Unternehmenscenter: Aktieninfos
Das AnlagerPlus-Unternehmenscenter bietet Anlegern umfassende Informationen zu Aktien und Aktiengesellschaften. Hier finden Sie aktuelle Unternehmensnachrichten, einschließlich News und Ad-Hoc-Mitteilungen, sowie Geschäftsberichte und Quartalsberichte. Darüber hinaus erhalten Sie wichtige Informationen zu Unternehmensterminen, Jahreszahlen und Quartalsergebnisse sowie die Kontaktdaten der Investor Relations-Abteilungen deutscher börsennotierter Aktien bzw. Aktiengesellschaften
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Geschäftsberichte
Quartalszahlen
Sonstige Dokumente
Datum | Unternehmensmeldung |
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19.12.2024 | KERZEN AUF WEIHNACHTSBÄUMEN – BFB WARNT VOR HOHER BRANDGEFAHR Medienmitteilung Kippt eine Kerze auf einem trockenen Weihnachtsbaum um, dauert es oft nur wenige Sekunden, bis dieser vollständig in Flammen steht. Da Weihnachtsbäume meist im Wohnzimmer platziert werden, kann das Feuer schnell auf andere brennbare Gegenstände wie Sofas, Vorhänge oder Möbel übergreifen. So wird aus einem gemütlichen Abend in kürzester Zeit eine Katastrophe. Eine gute und sichere Alternative zu Kerzen mit offener Flamme sind LED-Kerzen oder LED-Lichterketten. Für den Umgang mit Weihnachtsbäumen empfiehlt die BFB folgende Sicherheitsmassnahmen:
Im Falle eines Brandes muss sofort die Feuerwehr alarmiert werden (Notrufnummer 118). Erst nachdem Menschen und Tiere in Sicherheit gebracht worden sind, kann versucht werden, kleinere Brände selbst zu löschen. Wichtig ist, sich dabei nie selbst in Gefahr zu bringen. Mehr Sicherheitsinformationen bietet die BFB unter bfb-cipi.ch/sicher-feiern Die Beratungsstelle für Brandverhütung BFB sensibilisiert für die Gefahren des Feuers. Es sollen Brände verhütet und Schäden an Personen, Tieren, Sachen und der Umwelt verhindert werden. Die BFB wird durch die Kantonalen Gebäudeversicherungen finanziert und engagiert sich in deren Auftrag in der Prävention. Sie ist nicht gewinnorientiert und hat ihren Sitz in Bern bei der Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen VKG. Ansprechpersonen für Medien: Rolf Meier |
16.12.2024 | DIE VEREINIGUNG KANTONALER GEBÄUDEVERSICHERUNGEN BEGRÜSST DEN BUNDESRATSENTSCHEID ZUR EVENTUALVERPFLICHTUNG ERDBEBENBundesrat unterstützt innovative Finanzierungslösung für das Erdbebenrisiko Medienmitteilung Gemeinsam mit dem Bundesrat ist die Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen (VKG) überzeugt, dass die Einführung einer Eventualverpflichtung Erdbeben (EVV) den Schutz vor Erdbebenrisiken in der Schweiz verstärkt. Sie bietet einen fairen und effizienten Mechanismus zur Finanzierung von Erdbebenschäden. Zudem schützt eine EVV sowohl die Bevölkerung als auch die Wirtschaft ohne jährlich wiederkehrende Belastung der Versicherungsprämien. Solange keine Erdbebenschäden auftreten, werden bei der Gebäudeeigentümerschaft auch keine Zahlungen erhoben. Erst nach einem schweren Erdbeben soll der Bund zur Finanzierung der Behebung von Gebäudeschäden die Kompetenz erhalten, von den Gebäudeeigentümer/innen in der Schweiz einen zweckgebundenen Beitrag zu erheben. Dieser beträgt maximal 0,7 % ihres Gebäudeversicherungswertes. Damit würden künftig rund 22 Milliarden Franken für die Deckung von Schäden an Gebäudeeigentum zur Verfügung stehen. Die EVV ist somit eine kostengünstige Lösung. Sie basiert auf dem Solidaritätsprinzip. Alle Gebäudeeigentümer/innen tragen im Schadenfall gemeinsam zur Finanzierung bei. Die finanzielle Hilfe kommt dann ganz gezielt den Betroffenen zugute. Die rasche Bereitstellung von Mitteln ermöglicht einen raschen Wiederaufbau nach einem schweren Erdbeben. Gleichzeitig werden die wirtschaftlichen Folgen minimiert. Jeder Tag ohne Wiederaufbau würde den volkswirtschaftlichen Schaden vergrössern. Michael Wieser, Direktor der VKG erachtet die EVV als ein äusserst innovatives Produkt. Es eigne sich für Gefahren, die sehr selten auftreten, jedoch ein sehr hohes Schadenausmass hervorrufen. Diese Ausgangslage mache es bei Erdbeben für die Kantonalen Gebäudeversicherungen und die Privatassekuranz äusserst schwierig, eine flächendeckende Versicherung zu vertretbaren und stabilen Prämien anzubieten. Der über die Jahre kaum gestiegene Anteil an bei der Privatassekuranz gegen Erbebenschäden Versicherten und die dort häufig anzutreffende Leistungsbegrenzung bei schweren Erdbeben verdeutliche, dass die EVV-Lösung in der Schweiz der beste und preiswerteste «Schutzschild» sein wird. Die Kantonalen Gebäudeversicherungen (KGV) haben drei Kernaufgaben: Prävention, Intervention und Versicherung. Sie arbeiten in einem solidarischen System sowohl eng untereinander als auch mit diversen Partnern zusammen und versichern über 80 Prozent aller Gebäudewerte in der Schweiz. Dies entspricht einer Versicherungsdeckung für einen Gebäudewert von annähernd 2500 Milliarden Schweizer Franken. Ansprechpersonen für Medien: Rolf Meier |
29.11.2024 | BESONDERS HOHE BRANDGEFAHR IN DER BEVORSTEHENDEN ADVENTSZEIT Medienmitteilung Das ganze Jahr über verursachen unbeaufsichtigte Kerzen zahlreiche Wohnungsbrände. In der Adventszeit und insbesondere in der Weihnachtswoche verzeichnen die kantonalen Gebäudeversicherungen jedoch einen markanten Anstieg auf rund 55 durch Kerzen verursachte Brände pro Woche. Das sind sechsmal mehr Brände als im November.
Weitere Sicherheitstipps unter www.bfb-cipi.ch/sicher-feiern Die Beratungsstelle für Brandverhütung BFB sensibilisiert für die Gefahren des Feuers. Es sollen Brände verhütet und Schäden an Personen, Tieren, Sachen und der Umwelt verhindert werden. Die BFB wird durch die Kantonalen Gebäudeversicherungen finanziert und engagiert sich in deren Auftrag in der Prävention. Sie ist nicht gewinnorientiert und hat ihren Sitz in Bern bei der Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen VKG. Finden Sie unsere aktuellen Beiträge zur Brandverhütung jetzt auch auf Social Media. Ansprechpersonen für Medien:
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30.10.2024 | GVZ SETZT BEI REVISIONSSCHÄTZUNGEN AUF EINE NEUE SOFTWARE Medienmitteilung Damit Gebäude im Schadenfall ihrem Wert entsprechend optimal versichert sind, überprüfen die GVZ-Schätzungsexpertinnen und -experten bei bestehenden Gebäuden in der Regel alle 15 Jahre den Versicherungswert. Im Rahmen einer Revisionsschätzung werden Gebäudetyp, Kubatur und Ausbaustandard systematisch erfasst und dabei ortsübliche Baupreise berücksichtigt. Eine neue Software ermöglicht nun sogenannte Desktopschätzungen. Speziell dafür ausgebildete Schätzerinnen und Schätzer nehmen damit Revisionsschätzungen direkt am Bildschirm vor. Diese Schätzungsmethode eignet sich insbesondere für gut dokumentierte, übersichtliche Gebäude. Es braucht keine Vor-Ort-Termine, was für Kundinnen und Kunden ein Zeitgewinn bedeutet. Andre Banz, Leiter Versicherung, zur Software: «Die Möglichkeit für Desktopschätzungen ist ein weiterer Schritt zu mehr digitaler Interaktion mit unseren Kundinnen und Kunden. Der Schätzungsprozess wird effizienter und unsere Expertinnen und Experten können sich gezielt komplexen Gebäude- und Schadenabschätzungen widmen.» Nach wie vor haben GVZ-Kundinnen und -Kunden die Wahl zwischen einer Desktop- oder einer konventionellen Vor-Ort-Schätzung. Entsprechend werden sie bei der Terminvereinbarung zur Revisionsschätzung schriftlich dazu befragt. Diese Medienmitteilung steht zum Download bereit: Medien auf der GVZ-Website Die GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich versichert die Gebäude im Kanton Zürich gegen Feuer- und Elementarschäden und engagiert sich zum Schutz von Personen und Sachwerten in der Prävention. Im gesetzlichen Auftrag erfüllt sie in enger Zusammenarbeit mit den Gemeinden den Brandschutz und das Feuerwehrwesen. Die GVZ ist ein selbstständiges öffentliches Unternehmen und beschäftigt rund 140 hauptberufliche und 250 nebenberufliche Mitarbeitende. Ansprechpersonen für Medien: Andre Banz, Leiter Versicherung |
24.10.2024 | GVZ SETZT BEI REVISIONSSCHÄTZUNGEN AUF EINE NEUE SOFTWARE Medienmitteilung Damit Gebäude im Schadenfall ihrem Wert entsprechend optimal versichert sind, überprüfen die GVZ-Schätzungsexpertinnen und -experten bei bestehenden Gebäuden in der Regel alle 15 Jahre den Versicherungswert. Im Rahmen einer Revisionsschätzung werden Gebäudetyp, Kubatur und Ausbaustandard systematisch erfasst und dabei ortsübliche Baupreise berücksichtigt. Eine neue Software ermöglicht nun sogenannte Desktopschätzungen. Speziell dafür ausgebildete Schätzerinnen und Schätzer nehmen damit Revisionsschätzungen direkt am Bildschirm vor. Diese Schätzungsmethode eignet sich insbesondere für gut dokumentierte, übersichtliche Gebäude. Es braucht keine Vor-Ort-Termine, was für Kundinnen- und Kunden ein Zeitgewinn bedeutet. Andre Banz, Leiter Versicherung, zur Software: «Die Möglichkeit für Desktopschätzungen ist ein weiterer Schritt zu mehr digitaler Interaktion mit unseren Kundinnen und Kunden. Der Schätzungsprozess wird effizienter und unsere Expertinnen und Experten können sich gezielt komplexen Gebäude- und Schadenabschätzungen widmen.» Nach wie vor haben GVZ-Kundinnen und -Kunden die Wahl, zwischen einer Desktop- oder eine konventionelle Vor-Ort-Schätzung. Entsprechend werden sie bei der Terminvereinbarung zur Revisionsschätzung schriftlich dazu befragt. Die GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich versichert die Gebäude im Kanton Zürich gegen Feuer- und Elementarschäden und engagiert sich zum Schutz von Personen und Sachwerten in der Prävention. Im gesetzlichen Auftrag erfüllt sie in enger Zusammenarbeit mit den Gemeinden den Brandschutz und das Feuerwehrwesen. Die GVZ ist ein selbstständiges öffentliches Unternehmen und beschäftigt rund 140 hauptberufliche und 250 nebenberufliche Mitarbeitende. Ansprechpersonen für Medien: Andre Banz, Leiter Versicherung |
05.09.2024 | BFB EMPFIEHLT, LITHIUM-IONEN-AKKUS GESCHÜTZT VOR HITZE UND DIREKTER SONNENEINSTRAHLUNG ZU LAGERN Medienmitteilung Lithium-Ionen-Akkus reagieren empfindlich auf unsachgemässe Handhabung. Sie können sich bei Überladung, Tiefentladung, äusserer Erwärmung oder mechanischer Beschädigung selbst entzünden. Die Akkus sollten vor Hitze und direkter Sonneneinstrahlung geschützt gelagert werden. Bei längerer Nichtbenutzung ist der Akku vom Gerät zu trennen. Die meisten Brände entstehen beim Laden von Akkus Sicherheitsempfehlungen für Lithium-Ionen-Akkus: Weitere Tipps und spezifische Empfehlungen für Handys, E-Bikes, Elektroautos und Modellbau: Für Medienanfragen: Die Beratungsstelle für Brandverhütung BFB sensibilisiert für die Gefahren des Feuers. Es sollen Brände verhütet und Schäden an Personen, Tieren, Sachen und der Umwelt verhindert werden. Die BFB wird durch die Kantonalen Gebäudeversicherungen finanziert und engagiert sich in deren Auftrag in der Prävention. Sie ist nicht gewinnorientiert und hat ihren Sitz in Bern bei der Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen VKG. Für Medienanfragen:
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05.09.2024 | BFB EMPFIEHLT, LITHIUM-IONEN-AKKUS GESCHÜTZT VOR HITZE UND DIREKTER SONNENEINSTRAHLUNG ZU LAGERN Medienmitteilung Lithium-Ionen-Akkus reagieren empfindlich auf unsachgemässe Handhabung. Sie können sich bei Überladung, Tiefentladung, äusserer Erwärmung oder mechanischer Beschädigung selbst entzünden. Die Akkus sollten vor Hitze und direkter Sonneneinstrahlung geschützt gelagert werden. Bei längerer Nichtbenutzung ist der Akku vom Gerät zu trennen. Die meisten Brände entstehen beim Laden von Akkus Sicherheitsempfehlungen für Lithium-Ionen-Akkus: Weitere Tipps und spezifische Empfehlungen für Handys, E-Bikes, Elektroautos und Modellbau: Für Medienanfragen: Die Beratungsstelle für Brandverhütung BFB sensibilisiert für die Gefahren des Feuers. Es sollen Brände verhütet und Schäden an Personen, Tieren, Sachen und der Umwelt verhindert werden. Die BFB wird durch die Kantonalen Gebäudeversicherungen finanziert und engagiert sich in deren Auftrag in der Prävention. Sie ist nicht gewinnorientiert und hat ihren Sitz in Bern bei der Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen VKG. Für Medienanfragen:
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22.08.2024 | GVZ STARTET PILOTPROJEKT MIT ALTERNATIVEM TREIBSTOFF Medienmitteilung Zürich, 28. August 2024 28'000 Liter beschafft Im Rahmen des HVO-Pilotprojekts hat die GVZ 28'000 Liter des fossilfreien Treibstoffs beschafft und an die fünf Feuerwehren ausliefern lassen. Sie verfügen über eigene Betankungssysteme, weshalb sie für das Projekt prädestiniert sind. Um die mitwirkenden Feuerwehren beim Einsatz von HVO zu entlasten, kommt die GVZ bei den Zürcher Feuerwehren über die Zeit des Pilots für die Differenz zum aktuellen Dieselpreis auf. Renato Mathys, Leiter Feuerwehr bei der GVZ sagt: «Wir danken den fünf Feuerwehren für die Mitwirkung bei diesem vielversprechenden Projekt und freuen uns auf erste Resultate. Unser Ziel ist es, einen Beitrag an die verbesserte Umweltbilanz von Feuerwehrfahrzeugen zu leisten.» Ohne teure Umrüstung Emissionen reduzieren Die GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich versichert die Gebäude im Kanton Zürich gegen Feuer- und Elementarschäden und engagiert sich zum Schutz von Personen und Sachwerten in der Prävention. Im gesetzlichen Auftrag erfüllt sie in enger Zusammenarbeit mit den Gemeinden den Brandschutz und das Feuerwehrwesen. Die GVZ ist ein selbstständiges öffentliches Unternehmen und beschäftigt rund 140 hauptberufliche und 250 nebenberufliche Mitarbeitende. Ansprechpersonen für Medien: Renato Mathys, Leiter Feuerwehr Koordination durch: |
16.08.2024 | WETTKAMPF UND 30-JÄHRIGES JUBILÄUM DER JUGENDFEUERWEHR KANTON ZÜRICH Medienmitteilung Im Verlauf des Wettkampfs stellen junge Feuerwehrtalente auf einem kniffligen Parcours ihr Können als Gruppe unter Beweis. Gefordert sind Feuerwehr- und Personenrettungs-Know-how, Kommunikation, Geschick und Schnelligkeit. Zwei deutsche Gastmannschaften mischen dieses Jahr ebenfalls mit. Vorbeikommen, mitfiebern und die Jugendlichen anfeuern! Informationen zu diesem actiongeladenen Tag stehen unter https://jfw2024.ch/ bereit. Regierungsrat und Sicherheitsdirektor Mario Fehr lobt die jungen Feuerwehrleute: «Ich bin stolz auf alle Jugendlichen, die sich für die Jugendfeuerwehr entscheiden. Sie sind die Zukunft der Zürcher Feuerwehren und ebenso des Milizfeuerwehrsystems. Herzlichen Dank!» Sascha Zollinger, OK-Präsident, ergänzt: «Die zahlreichen Helferinnen und Helfer haben ganze Arbeit geleistet, um einen sicheren Wettkampf und gebührende Jubiläumsfeierlichkeiten zu bieten. Wir freuen uns auf den Wettkampftag und auf viele Zuschauerinnen und Zuschauer.» Eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung Die Jugendlichen durchlaufen in den Ortsfeuerwehren sowie bei der GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich Trainingsprogramme, die identisch sind mit denjenigen für Angehörige der Feuerwehr. Nach Erreichen des 18. Lebensjahrs können die jungen Feuerwehrtalente direkt in den Milizfeuerwehrdienst übertreten. Die GVZ als Aufsichtsorgan über die Zürcher Feuerwehren engagiert sich nicht nur finanziell für die Jugendfeuerwehr, sondern auch in der Ausbildung. Unter anderem stellt die GVZ Ausbildungsmaterial zur Verfügung und kommt für die Schutzkleidung auf, damit die jungen Feuerwehrleute ihre Ausbildung sicher und gut geschützt absolvieren können. Die GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich versichert die Gebäude im Kanton Zürich gegen Feuer- und Elementarschäden und engagiert sich zum Schutz von Personen und Sachwerten in der Prävention. Im gesetzlichen Auftrag erfüllt sie in enger Zusammenarbeit mit den Gemeinden den Brandschutz und das Feuerwehrwesen. Die GVZ ist ein selbstständiges öffentliches Unternehmen und beschäftigt rund 140 hauptberufliche und 250 nebenberufliche Mitarbeitende. Ansprechpersonen für Medien: Renato Mathys, Leiter Feuerwehr Koordination |
29.07.2024 | 10 REGELN FÜR DEN SICHEREN UMGANG MIT FEUERWERK Medienmitteilung Zwischen 2018 und 2022 ereigneten sich rund 200 Unfälle durch Feuerwerk anlässlich der Hauptursachen vieler Unfälle mit Feuerwerkskörpern sind Basteleien, Ablenkung sowie fahrlässiges Verhalten. Das kontrollierte Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist deshalb von entscheidender Bedeutung. Für Raketen empfehlen sich gut verankerte Abschussstangen und Abschussrohre. Flaschen sind ungeeignet, da sie beim Abschuss umkippen können. Batterien müssen auf einem stabilen Untergrund stehen und entsprechend der Gebrauchsanweisung befestigt werden. Rund ein Drittel aller Verletzungen durch Feuerwerkskörper betreffen Handgelenk, Hand und Finger. Deshalb ist es wichtig, dass Raketen und Römische Lichter nie direkt aus der Hand gezündet werden. Die Beratungsstelle für Brandverhütung (BFB), die Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) und die Suva haben 10 Sicherheitsregeln zusammengestellt, die im Umgang mit Feuerwerk zu beachten sind.
Weitere Sicherheitstipps unter bfb-cipi.ch/feuerwerk Die Beratungsstelle für Brandverhütung BFB sensibilisiert für die Gefahren des Feuers. Es sollen Brände verhütet und Schäden an Personen, Tieren, Sachen und der Umwelt verhindert werden. Die BFB wird durch die Kantonalen Gebäudeversicherungen finanziert und engagiert sich in deren Auftrag in der Prävention. Sie ist nicht gewinnorientiert und hat ihren Sitz in Bern bei der Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen VKG. Für Medienanfragen: Rolf Meier, Medienstelle BFB, 031 320 22 82, media@bfb-cipi.ch |