Unternehmenscenter: Aktieninfos
Das AnlagerPlus-Unternehmenscenter bietet Anlegern umfassende Informationen zu Aktien und Aktiengesellschaften. Hier finden Sie aktuelle Unternehmensnachrichten, einschließlich News und Ad-Hoc-Mitteilungen, sowie Geschäftsberichte und Quartalsberichte. Darüber hinaus erhalten Sie wichtige Informationen zu Unternehmensterminen, Jahreszahlen und Quartalsergebnisse sowie die Kontaktdaten der Investor Relations-Abteilungen deutscher börsennotierter Aktien bzw. Aktiengesellschaften
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Geschäftsberichte
Quartalszahlen
Sonstige Dokumente
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01.10.2024 | Schloss Wachenheim AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 21.11.2024 in Trier mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
Darüber hinaus hat Frau Monika Schulze aus ihrem Aufsichtsratsmandat bei der AMBRA S.A. in 2023/24 wie auch im Vorjahr PLN 72.000 erhalten; dies entspricht jeweils rund TEUR 16. 4. Jährliche Veränderung der Vergütung von Vorstand, Aufsichtsrat und Arbeitnehmern sowie Ertragsentwicklung Nachfolgend wird die jährliche Veränderung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats, die Ertragsentwicklung sowie die durchschnittliche Vergütung der Arbeitnehmer entsprechend § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AktG angegeben. Dabei wird für die Mitglieder des Aufsichtsrats nur die für die Aufsichtsratstätigkeit bei der Schloss Wachenheim AG gewährte Vergütung berücksichtigt; Vergütungen von anderen Konzerngesellschaften wurden nicht berücksichtigt. Die Darstellung der Ertragsentwicklung erfolgt anhand der Entwicklung des operativen Ergebnisses (EBIT) sowie des Konzernjahresüberschusses nach Minderheiten des Schloss Wachenheim Konzerns (IFRS) sowie des Jahresüberschusses (HGB) der Schloss Wachenheim AG. Für die Veränderung der durchschnittlichen Vergütung der Arbeitnehmer wird auf die Gesamtbelegschaft der Schloss Wachenheim AG abgestellt.
Die Entwicklung der durchschnittlichen Vergütung der Arbeitnehmer in der Schloss Wachenheim AG in den letzten Jahren ist wesentlich auf Veränderungen in der Mitarbeiterstruktur zurückzuführen. Die tariflichen Löhne und Gehälter wurden mit Wirkung zum 1. April 2021 um 2,35 % und zum 1. April 2022 um weitere 2,35 % erhöht. Gemäß Anschlusstarifvertrag vom 5. Juli 2023 sind die Entgelte ab dem 1. August 2023 in allen Entgeltgruppen um 6 %, mindestens jedoch um EUR 250 pro Monat angestiegen; außerdem wurden im Geschäftsjahr 2023/24 - nach Maßgabe der Bestimmungen des Entgelttarifvertrags - Inflationsausgleichsprämien von insgesamt EUR 1.500 pro Arbeitnehmer gewährt. 5. Angaben nach § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 AktG Die ordentliche Hauptversammlung am 16. November 2023 hat den Vergütungsbericht 2022/23 der Schloss Wachenheim AG mit einer Mehrheit von 99,79 % gebilligt.
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A. Kramer Wirtschaftsprüfer | A. Fröde Wirtschaftsprüferin |
III. Weitere Angaben und Hinweise
1. | Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte |
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Schloss Wachenheim AG EUR 50.054.400,00 (in Worten: Euro fünfzig Millionen vierundfünfzigtausendvierhundert) und ist eingeteilt in 7.920.000 Stamm-Stückaktien, die auf den Inhaber lauten. Jede dieser Aktien gewährt eine Stimme, so dass zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung auf Grundlage der Satzung 7.920.000 Stimmrechte bestehen.
Aus eigenen Aktien stehen der Schloss Wachenheim AG gemäß § 71b AktG keine Rechte zu. Die Schloss Wachenheim AG hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt demzufolge zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 7.920.000. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien kann sich bis zur Hauptversammlung noch verändern.
2. | Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts |
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter der nachfolgend angegebenen Adresse anmelden und einen Nachweis gemäß § 67c Abs. 3 AktG (i.d.R. eine von ihrem depotführenden Institut erstellte Bescheinigung über den Anteilsbesitz) übermitteln. Der Nachweis des Anteilsbesitzes kann auch durch eine sonstige von dem Letztintermediär in Textform (§ 126b BGB) erstellte und in deutscher oder englischer Sprache abgefasste Bescheinigung erbracht werden. Der Nachweis der Aktionärseigenschaft muss sich auf den Geschäftsschluss des 30. Oktober 2024, 24:00 Uhr (MEZ) - sog. „Nachweisstichtag“ oder „Record Date“ - beziehen.
Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft unter der nachstehend angegebenen Adresse der Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf des 14. November 2024, 24:00 Uhr (MEZ), zugehen. Anmeldung und Nachweis bedürfen der Textform (§ 126b BGB) und müssen in deutscher oder englischer Sprache an folgende Anmeldeadresse erfolgen:
Schloss Wachenheim AG
c/o BADER & HUBL GmbH
Friedrich-List-Straße 4a
70565 Stuttgart
E-Mail: hauptversammlung@baderhubl.de
Nach dem Eingang der Anmeldung und des Nachweises werden den Aktionären Eintrittskarten zur Hauptversammlung zugesandt, die der Erleichterung der organisatorischen Abwicklung dienen. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte sicherzustellen, bitten wir, diese möglichst frühzeitig anzufordern.
3. | Bedeutung des Nachweisstichtags |
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt als Aktionär, soweit es die Teilnahme an der Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts betrifft, nur derjenige, der den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben hierauf keine Auswirkung. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind demnach auch dann zur Teilnahme und Stimmrechtsausübung berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erwerben, sind hieraus zur Teilnahme oder Stimmrechtsausübung nicht berechtigt, soweit sie sich nicht durch den bisherigen Aktionär hierzu bevollmächtigen lassen. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkung auf die Veräußerbarkeit der Aktien und keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen.
4. | Verfahren der Stimmrechtsvertretung |
a) | Stimmabgabe durch Bevollmächtigte Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch einen Intermediär (wie beispielsweise ein Kreditinstitut), eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch in diesen Fällen sind sowohl eine fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung als auch ein Nachweis des Anteilsbesitzes entsprechend den zuvor genannten Voraussetzungen notwendig. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
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b) | Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären die Möglichkeit an, bereits vor der Hauptversammlung die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
in Textform, auf dem Postweg oder per E-Mail zu bevollmächtigen, die sodann gemäß ihren Weisungen für sie abstimmen. Auch zur Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind eine fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den zuvor erläuterten Bestimmungen erforderlich. Die Wahrnehmung der Vollmacht durch die von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter ist jedoch insoweit ausgeschlossen, als zu einzelnen Gegenständen der Tagesordnung keine ausdrückliche Weisung erteilt wurde. In diesem Fall werden sich die Stimmrechtsvertreter bei diesen Tagesordnungspunkten der Stimme enthalten. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können die Aktionäre zudem nicht bei der Abstimmung über Anträge vertreten, die ohne vorherige Ankündigung erst während der Hauptversammlung gestellt werden, wie z. B. Anträge zum Verfahren in der Hauptversammlung. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter werden sich auch in diesem Fall der Stimme enthalten. Zur organisatorischen Erleichterung der ordnungsgemäßen Stimmrechtsausübung müssen Aktionäre, die die weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zur Stimmabgabe bevollmächtigen möchten, das Vollmachtformular, das ihnen zusammen mit der Eintrittskarte übermittelt wurde, nebst Stimmweisungen bis spätestens bis zum Ablauf des 20. November 2024, 24:00 Uhr (MEZ), an die unter 4 a) genannte Gesellschaftsadresse bzw. Kontaktdaten übermitteln (Zeitpunkt des Posteingangs bzw. des E-Mail-Eingangs). Am Tag der Hauptversammlung können die Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft an der Ein- und Ausgangskontrolle erfolgen. Ein Formular für die Bevollmächtigung und zur Erteilung der Weisungen an die Stimmrechtsvertreter nebst erläuternden Hinweisen ist der Eintrittskarte beigefügt. Darüber hinaus bietet die Gesellschaft auf Verlangen eines Aktionärs an, ein Formular in Textform (§ 126b BGB) für die Erteilung einer Vollmacht kostenlos und unverzüglich zu übermitteln. Das Formular kann zudem unter
heruntergeladen werden. Die persönliche Teilnahme des Aktionärs oder seines Vertreters an der Hauptversammlung gilt als Widerruf bereits erteilter Vollmachten und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter. Wenn Erklärungen über die Erteilung, die Änderung oder den Widerruf von Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter auf mehreren der möglichen Übermittlungswege (Post oder E-Mail) zugehen, ist die zeitlich zuletzt zugegangene, fristgemäße Erklärung verbindlich. Gehen auf demselben Übermittlungsweg fristgemäß mehrere Vollmachten und Weisungen zu, ist die zeitlich zuletzt zugegangene Erklärung verbindlich. Weisungen an die Stimmrechtsvertreter zu Tagesordnungspunkt 2 dieser Einberufung gelten auch im Fall der Anpassung des Gewinnverwendungsvorschlags infolge einer Änderung der Zahl dividendenberechtigter Aktien. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt statt einer Sammel- eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, gilt die Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt entsprechend für jeden Punkt der Einzelabstimmung. |
5. | Aktionärsrechte nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1 und § 127, § 131 Abs. 1 AktG |
a) | Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen einen anteiligen rechnerischen Betrag von EUR 500.000,00 (in Worten: Euro fünfhunderttausend) erreichen (dies entspricht 79.114 Aktien), können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Für diese Hauptversammlung stellt dieses Kapitalquorum die günstigere Berechtigungsvoraussetzung des § 122 Abs. 2 AktG dar als das Beteiligungsquorum, welches das Erreichen des zwanzigsten Teils des Grundkapitals voraussetzt (dies entspräche 396.000 Aktien). Das Verlangen ist schriftlich (§ 126 BGB) an den Vorstand zu richten. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Die Antragsteller haben gemäß § 122 Abs. 2 Satz 1 AktG i. V. m. § 122 Abs. 1 Satz 3 AktG nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. Das Verlangen muss der Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf des 21. Oktober 2024, 24:00 Uhr (MEZ), an die Adresse des Vorstands zugehen: Schloss Wachenheim AG Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des Verlangens gemäß § 125 Abs. 1 Satz 3 AktG mitgeteilt, im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Informationen in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse
veröffentlicht und bekannt gemacht. | |
b) | Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach § 126 Abs. 1, § 127 AktG Aktionäre können Gegenanträge zu Vorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat zu bestimmten Tagesordnungspunkten stellen sowie Wahlvorschläge zur Wahl des Abschlussprüfers oder von Aufsichtsratsmitgliedern machen. Die Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein; bei Wahlvorschlägen bedarf es keiner Begründung. Gegenanträge zur Tagesordnung und Wahlvorschläge sind ausschließlich an die Gesellschaft unter Schloss Wachenheim AG oder mittels E-Mail: hauptversammlung@schloss-wachenheim.de zu richten. Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft bereits im Zeitpunkt der Übersendung des Gegenantrags bzw. Wahlvorschlags nachzuweisen. Anträge und Wahlvorschläge, die bis zum 6. November 2024, 24:00 Uhr (MEZ), unter den zuvor genannten Kontaktdaten bei der Gesellschaft eingehen, werden im Internet unter der Internetadresse
unter den weiteren Voraussetzungen des § 126 AktG einschließlich des Namens des Aktionärs und der Begründung des Antrags unverzüglich zugänglich gemacht. Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner Begründung bzw. eines Wahlvorschlags kann die Gesellschaft absehen, wenn einer der Ausschlusstatbestände nach § 126 Abs. 2 AktG vorliegt, etwa, weil der Wahlvorschlag oder Gegenantrag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde. Ein Wahlvorschlag muss nach § 127 Satz 3 AktG zum Beispiel auch dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn der Vorschlag nicht den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person (bzw., im Fall einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, deren Firma und Sitz) enthält. Die Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht. Bereits vorab wird darauf hingewiesen, dass auch bei fristgerechter Übermittlung der Gegenanträge und Wahlvorschläge diese in der Hauptversammlung gestellt werden müssen, um dort Berücksichtigung finden zu können. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Punkten der Tagesordnung oder Wahlvorschläge auch ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt. | |
c) | Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG und Rechte in der Hauptversammlung Aktionäre haben das Recht, unter den in dieser Einladung genannten Voraussetzungen an der Hauptversammlung teilzunehmen. Sie sind dabei berechtigt, im gesetzlich festgelegten Umfang des § 131 AktG in Angelegenheiten der Gesellschaft (einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu einem verbundenen Unternehmen sowie der Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen) vom Vorstand Auskunft zu verlangen. Das Auskunftsrecht besteht insoweit, als die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und soweit nicht ein Recht des Vorstands zur Auskunftsverweigerung gemäß § 131 Abs. 3 Satz 1 AktG gegeben ist. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen. Weiterhin sind die Aktionäre in der Hauptversammlung berechtigt, Anträge zu den Gegenständen der Tagesordnung und zum Verfahren zu stellen, ihr Rederecht im gesetzlich festgelegten Umfang auszuüben und ihre Stimme in der Hauptversammlung persönlich oder durch Vertreter abzugeben. Zudem stehen den Aktionären Einsichtsrechte, insbesondere in die Berichtsunterlagen nach §§ 175, 176 AktG, zu. |
6. | Weitergehende Erläuterungen zu den Aktionärsrechten |
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG stehen zusammen mit der Erläuterung nach § 124a Satz 1 Nr. 2 AktG zu Tagesordnungspunkt 1 auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.schloss-wachenheim.com/investor-relations/hv2024
zur Einsicht und zum Download bereit.
7. | Internetseite der Gesellschaft und Unterlagen zur Einsicht |
Vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an stehen
• | der Jahresabschluss, der Konzernabschluss und der zusammengefasste Lagebericht für die Schloss Wachenheim AG und den Konzern mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289a Abs. 1, § 315a Abs. 1 HGB sowie der Bericht des Aufsichtsrats und der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2023 bis zum 30. Juni 2024, |
• | der Vergütungsbericht der Schloss Wachenheim AG zu Punkt 7 der Tagesordnung, und |
• | die Übersicht mit den Angaben gemäß § 125 Abs. 1 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG, Art. 4 Abs. 1, Tabelle 3 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 (EU-DVO) |
auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.schloss-wachenheim.com/investor-relations/hv2024
zur Einsicht und zum Download für die Aktionäre bereit. Die genannten Dokumente liegen darüber hinaus in den Geschäftsräumen der Schloss Wachenheim AG (Niederkircher Straße 27, 54294 Trier) zur Einsicht für die Aktionäre aus.
Nach der Hauptversammlung werden die Abstimmungsergebnisse unter der zuvor angegebenen Internetadresse bekannt gegeben.
8. | Informationen zum Datenschutz |
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten der Aktionäre speziell für Zwecke der Hauptversammlung sind dieser Einladung als Anlage beigefügt.
Weitergehende Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Schloss Wachenheim AG sowie die den Aktionären nach dem Datenschutzrecht zustehenden Rechte stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.schloss-wachenheim.com/investor-relations/hv2024
zur Einsicht und zum Download bereit.
Trier, im Oktober 2024
- Der Vorstand -
Anlage: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten für Zwecke der Hauptversammlung
Die Schloss Wachenheim AG verarbeitet personenbezogene Daten (Name und Vorname, Adressdaten, ggf. weitere Kommunikationsdaten, Aktienanzahl, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte; ggf. Name, Vorname und Anschrift eines vom Aktionär benannten Aktionärsvertreters) auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den Aktionären und deren Bevollmächtigten die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist für die Teilnahme der Aktionäre und deren Bevollmächtigte an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Verantwortlicher für die Verarbeitung ist die Schloss Wachenheim AG. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. c) Datenschutz-Grundverordnung.
Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dienstleistungsunternehmen, welche zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt werden, erfolgt nur insoweit, als dass dies für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich ist, und ausschließlich nach Weisung der Schloss Wachenheim AG.
Die personenbezogenen Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Pflichten gespeichert und anschließend gelöscht. Aktionäre und deren Bevollmächtigte haben in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten, sowie ein Recht auf Datenübertragung gemäß Kapitel III der Datenschutz-Grundverordnung. Zudem steht den Aktionären und deren Bevollmächtigten ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 Datenschutz-Grundverordnung zu.
Schloss Wachenheim AG
Niederkircher Straße 27
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Den Datenschutzbeauftragten der Schloss Wachenheim AG erreichen Sie unter oben angegebener Adresse oder unter der Mailadresse
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Ausführliche Datenschutzhinweise können bei der Gesellschaft angefordert oder unter
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01.10.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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1999807 01.10.2024 CET/CEST
Schloss Wachenheim AG/ Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten Hiermit gibt die Schloss Wachenheim AG bekannt, dass folgende Finanzberichte veröffentlicht werden: Berichtsart: Jahresfinanzbericht Sprache: Deutsch Veröffentlichungsdatum: 25.09.2024 Ort: http://www.schloss-wachenheim.com/investor-relations/berichte/2023-2024 Berichtsart: Konzern-Jahresfinanzbericht Sprache: Deutsch Veröffentlichungsdatum: 25.09.2024 Ort: http://www.schloss-wachenheim.com/investor-relations/berichte/2023-2024 Berichtsart: Konzern-Finanzbericht (Halbjahr/Q2) Sprache: Deutsch Veröffentlichungsdatum: 19.02.2025 Ort: http://www.schloss-wachenheim.com/investor-relations/berichte/2024-2025 04.09.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
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1981011 04.09.2024 CET/CEST
Schloss Wachenheim AG/ Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten Hiermit gibt die Schloss Wachenheim AG bekannt, dass folgende Finanzberichte veröffentlicht werden: Berichtsart: Jahresfinanzbericht Sprache: Deutsch Veröffentlichungsdatum: 21.09.2023 Ort: http://www.schloss-wachenheim.com/investor-relations/berichte/2022-2023 Berichtsart: Konzern-Jahresfinanzbericht Sprache: Deutsch Veröffentlichungsdatum: 21.09.2023 Ort: http://www.schloss-wachenheim.com/investor-relations/berichte/2022-2023 Berichtsart: Konzern-Finanzbericht (Halbjahr/Q2) Sprache: Deutsch Veröffentlichungsdatum: 22.02.2024 Ort: http://www.schloss-wachenheim.com/investor-relations/berichte/2023-2024 07.09.2023 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
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1720169 07.09.2023 CET/CEST
Schloss Wachenheim AG / Schlagwort(e): Vorläufiges Ergebnis Schloss Wachenheim AG gibt vorläufige Zahlen für das Geschäftsjahr 2022/23 bekannt Die Geschäftsentwicklung des Schloss Wachenheim-Konzerns im Geschäftsjahr 2022/23 (1. Juli 2022 bis 30. Juni 2023) liegt nach vorläufigen und noch ungeprüften Zahlen über den im Mai 2023 angepassten Prognosen. Auf Basis vorläufiger Zahlen konnte die Schloss Wachenheim AG in 2022/23 Umsatzerlöse von EUR 425,8 Mio. erwirtschaften, was gegenüber dem Vorjahr (EUR 384,0 Mio.) ein Plus von 10,9 % bedeutet. Die Zahl der verkauften Flaschen – umgerechnet in 0,75 Liter-Flaschen – liegt mit 233,7 Mio. nahezu auf dem Niveau des Vorjahres (234,8 Mio. Flaschen). Damit liegen diese beiden Kennzahlen im Rahmen der bisherigen Erwartungen, die von weitgehend stabilen Absatzmengen und einer Steigerung der Umsatzerlöse um rund 10 % ausgingen. Das operative Ergebnis (EBIT) liegt auf Basis vorläufiger Zahlen bei rund EUR 27,4 Mio. (Vorjahr EUR 29,2 Mio.). Damit wird der zuletzt kommunizierte Prognosekorridor (EUR 25,0 Mio. bis EUR 27,0 Mio.) nochmals überschritten. Der vorläufige Konzernjahresüberschuss nach Steuern beträgt rund EUR 19,0 Mio. (Vorjahr EUR 21,2 Mio.) und liegt damit am oberen Rand des zuletzt kommunizierten Korridors (EUR 17,0 Mio. bis EUR 19,0 Mio.). Hintergrund ist eine über den Erwartungen liegende Entwicklung zum Geschäftsjahresende 2022/23 überwiegend im Teilkonzern Ostmitteleuropa. Die Veröffentlichung des geprüften Konzernabschlusses 2022/23 ist für den 21. September 2023 geplant.
Kontakt: Boris Schlimbach
Ende der Insiderinformation 28.08.2023 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
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1713077 28.08.2023 CET/CEST
Schloss Wachenheim AG / Schlagwort(e): Prognose Schloss Wachenheim AG: Erhöhung der Ergebnisprognose für das Geschäftsjahr 2022/23 Aufgrund einer erfolgreichen Geschäftsentwicklung in den ersten neun Monaten des Geschäftsjahres 2022/23 hat der Vorstand der Schloss Wachenheim AG heute seinen Ausblick für das gesamte Geschäftsjahr 2022/23 (1. Juli 2022 bis 30. Juni 2023) angepasst. Die Absatzmengen werden aktuell auf einem gegenüber dem Vorjahr weitgehend stabilen Niveau erwartet. Die Umsatzerlöse werden preisbedingt um rund 10 % über dem Niveau des Geschäftsjahres 2021/22 liegen. Bislang wurden ein leichter Rückgang der Absatzmengen und preisbedingt leicht steigende Umsatzerlöse prognostiziert. Daneben wird nunmehr ein operatives Ergebnis (EBIT) – einschließlich der Sonderbelastungen aus der Restrukturierung der Produktionskapazitäten in Frankreich von rund EUR 4,5 Mio. – in einer Bandbreite zwischen EUR 25,0 Mio. und EUR 27,0 Mio. nach EUR 29,2 Mio. im Vorjahr erwartet. Die bisherigen Prognosen lagen hier in einer Bandbreite zwischen EUR 20,5 Mio. und EUR 22,5 Mio. Die aktualisierten Erwartungen für den Konzernjahresüberschuss liegen – nach EUR 21,2 Mio. in 2021/22 – zwischen EUR 17,0 Mio. und EUR 19,0 Mio. Bislang wurde hier eine Bandbreite zwischen EUR 14,5 Mio. und EUR 16,5 Mio. prognostiziert. Weitere Einzelheiten wird die Schloss Wachenheim AG am 9. Mai 2023 im Rahmen der Zwischenmitteilung für das dritte Quartal 2022/23 veröffentlichen. Kontakt: Boris Schlimbach Ende der Insiderinformation 04.05.2023 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
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EQS News ID: | 1624543 |
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1624543 04.05.2023 CET/CEST
Schloss Wachenheim AG / Schlagwort(e): Prognoseänderung Schloss Wachenheim AG: Ergebnisbelastung durch Neustrukturierung der Produktion in Frankreich Die Compagnie Française des Grands Vins S.A., Tournan-en-Brie/Frankreich („CFGV“), Tochtergesellschaft der Schloss Wachenheim AG, hat heute beschlossen, ihre Produktion in Frankreich zum Jahresende 2023 weitgehend auf den Standort Tournan-en-Brie zu konzentrieren und die Produktionskapazitäten des Standorts Wissembourg/Frankreich dorthin zu verlagern. Daneben wird künftig ein Teil der aktuell in Wissembourg hergestellten Volumina von der Schloss Wachenheim AG in Trier übernommen. Die damit einhergehenden Aufwendungen werden bereits das Ergebnis des laufenden Geschäftsjahres 2022/23 belasten. Grund für diese Neustrukturierung sind rückläufige Absatzvolumina im französischen Teilkonzern in den letzten Geschäftsjahren, aber auch die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit vor dem Hintergrund deutlich gestiegener Preise für Rohstoffe und Energie. Am Standort in Wissembourg werden dadurch 51 Arbeitsplätze entfallen; erhalten bleiben dort insgesamt 8 Arbeitsplätze in Verwaltung und Direktverkauf. Im Zusammenhang mit dieser Neustrukturierung werden sich im Geschäftsjahr 2022/23 voraussichtlich Belastungen des operativen Ergebnisses (EBIT) von rund EUR 4,5 Mio. (vor Steuern) bzw. des Konzernjahresüberschusses von rund EUR 3,3 Mio. (nach Steuern) ergeben. Insofern werden die im zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021/22 enthaltenen Prognosekorridore für 2022/23 für das EBIT (EUR 25 Mio. bis EUR 27 Mio. nach EUR 29,2 Mio. in 2021/22) sowie für den Konzernjahresüberschuss (EUR 18 Mio. bis EUR 20 Mio. nach EUR 21,2 Mio. in 2021/22) nur unter Bereinigung um diese Sonderbelastungen erreicht. Kontakt 13.10.2022 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
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EQS News ID: | 1462603 |
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1462603 13.10.2022 CET/CEST
Schloss Wachenheim AG/ Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten Hiermit gibt die Schloss Wachenheim AG bekannt, dass folgende Finanzberichte veröffentlicht werden: Berichtsart: Jahresfinanzbericht Sprache: Deutsch Veröffentlichungsdatum: 22.09.2022 Ort: http://www.schloss-wachenheim.com/investor-relations/berichte/2021-2022 Berichtsart: Konzern-Jahresfinanzbericht Sprache: Deutsch Veröffentlichungsdatum: 22.09.2022 Ort: http://www.schloss-wachenheim.com/investor-relations/berichte/2021-2022 Berichtsart: Konzern-Finanzbericht (Halbjahr/Q2) Sprache: Deutsch Veröffentlichungsdatum: 22.02.2023 Ort: http://www.schloss-wachenheim.com/investor-relations/berichte/2022-2023 08.09.2022 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
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1437905 08.09.2022 CET/CEST
Schloss Wachenheim AG / Schlagwort(e): Vorläufiges Ergebnis Schloss Wachenheim AG gibt vorläufige Zahlen für das Geschäftsjahr 2021/22 bekannt Die Geschäftsentwicklung des Schloss Wachenheim-Konzerns im Geschäftsjahr 2021/22 (1. Juli 2021 bis 30. Juni 2022) liegt nach vorläufigen und noch ungeprüften Zahlen über den im Februar 2022 angepassten und im Mai 2022 bestätigten Prognosen. Auf Basis vorläufiger Zahlen konnte die Schloss Wachenheim AG in 2021/22 Umsatzerlöse von EUR 384,0 Mio. erwirtschaften, was gegenüber dem Vorjahr (EUR 354,6 Mio.) ein Plus von 8,3 % bedeutet. Die Zahl der verkauften Flaschen – umgerechnet in 0,75 Liter-Flaschen – konnte um 6,7 % auf 234,8 Mio. gesteigert werden (Vorjahr 220,2 Mio. Flaschen). Damit liegen diese beiden Kennzahlen am oberen Rand der bisherigen Erwartungen, die jeweils von leichten Steigerungen ausgingen. Das operative Ergebnis (EBIT) liegt auf Basis vorläufiger Zahlen bei rund EUR 29,2 Mio. (Vorjahr EUR 24,4 Mio.). Damit wird der zuletzt kommunizierte Prognosekorridor (EUR 26,0 Mio. bis EUR 28,0 Mio.) nochmals überschritten. Der vorläufige Konzernjahresüberschuss nach Steuern beträgt rund EUR 21,2 Mio. (Vorjahr EUR 17,7 Mio.); auch dies liegt über dem zuletzt kommunizierten Korridor (EUR 18,5 Mio. bis EUR 20,5 Mio.). Hintergrund dieser Entwicklung ist ein über den Erwartungen liegender Geschäftsverlauf im vierten Quartal 2021/22 in allen operativen Teilkonzernen. Die Veröffentlichung des geprüften Konzernabschlusses 2021/22 ist für den 22. September 2022 geplant. Kontakt 22.08.2022 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
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1425435 22.08.2022 CET/CEST
Schloss Wachenheim AG/ Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten Hiermit gibt die Schloss Wachenheim AG bekannt, dass folgende Finanzberichte veröffentlicht werden: Berichtsart: Jahresfinanzbericht Sprache: Deutsch Veröffentlichungsdatum: 23.09.2021 Ort: http://www.schloss-wachenheim.com/investor-relations/berichte/2020-2021 Berichtsart: Konzern-Jahresfinanzbericht Sprache: Deutsch Veröffentlichungsdatum: 23.09.2021 Ort: http://www.schloss-wachenheim.com/investor-relations/berichte/2020-2021 Berichtsart: Konzern-Finanzbericht (Halbjahr/Q2) Sprache: Deutsch Veröffentlichungsdatum: 22.02.2022 Ort: http://www.schloss-wachenheim.com/investor-relations/berichte/2021-2022 09.09.2021 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
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1232364 09.09.2021
Schloss Wachenheim AG / Schlagwort(e): Vorläufiges Ergebnis Schloss Wachenheim AG gibt vorläufige Zahlen für das Geschäftsjahr 2020/21 bekannt Die Geschäftsentwicklung des Schloss Wachenheim-Konzerns im Geschäftsjahr 2020/21 (1. Juli 2020 bis 30. Juni 2021) liegt nach vorläufigen und noch ungeprüften Zahlen über den zuletzt im Mai 2021 angepassten Prognosen. Auf Basis vorläufiger Zahlen konnte die Schloss Wachenheim AG in 2020/21 Umsatzerlöse von EUR 354,6 Mio. erwirtschaften, was gegenüber dem Vorjahr (EUR 338,2 Mio.) ein Plus von 4,8 % bedeutet. Die Zahl der verkauften Flaschen - umgerechnet in durchschnittliche 1/1-Flaschen - liegt mit 220,2 Mio. um 2,9 % über dem Vorjahresniveau (214,0 Mio. Flaschen). Demnach konnten die bisherigen Prognosen leicht übertroffen werden, die für beide Größen jeweils von einem gegenüber dem Vorjahr stabilen Niveau ausgingen. Das operative Ergebnis (EBIT) liegt auf Basis vorläufiger Zahlen bei rund EUR 24,4 Mio. (Vorjahr EUR 19,0 Mio.). Damit wird der zuletzt im Mai 2021 angepasste Prognosekorridor (EUR 21,0 Mio. bis EUR 23,0 Mio.) nochmals überschritten. Der vorläufige Konzernjahresüberschuss nach Steuern beträgt rund EUR 17,7 Mio. (Vorjahr EUR 13,0 Mio.); auch dies liegt über dem zuletzt kommunizierten Prognosekorridor (EUR 14,5 Mio. bis EUR 16,5 Mio.). Hintergrund dieser Entwicklung ist ein über den Erwartungen liegender Geschäftsverlauf im vierten Quartal 2020/21 in den Teilkonzernen Frankreich und Ostmitteleuropa. Die Veröffentlichung des geprüften Konzernabschlusses 2020/21 ist für den 23. September 2021 geplant. Kontakt: Boris Schlimbach - Mitglied des Vorstands - Tel.: +49 (651) 9988-200 18.08.2021 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
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1227431 18.08.2021 CET/CEST