| 13.11.2025 | DIE GVZ KAUFT WOHNÜBERBAUUNG IN RICHTERSWIL – EIN STARKES ZEICHEN FÜR DEN ERHALT VON WERTVOLLEM WOHNRAUM
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GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich
/ Schlagwort(e): Immobilien
DIE GVZ KAUFT WOHNÜBERBAUUNG IN RICHTERSWIL – EIN STARKES ZEICHEN FÜR DEN ERHALT VON WERTVOLLEM WOHNRAUM
13.11.2025 / 08:01 CET/CEST
Die GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich erwirbt in Richterswil eine Wohnüberbauung an der Reidholzstrasse. Alle Mietverhältnisse werden unverändert übernommen. Die GVZ steht für langfristige Investitionen, stabile Mietverhältnisse und einen sicheren Hafen für Mieterinnen und Mieter.
Die Liegenschaft, erbaut zwischen 1976 und 1978, umfasst zehn Gebäude mit einer Mietfläche von 11'274 m2, die sich auf 96 Wohnungen, 46 Bastelräume und eine Tiefgarage mit 138 Einstellplätzen verteilt. Die bestehenden Mietverhältnisse werden von der GVZ vollständig und unverändert übernommen. Die aktuelle Nutzung bleibt bestehen.
Die Sophie und Karl Binding Stiftung, Basel, eine gemeinnützige Förderstiftung, hat die Überbauung aus strategischen Gründen veräussert. Zum Verkaufspreis haben die Vertragsparteien Stillschweigen vereinbart.
Mario Fehr, Verwaltungsratspräsident der GVZ, sagt: «Es geht uns um Stabilität, Vertrauen und Lebensqualität für die Mieterinnen und Mieter. Mit dieser Liegenschaftsübernahme schaffen wir langfristig gesicherten Wohnraum.»
Lars Mülli, Direktor der GVZ, hält fest: «Wir führen die Liegenschaft im Sinne der Vorbesitzerin weiter. Nebst dem unterschiedlichen Wohnungsangebot ist das Besondere an der Überbauung die ruhige Lage, was diese Liegenschaft auch für junge Familien attraktiv macht.»
Eine Investition in die Zukunft
Die Objekte an der Reidholzstrasse (Nr. 25, 27, 29, 31, 33, 35, 37, 39, 41, 43) erstrecken sich über eine Grundstücksfläche von 29’869 m². Aufgrund der unterschiedlichen Gebäude- sowie Wohnungstypen mit 2 bis 5.5 Zimmern wird eine breite Zielgruppe angesprochen – insbesondere auch junge Familien. Die Liegenschaft ist derzeit nahezu vollständig vermietet. Die Bauten wurden von der Verkäuferin sehr gut gewartet und unterhalten. Grössere Investitionen in den Gebäudeunterhalt sind in absehbarer Zeit nicht nötig. Die GVZ wird die Liegenschaften sorgfältig weiter bewirtschaften.
Die Wohnüberbauung ist vor allem wegen der Grösse des zusammenhängenden Areals an attraktiver Lage eine Investition in die Zukunft der GVZ. Immobilien sind weniger stark als Aktien und Obligationen Wertschwankungen ausgesetzt. Damit bietet die Immobilie in Richterswil zusätzliche Sicherheit und stabilisiert das Anlageportfolio der GVZ – auch bei Marktschwankungen.
Die Medienmitteilung sowie Bildmaterial stehen unter https://www.gvz.ch/topnavigation/medien zum Download bereit.
Die GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich versichert die Gebäude im Kanton Zürich gegen Feuer- und Elementarschäden und engagiert sich zum Schutz von Personen und Sachwerten in der Prävention. Im gesetzlichen Auftrag erfüllt sie in enger Zusammenarbeit mit den Gemeinden den Brandschutz und das Feuerwehrwesen. Die GVZ ist ein selbstständiges öffentliches Unternehmen und beschäftigt rund 140 hauptberufliche und 250 nebenberufliche Mitarbeitende.
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Lars Mülli, Direktor
(verfügbar heute, 13. November 2025, 09.00 bis 10.30 Uhr)
Cornelia Königslehner, Stv. Kommunikationsverantwortliche
T 044 308 21 75 kommunikation@gvz.ch
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2229010 13.11.2025 CET/CEST
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| 26.09.2025 | «GLEICHER LOHN FÜR GLEICHWERTIGE ARBEIT» BEI DER GVZ GEBÄUDEVERSICHERUNG KANTON ZÜRICH
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GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich
/ Schlagwort(e): Sonstiges/Personalie
«GLEICHER LOHN FÜR GLEICHWERTIGE ARBEIT» BEI DER GVZ GEBÄUDEVERSICHERUNG KANTON ZÜRICH
26.09.2025 / 09:10 CET/CEST
Die GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich (GVZ) hat zum zweiten Mal eine Lohngleichheitsanalyse durchgeführt. Die Überprüfung durch eine unabhängige Revisionsstelle hat ergeben: Bei der GVZ gibt es keine Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern.
Bereits 2021 hatte die GVZ eine Lohngleichheitsanalyse durchgeführt und von einer externen Revisionsstelle überprüfen lassen. Vier Jahre später bestätigt eine unabhängige Revisionsstelle erneut, dass die Löhne bei der GVZ geschlechterunabhängig ausgestaltet sind.
Nationales Gleichstellungsgesetz
Seit Juli 2020 sind Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit 100 oder mehr Angestellten durch das revidierte nationale Gleichstellungsgesetz (GlG) dazu verpflichtet, alle vier Jahre eine betriebsinterne Lohngleichheitsanalyse durchzuführen und diese von einer unabhängigen Stelle überprüfen zu lassen.
Das Gleichstellungsgesetz ist in der Bundesverfassung verankert und regelt unter anderem die Gleichstellung von Frau und Mann im Erwerbsleben.
Engagement für Gleichstellung
Für die GVZ sind damit nicht nur gesetzliche Vorgaben erfüllt. «Gleiche Chancen und gleiche Entlohnung sind zentrale Grundsätze unserer Personalpolitik», sagt Lars Mülli, Direktor der GVZ. «Die Bestätigung durch die unabhängige Überprüfung zeigt, dass wir diesen Anspruch konsequent umsetzen und unsere Verantwortung wahrnehmen.»
Link zur Medienmitteilung
Die GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich versichert die Gebäude im Kanton Zürich gegen Feuer- und Elementarschäden und engagiert sich zum Schutz von Personen und Sachwerten in der Prävention. Im gesetzlichen Auftrag erfüllt sie in enger Zusammenarbeit mit den Gemeinden den Brandschutz und das Feuerwehrwesen. Die GVZ ist ein selbstständiges öffentliches Unternehmen und beschäftigt rund 140 hauptberufliche und 250 nebenberufliche Mitarbeitende.
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2204170 26.09.2025 CET/CEST
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| 04.07.2025 | GEBÄUDEVERSICHERUNGSINDEX BLEIBT UNVERÄNDERT BEI 1'190 PUNKTEN
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GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich
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GEBÄUDEVERSICHERUNGSINDEX BLEIBT UNVERÄNDERT BEI 1'190 PUNKTEN
04.07.2025 / 09:50 CET/CEST
Die GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich überprüft jährlich die Versicherungswerte aller Gebäude anhand des Zürcher Index der Wohnbaupreise. Damit gewährleistet sie, dass für Gebäude im Schadenfall ausreichender Versicherungsschutz zum Neuwert besteht. Von April 2023 bis April 2025 sind die Wohnbaupreise um 1.6% angestiegen. Damit erübrigen sich die Erhöhung des Versicherungsindex und der Gebäudeversicherungswerte.
Eine Anpassung des GVZ-Versicherungsindex erfolgt, wenn sich die Baukosten – und damit die Preise im Baugewerbe – um mehr als plus/minus 5% verändern. Dies dient der marktgerechten Bewertung der Gebäude und dem Schutz vor Unterversicherung.
Seit der letzten Anpassung des GVZ-Versicherungsindex im April 2023 ist der Index der Wohnbaupreise von 1’190.8 auf 1'210.4 Punkte gestiegen – ein Plus von lediglich 1.6 %. Der GVZ-Versicherungsindex bleibt daher für das Jahr 2026 unverändert bei 1'190 Punkten.
Als Neuwert gilt der Betrag, der nach einem versicherten Schadenfall für den Wiederaufbau eines Gebäudes in gleicher Art, Grösse und Ausbaustandard benötigt wird. Dieser Wert wird in der Police als Versicherungswert ausgewiesen und bildet die Grundlage für die Prämienberechnung.
Grafik «Entwicklung des Wohnbaupreis- und Versicherungsindex im Kanton Zürich»
Unter https://www.gvz.ch/topnavigation/medien steht dieser Text zum Download bereit.
Die GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich versichert die Gebäude im Kanton Zürich gegen Feuer- und Elementarschäden und engagiert sich zum Schutz von Personen und Sachwerten in der Prävention. Im gesetzlichen Auftrag erfüllt sie in enger Zusammenarbeit mit den Gemeinden den Brandschutz und das Feuerwehrwesen. Die GVZ ist ein selbstständiges öffentliches Unternehmen und beschäftigt rund 140 hauptberufliche und 250 nebenberufliche Mitarbeitende.
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(verfügbar heute, 4. Juli 2025, 10.00 bis 11.30 Uhr)
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2165356 04.07.2025 CET/CEST
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| 01.07.2025 | NUMMER 300'000 STEHT IN HORGEN
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GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich
/ Schlagwort(e): Immobilien
NUMMER 300'000 STEHT IN HORGEN
01.07.2025 / 13:01 CET/CEST
Die GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich ist eine Erfolgsgeschichte im Dienste der Zürcherinnen und Zürcher: Regierungsrat Mario Fehr und GVZ-Direktor Lars Mülli haben die Eigentümerin des 300'000. versicherten Gebäudes vor ihrem kürzlich fertiggestellten Wohnhaus als GVZ-Kundin willkommen geheissen.
Schadenvermeidung, Schadenbegrenzung und Schadenregulierung: Die GVZ begleitet Gebäude und steht für Sicherheit, Prävention und Kontinuität – seit April 2025 auch beim 300'000. versicherten Gebäude von Nina Bonorand und ihrer Familie. Wie alle bei der GVZ versicherten Gebäude ist auch Familie Bonorands Zuhause zum Neuwert versichert.
Dank der obligatorischen Bauzeitversicherung war die Kundin bereits während der Bauphase gegen allfällige Feuer- und Elementarschäden bei der GVZ versichert. Nach Bauabschluss erfolgte vor Ort die Schätzung des Wohnhauses durch eine Schätzungsexpertin. Anschliessend erhielt Nina Bonorand die Gebäudeversicherungspolice mit dem aktuellen Versicherungswert.
Mario Fehr überreichte der «Jubiläumskundin» Blumen sowie ein Geschenk für die Familie: «Die GVZ ist für die Zürcherinnen und Zürcher da. Von uns dürfen sie ein grosses Leistungsspektrum, umfassende Beratung und innovative Lösungen erwarten. Und das zu einer der günstigsten Prämien der Schweiz.»
Lars Mülli sagte: «Wir freuen uns, Nina Bonorand zu unseren Kundinnen zählen zu dürfen. Die GVZ unterstützt Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer im Kanton Zürich in der Prävention und beim Werterhalt ihres Eigentums. Dafür investieren wir gezielt in unseren Service, in den Gebäude- und Bevölkerungsschutz und seit vielen Jahren in den Brandschutz sowie den Schutz vor Naturgefahren.»
Bewährtes Versicherungsmodell
Die GVZ wurde 1808 mit dem Ziel gegründet, Gebäudeschäden durch Feuer zu versichern und so betroffene Hauseigentümerinnen und Eigentümer vor einem Abgleiten in die Armut zu bewahren. 1935 wurden Schäden durch Naturgewalten in die Versicherungsleistung aufgenommen und seit 1975 deckt die GVZ zudem beschränkt Erdbebenschäden ab. Seit ihrer Gründung ist die GVZ ein Unternehmen der öffentlichen Hand.
Die Medienmitteilung steht unter https://www.gvz.ch/topnavigation/medien zum Download bereit. Bildmaterial kann am 1. Juli ab 13.30 Uhr unter kommunikation@gvz.ch angefordert werden.
Die GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich versichert die Gebäude im Kanton Zürich gegen Feuer- und Elementarschäden und engagiert sich zum Schutz von Personen und Sachwerten in der Prävention. Im gesetzlichen Auftrag erfüllt sie in enger Zusammenarbeit mit den Gemeinden den Brandschutz und das Feuerwehrwesen. Die GVZ ist ein selbstständiges öffentliches Unternehmen und beschäftigt rund 140 hauptberufliche und 250 nebenberufliche Mitarbeitende.
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Lars Mülli, Direktor
verfügbar Dienstag, 1. Juli 2025, 13.30 bis 14.00 Uhr
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Bildmaterial kann am 1. Juli ab 13.30 Uhr unter kommunikation@gvz.ch angefordert werden.
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2163316 01.07.2025 CET/CEST
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| 14.01.2025 | PROVISORISCHE SCHADENZAHLEN 2024
 Die GVZ bearbeitete im Jahr 2024 insgesamt 2'666 Schadenfälle (Vorjahr: 3'599), davon 1'058 Feuer- und 1'608 Elementarschäden. Die Summe der geschätzten Feuerschäden verringerte sich gegenüber dem Vorjahr um rund 3.0 Mio. Franken auf 37.3 Mio. Franken (Vorjahr: 40.2 Mio. Franken). Die Elementarschäden liegen mit der geschätzten Schadensumme von 14.2 Mio. Franken (Vorjahr: 8.2 Mio. Franken) über dem Vorjahreswert. Verantwortlich dafür waren unter anderem die grossen Regenmengen im Frühling im Tösstal und im September im Embrachertal, die zum Anstieg der Elementarschäden beigetragen haben.
Die provisorischen Schadenzahlen sind auf der GVZ-Website einsehbar: https://www.gvz.ch/topnavigation/schadenzahlen. Die GVZ veröffentlicht die definitiven Geschäftszahlen 2024 Anfang Mai 2025.
Die GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich versichert die Gebäude im Kanton Zürich gegen Feuer- und Elementarschäden und engagiert sich zum Schutz von Personen und Sachwerten in der Prävention. Im gesetzlichen Auftrag erfüllt sie in enger Zusammenarbeit mit den Gemeinden den Brandschutz und das Feuerwehrwesen. Die GVZ ist ein selbstständiges öffentliches Unternehmen und beschäftigt rund 140 hauptberufliche und 250 nebenberufliche Mitarbeitende.
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heute Mittwoch, 15. Januar 2024, 11.00 bis 12.00 Uhr
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Barbara Greuter, Kommunikationsverantwortliche
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| 14.01.2025 | PROVISORISCHE SCHADENZAHLEN 2024
 Die GVZ bearbeitete im Jahr 2024 insgesamt 2'666 Schadenfälle (Vorjahr: 3'599), davon 1'058 Feuer- und 1'608 Elementarschäden. Die Summe der geschätzten Feuerschäden verringerte sich gegenüber dem Vorjahr um rund 3.0 Mio. Franken auf 37.3 Mio. Franken (Vorjahr: 40.2 Mio. Franken). Die Elementarschäden liegen mit der geschätzten Schadensumme von 14.2 Mio. Franken (Vorjahr: 8.2 Mio. Franken) über dem Vorjahreswert. Verantwortlich dafür waren unter anderem die grossen Regenmengen im Frühling im Tösstal und im September im Embrachertal, die zum Anstieg der Elementarschäden beigetragen haben.
Die provisorischen Schadenzahlen sind auf der GVZ-Website einsehbar: https://www.gvz.ch/topnavigation/schadenzahlen. Die GVZ veröffentlicht die definitiven Geschäftszahlen 2024 Anfang Mai 2025.
Die GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich versichert die Gebäude im Kanton Zürich gegen Feuer- und Elementarschäden und engagiert sich zum Schutz von Personen und Sachwerten in der Prävention. Im gesetzlichen Auftrag erfüllt sie in enger Zusammenarbeit mit den Gemeinden den Brandschutz und das Feuerwehrwesen. Die GVZ ist ein selbstständiges öffentliches Unternehmen und beschäftigt rund 140 hauptberufliche und 250 nebenberufliche Mitarbeitende.
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André Banz, Leiter Versicherung
heute Mittwoch, 15. Januar 2024, 11.00 bis 12.00 Uhr
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| 19.12.2024 | KERZEN AUF WEIHNACHTSBÄUMEN – BFB WARNT VOR HOHER BRANDGEFAHR
 Kippt eine Kerze auf einem trockenen Weihnachtsbaum um, dauert es oft nur wenige Sekunden, bis dieser vollständig in Flammen steht. Da Weihnachtsbäume meist im Wohnzimmer platziert werden, kann das Feuer schnell auf andere brennbare Gegenstände wie Sofas, Vorhänge oder Möbel übergreifen. So wird aus einem gemütlichen Abend in kürzester Zeit eine Katastrophe. Eine gute und sichere Alternative zu Kerzen mit offener Flamme sind LED-Kerzen oder LED-Lichterketten.
Für den Umgang mit Weihnachtsbäumen empfiehlt die BFB folgende Sicherheitsmassnahmen:
- Den Weihnachtsbaum bis zum Aufstellen an einem kühlen Ort lagern und ihn vor Wind, Sonne und Frost schützen.
- Den Weihnachtsbaum möglichst spät in die Wohnung holen und ihn nicht in der Nähe von Heizungen oder Cheminées aufstellen.
- Auf genügend Abstand zu Textilien, Dekorationsartikeln und anderen brennbaren Materialien achten.
- Sicherstellen, dass der Baum stabil in einem dafür vorgesehenen Ständer steht, damit er nicht kippen kann. Ständer mit Wasser füllen und täglich bis zu zwei Liter Wasser nachgiessen.
- Brennende Kerzen nie aus den Augen lassen.
- Die Tannenäste verbiegen sich mit der Zeit. Daher regelmässig kontrollieren, ob die Kerzen noch sicher angebracht sind und genügend Abstand zu den Ästen aufweisen.
- Beim Auspacken der Geschenke besonders aufpassen, damit das Geschenkpapier nicht Feuer fängt. In der Nähe des Weihnachtsbaumes einen Eimer mit Wasser oder einen Feuerlöscher bereithalten.
Im Falle eines Brandes muss sofort die Feuerwehr alarmiert werden (Notrufnummer 118). Erst nachdem Menschen und Tiere in Sicherheit gebracht worden sind, kann versucht werden, kleinere Brände selbst zu löschen. Wichtig ist, sich dabei nie selbst in Gefahr zu bringen.
Mehr Sicherheitsinformationen bietet die BFB unter bfb-cipi.ch/sicher-feiern
Die Beratungsstelle für Brandverhütung BFB sensibilisiert für die Gefahren des Feuers. Es sollen Brände verhütet und Schäden an Personen, Tieren, Sachen und der Umwelt verhindert werden. Die BFB wird durch die Kantonalen Gebäudeversicherungen finanziert und engagiert sich in deren Auftrag in der Prävention. Sie ist nicht gewinnorientiert und hat ihren Sitz in Bern bei der Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen VKG.
Ansprechpersonen für Medien:
Rolf Meier
Medienstelle der Beratungsstelle für Brandverhütung BFB
T 031 320 22 82
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| 16.12.2024 | DIE VEREINIGUNG KANTONALER GEBÄUDEVERSICHERUNGEN BEGRÜSST DEN BUNDESRATSENTSCHEID ZUR EVENTUALVERPFLICHTUNG ERDBEBEN
Bundesrat unterstützt innovative Finanzierungslösung für das Erdbebenrisiko
 Gemeinsam mit dem Bundesrat ist die Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen (VKG) überzeugt, dass die Einführung einer Eventualverpflichtung Erdbeben (EVV) den Schutz vor Erdbebenrisiken in der Schweiz verstärkt. Sie bietet einen fairen und effizienten Mechanismus zur Finanzierung von Erdbebenschäden. Zudem schützt eine EVV sowohl die Bevölkerung als auch die Wirtschaft ohne jährlich wiederkehrende Belastung der Versicherungsprämien. Solange keine Erdbebenschäden auftreten, werden bei der Gebäudeeigentümerschaft auch keine Zahlungen erhoben. Erst nach einem schweren Erdbeben soll der Bund zur Finanzierung der Behebung von Gebäudeschäden die Kompetenz erhalten, von den Gebäudeeigentümer/innen in der Schweiz einen zweckgebundenen Beitrag zu erheben. Dieser beträgt maximal 0,7 % ihres Gebäudeversicherungswertes. Damit würden künftig rund 22 Milliarden Franken für die Deckung von Schäden an Gebäudeeigentum zur Verfügung stehen. Die EVV ist somit eine kostengünstige Lösung. Sie basiert auf dem Solidaritätsprinzip. Alle Gebäudeeigentümer/innen tragen im Schadenfall gemeinsam zur Finanzierung bei. Die finanzielle Hilfe kommt dann ganz gezielt den Betroffenen zugute.
Die rasche Bereitstellung von Mitteln ermöglicht einen raschen Wiederaufbau nach einem schweren Erdbeben. Gleichzeitig werden die wirtschaftlichen Folgen minimiert. Jeder Tag ohne Wiederaufbau würde den volkswirtschaftlichen Schaden vergrössern. Michael Wieser, Direktor der VKG erachtet die EVV als ein äusserst innovatives Produkt. Es eigne sich für Gefahren, die sehr selten auftreten, jedoch ein sehr hohes Schadenausmass hervorrufen. Diese Ausgangslage mache es bei Erdbeben für die Kantonalen Gebäudeversicherungen und die Privatassekuranz äusserst schwierig, eine flächendeckende Versicherung zu vertretbaren und stabilen Prämien anzubieten. Der über die Jahre kaum gestiegene Anteil an bei der Privatassekuranz gegen Erbebenschäden Versicherten und die dort häufig anzutreffende Leistungsbegrenzung bei schweren Erdbeben verdeutliche, dass die EVV-Lösung in der Schweiz der beste und preiswerteste «Schutzschild» sein wird.
Die Kantonalen Gebäudeversicherungen (KGV) haben drei Kernaufgaben: Prävention, Intervention und Versicherung. Sie arbeiten in einem solidarischen System sowohl eng untereinander als auch mit diversen Partnern zusammen und versichern über 80 Prozent aller Gebäudewerte in der Schweiz. Dies entspricht einer Versicherungsdeckung für einen Gebäudewert von annähernd 2500 Milliarden Schweizer Franken.
Ansprechpersonen für Medien:
Rolf Meier
Medienstelle des Interkantonalen Rückversicherungsverbands (IRV)
T +41 (0)31 320 22 82, rolf.meier@vkg.ch
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| 29.11.2024 | BESONDERS HOHE BRANDGEFAHR IN DER BEVORSTEHENDEN ADVENTSZEIT
 Das ganze Jahr über verursachen unbeaufsichtigte Kerzen zahlreiche Wohnungsbrände. In der Adventszeit und insbesondere in der Weihnachtswoche verzeichnen die kantonalen Gebäudeversicherungen jedoch einen markanten Anstieg auf rund 55 durch Kerzen verursachte Brände pro Woche. Das sind sechsmal mehr Brände als im November.
Trockene Adventskränze, Gestecke oder Tannenbäume stellen im Dezember ein enormes Brandrisiko dar. Eine umgefallene oder zu tief heruntergebrannte Kerze kann in Sekunden-schnelle leicht brennbare Materialien entzünden und die ganze Wohnung in Brand setzen.
So einfach lassen sich Brände in der Adventszeit verhindern:
- Kerzen nie unbeaufsichtigt brennen lassen.
- Kerzen immer standsicher auf feuerfeste Unterlagen stellen. Dabei auf ausreichenden Abstand zu Textilien, Dekorationen und anderen brennbaren Materialien achten.
- Kerzen auswechseln, bevor sie ganz niedergebrannt sind – spätestens zwei Fingerbreit oberhalb des Adventskranzes oder der Weihnachtsbaumzweige.
- Auf trockenen Adventskränzen und Weihnachtsbäumen keine Kerzen anzünden.
- LED-Kerzen und LED-Lichterketten verwenden. Diese sind sicherer als Kerzen mit offener Flamme.
- Besonders vorsichtig sein, wenn Kinder oder Haustiere im Raum sind. Zündhölzer und Feuerzeuge ausserhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren.
Weitere Sicherheitstipps unter www.bfb-cipi.ch/sicher-feiern
Die Beratungsstelle für Brandverhütung BFB sensibilisiert für die Gefahren des Feuers. Es sollen Brände verhütet und Schäden an Personen, Tieren, Sachen und der Umwelt verhindert werden. Die BFB wird durch die Kantonalen Gebäudeversicherungen finanziert und engagiert sich in deren Auftrag in der Prävention. Sie ist nicht gewinnorientiert und hat ihren Sitz in Bern bei der Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen VKG.
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| 30.10.2024 | GVZ SETZT BEI REVISIONSSCHÄTZUNGEN AUF EINE NEUE SOFTWARE
 Damit Gebäude im Schadenfall ihrem Wert entsprechend optimal versichert sind, überprüfen die GVZ-Schätzungsexpertinnen und -experten bei bestehenden Gebäuden in der Regel alle 15 Jahre den Versicherungswert. Im Rahmen einer Revisionsschätzung werden Gebäudetyp, Kubatur und Ausbaustandard systematisch erfasst und dabei ortsübliche Baupreise berücksichtigt.
Eine neue Software ermöglicht nun sogenannte Desktopschätzungen. Speziell dafür ausgebildete Schätzerinnen und Schätzer nehmen damit Revisionsschätzungen direkt am Bildschirm vor. Diese Schätzungsmethode eignet sich insbesondere für gut dokumentierte, übersichtliche Gebäude. Es braucht keine Vor-Ort-Termine, was für Kundinnen und Kunden ein Zeitgewinn bedeutet.
Andre Banz, Leiter Versicherung, zur Software: «Die Möglichkeit für Desktopschätzungen ist ein weiterer Schritt zu mehr digitaler Interaktion mit unseren Kundinnen und Kunden. Der Schätzungsprozess wird effizienter und unsere Expertinnen und Experten können sich gezielt komplexen Gebäude- und Schadenabschätzungen widmen.»
Nach wie vor haben GVZ-Kundinnen und -Kunden die Wahl zwischen einer Desktop- oder einer konventionellen Vor-Ort-Schätzung. Entsprechend werden sie bei der Terminvereinbarung zur Revisionsschätzung schriftlich dazu befragt.
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Die GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich versichert die Gebäude im Kanton Zürich gegen Feuer- und Elementarschäden und engagiert sich zum Schutz von Personen und Sachwerten in der Prävention. Im gesetzlichen Auftrag erfüllt sie in enger Zusammenarbeit mit den Gemeinden den Brandschutz und das Feuerwehrwesen. Die GVZ ist ein selbstständiges öffentliches Unternehmen und beschäftigt rund 140 hauptberufliche und 250 nebenberufliche Mitarbeitende.
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