftragsbestand, der nach neun Monaten mit EUR 86 Mio. deutlich unter dem Vorjahresniveau lag (30. September 2023: EUR 106 Mio.). Davon waren 92% dem Segment Mobility zuzuordnen (30. September 2023: 74%). Ein Grund für den Rückgang ist, dass viele Kunden Aufträge immer später in die Systeme einstellen. Auch in den kommenden Monaten ist von sehr hohen Volatilitäten auszugehen, gerade im Dezember ist zu erwarten, dass Kunden versuchen werden, die Annahme von Waren ins kommende Jahr zu verschieben.
„Parallel zu den andauernden Bestrebungen zur Kostensenkung, forcieren wir den Umbau der Geschäftsbereiche. Steigende Anfragen zeigen, dass dieser Ansatz erfolgversprechend ist. So wurden beispielsweise technische Kunststoffteile als neuer Schwerpunkt identifiziert. Insbesondere im nordamerikanischen Markt besteht hier eine hohe Nachfrage, weshalb wir die Kunststoffkompetenz am Standort in Mexiko aktuell intensiv ausbauen und bereits mit mehreren Aufträgen die Produktion gestartet haben. Im neuen Bereich „Tailored Solutions“ wird ein erster größerer Auftrag erfolgreich umgesetzt und die Marktpräsenz kontinuierlich aufgebaut. Echte Erfolge dieser Strategie sind aber erst mittelfristig zu erwarten. Kurzfristig gehen wir davon aus, dass das Umfeld für die deutsche Industrie und insbesondere für die Automobilindustrie extrem fordernd bleibt“, kommentiert Vorstand Bernhard Griesbeck die Aussichten des Konzerns.
Aufgrund des anhaltend negativen Geschäftsumfelds hat die InTiCa Systems SE den Forecast für das laufende Jahr Ende Oktober neu bewertet und die Prognose für das Geschäftsjahr 2024 angepasst. Statt eines Konzernumsatzes am unteren Rand der Spanne von EUR 80,0 Mio. bis EUR 95,0 Mio., wird jetzt ein Umsatzkorridor von EUR 70,0 Mio. bis EUR 75,0 Mio. erwartet. Trotz Bestandsoptimierungen und Kosteneinsparungen belasten die niedrigeren Umsätze das Ergebnis. War zuvor von einer positiven EBIT-Marge von 0% bis 2,5% ausgegangen worden, erwartet der Vorstand aus heutiger Sicht ein negatives Betriebsergebnis in Höhe von EUR -1,0 Mio. bis EUR -2,0 Mio. Die breite Spanne ist der schwierigen Abschätzung von Währungseffekten geschuldet.
Der vollständige Neunmonatsbericht 2024 steht auf der Internetseite der InTiCa Systems SE unter www.intica-systems.com im Bereich Investor Relations zur Einsicht bzw. zum Download zur Verfügung.
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Über InTiCa Systems:
Die InTiCa Systems SE ist ein international tätiger Anbieter von elektronischen Komponenten und Systemen. Mit innovativen Lösungen für die Automobilindustrie, erneuerbare Energien, Industrieanwendungen und weitere Branchen trägt das Unternehmen zur Gestaltung einer nachhaltigen und vernetzten Zukunft bei. Weitere Informationen finden Sie unter www.intica-systems.com.
Zukunftsgerichtete Aussagen und Prognosen
Diese Mitteilung enthält Aussagen zur zukünftigen Geschäftsentwicklung der InTiCa Systems SE. Diese Aussagen basieren auf den gegenwärtigen Einschätzungen und Prognosen des Vorstandes sowie den ihm derzeit verfügbaren Informationen. Sollten die den Prognosen zugrunde gelegten Annahmen nicht eintreffen, können die tatsächlichen Ergebnisse von den prognostizierten Aussagen wesentlich abweichen. Die zukünftigen Entwicklungen und Ergebnisse sind vielmehr abhängig von einer Vielzahl von Faktoren. Sie beinhalten verschiedene Risiken und Unwägbarkeiten und beruhen auf Annahmen, die sich möglicherweise als nicht zutreffend erweisen. Da vorausschauende Aussagen ausschließlich von den Umständen am Tag der Veröffentlichung ausgehen, haben wir weder die Absicht noch übernehmen wir die Verpflichtung, diese laufend zu aktualisieren.
29.11.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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24.10.2024 | InTiCa Systems SE: Anpassung der Prognose für das Geschäftsjahr 2024
InTiCa Systems SE / Schlagwort(e): Prognoseänderung
InTiCa Systems SE: Anpassung der Prognose für das Geschäftsjahr 2024
24.10.2024 / 10:27 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
InTiCa Systems SE: Anpassung der Prognose für das Geschäftsjahr 2024
Passau, 24. Oktober 2024 – Die InTiCa Systems SE (ISIN DE0005874846; WKN 587484) hat den Forecast für das laufende Jahr neu bewertet und passt die Prognose für das Geschäftsjahr 2024 an. Statt eines Konzernumsatzes am unteren Rand der Spanne von EUR 80,0 Mio. bis EUR 95,0 Mio., wird jetzt ein Umsatzkorridor von EUR 70,0 Mio. bis EUR 75,0 Mio. erwartet. Ergebnisseitig resultieren die niedrigeren Umsätze trotz Bestandsoptimierungen und Kosteneinsparungen in einem negativen Betriebsergebnis. Bislang war von einer positiven EBIT-Marge von 0% bis 2,5% ausgegangen worden.
Ausschlaggebend für die Prognoseanpassung ist das anhaltend negative Geschäftsumfeld sowohl im Segment Mobility als auch im Segment Industry & Infrastructure. Um die Abhängigkeiten von einzelnen Produkten und Industriefeldern zu reduzieren, hatte InTiCa bereits im Juli 2024 beschlossen, das Produktportfolio strategisch auszuweiten und die Kompetenzen als Lösungsanbieter auf weitere Marktbereiche auszudehnen. Positive Effekte sind zwar sichtbar, reichen aber noch nicht aus, um kurzfristig die auch im dritten Quartal spürbaren Abrufreduktionen der Automobilkunden sowie die deutlich niedriger als geplante Nachfrage in den Bereichen Photovoltaik und Ladesäulen auszugleichen.
In dem am 29. November 2024 erscheinenden Neunmonatsbericht wird die InTiCa Systems SE ausführlich auf die bisherige Entwicklung im laufenden Geschäftsjahr sowie den weiteren Ausblick eingehen.
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Zukunftsgerichtete Aussagen und Prognosen
Diese Mitteilung enthält Aussagen zur zukünftigen Geschäftsentwicklung der InTiCa Systems SE. Diese Aussagen basieren auf den gegenwärtigen Einschätzungen und Prognosen des Vorstandes sowie den ihm derzeit verfügbaren Informationen. Sollten die den Prognosen zugrunde gelegten Annahmen nicht eintreffen, können die tatsächlichen Ergebnisse von den prognostizierten Aussagen wesentlich abweichen. Die zukünftigen Entwicklungen und Ergebnisse sind vielmehr abhängig von einer Vielzahl von Faktoren. Sie beinhalten verschiedene Risiken und Unwägbarkeiten und beruhen auf Annahmen, die sich möglicherweise als nicht zutreffend erweisen. Da vorausschauende Aussagen ausschließlich von den Umständen am Tag der Veröffentlichung ausgehen, haben wir weder die Absicht noch übernehmen wir die Verpflichtung, diese laufend zu aktualisieren.
Ende der Insiderinformation
24.10.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com
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2015303 24.10.2024 CET/CEST
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08.08.2024 | InTiCa Systems SE: Halbjahresbericht 2024 veröffentlicht –Geschäftsentwicklung auch im zweiten Quartal verhalten
InTiCa Systems SE
/ Schlagwort(e): Halbjahresbericht
InTiCa Systems SE: Halbjahresbericht 2024 veröffentlicht –Geschäftsentwicklung auch im zweiten Quartal verhalten
08.08.2024 / 08:09 CET/CEST
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InTiCa Systems SE: Halbjahresbericht 2024 veröffentlicht –Geschäftsentwicklung auch im zweiten Quartal verhalten
Konzernumsatz in Höhe von EUR 39,4 Mio. (H1 2023: EUR 45,4 Mio.)
Segment Mobility relativ stabil, Segment Industry & Infrastructure mit deutlichem Umsatzrückgang
Materialkostenquote deutlich reduziert, EBIT-Marge in Höhe von 1,1% (H1 2023: 1,0%)
Passau, 8. August 2024 – Die InTiCa Systems SE (Prime Standard, ISIN DE0005874846, Ticker IS7) hat heute den Halbjahresbericht 2024 veröffentlicht. Auch im zweiten Quartal hat sich die verhaltene Geschäftsentwicklung fortgesetzt. Insbesondere im Segment Industry & Infrastructure verharrte die Geschäfts-entwicklung aufgrund der anhaltend geringen Marktnachfrage für Ladesäulen oder Energieversorgungseinheiten auf niedrigem Niveau. Das Segment Mobility entwickelte sich im Berichtszeitraum akzeptabel, vor allem die Nachfrage nach neuen Produkten wie Statorspulen für Mild-Hybrid-Anwendungen oder Antennen zeigte sich weitestgehend stabil. Die Margen bleiben jedoch unter Druck und die Volatilität ist unverändert hoch.
„Unbefriedigend, aber erwartbar. So lässt sich das zurückliegende Halbjahr wahrscheinlich am besten zusammenfassen. Unbefriedigend, weil ein Umsatzrückgang um mehr als 10% natürlich nicht unser Anspruch ist. Genauso wenig, wie eine EBIT-Marge von 1,1% und ein negatives Periodenergebnis. Auf Basis der fortlaufenden Marktentwicklungen war ein schwieriges Jahr jedoch absehbar. Hohe Unsicherheit und extreme Volatilität in den Abrufen – im Bereich Ladesäulen ist der Markt für unsere Produkte in Europa um 80% zurückgegangen – führen zu einem gesteigerten Liquiditätsbedarf und erhöhen den Druck auf die Margen. Umso erfreulicher ist es, dass wir die Rohertragsmarge sowie die EBITDA-Marge aufgrund fortlaufender Prozessoptimierungen und eines weniger materialintensiven Produktmixes sogar verbessern konnten“, kommentiert Dr. Gregor Wasle, Vorsitzender des Vorstands, die Geschäftsentwicklung.
Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage
Der Konzernumsatz reduzierte sich im ersten Halbjahr 2024 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 13,1% auf EUR 39,4 Mio. (H1 2023: EUR 45,4 Mio.). Während sich der Umsatz im Segment Mobility im Vergleich zum Vorjahr nur leicht um 1,1% auf EUR 31,2 Mio. (H1 2023: EUR 31,5 Mio.) verringerte, kam es im Segment Industry & Infrastructure im ersten Halbjahr bei einigen Kunden zu deutlichen Verschiebungen bzw. Abkündigungen. Dies resultierte im Vergleich zum sehr starken Vorjahreszeitraum in einen Umsatzrückgang um 40,5% auf EUR 8,2 Mio. (H1 2023: EUR 13,9 Mio.).
Die Materialaufwandsquote in Bezug auf die Gesamtleistung lag im Berichtszeitraum mit 54,3% deutlich unter dem Vorjahresvergleichswert (H1 2023: 61,4%). Dafür ausschlaggebend war neben der Optimierung der Produktions-abläufe insbesondere ein weniger materialintensiver Produktmix. Die Personalaufwandsquote (inkl. Leiharbeiter) reduzierte sich ebenfalls leicht von 25,0% auf 24,5%.
Entgegen dem Umsatzrückgang erhöhte sich das EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) im Vorjahresvergleich auf EUR 3,7 Mio. (H1 2023: EUR 3,5 Mio.). Die EBITDA-Marge verbesserte sich im Berichtszeitraum dadurch deutlich auf 9,4% (H1 2023: 7,6%). Das EBIT (Ergebnis vor Zinsen und Steuern) belief sich wie im Vorjahr auf EUR 0,5 Mio. (H1 2023: EUR 0,5 Mio.), die EBIT-Marge lag mit 1,1% im Prognosekorridor (H1 2023: 1,0%). Auf Segmentebene wurde im Bereich Mobility in den ersten sechs Monaten 2024 ein negatives EBIT in Höhe von EUR -0,3 Mio. (H1 2023: EUR -0,1 Mio.) und im Bereich Industry & Infrastructure ein positives EBIT in Höhe von EUR 0,7 Mio. erzielt (H1 2023: EUR 0,5 Mio.).
Das Finanzergebnis belief sich auf EUR -1,0 Mio. (H1 2023: EUR -0,6 Mio.), wobei sich die stärkere Inanspruchnahme der Kontokorrentlinien sowie die gestiegenen Zinsen bemerkbar machten. Im Berichtszeitraum wurde ein Steuerertrag in Höhe von TEUR 53 verbucht (H1 2023: TEUR 8). Somit ergibt sich beim Konzernzwischenergebnis für die ersten sechs Monate 2024 ein Fehlbetrag in Höhe von EUR -0,5 Mio. (H1 2023: EUR -0,1 Mio.). Das Ergebnis pro Aktie belief sich auf EUR -0,11 (H1 2023: EUR -0,03).
Obwohl die Investitionen plangemäß reduziert wurden, war der Gesamtcashflow im ersten Halbjahr 2024 klar negativ. Der operative Cashflow lag hingegen trotz des negativen Zwischenergebnisses sowie erhöhter Zinszahlungen und eines stichtagsbedingt deutlichen Forderungsaufbaus nur ganz leicht im Minus. Die Eigenkapitalquote verringerte sich im Berichtszeitraum leicht, bewegt sich aber weiterhin im soliden Bereich.
Ausblick
Das gesamtwirtschaftliche Umfeld ist nach wie vor von zahlreichen Risiken geprägt. Dies zeigt auch ein Blick auf den Auftragsbestand, der zum Ende des ersten Halbjahrs mit EUR 82,3 Mio. deutlich unter dem Vorjahresniveau lag (30. Juni 2023: EUR 111,9 Mio.). Davon waren 90% dem Segment Mobility zuzuordnen (H1 2023: 74%). Eine kurzfristige Erholung ist auf Basis der vorliegenden Informationen sowohl aus dem Markt als auch direkt von den Kunden derzeit nicht absehbar. Im Segment Mobility ist von weiteren Abrufreduktionen im zweiten Halbjahr auszugehen und im Segment Industry & Infrastructure bleibt die Nachfrage im Bereich Photovoltaik verhalten und der Einbruch im Bereich Ladesäulen war überraschend stark.
„Aufgrund der fortlaufenden Abrufveränderungen haben Liquiditäts- und Bestandsoptimierung aktuell höchste Priorität. Diskutierte Maßnahmen beinhalten insbesondere die Anpassung von Lieferkonditionen, die Reduzierung von Sicherheitsbeständen und die Umsetzung von Kosteneinsparungen. Bei aller negativen Stimmung gibt es jedoch auch positive Entwicklungen. Speziell die Nachfrage im neuen Bereich für „Tailored Solutions“ entwickelt sich sehr gut. Seit Anfang August wird das Angebot an Spezialprodukten auf der InTiCa-Website auf einer eigenen Unterseite beworben und wir sind überzeugt, dass InTiCa mit der strategischen Ausweitung des Produktportfolios sowie der Neupositionierung der Segmente optimal für ein zukünftiges Wachstum positioniert ist“, kommentiert Vorstand Bernhard Griesbeck die Aussichten des Konzerns.
Aus heutiger Sicht geht der Vorstand unter Berücksichtigung der weiterhin hohen Unsicherheit für das Geschäftsjahr 2024 unverändert von einem Konzernumsatz in Höhe von EUR 80,0 Mio. bis EUR 95,0 Mio. und einer EBIT-Marge von 0,0% bis 2,5% aus, wobei der Umsatz am unteren Rand der Spanne liegen dürfte. Die Materialkostenquote je Segment soll nach Möglichkeit weiter optimiert und die Eigenkapitalquote stabil gehalten werden. Der Prognose für das Geschäftsjahr 2024 ist unterstellt, dass die konjunkturelle Entwicklung sich nicht weiter verschlechtert und die geopolitischen Konflikte nicht eskalieren. Unkalkulierbare negative Effekte können sowohl die Zulieferer, die InTiCa Systems direkt, als auch die Kunden der InTiCa Systems betreffen und dazu führen, dass die Erwartungen nicht erfüllt werden können.
Der vollständige Halbjahresbericht 2024 steht auf der Internetseite der InTiCa Systems SE unter www.intica-systems.com im Bereich Investor Relations zur Einsicht bzw. zum Download zur Verfügung.
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Zukunftsgerichtete Aussagen und Prognosen
Diese Mitteilung enthält Aussagen zur zukünftigen Geschäftsentwicklung der InTiCa Systems SE. Diese Aussagen basieren auf den gegenwärtigen Einschätzungen und Prognosen des Vorstandes sowie den ihm derzeit verfügbaren Informationen. Sollten die den Prognosen zugrunde gelegten Annahmen nicht eintreffen, können die tatsächlichen Ergebnisse von den prognostizierten Aussagen wesentlich abweichen. Die zukünftigen Entwicklungen und Ergebnisse sind vielmehr abhängig von einer Vielzahl von Faktoren. Sie beinhalten verschiedene Risiken und Unwägbarkeiten und beruhen auf Annahmen, die sich möglicherweise als nicht zutreffend erweisen. Da vorausschauende Aussagen ausschließlich von den Umständen am Tag der Veröffentlichung ausgehen, haben wir weder die Absicht noch übernehmen wir die Verpflichtung, diese laufend zu aktualisieren.
08.08.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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25.07.2024 | InTiCa Systems SE: Hauptversammlung 2024 - Alle Tagesordnungspunkte mit großer Mehrheit angenommen
InTiCa Systems SE
/ Schlagwort(e): Hauptversammlung
InTiCa Systems SE: Hauptversammlung 2024 - Alle Tagesordnungspunkte mit großer Mehrheit angenommen
25.07.2024 / 16:32 CET/CEST
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InTiCa Systems SE: Hauptversammlung 2024 - Alle Tagesordnungspunkte mit großer Mehrheit angenommen
Passau, 25. Juli 2024 – Auf der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung der InTiCa Systems SE (ISIN DE0005874846, Ticker IS7), die wie in den vergangenen Jahren virtuell stattfand, haben die teilnehmenden Aktionäre allen Tagesordnungspunkten mit großer Mehrheit zugestimmt. Nicht zur Abstimmung kam, wie bereits im Vorfeld veröffentlicht, der Tagesordnungspunkt 5 zur Wahl des Abschlussprüfers. Aktuell ist der Aufsichtsrat mit mehreren international erfahrenen Wirtschaftsprüfern im Austausch und wird beim zuständigen Amtsgericht Passau zeitnah einen Antrag auf gerichtliche Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024 stellen. Der Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2025 wird dann wieder von der Hauptversammlung bestimmt werden.
In seinem Bericht zum abgelaufenen Geschäftsjahr und in der Generaldebatte erläuterte der Vorstand ausführlich die Konzernzahlen sowie die strategische Ausrichtung der InTiCa Systems SE. Neben der kontinuierlichen Optimierung der Produktionsprozesse und der intensiven Verhandlung über Einkaufs- und Abnahmepreise, betonte der Vorstand insbesondere noch einmal die strategische Erweiterung des Produktportfolios und die Neupositionierung für breitere Zielgruppen. Ein neuer Produktkatalog zur Vertriebsunterstützung wird derzeit finalisiert. Maßgeschneiderte Leistungskomponenten und Dienstleistungen für Spezialanwendungen sollen die Keimzelle künftigen Wachstums sein, erste vielversprechende Aufträge für die Medizin- und Tontechnik wurden bereits bearbeitet.
Zum Ende des ersten Halbjahres lag der Auftragsbestand mit EUR 82,3 Mio. (30.06.2023: 111,9 Mio.) deutlich unter dem Vorjahreswert. Dies liegt auch daran, dass die Kunden ihre Aufträge deutlich kurzfristiger als früher in die Systeme einstellen. Insbesondere in den neuen Produktbereichen, in die InTiCa in den vergangenen Jahren investiert hat (z.B. Mild-Hybrid, induktive Spulen für Dämpfungssysteme, Keyless-Go-Systeme), sind Nachfrage und Abrufe aber auf gutem Niveau.
Den Halbjahresbericht mit den detaillierten Ergebnissen des ersten Halbjahres 2024 wird die InTiCa Systems SE planmäßig am 08.08.2024 veröffentlichen.
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Zukunftsgerichtete Aussagen und Prognosen
Diese Mitteilung enthält Aussagen zur zukünftigen Geschäftsentwicklung der InTiCa Systems SE. Diese Aussagen basieren auf den gegenwärtigen Einschätzungen und Prognosen des Vorstandes sowie den ihm derzeit verfügbaren Informationen. Sollten die den Prognosen zugrunde gelegten Annahmen nicht eintreffen, können die tatsächlichen Ergebnisse von den prognostizierten Aussagen wesentlich abweichen. Die zukünftigen Entwicklungen und Ergebnisse sind vielmehr abhängig von einer Vielzahl von Faktoren. Sie beinhalten verschiedene Risiken und Unwägbarkeiten und beruhen auf Annahmen, die sich möglicherweise als nicht zutreffend erweisen. Da vorausschauende Aussagen ausschließlich von den Umständen am Tag der Veröffentlichung ausgehen, haben wir weder die Absicht noch übernehmen wir die Verpflichtung, diese laufend zu aktualisieren.
25.07.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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1954379 25.07.2024 CET/CEST
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18.07.2024 | InTiCa Systems SE: Strategische Ausweitung des Produktportfolios und Neupositionierung der Segmente
InTiCa Systems SE
/ Schlagwort(e): Sonstiges
InTiCa Systems SE: Strategische Ausweitung des Produktportfolios und Neupositionierung der Segmente
18.07.2024 / 16:50 CET/CEST
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InTiCa Systems SE: Strategische Ausweitung des Produktportfolios und Neupositionierung der Segmente
Segment „Automotive“ wird zu „Mobility“
Nutz- und Spezialfahrzeuge, Zweiräder sowie Schienen- und Luftverkehr als zusätzliche Zielmärkte
Auch Segment Industry & Infrastructure wird ausgebaut
Passau, 18. Juli 2024 – Die InTiCa Systems SE (Prime Standard, ISIN DE0005874846, Ticker IS7), ein führender Anbieter von elektronischen Komponenten und Systemen, gibt die Umbenennung des Segments “Automotive” in “Mobility” bekannt. Diese strategische Entscheidung unterstreicht die zukunftsorientierte Vision des Unternehmens und eröffnet neue Marktzugänge. Bereits im Bericht für das Geschäftsjahr 2023 hatte der Vorstand angekündigt, die Kompetenzen als Lösungsanbieter auf weitere Marktbereiche auszudehnen, um die Abhängigkeiten von einzelnen Produkten und Industriefeldern zu reduzieren.
Neben dem bestehenden Automotive-Geschäft, das fortschrittliche Lösungen für die Automobilindustrie, inklusive E-Mobilität und autonomem Fahren umfasst, beinhaltet das neue Segment künftig innovative Elektronikkomponenten für Nutzfahrzeuge, Busse, Zweiräder oder E-Bikes. Auch in Spezialfahrzeugen aus den Bereichen Baumaschinen und Landwirtschaft sowie in Trailern unterschiedlichster Gattungen sollen die innovativen Lösungen der InTiCa zum Einsatz kommen. Zudem ist geplant den Schienenverkehr und die Luftfahrt als neue Zielmärkte zu adressieren. Mit der Einführung des Begriffs “Mobility” wird diese Bandbreite der Aktivitäten präziser dargestellt. Indem das bisherige Automotive-Geschäft“ vollständig im neu benannten Segment „Mobility“ integriert ist, sind Vergleichbarkeit und Kontinuität der Segmentzahlen gewährleistet.
Nicht umbenannt, aber ebenfalls strategisch ausgebaut, wird das zweite Segment “Industry & Infrastructure”. Hier liegt der Fokus auf Technologien für Frequenzumrichter und Wechselrichter sowie auf EMV-Filtertechnik. Auch in diesem Segment soll das Produktangebot zielgerichtet erweitert werden, um neue Branchen und Anwendungsbereiche bedienen zu können. Ausgehend vom spezifischen Know-how im Bereich von Induktivitäten wurde bereits 2023 mit der Entwicklung erster Spezialprodukte für Industrieanlagen oder Medizintechnik begonnen.
Die InTiCa Systems SE ist überzeugt, dass diese Neuausrichtung die Wettbewerbsfähigkeit stärkt und das Unternehmen optimal für ein zukünftiges Wachstum positioniert.
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Der Vorstand
KONTAKT Dr. Gregor Wasle | Vorstandsvorsitzender
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Über InTiCa Systems:
Die InTiCa Systems SE ist ein international tätiger Anbieter von elektronischen Komponenten und Systemen. Mit innovativen Lösungen für die Automobilindustrie, erneuerbare Energien, Industrieanwendungen und weitere Branchen trägt das Unternehmen zur Gestaltung einer nachhaltigen und vernetzten Zukunft bei. Weitere Informationen finden Sie unter www.intica-systems.com.
Zukunftsgerichtete Aussagen und Prognosen
Diese Mitteilung enthält Aussagen zur zukünftigen Geschäftsentwicklung der InTiCa Systems SE. Diese Aussagen basieren auf den gegenwärtigen Einschätzungen und Prognosen des Vorstandes sowie den ihm derzeit verfügbaren Informationen. Sollten die den Prognosen zugrunde gelegten Annahmen nicht eintreffen, können die tatsächlichen Ergebnisse von den prognostizierten Aussagen wesentlich abweichen. Die zukünftigen Entwicklungen und Ergebnisse sind vielmehr abhängig von einer Vielzahl von Faktoren. Sie beinhalten verschiedene Risiken und Unwägbarkeiten und beruhen auf Annahmen, die sich möglicherweise als nicht zutreffend erweisen. Da vorausschauende Aussagen ausschließlich von den Umständen am Tag der Veröffentlichung ausgehen, haben wir weder die Absicht noch übernehmen wir die Verpflichtung, diese laufend zu aktualisieren.
18.07.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Unternehmen: |
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WKN: |
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