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DatumUnternehmenUnternehmensmeldung
24.09.2026HelloFresh SEHelloFresh SE erwartet Umsatz für das dritte Quartal 2026 unter der Markterwartung und passt Prognose für das Geschäftsjahr 2026 an
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13.08.2026HelloFresh SEQ2 2026: HelloFresh SE setzt Fokus weiterhin auf Profitabilität und Effizienz
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09.07.2026HelloFresh SEHelloFresh SE: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG
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06.05.2026HelloFresh SEQ1 2026: HelloFresh SE setzt Neuausrichtung auf eine hochwertigere Kundenbasis fort
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22.04.2026HelloFresh SEHelloFresh SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 02.06.2026 in https://ir.hellofreshgroup.com/hv mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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18.03.2026HelloFresh SEFY 2025: HelloFresh SE erzielt weiterhin starkes AEBITDA-Ergebnis, Effizienzprogramm macht deutliche Fortschritte
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11.03.2026HelloFresh SEHelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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09.03.2026HelloFresh SEHelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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02.03.2026HelloFresh SEHelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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23.02.2026HelloFresh SEHelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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19.02.2026HelloFresh SEHelloFresh SE: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG
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16.02.2026HelloFresh SEHelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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12.02.2026HelloFresh SEVorläufige Ergebnisse der HelloFresh-Gruppe für das Geschäftsjahr 2025
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09.02.2026HelloFresh SEHelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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02.02.2026HelloFresh SEHelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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26.01.2026HelloFresh SEHelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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19.01.2026HelloFresh SEHelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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12.01.2026HelloFresh SEHelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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05.01.2026HelloFresh SEHelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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31.12.2025HelloFresh SEHelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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29.12.2025HelloFresh SEHelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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22.12.2025HelloFresh SEHelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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15.12.2025HelloFresh SEHelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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08.12.2025HelloFresh SEHelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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01.12.2025HelloFresh SEHelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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24.11.2025HelloFresh SEHelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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17.11.2025HelloFresh SEHelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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10.11.2025HelloFresh SEHelloFresh weist irreführende Behauptungen im Bericht von Grizzly Research zurück
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10.11.2025HelloFresh SEHelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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07.11.2025HelloFresh SEHelloFresh weist Anschuldigungen von Grizzly Research zurück
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03.11.2025HelloFresh SEHelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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30.10.2025HelloFresh SEHelloFresh SE: Veröffentlichung der Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
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30.10.2025HelloFresh SEHelloFresh SE erzielt im 3. Quartal 2025 robuste Effizienzsteigerungen und starken Cashflow seit Jahresbeginn; Beschleunigt Investitionen in das Produkt
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27.10.2025HelloFresh SEHelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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20.10.2025HelloFresh SEHelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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13.10.2025HelloFresh SEHelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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06.10.2025HelloFresh SEHelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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29.09.2025HelloFresh SEHelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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22.09.2025HelloFresh SEHelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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15.09.2025HelloFresh SEHelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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08.09.2025HelloFresh SEHelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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05.09.2025HelloFresh SEHelloFresh SE gibt Absicht des Mitgründers und CEO International, Thomas Griesel, bekannt, das Unternehmen zu verlassen
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05.09.2025HelloFresh SEHelloFresh SE: Thomas Griesel, Mitgründer und CEO International der HelloFresh SE, beabsichtigt nicht, seine Vorstandstätigkeit über den 30. April 2026 hinaus zu verlängern
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02.09.2025HelloFresh SEHelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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25.08.2025HelloFresh SEHelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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18.08.2025HelloFresh SEHelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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13.08.2025HelloFresh SEEffizienzprogramm der HelloFresh SE sorgt für starke Ergebnisse in Q2 2025 und ebnet den Weg für eine erneute Kundenfokussierung
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13.08.2025HelloFresh SEHelloFresh SE kündigt Erhöhung des laufenden Aktienrückkaufprogramms um bis zu EUR 100 Mio. an
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13.08.2025HelloFresh SEHelloFresh SE passt Ergebnisprognose für 2025 an, um Wechselkursentwicklungen zu berücksichtigen, und präzisiert seine Umsatzwachstumsprognose für 2025 innerhalb der zuvor angegebenen Bandbreite
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11.08.2025HelloFresh SEHelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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04.08.2025HelloFresh SEHelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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28.07.2025HelloFresh SEHelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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22.07.2025HelloFresh SEHelloFresh SE: Veröffentlichung der Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
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21.07.2025HelloFresh SEHelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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14.07.2025HelloFresh SEHelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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09.07.2025HelloFresh SEHelloFresh SE: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG
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07.07.2025HelloFresh SEHelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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30.06.2025HelloFresh SEHelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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23.06.2025HelloFresh SEHelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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16.06.2025HelloFresh SEHelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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10.06.2025HelloFresh SEHelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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02.06.2025HelloFresh SEHelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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26.05.2025HelloFresh SEHelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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19.05.2025HelloFresh SEHelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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13.05.2025HelloFresh SEHelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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05.05.2025HelloFresh SEHelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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29.04.2025HelloFresh SEQ1 2025: HelloFresh SE treibt Effizienzprogramm voran und steigert damit Gewinne
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28.04.2025HelloFresh SEHelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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28.04.2025HelloFresh SEHelloFresh SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 06.06.2025 in https://ir.hellofreshgroup.com/hv mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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22.04.2025HelloFresh SEHelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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14.04.2025HelloFresh SEHelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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07.04.2025HelloFresh SEHelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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31.03.2025HelloFresh SEHelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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24.03.2025HelloFresh SEHelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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17.03.2025HelloFresh SEHelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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11.03.2025HelloFresh SEHelloFresh Gruppe erzielt 2024 ein AEBITDA von rund €399 Millionen Fokus auf langfristiges Wachstum von AEBIT und freiem Cashflow zeigt Resultate
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10.03.2025HelloFresh SEHelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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10.03.2025HelloFresh SEHelloFresh SE legt Prognose für das Geschäftsjahr 2025 vor
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03.03.2025HelloFresh SEHelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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24.02.2025HelloFresh SEHelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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17.02.2025HelloFresh SEHelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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14.02.2025HelloFresh SEHelloFresh SE: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG
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10.02.2025HelloFresh SEHelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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03.02.2025HelloFresh SEHelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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27.01.2025HelloFresh SEHelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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20.01.2025HelloFresh SEHelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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13.01.2025HelloFresh SEHelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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06.01.2025HelloFresh SEHelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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23.12.2024HelloFresh SEHelloFresh SE kündigt weiteren Aktienrückkauf im Volumen von bis zu EUR 75 Mio. an
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23.12.2024HelloFresh SEHelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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16.12.2024HelloFresh SEHelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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09.12.2024HelloFresh SEHelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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02.12.2024HelloFresh SEHelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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25.11.2024HelloFresh SEHelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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18.11.2024HelloFresh SEHelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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11.11.2024HelloFresh SEHelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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04.11.2024HelloFresh SEHelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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29.10.2024HelloFresh SEQ3 2024: HelloFresh Gruppe erzielt währungsbereinigtes Umsatzwachstum von 1,9 % gegenüber dem Vorjahr und bereinigtes EBITDA („AEBITDA“) von €72 Millionen
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28.10.2024HelloFresh SEHelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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25.10.2024HelloFresh SEHelloFresh SE erwartet bereinigtes EBITDA für Q3 2024 deutlich über der Markterwartung, senkt für das GJ 2024 die Prognose bzgl. des Umsatzwachstums und hebt das untere Ende der AEBITDA-Prognose an
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21.10.2024HelloFresh SEHelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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14.10.2024HelloFresh SEHelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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HelloFresh SE erwartet Umsatz für das dritte Quartal 2026 unter der Markterwartung und passt Prognose für das Geschäftsjahr 2026 an

HelloFresh SE erwartet Umsatz für das dritte Quartal 2026 unter der Markterwartung und passt Prognose für das Geschäftsjahr 2026 an

HelloFresh SE / Schlagwort(e): Prognose / Gesamtjahr
HelloFresh SE erwartet Umsatz für das dritte Quartal 2026 unter der Markterwartung und passt Prognose für das Geschäftsjahr 2026 an

24.09.2026 / 20:29 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


 

 

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung – MAR)

 

HelloFresh SE erwartet Umsatz für das dritte Quartal 2026 unter der Markterwartung und passt Prognose für das Geschäftsjahr 2026 an

 

ISIN: DE000A161408
WKN: A16140
Börsenkürzel: HFG
LEI: 391200ZAF4V6XD2M9G57
Börse: Regulierter Markt in Frankfurt am Main (Prime Standard)

 

Berlin, 24. September 2026 – Die Back-to-School-Periode, die eine wichtige Saison für die Neukundengewinnung und daher von besonderer Bedeutung für die Geschäftsergebnisse der HelloFresh SE (die „Gesellschaft“) ist, ist nun weitgehend abgeschlossen. Auf Grundlage der für diesen Zeitraum verfügbaren Daten hat der Vorstand der Gesellschaft heute seine vorläufige Bewertung der Ergebnisse dieses Zeitraums und ihrer Auswirkungen auf das dritte Quartal und das gesamte Geschäftsjahr 2026 abgeschlossen. Diese Bewertung hat ergeben, dass in der Back-to-School-Periode nicht das Volumen an Neukunden gewonnen werden konnte, das erforderlich gewesen wäre, um die zuletzt veröffentlichte Prognose und die aktuelle Markterwartung für das Geschäftsjahr 2026 und für das dritte Quartal 2026 zu erreichen. Die schwächere Neukundengewinnung ist überwiegend auf den Umfang der Reduzierung der Marketingausgaben im dritten Quartal 2026 gegenüber dem Vorjahreszeitraum zurückzuführen, die im Vergleich zum ersten Halbjahr 2026 stärker ausgeprägt ist.

Vor diesem Hintergrund erwartet der Vorstand für das dritte Quartal 2026 einen währungsbereinigten Rückgang des konsolidierten Umsatzes der Gesellschaft zwischen 11 % und 12 % gegenüber dem Vorjahr (Q3 2025: ein währungsbereinigter Rückgang um 9,3 % gegenüber dem Vorjahr). Damit bleibt der Umsatz hinter der jüngsten Markterwartung zurück, die die Gesellschaft mit einem währungsbereinigten Rückgang um 6,8 % gegenüber dem Vorjahr ermittelt hat (arithmetisches Mittel der zuletzt veröffentlichten Analystenschätzungen, Stand: 24. September 2026).

Das bereinigte EBITDA („AEBITDA“) für das dritte Quartal 2026 wird zwischen ca. EUR 45 Mio. und ca. EUR 55 Mio. auf währungsbereinigter Basis erwartet (Q3 2025: EUR 40 Mio. auf Basis der Berichtswährung, Analystenkonsensus: EUR 57,2 Mio. auf währungsbereinigter Basis (arithmetisches Mittel der zuletzt veröffentlichten Analystenschätzungen, Stand: 24. September 2026)).

 

Der Vorstand hat daher heute beschlossen, die Prognose der Gesellschaft für das gesamte Geschäftsjahr 2026 wie folgt anzupassen:

Die Gesellschaft erwartet für das Geschäftsjahr 2026 nunmehr einen währungsbereinigten Rückgang des Umsatzes der HelloFresh-Gruppe um 9 % bis 11 % (Analystenkonsens: Rückgang um 6,9 % (arithmetisches Mittel der zuletzt veröffentlichten Analystenschätzungen auf währungsbereinigter Basis, Stand: 24. September 2026 wobei sich die höchste Analystenschätzung auf einen Rückgang von 5,9 % und die Niedrigste auf 9,0 % beläuft)); bisherige Prognose der Gesellschaft: währungsbereinigter Rückgang am unteren Ende der Spanne von 3 % bis 6 %). Dementsprechend passt die Gesellschaft ihre Prognose für das währungsbereinigte AEBITDA der HelloFresh-Gruppe für das Geschäftsjahr 2026 auf nunmehr EUR 350 Mio. bis EUR 370 Mio. auf währungsbereinigter Basis an (Analystenkonsens: EUR 375,6 Mio. auf währungsbereinigter Basis (arithmetisches Mittel der zuletzt veröffentlichten Analystenschätzungen zum AEBITDA der HelloFresh-Gruppe, Stand: 24. September 2026)); bisherige Prognose der Gesellschaft: EUR 375 Mio. bis EUR 425 Mio. auf währungsbereinigter Basis).

Die Gesellschaft wird ihre Finanzzahlen für das dritte Quartal und die ersten neun Monate des Jahres 2026 wie geplant am 5. November 2026 veröffentlichen. Die endgültigen Zahlen für das dritte Quartal und die ersten neun Monate des Jahres 2026 können von den in dieser Mitteilung dargestellten Zahlen und Spannen abweichen. Alle in dieser Mitteilung enthaltenen Zahlen sind ungeprüft und beruhen auf vorläufigen Erkenntnissen.

Hinsichtlich der Definitionen der alternativen Leistungskennzahlen währungsbereinigter Umsatz und währungsbereinigtes AEBITDA verweist die Gesellschaft auf die entsprechenden Definitionen in ihrem Geschäftsbericht 2025 auf Seite 22, der auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht ist.

 

Mitteilende Person beim Emittenten
Dr. Christian Ries
SVP People & Legal (Group General Counsel)
HelloFresh SE, Prinzenstraße 89, 10969 Berlin
 
+49 (0) 160 96382504
cr@hellofresh.com
www.hellofreshgroup.com

 

Rechtlicher Hinweis

Diese Mitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen, die sich auf die Geschäftstätigkeit, die finanzielle Entwicklung und die Ergebnisse der Gesellschaft, der HelloFresh-Gruppe oder der Branche, in der die HelloFresh-Gruppe tätig ist, beziehen. Diese Aussagen sind an Begriffen wie „werden“, „erwarten“, „glauben“, „schätzen“, „planen“, „anstreben“ oder „prognostizieren“ und ähnlichen Ausdrücken oder an ihrem Kontext erkennbar. Zukunftsgerichtete Aussagen umfassen Aussagen zu: Strategien, Ausblick und Wachstumsaussichten; künftigen Plänen und dem Potenzial für künftiges Wachstum; dem Wachstum von Produkten und Dienstleistungen in neuen Märkten; Branchentrends; sowie den Auswirkungen regulatorischer Initiativen. Diese Aussagen beruhen auf dem derzeitigen Kenntnisstand und aktuellen Annahmen und sind mit Risiken und Unsicherheiten verbunden. Verschiedene Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen künftigen Ergebnisse, Entwicklungen oder Ereignisse wesentlich von den in diesen Aussagen beschriebenen abweichen; weder die Gesellschaft noch eine andere Person übernimmt Verantwortung für die Richtigkeit der in dieser Mitteilung geäußerten Ansichten oder der zugrunde liegenden Annahmen. Eine Verpflichtung zur Aktualisierung zukunftsgerichteter Aussagen wird nicht übernommen.



Ende der Insiderinformation

24.09.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.


Sprache: Deutsch
Unternehmen: HelloFresh SE
Prinzenstraße 89
10969 Berlin
Deutschland
E-Mail: ir@hellofresh.com
Internet: www.hellofreshgroup.com
ISIN: DE000A161408
WKN: A16140
Indizes: SDAX
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate BSX; Börse Luxemburg (Euro MTF)
LEI Code: 391200ZAF4V6XD2M9G57
EQS News ID: 2405176

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2405176  24.09.2026 CET/CEST

Q2 2026: HelloFresh SE setzt Fokus weiterhin auf Profitabilität und Effizienz

Q2 2026: HelloFresh SE setzt Fokus weiterhin auf Profitabilität und Effizienz

HelloFresh SE / Schlagwort(e): Halbjahresbericht
Q2 2026: HelloFresh SE setzt Fokus weiterhin auf Profitabilität und Effizienz

13.08.2026 / 06:58 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Q2 2026: HelloFresh SE setzt Fokus weiterhin auf
Profitabilität und Effizienz

  • Die HelloFresh-Gruppe erzielte im zweiten Quartal 2026 entsprechend den Erwartungen einen Umsatz von ca. €1,5 Mrd.[1] (Q2 2025: €1,7 Mrd., -7,8 % währungsbereinigt gegenüber dem Vorjahr)
  • Das bereinigte EBITDA („AEBITDA“) erreichte im zweiten Quartal 2026 wie erwartet €120,6 Mio. auf Gruppenebene (Q2 2025: €158,5 Mio.)
  • Das Segment Kochboxen zeigte im zweiten Quartal 2026 eine starke operative Resilienz mit einer währungsbereinigten AEBITDA-Marge von 15,2 % (Q2 2025: 15,2 %)
  • Anhaltender operativer Fokus: Effizienzprogramm auf Kurs, 85 % aller geplanten Maßnahmen bis Ende H1 2026 umgesetzt

 

Berlin, 13. August 2026 – Die HelloFresh SE („HelloFresh“ oder „Gesellschaft“) hat heute ihre Finanzergebnisse für das zweite Quartal und das erste Halbjahr 2026 veröffentlicht. Die Gesellschaft betonte dabei ihren anhaltenden strategischen Fokus auf Profitabilität und Effizienz und verwies auf positives Momentum bei Bestandskunden durch das „Refresh“-Programm zur Produktverbesserung. In den Ergebnissen spiegelt sich eine gezielte Transformation des Unternehmens wider: Die bewusste Entscheidung, Umsatzqualität und Margen gegenüber kurzfristigem Wachstum zu priorisieren.

Die HelloFresh-Gruppe erzielte im zweiten Quartal 2026 einen Umsatz von ca. €1,5 Mrd. gegenüber €1,7 Mrd. im zweiten Quartal 2025 (-7,8 % währungsbereinigt gegenüber dem Vorjahr). Der Umsatz im Segment Kochboxen ging währungsbereinigt gegenüber dem Vorjahr um -8,9 % zurück, der Umsatz im Segment Fertiggerichte („Ready-to-Eat“, „RTE“) um -8,4 % – beide Entwicklungen liegen im Rahmen der Erwartungen der Gesellschaft. Der Umsatz im Segment Sonstige, das in erster Linie die neueren Unternehmungen in den Bereichen Premium-Fleisch, -Fisch und -Meeresfrüchte sowie Tiernahrung umfasst, stieg währungsbereinigt gegenüber dem Vorjahr um 36,1 %. Das AEBITDA betrug im zweiten Quartal 2026 wie erwartet €120,6 Mio. (Q2 2025: €158,5 Mio.) auf Gruppenebene, wobei das Segment Kochboxen eine währungsbereinigte AEBITDA-Marge von 15,2 % erzielte (Q2 2025: 15,2 %). Die HelloFresh-Gruppe erreichte im ersten Halbjahr 2026 eine währungsbereinigte AEBITDA-Marge von 4,5 % (H1 2025: 6,0 %). Der Rückgang gegenüber dem Vorjahreszeitraum lässt sich primär auf folgende Faktoren zurückführen: einmalige Auswirkungen durch Winterstürme von ca. €25 Mio. im ersten Quartal 2026, vorab geleistete Investitionen in das „Refresh“-Programm zur Produktverbesserung sowie ein geringeres Geschäftsvolumen. Die HelloFresh-Gruppe erzielte im ersten Halbjahr 2026 einen positiven Free Cashflow von €49,4 Mio. (H1 2025: €156,4 Mio.).

 

 

Strategischer Fokus auf Profitabilität und Effizienz bleibt unverändert

Die Gesellschaft setzt ihre auf Profitabilität und Effizienz ausgerichtete Strategie weiterhin konsequent um. Dazu gehören klare Zielvorgaben bezüglich der Marketing-Rendite, die Fokussierung auf qualitativ hochwertigere Kunden, und Produktverbesserungen, die an den Präferenzen dieser Kunden ausgerichtet sind. Infolgedessen lieferte die HelloFresh-Gruppe im zweiten Quartal 2026 21,8 Millionen Bestellungen aus, gegenüber 25,3 Millionen im zweiten Quartal 2025 (-13,7 % gegenüber dem Vorjahr), wobei sie die Marketingausgaben bewusst reduziert hat – ein strategischer Trade-off, der sich voraussichtlich auch in den kommenden Quartalen fortsetzen wird. Die Marketingausgaben sanken im zweiten Quartal 2026 um €45,2 Mio. auf 14,9 % des Umsatzes (Q2 2025: 16,3 %).

Das geringere Bestellvolumen wurde teilweise durch einen höheren durchschnittlichen Bestellwert („Average Order Value“; „AOV“) ausgeglichen, der währungsbereinigt um 6,5 % gegenüber dem Vorjahr auf €71,0 anstieg (Q2 2025: €66,7). Der höhere AOV ist vor allem auf Produktverbesserungen, mehr Add-on-Bestellungen sowie einen höheren Anteil an Premium-Rezepten zurückzuführen.
Außerdem bleibt das Effizienzprogramm der Gruppe auf Kurs: Ca. 85 % aller geplanten Maßnahmen wurden bis Ende des ersten Halbjahres 2026 umgesetzt.

Bestandskunden reagieren positiv auf die Produktverbesserungen im Rahmen des „Refresh“-Programms, was sich bei dieser Kundenkohorte in steigendem AOV und höheren Bestellraten in den beiden wichtigsten Produktkategorien äußert. In Märkten wie den USA und Skandinavien, in denen Produktverbesserungen als erstes eingeführt wurden, ist der positive Effekt auf das Verhalten von Stammkunden noch stärker ausgeprägt. Die Ergebnisse bestärken das Unternehmen bezüglich des weiteren Verlaufs des „Refresh“-Programms in anderen Märkten. Der positive Effekt von Produktverbesserungen auf die Kundenakquise ist weniger stark ausgeprägt, da die Akquise-Raten weiterhin durch die allgemeinen makroökonomischen Bedingungen und die Verbraucherstimmung beeinflusst werden.

Dominik Richter, CEO und Mitgründer von HelloFresh, sagte: „Unsere Produktverbesserungen stoßen bei den Kunden, die uns am besten kennen, auf eine spürbar positive Resonanz: Bestellraten und Warenkorbgrößen unserer Stammkundenbasis entwickeln sich in die richtige Richtung. Bei der Neukundenakquise verfolgen wir im aktuellen Konsumklima einen bedachten, strategischen und datengestützten Ansatz. Die strukturelle und finanzielle Stärke unseres Geschäfts stimmt uns dabei zuversichtlich. Unsere Margen sind im gesamten ersten Halbjahr robust geblieben: Unser Kochboxengeschäft erzielt weiterhin branchenführende Profitabilität im FMCG-Sektor und die Ready-to-Eat-Margen verbesserten sich im Vergleich zum ersten Halbjahr 2025.“

Prognose für 2026

Die Gesellschaft bestätigt ihre AEBITDA-Prognose für die HelloFresh Gruppe für das Gesamtjahr 2026 von währungsbereinigt €375-425 Mio. Der erwartete Umsatz auf Gruppenebene entwickelt sich in Richtung des unteren Endes der bereits veröffentlichten Prognose von währungsbereinigt -3 % bis -6 % für das Gesamtjahr 2026. Weitere Erkenntnisse zur Entwicklung im verbleibenden Jahresverlauf werden nach der Back-to-School-Kampagne erwartet, einem wichtigen Saisonhöhepunkt für die Neukundenakquise.

 

Kennzahlen

 

Konzern

  Q2 2026 Q2 2025 YoY HY 2026 HY 2025 YoY
Anzahl der Bestellungen (in Mio.) 21,84 25,32 (13,7%) 46,78 53,53 (12,6%)
Mahlzeiten (in Mio.) 1, 2 183,6 214,6 (14,5%) 395,0 455,1 (13,2%)
Durchschnittlicher Bestellwert (EUR)
(ohne Einzelhandel)
70,2 66,7 5,2% 68,3 67,4 1,3%
Durchschnittlicher Bestellwert bei konstanten Wechselkursen (EUR)
(ohne Einzelhandel)
71,0 66,7 6,5% 71,0 67,4 5,4%

 

Kochboxen

  Q2 2026 Q2 2025 YoY HY 2026 HY 2025 YoY
Anzahl der Bestellungen (in Mio.) 16,59 19,52 (15,0%) 35,87 41,57 (13,7%)
Mahlzeiten (in Mio.) 1, 2 139,8 165,4 (15,5%) 304,1 353,2 (13,9%)
Durchschnittlicher Bestellwert (EUR)
(ohne Einzelhandel)
63,9 60,2 6,2% 62,2 60,7 2,5%
Durchschnittlicher Bestellwert bei konstanten Wechselkursen (EUR)
(ohne Einzelhandel)
64,5 60,2 7,1% 64,2 60,7 5,7%

 

Fertiggerichte

  Q2 2026 Q2 2025 YoY HY 2026 HY 2025 YoY
Anzahl der Bestellungen (in Mio.) 4,98 5,55 (10,4%) 10,38 11,49 (9,6%)
Mahlzeiten (in Mio.) 1, 2 39,5 45,2 (12,6%) 82,8 93,9 (11,8%)
Durchschnittlicher Bestellwert (EUR)
(ohne Einzelhandel)
85,4 86,2 (0,9%) 84,5 88,4 (4,5%)
Durchschnittlicher Bestellwert bei konstanten Wechselkursen (EUR)
(ohne Einzelhandel)
87,1 86,2 1,1% 89,5 88,4 1,2%

 

Sonstige

  Q2 2026 Q2 2025 YoY HY 2026 HY 2025 YoY
Anzahl der Bestellungen (in Mio.) 0,28 0,24 13,9% 0,52 0,47 10,6%

1 Ohne The Pets Table und Nahrungsergänzungsmittel von Factor US.                                                                                                                                                                                                                    
2 Enthält Produkte der Marke GoodChop, die dem Segment Sonstige mit 4,3 Mio. Mahlzeiten für den 3-Monatszeitraum zum 30. Juni 2026 (Q2 2025: 4,1 Mio.) und 8,0 Mio. für den 6-Monatszeitraum zum 30. Juni 2026 (H1 2025: 8,0 Mio.) zugeordnet sind.

Operative Kennzahlen

 

Konzern

(in EUR Mio.) Q2 2026 Q2 2025 YoY HY 2026 HY 2025 YoY
Umsatzerlöse 1 1.549,9 1.699,6 (8,8%) 3.225,0 3.630,3 (11,2%)
Umsatzerlöse 1 auf Basis konstanter Wechselkurse 1.567,5 1.699,6 (7,8%) 3.349,9 3.630,3 (7,7%)
Deckungsbeitrag  (ohne Aufwendungen für anteilsbasierte Vergütung und Wertminderungen) 390,6 464,8 (16,0%) 820,0 986,3 (16,9%)
   in % der Umsatzerlöse 25,2% 27,3% (2,1pp) 25,4% 27,2% (1,7pp)
AEBITDA 120,6 158,5 (23,9%) 144,2 216,5 (33,4%)
AEBITDA auf Basis konstanter Wechselkurse 121,1 158,5 (23,6%) 145,1 216,5 (33,0%)
   in % der Umsatzerlöse 7,8% 9,3% (1,5pp) 4,5% 6,0% (1,5pp)
AEBIT (ohne Wertminderungen) 58,1 101,4 (42,7%) 20,4 97,7 (79,1%)

1  Externe Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kundinnen und Kunden. Darin enthalten sind außerdem EUR 0,7 Mio. und EUR 1,7 Mio., die der Holding für den am 30. Juni 2026 endenden 3-Monats- bzw. 6-Monatszeitraum zugewiesen wurden.

 

Kochboxen

(in EUR Mio.) Q2 2026 Q2 2025 YoY HY 2026 HY 2025 YoY
Umsatzerlöse 1 1.059,9 1.174,2 (9,7%) 2.231,9 2.521,3 (11,5%)
Umsatzerlöse 1 auf Basis konstanter Wechselkurse 1.069,6 1.174,2 (8,9%) 2.301,4 2.521,3 (8,7%)
Deckungsbeitrag  (ohne Aufwendungen für anteilsbasierte Vergütung und Wertminderungen) 313,0 346,6 (9,7%) 650,4 748,3 (13,1%)
   in % der Umsatzerlöse 28,2% 28,4% (0,2pp) 28,0% 28,6% (0,7pp)
AEBITDA 167,0 184,8 (9,7%) 271,1 334,6 (19,0%)
AEBITDA auf Basis konstanter Wechselkurse 168,4 184,8 (8,9%) 275,8 334,6 (17,6%)
   in % der Umsatzerlöse 15,2% 15,2% 0,0pp 11,9% 12,8% (0,9pp)
AEBIT (ohne Wertminderungen) 131,4 150,5 (12,7%) 200,6 262,7 (23,6%)

 

Fertiggerichte

(in EUR Mio.) Q2 2026 Q2 2025 YoY HY 2026 HY 2025 YoY
Umsatzerlöse 1 440,4 489,1 (10,0%) 905,7 1.036,7 (12,6%)
Umsatzerlöse 1 auf Basis konstanter Wechselkurse 448,0 489,1 (8,4%) 957,3 1.036,7 (7,7%)
Deckungsbeitrag  (ohne Aufwendungen für anteilsbasierte Vergütung und Wertminderungen) 95,3 131,1 (27,3%) 203,8 267,1 (23,7%)
   in % der Umsatzerlöse 21,6% 26,8% (5,2pp) 22,5% 25,7% (3,3pp)
AEBITDA 13,1 17,0 (23,2%) (13,6) (26,4) (48,3%)
AEBITDA auf Basis konstanter Wechselkurse 13,5 17,0 (20,6%) (17,9) (26,4) (32,0%)
   in % der Umsatzerlöse 3,1% 3,5% (0,4pp) (2,0%) (2,5%) 0,6pp
AEBIT (ohne Wertminderungen) 3,0 8,0 (62,6%) (32,9) (45,4) (27,5%)

 

Sonstige

(in EUR Mio.) Q2 2026 Q2 2025 YoY HY 2026 HY 2025 YoY
Umsatzerlöse 1 48,6 35,9 35,3% 85,6 71,3 20,0%
Umsatzerlöse 1 auf Basis konstanter Wechselkurse 48,8 35,9 36,1% 89,6 71,3 25,6%
Deckungsbeitrag  (ohne Aufwendungen für anteilsbasierte Vergütung und Wertminderungen) 12,0 12,3 (2,4%) 22,6 24,2 (6,8%)
   in % der Umsatzerlöse 20,2% 25,6% (5,4pp) 21,2% 25,3% (4,1pp)
AEBITDA (5,8) (3,7) 55,8% (11,7) (8,7) 35,0%
AEBITDA auf Basis konstanter Wechselkurse (5,9) (3,7) 60,2% (12,6) (8,7) 45,3%
   in % der Umsatzerlöse (10,0%) (7,7%) (2,3pp) (11,8%) (9,0%) (2,8pp)
AEBIT (ohne Wertminderungen) (5,9) (3,8) 53,4% (11,9) (8,9) 33,6%

 

 

 

Über HelloFresh

Die HelloFresh Gruppe ist ein globales, digital ausgerichtetes FMCG-Unternehmen und der weltweit führende Anbieter von Kochboxen. Die HelloFresh Gruppe bietet ihre Produkte unter acht verschiedenen Marken an und versorgt ihre Kundinnen und Kunden mit passenden, hochwertigen Lebensmitteln und Rezepten für unterschiedliche Anlässe. HelloFresh wurde im November 2011 in Berlin gegründet und ist in den USA, dem Vereinigten Königreich, Deutschland, den Niederlanden, Belgien, Luxemburg, Australien, Österreich, der Schweiz, Kanada, Neuseeland, Schweden, Frankreich, Dänemark, Norwegen und Irland tätig. HelloFresh SE ging im November 2017 an die Frankfurter Wertpapierbörse und wird derzeit im SDAX gehandelt. Die HelloFresh Gruppe hat Büros in Berlin, Saarbrücken, New York, Chicago, Boulder, London, Amsterdam, Sydney, Toronto, Auckland, Paris, Kopenhagen, Dublin, Breslau und Warschau.

Pressekontakt  
   
Martin Becker
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HelloFresh Gruppe
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Daniel Álvarez
Head of Investor Relations
HelloFresh Gruppe
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DISCLAIMER:

Diese Pressemitteilung kann bestimmte zukunftsgerichtete Aussagen, Schätzungen, Ansichten und Prognosen in Bezug auf die künftige Geschäftslage, Ertragslage und Ergebnisse der HelloFresh SE enthalten („zukunftsgerichtete Aussagen“). Zukunftsgerichtete Aussagen sind an Begriffen wie „glauben“, „schätzen“, „antizipieren“, „erwarten“, „beabsichtigen“, „werden“ oder „sollen“ sowie ihrer Negierung und ähnlichen Varianten oder vergleichbarer Terminologie zu erkennen. Zukunftsgerichtete Aussagen umfassen sämtliche Sachverhalte, die nicht auf historischen Fakten basieren. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den gegenwärtigen Meinungen, Prognosen und Annahmen des Vorstands der HelloFresh SE und beinhalten erhebliche bekannte und unbekannte Risiken sowie Ungewissheiten, weshalb die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen und Ereignisse wesentlich von den in zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückten oder implizierten Ergebnissen, Leistungen und Ereignissen abweichen können. Hierin enthaltene zukunftsgerichtete Aussagen sollten nicht als Garantien für zukünftige Leistungen und Ergebnisse verstanden werden und sind nicht notwendigerweise zuverlässige Indikatoren dafür, ob solche Ergebnisse erzielt werden oder nicht. Die in dieser Pressemitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen besitzen nur am Tag dieser Veröffentlichung Gültigkeit. Die Gesellschaft übernimmt keine Verpflichtung und beabsichtigt auch nicht, die in dieser Pressemitteilung enthaltenen Informationen, zukunftsgerichteten Aussagen oder Schlussfolgerungen unter Berücksichtigung späterer Ereignisse und Umstände zu aktualisieren oder spätere Ereignisse oder Umstände zu reflektieren oder Ungenauigkeiten, die sich nach der Veröffentlichung dieser Pressemitteilung aufgrund neuer Informationen, künftiger Entwicklungen oder aufgrund sonstiger Umstände ergeben, zu korrigieren. Die Gesellschaft übernimmt keine Verantwortung in irgendeiner Weise dafür, dass die hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen oder Vermutungen eintreten werden.

 

[1] Alle Kennzahlen sind in der Berichtswährung angegeben, sofern nicht anders ausgewiesen.



13.08.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: HelloFresh SE
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10969 Berlin
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2381970  13.08.2026 CET/CEST

HelloFresh SE: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

HelloFresh SE: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

HelloFresh SE / Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
HelloFresh SE: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

09.07.2026 / 11:59 CET/CEST
Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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Hiermit gibt die HelloFresh SE bekannt, dass folgende Finanzberichte veröffentlicht werden:

Berichtsart: Konzern-Finanzbericht (Halbjahr/Q2)

Sprache: Deutsch
Veröffentlichungsdatum: 13.08.2026
Ort: https://ir.hellofreshgroup.com/de/publikationen

Sprache: Englisch
Veröffentlichungsdatum: 13.08.2026
Ort: https://ir.hellofreshgroup.com/en/publications


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2363408  09.07.2026 CET/CEST

Q1 2026: HelloFresh SE setzt Neuausrichtung auf eine hochwertigere Kundenbasis fort

Q1 2026: HelloFresh SE setzt Neuausrichtung auf eine hochwertigere Kundenbasis fort

HelloFresh SE / Schlagwort(e): Quartalsergebnis
Q1 2026: HelloFresh SE setzt Neuausrichtung auf eine hochwertigere Kundenbasis fort

06.05.2026 / 06:59 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Q1 2026: HelloFresh SE setzt Neuausrichtung
auf eine hochwertigere Kundenbasis fort

  • Die HelloFresh-Gruppe erzielte im ersten Quartal 2026 einen Umsatz von ca. €1,7 Mrd.[1] vs. €1,9 Mrd. in Q1 2025 (-7,7 % währungsbereinigt gegenüber dem Vorjahr)
  • Der durchschnittliche Bestellwert stieg im ersten Quartal 2026 im Jahresvergleich währungsbereinigt um 4,2%, ein Resultat der gezielten Fokussierung auf hochwertigere Kundenkohorten und von Preisanpassungen
  • Das bereinigte EBITDA der Gruppe belief sich im ersten Quartal 2026 wie erwartet auf ca. €24 Mio. (Q1 2025: €58 Mio.), wobei der überwiegende Teil des Rückgangs gegenüber dem Vorjahreszeitraum auf einmalige Auswirkungen von Winterstürmen in Höhe von ca. €25 Mio. zurückzuführen ist
  • Globales Produktinvestitionsprogramm wird fortgeführt; europäische Produktionsstätte für Factor eröffnet
  • Prognose für 2026 bestätigt

 

Berlin, 6. Mai 2026 – Die HelloFresh SE („HelloFresh“ oder „Gesellschaft“) hat heute ihre Finanzergebnisse für das erste Quartal 2026 veröffentlicht und dabei die Strategie zur Gewinnung einer hochwertigeren Kundenbasis und deren anhaltende disziplinierte Umsetzung betont.

Der Umsatz der HelloFresh-Gruppe belief sich im ersten Quartal 2026 auf ca. €1,7 Mrd. vs. €1,9 Mrd. in Q1 2025 (-7,7 % währungsbereinigt gegenüber dem Vorjahr). In der Produktkategorie Kochboxen verlangsamte sich der währungsbereinigte Umsatzrückgang zum fünften Mal in Folge und erreichte -8,5 %, womit die Erholungsdynamik des Jahres 2025 fortgeführt wird (Q1 2025: -14,5 % währungs- bereinigt gegenüber dem Vorjahr). Verbesserungen in der Qualität der Kunden werden in wichtigen Kennzahlen zunehmend sichtbar. Stammkunden in der Produktkategorie Kochboxen bestellen häufiger und zu höheren Warenkorbgrößen, was eine starke Umsatzbindung unterstützt.

Der Umsatz in der Produktkategorie Fertiggerichte („Ready-to-Eat“, „RTE“) lag wie zuvor angekündigt bei währungsbereinigt -6,9 % gegenüber dem Vorjahr (Q1 2025: 8,0 % währungsbereinigt gegenüber dem Vorjahr). Im US-amerikanischen RTE-Bereich sind die operativen Herausforderungen, die die Performance in den vorangegangenen Quartalen belastet haben, mittlerweile behoben. Vor diesem Hintergrund und angesichts der schwachen Verbraucherstimmung in den USA liegt der Fokus nun darauf, durch ein verbessertes Produkt qualitativ hochwertige Kunden zu gewinnen, die profitables Wachstum ermöglichen. Außerhalb der USA verzeichnete die Produktkategorie RTE ein zweistelliges währungsbereinigtes Umsatzwachstum gegenüber dem Vorjahr. Die Eröffnung der neuen Factor Europe Produktionsstätte in Verden an der Aller stellt einen wichtigen Meilenstein dar und ermöglicht erhöhte Kapazitäten, verbesserte Produktqualität sowie zukünftiges Wachstum für Factor Europe.

 

Die HelloFresh-Gruppe erzielte im ersten Quartal 2026 ein bereinigtes EBITDA („AEBITDA“) von ca. €24 Mio. (Q1 2025: €58 Mio.), im Rahmen der Erwartungen. Der überwiegende Teil des Rückgangs gegenüber dem Vorjahreszeitraum ist auf einmalige Auswirkungen in Höhe von ca. €25 Mio. durch Winterstürme zurückzuführen, die Logistik- und Betriebsabläufe beeinträchtigten. Die Produktkategorie Kochboxen erzielte eine AEBITDA-Marge von 9 %, wobei das erste Quartal traditionell aufgrund des Fokus auf die Neukundenakquise die niedrigste AEBITDA-Marge aufweist (Q1 2025: 11,4 %). Der Free Cashflow der HelloFresh-Gruppe war im ersten Quartal 2026 mit ca. €49 Mio. positiv (Q1 2025: €68 Mio.).

Strategische Neuausrichtung auf hochwertigere Kunden setzt sich fort, sichtbar im steigenden durchschnittlichen Bestellwert

HelloFresh erzielt weiterhin Fortschritte bei der Umsetzung seiner strategischen Prioritäten:

  • Hochwertigere Kunden: Im ersten Quartal 2026 stieg der durchschnittliche Bestellwert gegenüber dem Vorjahr währungsbereinigt um 4,2 % auf €71 (Q1 2025: €68). Dieser Anstieg basiert hauptsächlich auf der Reduzierung von Rabatten, vermehrten Add-on-Bestellungen und Preiserhöhungen.
  • Marketingeffizienz: Die kontinuierliche Wahrung von Marketingeffizienz blieb ein zentraler Fokus im ersten Quartal 2026. Daher sanken die Marketingausgaben der Gruppe gegenüber dem Vorjahr auf 21,9 % des Umsatzes (Q1 2025: 22,3 %).
  • Produktinnovation: HelloFresh bietet zunehmend vielfältigere und höherwertige Optionen bei gleichzeitiger Wahrung von kultureller Relevanz durch neue Rezept-Initiativen. Dazu gehören unter anderem spezialisierte Rezepte für GLP-1-Nutzer und die Einführung einer neuen Produktreihe mit besonders mutigen und überraschenden Geschmacksprofilen.

Dominik Richter, CEO von HelloFresh, sagte: „Was beim Mittag- und Abendessen zählt, ist die Qualität und Vielfalt unserer Mahlzeiten auf dem Teller. Hochwertige Kundenkohorten erleben unser neues Produkt und zeigen daraufhin eine verbesserte Kundenbindung und höhere Bestellfrequenz. Das steigert Zufriedenheit, Loyalität und führt langfristig zu profitablem Wachstum. Wir sind von dieser Strategie überzeugt und werden das gesamte Jahr über und in allen Märkten weiter investieren.“

Die HelloFresh-Gruppe erzielte im ersten Quartal 2026 eine Deckungsbeitragsmarge (ohne anteilsbasierte Vergütung und Wertminderungen) von 25,6 %, was einem Rückgang von 1,4 Prozentpunkten gegenüber dem Vorjahr entspricht (Q1 2025: 27,0 %). Diese Entwicklung spiegelt die vorübergehenden operativen Belastungen durch die genannten Winterstürme sowie die strategische Produktinvestitionsstrategie des Unternehmens wider, die im ersten Quartal 2026 beschleunigt wurde. Der Druck auf die Deckungsbeitragsmarge wurde durch die anhaltende Umsetzung des Effizienzprogramms teilweise ausgeglichen.

 

 

Prognose für 2026 bestätigt

Die Performance der Gesellschaft im ersten Quartal 2026 entsprach den Erwartungen. Die Gesellschaft bestätigt daher ihre Prognose für das Gesamtjahr 2026, trotz zunehmenden Drucks durch Inflation und allgemeine makroökonomische Herausforderungen. Für das Geschäftsjahr 2026 erwartet die Gruppe weiterhin einen währungsbereinigten Umsatzrückgang von etwa -3 % bis -6 %. Das währungs- bereinigte AEBITDA auf Gruppenebene wird weiterhin zwischen €375 Mio. und €425 Mio. erwartet.

Kennzahlen

 

HelloFresh-Gruppe

  Q1 2026 Q1 2025 YoY
Anzahl der Bestellungen (in Mio.) 24,94 28,21 (11,6%)
Anzahl der Mahlzeiten 1 (in Mio.) 211,4 240,5 (12,1%)
Durchschnittlicher Bestellwert (EUR) (ohne Einzelhandel) 66,6 68,1 (2,1%)
Durchschnittlicher Bestellwert bei konstanten Wechselkursen (EUR) (ohne Einzelhandel) 70,9 68,1 4,2%

 

Nordamerika

  Q1 2026 Q1 2025 YoY
Anzahl der Bestellungen (in Mio.) 13,06 15,18 (14,0%)
Anzahl der Mahlzeiten 1 (in Mio.) 103,4 121,8 (15,1%)
Durchschnittlicher Bestellwert (EUR) (ohne Einzelhandel) 76,4 81,0 (5,8%)
Durchschnittlicher Bestellwert bei konstanten Wechselkursen (EUR) (ohne Einzelhandel) 84,3 81,0 4,0%

 

International

  Q1 2026 Q1 2025 YoY
Anzahl der Bestellungen (in Mio.) 11,88 13,03 (8,9%)
Anzahl der Mahlzeiten 1 (in Mio.) 108,0 118,7 (9,0%)
Durchschnittlicher Bestellwert (EUR) (ohne Einzelhandel) 55,9 52,9 5,5%
Durchschnittlicher Bestellwert bei konstanten Wechselkursen (EUR) (ohne Einzelhandel) 56,2 52,9 6,2%

1 Ohne The Pets Table und die Nahrungsergänzungsmittel von Factor US.

 

Operative Kennzahlen

 

HelloFresh-Gruppe

  Q1 2026 Q1 2025 YoY
Umsatzerlöse(in EUR Mio.) 1.675,1 1.930,7 (13,2%)
Umsatzerlöse auf Basis konstanter Wechselkurse (in EUR Mio.) 1.782.4 1.930,7 (7,7%)
Deckungsbeitrag (ohne Aufwendungen für anteilsbasierte Vergütung) (in EUR Mio.) 425,6 431,0 (1,3%)
Deckungsbeitrag (ohne Aufwendungen für anteilsbasierte Vergütung)
(in % der Umsatzerlöse)
25,4% 22,3% 3,1pp
AEBIT (ohne Wertminderungen)
(in EUR Mio.)
(37,7) (3,7) n.a.
AEBITDA (in EUR Mio.) 23,6 58,1 (59,3%)
AEBITDA auf Basis konstanter Wechselkurse (in EUR Mio.) 24,0 58,1 (58,6%)
AEBITDA auf Basis konstanter Wechselkurse (in % des Umsatzes) 1,4% 3,0% (1,6pp)

 

Nordamerika

  Q1 2026 Q1 2025 YoY
Umsatzerlöse 1  (in EUR Mio.) 999,1 1.231,0 (18,8%)
Umsatzerlöse 1 auf Basis konstanter Wechselkurse (in EUR Mio.) 1.102,5 1.231,0 (10,4%)
Deckungsbeitrag (ohne Aufwendungen für anteilsbasierte Vergütung) (in EUR Mio.) 293,5 286,8 2,3%
Deckungsbeitrag (ohne Aufwendungen für anteilsbasierte Vergütung)
(in % der Umsatzerlöse)
28,9% 23,0% 5,9pp
AEBIT (ohne Wertminderungen)
(in EUR Mio.)
12,5 36,0 (65,4%)
AEBITDA (in EUR Mio.) 33,4 61,3 (45,4%)
AEBITDA auf Basis konstanter Wechselkurse (in EUR Mio.) 33,8 61,3 (44,9%)
AEBITDA auf Basis konstanter Wechselkurse (in % des Umsatzes) 3,3% 4,9% (1,6pp)

 

 

 

 

International

  Q1 2026 Q1 2025 YoY
Umsatzerlöse 1  (in EUR Mio.) 676,0 699,7 (3,4%)
Umsatzerlöse 1 auf Basis konstanter Wechselkurse (in EUR Mio.) 680,0 699,7 (2,8%)
Deckungsbeitrag (ohne Aufwendungen für anteilsbasierte Vergütung) (in EUR Mio.) 157,6 166,0 (5,1%)
Deckungsbeitrag (ohne Aufwendungen für anteilsbasierte Vergütung)
(in % der Umsatzerlöse)
22,8% 23,4% (0,6pp)
AEBIT (ohne Wertminderungen)
(in EUR Mio.)
14,5 18,2 (20,5%)
AEBITDA (in EUR Mio.) 38,4 41,2 (6,7%)
AEBITDA auf Basis konstanter Wechselkurse (in EUR Mio.) 38,4 41,2 (6,8%)
AEBITDA auf Basis konstanter Wechselkurse (in % des Umsatzes) 5,6% 5,8% (0,2pp)

1  Externe Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kundinnen und Kunden.

 

 

Produktkategorie

 

  Q1 2026 Q1 2025 YoY
Konzern      
Umsatzerlöse 1 (in EUR Mio.)      
 Kochboxen 1.175,4 1.349,6 (12,9%)
 Fertiggerichte 465,9 547,8 (15,0%)
 Andere 2 33,8 33,3 1,4%
Umsatzerlöse 1 auf Basis konstanter Wechselkurse (in EUR Mio.)      
 Kochboxen 1.235,1 1.349,6 (8,5%)
 Fertiggerichte 509,8 547,8 (6,9%)
 Andere 2 37,5 33,3 12,7%
AEBIT (ohne Wertminderungen)
(in EUR Mio.)
     
 Kochboxen 68,3 113,7 (39,9%)
 Fertiggerichte (35,7) (53,8) (33,6%)
 Andere 2 (5,8) (5,8) (0,6%)
 Holding (64,5) (57,9) 11,5%
AEBIT (ohne Wertminderungen)
(in % der Umsatzerlöse)
     
 Kochboxen 5,8% 8,4% (2,6pp)
 Fertiggerichte (7,7%) (9,8%) 2,1pp
 Andere 2 (17,1%) (17,5%) 0,4pp
AEBITDA (in EUR Mio.)      
 Kochboxen 105,3 154,1 (31,7%)
 Fertiggerichte (27,6) (45,9) (39,9%)
 Andere 2 (5,8) (5,8) (0,6%)
 Holding (48,3) (44,4) 8,9%
AEBITDA (in % der Umsatzerlöse)      
 Kochboxen 9,0% 11,4% (2,5pp)
 Fertiggerichte (5,9%) (8,4%) 2,5pp
  Andere 2 (17,1%) (17,4%) 0,3pp

1 Externe Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kundinnen und Kunden.

2 Bezieht sich auf die Marken Good Chop und The Pets Table.

 

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Die HelloFresh Gruppe ist ein globales, digital ausgerichtetes FMCG-Unternehmen und der weltweit führende Anbieter von Kochboxen. Die HelloFresh Gruppe bietet ihre Produkte unter acht verschiedenen Marken an und versorgt ihre Kundinnen und Kunden mit passenden, hochwertigen Lebensmitteln und Rezepten für unterschiedliche Anlässe. HelloFresh wurde im November 2011 in Berlin gegründet und ist in den USA, dem Vereinigten Königreich, Deutschland, den Niederlanden, Belgien, Luxemburg, Australien, Österreich, der Schweiz, Kanada, Neuseeland, Schweden, Frankreich, Dänemark, Norwegen und Irland tätig. HelloFresh SE ging im November 2017 an die Frankfurter Wertpapierbörse und wird derzeit im SDAX gehandelt. Die HelloFresh Gruppe hat Büros in Berlin, Saarbrücken, New York, Chicago, Boulder, London, Amsterdam, Sydney, Toronto, Auckland, Paris, Kopenhagen, Dublin, Breslau und Warschau.

 

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[1] Alle Kennzahlen sind in der Berichtswährung angegeben, sofern nicht anders ausgewiesen.



06.05.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: HelloFresh SE
Prinzenstraße 89
10969 Berlin
Deutschland
E-Mail: ir@hellofresh.com
Internet: www.hellofreshgroup.com
ISIN: DE000A161408
WKN: A16140
Indizes: SDAX
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate BSX
EQS News ID: 2322048

 
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2322048  06.05.2026 CET/CEST

HelloFresh SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 02.06.2026 in https://ir.hellofreshgroup.com/hv mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

HelloFresh SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 02.06.2026 in https://ir.hellofreshgroup.com/hv mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

HelloFresh SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
HelloFresh SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 02.06.2026 in https://ir.hellofreshgroup.com/hv mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

22.04.2026 / 15:00 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
– ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


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HelloFresh SE Berlin ISIN DE000A161408
WKN A16140 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2026 (Eindeutige Kennung des Ereignisses: HFSE260602GM)


Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am

Dienstag, den 2. Juni 2026 um 10:00 Uhr (MESZ) unter https://ir.hellofreshgroup.com/hv virtuell abzuhaltenden ordentlichen Hauptversammlung 2026
 

ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) eingeladen („virtuelle Hauptversammlung“). Versammlungsort im Sinne des Aktiengesetzes sind die Geschäftsräume der GRÜNEBAUM Event Services & Consulting GmbH & Co. KG, Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße 22-24, 10785 Berlin. Für Aktionäre und deren Bevollmächtigte (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) besteht kein Recht und keine Möglichkeit zur Anwesenheit am Ort der Versammlung. Sämtliche Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats beabsichtigen, an der gesamten Hauptversammlung vor Ort teilzunehmen.

I.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2025, des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2025, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. 1, § 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs (HGB)

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der HelloFresh SE für das Geschäftsjahr 2025

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025

5.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026 sowie des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts im Geschäftsjahr 2026 sowie für eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen in den Geschäftsjahren 2026 und 2027 und des Prüfers für die Nachhaltigkeitsberichterstattung im Geschäftsjahr 2026

6.

Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2025

7.

Beschlussfassung über die Bestätigung der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats

8.

Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals 2024/I, die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2026/I unter Ausschluss bzw. mit Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie die entsprechende Änderung des § 4 der Satzung

9.

Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden und Erteilung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts, über die Aufhebung des bestehenden Bedingten Kapitals 2024/I und des bestehenden Bedingten Kapitals 2018/II, die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2026/I sowie über die entsprechende Änderung des § 4 der Satzung

10.

Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und zu deren Verwendung, einschließlich der Ermächtigung zur Einziehung erworbener eigener Aktien und Kapitalherabsetzung, unter Ausschluss des Bezugsrechts und eines etwaigen Andienungsrechts sowie Aufhebung der entsprechenden bestehenden Ermächtigung

11.

Beschlussfassung über die Aufnahme einer Gerichtsstandsklausel in § 22 der Satzung

II.

Weitere Angaben zur Einberufung

1.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung

2.

Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten

3.

Voraussetzungen für die Ausübung des Stimmrechts und anderer Aktionärsrechte

4.

Bedeutung des Nachweisstichtags

5.

Verfahren für die Stimmabgabe durch die Aktionäre

6.

Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

7.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

8.

Übermittlung von Informationen durch Intermediäre als ISO20022-XML-Datei

9.

Weitere Rechte der Aktionäre

10.

Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung

11.

Widerspruch gegen Beschlüsse

12.

Veröffentlichungen auf der Internetseite

13.

Information zum Datenschutz für Aktionäre

I.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2025, des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2025, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. 1, § 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs (HGB)

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt, der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Eine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 ist deshalb nicht vorgesehen und auch nicht notwendig. Die oben genannten Unterlagen sind der Hauptversammlung vielmehr lediglich zugänglich zu machen und vom Vorstand bzw. – im Falle des Berichts des Aufsichtsrats – vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats zu erläutern.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der HelloFresh SE für das Geschäftsjahr 2025

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:

Der im Geschäftsjahr 2025 erzielte und im festgestellten Jahresabschluss der HelloFresh SE zum 31. Dezember 2025 ausgewiesene Bilanzgewinn in Höhe von EUR 115.331.665,05 wird wie folgt verwendet:

Verteilung an die Aktionäre: EUR 0,00
Einstellung in Gewinnrücklagen: EUR 0,00
Gewinnvortrag: EUR 115.331.665,05
Bilanzgewinn: EUR 115.331.665,05
3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025 Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026 sowie des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts im Geschäftsjahr 2026 sowie für eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen in den Geschäftsjahren 2026 und 2027 und des Prüfers für die Nachhaltigkeitsberichterstattung im Geschäftsjahr 2026

Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, wie folgt zu beschließen:

5.1

Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, wird

a)

zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026;

b)

zum Abschlussprüfer für den Fall einer prüferischen Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts (§§ 115 Abs. 5 und 117 Nr. 2 des Wertpapierhandelsgesetzes (nachfolgend „WpHG“)) für das erste Halbjahr des Geschäftsjahrs 2026; sowie

c)

zum Abschlussprüfer für den Fall einer prüferischen Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen (§ 115 Abs. 7, 5 WpHG) im Geschäftsjahr 2026 und im Geschäftsjahr 2027 bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung

bestellt.

5.2

Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, wird für das Geschäftsjahr 2026 zum Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung bestellt.

Die Bestellung zum Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung unter Tagesordnungspunkt 5.2 erfolgt vorsorglich und bedingt auf das Wirksamwerden einer deutschen Umsetzungsvorschrift, in der der deutsche Gesetzgeber eine separate Bestellung des Abschlussprüfers oder der Prüfungsgesellschaft zum Zweck der Bestätigung der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der Bilanzrichtlinie (Richtlinie 2013/34/EU) durch die Hauptversammlung vorsieht und die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung nicht bereits (einschließlich durch Übergangsbestimmungen) dem Abschlussprüfer obliegt. Aus Effizienzgründen soll die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung durch den Abschlussprüfer erfolgen.

Über die vorstehenden Tagesordnungspunkte 5.1 und 5.2 soll einzeln abgestimmt werden.

Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne des Artikel 16 Abs. 6 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission (EU-Abschlussprüferverordnung) auferlegt wurde.

6.

Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2025

Der vom Vorstand und vom Aufsichtsrat erstellte Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025 ist der ordentlichen Hauptversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. Er wurde von der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, nach § 162 Abs. 3 AktG daraufhin geprüft, ob die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht wurden.

Der vollständige Vergütungsbericht mit Prüfvermerk ist ab der Einberufung der Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft (https://ir.hellofreshgroup.com/hv) zugänglich und wird dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025 zu billigen.

7.

Beschlussfassung über die Bestätigung der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ist auch ohne wesentliche Änderungen regelmäßig von der Hauptversammlung Beschluss zu fassen, wobei dieser Beschluss auch in der Bestätigung der Vergütung bestehen kann.

Gemäß § 13 der Satzung der HelloFresh SE wird die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats von der Hauptversammlung bewilligt. Die von der Hauptversammlung zuletzt beschlossene Vergütung besteht aus einer reinen Festvergütung der Aufsichtsratsmitglieder und entspricht damit insbesondere der Anregung G.18 Satz 1 des Deutschen Corporate Governance Kodex. Sie wurde wie folgt festgesetzt und im Übrigen auf das Vergütungssystem für den Aufsichtsrat, das über die Internetseite der Gesellschaft (https://ir.hellofreshgroup.com/hv) zugänglich ist, verwiesen:

a)

Jährliche Vergütung

Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält eine jährliche Vergütung in Höhe von EUR 65.000, wobei stattdessen (i) der Vorsitzende des Aufsichtsrats eine jährliche Vergütung in Höhe von EUR 162.500 und (ii) der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats eine jährliche Vergütung in Höhe von EUR 97.500 erhält.

Zusätzlich erhalten die Mitglieder des Prüfungsausschusses (audit committee) eine jährliche Vergütung in Höhe von EUR 30.000 und die Mitglieder des Präsidial- und Nominierungsausschusses (executive and nomination committee), des Vergütungsausschusses (remuneration committee) sowie des Ausschusses für Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (environmental, social and governance committee) eine jährliche Vergütung in Höhe von je EUR 15.000, wobei stattdessen der Vorsitzende des Prüfungsausschusses (audit committee) eine jährliche Vergütung in Höhe von EUR 60.000 und der Vorsitzende des Präsidial- und Nominierungsausschusses (executive and nomination committee), des Vergütungsausschusses (remuneration committee) sowie des Ausschusses für Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (environmental, social and governance committee) eine jährliche Vergütung in Höhe von je EUR 30.000, erhält.

Die Mitgliedschaft in ad hoc gebildeten Ausschüssen wird nicht zusätzlich vergütet.

Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat oder einem seiner Ausschüsse nicht während eines vollen Geschäftsjahres angehören oder den Vorsitz, den stellvertretenden Vorsitz des Aufsichtsrats oder den Vorsitz eines Ausschusses des Aufsichtsrats nicht während eines vollen Geschäftsjahres innehaben, erhalten für jeden angefangenen Kalendermonat ihrer Tätigkeit die jeweilige Vergütung anteilig.

b)

Auszahlung der Vergütung

Die Vergütung wird zeitanteilig nach Ablauf eines jeden Quartals als Barvergütung ausgezahlt.

c)

Auslagen, Umsatzsteuer und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält alle ihm durch die Ausübung dieses Amts entstandenen Auslagen sowie etwaig auf seine Vergütung und Auslagen zu entrichtende Umsatzsteuer ersetzt.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden in eine im Interesse der Gesellschaft von dieser in angemessener Höhe (jedoch mindestens mit einer Versicherungssumme in Höhe von EUR 50.000.000,00) unterhaltene Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Organmitglieder und bestimmte Mitarbeiter einbezogen. Die Prämien hierfür entrichtet die Gesellschaft.

Nach Ansicht des Vorstands und des Aufsichtsrats ist die bestehende Vergütungsregelung weiterhin angemessen. Die Vergütung und das Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats sollen deshalb bestätigt und bis auf weiteres unverändert fortgeführt werden. Das Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats ist ab der Einberufung der Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft (https://ir.hellofreshgroup.com/hv) zugänglich und wird dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, die unter a) bis c) dargestellte Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats einschließlich der im Geschäftsjahr 2026 bereits erfolgten Zahlungen und das entsprechende Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats zu bestätigen.

8.

Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals 2024/I, die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2026/I unter Ausschluss bzw. mit Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie die entsprechende Änderung des § 4 der Satzung

Die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 2. Mai 2024 hat den Vorstand ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats um insgesamt bis zu EUR 64.276.225,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen („Genehmigtes Kapital 2024/I“). Von der Ermächtigung wurde kein Gebrauch gemacht. Sie ist jedoch bis zum 1. Mai 2027 befristet und wird somit vor der nächsten ordentlichen Hauptversammlung auslaufen.

Um der Gesellschaft die Möglichkeit zu geben, auch zukünftig flexibel auf Finanzierungserfordernisse reagieren und die Eigenkapitaldecke bei Bedarf kurzfristig und umfassend stärken zu können sowie rasch und erfolgreich auf vorteilhafte Angebote oder sich ansonsten bietende Gelegenheiten reagieren und Möglichkeiten zur Unternehmenserweiterung nutzen zu können sowie qualifizierte Mitarbeiter und Organmitglieder unter anderem durch eine attraktive Vergütung rekrutieren und an die Gesellschaft binden und entsprechende Zahlungsansprüche aus den (Mitarbeiter-)Beteiligungsprogrammen der Gesellschaft (vgl. zu den Beteiligungsprogrammen der Vorstände der Gesellschaft lit. a) des über die Internetseite der Gesellschaft (https://ir.hellofreshgroup.com/hv) zugänglichen Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2025) liquiditätsschonend bedienen zu können, sollen das Genehmigte Kapital 2024/I in Höhe von EUR 64.276.225,00 aufgehoben und ein neues genehmigtes Kapital in leicht reduzierter Höhe von EUR 63.600.000 geschaffen werden, das in bestimmten Fällen einen Ausschluss des Bezugsrechts bzw. die Möglichkeit hierzu vorsieht. Unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2024/I würde der anteilige Betrag des Grundkapitals des neu zu schaffenden Genehmigten Kapitals 2026/I 40,0 % des zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Einberufung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft betragen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu fassen:

a)

Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2024/I

Das durch Beschluss der Hauptversammlung vom 2. Mai 2024 geschaffene Genehmigte Kapital 2024/I gemäß § 4 Abs. 2 der Satzung wird mit Eintragung der unter Tagesordnungspunkt 8.c) vorgeschlagenen Satzungsänderung vollständig aufgehoben.

b)

Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2026/I unter Ausschluss bzw. mit Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 30. Juni 2029 um bis zu EUR 63.600.000,00 (in Worten: Euro dreiundsechzig Millionen sechshunderttausend) einmalig oder mehrmals durch Ausgabe von bis zu 63.600.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2026/I).

Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Die Aktien können dabei auch von einem oder mehreren Kreditinstitut(en) oder Unternehmen im Sinne von Artikel 5 SE-VO in Verbindung mit § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG (sogenanntes mittelbares Bezugsrecht) mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären der Gesellschaft zum Bezug anzubieten.

A) Das Bezugsrecht der Aktionäre ist für eine oder mehrere Kapitalerhöhungen im Rahmen des Genehmigten Kapitals 2026/I ausgeschlossen, sofern die (teilweise) Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2026/I erfolgt zur Ausgabe von neuen Aktien der Gesellschaft nach Wahl der Gesellschaft zur Bedienung von Zahlungsansprüchen aus

(1)

erdienten (vested) und ggf. ausgeübten Restricted Stock Units, die unter dem virtuellen Aktienbeteiligungsprogramm 2019 der Gesellschaft (Restricted Stock Unit Program 2019, „RSUP 2019“) oder dem virtuellen Aktienbeteiligungsprogramm 2025 der Gesellschaft für Mitglieder des Vorstands (Restricted Stock Unit Program 2025 for Members of the Management Board, „RSUP 2025“) oder

(2)

erdienten (vested) und ausgeübten virtuellen Aktienoptionen, die unter dem virtuellen Aktienoptionsprogramm 2016 der Gesellschaft (Virtual Stock Option Program 2016, „VSOP 2016“), dem virtuellen Aktienoptionsprogramm 2018 der Gesellschaft (Virtual Stock Option Program 2018, „VSOP 2018“) oder dem virtuellen Aktienoptionsprogramm 2019 der Gesellschaft (Virtual Stock Option Program 2019, „VSOP 2019“)

an Mitglieder des Vorstands und Arbeitnehmer der Gesellschaft sowie an Mitglieder der Geschäftsführungen und Arbeitnehmer mit der Gesellschaft verbundener Unternehmen im Sinne des § 15 AktG bzw. jeweils deren Investmentvehikel nach näherer Maßgabe des RSUP 2019, des RSUP 2025, des VSOP 2016, des VSOP 2018 bzw. des VSOP 2019 gewährt wurden, oder zur Bedienung von Zahlungsansprüchen aus

(3)

dem Bonusprogramm 2025 der Gesellschaft für Mitglieder des Vorstands (Cash Bonus Plan 2025 for Members of the Management Board, “CBP 2025”)) oder dem Bonusprogramm 2026 der Gesellschaft für bestimmte Mitarbeiter außerhalb des Vorstands (Annual Incentive Plan 2026, „AIP 2026“)

in den Fällen des (1), (2) und (3) jeweils gegen Einlage dieser Zahlungsansprüche. Die Ausgabe von Aktien an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Aufsichtsrats.

B) Überdies wird der Vorstand ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats für eine oder mehrere Kapitalerhöhungen im Rahmen des Genehmigten Kapitals 2026/I auszuschließen,

aa)

um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszunehmen;

bb)

bei einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien der Gesellschaft nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung gilt jedoch nur mit der Maßgabe, dass der rechnerisch auf die unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß Artikel 5 SE-VO in Verbindung mit § 203 Abs. 1 und Abs. 2 AktG in Verbindung mit § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegebenen Aktien entfallende Anteil am Grundkapital insgesamt die Grenze von 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft weder zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Genehmigten Kapitals 2026/I noch – falls dieser Betrag geringer ist – zum Zeitpunkt der Ausübung des Genehmigten Kapitals 2026/I überschreiten darf. Auf diese Begrenzung von 10 % des Grundkapitals ist der anteilige Betrag des Grundkapitals anzurechnen, (a) der auf Aktien entfällt, die während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals 2026/I aufgrund einer Ermächtigung zur Veräußerung eigener Aktien gemäß Artikel 5 SE-VO in Verbindung mit § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5 in Verbindung mit § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts veräußert werden; (b) der auf Aktien entfällt, die zur Bedienung von Bezugsrechten oder in Erfüllung von Wandlungs- bzw. Optionsrechten oder -pflichten aus Wandel und/oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) (zusammen „Schuldverschreibungen“) ausgegeben wurden oder unter Zugrundelegung des zum Zeitpunkt des Beschlusses des Vorstands über die Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2026/I gültigen Wandlungspreises auszugeben sind, sofern die entsprechenden Schuldverschreibungen während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals 2026/I gemäß Artikel 5 SE-VO in Verbindung mit § 221 Abs. 4 Satz 2 AktG in entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ausgegeben wurden; sowie (c) der auf Aktien entfällt, die während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals 2026/I auf der Grundlage anderer Kapitalmaßnahmen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre in direkter oder entsprechender Anwendung von Artikel 5 SE-VO in Verbindung mit § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben wurden;

cc)

soweit dies erforderlich ist, um Inhabern bzw. Gläubigern von Schuldverschreibungen, die von der Gesellschaft oder durch deren nachgeordneten Konzernunternehmen ausgegeben werden, bei Ausübung des Wandlungs- bzw. Optionsrechts oder der Erfüllung einer Wandlungs- bzw. Optionspflicht neue Aktien der Gesellschaft gewähren zu können sowie, soweit es erforderlich ist, um Inhabern von Schuldverschreibungen, die von der Gesellschaft oder deren nachgeordneten Konzernunternehmen ausgegeben werden, ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Options- oder Wandlungsrechte bzw. nach Erfüllung von Wandlungs bzw. Optionspflichten als Aktionären zustünde;

dd)

im Fall einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen, insbesondere im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder zum (auch mittelbaren) Erwerb von Unternehmen, Betrieben, Unternehmensteilen, Beteiligungen, sonstigen Vermögensgegenständen oder Ansprüchen auf den Erwerb von Vermögensgegenständen einschließlich Forderungen gegen die Gesellschaft oder ihre Konzerngesellschaften; und

ee)

zur Durchführung einer Aktiendividende, in deren Rahmen Aktien der Gesellschaft (auch teilweise und/oder wahlweise) gegen Einlage von Dividendenansprüchen der Aktionäre ausgegeben werden (Scrip Dividend).

Der auf die unter A) und B) unter Ausschluss des Bezugsrechts neu ausgegebenen Aktien entfallende anteilige Betrag am Grundkapital ist insgesamt auf 10 % des im Zeitpunkt der Beschlussfassung über das Genehmigte Kapital 2026/I oder, sofern geringer, im Zeitpunkt des Wirksamwerdens oder der Ausnutzung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals beschränkt. Auf die vorgenannte 10 %-Grenze sind anzurechnen: (i) Aktien, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre aus genehmigtem Kapital ausgegeben wurden, (ii) eigene Aktien, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts veräußert wurden, sowie (iii) diejenigen Aktien, die zur Bedienung von Schuldverschreibungen (einschließlich Genussrechten) mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. einer Wandlungspflicht (bzw. einer Kombination dieser Instrumente) ausgegeben wurden bzw. unter Zugrundelegung des zum Zeitpunkt des Beschlusses des Vorstands über die Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2026/I gültigen Wandlungspreises auszugeben sind, sofern die Schuldverschreibungen bzw. Genussrechte während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ausgegeben wurden.

Der Vorstand wird ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzulegen; dies umfasst auch die Festlegung der Gewinnanteilsberechtigung der neuen Aktien, welche abweichend von Artikel 9 Abs. 1 lit. c) (ii) SE-VO in Verbindung mit § 60 Abs. 2 AktG auch für ein bereits abgelaufenes Geschäftsjahr festgelegt werden kann.

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, nach teilweiser oder vollständiger Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2026/I oder Ablauf der Frist für die Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2026/I die Fassung der Satzung entsprechend anzupassen.

c)

Änderung von § 4 Abs. 2 der Satzung

§ 4 Abs. 2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

„(2) Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 30. Juni 2029 um bis zu EUR 63.600.000,00 (in Worten: Euro dreiundsechzig Millionen sechshunderttausend) einmalig oder mehrmals durch Ausgabe von bis zu 63.600.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2026/I).

Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Die Aktien können dabei auch von einem oder mehreren Kreditinstitut(en) oder Unternehmen im Sinne von Artikel 5 SE-VO in Verbindung mit § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG (sogenanntes mittelbares Bezugsrecht) mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären der Gesellschaft zum Bezug anzubieten.

A) Das Bezugsrecht der Aktionäre ist für eine oder mehrere Kapitalerhöhungen im Rahmen des Genehmigten Kapitals 2026/I ausgeschlossen, sofern die (teilweise) Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2026/I erfolgt zur Ausgabe von neuen Aktien der Gesellschaft nach Wahl der Gesellschaft zur Bedienung von Zahlungsansprüchen aus

(1)

erdienten (vested) und ggf. ausgeübten Restricted Stock Units, die unter dem virtuellen Aktienbeteiligungsprogramm 2019 der Gesellschaft (Restricted Stock Unit Program 2019, „RSUP 2019“) oder dem virtuellen Aktienbeteiligungsprogramm 2025 der Gesellschaft für Mitglieder des Vorstands (Restricted Stock Unit Program 2025 for Members of the Management Board, „RSUP 2025“) oder

(2)

erdienten (vested) und ausgeübten virtuellen Aktienoptionen, die unter dem virtuellen Aktienoptionsprogramm 2016 der Gesellschaft (Virtual Stock Option Program 2016, „VSOP 2016“), dem virtuellen Aktienoptionsprogramm 2018 der Gesellschaft (Virtual Stock Option Program 2018, „VSOP 2018“) oder dem virtuellen Aktienoptionsprogramm 2019 der Gesellschaft (Virtual Stock Option Program 2019, „VSOP 2019“)

an Mitglieder des Vorstands und Arbeitnehmer der Gesellschaft sowie an Mitglieder der Geschäftsführungen und Arbeitnehmer mit der Gesellschaft verbundener Unternehmen im Sinne des § 15 AktG bzw. jeweils deren Investmentvehikel nach näherer Maßgabe des RSUP 2019, des RSUP 2025, des VSOP 2016, des VSOP 2018 bzw. des VSOP 2019 gewährt wurden, oder zur Bedienung von Zahlungsansprüchen aus

(3)

dem Bonusprogramm 2025 der Gesellschaft für Mitglieder des Vorstands (Cash Bonus Plan 2025 for Members of the Management Board, “CBP 2025”)) oder dem Bonusprogramm 2026 der Gesellschaft für bestimmte Mitarbeiter außerhalb des Vorstands (Annual Incentive Plan 2026, „AIP 2026“)

in den Fällen des (1), (2) und (3) jeweils gegen Einlage dieser Zahlungsansprüche. Die Ausgabe von Aktien an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Aufsichtsrats.

B) Überdies ist der Vorstand ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats für eine oder mehrere Kapitalerhöhungen im Rahmen des Genehmigten Kapitals 2026/I auszuschließen,

–

um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszunehmen;

–

bei einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien der Gesellschaft nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung gilt jedoch nur mit der Maßgabe, dass der rechnerisch auf die unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß Artikel 5 SE-VO in Verbindung mit § 203 Abs. 1 und Abs. 2 AktG in Verbindung mit § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegebenen Aktien entfallende Anteil am Grundkapital insgesamt die Grenze von 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft weder zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Genehmigten Kapitals 2026/I noch – falls dieser Betrag geringer ist – zum Zeitpunkt der Ausübung des Genehmigten Kapitals 2026/I überschreiten darf. Auf diese Begrenzung von 10 % des Grundkapitals ist der anteilige Betrag des Grundkapitals anzurechnen, (a) der auf Aktien entfällt, die während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals 2026/I aufgrund einer Ermächtigung zur Veräußerung eigener Aktien gemäß Artikel 5 SE-VO in Verbindung mit § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5 in Verbindung mit § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts veräußert werden; (b) der auf Aktien entfällt, die zur Bedienung von Bezugsrechten oder in Erfüllung von Wandlungs- bzw. Optionsrechten oder -pflichten aus Wandel und/oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) (zusammen „Schuldverschreibungen“) ausgegeben wurden oder unter Zugrundelegung des zum Zeitpunkt des Beschlusses des Vorstands über die Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2026/I gültigen Wandlungspreises auszugeben sind, sofern die entsprechenden Schuldverschreibungen während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals 2026/I gemäß Artikel 5 SE-VO in Verbindung mit § 221 Abs. 4 Satz 2 AktG in entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ausgegeben wurden; sowie (c) der auf Aktien entfällt, die während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals 2026/I auf der Grundlage anderer Kapitalmaßnahmen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre in direkter oder entsprechender Anwendung von Artikel 5 SE-VO in Verbindung mit § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben wurden;

–

soweit dies erforderlich ist, um Inhabern bzw. Gläubigern von Schuldverschreibungen, die von der Gesellschaft oder durch deren nachgeordneten Konzernunternehmen ausgegeben werden, bei Ausübung des Wandlungs- bzw. Optionsrechts oder der Erfüllung einer Wandlungs- bzw. Optionspflicht neue Aktien der Gesellschaft gewähren zu können sowie, soweit es erforderlich ist, um Inhabern von Schuldverschreibungen, die von der Gesellschaft oder deren nachgeordneten Konzernunternehmen ausgegeben werden, ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Options- oder Wandlungsrechte bzw. nach Erfüllung von Wandlungs bzw. Optionspflichten als Aktionären zustünde;

–

im Fall einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen, insbesondere im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder zum (auch mittelbaren) Erwerb von Unternehmen, Betrieben, Unternehmensteilen, Beteiligungen, sonstigen Vermögensgegenständen oder Ansprüchen auf den Erwerb von Vermögensgegenständen einschließlich Forderungen gegen die Gesellschaft oder ihre Konzerngesellschaften; und

–

zur Durchführung einer Aktiendividende, in deren Rahmen Aktien der Gesellschaft (auch teilweise und/oder wahlweise) gegen Einlage von Dividendenansprüchen der Aktionäre ausgegeben werden (Scrip Dividend).

Der auf die unter A) und B) unter Ausschluss des Bezugsrechts neu ausgegebenen Aktien entfallende anteilige Betrag am Grundkapital ist insgesamt auf 10 % des im Zeitpunkt der Beschlussfassung über das Genehmigte Kapital 2026/I oder, sofern geringer, im Zeitpunkt des Wirksamwerdens oder der Ausnutzung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals beschränkt. Auf die vorgenannte 10 %-Grenze sind anzurechnen: (i) Aktien, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre aus genehmigtem Kapital ausgegeben wurden, (ii) eigene Aktien, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts veräußert wurden, sowie (iii) diejenigen Aktien, die zur Bedienung von Schuldverschreibungen (einschließlich Genussrechten) mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. einer Wandlungspflicht (bzw. einer Kombination dieser Instrumente) ausgegeben wurden bzw. unter Zugrundelegung des zum Zeitpunkt des Beschlusses des Vorstands über die Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2026/I gültigen Wandlungspreises auszugeben sind, sofern die Schuldverschreibungen bzw. Genussrechte während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ausgegeben wurden.

Der Vorstand ist ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzulegen; dies umfasst auch die Festlegung der Gewinnanteilsberechtigung der neuen Aktien, welche abweichend von Artikel 9 Abs. 1 lit. c) (ii) SE-VO in Verbindung mit § 60 Abs. 2 AktG auch für ein bereits abgelaufenes Geschäftsjahr festgelegt werden kann.

Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, nach teilweiser oder vollständiger Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2026/I oder Ablauf der Frist für die Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2026/I die Fassung der Satzung entsprechend anzupassen.“

d)

Anmeldung zur Eintragung im Handelsregister

Der Vorstand wird angewiesen, die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2024/I (vorstehender lit. a) dieses Tagesordnungspunkts 8), die Schaffung des Genehmigten Kapitals 2026/I (vorstehender lit. b) dieses Tagesordnungspunkts 8) und die entsprechende Änderung der Satzung (vorstehender lit. c) dieses Tagesordnungspunkts 8) mit der Maßgabe zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden, dass zunächst die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2024/I eingetragen wird, dies jedoch nur dann, wenn unmittelbar anschließend die Eintragung des Genehmigten Kapitals 2026/I erfolgt.

Der Vorstand wird vorbehaltlich des vorstehenden Absatzes ermächtigt, das Genehmigte Kapital 2026/I und die genannte Satzungsänderung unabhängig von den übrigen Beschlüssen der Hauptversammlung zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden.

Der schriftliche Bericht des Vorstands über die Gründe für den Ausschluss des Bezugsrechts bzw. die Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts ist von der Einberufung der Hauptversammlung an und während der Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft (https://ir.hellofreshgroup.com/hv) zugänglich.

9.

Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden und Erteilung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts, über die Aufhebung des bestehenden Bedingten Kapitals 2024/I und des bestehenden Bedingten Kapitals 2018/II, die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2026/I sowie über die entsprechende Änderung des § 4 der Satzung

Der Vorstand wurde durch Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 2. Mai 2024 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder Namen lautende Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechte und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) (nachstehend gemeinsam „Schuldverschreibungen 2024“) mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts von bis zu EUR 500.000.000,00 mit oder ohne Laufzeitbegrenzung zu begeben und den Gläubigern bzw. Inhabern von Schuldverschreibungen 2024 Wandlungs- oder Optionsrechte auf Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von bis zu EUR 17.319.056,00 nach näherer Maßgabe der jeweiligen Options- bzw. Wandelanleihebedingungen bzw. Genussrechtsbedingungen oder Gewinnschuldverschreibungsbedingungen zu gewähren (nachstehend „Ermächtigung 2024“). Zur Bedienung der unter der Ermächtigung 2024 ausgegebenen Schuldverschreibungen 2024 wurde ein Bedingtes Kapital 2024/I in Höhe von bis zu EUR 17.319.056,00 geschaffen (§ 4 Abs. 5 der Satzung). Von der Ermächtigung 2024 zur Ausgabe von Schuldverschreibungen 2024 hat der Vorstand der Gesellschaft keinen Gebrauch gemacht. Sie ist jedoch bis zum 1. Mai 2027 befristet und wird somit vor der nächsten ordentlichen Hauptversammlung auslaufen.

Um der Gesellschaft die Möglichkeit zu geben, auch zukünftig flexibel auf Finanzierungserfordernisse reagieren und die Eigenkapitaldecke bei Bedarf kurzfristig und umfassend stärken zu können, sollen die Ermächtigung 2024 und das Bedingte Kapital 2024/I aufgehoben und durch eine neue Ermächtigung und ein neues bedingtes Kapital (Bedingtes Kapital 2026/I) in Höhe von bis zu EUR 15.900.000 (10,0 % des Grundkapitals der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Einberufung) ersetzt werden.

Zudem wurde zur Bedienung der unter der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 5. Juni 2018 bis zum 4. Juni 2023 ausgegebenen Schuldverschreibungen von derselben Hauptversammlung ein Bedingtes Kapital 2018/II geschaffen, das nach teilweiser Aufhebung durch die Hauptversammlung vom 30. Juni 2020 noch in Höhe von bis zu EUR 5.000.000,00 besteht (§ 4 Abs. 4 der Satzung). Die im Rahmen dieser Ermächtigung ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen wurden mittlerweile von der Gesellschaft vollständig zurückgekauft oder -gezahlt, ohne dass Aktien aus dem Bedingten Kapital 2018/II ausgegeben wurden. Da keine Bezugsrechte auf Aktien aus dem Bedingten Kapital 2018/II mehr bestehen und auch nicht mehr geschaffen werden können, soll das Bedingte Kapital 2018/II zur Vereinfachung der Kapitalstruktur der Gesellschaft aufgehoben werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu fassen:

a)

Aufhebung der Ermächtigung vom 2. Mai 2024 sowie Aufhebung des Bedingten Kapitals 2024/I

Mit Eintragung der unter Tagesordnungspunkt 9.e) vorgeschlagenen Satzungsänderung in das Handelsregister wird die Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. eine Kombination dieser Instrumente) vom 2. Mai 2024 aufgehoben. Außerdem wird das durch Beschluss der Hauptversammlung vom 2. Mai 2024 geschaffene Bedingte Kapital 2024/I in Höhe von EUR 17.319.056,00 gemäß § 4 Abs. 5 der Satzung aufgehoben.

b)

Aufhebung des Bedingten Kapitals 2018/II

Das durch Beschluss der Hauptversammlung vom 5. Juni 2018 geschaffene und nach teilweiser Aufhebung durch die Hauptversammlung vom 30. Juni 2020 noch in Höhe von bis zu EUR 5.000.000,00 bestehende Bedingte Kapital 2018/II gemäß § 4 Abs. 4 der Satzung wird aufgehoben.

c)

Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) und zum Ausschluss des Bezugsrechts

aa)

Nennbetrag, Ermächtigungszeitraum, Aktienzahl

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 30. Juni 2029 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder Namen lautende Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechte und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) (nachstehend gemeinsam „Schuldverschreibungen“) im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 350.000.000,00 mit oder ohne Laufzeitbegrenzung zu begeben und den Gläubigern bzw. Inhabern von Schuldverschreibungen Wandlungs- oder Optionsrechte auf Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von bis zu EUR 15.900.000,00 nach näherer Maßgabe der jeweiligen Options- bzw. Wandelanleihebedingungen bzw. Genussrechtsbedingungen oder Gewinnschuldverschreibungsbedingungen (nachstehend jeweils „Bedingungen“) zu gewähren. Die jeweiligen Bedingungen können auch Pflichtwandlungen zum Ende der Laufzeit oder zu anderen Zeitpunkten vorsehen, einschließlich der Verpflichtung zur Ausübung des Wandlungs- oder Optionsrechts. Die Ausgabe von Schuldverschreibungen kann auch gegen Erbringung einer Sacheinlage erfolgen.

Die Schuldverschreibungen können außer in Euro auch – unter Begrenzung auf den entsprechenden Euro-Gegenwert – in der gesetzlichen Währung eines OECD-Landes begeben werden. Die Schuldverschreibungen können auch durch nachgeordnete Konzernunternehmen der Gesellschaft begeben werden; in diesem Fall wird der Vorstand ermächtigt, für das emittierende nachgeordnete Konzernunternehmen der Gesellschaft die Garantie für die Schuldverschreibungen zu übernehmen und den Gläubigern solcher Schuldverschreibungen Wandlungs- oder Optionsrechte auf Aktien der Gesellschaft zu gewähren. Bei Emission der Schuldverschreibungen können bzw. werden diese im Regelfall in jeweils unter sich gleichberechtigte Teilschuldverschreibungen eingeteilt.

bb)

Bezugsrechtsgewährung, Bezugsrechtsausschluss

Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die Schuldverschreibungen einzuräumen. Die Schuldverschreibungen können auch von einem oder mehreren Kreditinstitut(en) mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären mittelbar im Sinne von Artikel 5 SE-VO in Verbindung mit § 186 Abs. 5 AktG zum Bezug anzubieten (sogenanntes mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Schuldverschreibungen mit Zustimmung des Aufsichtsrats auszuschließen,

(1)

um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszunehmen;

(2)

soweit es erforderlich ist, um Inhabern von Schuldverschreibungen, die von der Gesellschaft oder durch deren nachgeordneten Konzernunternehmen bereits ausgegeben wurden oder noch werden, ein Bezugsrecht in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Options- oder Wandlungsrechte bzw. nach Erfüllung von Wandlungs- oder Optionspflichten als Aktionär zustünde;

(3)

sofern die Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. Wandlungs- oder Optionspflichten gegen Barleistung ausgegeben werden und der Ausgabepreis den Marktwert der Schuldnerverschreibungen nicht wesentlich im Sinne des Artikel 5 SE-VO in Verbindung mit § 221 Abs. 4 Satz 2 AktG in Verbindung mit § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet. Diese Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss gilt jedoch nur für Schuldverschreibungen mit Rechten auf Aktien, auf die ein anteiliger Betrag des Grundkapitals von insgesamt nicht mehr als 10 % des Grundkapitals entfällt, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Auf diese Begrenzung ist die Veräußerung eigener Aktien anzurechnen, sofern sie während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß Artikel 5 SE-VO in Verbindung mit § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5 Halbsatz 2 in Verbindung mit § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG erfolgt. Ferner sind auf diese Begrenzung diejenigen Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung aus genehmigtem Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts nach Artikel 5 SE-VO in Verbindung mit § 203 Abs. 2 Satz 1 AktG in Verbindung mit § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben wurden;

(4)

soweit die Schuldverschreibungen gegen Sacheinlagen ausgegeben werden, sofern der Wert der Sacheinlage in einem angemessenen Verhältnis zu dem nach vorstehendem lit. c)bb)(3) dieses Tagesordnungspunkts 9 zu ermittelnden Marktwert der Schuldverschreibungen steht.

Die in den vorstehenden Absätzen enthaltenen Ermächtigungen zum Bezugsrechtsausschluss sind insgesamt auf einen Betrag, der 10 % des Grundkapitals nicht überschreitet, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung noch im Zeitpunkt der Ausnutzung dieser Ermächtigung, beschränkt. Auf die vorgenannte 10 %-Grenze sind eigene Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts veräußert wurden, sowie diejenigen Aktien, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung aus genehmigtem Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ausgegeben wurden.

Soweit Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen ohne Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. Wandlungs- oder Optionspflichten ausgegeben werden, wird der Vorstand zudem ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats insgesamt auszuschließen, wenn diese Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen obligationsähnlich ausgestattet sind, das heißt keine Mitgliedschaftsrechte in der Gesellschaft begründen, keine Beteiligung am Liquidationserlös gewähren und die Höhe der Verzinsung nicht auf Grundlage der Höhe des Jahresüberschusses, des Bilanzgewinns oder der Dividende berechnet wird. Außerdem müssen in diesem Fall die Verzinsung und der Ausgabebetrag der Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen den zum Zeitpunkt der Begebung aktuellen Marktkonditionen für eine vergleichbare Mittelaufnahme entsprechen.

cc)

Wandlungs- und Optionsrechte

Im Fall der Ausgabe von Schuldverschreibungen mit Wandlungsrecht können die Gläubiger ihre Schuldverschreibungen nach Maßgabe der Bedingungen in Aktien der Gesellschaft wandeln. Das Wandlungsverhältnis ergibt sich aus der Division des Nennbetrags einer Teilschuldverschreibung durch den festgesetzten Wandlungspreis für eine Aktie der Gesellschaft. Das Wandlungsverhältnis kann sich auch durch Division des unter dem Nennbetrag liegenden Ausgabepreises einer Teilschuldverschreibung durch den festgesetzten Wandlungspreis für eine Aktie der Gesellschaft ergeben. Das Wandlungsverhältnis kann auf eine ganze Zahl auf- oder abgerundet werden; ferner kann eine in bar zu leistende Zuzahlung festgelegt werden. Im Übrigen kann vorgesehen werden, dass Spitzen zusammengelegt und/oder in Geld ausgeglichen werden. Die Bedingungen können auch ein variables Wandlungsverhältnis vorsehen. Der anteilige Betrag am Grundkapital der je Teilschuldverschreibung zu beziehenden Aktien darf den Nennbetrag der einzelnen Teilschuldverschreibung nicht übersteigen.

Im Fall der Ausgabe von Optionsschuldverschreibungen werden jeder Teilschuldverschreibung ein oder mehrere Optionsscheine beigefügt, die den Inhaber nach näherer Maßgabe der vom Vorstand festzulegenden Bedingungen zum Bezug von Aktien der Gesellschaft berechtigen. Die Bedingungen können vorsehen, dass der Optionspreis ganz oder teilweise auch durch Übertragung von Teilschuldverschreibungen erbracht werden kann. Das Bezugsverhältnis ergibt sich aus der Division des Nennbetrags einer Teilschuldverschreibung durch den festgesetzten Optionspreis für eine Aktie der Gesellschaft. Das Bezugsverhältnis kann sich auch durch Division des unter dem Nennbetrag liegenden Ausgabepreises einer Teilschuldverschreibung durch den festgesetzten Bezugspreis für eine Aktie der Gesellschaft ergeben. Das Bezugsverhältnis kann auf eine ganze Zahl auf- oder abgerundet werden; ferner kann eine in bar zu leistende Zuzahlung festgelegt werden. Im Übrigen kann vorgesehen werden, dass Spitzen zusammengelegt und/oder in Geld ausgeglichen werden. Die Bedingungen können auch ein variables Bezugsverhältnis vorsehen. Der anteilige Betrag am Grundkapital der je Teilschuldverschreibung zu beziehenden Aktien darf den Nennbetrag der einzelnen Teilschuldverschreibung nicht übersteigen.

dd)

Wandlungs- und Optionspflichten

Die Bedingungen der Schuldverschreibungen können auch eine Wandlungs- oder Optionspflicht zum Ende der Laufzeit oder zu einem anderen Zeitpunkt (jeweils auch „Endfälligkeit“) begründen oder das Recht der Gesellschaft vorsehen, bei Endfälligkeit den Inhabern von Schuldverschreibungen ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Aktien der Gesellschaft zu gewähren. In diesen Fällen kann der Wandlungs- oder Optionspreis für eine Aktie dem volumengewichteten Durchschnittskurs der Aktie der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder einem entsprechenden Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse während der zehn (10) aufeinanderfolgenden Börsenhandelstage vor oder nach dem Tag der Endfälligkeit entsprechen, auch wenn dieser unterhalb des unter nachstehendem lit. c)ee) dieses Tagesordnungspunkts 9 genannten Mindestpreises liegt.

Der anteilige Betrag des Grundkapitals der bei Endfälligkeit je Teilschuldverschreibung auszugebenden Aktien darf den Nennbetrag der einzelnen Teilschuldverschreibung nicht übersteigen. Artikel 5 SE-VO in Verbindung mit § 9 Abs. 1 in Verbindung mit § 199 Abs. 2 AktG sind zu beachten.

ee)

Wandlungs- bzw. Optionspreis

Der jeweils festzusetzende Wandlungs- oder Optionspreis für eine Aktie muss – mit Ausnahme der Fälle, in denen eine Options- oder Wandlungspflicht vorgesehen ist – entweder mindestens 80 % des volumengewichteten Durchschnittskurses der Aktie der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder einem entsprechenden Nachfolgesystem) an den zehn (10) Börsenhandelstagen in Frankfurt am Main vor dem Tag der endgültigen Entscheidung des Vorstands über die Platzierung von Schuldverschreibungen bzw. über die Annahme oder Zuteilung durch die Gesellschaft im Rahmen einer Platzierung von Schuldverschreibungen betragen oder – für den Fall der Einräumung eines Bezugsrechts – mindestens 80 % des volumengewichteten Durchschnittskurses der Aktie der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder einem entsprechenden Nachfolgesystem) während (i) der Tage, an denen die Bezugsrechte an der Wertpapierbörse Frankfurt gehandelt werden, mit Ausnahme der beiden letzten Börsenhandelstage des Bezugsrechtshandels, oder (ii) der Tage ab Beginn der Bezugsfrist bis zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Bezugspreises entsprechen. Artikel 5 SE-VO in Verbindung mit §§ 9 Abs. 1 und 199 AktG bleiben unberührt.

Bei mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. Wandlungs- oder Optionspflichten verbundenen Schuldverschreibungen kann der Wandlungs- oder Optionspreis unbeschadet des Artikel 5 SE-VO in Verbindung mit § 9 Abs. 1 AktG aufgrund einer Verwässerungsschutzklausel nach näherer Bestimmung der Bedingungen dann ermäßigt werden, wenn die Gesellschaft während der Wandlungs- oder Optionsfrist unter Einräumung eines Bezugsrechts an ihre Aktionäre das Grundkapital erhöht oder wenn die Gesellschaft weitere Schuldverschreibungen begibt bzw. sonstige Optionsrechte gewährt oder garantiert und den Inhabern von Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. Wandlungs- oder Optionspflichten kein Bezugsrecht in dem Umfang eingeräumt wird, wie es ihnen nach Ausübung der Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. der Erfüllung von Wandlungs- bzw. Optionspflichten zustünde. Die Ermäßigung des Options- oder Wandlungspreises kann auch nach Maßgabe der näheren Bestimmungen der Schuldverschreibungen durch eine Barzahlung bei Ausübung des Options- oder Wandlungsrechts bzw. bei Erfüllung von Wandlungs- bzw. Optionspflichten erfüllt werden. Die Bedingungen können auch für andere Maßnahmen, die zu einer Verwässerung des Werts der Wandlungs- oder Optionsrechte führen können (zum Beispiel auch bei Zahlung einer Dividende), eine wertwahrende Anpassung des Wandlungs- oder Optionspreises vorsehen. Darüber hinaus kann die Gesellschaft für den Fall einer vorzeitigen Ausübung des Wandlungs- oder Optionsrechts die Zahlung einer angemessenen Entschädigung gewähren. In jedem Fall darf der anteilige Betrag am Grundkapital der je Teilschuldverschreibung zu beziehenden Aktien den Nennbetrag der jeweiligen Teilschuldverschreibung nicht übersteigen.

ff)

Weitere Gestaltungsmöglichkeiten

Die Bedingungen können jeweils festlegen, dass im Fall der Wandlung oder Optionsausübung bzw. bei Erfüllung der Options- und Wandlungspflichten auch eigene Aktien, Aktien aus genehmigtem Kapital der Gesellschaft oder andere Leistungen gewährt werden können. Ferner kann vorgesehen werden, dass die Gesellschaft im Fall der Wandlung oder Optionsausübung bzw. bei Erfüllung der Options- und Wandlungspflichten den Inhabern der Schuldverschreibungen nicht Aktien der Gesellschaft gewährt, sondern den Gegenwert in Geld zahlt oder börsennotierte Aktien einer anderen Gesellschaft gewährt.

Die Bedingungen können andererseits auch das Recht der Gesellschaft vorsehen, bei Fälligkeit der Schuldverschreibungen den Inhabern der Schuldverschreibungen ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Aktien der Gesellschaft oder börsennotierte Aktien einer anderen Gesellschaft zu gewähren.

In den Bedingungen der Schuldverschreibungen kann außerdem vorgesehen werden, dass die Zahl der bei Ausübung der Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. nach Erfüllung der Wandlungs- oder Optionspflichten zu beziehenden Aktien variabel ist und/oder der Wandlungs- oder Optionspreis innerhalb einer vom Vorstand festzulegenden Bandbreite in Abhängigkeit von der Entwicklung des Aktienkurses oder als Folge von Verwässerungsschutzbestimmungen während der Laufzeit verändert werden kann.

gg)

Ermächtigung zur Festlegung der weiteren Anleihebedingungen

Der Vorstand wird ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Ausgabe und Ausstattung der Schuldverschreibungen, insbesondere Zinssatz, Ausgabekurs, Laufzeit und Stückelung, Wandlungs- oder Optionspreis und den Wandlungs- oder Optionszeitraum festzusetzen bzw. im Einvernehmen mit den Organen der die Schuldverschreibungen begebenden nachgeordneten Konzernunternehmen festzulegen.

d)

Schaffung eines Bedingten Kapitals 2026/I

Das Grundkapital wird um bis zu EUR 15.900.000,00 (in Worten: Euro fünfzehn Millionen neunhunderttausend) durch Ausgabe von bis zu 15.900.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien (Stammaktien) bedingt erhöht („Bedingtes Kapital 2026/I“). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Aktien bei Ausübung von Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. bei der Erfüllung von Wandlungs- oder Optionspflichten an die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) (nachstehend gemeinsam: „Schuldverschreibungen“), die aufgrund des vorstehenden Ermächtigungsbeschlusses ausgegeben worden sind.

Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehenden Ermächtigungsbeschlusses jeweils festzulegenden Wandlungs- oder Optionspreis. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber bzw. Gläubiger von Schuldverschreibungen, die von der Gesellschaft oder einem ihr nachgeordneten Konzernunternehmen aufgrund des vorstehenden Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 2. Juni 2026 bis zum 30. Juni 2029 ausgegeben bzw. garantiert werden, von ihren Wandlungs- oder Optionsrechten Gebrauch machen bzw. Wandlungs- oder Optionspflichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllen oder soweit die Gesellschaft anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Aktien der Gesellschaft gewährt und soweit die Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. Wandlungs- oder Optionspflichten nicht durch eigene Aktien, durch Aktien aus genehmigtem Kapital oder durch andere Leistungen bedient werden.

Die neuen Aktien nehmen von dem Beginn des Geschäftsjahrs an, in dem sie entstehen, und für alle nachfolgenden Geschäftsjahre am Gewinn teil; abweichend hiervon kann der Vorstand, sofern rechtlich zulässig, mit Zustimmung des Aufsichtsrats festlegen, dass die neuen Aktien vom Beginn des Geschäftsjahrs an, für das im Zeitpunkt der Ausübung von Wandlungs- oder Optionsrechten, der Erfüllung von Wandlungs- oder Optionspflichten oder der Gewährung anstelle des fälligen Geldbetrags noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist, am Gewinn teilnehmen.

Der Vorstand wird ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Satzung der Gesellschaft entsprechend der jeweiligen Inanspruchnahme des Bedingten Kapitals 2026/I und nach Ablauf sämtlicher Options- und Wandlungsfristen zu ändern.

e)

Änderung von § 4 Abs. 3, 4 und 5 der Satzung

§ 4 Abs. 4 und 5 der Satzung werden ersatzlos gestrichen. Folgender § 4 Abs. 3 wird der Satzung hinzugefügt:

„(3) Das Grundkapital ist um bis zu EUR 15.900.000,00 (in Worten: Euro fünfzehn Millionen neunhunderttausend) durch Ausgabe von bis zu 15.900.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien (Stammaktien) bedingt erhöht („Bedingtes Kapital 2026/I“). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Aktien bei Ausübung von Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. bei der Erfüllung von Wandlungs- oder Optionspflichten an die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) (nachstehend gemeinsam: „Schuldverschreibungen“), die aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 2.Juni 2026 ausgegeben worden sind.

Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 2.Juni 2026 jeweils festzulegenden Wandlungs- oder Optionspreis. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber bzw. Gläubiger von Schuldverschreibungen, die von der Gesellschaft oder einem ihr nachgeordneten Konzernunternehmen aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 2.Juni 2026 bis zum 30. Juni 2029 ausgegeben bzw. garantiert werden, von ihren Wandlungs- oder Optionsrechten Gebrauch machen bzw. Wandlungs- oder Optionspflichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllen oder soweit die Gesellschaft anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Aktien der Gesellschaft gewährt und soweit die Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. Wandlungs- oder Optionspflichten nicht durch eigene Aktien, durch Aktien aus genehmigtem Kapital oder durch andere Leistungen bedient werden.

Die neuen Aktien nehmen von dem Beginn des Geschäftsjahrs an, in dem sie entstehen, und für alle nachfolgenden Geschäftsjahre am Gewinn teil; abweichend hiervon kann der Vorstand, sofern rechtlich zulässig, mit Zustimmung des Aufsichtsrats festlegen, dass die neuen Aktien vom Beginn des Geschäftsjahrs an, für das im Zeitpunkt der Ausübung von Wandlungs- oder Optionsrechten, der Erfüllung von Wandlungs- oder Optionspflichten oder der Gewährung anstelle des fälligen Geldbetrags noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist, am Gewinn teilnehmen.

Der Vorstand ist ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Satzung der Gesellschaft entsprechend der jeweiligen Inanspruchnahme des Bedingten Kapitals 2026/I und nach Ablauf sämtlicher Options- und Wandlungsfristen zu ändern.“

f)

Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister

Der Vorstand und der Aufsichtsratsvorsitzende werden angewiesen, die Aufhebung des Bedingten Kapitals 2024/I (vorstehender lit. a) und des Bedingten Kapitals 2018/II (vorstehender lit. b) dieses Tagesordnungspunkts 9), die Schaffung des Bedingten Kapitals 2026/I (vorstehender lit. d) dieses Tagesordnungspunkts 9) und die entsprechenden Änderungen der Satzung (vorstehender lit. e) dieses Tagesordnungspunkts 9) mit der Maßgabe zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden, dass zunächst die Aufhebung des Bedingten Kapitals 2024/I und des Bedingten Kapitals 2018/II eingetragen wird, dies hinsichtlich der Aufhebung des Bedingten Kapitals 2024/I jedoch nur dann, wenn unmittelbar anschließend die Eintragung des Bedingten Kapitals 2026/I erfolgt.

Der Vorstand und der Aufsichtsratsvorsitzende werden vorbehaltlich des vorstehenden Absatzes ermächtigt, das Bedingte Kapital 2026/I und die genannten Satzungsänderungen unabhängig von den übrigen Beschlüssen der Hauptversammlung zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden.

Der schriftliche Bericht des Vorstands über die Gründe für die Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts ist von der Einberufung der Hauptversammlung an und während der Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft (https://ir.hellofreshgroup.com/hv) zugänglich.

10.

Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und zu deren Verwendung, einschließlich der Ermächtigung zur Einziehung erworbener eigener Aktien und Kapitalherabsetzung, unter Ausschluss des Bezugsrechts und eines etwaigen Andienungsrechts sowie Aufhebung der entsprechenden bestehenden Ermächtigung

Zum Erwerb, zur Verwendung und Einziehung eigener Aktien bedarf die Gesellschaft gemäß Artikel 5 SE-VO in Verbindung mit § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG, soweit nicht gesetzlich ausdrücklich zugelassen, einer besonderen Ermächtigung durch die Hauptversammlung. Seit der Beschlussfassung der Hauptversammlung am 6. Juni 2025 über die derzeit bestehende Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien hat die Gesellschaft im Rahmen des Rückkaufprogramms 2025 insgesamt 15.900.000 eigene Aktien über die Börse zurückerworben und 14.190.562 eigene Aktien eingezogen. Der Bericht des Vorstands über die Ausnutzung der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und zu deren Verwendung ist ab der Einberufung der Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft (https://ir.hellofreshgroup.com/hv) zugänglich und wird dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein.

Damit auch zukünftig flexibel im gesetzlich zulässigen Umfang durch die Gesellschaft Aktien zurückgekauft werden können, soll der Hauptversammlung vorgeschlagen werden, unter Aufhebung der verbliebenen Ermächtigung eine neue im Wesentlichen inhaltsgleiche Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien zu erteilen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu fassen:

a)

Aufhebung der bestehenden Ermächtigung

Die von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 6. Juni 2025 unter Tagesordnungspunkt 11 beschlossene Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und zu deren Verwendung, einschließlich der Ermächtigung zur Einziehung erworbener eigener Aktien und Kapitalherabsetzung wird zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der neuen unter nachstehenden lit. b) bis einschließlich lit. f) dieses Tagesordnungspunkts 10 vorgeschlagenen Ermächtigung aufgehoben.

b)

Schaffung einer neuen Ermächtigung

Die Gesellschaft wird ermächtigt, bis zum 30. Juni 2029 unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (Artikel 9 Abs. 1 lit. c) (ii) SE-VO in Verbindung mit § 53a AktG) eigene Aktien der Gesellschaft bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder – falls dieser Betrag geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien der Gesellschaft, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder ihr nach Artikel 5 SE-VO in Verbindung mit den §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt 10 % des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft übersteigen.

Die Ermächtigung kann einmal oder mehrmals, ganz oder in Teilbeträgen, in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, aber auch durch Konzernunternehmen oder von Dritten für Rechnung der Gesellschaft oder der Konzernunternehmen ausgeübt werden.

Die Ermächtigung darf nicht zum Zwecke des Handels in eigenen Aktien ausgenutzt werden.

c)

Art und Weise des Erwerbs eigener Aktien

Der Erwerb der eigenen Aktien erfolgt nach Wahl des Vorstands (i) über die Börse oder über multilaterale Handelssysteme, (ii) mittels eines an alle Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Kaufangebots bzw. mittels einer öffentlichen Aufforderung an die Aktionäre zur Abgabe von Verkaufsangeboten (der Erwerb gemäß (ii) im Folgenden „öffentliches Erwerbsangebot“) oder (iii) mittels eines öffentlichen Angebots bzw. einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines Angebots auf Tausch von liquiden Aktien, die zum Handel an einem (anderen) organisierten Markt im Sinne des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes zugelassen sind („Tauschaktien“), gegen Aktien der Gesellschaft (der Erwerb gemäß (iii) im Folgenden „Tauschangebot“).

aa)

Erwerb der Aktien über die Börse oder über multilaterale Handelssysteme

Erfolgt der Erwerb der eigenen Aktien über die Börse oder über multilaterale Handelssysteme im Sinne von § 2 Abs. 6 Börsengesetz, darf der von der Gesellschaft gezahlte Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den am Handelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs einer Aktie der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder einem entsprechenden Nachfolgesystem) nicht um mehr als 10 % über- bzw. unterschreiten; eine Beschränkung börslicher Erwerbe auf den Xetra-Handel ist hiermit nicht verbunden.

bb)

Öffentliches Erwerbsangebot, das heißt Erwerb der Aktien (1) mittels eines öffentlichen Kaufangebots oder (2) mittels einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten

Bei einem Erwerb im Weg eines öffentlichen Erwerbsangebots kann die Gesellschaft einen festen Erwerbspreis oder eine Kaufpreisspanne je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) festlegen, innerhalb der sie bereit ist, Aktien zu erwerben. In dem öffentlichen Erwerbsangebot kann die Gesellschaft eine Frist für die Annahme oder Abgabe des Angebots und die Möglichkeit und die Bedingungen für eine Anpassung der Kaufpreisspanne während der Frist im Fall nicht nur unerheblicher Kursveränderungen festlegen. Der Kaufpreis wird im Fall einer Kaufpreisspanne anhand der in den Annahme- bzw. Angebotserklärungen der Aktionäre genannten Verkaufspreise und des nach Beendigung der Angebotsfrist vom Vorstand festgelegten Erwerbsvolumens ermittelt.

(1)

Bei einem öffentlichen Kaufangebot der Gesellschaft darf der angebotene Kaufpreis oder die Kaufpreisspanne den volumengewichteten Durchschnittskurs einer Aktie der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder einem entsprechenden Nachfolgesystem) an den letzten fünf (5) Börsenhandelstagen vor dem Tag der öffentlichen Ankündigung des Angebots um nicht mehr als 10 % über- bzw. unterschreiten. Im Fall einer Anpassung der Kaufpreisspanne durch die Gesellschaft wird auf die letzten fünf (5) Börsenhandelstage vor der öffentlichen Ankündigung der Anpassung abgestellt.

(2)

Bei einer Aufforderung an die Aktionäre zur Abgabe von Verkaufsangeboten darf der auf Basis der abgegebenen Angebote ermittelte Kaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) je Aktie der Gesellschaft den volumengewichteten Durchschnittskurs einer Aktie der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder einem entsprechenden Nachfolgesystem) an den letzten fünf (5) Börsenhandelstagen vor dem Tag der Veröffentlichung der Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten um nicht mehr als 10 % über- bzw. unterschreiten. Im Fall einer Anpassung der Kaufpreisspanne durch die Gesellschaft wird auf die letzten fünf (5) Börsenhandelstage vor der öffentlichen Ankündigung der Anpassung abgestellt.

Das Volumen des Kaufangebots oder der Verkaufsaufforderung kann begrenzt werden. Sofern die von den Aktionären zum Erwerb angebotenen Aktien den Gesamtbetrag des Kaufangebots oder der Verkaufsaufforderung der Gesellschaft überschreiten, erfolgt die Berücksichtigung oder die Annahme im Verhältnis des Gesamtbetrags des Kaufangebots bzw. der Verkaufsaufforderung zu den insgesamt von den Aktionären angebotenen Aktien der Gesellschaft. Es kann aber vorgesehen werden, dass geringe Stückzahlen bis zu einhundert (100) angebotenen Aktien je Aktionär bevorrechtigt erworben werden. Ein etwaiges weitergehendes Andienungsrecht der Aktionäre ist insoweit ausgeschlossen. Das Kaufangebot oder die Verkaufsaufforderung kann weitere Bedingungen vorsehen.

cc)

Tauschangebot, das heißt Erwerb der Aktien (1) mittels eines öffentlichen Angebots auf Tausch von liquiden Aktien oder (2) einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines Angebots auf Tausch von liquiden Aktien, die jeweils zum Handel an einem (anderen) organisierten Markt im Sinne des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes zugelassen sind.

Bei einem Erwerb im Weg eines Tauschangebots kann die Gesellschaft entweder ein Tauschverhältnis oder eine entsprechende Tauschspanne festlegen, zu dem/der sie bereit ist, die Aktien der Gesellschaft zu erwerben. Dabei kann eine Barleistung als ergänzende Zahlung oder zum Ausgleich von Spitzenbeträgen erfolgen. In dem Tauschangebot kann die Gesellschaft eine Frist für die Annahme oder Abgabe des Angebots und die Möglichkeit und die Bedingungen für eine Anpassung der Tauschspanne während der Frist im Fall nicht nur unerheblicher Kursveränderungen festlegen. Das Tauschverhältnis wird im Fall einer Tauschspanne anhand der in den Annahme- bzw. Angebotserklärungen der Aktionäre genannten Tauschverhältnisse und/oder sonstigen Angaben und des nach Beendigung der Angebotsfrist vom Vorstand festgelegten Erwerbsvolumens ermittelt.

(1)

Bei einem Tauschangebot der Gesellschaft darf das angebotene Tauschverhältnis oder die Tauschspanne den maßgeblichen Wert einer Aktie der Gesellschaft um nicht mehr als 10 % über- und um nicht mehr als 10 % unterschreiten. Zur Berechnung ist hierbei jeweils der volumengewichtete Durchschnitt der Kurse einer Tauschaktie und einer Aktie der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder einem entsprechenden Nachfolgesystem) oder an einem (anderen) organisierten Markt im Sinne des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes an den letzten fünf (5) Börsenhandelstagen vor dem Tag der öffentlichen Ankündigung des Angebots anzusetzen. Im Fall einer Anpassung der Tauschspanne durch die Gesellschaft wird auf die letzten fünf (5) Börsenhandelstage vor der öffentlichen Ankündigung der Anpassung abgestellt.

(2)

Bei einer Aufforderung an die Aktionäre zur Abgabe von Angeboten auf den Tausch von liquiden Aktien darf das auf Basis der abgegebenen Angebote ermittelte Tauschverhältnis (ohne Erwerbsnebenkosten) je Aktie der Gesellschaft den maßgeblichen Wert einer Aktie der Gesellschaft um nicht mehr als 10 % über- und um nicht mehr als 10 % unterschreiten. Zur Berechnung ist hierbei jeweils der volumengewichtete Durchschnitt der Kurse einer Tauschaktie und einer Aktie der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder einem entsprechenden Nachfolgesystem) oder an einem (anderen) organisierten Markt im Sinne des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes an den letzten fünf (5) Börsenhandelstagen vor dem Tag der öffentlichen Ankündigung des Angebots anzusetzen. Im Fall einer Anpassung der Tauschspanne durch die Gesellschaft wird auf die letzten fünf (5) Börsenhandelstage vor der öffentlichen Ankündigung der Anpassung abgestellt.

Das Volumen des Tauschangebots oder der Aufforderung zur Abgabe eines Tauschangebots kann begrenzt werden. Sofern die von den Aktionären zum Tausch angebotenen Aktien den Gesamtbetrag des Tauschangebots oder der Aufforderung zur Abgabe eines Tauschangebots überschreiten, erfolgt die Berücksichtigung oder die Annahme im Verhältnis des Gesamtbetrags des Tauschangebots bzw. der Aufforderung zur Abgabe eines Tauschangebots zu den insgesamt von den Aktionären angebotenen Aktien der Gesellschaft. Es kann aber vorgesehen werden, dass geringe Stückzahlen bis zu einhundert (100) angebotenen Aktien je Aktionär bevorrechtigt erworben werden. Ein etwaiges weitergehendes Andienungsrecht der Aktionäre ist insoweit ausgeschlossen. Das Tauschangebot oder die Aufforderung zur Abgabe eines Tauschangebots kann weitere Bedingungen vorsehen.

d)

Ermächtigung des Vorstands zur Veräußerung und sonstigen Verwendung bereits gehaltener und erworbener Aktien

Der Vorstand wird ermächtigt, die von der Gesellschaft bereits gehaltenen eigenen Aktien sowie die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien zu allen gesetzlich zulässigen Zwecken, insbesondere neben einer Veräußerung über die Börse oder über multilaterale Handelssysteme oder mittels eines Angebots an alle Aktionäre auch in folgender Weise zu verwenden:

aa)

Sie können eingezogen und das Grundkapital der Gesellschaft um den auf die eingezogenen Aktien entfallenden Teil des Grundkapitals herabgesetzt werden, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung einschließlich der Herabsetzung des Grundkapitals eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Die Einziehung kann auch im vereinfachten Verfahren ohne Herabsetzung des Grundkapitals erfolgen, sodass sich durch die Einziehung der Anteil der übrigen Aktien am Grundkapital erhöht. Erfolgt die Einziehung der Aktien im vereinfachten Verfahren ohne Herabsetzung des Grundkapitals, sind sowohl der Aufsichtsrat als auch der Vorstand zur Anpassung der Aktienzahl in der Satzung ermächtigt.

bb)

Sie können Personen, die in einem Arbeitsverhältnis zu der Gesellschaft oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen stehen oder standen, sowie Organmitgliedern der Gesellschaft bzw. von mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen bzw. deren Investmentvehikeln, Inhabern von Erwerbsrechten, insbesondere aus (von den Rechtsvorgängerinnen der Gesellschaft) ausgegebenen Call-Optionen, Inhabern von Zahlungsansprüchen aus virtuellen (Aktien-)Optionen, Restricted Stock Units oder anderen (Mitarbeiter-)Beteiligungsinstrumenten oder aus Bonusprogrammen (sofern ein Wahlrecht der Gesellschaft zur Bedienung in Aktien besteht und die Gesellschaft dieses geltend macht), die von der Gesellschaft, den Rechtsvorgängerinnen der Gesellschaft oder deren Tochtergesellschaften im Rahmen von (Mitarbeiter-)Beteiligungsprogrammen ausgegeben werden oder wurden, zum unmittelbaren oder mittelbaren Erwerb angeboten und übertragen werden, wobei es ausreicht, dass von den Berechtigten (z.B. unter Einschaltung eines Treuhänders oder anderen Dienstleisters) wirtschaftliches Eigentum erworben wird. Das Bezugsrecht der Aktionäre wird insoweit ausgeschlossen. Soweit Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft betroffen sind, gilt diese Ermächtigung für den Aufsichtsrat, der auch die jeweiligen Einzelheiten festlegt (siehe nachstehenden lit. e)).

cc)

Sie können Personen, die in einem Arbeitsverhältnis zu der Gesellschaft oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen stehen oder standen, aufgrund von Zusagen im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis übertragen werden. Das Bezugsrecht der Aktionäre wird insoweit ausgeschlossen.

dd)

Sie können mit Zustimmung des Aufsichtsrats Dritten gegen Sachleistungen, insbesondere im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder zum (auch mittelbaren) Erwerb von Unternehmen, Betrieben, Unternehmensteilen oder Beteiligungen, als Gegenleistung für von mit der Gesellschaft nicht verbundenen Dritten (insbesondere Dienstleistern) erbrachte Leistungen sowie zum (auch mittelbaren) Erwerb von Vermögensgegenständen oder Ansprüchen auf den Erwerb von Vermögensgegenständen, einschließlich Forderungen gegen die Gesellschaft oder ihre Konzerngesellschaften, angeboten und auf diese übertragen werden. Die vorbezeichneten Aktien können darüber hinaus auch zur Beendigung bzw. vergleichsweisen Erledigung von gesellschaftsrechtlichen Spruchverfahren bei verbundenen Unternehmen der Gesellschaft verwendet werden. Das Bezugsrecht der Aktionäre wird insoweit jeweils ausgeschlossen.

ee)

Sie können mit Zustimmung des Aufsichtsrats gegen Barzahlung an Dritte veräußert werden, wenn der Preis, zu dem die Aktien der Gesellschaft veräußert werden, den Börsenpreis einer Aktie der Gesellschaft zum Veräußerungszeitpunkt nicht wesentlich unterschreitet (Artikel 5 SE-VO in Verbindung mit § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG). Das Bezugsrecht der Aktionäre wird insoweit ausgeschlossen.

ff)

Sie können zur Bedienung von Erwerbspflichten oder Erwerbsrechten auf Aktien der Gesellschaft aus und im Zusammenhang mit von der Gesellschaft oder einer ihrer Konzerngesellschaften ausgegebenen Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen oder Genussrechten mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. Wandlungs- oder Optionspflichten verwendet werden. Das Bezugsrecht der Aktionäre wird insoweit ausgeschlossen.

Insgesamt dürfen die aufgrund der Ermächtigungen unter vorstehenden lit. d) ee) und ff) verwendeten Aktien, soweit sie in entsprechender Anwendung des Artikel 5 SE-VO in Verbindung mit § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG (unter Bezugsrechtsausschluss gegen Geldzahlung nicht wesentlich unter dem Börsenpreis) verwendet werden, 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen, und zwar weder zum Zeitpunkt der Beschlussfassung noch – falls dieser Betrag geringer ist – zum Zeitpunkt der Ausübung der vorstehenden Ermächtigungen. Auf diese Begrenzung sind Aktien anzurechnen, die in direkter oder entsprechender Anwendung von Artikel 5 SE-VO in Verbindung mit § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zu diesem Zeitpunkt ausgegeben oder veräußert wurden. Ebenfalls anzurechnen sind Aktien, die zur Bedienung von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen oder Genussrechten mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. Wandlungs- oder Optionspflichten (bzw. einer Kombination dieser Instrumente) ausgegeben wurden oder unter Zugrundelegung des zum Zeitpunkt des Beschlusses des Vorstands über die Ausnutzung der Ermächtigung gültigen Wandlungspreises auszugeben sind, soweit diese Schuldverschreibungen oder Genussrechte während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss entsprechend Artikel 5 SE-VO in Verbindung mit § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben wurden.

e)

Ermächtigung des Aufsichtsrats zur Verwendung der erworbenen eigenen Aktien

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die von der Gesellschaft bereits gehaltenen sowie die aufgrund der Ermächtigung unter vorstehenden lit. b) und c) erworbenen eigenen Aktien zur Ausgabe an den Vorstand der Gesellschaft nach Maßgabe der unter lit. d) bb) oder dd) enthaltenen Bestimmungen zu verwenden.

f)

Sonstige Regelungen

Die vorstehend unter lit. d) und lit. e) aufgeführten Ermächtigungen zur Verwendung eigener Aktien können ganz oder bezogen auf Teilvolumina der erworbenen eigenen Aktien einmal oder mehrmals, einzeln oder zusammen, ausgenutzt werden. Die Ermächtigungen unter vorstehendem lit. d) können auch durch nachgeordnete Konzernunternehmen der Gesellschaft oder von Dritten für Rechnung der Gesellschaft oder ihr nachgeordneter Konzernunternehmen ausgeübt werden.

Durch die Ausnutzung der vorstehend unter lit. d) bb) bis lit. ff) und lit. e) enthaltenen Ermächtigungen darf insgesamt ein anteiliger Betrag in Höhe von 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschritten werden, und zwar weder im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung über die vorstehenden Ermächtigungen noch – wenn dieser Betrag geringer ist – im Zeitpunkt der Ausnutzung dieser Ermächtigungen. Auf diese 10 %-Grenze sind diejenigen Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit der unter lit. d) bb) bis ff) und lit. e) enthaltenen Ermächtigungen aus genehmigtem Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ausgegeben wurden. Ebenfalls anzurechnen sind Aktien, die zur Bedienung von Schuldverschreibungen (einschließlich Genussrechten) mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. Wandlungs- oder Optionspflichten (bzw. einer Kombination dieser Instrumente) ausgegeben wurden bzw. unter Zugrundelegung des zum Zeitpunkt des Beschlusses des Vorstands über die Ausnutzung der Ermächtigung gültigen Wandlungspreises auszugeben sind, sofern die Schuldverschreibungen bzw. Genussrechte während der Laufzeit der vorstehend unter lit. d) bb) bis ff) und lit. e) enthaltenen Ermächtigungen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ausgegeben wurden.

Der schriftliche Bericht des Vorstands über die Gründe für den Ausschluss des Bezugsrechts und eines etwaigen Andienungsrechts ist von der Einberufung der Hauptversammlung an und während der Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft (https://ir.hellofreshgroup.com/hv) zugänglich.

11.

Beschlussfassung über die Aufnahme einer Gerichtsstandsklausel in § 22 der Satzung

Zur Festlegung eines einheitlichen Gerichtsstands am Sitz der Gesellschaft, auch für Streitigkeiten im Zusammenhang mit öffentlichen Kapitalmarktinformationen, soll die Satzung der Gesellschaft um einen neuen § 22 ergänzt werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu fassen:

a)

Die Satzung wird in Abschnitt VIII. (Schlussbestimmungen) um den folgenden § 22 ergänzt:

„§ 22 Gerichtsstand

(1) Für alle Streitigkeiten zwischen einerseits Aktionären und Berechtigten und/oder Verpflichteten von Finanzinstrumenten, die sich auf Aktien der Gesellschaft beziehen, sowie der Gesellschaft oder deren Organen andererseits besteht ein ausschließlicher Gerichtsstand am Sitz der Gesellschaft, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Ausländische Gerichte sind für solche Streitigkeiten nicht zuständig.

(2) Absatz 1 gilt auch für Streitigkeiten, mit denen der Ersatz eines aufgrund falscher, irreführender oder unterlassener öffentlicher Kapitalmarktinformationen verursachten Schadens geltend gemacht wird.“

b)

Der bisherige § 22 der Satzung (Gründungskosten / Formwechselaufwand) wird zu § 23.

II.

Weitere Angaben zur Einberufung

Die für Aktiengesellschaften mit Sitz in Deutschland maßgeblichen Vorschriften, insbesondere des HGB und des AktG, finden auf die HelloFresh SE aufgrund der Verweisungsnormen der Artikel 5, Artikel 9 Abs. 1 lit. c) ii), Artikel 53 sowie Artikel 61 der SE-VO Anwendung, soweit sich aus speziellen Vorschriften der SE-VO nichts anderes ergibt.

1.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 159.000.000,00 und ist eingeteilt in 159.000.000 Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt in der ordentlichen Hauptversammlung grundsätzlich eine Stimme. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung jedoch selbst oder durch für sie handelnde Dritte 14.916.854 eigene Aktien. Die Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien im Zeitpunkt der Einberufung beträgt somit 144.083.146.

2.

Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten

Der Vorstand der Gesellschaft hat beschlossen, die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2026 als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre der Gesellschaft oder ihrer Bevollmächtigten abzuhalten. Dieser Beschluss erfolgte auf Grundlage des § 14 Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft i.V.m. § 118a AktG und Art. 53 der SE-VO.

Eine physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) in der Hauptversammlung ist ausgeschlossen.

Die Aktionäre haben die Möglichkeit, selbst oder durch Bevollmächtigte ihr Stimmrecht im Wege elektronischer Kommunikation sowie ihr Recht zur Einreichung von Stellungnahmen, ihr Auskunftsrecht und ihr Widerspruchsrecht im Wege elektronischer Kommunikation auszuüben. Sie können die gesamte Hauptversammlung im Wege der Bild- und Tonübertragung auf der dafür von der Gesellschaft bereitgestellten passwortgeschützten Internetseite (das „Eventportal“) unter

 

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verfolgen, von ihrem Rederecht im Wege der Videokommunikation Gebrauch machen sowie Anträge und Wahlvorschläge im Wege der Videokommunikation in der Versammlung stellen.

Bei Fragen zur virtuellen Hauptversammlung und zur Nutzung des Eventportals steht ab dem 12. Mai 2026 montags bis freitags (außer an Feiertagen) zwischen 09:00 Uhr (MESZ) und 17:00 Uhr (MESZ) eine Hauptversammlungs-Hotline unter der Telefonnummer: +49 (0)30 814533828 zur Verfügung.

Wir bitten die Aktionäre um besondere Beachtung der nachstehenden Hinweise zur Anmeldung zur Hauptversammlung, zur Zuschaltung und Ausübung der Rede-, Stimm-, und Auskunftsrechte sowie zu weiteren Aktionärsrechten.

3.

Voraussetzungen für die Ausübung des Stimmrechts und anderer Aktionärsrechte

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung (durch elektronische Zuschaltung zur Hauptversammlung) und zur Ausübung des Stimmrechts sowie der weiteren teilnahmegebundenen Aktionärsrechte sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig angemeldet haben. Die Anmeldung muss der Gesellschaft spätestens mit Ablauf des Dienstags, 26. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), unter einer der nachstehenden Adressen (Anmeldestelle)

 

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Anmeldestelle HelloFresh SE
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81803 München
Deutschland

E-Mail: anmeldestelle@hce-consult.de

zugegangen sein, und die Inhaberaktionäre müssen der Gesellschaft gegenüber den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht haben, dass sie bei Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Hauptversammlung, also am Montag, den 11. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), (Nachweisstichtag) Aktionär der Gesellschaft waren (§ 123 Abs. 4 Satz 2 AktG i.V.m. Art. 53 der SE-VO und § 15 Abs. 3 Satz 2 der Satzung der Gesellschaft). Für den Nachweis des Anteilsbesitzes ist ein durch das depotführende Institut erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes zu erbringen; hierzu reicht in jedem Fall ein Nachweis gemäß § 67c Abs. 3 AktG aus.

Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss der Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse spätestens mit Ablauf des Dienstags, 26. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform (§ 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs (nachfolgend „BGB“)) und müssen in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.

Nach ordnungsgemäßer Anmeldung werden Anmeldebestätigungen für die Hauptversammlung inklusive der Zugangsdaten für das passwortgeschützte Eventportal von der Gesellschaft übersandt. Um einen rechtzeitigen Erhalt der Anmeldebestätigung zu gewährleisten, werden Aktionäre gebeten, frühzeitig für die Anmeldung und die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.

Auf ihrer Internetseite (https://ir.hellofreshgroup.com/hv) wird die Gesellschaft ab dem 12. Mai 2026 ein Eventportal unterhalten. Über das Eventportal können die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre sowie deren Bevollmächtigte unter anderem ihr Stimmrecht ausüben, Vollmachten erteilen und Fragen einreichen. Um das Eventportal nutzen zu können, müssen Aktionäre sich mit dem Zugangscode einloggen, den sie mit ihrer Anmeldebestätigung erhalten. Die verschiedenen Möglichkeiten zur Ausübung der Aktionärsrechte erscheinen dann in Form von Schaltflächen und Menüs auf der Benutzeroberfläche des Eventportals.

4.

Bedeutung des Nachweisstichtags

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung der Aktionärsrechte nur als Aktionär, wer den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Der Umfang des Stimmrechts bemisst sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Falle der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Ausübung der Aktionärsrechte ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich (das heißt Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Ausübung der Aktionärsrechte). Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind für die von ihnen gehaltenen Aktien nur teilnahme- und stimmberechtigt, wenn und soweit sie sich von dem am Nachweisstichtag Berechtigten bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen.

5.

Verfahren für die Stimmabgabe durch die Aktionäre

Aktionäre können ihr Stimmrecht nur im Wege der Briefwahl, und zwar entweder per Post, im Wege elektronischer Kommunikation per E-Mail oder durch Nutzung des Eventportals, sowie durch Vollmachterteilung ausüben. Zur Ausübung des Stimmrechts der Aktionäre im Wege der Briefwahl sowie zur Vollmachterteilung sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die spätestens mit Ablauf des Dienstags, 26. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), ordnungsgemäß angemeldet sind und den Nachweis des Anteilsbesitzes (wie oben beschrieben) ordnungsgemäß erbracht haben. Für die ausgeübten Stimmrechte ist der zum Nachweisstichtag nachgewiesene Aktienbestand maßgeblich.

Vorbehaltlich der Stimmabgabe im Eventportal kann die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache per Post oder im Wege elektronischer Kommunikation (per E-Mail) unter einer der folgenden Adressen

 

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erfolgen. Für die Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl steht den Aktionären das auf der Anmeldebestätigung befindliche Briefwahlformular zur Verfügung. Ein Briefwahlformular kann zudem auf der Internetseite der Gesellschaft (https://ir.hellofreshgroup.com/hv) heruntergeladen werden.

Auf diese Weise abgegebene Briefwahlstimmen müssen der Gesellschaft spätestens bis Ablauf des Montags, 1. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Bis zu diesem Datum können bereits abgegebene Briefwahlstimmen auch in der vorgenannten Weise geändert oder widerrufen werden.

Die Abgabe von Stimmen per Briefwahl kann ab dem 12. Mai 2026 auch unter Nutzung des passwortgeschützten Eventportals auf der Internetseite der Gesellschaft (https://ir.hellofreshgroup.com/hv) erfolgen. Auf diesem Wege können Abgabe, Änderung und Widerruf von Briefwahlstimmen noch während der Hauptversammlung erfolgen. Bei mehrfach eingehenden Erklärungen hat die zuletzt eingegangene Stimmabgabe Vorrang. Gehen auf unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander abweichende Erklärungen ein und ist nicht erkennbar, welche Erklärungen zuletzt eingegangen sind, werden die per E-Mail eingegangenen Erklärungen berücksichtigt, soweit nicht eine Stimmabgabe im Eventportal erfolgt.

Die Abgabe von Stimmen per Briefwahl ist auf die Abstimmung über die in der Einberufung zur Hauptversammlung bekanntgemachten Beschlussvorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat und auf mit einer etwaigen Ergänzung der Tagesordnung gemäß Artikel 56 Satz 3 SE-VO in Verbindung mit § 50 Abs. 2 SE-Ausführungsgesetz bekanntgemachte Beschlussvorschläge von Aktionären beschränkt.

6.

Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Aktionäre können ihr Stimmrecht nach entsprechender Vollmachterteilung auch durch einen Bevollmächtigten, beispielsweise einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder eine Person, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbietet („geschäftsmäßig Handelnder“), ausüben lassen. Auch im Falle der Vertretung eines Aktionärs sind die fristgerechte Anmeldung des Aktionärs und der rechtzeitige Nachweis des Anteilsbesitzes wie vorstehend beschrieben erforderlich.

Auch Bevollmächtigte können nicht selbst physisch an der Hauptversammlung teilnehmen, sondern sind auf die Ausübung des Stimmrechts, wie unter Ziffer II.5 dieser Einberufung beschrieben, beschränkt. Sie müssen ihre Stimmen daher wie vorstehend für die Aktionäre selbst beschrieben per Briefwahl oder durch Stimmrechtsuntervollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben. Im Hinblick auf die Ausübung weiterer Aktionärsrechte findet Ziffer II.9 dieser Einberufung auf Bevollmächtigte von Aktionären gleichermaßen Anwendung.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB), wenn weder ein Intermediär noch nach Artikel 53 SE-VO in Verbindung mit § 135 Abs. 8 AktG eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater oder ein geschäftsmäßig Handelnder zur Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigt wird.

Wird eine Vollmacht zur Stimmrechtsausübung an einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder einen geschäftsmäßig Handelnden erteilt, besteht kein Textformerfordernis; jedoch ist die Vollmachterklärung vom Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten. Sie muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Aktionäre, die einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder einen geschäftsmäßig Handelnden bevollmächtigen wollen, werden gebeten, sich mit dem Vollmachtnehmer über die Form der Vollmacht abzustimmen. Auch diese Personen können sich unter Einhaltung der genannten Fristen der Ausübung des Stimmrechts durch Briefwahl, wie unter Ziffer II.5 dieser Einberufung beschrieben oder Untervollmacht bedienen.

Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft einen oder mehrere dieser Bevollmächtigten zurückweisen.

Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht das Formular zu verwenden, welches die Gesellschaft hierfür bereithält. Ein Vollmachtformular befindet sich auch auf der Anmeldebestätigung, die dem Aktionär nach erfolgreicher Anmeldung übersandt wird. Zusätzlich wird ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht auf der Internetseite der Gesellschaft (https://ir.hellofreshgroup.com/hv) zum Download bereitgehalten.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung müssen der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache spätestens bis zum Ablauf des Montags, 1. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ), per Post oder im Wege der elektronischen Kommunikation unter einer der folgenden Adressen zugehen:

 

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Postfach 820335
81803 München
Deutschland

E-Mail: anmeldestelle@hce-consult.de

Über das Eventportal unter https://ir.hellofreshgroup.com/hv.

Ein Bevollmächtigter kann die Hauptversammlung über das Eventportal nur verfolgen, wenn er vom Vollmachtgeber den mit der Anmeldebestätigung versendeten Zugangscode erhält. Intermediären, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberatern oder geschäftsmäßig Handelnden, die eine Mehrzahl von Aktionären vertreten, wird empfohlen, sich im Vorfeld der Hauptversammlung hinsichtlich der Ausübung des Stimmrechts mit der Gesellschaft unter der oben genannten Kontaktadresse in Verbindung zu setzen.

7.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Darüber hinaus bietet die Gesellschaft ihren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte Personen als weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen; sie können die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Dabei ist zu beachten, dass die Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nur zu denjenigen Punkten der Tagesordnung ausüben können, zu denen Aktionäre eindeutige Weisung erteilen und dass die Stimmrechtsvertreter weder im Vorfeld noch während der Hauptversammlung Weisungen zu Verfahrensanträgen entgegennehmen. Ebensowenig nehmen die Stimmrechtsvertreter Weisungen zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen entgegen.

Die Erteilung einer solchen Vollmacht mit Weisungen an die Stimmrechtsvertreter ist im Vorfeld der Hauptversammlung mittels des Vollmacht- und Weisungsformulars möglich, das die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre auf der Anmeldebestätigung zur Hauptversammlung erhalten. Ein entsprechendes Formular steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft (https://ir.hellofreshgroup.com/hv) zum Download bereit.

Die Erteilung, die Änderung und der Widerruf von Stimmrechtsvollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache spätestens bis zum Ablauf des Montags, 1. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ), per Post oder im Wege der elektronischen Kommunikation (per E-Mail) unter einer der folgenden Adressen zugehen:

 

HCE Consult AG
Anmeldestelle HelloFresh SE
Postfach 820335
81803 München
Deutschland

E-Mail: anmeldestelle@hce-consult.de

Die Erteilung, die Änderung und der Widerruf von Stimmrechtsvollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können ab dem 12. Mai 2026, auch unter Nutzung des passwortgeschützten Eventportals auf der Internetseite der Gesellschaft (https://ir.hellofreshgroup.com/hv) erfolgen. Auf diesem Wege können die Erteilung, die Änderung und der Widerruf von Stimmrechtsvollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft noch während der Hauptversammlung erfolgen.

8.

Übermittlung von Informationen durch Intermediäre als ISO20022-XML-Datei

Gemäß § 67c Abs. 1 und Abs. 2 Satz 3 AktG in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 und 3 sowie Art. 9 Abs. 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 können Informationen zur Hauptversammlung, die gemäß ISO 20022 aufgebaut sind, auch als ISO20022-XML-Datei, an die unter II.3 genannte Adresse übermittelt werden.

9.

Weitere Rechte der Aktionäre

a)

Anträge von Aktionären auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß Artikel 56 SE-VO in Verbindung mit § 50 Abs. 2 SE-Ausführungsgesetz, § 122 Abs. 2 AktG

Gemäß Artikel 56 Satz 3 SE-VO in Verbindung mit § 50 Abs. 2 SE-Ausführungsgesetz und § 122 Abs. 2 AktG können ein oder mehrere Aktionäre, deren Anteile zusammen fünf Prozent des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 (dies entspricht 500.000 Aktien) erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Auf Antrag nach § 122 Abs. 2 Satz 1 AktG kann die Hauptversammlung auch die nach § 87a Abs. 1 Satz 2 Nummer 1 AktG festgelegte Maximalvergütung für den Vorstand herabsetzen (§ 87 Abs. 4 AktG).

Ein solches Ergänzungsverlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung zugehen, wobei der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind, also bis zum Ablauf des Samstags, 2. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ). Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt.

Etwaige Ergänzungsverlangen können an nachfolgende Adresse gerichtet werden:

 

HelloFresh SE
– Vorstand –
Prinzenstraße 89
10969 Berlin

Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekanntgemacht werden – unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekanntgemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unverzüglich auf der Internetseite der Gesellschaft (https://ir.hellofreshgroup.com/hv) zugänglich gemacht und den Aktionären nach Artikel 53 SE-VO in Verbindung mit § 125 Abs. 1 Satz 3 AktG mitgeteilt.

b)

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß Artikel 53 SE-VO in Verbindung mit § 126 Abs. 1 AktG bzw. §§ 126, 127 AktG

Jeder Aktionär hat das Recht, Gegenanträge zu den Vorschlägen von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung zu stellen sowie Vorschläge zur Wahl des Abschlussprüfers (Tagesordnungspunkt 5) und zur Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats zu machen. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Die vorstehende Tagesordnung der Hauptversammlung am 2. Juni 2026 sieht keine Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern vor.

Gegenanträge und Wahlvorschläge, die der Gesellschaft unter der nachstehend angegebenen Adresse mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, wobei der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind, also spätestens bis zum Ablauf des Montags, 18. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), zugegangen sind, werden einschließlich des Namens des Aktionärs sowie einer etwaigen Begründung des Aktionärs und/oder Stellungnahme der Verwaltung unverzüglich über die Internetseite der Gesellschaft (https://ir.hellofreshgroup.com/hv) zugänglich gemacht.

In § 126 Abs. 2 AktG nennt das Gesetz Gründe, bei deren Vorliegen ein Gegenantrag oder Wahlvorschlag und dessen etwaige Begründung nicht über die Internetseite zugänglich gemacht werden müssen. Diese Gründe sind auf der Internetseite der Gesellschaft (https://ir.hellofreshgroup.com/hv) beschrieben. Eine etwaige Begründung braucht insbesondere dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.

Wahlvorschläge von Aktionären brauchen überdies nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie nicht den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person sowie bei einem Vorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthalten (Artikel 53 SE-VO in Verbindung mit § 127 Satz 3 AktG).

Für die Übermittlung von Gegenanträgen und Wahlvorschlägen nebst etwaiger Begründung sind ausschließlich folgende Adressen maßgeblich:

 

HelloFresh SE
– Rechtsabteilung –
Prinzenstraße 89
10969 Berlin

E-Mail: cr@hellofresh.com

Anderweitig adressierte Gegenanträge oder Wahlvorschläge werden nicht zugänglich gemacht. Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft nachzuweisen. Elektronisch zur Hauptversammlung zugeschaltete Aktionäre können zudem Gegenanträge und Wahlvorschläge im Wege der Videokommunikation in der Versammlung stellen.

c)

Recht zur Einreichung von Stellungnahmen gemäß Artikel 53 SE-VO in Verbindung mit § 130a Abs. 1 bis 4 AktG

Ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre haben gemäß § 130a Abs. 1 bis 4 AktG das Recht, vor der Hauptversammlung Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung in Textform im Wege elektronischer Kommunikation über das passwortgeschützte Eventportal unter https://ir.hellofreshgroup.com/hv einzureichen.

Stellungnahmen sind in Textform im vorgesehenen Textfeld des Eventportals einzureichen und dürfen 10.000 Zeichen (inklusive Leerzeichen) nicht überschreiten. Mit dem Einreichen erklärt sich der Aktionär bzw. sein Bevollmächtigter damit einverstanden, dass die Stellungnahme unter Nennung seines Namens im passwortgeschützten Eventportal zugänglich gemacht wird.

Die Stellungnahmen sind bis spätestens fünf Tage vor der Versammlung, also bis spätestens zum Ablauf des Mittwochs, 27. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), einzureichen. Eingereichte Stellungnahmen werden, soweit nicht ausnahmsweise von einer Zugänglichmachung nach § 130a Abs. 3 Satz 4 AktG abgesehen werden darf, bis spätestens vier Tage vor der Hauptversammlung, also bis spätestens zum Ablauf des 28. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), im passwortgeschützten Eventportal zugänglich gemacht. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls im Eventportal veröffentlicht.

Für Auskunftsverlangen und Widersprüche sowie Gegenanträge und Wahlvorschläge gilt dagegen das in dieser Einberufung jeweils gesondert beschriebene Verfahren. Es wird darauf hingewiesen, dass Auskunftsverlangen, Widersprüche, Gegenanträge oder Wahlvorschläge, die in einer Stellungnahme enthalten sind, aber nicht wie in dieser Einberufung beschrieben eingereicht wurden, unberücksichtigt bleiben.

d)

Rederecht gemäß Artikel 53 SE-VO in Verbindung mit § 130a Abs. 5 und 6 AktG

Zur Hauptversammlung ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre bzw. deren Bevollmächtigte, die elektronisch zu der virtuellen Hauptversammlung zugeschaltet sind, haben in der Hauptversammlung ein Rederecht, das im Wege der Videokommunikation ausgeübt wird. Ab Beginn der Hauptversammlung wird über das passwortgeschützte Eventportal unter https://ir.hellofreshgroup.com/hv die Funktion für die Wortmeldung und die Antragstellung aktiviert, über die ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre bzw. deren Bevollmächtigte ihren Redebeitrag bzw. Antrag anmelden können. Das Rederecht umfasst insbesondere auch das Recht, Anträge und Wahlvorschläge nach § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AktG zu stellen sowie das in der Hauptversammlung bestehende und im folgenden Abschnitt beschriebene Auskunftsrecht geltend zu machen.

Das Rederecht kann auch von bevollmächtigten Dritten eines Aktionärs ausgeübt werden. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter üben das Rederecht nicht für die sie bevollmächtigenden Aktionäre aus.

Für die elektronische Zuschaltung im Wege der Videokommunikation benötigen Aktionäre oder deren Bevollmächtigte einen Internetzugang sowie ein entsprechendes Endgerät (z.B. Laptop, PC, Smartphone oder Tablet, jeweils mit Kamera und Mikrofon, auf die vom Browser aus zugegriffen werden kann).

Personen, die sich über das passwortgeschützte Eventportal für einen Redebeitrag bzw. eine Antragstellung angemeldet haben, werden im Eventportal für ihren Redebeitrag bzw. ihre Antragstellung freigeschaltet. Die Gesellschaft behält sich vor, die Funktionsfähigkeit der Videokommunikation zwischen Aktionär bzw. Bevollmächtigtem und Gesellschaft in der Versammlung und vor dem Redebeitrag bzw. der Antragstellung zu überprüfen und diese zurückzuweisen, sofern die Funktionsfähigkeit nicht sichergestellt ist.

Gemäß § 16 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft kann der Versammlungsleiter die Reihenfolge der Redebeiträge bestimmen und ist gemäß § 16 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft ermächtigt, das Rederecht zeitlich angemessen zu beschränken. Er kann dabei insbesondere Beschränkungen der Redezeit, der Fragezeit oder der zusammengenommenen Rede- und Fragezeit sowie den angemessenen zeitlichen Rahmen für den ganzen Hauptversammlungsverlauf, für einzelne Gegenstände der Tagesordnung und für einzelne Redner zu Beginn oder während des Verlaufs der Hauptversammlung angemessen festlegen; das schließt insbesondere auch die Möglichkeit ein, erforderlichenfalls die Wortmeldeliste vorzeitig zu schließen und den Schluss der Debatte anzuordnen.

e)

Auskunftsrecht gemäß Artikel 53 SE-VO in Verbindung mit §§ 131, 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AktG

Für Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet haben, besteht im Zusammenhang mit der Hauptversammlung das Recht, im Wege der elektronischen Kommunikation vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Diese Auskunftspflicht des Vorstandes erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.

Ist einem Aktionär wegen seiner Eigenschaft als Aktionär eine Auskunft außerhalb der Hauptversammlung gegeben worden, so ist sie jedem anderen Aktionär auf dessen Verlangen in der Hauptversammlung zu geben, auch wenn sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung nicht erforderlich ist. Jeder elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschaltete Aktionär kann ein solches Verlangen im Wege der elektronischen Kommunikation übermitteln.

Unter bestimmten, in § 131 Abs. 3 AktG näher ausgeführten Voraussetzungen darf der Vorstand die Auskunft verweigern. Eine ausführliche Darstellung der Voraussetzungen, unter denen der Vorstand die Auskunft verweigern darf, findet sich auf der Internetseite der Gesellschaft (https://ir.hellofreshgroup.com/hv).

Eine Einreichung von Fragen im Vorfeld der Hauptversammlung ist nicht möglich. Auskunftsverlangen dürfen Bestandteil eines Redebeitrags nach Ziffer II.9.d) sein. Es ist vorgesehen, dass der Versammlungsleiter gemäß § 131 Abs. 1f AktG festlegen wird, dass das Auskunftsrecht ausschließlich über die von der Gesellschaft angebotene Videokommunikation im passwortgeschützten Eventportal auszuüben ist, womit zur Ausübung eine elektronische Zuschaltung der Aktionäre zur Hauptversammlung erforderlich ist. Die Ausübung erfordert, dass jeder Aktionär oder sein Bevollmächtigter zuvor über die im passwortgeschützten Eventportal vorgesehene Wortmeldefunktion eine Wortmeldung abgibt. Dies ist ausschließlich ab kurz vor Beginn der Hauptversammlung bis zu dem vom Versammlungsleiter festgelegten Zeitpunkt möglich. Eine anderweitige Einreichung von Fragen im Wege der elektronischen oder sonstigen Kommunikation ist weder vor noch während der Hauptversammlung vorgesehen.

Das Auskunftsrecht kann auch von bevollmächtigten Dritten eines Aktionärs ausgeübt werden. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter üben das Auskunftsrecht nicht für die sie bevollmächtigenden Aktionäre aus.

Die Gesellschaft behält sich vor, die Funktionsfähigkeit der Videokommunikation zwischen Aktionär bzw. Bevollmächtigtem und Gesellschaft in der Versammlung zuvor zu überprüfen und die Wortmeldung zurückzuweisen, sofern die Funktionsfähigkeit nicht sichergestellt ist.

Gemäß § 16 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft kann der Versammlungsleiter die Reihenfolge der Redebeiträge bestimmen und ist gemäß § 16 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft ermächtigt, das Fragerecht zeitlich angemessen zu beschränken. Er kann dabei insbesondere Beschränkungen der Redezeit, der Fragezeit oder der zusammengenommenen Rede- und Fragezeit sowie den angemessenen zeitlichen Rahmen für den ganzen Hauptversammlungsverlauf, für einzelne Gegenstände der Tagesordnung und für einzelne Redner zu Beginn oder während des Verlaufs der Hauptversammlung angemessen festlegen; das schließt insbesondere auch die Möglichkeit ein, erforderlichenfalls die Wortmeldeliste vorzeitig zu schließen und den Schluss der Debatte anzuordnen.

Zu allen vom Vorstand gegebenen Antworten steht den Aktionären in der Hauptversammlung ein Nachfragerecht gem. § 131 Abs. 1d AktG zu. Für dieses Nachfragerecht gelten die vorstehenden Ausführungen entsprechend, insbesondere in Bezug auf die zeitlich angemessene Beschränkung durch den Versammlungsleiter.

f)

Weitergehende Erläuterungen

Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach Artikel 56 und 53 SE-VO in Verbindung mit § 50 Abs. 2 SE-Ausführungsgesetz in Verbindung mit § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, §§ 127, 131 Abs. 1, § 130a, § 118a AktG stehen auf der Internetseite der Gesellschaft (https://ir.hellofreshgroup.com/hv) zur Verfügung.

10.

Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung

Die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre der Gesellschaft und ihre Bevollmächtigten können sich elektronisch zur Hauptversammlung zuschalten und die gesamte Hauptversammlung am Dienstag, den 2. Juni 2026, ab 10:00 Uhr (MESZ) nach Eingabe der Zugangsdaten im passwortgeschützten Eventportal auf der Internetseite der Gesellschaft (https://ir.hellofreshgroup.com/hv) verfolgen.

Für die Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung sowie zur Nutzung des Eventportals und zur Ausübung von Aktionärsrechten sind eine Internetverbindung und ein internetfähiges Endgerät erforderlich. Um die Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung optimal wiedergeben zu können, wird eine stabile Internetverbindung mit einer ausreichenden Übertragungsgeschwindigkeit empfohlen.

Für den Zugang zum Eventportal benötigen Aktionäre ihre Anmeldebestätigung, die ihnen nach ordnungsgemäßer Anmeldung übermittelt wird. Auf dieser Anmeldebestätigung befinden sich individuelle Zugangsdaten, mit denen sich Aktionäre im Eventportal anmelden können.

Weitere Einzelheiten zum Eventportal werden den Aktionären zusammen mit ihrer Anmeldebestätigung mitgeteilt sowie auf der Internetseite der Gesellschaft (https://ir.hellofreshgroup.com/hv) zur Verfügung gestellt.

Die Gesellschaft kann keine Gewähr für die Funktionsfähigkeit und ständige Verfügbarkeit der in Anspruch genommenen Internetdienste, der in Anspruch genommenen Netzelemente Dritter, der Bild- und Tonübertragung sowie für die jederzeitige Verfügbarkeit des Eventportals übernehmen. Die Gesellschaft empfiehlt den Aktionären daher, frühzeitig von den oben genannten Möglichkeiten, insbesondere zur Ausübung des Stimmrechts, Gebrauch zu machen.

11.

Widerspruch gegen Beschlüsse

Den elektronisch zur Hauptversammlung zugeschalteten Aktionären wird ein Recht zum Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung im Wege elektronischer Kommunikation eingeräumt. Der Widerspruch ist bis zum Ende der Hauptversammlung über das Eventportal unter https://ir.hellofreshgroup.com/hv im Wege der elektronischen Kommunikation zu Protokoll des Notars zu erklären.

Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können keine Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu Protokoll des die Hauptversammlung beurkundenden Notars erklären.

12.

Veröffentlichungen auf der Internetseite

Ab Einberufung und während der Dauer der Hauptversammlung sind neben dieser Einberufung die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen, Formulare und weitere Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft (https://ir.hellofreshgroup.com/hv) abrufbar.

Etwaige im Sinne der vorgenannten Fristen rechtzeitig bei der Gesellschaft eingehende und veröffentlichungspflichtige Gegenanträge, Wahlvorschläge und Ergänzungsverlangen von Aktionären werden ebenfalls über die oben genannte Internetseite zugänglich gemacht werden. Dort sind zudem die Informationen gemäß § 125 AktG i.V.m. der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 der Kommission vom 3. September 2018 zur Festlegung von Mindestanforderungen zur Umsetzung der Bestimmungen der Richtlinie 2007/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Identifizierung der Aktionäre, die Informationsübermittlung und die Erleichterung der Ausübung der Aktionärsrechte zu finden.

Nach der Hauptversammlung werden die Abstimmungsergebnisse unter der oben genannten Internetadresse bekanntgegeben. Dort finden sich auch Hinweise zur Erteilung einer Bestätigung über die Stimmenzählung gemäß § 129 Abs. 5 AktG, die der Abstimmende innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptversammlung verlangen kann.

Diese Einladung wurde solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten.

13.

Information zum Datenschutz für Aktionäre

Verantwortlicher im Sinne von Artikel 4 Nr. 7 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) („DSGVO“), der über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten entscheidet, ist:

 

HelloFresh SE
Prinzenstraße 89
10969 Berlin
Tel.: +49 (0) 160 9638 2504
E-Mail: cr@hellofresh.com

Den Datenschutzbeauftragten der Gesellschaft erreichen Aktionäre (auch für Fragen zum Datenschutz) wie folgt:

 

HelloFresh SE
– Datenschutzbeauftragter –
Prinzenstraße 89
10969 Berlin
E-Mail: datenschutz@hellofresh.de

Im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Hauptversammlung werden regelmäßig folgende Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet:

•

Vor- und Nachname, Titel, Anschrift, E-Mail-Adresse;

•

Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Anmeldebestätigung, einschließlich der Zugangsdaten zur virtuellen Hauptversammlung;

•

Bei einem von einem Aktionär etwaig benannten Stimmrechtsvertreter auch dessen personenbezogene Daten (insbesondere dessen Name und Wohnort);

•

Bei Kontaktaufnahme mit der Gesellschaft zudem diejenigen personenbezogenen Daten, die erforderlich sind, um etwaige Anliegen zu beantworten (etwa die von Aktionären oder ihren Vertretern angegebenen Kontaktdaten, wie zum Beispiel Telefonnummern und E-Mailadressen); sowie

•

Informationen zu Präsenz, Anträgen, Fragen, Wahlvorschlägen und Verlangen von Aktionären.

Im Falle von zugänglich zu machenden Gegenanträgen, Wahlvorschlägen und Ergänzungsverlangen werden diese einschließlich des Namens des Aktionärs zudem im Internet veröffentlicht unter:

 

https://ir.hellofreshgroup.com/hv

Im Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und Aktionärsvertretern zur Verfügung gestellt, namentlich über das Teilnehmerverzeichnis. Das Teilnehmerverzeichnis kann von Aktionären und Aktionärsvertretern bis zu zwei Jahre nach der Hauptversammlung (Artikel 53 SE-VO in Verbindung mit § 129 Abs. 4 Satz 2 AktG) eingesehen werden.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten sind gemäß Artikel 6 Abs. 1 lit. c DSGVO in Verbindung mit Artikel 53 SE-VO die Vorschriften des AktG, insbesondere §§ 118 ff. AktG, um die Hauptversammlung vorzubereiten, durchzuführen und nachzubereiten sowie um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Zusammenhang mit der Hauptversammlung zu ermöglichen. Zudem erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Artikel 6 Abs. 1 lit. f DSGVO aufgrund des berechtigten Interesses der Gesellschaft an der ordnungsgemäßen Durchführung der Hauptversammlung einschließlich der Ermöglichung der Ausübung von Aktionärsrechten sowie der Kommunikation mit den Aktionären.

Die Dienstleister der Gesellschaft, die zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung im Wege der Auftragsverarbeitung eingesetzt werden, erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft.

Die Gesellschaft beziehungsweise die damit beauftragten Dienstleister erhalten die personenbezogenen Daten eines Aktionärs in der Regel über die Anmeldestelle von dem Intermediär, den der Aktionär mit der Verwahrung seiner Aktien der Gesellschaft beauftragt hat (sogenannte Depotbank).

Für die im Zusammenhang mit der Hauptversammlung erfassten Daten beträgt die Speicherdauer regelmäßig bis zu drei Jahre, soweit nicht gesetzliche Nachweis- und Aufbewahrungsvorschriften die Gesellschaft zu einer weiteren Speicherung verpflichten oder die Gesellschaft ein berechtigtes Interesse an der Speicherung hat, etwa im Falle gerichtlicher oder außergerichtlicher Streitigkeiten aus Anlass der Hauptversammlung. Nach Ablauf des entsprechenden Zeitraums werden die personenbezogenen Daten gelöscht.

Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen haben Aktionäre mit Blick auf ihre personenbezogenen Daten beziehungsweise deren Verarbeitung Rechte auf Auskunft (Artikel 15 DSGVO), Berichtigung (Artikel 16 DSGVO), Löschung (Artikel 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO) und auf Widerspruch (Artikel 21 DSGVO). Ferner haben die Aktionäre ein Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DSGVO.

Diese Rechte können Aktionäre gegenüber der Gesellschaft unentgeltlich geltend machen, indem sie den oben genannten Datenschutzbeauftragten der Gesellschaft kontaktieren.

Zudem steht den Aktionären ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Artikel 77 DSGVO zu.

Die für die Gesellschaft zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde ist:

 

Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Alt-Moabit 59-61
10555 Berlin
Telefon: +49 (0) 30 13889-0
E-Mail: mailbox@datenschutz-berlin.de

 

Berlin, im April 2026

HelloFresh SE

Der Vorstand



22.04.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.


Sprache: Deutsch
Unternehmen: HelloFresh SE
Prinzenstraße 89
10969 Berlin
Deutschland
E-Mail: ir@hellofresh.com
Internet: https://ir.hellofreshgroup.com/de
ISIN: DE000A161408

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2313186  22.04.2026 CET/CEST

FY 2025: HelloFresh SE erzielt weiterhin starkes AEBITDA-Ergebnis, Effizienzprogramm macht deutliche Fortschritte

FY 2025: HelloFresh SE erzielt weiterhin starkes AEBITDA-Ergebnis, Effizienzprogramm macht deutliche Fortschritte

HelloFresh SE / Schlagwort(e): Jahresergebnis
FY 2025: HelloFresh SE erzielt weiterhin starkes AEBITDA-Ergebnis, Effizienzprogramm macht deutliche Fortschritte

18.03.2026 / 07:02 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


FY 2025: HelloFresh SE erzielt weiterhin starkes AEBITDA-Ergebnis, Effizienzprogramm macht deutliche Fortschritte

  • Die HelloFresh-Gruppe erzielt im Geschäftsjahr 2025 einen Umsatz von ca. €6,8 Mrd., was einem währungsbereinigten Rückgang von (9,0) % entspricht (FY 2024: €7,7 Mrd.)
  • Effizienzprogramm verläuft planmäßig: ~80 % der Effizienzmaßnahmen wurden bis Ende 2025 umgesetzt
  • Das AEBITDA der Gruppe beläuft sich auf €422,8 Mio., ein währungsbereinigter Anstieg um 14 % gegenüber dem Vorjahr (FY 2024: €399,4 Mio.)
  • Starke AEBITDA-Entwicklung in der Produktkategorie Kochboxen mit einer Marge von 13,5 % im Geschäftsjahr 2025 (FY 2024: 9,8 %)
  • Umfang des Produktinvestitionsprogramms wird moderat erhöht

 

Berlin, 18. März 2026 – Die HelloFresh SE („HelloFresh“ oder „Gesellschaft“) hat heute ihre Finanzergebnisse für das vierte Quartal und das Gesamtjahr 2025 veröffentlicht. Außerdem hat die Gesellschaft Updates zum aktuellen Stand des Effizienzprogramms und der Strategie zur Produktverbesserung gegeben sowie ihre Prognose für 2026 veröffentlicht.

Der Umsatz der HelloFresh-Gruppe belief sich im Jahr 2025 auf rund €6,8 Mrd., was einem währungsbereinigten Rückgang von (9,0) % gegenüber dem Vorjahr entspricht (FY 2024: €7,7 Mrd.). Die Produktkategorie Kochboxen verbesserte ihre Performance das vierte Quartal in Folge, in dem sich der währungsbereinigte Umsatzrückgang stetig verlangsamte. Stammkunden trugen im Laufe des Jahres einen steigenden Anteil an den Bestellungen und zum Gesamtumsatz bei. Diese Entwicklung reflektiert die Fokussierung auf einen hochwertigen Kundenstamm anstelle der Anzahl an Bestellungen. Am Ende des vierten Quartals 2025 wurde die Mehrheit der Bestellungen von Kunden aufgegeben, die zuvor bereits mehr als 50 Boxen bezogen hatten.

Der Umsatz in der Produktkategorie Fertiggerichte („Ready-to-Eat“, „RTE“) ging im Jahr 2025 währungsbereinigt um (1,4) % auf €2,0 Mrd. zurück (FY 2024: €2,0 Mrd.). Regulatorisch bedingte operative und produktionstechnische Engpässe auf dem US-Markt, die inzwischen behoben wurden, wirkten sich vorübergehend negativ auf die Kundenbindung aus. Das RTE-Geschäft in den Märkten Kanada, Europa und Australien, die von diesen Herausforderungen nicht betroffen waren, entwickelte sich planmäßig und verzeichnete ein starkes Wachstum gegenüber dem Vorjahr.

Starke AEBITDA-Marge in der Produktkategorie Kochboxen 

Die Gesellschaft erzielte ein bereinigtes EBITDA („AEBITDA“) von €422,8 Mio. in der Berichtswährung, was einem währungsbereinigten Anstieg von ca. 14 % gegenüber dem Vorjahr entspricht (FY 2024: €399,4 Mio.) und innerhalb der jüngsten Prognose von €415 Mio. bis €465 Mio. liegt. Die Produktkategorie Kochboxen erzielte eine starke AEBITDA-Marge von 13,5 % (FY  2024: 9,8 %). Die vorgenannten Herausforderungen im US-amerikanischen RTE-Geschäft führten vor allem im ersten Halbjahr 2025 zu vorübergehend höheren Kosten. Infolgedessen belief sich die AEBITDA-Marge für die Produktkategorie RTE auf negativ (1,2) % (FY 2024: 1,6 %), wodurch der Einfluss der starken AEBITDA-Entwicklung im Kochboxen-Geschäft auf die Profitabilität der Gruppe überlagert wurde. Sequentielle Verbesserungen in der zweiten Hälfte des Jahres 2025 führten im vierten Quartal 2025 zu einer RTE AEBITDA-Marge von 6,6 % (Q4 2024: 5,3 %). Der Free Cashflow der Gruppe nach Leasingzahlungen kehrte 2025 ins Positive zurück und belief sich auf €18,9 Mio. (FY  2024: – €23,6 Mio.).

Effizienzprogramm & Produktinvestitionen

Die starke AEBITDA-Entwicklung ist vor allem auf die deutlichen Fortschritte bei der Implementierung des Effizienzprogramms zurückzuführen. Bis Ende 2025 wurden bereits 80 % der geplanten Effizienzmaßnahmen erfolgreich umgesetzt und Einsparungen in Höhe von insgesamt €160 Mio. erzielt. Für 2026 rechnet HelloFresh mit zusätzlichen jährlichen Einsparungen in Höhe von €140 Mio.

Im Sommer 2025 startete HelloFresh das größte Produktinvestitionsprogramm in der Geschichte der Gesellschaft. Das „The Refresh“ genannte Programm erweitert die Produktvielfalt und -auswahl für die Kunden, verdoppelt die Anzahl der Rezepte in mehreren Märkten und steigert die Qualität der Zutaten. Positive Effekte auf mehrere wichtige Leistungskennzahlen, wie zum Beispiel auf die Kundenbindung und die Bestellraten, sind bereits erkennbar. Dies lässt sich unter anderem an einem deutlichen Anstieg des kumulierten Nettoumsatzes nach 20 Wochen je Neukundenakquise ablesen (H2 2025: +21 % vs. H2 2023; H2 2024: +7 % vs. H2 2023). Angesichts dieser positiven Entwicklungen hat die Gesellschaft entschieden, den Umfang ihrer Produktinvestitionen moderat zu erhöhen. Finanziert wird dies durch die bereits erwähnten Effiziengewinne sowie – zu einem kleineren Anteil – durch vorsichtige Preiserhöhungen.

Dominik Richter, CEO von HelloFresh sagte: „Vor zwei Jahren haben wir eine wohlüberlegte Entscheidung getroffen. Echtes Wachstum braucht ein solides Fundament – deshalb haben wir ein 300-Millionen-Euro-Effizienzpaket geschnürt und die Umsetzung zur obersten Priorität erklärt. Die Logik dahinter ist einfach: Effizienz schafft Margenspielraum, Margen finanzieren Produktinvestitionen, ein besseres Produkt stärkt die Kundenbindung – und genau diese Bindung ist der Schlüssel zu nachhaltigem, profitablem Wachstum. Dieser Wachstumsmotor ist jetzt angesprungen.“

Prognose für 2026

Für das Geschäftsjahr 2026 prognostiziert die Gruppe einen währungsbereinigten Umsatzrückgang von etwa (3) % bis (6) %. Zum Jahresbeginn sieht die Gesellschaft eine weiterhin positive Entwicklung im Bereich Kochboxen, entsprechend dem Trend des Jahres 2025. Im Bereich RTE sind operative Engpässe zwar behoben, Nachwirkungen auf die Kundenbindung und geringere Neukundenakquiseraten belasten jedoch weiterhin die Performance.

Die Gruppe erwartet für 2026 ein währungsbereinigtes AEBITDA zwischen €375 Mio. und €425 Mio. Diese AEBITDA-Prognose berücksichtigt die erwarteten Absatzmengen und deren Einfluss auf das Ergebnis in den verschiedenen Produktkategorien, ebenso wie die Fortschritte des Effizienzprogramms (einschließlich des planmäßigen Rückzugs aus den Märkten Italien und Spanien), laufende Produktinvestitionen und die einmaligen Beeinträchtigungen durch extremes Winterwetter im ersten Quartal 2026. Unter Berücksichtigung all dieser Faktoren werden die Wettereinflüsse der Hauptgrund für den erwarteten Rückgang des währungsbereinigten AEBITDA im Jahr 2026 im Vergleich zum Vorjahr sein.

 

Kennzahlen

 

HelloFresh-Gruppe

  Q4 2025 Q4 2024 YoY FY 2025 FY 2024 YoY
Anzahl der Bestellungen (in Mio.) 23,08 26,29 (12,2%) 100,53 114,63 (12,3%)
Anzahl der Mahlzeiten 1 (in Mio.) 194,4 220,7 (11,9%) 851,6 965,5 (11,8%)
Durchschnittlicher Bestellwert (EUR)
(ohne Einzelhandel)
66,6 68,4 (2,7%) 66,8 66,5 0,4%
Durchschnittlicher Bestellwert bei konstanten Wechselkursen (EUR)
(ohne Einzelhandel)
70,7 68,4 3,4% 68,8 66,5 3,5%

 

Nordamerika

  Q4 2025 Q4 2024 YoY FY 2025 FY 2024 YoY
Anzahl der Bestellungen (in Mio.) 11,82 14,17 (16,6%) 53,66 64,67 (17,0%)
Anzahl der Mahlzeiten 1 (in Mio.) 93,1 110,2 (15,6%) 427,9 511,1 (16,3%)
Durchschnittlicher Bestellwert (EUR)
(ohne Einzelhandel)
78,1 81,5 (4,1%) 78,3 77,9 0,6%
Durchschnittlicher Bestellwert bei konstanten Wechselkursen (EUR)
(ohne Einzelhandel)
85,1 81,5 4,5% 81,6 77,9 4,8%

 

International

  Q4 2025 Q4 2024 YoY FY 2025 FY 2024 YoY
Anzahl der Bestellungen (in Mio.) 11,26 12,11 (7,1%) 46,87 49,96 (6,2%)
Anzahl der Mahlzeiten (in Mio.) 101,4 110,5 (8,2%) 423,7 454,4 (6,8%)
Durchschnittlicher Bestellwert (EUR)
(ohne Einzelhandel)
54,4 53,1 2,5% 53,6 51,8 3,4%
Durchschnittlicher Bestellwert bei konstanten Wechselkursen (EUR)
(ohne Einzelhandel)
55,7 53,1 4,8% 54,3 51,8 4,7%

1 Ohne The Pets Table und die Nahrungsergänzungsmittel von Factor US.

Operative Kennzahlen

 

HelloFresh-Gruppe

  Q4 2025 Q4 2024 YoY FY 2025 FY 2024 YoY
Umsatzerlöse(in EUR Mio.) 1.549,0 1.808,5 (14,4%) 6.760,8 7.661,3 (11,8%)
Umsatzerlöse auf Basis konstanter Wechselkurse (in EUR Mio.) 1.646,3 1.808,5 (9,0%) 6.971,4 7.661,3 (9,0%)
Deckungsbeitrag 1 (in EUR Mio.) 432,1 357,2 20,9% 1.706,5 1.793,4 (4,8%)
Deckungsbeitrag 1 (in % der Umsatzerlöse) 27,9% 19,8% 8,1pp 25,2% 23,4% 1,8pp
Deckungsbeitrag 1
(ohne Wertminderungen) (in EUR Mio.)
438,3 490,2 (10,6%) 1.812,6 1.974,9 (8,2%)
Deckungsbeitrag 1
(ohne Wertminderungen)
(in % der Umsatzerlöse)
28,3% 27,1% 1,2pp 26,8% 25,8% 1,0pp
AEBITDA (in EUR Mio.) 166,0 164,3 1,0% 422,8 399,4 5,8%
AEBITDA (in % der Umsatzerlöse) 10,7% 9,1% 1,6pp 6,3% 5,2% 1,0pp
AEBIT (ohne Wertminderungen)
(in EUR Mio.)
103,9 95,2 9,2% 181,5 135,9 33,6%
AEBIT (ohne Wertminderungen)
(in % des Umsatzes)
6,7% 5,3% 1,4pp 2,7% 1,8% 0,9pp

 

Nordamerika

  Q4 2025 Q4 2024 YoY FY 2025 FY 2024 YoY
Umsatzerlöse 2 (in EUR Mio.) 924,4 1.154,7 (19,9%) 4.207,1 5.035,8 (16,5%)
Umsatzerlöse 2 auf Basis konstanter Wechselkurse (in EUR Mio.) 1.006,9 1.154,7 (12,8%) 4.381,6 5.035,8 (13,0%)
Deckungsbeitrag 1 (in EUR Mio.) 310,1 228,8 35,6% 1.196,0 1.245,7 (4,0%)
Deckungsbeitrag 1 (in % der Umsatzerlöse) 33,0% 19,6% 13,3pp 28,1% 24,5% 3,5pp
Deckungsbeitrag 1
(ohne Wertminderungen) (in EUR Mio.)
312,0 352,8 (11,6%) 1.299,9 1.415,0 (8,1%)
Deckungsbeitrag 1
(ohne Wertminderungen)
(in % der Umsatzerlöse)
33,2% 30,3% 2,9pp 30,5% 27,9 % 2,6pp
AEBITDA (in EUR Mio.) 138,2 136,3 1,4% 385,3 368,8 4,5%
AEBITDA (in % der Umsatzerlöse) 14,7% 11,7% 3,0pp 9,0% 7,3% 1,8pp
AEBIT (ohne Wertminderungen)
(in EUR Mio.)
117,7 106,2 10,7% 294,9 248,7 18,6%
AEBIT (ohne Wertminderungen)
(in % des Umsatzes)
12,7% 9,2% 3,5pp 7,0% 4,9% 2,1pp

 

International

  Q4 2025 Q4 2024 YoY FY 2025 FY 2024 YoY
Umsatzerlöse 2 (in EUR Mio.) 624,6 653,8 (4,5%) 2.553,7 2.625,5 (2,7%)
Umsatzerlöse 2 auf Basis konstanter Wechselkurse (in EUR Mio.) 639,4 653,8 (2,2%) 2.589,8 2.625,5 (1,4%)
Deckungsbeitrag 1 (in EUR Mio.) 149,1 145,3 2,6% 599,8 613,7 (2,3%)
Deckungsbeitrag 1 (in % der Umsatzerlöse) 23,2% 21,9% 1,4pp 23,0% 23,0% 0,0pp
Deckungsbeitrag 1
(ohne Wertminderungen) (in EUR Mio.)
153,4 154,2 (0,5%) 602,0 625,9 (3,8%)
Deckungsbeitrag 1
(ohne Wertminderungen)
(in % der Umsatzerlöse)
23,9% 23,2% 0,7pp 23,1% 23,5% (0,4pp)
AEBITDA (in EUR Mio.) 74,0 68,7 7,7% 209,3 186,8 12,0%
AEBITDA (in % der Umsatzerlöse) 11,5% 10,4% 1,2pp 8,0% 7,0% 1,0pp
AEBIT (ohne Wertminderungen)
(in EUR Mio.)
49,4 44,6 10,7% 117,2 95,5 22,8%
AEBIT (ohne Wertminderungen)
(in % des Umsatzes)
7,7% 6,7% 1,0pp 4,5% 3,6% 0,9pp

1  Ohne Aufwendungen für anteilsbasierte Vergütung.

2  Externe Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kundinnen und Kunden.

 

 

 

Produktgruppen

 

  Q4 2025 Q4 2024 YoY FY 2025 FY 2024 YoY
Konzern            
Umsatzerlöse 1 (in EUR Mio.)            
 Kochboxen 1.095,5 1.284,7 (14,7%) 4.701,6 5.529,2 (15,0%)
 Fertiggerichte 418,4 491,8 (14,9%) 1.921,6 2.031,7 (5,4%)
 Andere 2 35,0 32,0 9,4% 137,6 100,4 37,0%
Umsatzerlöse 1 auf Basis konstanter Wechselkurse (in EUR Mio.)            
 Kochboxen 1.153,4 1.284,7 (10,2%) 4.825,3 5.529,2 (12,7%)
 Fertiggerichte 454,7 491,8 (7,5%) 2.002,4 2.031,7 (1,4%)
 Andere 2 38,2 32,0 19,2% 143,7 100,4 43,1%
AEBITDA (in EUR Mio.)            
 Kochboxen 185,7 181,3 2,4% 634,2 542,3 17,0%
 Fertiggerichte 27,6 26,0 5,9% (23,6) 31,6 (174,8%)
 Andere 2 (1,0) (3,1) (69,0%) (16,0) (19,4) (17,4%)
 Holding (46,3) (39,8) 16,2% (171,8) (155,0) 10,8%
AEBITDA (in % der Umsatzerlöse)            
 Kochboxen 17,0% 14,1% 2,8pp 13,5% 9,8% 3,7pp
 Fertiggerichte 6,6% 5,3% 1,3pp (1,2%) 1,6% (2,8pp)
  Andere 2 (2,8%) (9,8%) 7,0pp (11,6%) (19,3%) 7,7pp
AEBIT (ohne Wertminderungen)
(in EUR Mio.)
           
 Kochboxen 148,6 136,3 9,0% 485,6 365,3 32,9%
 Fertiggerichte 19,5 16,8 16,2% (57,4) (2,8) n,a,
 Andere 2 (1,0) (3,1) (69,0%) (16,0) (19,4) (17,4%)
Holding (63,2) (54,8) 15,4% (230,7) (207,2) 11,3%
AEBIT (ohne Wertminderungen)
(in % der Umsatzerlöse)
           
 Kochboxen 13,6% 10,6% 3,0pp 10,3% 6,6% 3,7pp
 Fertiggerichte 4,7% 3,4% 1,2pp (3,0%) (0,1%) (2,8pp)
 Andere 2 (2,8%) (9,8%) 7,0pp (11,6%) (19,3%) 7,7pp

1 Externe Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kundinnen und Kunden.

2 Bezieht sich auf die Marken Good Chop und The Pets Table.

Vermögens- und Finanzlage des Konzerns

 

  Q4 2025 Q4 2024   FY 2025 FY 2024
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 1 (in EUR Mio.) 5,9 69,5   297,4 259,7
Free Cashflow 2 (in EUR Mio.) (56,7) 14,5   18,9 (23,6)
Free Cashflow je verwässerte Aktie 2
(in EUR Mio.)
(0,38) 0,09   0,11 (0,14)
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
(in EUR Mio.)
211,1 486,7   211,1 486,7

 

1 Der Konzern hat ab 2025 die Darstellung der gezahlten und erhaltenen Zinsen in der Konzern-Kapitalflussrechnung geändert. Die Vergleichsinformationen für den Vorjahreszeitraum wurden ebenfalls neu klassifiziert, um sie an die Darstellung des laufenden Jahres anzupassen.

2  Ab Dezember 2025 werden in unserer ausgewiesenen Kennzahl zum Free Cashflow auch Leasingzahlungen berücksichtigt. Unserer Ansicht nach vermittelt dies ein genaueres und vollständigeres Bild des Cashflow-Profils der Unternehmen. Die Vergleichszahlen wurden entsprechend angepasst.

 

Über HelloFresh

Die HelloFresh Gruppe ist ein globales, digital ausgerichtetes FMCG-Unternehmen und der weltweit führende Anbieter von Kochboxen. Die HelloFresh Gruppe bietet ihre Produkte unter acht verschiedenen Marken an und versorgt ihre Kundinnen und Kunden mit passenden, hochwertigen Lebensmitteln und Rezepten für unterschiedliche Anlässe. HelloFresh wurde im November 2011 in Berlin gegründet und ist in den USA, dem Vereinigten Königreich, Deutschland, den Niederlanden, Belgien, Luxemburg, Australien, Österreich, der Schweiz, Kanada, Neuseeland, Schweden, Frankreich, Dänemark, Norwegen und Irland tätig. HelloFresh SE ging im November 2017 an die Frankfurter Wertpapierbörse und wird derzeit im SDAX gehandelt. Die HelloFresh Gruppe hat Büros in Berlin, Saarbrücken, New York, Chicago, Boulder, London, Amsterdam, Sydney, Toronto, Auckland, Paris, Kopenhagen, Dublin und Breslau.

 

Pressekontakt  
   
Martin Becker
Corporate Communications Lead
HelloFresh Group
+49 (0) 176 1568 1127
mbec@hellofresh.com
www.hellofreshgroup.com
Investor Relations-Kontakt  
   
Daniel Álvarez
Head of Investor Relations
HelloFresh Group
+31 643 554 932
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Diese Pressemitteilung kann bestimmte zukunftsgerichtete Aussagen, Schätzungen, Ansichten und Prognosen in Bezug auf die künftige Geschäftslage, Ertragslage und Ergebnisse der HelloFresh SE enthalten („zukunftsgerichtete Aussagen“). Zukunftsgerichtete Aussagen sind an Begriffen wie „glauben“, „schätzen“, „antizipieren“, „erwarten“, „beabsichtigen“, „werden“, oder „sollen“ sowie ihrer Negierung und ähnlichen Varianten oder vergleichbarer Terminologie zu erkennen. Zukunftsgerichtete Aussagen umfassen sämtliche Sachverhalte, die nicht auf historischen Fakten basieren. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den gegenwärtigen Meinungen, Prognosen und Annahmen des Vorstands der HelloFresh SE und beinhalten erhebliche bekannte und unbekannte Risiken sowie Ungewissheiten, weshalb die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen und Ereignisse wesentlich von den in zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückten oder implizierten Ergebnissen, Leistungen und Ereignissen abweichen können. Hierin enthaltene zukunftsgerichtete Aussagen sollten nicht als Garantien für zukünftige Leistungen und Ergebnisse verstanden werden und sind nicht notwendigerweise zuverlässige Indikatoren dafür, ob solche Ergebnisse erzielt werden oder nicht. Die in dieser Pressemitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen besitzen nur am Tag dieser Veröffentlichung Gültigkeit. Die Gesellschaft übernimmt keine Verpflichtung und beabsichtigt auch nicht, die in dieser Pressemitteilung enthaltenen Informationen, zukunftsgerichteten Aussagen oder Schlussfolgerungen unter Berücksichtigung späterer Ereignisse und Umstände zu aktualisieren oder spätere Ereignisse oder Umstände zu reflektieren oder Ungenauigkeiten, die sich nach der Veröffentlichung dieser Pressemitteilung aufgrund neuer Informationen, künftiger Entwicklungen oder aufgrund sonstiger Umstände ergeben, zu korrigieren. Die Gesellschaft übernimmt keine Verantwortung in irgendeiner Weise dafür, dass die hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen oder Vermutungen eintreten werden.



18.03.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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2293190  18.03.2026 CET/CEST

HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

HelloFresh SE / Aktienrückkauf
HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

11.03.2026 / 16:13 CET/CEST
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Bekanntgabe von Aktienrückkäufen gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission: 64. Zwischenbericht

 

 

Der Vorstand der HelloFresh SE (ISIN: DE000A161408) (die „Gesellschaft“) hat am 23. Dezember 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft beschlossen, im Zeitraum vom 02. Januar 2025 bis spätestens 31. Dezember 2025 einen weiteren Rückkauf von Aktien der Gesellschaft durchzuführen. Am 13. August 2025 hat der Vorstand der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft die Verlängerung dieses laufenden Aktienrückkaufprogramms bis spätestens zum 31. Dezember 2026 beschlossen. Am selben Tag gab die Gesellschaft die Einzelheiten dieses verlängerten und erweiterten Programms gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission bekannt.

 

Im Zeitraum vom 9. März 2026 bis einschließlich 11. März 2026 wurden von der Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG Aktien im Rahmen des Programms auf Xetra wie folgt zurückgekauft:

 

Handelstag Gesamtzahl Aktien Volumengewichteter durchschnittlicher Kaufpreis (EUR)1
9. März 2026  81.584   4,9020
10. März 2026  82.541   4,8438
11. März 2026  11.671   4,7286

1 Ohne mit dem Erwerb verbundene Kosten.

 

Weitere Einzelheiten über das Aktienrückkaufprogramm sowie die obenstehenden Transaktionen sind unter der Rubrik Aktien auf der Investor Relations-Website der Gesellschaft (https://ir.hellofreshgroup.com/websites/HelloFresh/German/1800/aktienrueckkauf-2025.html) verfügbar.

 

Vom 2. Januar 2025 bis einschließlich 11. März 2026 wurden im Rahmen dieses Aktienrückkaufprogramms 20.282.554 Aktien der Gesellschaft für insgesamt EUR 152 Mio. (ohne Nebenkosten der Aktienrückkäufe) zurückgekauft. Davon wurden 15.900.000 Aktien nach der entsprechenden Erteilung der Ermächtigung durch die Hauptversammlung der Gesellschaft am 6. Juni 2025 zurückgekauft. Damit ist dieses Aktienrückkaufprogramm abgeschlossen.

 

 

Berlin, Deutschland, 11. März 2026

 

HelloFresh SE

 



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2289822  11.03.2026 CET/CEST

HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

HelloFresh SE / Aktienrückkauf
HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

09.03.2026 / 15:08 CET/CEST
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Bekanntgabe von Aktienrückkäufen gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission: 63. Zwischenbericht

 

 

Der Vorstand der HelloFresh SE (ISIN: DE000A161408) (die „Gesellschaft“) hat am 23. Dezember 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft beschlossen, im Zeitraum vom 02. Januar 2025 bis spätestens 31. Dezember 2025 einen weiteren Rückkauf von Aktien der Gesellschaft durchzuführen. Am 13. August 2025 hat der Vorstand der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft die Verlängerung dieses laufenden Aktienrückkaufprogramms bis spätestens zum 31. Dezember 2026 beschlossen. Am selben Tag gab die Gesellschaft die Einzelheiten dieses verlängerten und erweiterten Programms gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission bekannt.

 

Im Zeitraum vom 2. März 2026 bis einschließlich 6. März 2026 wurden von der Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG Aktien im Rahmen des Programms auf Xetra wie folgt zurückgekauft:

 

Handelstag Gesamtzahl Aktien Volumengewichteter durchschnittlicher Kaufpreis (EUR)1
2. März 2026  84.599   4,7262
3. März 2026  84.676   4,7236
4. März 2026  83.490   4,7896
5. März 2026  82.932   4,8229
6. März 2026  80.797   4,9507

1 Ohne mit dem Erwerb verbundene Kosten.

 

Weitere Einzelheiten über das Aktienrückkaufprogramm sowie die obenstehenden Transaktionen sind unter der Rubrik Aktien auf der Investor Relations-Website der Gesellschaft (https://ir.hellofreshgroup.com/websites/HelloFresh/German/1800/aktienrueckkauf-2025.html) verfügbar.

 

 

Berlin, Deutschland, 9. März 2026

 

HelloFresh SE

 



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2288106  09.03.2026 CET/CEST

HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

HelloFresh SE / Aktienrückkauf
HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

02.03.2026 / 15:07 CET/CEST
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Bekanntgabe von Aktienrückkäufen gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission: 62. Zwischenbericht

 

 

Der Vorstand der HelloFresh SE (ISIN: DE000A161408) (die „Gesellschaft“) hat am 23. Dezember 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft beschlossen, im Zeitraum vom 02. Januar 2025 bis spätestens 31. Dezember 2025 einen weiteren Rückkauf von Aktien der Gesellschaft durchzuführen. Am 13. August 2025 hat der Vorstand der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft die Verlängerung dieses laufenden Aktienrückkaufprogramms bis spätestens zum 31. Dezember 2026 beschlossen. Am selben Tag gab die Gesellschaft die Einzelheiten dieses verlängerten und erweiterten Programms gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission bekannt.

 

Im Zeitraum vom 23. Februar 2026 bis einschließlich 27. Februar 2026 wurden von der Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG Aktien im Rahmen des Programms auf Xetra wie folgt zurückgekauft:

 

Handelstag Gesamtzahl Aktien Volumengewichteter durchschnittlicher Kaufpreis (EUR)1
23. Februar 2026  80.756   4,9508
24. Februar 2026  83.631   4,7773
25. Februar 2026  83.597   4,7832
26. Februar 2026  83.225   4,8050
27. Februar 2026  83.693   4,7789

1 Ohne mit dem Erwerb verbundene Kosten.

 

Weitere Einzelheiten über das Aktienrückkaufprogramm sowie die obenstehenden Transaktionen sind unter der Rubrik Aktien auf der Investor Relations-Website der Gesellschaft (https://ir.hellofreshgroup.com/websites/HelloFresh/German/1800/aktienrueckkauf-2025.html) verfügbar.

 

 

Berlin, Deutschland, 2. März 2026

 

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2283956  02.03.2026 CET/CEST

HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

HelloFresh SE / Aktienrückkauf
HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

23.02.2026 / 14:10 CET/CEST
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Bekanntgabe von Aktienrückkäufen gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission: 61. Zwischenbericht

 

 

Der Vorstand der HelloFresh SE (ISIN: DE000A161408) (die „Gesellschaft“) hat am 23. Dezember 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft beschlossen, im Zeitraum vom 02. Januar 2025 bis spätestens 31. Dezember 2025 einen weiteren Rückkauf von Aktien der Gesellschaft durchzuführen. Am 13. August 2025 hat der Vorstand der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft die Verlängerung dieses laufenden Aktienrückkaufprogramms bis spätestens zum 31. Dezember 2026 beschlossen. Am selben Tag gab die Gesellschaft die Einzelheiten dieses verlängerten und erweiterten Programms gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission bekannt.

 

Im Zeitraum vom 16. Februar 2026 bis einschließlich 20. Februar 2026 wurden von der Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG Aktien im Rahmen des Programms auf Xetra wie folgt zurückgekauft:

 

Handelstag Gesamtzahl Aktien Volumengewichteter durchschnittlicher Kaufpreis (EUR)1
16. Februar 2026  77.819   5,1365
17. Februar 2026  78.660   5,0812
18. Februar 2026  78.440   5,0984
19. Februar 2026  78.770   5,0739
20. Februar 2026  79.461   5,0339

1 Ohne mit dem Erwerb verbundene Kosten.

 

Weitere Einzelheiten über das Aktienrückkaufprogramm sowie die obenstehenden Transaktionen sind unter der Rubrik Aktien auf der Investor Relations-Website der Gesellschaft (https://ir.hellofreshgroup.com/websites/HelloFresh/German/1800/aktienrueckkauf-2025.html) verfügbar.

 

 

Berlin, Deutschland, 23. Februar 2026

 

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2280082  23.02.2026 CET/CEST

HelloFresh SE: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

HelloFresh SE: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

HelloFresh SE / Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
HelloFresh SE: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

19.02.2026 / 12:48 CET/CEST
Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Hiermit gibt die HelloFresh SE bekannt, dass folgende Finanzberichte veröffentlicht werden:

Berichtsart: Jahresfinanzbericht

Sprache: Deutsch
Veröffentlichungsdatum: 18.03.2026
Ort: https://ir.hellofreshgroup.com/websites/hellofresh/German/2000/publikationen.html

Sprache: Englisch
Veröffentlichungsdatum: 18.03.2026
Ort: https://ir.hellofreshgroup.com/websites/hellofresh/English/2000/publications.html

Berichtsart: Konzern-Jahresfinanzbericht

Sprache: Deutsch
Veröffentlichungsdatum: 18.03.2026
Ort: https://ir.hellofreshgroup.com/websites/hellofresh/German/2000/publikationen.html

Sprache: Englisch
Veröffentlichungsdatum: 18.03.2026
Ort: https://ir.hellofreshgroup.com/websites/hellofresh/English/2000/publications.html


19.02.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.


Sprache: Deutsch
Unternehmen: HelloFresh SE
Prinzenstraße 89
10969 Berlin
Deutschland
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2278756  19.02.2026 CET/CEST

HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

HelloFresh SE / Aktienrückkauf
HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

16.02.2026 / 15:04 CET/CEST
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


 

 

Bekanntgabe von Aktienrückkäufen gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission: 60. Zwischenbericht

 

 

Der Vorstand der HelloFresh SE (ISIN: DE000A161408) (die „Gesellschaft“) hat am 23. Dezember 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft beschlossen, im Zeitraum vom 02. Januar 2025 bis spätestens 31. Dezember 2025 einen weiteren Rückkauf von Aktien der Gesellschaft durchzuführen. Am 13. August 2025 hat der Vorstand der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft die Verlängerung dieses laufenden Aktienrückkaufprogramms bis spätestens zum 31. Dezember 2026 beschlossen. Am selben Tag gab die Gesellschaft die Einzelheiten dieses verlängerten und erweiterten Programms gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission bekannt.

 

Im Zeitraum vom 9. Februar 2026 bis einschließlich 13. Februar 2026 wurden von der Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG Aktien im Rahmen des Programms auf Xetra wie folgt zurückgekauft:

 

Handelstag Gesamtzahl Aktien Volumengewichteter durchschnittlicher Kaufpreis (EUR)1
9. Februar 2026  65.230   6,1296
10. Februar 2026  67.024   5,9642
11. Februar 2026  70.534   5,6660
12. Februar 2026  80.302   4,9811
13. Februar 2026  76.968   5,1884

1 Ohne mit dem Erwerb verbundene Kosten.

 

Weitere Einzelheiten über das Aktienrückkaufprogramm sowie die obenstehenden Transaktionen sind unter der Rubrik Aktien auf der Investor Relations-Website der Gesellschaft (https://ir.hellofreshgroup.com/websites/HelloFresh/German/1800/aktienrueckkauf-2025.html) verfügbar.

 

 

Berlin, Deutschland, 16. Februar 2026

 

HelloFresh SE

 



16.02.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.


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2277050  16.02.2026 CET/CEST

Vorläufige Ergebnisse der HelloFresh-Gruppe für das Geschäftsjahr 2025

Vorläufige Ergebnisse der HelloFresh-Gruppe für das Geschäftsjahr 2025

HelloFresh SE / Schlagwort(e): Vorläufiges Ergebnis
Vorläufige Ergebnisse der HelloFresh-Gruppe für das Geschäftsjahr 2025

12.02.2026 / 08:15 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Vorläufige Ergebnisse der HelloFresh-Gruppe für das Geschäftsjahr 2025

Disziplinierte Umsetzung des Effizienzprogramms führt zu deutlichen Fortschritten bei der Profitabilität im Bereich Kochboxen

 

  • Der Nettoumsatz der Gruppe belief sich auf rund € 6,76 Mrd. in der Berichtswährung, was einem währungsbereinigten Rückgang von (9,0) % gegenüber dem Vorjahr entspricht. In der Berichtswährung sank der Nettoumsatz der HelloFresh-Gruppe gegenüber dem Vorjahr um (11,8) %.
  • Das Gruppen-AEBITDA erreichte ca. € 423 Mio. in der Berichtswährung, was einem währungsbereinigten Anstieg von ca. 14 % gegenüber dem Vorjahr entspricht. In der Berichtswährung stieg das AEBITDA um 6 % gegenüber dem Vorjahr.
  • Das Effizienzprogramm schreitet gut und erwartungsgemäß voran.
  • Die Produktkategorie Kochboxen verzeichnete einen starken Anstieg des AEBITDA im Jahr 2025 und erreichte eine Marge von 13,5 %.

 

Berlin, 12. Februar 2026 – HelloFresh SE („HelloFresh” oder „die Gesellschaft”) gibt vorläufige, ungeprüfte Ergebnisse für das Geschäftsjahr 2025 bekannt. Der vollständige Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2025 wird wie geplant am 18. März 2026 veröffentlicht.

 

Im vierten Quartal 2025 verzeichnete die HelloFresh-Gruppe nach vorläufigen Indikationen das vierte Quartal in Folge eine sequentielle Verlangsamung des währungsbereinigten Nettoumsatzrückgangs für die Produktkategorie Kochboxen. Die Erholung der Produktkategorie Fertiggerichte verlief im vierten Quartal 2025 hingegen langsamer als erwartet. Obwohl operative Engpässe behoben wurden, verbleiben Auswirkungen auf Kundenbindung und -akquise, die weiterhin die Performance belasten.

 

Nach vorläufigen Indikationen wird das bereinigte EBITDA („AEBITDA“) der HelloFresh-Gruppe für das Geschäftsjahr 2025 voraussichtlich innerhalb der zuletzt veröffentlichten Prognose von € 415 Mio. bis € 465 Mio. liegen und damit den Markterwartungen entsprechen. Dieses Ergebnis ist zurückzuführen auf die konsequente Umsetzung des Effizienzprogramms sowie auf die bewusste Fokussierung auf einen hochwertigen Kundenstamm und strengere Kapitalrenditevorgaben für die Neukundenakquise. Im Geschäftsjahr 2025 ist der aus Bestandskunden generierte Nettoumsatz der HelloFresh-Gruppe im Vergleich zum Vorjahr gestiegen, trotz eines Rückgangs des Gesamtumsatzes.

 

Im Rahmen des Effizienzprogramms und zusätzlich zu den bereits kommunizierten Maßnahmen hat HelloFresh beschlossen, sich aus dem italienischen Markt zurückzuziehen und hat bereits den dafür nach den lokalen Vorschriften erforderlichen Prozess in Gang gesetzt. In Spanien hat HelloFresh ein kollektives Kündigungsverfahren eingeleitet. Die Gesellschaft ist zu dem Schluss gekommen, dass für diese Märkte derzeit keine klare Perspektive besteht, die Größe und Rentabilität zu erreichen, die ihren langfristigen strategischen Zielen entspricht.

 

Obwohl die Winter-Hochsaison der Gesellschaft noch nicht abgeschlossen ist, setzen sich die oben genannten Umsatztrends bisher in ähnlicher Weise fort. Allerdings wurden Auslieferungen und die Profitabilität im Januar 2026 durch extreme Wetterbedingungen in wichtigen Märkten in Europa und den USA beeinträchtigt.

 

HelloFresh verzeichnet ermutigende Ergebnisse der Produktinitiative „Refresh“, die Investitionen in Produktvielfalt und -qualität vorangetrieben hat, um das Kundenerlebnis über alle Produktkategorien hinweg zu verbessern. Angesichts der positiven Kundendynamik, die aus diesen Produktinnovationen resultiert, hat der Vorstand von HelloFresh beschlossen, das Investitionstempo im Jahr 2026 weiter zu beschleunigen.

 

HelloFresh wird den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2025 einschließlich der Prognose für das Geschäftsjahr 2026 wie geplant am 18. März 2026 veröffentlichen. Die endgültigen Zahlen für das Geschäftsjahr 2025 können von den in dieser Mitteilung dargestellten Zahlen und Spannen abweichen. Alle in dieser Mitteilung dargestellten Zahlen sind ungeprüft und basieren auf vorläufigen Indikationen.

 

 

Über HelloFresh

Die HelloFresh-Gruppe ist ein globales, digital ausgerichtetes FMCG-Unternehmen und der weltweit führende Anbieter von Kochboxen. Die HelloFresh-Gruppe bietet ihre Produkte unter acht verschiedenen Marken an und versorgt ihre Kundinnen und Kunden mit passenden, hochwertigen Lebensmitteln und Rezepten für unterschiedliche Anlässe. HelloFresh wurde im November 2011 in Berlin gegründet und ist in den USA, dem Vereinigten Königreich, Deutschland, den Niederlanden, Belgien, Luxemburg, Australien, Österreich, der Schweiz, Kanada, Neuseeland, Schweden, Frankreich, Dänemark, Norwegen, Italien, Irland und Spanien tätig. HelloFresh SE ging im November 2017 an die Frankfurter Wertpapierbörse und wird derzeit im SDAX gehandelt. Die HelloFresh-Gruppe hat Büros in Berlin, Saarbrücken, New York, Chicago, Boulder, London, Amsterdam, Sydney, Toronto, Auckland, Paris, Kopenhagen, Mailand, Dublin, Barcelona und Breslau.

 

 

 

Pressekontakt  
   
Martin Becker
Corporate Communications Lead
HelloFresh Group
+49 (0) 176 1568 1127
mbec@hellofresh.com
www.hellofreshgroup.com
Investor Relations Kontakt  
   
Daniel Álvarez
Head of Investor Relations
HelloFresh Group
+31 643 554 932
daniel.alvarez@hellofresh.com
www.hellofreshgroup.com

 

Rechtlicher Hinweis

Diese Pressemitteilung kann bestimmte zukunftsgerichtete Aussagen, Schätzungen, Ansichten und Prognosen in Bezug auf die künftige Geschäftslage, Ertragslage und Ergebnisse der HelloFresh SE oder der HelloFresh-Gruppe enthalten („zukunftsgerichtete Aussagen“). Zukunftsgerichtete Aussagen sind an Begriffen wie „glauben“, „schätzen“, „antizipieren“, „erwarten“, „beabsichtigen“, „werden“, oder „sollen“ sowie ihrer Negierung und ähnlichen Varianten oder vergleichbarer Terminologie zu erkennen. Zukunftsgerichtete Aussagen umfassen sämtliche Sachverhalte, die nicht auf historischen Fakten basieren. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den gegenwärtigen Meinungen, Prognosen und Annahmen des Vorstands der HelloFresh SE und beinhalten erhebliche bekannte und unbekannte Risiken sowie Ungewissheiten, weshalb die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen und Ereignisse wesentlich von den in zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückten oder implizierten Ergebnissen, Leistungen und Ereignissen abweichen können. Hierin enthaltene zukunftsgerichtete Aussagen sollten nicht als Garantien für zukünftige Leistungen und Ergebnisse verstanden werden und sind nicht notwendigerweise zuverlässige Indikatoren dafür, ob solche Ergebnisse erzielt werden oder nicht. Die in dieser Pressemitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen besitzen nur am Tag dieser Veröffentlichung Gültigkeit. Die Gesellschaft übernimmt keine Verpflichtung und beabsichtigt auch nicht, die in dieser Pressemitteilung enthaltenen Informationen, zukunftsgerichteten Aussagen oder Schlussfolgerungen unter Berücksichtigung späterer Ereignisse und Umstände zu aktualisieren oder spätere Ereignisse oder Umstände zu reflektieren oder Ungenauigkeiten, die sich nach der Veröffentlichung dieser Pressemitteilung aufgrund neuer Informationen, künftiger Entwicklungen oder aufgrund sonstiger Umstände ergeben, zu korrigieren. Die Gesellschaft übernimmt keine Verantwortung in irgendeiner Weise dafür, dass die hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen oder Vermutungen eintreten werden.



12.02.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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EQS News ID: 2275178

 
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2275178  12.02.2026 CET/CEST

HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

HelloFresh SE / Aktienrückkauf
HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

09.02.2026 / 15:56 CET/CEST
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Bekanntgabe von Aktienrückkäufen gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission: 59. Zwischenbericht

 

 

Der Vorstand der HelloFresh SE (ISIN: DE000A161408) (die „Gesellschaft“) hat am 23. Dezember 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft beschlossen, im Zeitraum vom 02. Januar 2025 bis spätestens 31. Dezember 2025 einen weiteren Rückkauf von Aktien der Gesellschaft durchzuführen. Am 13. August 2025 hat der Vorstand der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft die Verlängerung dieses laufenden Aktienrückkaufprogramms bis spätestens zum 31. Dezember 2026 beschlossen. Am selben Tag gab die Gesellschaft die Einzelheiten dieses verlängerten und erweiterten Programms gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission bekannt.

 

Im Zeitraum vom 2. Februar 2026 bis einschließlich 6. Februar 2026 wurden von der Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG Aktien im Rahmen des Programms auf Xetra wie folgt zurückgekauft:

 

Handelstag Gesamtzahl Aktien Volumengewichteter durchschnittlicher Kaufpreis (EUR)1
2. Februar 2026  69.727   5,7358
3. Februar 2026  69.442   5,7570
4. Februar 2026  70.111   5,7048
5. Februar 2026  67.706   5,9046
6. Februar 2026  66.992   5,9707

1 Ohne mit dem Erwerb verbundene Kosten.

 

Weitere Einzelheiten über das Aktienrückkaufprogramm sowie die obenstehenden Transaktionen sind unter der Rubrik Aktien auf der Investor Relations-Website der Gesellschaft (https://ir.hellofreshgroup.com/websites/HelloFresh/German/1800/aktienrueckkauf-2025.html) verfügbar.

 

 

Berlin, Deutschland, 9. Februar 2026

 

HelloFresh SE

 



09.02.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.


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2273574  09.02.2026 CET/CEST

HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

HelloFresh SE / Aktienrückkauf
HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

02.02.2026 / 14:20 CET/CEST
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


 

 

Bekanntgabe von Aktienrückkäufen gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission: 58. Zwischenbericht

 

 

Der Vorstand der HelloFresh SE (ISIN: DE000A161408) (die „Gesellschaft“) hat am 23. Dezember 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft beschlossen, im Zeitraum vom 02. Januar 2025 bis spätestens 31. Dezember 2025 einen weiteren Rückkauf von Aktien der Gesellschaft durchzuführen. Am 13. August 2025 hat der Vorstand der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft die Verlängerung dieses laufenden Aktienrückkaufprogramms bis spätestens zum 31. Dezember 2026 beschlossen. Am selben Tag gab die Gesellschaft die Einzelheiten dieses verlängerten und erweiterten Programms gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission bekannt.

 

Im Zeitraum vom 26. Januar 2026 bis einschließlich 30. Januar 2026 wurden von der Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG Aktien im Rahmen des Programms auf Xetra wie folgt zurückgekauft:

 

Handelstag Gesamtzahl Aktien Volumengewichteter durchschnittlicher Kaufpreis (EUR)1
26. Januar 2026  71.022   5,6316
27. Januar 2026  70.630   5,6633
28. Januar 2026  69.591   5,7473
29. Januar 2026  69.878   5,7240
30. Januar 2026  71.663   5,5793

1 Ohne mit dem Erwerb verbundene Kosten.

 

Weitere Einzelheiten über das Aktienrückkaufprogramm sowie die obenstehenden Transaktionen sind unter der Rubrik Aktien auf der Investor Relations-Website der Gesellschaft (https://ir.hellofreshgroup.com/websites/HelloFresh/German/1800/aktienrueckkauf-2025.html) verfügbar.

 

 

Berlin, Deutschland, 2. Februar 2026

 

HelloFresh SE

 



02.02.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.


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2269740  02.02.2026 CET/CEST

HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

HelloFresh SE / Aktienrückkauf
HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

26.01.2026 / 12:29 CET/CEST
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Bekanntgabe von Aktienrückkäufen gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission: 57. Zwischenbericht

 

 

Der Vorstand der HelloFresh SE (ISIN: DE000A161408) (die „Gesellschaft“) hat am 23. Dezember 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft beschlossen, im Zeitraum vom 02. Januar 2025 bis spätestens 31. Dezember 2025 einen weiteren Rückkauf von Aktien der Gesellschaft durchzuführen. Am 13. August 2025 hat der Vorstand der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft die Verlängerung dieses laufenden Aktienrückkaufprogramms bis spätestens zum 31. Dezember 2026 beschlossen. Am selben Tag gab die Gesellschaft die Einzelheiten dieses verlängerten und erweiterten Programms gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission bekannt.

 

Im Zeitraum vom 19. Januar 2026 bis einschließlich 23. Januar 2026 wurden von der Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG Aktien im Rahmen des Programms auf Xetra wie folgt zurückgekauft:

 

Handelstag Gesamtzahl Aktien Volumengewichteter durchschnittlicher Kaufpreis (EUR)1
19. Januar 2026  69.828   5,7281
20. Januar 2026  72.433   5,5207
21. Januar 2026  75.948   5,2644
22. Januar 2026  71.463   5,5958
23. Januar 2026  72.341   5,5270

1 Ohne mit dem Erwerb verbundene Kosten.

 

Weitere Einzelheiten über das Aktienrückkaufprogramm sowie die obenstehenden Transaktionen sind unter der Rubrik Aktien auf der Investor Relations-Website der Gesellschaft (https://ir.hellofreshgroup.com/websites/HelloFresh/German/1800/aktienrueckkauf-2025.html) verfügbar.

 

 

Berlin, Deutschland, 26. Januar 2026

 

HelloFresh SE

 



26.01.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.


Sprache: Deutsch
Unternehmen: HelloFresh SE
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2265962  26.01.2026 CET/CEST

HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

HelloFresh SE / Aktienrückkauf
HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

19.01.2026 / 14:38 CET/CEST
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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Bekanntgabe von Aktienrückkäufen gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission: 56. Zwischenbericht

 

 

Der Vorstand der HelloFresh SE (ISIN: DE000A161408) (die „Gesellschaft“) hat am 23. Dezember 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft beschlossen, im Zeitraum vom 02. Januar 2025 bis spätestens 31. Dezember 2025 einen weiteren Rückkauf von Aktien der Gesellschaft durchzuführen. Am 13. August 2025 hat der Vorstand der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft die Verlängerung dieses laufenden Aktienrückkaufprogramms bis spätestens zum 31. Dezember 2026 beschlossen. Am selben Tag gab die Gesellschaft die Einzelheiten dieses verlängerten und erweiterten Programms gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission bekannt.

 

Im Zeitraum vom 12. Januar 2026 bis einschließlich 16. Januar 2026 wurden von der Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG Aktien im Rahmen des Programms auf Xetra wie folgt zurückgekauft:

 

Handelstag Gesamtzahl Aktien Volumengewichteter durchschnittlicher Kaufpreis (EUR)1
12. Januar 2026  70.489   5,6744
13. Januar 2026  68.657   5,8259
14. Januar 2026  69.205   5,7794
15. Januar 2026  68.285   5,8573
16. Januar 2026  68.974   5,7991

1 Ohne mit dem Erwerb verbundene Kosten.

 

Weitere Einzelheiten über das Aktienrückkaufprogramm sowie die obenstehenden Transaktionen sind unter der Rubrik Aktien auf der Investor Relations-Website der Gesellschaft (https://ir.hellofreshgroup.com/websites/HelloFresh/German/1800/aktienrueckkauf-2025.html) verfügbar.

 

 

Berlin, Deutschland, 19. Januar 2026

 

HelloFresh SE

 



19.01.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.


Sprache: Deutsch
Unternehmen: HelloFresh SE
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2262268  19.01.2026 CET/CEST

HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

HelloFresh SE / Aktienrückkauf
HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

12.01.2026 / 15:01 CET/CEST
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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Bekanntgabe von Aktienrückkäufen gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission: 55. Zwischenbericht

 

 

Der Vorstand der HelloFresh SE (ISIN: DE000A161408) (die „Gesellschaft“) hat am 23. Dezember 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft beschlossen, im Zeitraum vom 02. Januar 2025 bis spätestens 31. Dezember 2025 einen weiteren Rückkauf von Aktien der Gesellschaft durchzuführen. Am 13. August 2025 hat der Vorstand der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft die Verlängerung dieses laufenden Aktienrückkaufprogramms bis spätestens zum 31. Dezember 2026 beschlossen. Am selben Tag gab die Gesellschaft die Einzelheiten dieses verlängerten und erweiterten Programms gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission bekannt.

 

Im Zeitraum vom 5. Januar 2026 bis einschließlich 9. Januar 2026 wurden von der Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG Aktien im Rahmen des Programms auf Xetra wie folgt zurückgekauft:

 

Handelstag Gesamtzahl Aktien Volumengewichteter durchschnittlicher Kaufpreis (EUR)1
5. Januar 2026  69.604   5,7444
6. Januar 2026  71.185   5,6172
7. Januar 2026  70.579   5,6670
8. Januar 2026  70.586   5,6653
9. Januar 2026  68.728   5,8195

1 Ohne mit dem Erwerb verbundene Kosten.

 

Weitere Einzelheiten über das Aktienrückkaufprogramm sowie die obenstehenden Transaktionen sind unter der Rubrik Aktien auf der Investor Relations-Website der Gesellschaft (https://ir.hellofreshgroup.com/websites/HelloFresh/German/1800/aktienrueckkauf-2025.html) verfügbar.

 

 

Berlin, Deutschland, 12. Januar 2026

 

HelloFresh SE

 



12.01.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.


Sprache: Deutsch
Unternehmen: HelloFresh SE
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10969 Berlin
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2258660  12.01.2026 CET/CEST

HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

HelloFresh SE / Aktienrückkauf
HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

05.01.2026 / 14:52 CET/CEST
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Bekanntgabe von Aktienrückkäufen gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission: 54. Zwischenbericht

 

 

Der Vorstand der HelloFresh SE (ISIN: DE000A161408) (die „Gesellschaft“) hat am 23. Dezember 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft beschlossen, im Zeitraum vom 02. Januar 2025 bis spätestens 31. Dezember 2025 einen weiteren Rückkauf von Aktien der Gesellschaft durchzuführen. Am 13. August 2025 hat der Vorstand der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft die Verlängerung dieses laufenden Aktienrückkaufprogramms bis spätestens zum 31. Dezember 2026 beschlossen. Am selben Tag gab die Gesellschaft die Einzelheiten dieses verlängerten und erweiterten Programms gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission bekannt.

 

Am 2. Januar 2026 wurden von der Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG Aktien im Rahmen des Programms auf Xetra wie folgt zurückgekauft:

 

Handelstag Gesamtzahl Aktien Volumengewichteter durchschnittlicher Kaufpreis (EUR)1
2. Januar 2026 66.960   5,9730

1 Ohne mit dem Erwerb verbundene Kosten.

 

Weitere Einzelheiten über das Aktienrückkaufprogramm sowie die obenstehenden Transaktionen sind unter der Rubrik Aktien auf der Investor Relations-Website der Gesellschaft (https://ir.hellofreshgroup.com/websites/HelloFresh/German/1800/aktienrueckkauf-2025.html) verfügbar.

 

 

Berlin, Deutschland, 5. Januar 2026

 

HelloFresh SE

 



05.01.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.


Sprache: Deutsch
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2254792  05.01.2026 CET/CEST

HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

HelloFresh SE / Aktienrückkauf
HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

31.12.2025 / 12:41 CET/CEST
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Bekanntgabe von Aktienrückkäufen gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission: 53. Zwischenbericht

 

 

Der Vorstand der HelloFresh SE (ISIN: DE000A161408) (die „Gesellschaft“) hat am 23. Dezember 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft beschlossen, im Zeitraum vom 02. Januar 2025 bis spätestens 31. Dezember 2025 einen weiteren Rückkauf von Aktien der Gesellschaft durchzuführen. Am 13. August 2025 hat der Vorstand der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft die Verlängerung dieses laufenden Aktienrückkaufprogramms bis spätestens zum 31. Dezember 2026 beschlossen. Am selben Tag gab die Gesellschaft die Einzelheiten dieses verlängerten und erweiterten Programms gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission bekannt.

 

Im Zeitraum vom 29. Dezember 2025 bis einschließlich 30. Dezember 2025 wurden von der Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG Aktien im Rahmen des Programms auf Xetra wie folgt zurückgekauft:

 

Handelstag Gesamtzahl Aktien Volumengewichteter durchschnittlicher Kaufpreis (EUR)1
29. Dezember 2025  69.263   5,7735
30. Dezember 2025  67.504   5,9251

1 Ohne mit dem Erwerb verbundene Kosten.

 

Weitere Einzelheiten über das Aktienrückkaufprogramm sowie die obenstehenden Transaktionen sind unter der Rubrik Aktien auf der Investor Relations-Website der Gesellschaft (https://ir.hellofreshgroup.com/websites/HelloFresh/German/1800/aktienrueckkauf-2025.html) verfügbar.

 

 

Berlin, Deutschland, 31. Dezember 2025

 

HelloFresh SE

 



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2253224  31.12.2025 CET/CEST

HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

HelloFresh SE / Aktienrückkauf
HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

29.12.2025 / 13:21 CET/CEST
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Bekanntgabe von Aktienrückkäufen gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission: 52. Zwischenbericht

 

 

Der Vorstand der HelloFresh SE (ISIN: DE000A161408) (die „Gesellschaft“) hat am 23. Dezember 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft beschlossen, im Zeitraum vom 02. Januar 2025 bis spätestens 31. Dezember 2025 einen weiteren Rückkauf von Aktien der Gesellschaft durchzuführen. Am 13. August 2025 hat der Vorstand der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft die Verlängerung dieses laufenden Aktienrückkaufprogramms bis spätestens zum 31. Dezember 2026 beschlossen. Am selben Tag gab die Gesellschaft die Einzelheiten dieses verlängerten und erweiterten Programms gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission bekannt.

 

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2025 bis einschließlich 23. Dezember 2025 wurden von der Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG Aktien im Rahmen des Programms auf Xetra wie folgt zurückgekauft:

 

Handelstag Gesamtzahl Aktien Volumengewichteter durchschnittlicher Kaufpreis (EUR)1
22. Dezember 2025  68.931   5,8017
23. Dezember 2025  68.530   5,8347

1 Ohne mit dem Erwerb verbundene Kosten.

 

Weitere Einzelheiten über das Aktienrückkaufprogramm sowie die obenstehenden Transaktionen sind unter der Rubrik Aktien auf der Investor Relations-Website der Gesellschaft (https://ir.hellofreshgroup.com/websites/HelloFresh/German/1800/aktienrueckkauf-2025.html) verfügbar.

 

 

Berlin, Deutschland, 29. Dezember 2025

 

HelloFresh SE

 



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2252152  29.12.2025 CET/CEST

HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

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HelloFresh SE / Aktienrückkauf
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22.12.2025 / 11:18 CET/CEST
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Bekanntgabe von Aktienrückkäufen gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission: 51. Zwischenbericht

 

 

Der Vorstand der HelloFresh SE (ISIN: DE000A161408) (die „Gesellschaft“) hat am 23. Dezember 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft beschlossen, im Zeitraum vom 02. Januar 2025 bis spätestens 31. Dezember 2025 einen weiteren Rückkauf von Aktien der Gesellschaft durchzuführen. Am 13. August 2025 hat der Vorstand der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft die Verlängerung dieses laufenden Aktienrückkaufprogramms bis spätestens zum 31. Dezember 2026 beschlossen. Am selben Tag gab die Gesellschaft die Einzelheiten dieses verlängerten und erweiterten Programms gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission bekannt.

 

Im Zeitraum vom 15. Dezember 2025 bis einschließlich 19. Dezember 2025 wurden von der Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG Aktien im Rahmen des Programms auf Xetra wie folgt zurückgekauft:

 

Handelstag Gesamtzahl Aktien Volumengewichteter durchschnittlicher Kaufpreis (EUR)1
15. Dezember 2025  70.295   5,6900
16. Dezember 2025  69.324   5,7585
17. Dezember 2025  70.544   5,6700
18. Dezember 2025  68.620   5,8282
19. Dezember 2025  68.370   5,8430

1 Ohne mit dem Erwerb verbundene Kosten.

 

Weitere Einzelheiten über das Aktienrückkaufprogramm sowie die obenstehenden Transaktionen sind unter der Rubrik Aktien auf der Investor Relations-Website der Gesellschaft (https://ir.hellofreshgroup.com/websites/HelloFresh/German/1800/aktienrueckkauf-2025.html) verfügbar.

 

 

Berlin, Deutschland, 22. Dezember 2025

 

HelloFresh SE

 



22.12.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.


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2250166  22.12.2025 CET/CEST

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HelloFresh SE / Aktienrückkauf
HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

15.12.2025 / 12:35 CET/CEST
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Bekanntgabe von Aktienrückkäufen gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission: 50. Zwischenbericht

 

 

Der Vorstand der HelloFresh SE (ISIN: DE000A161408) (die „Gesellschaft“) hat am 23. Dezember 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft beschlossen, im Zeitraum vom 02. Januar 2025 bis spätestens 31. Dezember 2025 einen weiteren Rückkauf von Aktien der Gesellschaft durchzuführen. Am 13. August 2025 hat der Vorstand der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft die Verlängerung dieses laufenden Aktienrückkaufprogramms bis spätestens zum 31. Dezember 2026 beschlossen. Am selben Tag gab die Gesellschaft die Einzelheiten dieses verlängerten und erweiterten Programms gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission bekannt.

 

Im Zeitraum vom 8. Dezember 2025 bis einschließlich 12. Dezember 2025 wurden von der Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG Aktien im Rahmen des Programms auf Xetra wie folgt zurückgekauft:

 

Handelstag Gesamtzahl Aktien Volumengewichteter durchschnittlicher Kaufpreis (EUR)1
8. Dezember 2025  66.822   5,9854
9. Dezember 2025  71.899   5,5615
10. Dezember 2025  71.595   5,5858
11. Dezember 2025  71.890   5,5655
12. Dezember 2025  70.301   5,6890

1 Ohne mit dem Erwerb verbundene Kosten.

 

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Berlin, Deutschland, 15. Dezember 2025

 

HelloFresh SE

 



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2245884  15.12.2025 CET/CEST

HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

HelloFresh SE / Aktienrückkauf
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08.12.2025 / 14:04 CET/CEST
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Bekanntgabe von Aktienrückkäufen gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission: 49. Zwischenbericht

 

 

Der Vorstand der HelloFresh SE (ISIN: DE000A161408) (die „Gesellschaft“) hat am 23. Dezember 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft beschlossen, im Zeitraum vom 02. Januar 2025 bis spätestens 31. Dezember 2025 einen weiteren Rückkauf von Aktien der Gesellschaft durchzuführen. Am 13. August 2025 hat der Vorstand der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft die Verlängerung dieses laufenden Aktienrückkaufprogramms bis spätestens zum 31. Dezember 2026 beschlossen. Am selben Tag gab die Gesellschaft die Einzelheiten dieses verlängerten und erweiterten Programms gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission bekannt.

 

Im Zeitraum vom 1. Dezember 2025 bis einschließlich 5. Dezember 2025 wurden von der Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG Aktien im Rahmen des Programms auf Xetra wie folgt zurückgekauft:

 

Handelstag Gesamtzahl Aktien Volumengewichteter durchschnittlicher Kaufpreis (EUR)1
1. Dezember 2025  131.042   6,1039
2. Dezember 2025  133.163   6,0072
3. Dezember 2025  134.024   5,9687
4. Dezember 2025  131.747   6,0711
5. Dezember 2025  132.450   6,0395

1 Ohne mit dem Erwerb verbundene Kosten.

 

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Berlin, Deutschland, 8. Dezember 2025

 

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2241858  08.12.2025 CET/CEST

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01.12.2025 / 14:55 CET/CEST
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Bekanntgabe von Aktienrückkäufen gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission: 48. Zwischenbericht

 

 

Der Vorstand der HelloFresh SE (ISIN: DE000A161408) (die „Gesellschaft“) hat am 23. Dezember 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft beschlossen, im Zeitraum vom 02. Januar 2025 bis spätestens 31. Dezember 2025 einen weiteren Rückkauf von Aktien der Gesellschaft durchzuführen. Am 13. August 2025 hat der Vorstand der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft die Verlängerung dieses laufenden Aktienrückkaufprogramms bis spätestens zum 31. Dezember 2026 beschlossen. Am selben Tag gab die Gesellschaft die Einzelheiten dieses verlängerten und erweiterten Programms gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission bekannt.

 

Im Zeitraum vom 24. November 2025 bis einschließlich 28. November 2025 wurden von der Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG Aktien im Rahmen des Programms auf Xetra wie folgt zurückgekauft:

 

Handelstag Gesamtzahl Aktien Volumengewichteter durchschnittlicher Kaufpreis (EUR)1
24. November 2025  149.559   5,3490
25. November 2025  147.143   5,4366
26. November 2025  142.725   5,6051
27. November 2025  136.750   5,8499
28. November 2025  131.849   6,0675

1 Ohne mit dem Erwerb verbundene Kosten.

 

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Berlin, Deutschland, 1. Dezember 2025

 

HelloFresh SE

 



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2238344  01.12.2025 CET/CEST

HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

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HelloFresh SE / Aktienrückkauf
HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

24.11.2025 / 15:01 CET/CEST
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Der Vorstand der HelloFresh SE (ISIN: DE000A161408) (die „Gesellschaft“) hat am 23. Dezember 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft beschlossen, im Zeitraum vom 02. Januar 2025 bis spätestens 31. Dezember 2025 einen weiteren Rückkauf von Aktien der Gesellschaft durchzuführen. Am 13. August 2025 hat der Vorstand der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft die Verlängerung dieses laufenden Aktienrückkaufprogramms bis spätestens zum 31. Dezember 2026 beschlossen. Am selben Tag gab die Gesellschaft die Einzelheiten dieses verlängerten und erweiterten Programms gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission bekannt.

 

Im Zeitraum vom 17. November 2025 bis einschließlich 21. November 2025 wurden von der Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG Aktien im Rahmen des Programms auf Xetra wie folgt zurückgekauft:

 

Handelstag Gesamtzahl Aktien Volumengewichteter durchschnittlicher Kaufpreis (EUR)1
17. November 2025  138.295   5,7847
18. November 2025  143.127   5,5890
19. November 2025  143.080   5,5910
20. November 2025  146.977   5,4430
21. November 2025  151.035   5,2955

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Berlin, Deutschland, 24. November 2025

 

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2235104  24.11.2025 CET/CEST

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17.11.2025 / 14:41 CET/CEST
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Im Zeitraum vom 10. November 2025 bis einschließlich 14. November 2025 wurden von der Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG Aktien im Rahmen des Programms auf Xetra wie folgt zurückgekauft:

 

Handelstag Gesamtzahl Aktien Volumengewichteter durchschnittlicher Kaufpreis (EUR)1
10. November 2025  85.974   5,8150
11. November 2025  86.986   5,7453
12. November 2025  134.630   5,9404
13. November 2025  134.154   5,9633
14. November 2025  139.088   5,7517

1 Ohne mit dem Erwerb verbundene Kosten.

 

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Berlin, Deutschland, 17. November 2025

 

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17.11.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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2231124  17.11.2025 CET/CEST

HelloFresh weist irreführende Behauptungen im Bericht von Grizzly Research zurück

HelloFresh weist irreführende Behauptungen im Bericht von Grizzly Research zurück

HelloFresh SE / Schlagwort(e): Stellungnahme
HelloFresh weist irreführende Behauptungen im Bericht von Grizzly Research zurück

10.11.2025 / 17:22 CET/CEST
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HelloFresh weist irreführende Behauptungen im Bericht von Grizzly Research zurück

 

Berlin, 10. November 2025 – HelloFresh SE („HelloFresh“) weist die Argumente und angeblichen Erkenntnisse bezüglich der aktuellen Performance, Governance und Geschäftsaussichten der HelloFresh-Gruppe im am 6. November 2025 veröffentlichten Bericht von Grizzly Research („Bericht“) entschieden zurück. Der Bericht enthält eine Reihe von Behauptungen, die selektiv und inkohärent sind und so formuliert wurden, dass sie eine vorgefasste Meinung stützen. Wichtige Zusammenhänge und öffentlich zugängliche Fakten werden durchweg ausgelassen, was zu falschen Schlussfolgerungen führt, die nicht durch faktische Beweise gestützt werden. Viele Behauptungen beruhen eher auf Spekulationen als auf überprüfbaren Informationen, und einige stehen in direktem Widerspruch zu öffentlichen Mitteilungen und Offenlegungen. Unsere Governance, Offenlegungen und Anreizstrukturen sind transparent und stehen in vollem Einklang mit dem langfristigen Shareholder Value. Der Bericht stellt die Realität unseres Geschäfts, unsere Strategie und die Art und Weise, wie wir als Unternehmen agieren, grob falsch dar. HelloFresh hat stets transparent und umsichtig gehandelt und hat nichts zu verbergen. Außerdem wurde das Unternehmen nie direkt von Grizzly Research kontaktiert und hatte daher keine Gelegenheit, vor der Veröffentlichung des Berichts auf die falschen und irreführenden Behauptungen zu reagieren.

Im Folgenden geht HelloFresh auf die wichtigsten Bereiche der Fehlinterpretationen und Fehlinformationen ein und erläutert die Position im Detail:

Behauptung: Die Gründer schöpfen Werte aus dem Unternehmen ab

Die Behauptungen, dass Dominik Richter und Thomas Griesel sich auf Kosten der Aktionäre bereichern, sind unwahr und entbehren jeder faktischen Grundlage. In Bezug auf Dominik Richter behauptet der Bericht, dass Aktienverpfändungen dazu genutzt wurden, Werte von Aktionären abzuschöpfen und illiquide Immobilientransaktionen von Familienmitgliedern zu finanzieren.

Aktienverpfändungen sind ein gängiges Instrument, das von vielen Führungskräften und Gründern börsennotierter Unternehmen genutzt wird. Sie müssen im Rahmen von Meldungen über Eigengeschäfte von Führungskräften offengelegt werden. Diese wurden rechtzeitig und unter vollständiger Einhaltung aller regulatorischen Anforderungen veröffentlicht. Die Behauptungen im Bericht über die Höhe der Aktienverpfändungen sind stark übertrieben. Folglich basieren die implizierten Margin-Call-Risiken auf unklaren Berechnungen und sind sachlich falsch. Der Gesamtbetrag der zu einem bestimmten Zeitpunkt verpfändeten Aktien und die ausstehenden Kredite gegen HelloFresh-Aktien können nicht direkt aus öffentlichen Angaben abgeleitet werden, da Kreditrückzahlungen, die Aufhebung von Verpfändungen oder die Verringerung der Anzahl der verpfändeten Aktien nicht der Meldepflicht für Eigengeschäfte von Führungskräften unterliegen.

Dominik Richter hält verschiedene Vermögenswerte in seiner Investmentgesellschaft DSR Ventures GmbH. Dazu gehören unter anderem Dutzende von Direktinvestitionen in Start-ups, Investitionen in Venture Capital Fonds, börsennotierte Aktien oder Immobilienfonds. Eine schnelle Google-Suche hätte mehrere Ergebnisse geliefert. Es ist absurd, eine von Dutzenden Investitionen herauszugreifen und zu unterstellen, dass gerade diese Investition durch Aktienverpfändungen finanziert wurde, die in irgendeiner Form von den Aktionären „Werte abgeschöpft” hätten. Im besten Fall offenbart dies ein erschreckendes Unverständnis der Mechanismen von Aktienverpfändungen, im schlimmsten Fall verbreitet diese sogenannte Recherche bewusst Fehlinformationen mit dem Ziel, Angst unter den Aktionären zu schüren, um von einem fallenden Aktienkurs zu profitieren. Was das Argument noch beleidigender macht, ist, dass der Bericht eine Bilanz aus dem Jahr 2023 und Aktienverpfändungen aus den Jahren 2024 und 2025 verwendet, um eine Verbindung zwischen den beiden zu unterstellen oder, schlimmer noch, die verfügbare Liquidität zu bestimmen.

Dominik Richter hat sich stets als langfristig mit den Aktionären verbunden gezeigt. Seine persönliche finanzielle Situation ist durch seinen aktuellen Aktienbesitz weiterhin direkt an die langfristige Performance des Unternehmens gekoppelt, und ca. 73 % seines jährlichen Vergütungspakets sind an die mehrjährige Aktienkursentwicklung gebunden. Allein in den letzten 18 Monaten hat er wiederholt Aktien im Wert von mehreren Millionen Euro gekauft. Die jüngsten Aktienverpfändungen dienten ausschließlich der Finanzierung solcher Aktienkäufe, wodurch seine Interessen maximal mit denen aller anderen Aktionäre im Einklang stehen. In den letzten fünf Jahren hat er keine HelloFresh-Aktien veräußert. Tatsächlich hält er derzeit mehr HelloFresh-Aktien als jemals zuvor in den letzten zehn Jahren.

Zwischen Ende 2021 und Anfang 2023 verfolgte das Investmentvehikel von Thomas Griesel eine optionsbasierte Strategie eines relativ kurzfristigen Put-Call-Collars, d. h. es wurde im Wesentlichen versucht, eine positive Rendite zu erzielen, wenn der Aktienkurs von HelloFresh weitgehend unverändert bleiben sollte. Put-Call-Collar-Strategien werden zur Absicherung von Aktienpositionen in einem Portfolio eingesetzt. Zu keinem Zeitpunkt war diese Strategie Ausdruck eines mangelnden Vertrauens in das Unternehmen, zumal keine Call-Optionsposition jemals 7 % der direkten und indirekten Beteiligung von Thomas Griesel an HelloFresh überstieg. Daher ist die Behauptung, es wäre für ihn vorteilhaft gewesen, dafür zu sorgen, dass der Aktienkurs von HelloFresh nicht über den Ausübungspreis dieser Call-Optionen steigt, sachlich falsch. Thomas Griesel hat in den letzten zweieinhalb Jahren keine Call-Optionen verkauft und in diesem Zeitraum HelloFresh-Aktien im Wert von mehr als EUR 1,25 Millionen gekauft, was sein Vertrauen in die langfristigen Aussichten von HelloFresh unterstreicht. Trotz seiner Entscheidung, nach mehr als 14 Jahren Ende April 2026 aus dem Vorstand auszuscheiden, wird Thomas Griesel weiterhin ein engagierter Investor von HelloFresh bleiben. Die Behauptung, Thomas Griesel würde mit dieser optionsbasierten Strategie Werte abschöpfen, ist falsch und irreführend und zeigt, dass es dem Verfasser an grundlegendem Verständnis der Mechanismen von Wertpapier- und Derivatstrategien mangelt.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass beide Gründer stark am Erfolg des Unternehmens interessiert sind und dies durch ihre Handlungen, ihre langfristigen Beteiligungen und wiederholte zusätzliche Aktienkäufe immer wieder unter Beweis gestellt haben. Jede Andeutung, dass sie sich in einer Weise verhalten würden, die den Interessen der Aktionäre zuwiderläuft, ist falsch und unbegründet.

Behauptung: Ein Aktienrückkaufprogramm zur Abwehr von Margin Calls

Aktienrückkaufprogramme sind ein häufig genutztes Instrument für börsennotierte Unternehmen, um Kapital an die Aktionäre zurückzuführen. Behauptungen, dass Aktienrückkaufprogramme zum Schutz vor Margin Calls genutzt wurden, sind unbegründet und entbehren jeder Grundlage. Im Gegenteil, Aktienrückkäufe stehen in vollem Einklang mit den Interessen aller Aktionäre und kommen ihnen in vollem Umfang zugute. Sie reduzieren die Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien und erhöhen den auf jeden Aktionär entfallenden Gewinn pro Aktie. Da sich das Unternehmen dem Ende seines mehrjährigen Investitionszyklus nähert, hat es den Schwerpunkt seiner Kapitalallokation auf den Rückkauf von Aktien zu attraktiven Bewertungen von ca. 3x AEBITDA verlagert, was deutlich unter den durchschnittlichen Multiplikatoren von Vergleichsunternehmen aus den Bereichen Lebensmittel, E-Commerce oder Direct-to-Consumer liegt.

Behauptung: Das Geschäftsmodell ist „strukturell kaputt”

Die Behauptungen in dem Bericht, dass das Geschäftsmodell von HelloFresh „strukturell kaputt“ sei, basieren auf einem oberflächlichen und unvollständigen Verständnis des Geschäftsmodells. Wir haben kontinuierlich viel Zeit und Mühe investiert, um unsere Geschäftsdynamik in Quartalsupdates zu den Geschäftsergebnissen, Präsentationen am Capital Markets Day und unserer laufenden Kommunikation mit den Aktionären transparent zu erläutern. Jeder, der sich ernsthaft bemüht, unser Geschäftsmodell und unsere Leistung zu verstehen, hat umfassenden Zugang zu diesen Informationen. Der Bericht spiegelt solche Bemühungen nicht wider, was nicht verwunderlich ist, da Grizzly Research uns vor der Veröffentlichung des Berichts nicht kontaktiert hat.

HelloFresh ist das weltweit größte Unternehmen für Kochboxen. Unser Produktangebot findet Anklang bei Millionen von Kunden, die den Geschmack, die Vielfalt, die Erschwinglichkeit und die Bequemlichkeit schätzen. Diese Vorteile zeigen sich in einer starken und sich verbessernden Kundenbindung, einer hohen Bestellhäufigkeit in den Kernkundengruppen und einer anhaltenden Markenstärke in den wichtigsten Märkten.

HelloFresh befindet sich derzeit in einer Phase der Effizienzsteigerung. Wir haben wiederholt kommuniziert, dass wir derzeit den Fokus auf die positive Entwicklung der Unit Economics und die langfristige Wertschöpfung legen und nicht auf kurzfristiges Umsatzwachstum. Eine allein auf den Web- oder App-Zugriffszahlen basierende Unterstellung eines endgültigen Niedergangs ist bestenfalls unehrlich, schlimmstenfalls sogar offensichtlich irreführend. Obwohl der Umsatz aufgrund einer signifikanten Reduzierung der Marketingausgaben und der damit verbundenen geringeren Neukundenzahl derzeit sinkt, steigt der Anteil der langfristigen Kunden. Der von uns erzielte Umsatz ist daher qualitativ hochwertiger, was zu besseren Margen und höherer Profitabilität führt. Dies ist in unseren Zahlen seit Jahresbeginn sichtbar, zum Beispiel in unserem Kochboxensegment, wo die bereinigte EBITDA-Marge („AEBITDA“) bei über 12 % liegt.

Unser Plan folgt einer klaren zweistufigen Strategie: i) die erfolgreiche Umsetzung unseres Effizienzprogramms in Höhe von EUR 300 Millionen und ii) die Reinvestition eines Teils dieser Mittel in ein deutlich verbessertes Produktangebot, wodurch sich der von uns angesprochene Gesamtmarkt vergrößert und das Kochboxensegment schließlich wieder auf Wachstumskurs gebracht werden kann. Wir sind mit dieser Strategie auf einem guten Weg und haben bedeutende Fortschritte erzielt:

  • 70 % des EUR 300-Millionen-Effizienzprogramms wurden bis zum 3. Quartal 2025 umgesetzt
  • Das Umsatzwachstum hat sich in drei aufeinanderfolgenden Quartalen verbessert, wobei für das vierte Quartal 2025 eine weitere starke prozentuale Verbesserung gegenüber dem letzten Quartal erwartet wird
  • Verbesserung der Deckungsbeitragsmargen trotz Volumenrückgang, ungünstigem US-/International Mix und Wechselkurseffekten
  • Start des ReFresh-Produktreinvestitionsprogramms in den USA, was zu einer starken Verbesserung der wichtigsten Kunden-KPIs führt
  • > 12 % AEBITDA-Marge seit Jahresbeginn für die Produktgruppe Kochboxen, wobei für das Geschäftsjahr 2025 eine noch höhere AEBITDA-Marge erwartet wird

Darüber hinaus ist die Darstellung von Factor und anderen angrenzenden Geschäftsbereichen als „ungünstige Ergebnisse liefernd” in dem Bericht nicht belegt. Factor ist von einem Umsatz von ~USD 100 Millionen zum Zeitpunkt der Übernahme auf ~USD 2 Milliarden im Jahr 2024 gewachsen und hat vor den vorübergehenden operativen Problemen, die derzeit behoben werden, eine starke Gewinnentwicklung gezeigt. Factor ist eines der wenigen Direct-to-Consumer-Unternehmen, das jemals eine solche Wachstumskurve erreicht und bewältigt hat. Die Produktkategorie „Sonstige”, zu der neue Geschäftsbereiche wie Tiernahrung gehören, wuchs von EUR 7,2 Millionen im ersten Quartal 2023 auf EUR 35,3 Millionen im dritten Quartal 2025. Gleichzeitig verbesserten sich die AEBITDA-Margen deutlich, was den Behauptungen einer gescheiterten Kategorieexpansion widerspricht.

Insgesamt sind die Schlussfolgerungen des Berichts zur Geschäftsentwicklung von HelloFresh falsch und basieren auf selektiven oder aus dem Zusammenhang gerissenen Informationen. Wie in unseren Aktionärsbriefen, Ergebnisberichten und während unserer Capital Markets Days dargelegt, befinden wir uns derzeit mitten in einer Phase der Effizienzsteigerung. Unser Geschäft bleibt widerstandsfähig, der Kundennutzen ist weiterhin hoch und unsere langfristige Strategie sorgt weiterhin für wiederkehrende Umsätze, ein positives AEBITDA und einen positiven Cashflow. Wir empfehlen Aktionären, die sich ein genaues Bild machen möchten, unsere öffentlich zugänglichen Finanzinformationen sowie die Unterlagen zu den Capital Markets Days zu konsultieren oder sich direkt an Investor Relations zu wenden.

Behauptung: HelloFresh „verschleiert Details sensibler Geschäfte” und wendet andere nicht konforme Praktiken an

Die im Bericht gemachten Behauptungen bezüglich der Unternehmensführung und der angeblichen Verschleierung von Informationen sind falsch und geben ein falsches Bild von den Kontroll- und Offenlegungspraktiken des Unternehmens wieder. HelloFresh operiert unter einem robusten Governance-Rahmenwerk, der allen regulatorischen Anforderungen für börsennotierte Unternehmen in Deutschland entspricht. Der Aufsichtsrat und der Vorstand haben klar definierte Zuständigkeiten und Kontrollprozesse, die durch unabhängige Ausschüsse, interne Kontrollen, häufige externe Audits und erstklassige Berater (z. B. in den Bereichen Vergütung, Kapitalmarktrecht usw.) unterstützt werden.

Die Behauptung, HelloFresh habe versucht, Informationen zu verschleiern, indem es den Zugang zu Offenlegungen eingeschränkt habe, ist ebenfalls falsch. Das im Bericht erwähnte kurzfristige Problem beim Zugriff auf die Website wurde durch einen vorübergehenden technischen Fehler bei einem renommierten externen Dienstleister verursacht, der unsere Investor-Relations-Webseite verwaltet. Das Problem wurde schnell erkannt und behoben und stand in keinem Zusammenhang mit der Veröffentlichung des Berichts oder einer Maßnahme des Unternehmens. Zu keinem Zeitpunkt bestand die Absicht, Informationen zurückzuhalten. Alle Offenlegungen blieben während dieser Zeit über die üblichen regulatorischen Kanäle öffentlich zugänglich.

Schließlich – und wir glauben, dass dies selbstverständlich ist – ist die Behauptung, HelloFresh habe „Kennzahlen entfernt, um Performance Trends zu verschleiern”, falsch. Mit zunehmender Reife eines Unternehmens entwickeln sich auch die KPIs weiter. Der genannte KPI für aktive Kunden reagierte empfindlich auf kurzfristige taktische Maßnahmen (z. B. Anreizstrategien) und hatte für das Verständnis der Geschäftslage nur einen geringen Mehrwert. Mit zunehmender Reife des Unternehmens wurden bestimmte KPIs im Einklang mit Best Practices und ihrer Relevanz verfeinert oder eingestellt, was eine übliche Entwicklung in der Berichterstattung vieler börsennotierter Unternehmen ist und keinen Versuch darstellt, die Performance zu verschleiern. Tatsächlich hat das Unternehmen in den letzten Jahren zusätzliche Angaben zur Performance seiner Produktgruppen (Kochboxen, Fertiggerichte, Sonstiges, einschließlich neuer Unternehmungen) hinzugefügt, um dem Wunsch der Anleger nach zusätzlichen Informationen Rechnung zu tragen. HelloFresh hat durch vierteljährliche Ergebnisberichte, geprüfte Jahresabschlüsse, Präsentationen zum Capital Markets Day und regelmäßige Kommunikation mit den Aktionären stets für eine transparente Berichterstattung gesorgt.

Die bestehenden Governance-Strukturen sind stark, transparent und fest auf die langfristigen Interessen der Aktionäre ausgerichtet. Entgegengesetzte Behauptungen sind unbegründet und basieren auf selektiver Interpretation als auf soliden Beweisen.

Behauptung: Rücksichtslose Markenschädigung

Der Bericht behauptet, dass die Marke HelloFresh „irreparabel beschädigt“ sei. Diese Behauptung ist falsch und wird weder durch das Kundenverhalten noch durch Marktdaten oder Markenleistungsindikatoren gestützt. Unserer Ansicht nach stellt die selektive Bezugnahme auf nicht zusammenhängende Ereignisse aus Online-Quellen keine Analyse dar, sondern führt zu einer irreführenden und ungenauen Darstellung. Die im Bericht aufgeführten Beispiele erstrecken sich über einen Zeitraum von vier bis fünf Jahren und sind unabhängige Vorfälle, die anscheinend wahllos durch oberflächliche Internetrecherche zusammengetragen wurden, um eine negative Erzählung zu erzeugen (zum Beispiel ein nicht funktionierender Kündigungsbutton, der 2023 mit einer begrenzten Anzahl von Personen in einem Reddit-Thread diskutiert wurde, oder ein isolierter Vorfall zur Lebensmittelsicherheit aus dem Jahr 2022). Dieser Ansatz ignoriert den Kontext, die Lösung der einzelnen Situationen und die im Laufe der Zeit vorgenommenen Verbesserungen. Als schnelllebiges globales Unternehmen stoßen wir gelegentlich auf betriebliche oder servicebezogene Probleme. Wenn dies der Fall ist, gehen wir transparent damit um und handeln schnell, um sie zu lösen.

Der Bericht hebt auch eine Auswahl von Vorfällen im Zusammenhang mit der Produktion und der Produktqualität hervor. Wie die anderen angesprochenen Punkte sind auch diese Beispiele vereinzelt, historisch und aus dem Zusammenhang gerissen und spiegeln nicht die Gesamtqualität unserer Produkte oder die Kundenerfahrung bei den Millionen von Mahlzeiten wider, die wir jede Woche ausliefern. HelloFresh hält strenge Qualitätsstandards und robuste Prozesse ein, um Probleme schnell zu erkennen und zu lösen, mit betroffenen Kunden zu kommunizieren und Maßnahmen zur Vermeidung von Wiederholungen zu ergreifen.

Die Gewährleistung der Kundenzufriedenheit hat für HelloFresh höchste Priorität, und wir sind bestrebt, das Kundenerlebnis kontinuierlich zu verbessern. Daher hören wir unseren Kunden durch regelmäßige Feedback-Runden und Umfragen aufmerksam zu und stehen in ständigem Dialog mit ihnen, um ihr Erlebnis zu verbessern. Die Erkenntnisse, die wir von unseren Kunden gewinnen, fließen direkt in Investitionen in unsere Marke und unsere Produkte ein, darunter unsere jüngsten “Refresh” Initiativen und die erhebliche Erweiterung unseres Menüangebots, das nun noch mehr Auswahl und Flexibilität bietet, um den vielfältigen Kundenbedürfnissen gerecht zu werden.

Keiner der genannten Vorfälle hatte wesentliche Auswirkungen auf die Kundenzufriedenheit oder die Geschäftsentwicklung. Kundenzufriedenheitskennzahlen wie der NPS liegen derzeit in verschiedenen Märkten auf einem Mehrjahreshoch. Wir bedienen und binden weiterhin Millionen von Kunden, die sich auf unser Produkt verlassen, weil es bequem und preiswert ist, die Lebensmittelverschwendung im Haushalt reduziert und gesündere Kochgewohnheiten fördert. Die Vorstellung, dass diese vereinzelten, historischen Vorfälle einen „irreparablen Markenschaden” darstellen, ist daher völlig unbegründet.

Behauptung: Insider mit fortgeschrittenen Kenntnissen haben Insiderhandel betrieben

Als börsennotiertes Unternehmen unterhält HelloFresh ein robustes Compliance-System, das allen geltenden Gesetzen und Vorschriften vollständig entspricht. Dem Unternehmen sind keine Verstöße gegen diese Standards bekannt, auch nicht im Zusammenhang mit dem Handel von Aktien rund um die Ergebnisse des dritten Quartals 2025, wie es der Bericht unterstellt. Der Bericht liefert keine Beweise für diese schwerwiegenden Vorwürfe.

 

 

 

 

Über HelloFresh

Die HelloFresh Gruppe ist eine globale Food Solutions Gruppe und der weltweit führende Anbieter von Kochboxen. Die HelloFresh Gruppe bietet ihre Produkte unter acht verschiedenen Marken an und versorgt ihre Kundinnen und Kunden mit passenden, hochwertigen Lebensmitteln und Rezepten für unterschiedliche Anlässe. HelloFresh wurde im November 2011 in Berlin gegründet und ist in den USA, dem Vereinigten Königreich, Deutschland, den Niederlanden, Belgien, Luxemburg, Australien, Österreich, der Schweiz, Kanada, Neuseeland, Schweden, Frankreich, Dänemark, Norwegen, Italien, Irland und Spanien tätig. HelloFresh SE ging im November 2017 an die Frankfurter Wertpapierbörse und wird derzeit im MDAX gehandelt. Die HelloFresh Gruppe hat Büros in Berlin, Saarbrücken, New York, Chicago, Boulder, London, Amsterdam, Sydney, Toronto, Auckland, Paris, Kopenhagen, Mailand, Dublin, Polen und Barcelona.

 

 

Pressekontakt  
   
Saskia Leisewitz
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Diese Pressemitteilung kann bestimmte zukunftsgerichtete Aussagen, Schätzungen, Ansichten und Prognosen in Bezug auf die künftige Geschäftslage, Ertragslage und Ergebnisse der HelloFresh SE enthalten („zukunftsgerichtete Aussagen“). Zukunftsgerichtete Aussagen sind an Begriffen wie „glauben“, „schätzen“, „antizipieren“, „erwarten“, „beabsichtigen“, „werden“, oder „sollen“ sowie ihrer Negierung und ähnlichen Varianten oder vergleichbarer Terminologie zu erkennen. Zukunftsgerichtete Aussagen umfassen sämtliche Sachverhalte, die nicht auf historischen Fakten basieren. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den gegenwärtigen Meinungen, Prognosen und Annahmen des Vorstands der HelloFresh SE und beinhalten erhebliche bekannte und unbekannte Risiken sowie Ungewissheiten, weshalb die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen und Ereignisse wesentlich von den in zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückten oder implizierten Ergebnissen, Leistungen und Ereignissen abweichen können. Hierin enthaltene zukunftsgerichtete Aussagen sollten nicht als Garantien für zukünftige Leistungen und Ergebnisse verstanden werden und sind nicht notwendigerweise zuverlässige Indikatoren dafür, ob solche Ergebnisse erzielt werden oder nicht. Die in dieser Pressemitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen besitzen nur am Tag dieser Veröffentlichung Gültigkeit. Die Gesellschaft übernimmt keine Verpflichtung und beabsichtigt auch nicht, die in dieser Pressemitteilung enthaltenen Informationen, zukunftsgerichteten Aussagen oder Schlussfolgerungen unter Berücksichtigung späterer Ereignisse und Umstände zu aktualisieren oder spätere Ereignisse oder Umstände zu reflektieren oder Ungenauigkeiten, die sich nach der Veröffentlichung dieser Pressemitteilung aufgrund neuer Informationen, künftiger Entwicklungen oder aufgrund sonstiger Umstände ergeben, zu korrigieren. Die Gesellschaft übernimmt keine Verantwortung in irgendeiner Weise dafür, dass die hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen oder Vermutungen eintreten werden.



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Unternehmen: HelloFresh SE
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Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange
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2227168  10.11.2025 CET/CEST

HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

HelloFresh SE / Aktienrückkauf
HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

10.11.2025 / 14:37 CET/CEST
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Bekanntgabe von Aktienrückkäufen gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission: 45. Zwischenbericht

 

 

Der Vorstand der HelloFresh SE (ISIN: DE000A161408) (die „Gesellschaft“) hat am 23. Dezember 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft beschlossen, im Zeitraum vom 02. Januar 2025 bis spätestens 31. Dezember 2025 einen weiteren Rückkauf von Aktien der Gesellschaft durchzuführen. Am 13. August 2025 hat der Vorstand der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft die Verlängerung dieses laufenden Aktienrückkaufprogramms bis spätestens zum 31. Dezember 2026 beschlossen. Am selben Tag gab die Gesellschaft die Einzelheiten dieses verlängerten und erweiterten Programms gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission bekannt.

 

Im Zeitraum vom 3. November 2025 bis einschließlich 7. November 2025 wurden von der Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG Aktien im Rahmen des Programms auf Xetra wie folgt zurückgekauft:

 

Handelstag Gesamtzahl Aktien Volumengewichteter durchschnittlicher Kaufpreis (EUR)1
3. November 2025  70.555   7,0849
4. November 2025  71.390   7,0026
5. November 2025  77.354   6,4635
6. November 2025  84.972   5,8842
7. November 2025  86.006   5,8135

1 Ohne mit dem Erwerb verbundene Kosten.

 

Weitere Einzelheiten über das Aktienrückkaufprogramm sowie die obenstehenden Transaktionen sind unter der Rubrik Aktien auf der Investor Relations-Website der Gesellschaft (https://ir.hellofreshgroup.com/websites/HelloFresh/German/1800/aktienrueckkauf-2025.html) verfügbar.

 

 

Berlin, Deutschland, 10. November 2025

 

HelloFresh SE

 



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2227016  10.11.2025 CET/CEST

HelloFresh weist Anschuldigungen von Grizzly Research zurück

HelloFresh weist Anschuldigungen von Grizzly Research zurück

HelloFresh SE / Schlagwort(e): Stellungnahme
HelloFresh weist Anschuldigungen von Grizzly Research zurück

07.11.2025 / 18:18 CET/CEST
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HelloFresh weist Anschuldigungen von Grizzly Research zurück

 

Berlin, 07. November 2025 – Nach der gestrigen Veröffentlichung des Grizzly Research Berichts („Bericht“) weist die HelloFresh SE („Gesellschaft“) die Argumentation und  Schlussfolgerungen des Berichts bezüglich der aktuellen Performance, der Governance sowie der zukünftigen Geschäftsaussichten des HelloFresh-Konzerns entschieden zurück. Der Bericht basiert auf Behauptungen, die entweder unsubstantiiert oder veraltet sind oder ohne den notwendigen Kontext dargestellt werden. Die Gesellschaft bereitet derzeit eine ausführliche Stellungnahme vor, die voraussichtlich in der kommenden Woche veröffentlicht werden wird, um weitere Klarstellungen vorzunehmen und alle relevanten Fragen zu adressieren.

Insbesondere mehrere Aussagen über CEO Dominik Richter sind unzutreffend und stellen seine Transaktionen in HelloFresh-Aktien grob verzerrt dar. Die Liquidität, die Dominik durch die jüngsten Verpfändungen erlangt hat, hat er zur Finanzierung weiterer Käufe von HelloFresh-Aktien verwendet. Diese Käufe unterstreichen sein Vertrauen in das langfristige Entwicklungspotential der Gesellschaft und den Interessengleichlauf mit dem der Aktionäre. Dominik hat wiederholt HelloFresh-Aktien gekauft und dafür alleine im Jahr 2025 insgesamt mehrere Millionen Euro aufgewandt. In den letzten fünf Jahren hat er keine HelloFresh-Aktien verkauft und hält heute mehr Aktien an der Gesellschaft als zu irgendeinem Zeitpunkt in den letzten zehn Jahren. Die Behauptungen hinsichtlich des Umfangs der Aktienverpfändungen sind unzutreffend. Ferner besteht derzeit auch kein Risiko von Margin Calls. Informationen dieser Art sind aus den  Directors’ Dealings Meldungen nicht ersichtlich.


Der Gesellschaft sind Governance, Transparenz und verantwortungsbewusstes Handeln sehr wichtig. Die Handlungen des Aufsichtsrats und des Vorstands der Gesellschaft stehen weiterhin vollständig im Einklang mit den Interessen der Aktionäre. Der aktuelle operative Fokus der Gesellschaft und ihrer Organe liegt auf der Steigerung der Effizienz, der Margenverbesserung und der disziplinierten Allokation ihres Kapitals, wie in der Pressemitteilung zu den Q3 2025 Finanzkennzahlen der Gesellschaft bereits kommuniziert wurde. Die Gesellschaft setzt sich weiterhin für nachhaltige Kundenzufriedenheit, langfristige Wertschöpfung und transparente Kommunikation mit all ihren Stakeholdern ein.

 

Über HelloFresh

Die HelloFresh Gruppe ist eine globale Food Solutions Gruppe und der weltweit führende Anbieter von Kochboxen. Die HelloFresh Gruppe bietet ihre Produkte unter acht verschiedenen Marken an und versorgt ihre Kundinnen und Kunden mit passenden, hochwertigen Lebensmitteln und Rezepten für unterschiedliche Anlässe. HelloFresh wurde im November 2011 in Berlin gegründet und ist in den USA, dem Vereinigten Königreich, Deutschland, den Niederlanden, Belgien, Luxemburg, Australien, Österreich, der Schweiz, Kanada, Neuseeland, Schweden, Frankreich, Dänemark, Norwegen, Italien, Irland und Spanien tätig. HelloFresh SE ging im November 2017 an die Frankfurter Wertpapierbörse und wird derzeit im MDAX gehandelt. Die HelloFresh Gruppe hat Büros in Berlin, Saarbrücken, New York, Chicago, Boulder, London, Amsterdam, Sydney, Toronto, Auckland, Paris, Kopenhagen, Mailand, Dublin, Polen und Barcelona.

 

 

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DISCLAIMER:

Diese Pressemitteilung kann bestimmte zukunftsgerichtete Aussagen, Schätzungen, Ansichten und Prognosen in Bezug auf die künftige Geschäftslage, Ertragslage und Ergebnisse der HelloFresh SE enthalten („zukunftsgerichtete Aussagen“). Zukunftsgerichtete Aussagen sind an Begriffen wie „glauben“, „schätzen“, „antizipieren“, „erwarten“, „beabsichtigen“, „werden“, oder „sollen“ sowie ihrer Negierung und ähnlichen Varianten oder vergleichbarer Terminologie zu erkennen. Zukunftsgerichtete Aussagen umfassen sämtliche Sachverhalte, die nicht auf historischen Fakten basieren. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den gegenwärtigen Meinungen, Prognosen und Annahmen des Vorstands der HelloFresh SE und beinhalten erhebliche bekannte und unbekannte Risiken sowie Ungewissheiten, weshalb die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen und Ereignisse wesentlich von den in zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückten oder implizierten Ergebnissen, Leistungen und Ereignissen abweichen können. Hierin enthaltene zukunftsgerichtete Aussagen sollten nicht als Garantien für zukünftige Leistungen und Ergebnisse verstanden werden und sind nicht notwendigerweise zuverlässige Indikatoren dafür, ob solche Ergebnisse erzielt werden oder nicht. Die in dieser Pressemitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen besitzen nur am Tag dieser Veröffentlichung Gültigkeit. Die Gesellschaft übernimmt keine Verpflichtung und beabsichtigt auch nicht, die in dieser Pressemitteilung enthaltenen Informationen, zukunftsgerichteten Aussagen oder Schlussfolgerungen unter Berücksichtigung späterer Ereignisse und Umstände zu aktualisieren oder spätere Ereignisse oder Umstände zu reflektieren oder Ungenauigkeiten, die sich nach der Veröffentlichung dieser Pressemitteilung aufgrund neuer Informationen, künftiger Entwicklungen oder aufgrund sonstiger Umstände ergeben, zu korrigieren. Die Gesellschaft übernimmt keine Verantwortung in irgendeiner Weise dafür, dass die hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen oder Vermutungen eintreten werden.



07.11.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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EQS News ID: 2226336

 
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2226336  07.11.2025 CET/CEST

HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

HelloFresh SE / Aktienrückkauf
HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

03.11.2025 / 16:28 CET/CEST
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Bekanntgabe von Aktienrückkäufen gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission: 44. Zwischenbericht

 

 

Der Vorstand der HelloFresh SE (ISIN: DE000A161408) (die „Gesellschaft“) hat am 23. Dezember 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft beschlossen, im Zeitraum vom 02. Januar 2025 bis spätestens 31. Dezember 2025 einen weiteren Rückkauf von Aktien der Gesellschaft durchzuführen. Am 13. August 2025 hat der Vorstand der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft die Verlängerung dieses laufenden Aktienrückkaufprogramms bis spätestens zum 31. Dezember 2026 beschlossen. Am selben Tag gab die Gesellschaft die Einzelheiten dieses verlängerten und erweiterten Programms gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission bekannt.

 

Im Zeitraum vom 27. Oktober 2025 bis einschließlich 31. Oktober 2025 wurden von der Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG Aktien im Rahmen des Programms auf Xetra wie folgt zurückgekauft:

 

Handelstag Gesamtzahl Aktien Volumengewichteter durchschnittlicher Kaufpreis (EUR)1
27. Oktober 2025  65.760   7,6019
28. Oktober 2025  63.900   7,8043
29. Oktober 2025  64.267   7,7022
30. Oktober 2025  69.020   7,2433
31. Oktober 2025  71.420   6,9931

1 Ohne mit dem Erwerb verbundene Kosten.

 

Weitere Einzelheiten über das Aktienrückkaufprogramm sowie die obenstehenden Transaktionen sind unter der Rubrik Aktien auf der Investor Relations-Website der Gesellschaft (https://ir.hellofreshgroup.com/websites/HelloFresh/German/1800/aktienrueckkauf-2025.html) verfügbar.

 

 

Berlin, Deutschland, 3. November 2025

 

HelloFresh SE

 



03.11.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Originalinhalt anzeigen: EQS News


Sprache: Deutsch
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Prinzenstraße 89
10969 Berlin
Deutschland
Internet: www.hellofreshgroup.com

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2222970  03.11.2025 CET/CEST

HelloFresh SE: Veröffentlichung der Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

HelloFresh SE: Veröffentlichung der Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

HelloFresh SE / Veröffentlichung der Gesamtzahl der Stimmrechte
HelloFresh SE: Veröffentlichung der Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

30.10.2025 / 18:42 CET/CEST
Veröffentlichung der Gesamtzahl der Stimmrechte übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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Veröffentlichung über neue Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG

1. Angaben zum Emittenten
HelloFresh SE
Prinzenstraße 89
10969 Berlin
Deutschland

2. Art der Kapitalmaßnahme oder sonstigen Maßnahme
  Art der Kapitalmaßnahme oder sonstigen Maßnahme Stand zum / Datum der Wirksamkeit
  Ausgabe von Bezugsaktien (§ 41 Abs. 2 WpHG)
X Sonstige (Kapital-)Maßnahme (§ 41 Abs. 1 WpHG) 30.10.2025

3. Neue Gesamtzahl der Stimmrechte:
159000000
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2221546  30.10.2025 CET/CEST

HelloFresh SE erzielt im 3. Quartal 2025 robuste Effizienzsteigerungen und starken Cashflow seit Jahresbeginn; Beschleunigt Investitionen in das Produkt

HelloFresh SE erzielt im 3. Quartal 2025 robuste Effizienzsteigerungen und starken Cashflow seit Jahresbeginn; Beschleunigt Investitionen in das Produkt

HelloFresh SE / Schlagwort(e): Quartalsergebnis
HelloFresh SE erzielt im 3. Quartal 2025 robuste Effizienzsteigerungen und starken Cashflow seit Jahresbeginn; Beschleunigt Investitionen in das Produkt

30.10.2025 / 06:57 CET/CEST
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HelloFresh SE erzielt im 3. Quartal 2025 robuste Effizienzsteigerungen und starken Cashflow seit Jahresbeginn; Beschleunigt Investitionen in das Produkt

 

Berlin, 30. Oktober 2025 – Die HelloFresh SE (“HelloFresh”) hat heute ihre Finanzergebnisse für das dritte Quartal 2025 bekannt gegeben. Diese zeigen die strategische Fokussierung des Unternehmens auf Produktverbesserungen und Effizienzsteigerungen.

Im dritten Quartal 2025 meldete HelloFresh Ergebnisse, die den Erwartungen entsprachen. Der konsolidierte Umsatz verzeichnete im dritten Quartal 2025 währungsbereinigt einen Rückgang von (9,3) % im Vergleich zum Vorjahr (Q3 2025: 1.658,3 Mio. €; Q3 2024: 1.828,4 Mio. €), blieb jedoch im Vergleich zum Vorquartal stabil. Ein zweistelliger Rückgang der Bestellungen, der vorwiegend auf die bewusste Akquise weniger, dafür aber qualitativ höherwertiger Kunden zurückzuführen ist, wurde teilweise durch einen signifikanten Anstieg des durchschnittlichen Bestellwerts (Average Order Value, AOV) um 3,8 % auf währungsbereinigter Basis (Q3 2025: 68,7 €; Q3 2024: 66,2 €) ausgeglichen.

HelloFresh verzeichnete im Quartalsvergleich Verbesserungen bei der Umsatzentwicklung der Produktgruppe Kochboxen, angetrieben durch zahlreiche Initiativen zur Produktverbesserung in allen Märkten, insbesondere durch das „ReFresh“-Programm für HelloFresh in den USA. Frühe Erfolgsindikatoren werden bereits im Verhalten der Bestandskunden sichtbar.

Die HelloFresh-Gruppe erzielte einen robusten Deckungsbeitrag (ohne Wertminderungen) von 24,5 % des Umsatzes (Q3 2025: 387,9 Mio. €; Q3 2024: 444,0 Mio. €), was die weiterhin starke Umsetzung der Effizienzsteigerungsmaßnahmen des Unternehmens unterstreicht. Diese Entwicklung ist besonders bemerkenswert angesichts des Rückgangs des Bestellvolumens und der temporär erhöhten Komplexität in der Produktion, die durch die deutliche Erweiterung des Angebots sowohl bei den Kochboxen als auch bei den Fertiggerichten (Ready-to-Eat, RTE) entstanden ist. Beide Faktoren wirken sich auf den absoluten Wert des Deckungsbeitrags (in Mio. €) aus.

Die HelloFresh-Gruppe meldete ein bereinigtes EBITDA (AEBITDA) von 40,3 Mio. € für das Quartal (Q3 2024: 72,1 Mio. €). Dies umfasst eine zweistellige Marge für die Produktkategorie Kochboxen (Q3 2024: 8,5 %) und eine negative Marge für die RTE-Kategorie. Letzteres ist hauptsächlich auf die Strategie des Unternehmens zurückzuführen, die Herstellungsprozesse für Fertiggerichte neu zu gestalten, sowie auf die Bemühungen, die Wertigkeit der Marke durch ein verbessertes Produkt zu stärken. Führende Kundenkennzahlen zeigen bereits im dritten Quartal 2025 eine deutliche Verbesserung im Vergleich zur ersten Jahreshälfte.

 

In den ersten neun Monaten des Jahres 2025 behielt die HelloFresh-Gruppe eine solide Finanzposition bei und generierte einen Free Cash Flow (FCF) von 170,4 Mio. € vor Tilgung von Leasingverbindlichkeiten, was einem Anstieg von 140,5 Mio. € bzw. rund 470 % im Vergleich zum Vorjahreszeitraum entspricht.

Dominik Richter, CEO von HelloFresh, sagte: „Das dritte Quartal 2025 unterstreicht die weiterhin erfolgreiche Umsetzung unseres Effizienzprogramms. Unser strategischer Fokus verlagert sich nun entschieden auf Produktinvestitionen und die Verbesserung des Kundenerlebnisses. Wir investieren die Effizienzgewinne direkt in die Verbesserung von Qualität, Vielfalt und Personalisierung unserer Kochboxen und Fertiggerichte, während wir gleichzeitig bessere Unit Economics und eine höhere Profitabilität erzielen. Dieses Engagement für unsere Kunden ist bereits in vielen führenden Kundenkennzahlen sichtbar, wie die Verbesserung der durchschnittlichen Bestellrate bei Neukunden im RTE-Segment oder dem Anstieg des durchschnittlichen Bestellwerts in unserer Produktgruppe Kochboxen. Unser primäres Ziel bleibt es, sicherzustellen, dass unser Produkt unseren Kunden weltweit hervorragende Qualität und Bequemlichkeit bietet. Ich bin überzeugt, dass das den Weg ebnen wird, das Geschäft zukünftig mit hohen Margen wieder auf Wachstumskurs zu bringen.“

Er fährt fort: „Außerdem freue ich mich, Fabien Simon, unseren neuen Gruppen-CFO, in unserem Team willkommen zu heißen. Ich freue mich darauf, in den kommenden Monaten mit ihm zusammenzuarbeiten und den Beitrag zu sehen, den er zur HelloFresh-Gruppe leisten wird.“

HelloFresh bestätigt erneut seine zuvor veröffentlichte Prognose für das volle Geschäftsjahr 2025. Die Prognose für den währungsbereinigten Umsatzrückgang beträgt (6) % bis (8) %. Das AEBITDA wird in der Spanne von 415 Mio. € bis 465 Mio. € und das AEBIT (ohne Wertminderungen) zwischen 175 Mio. € und 225 Mio. € erwartet.

 

Kennzahlen

HelloFresh-Gruppe

  Q3 2025 Q3 2024 YoY
Anzahl der Bestellungen (in Mio.) 23,93 27,46 (12,9 %)
Anzahl der Mahlzeiten1 (in Mio.) 202,6 231,2 (12,4 %)
Durchschnittlicher Bestellwert (EUR) (ohne Einzelhandel) 65,6 66,2 (1,0 %)
Durchschnittlicher Bestellwert währungsbereinigt (EUR) (ohne Einzelhandel) 68,7 66,2 3,8 %

 

Nordamerika

  Q3 2025 Q3 2024 YoY
Anzahl der Bestellungen (in Mio.) 12,98 15,69 (17,2 %)
Anzahl der Mahlzeiten1 (in Mio.) 103,9 124,2 (16,4 %)
Durchschnittlicher Bestellwert (EUR) (ohne Einzelhandel) 76,0 77,2 (1,6 %)
Durchschnittlicher Bestellwert währungsbereinigt (EUR) (ohne Einzelhandel) 80,9 77,2 4,7 %

 

International

  Q3 2025 Q3 2024 YoY
Anzahl der Bestellungen (in Mio.) 10,94 11,77 (7,0 %)
Anzahl der Mahlzeiten1 (in Mio.) 98,7 107,0 (7,8 %)
Durchschnittlicher Bestellwert (EUR) (ohne Einzelhandel) 53,2 51,6 3,1 %
Durchschnittlicher Bestellwert währungsbereinigt (EUR) (ohne Einzelhandel) 54,3 51,6 5,4 %

1 Ohne The Pets Table und die Nahrungsergänzungsmittel-Vertriebslinie von Factor US.

 

Operative Kennzahlen

HelloFresh-Gruppe

  Q3 2025 Q3 2024 YoY
Umsatz (in EUR Mio.) 1.581,5 1.828,4 (13,5 %)
Umsatz währungsbereinigt (in EUR Mio.) 1.658,3 1.828,4 (9,3 %)
Deckungsbeitrag 1 (in EUR Mio.) 383,1 440,8 (13,1 %)
Deckungsbeitrag 1 (in % des Umsatzes) 24,2 % 24,1 % 0,1 Pp
Deckungsbeitrag 1 (ohne Wertminderungen) (in EUR Mio.) 387,9 444,0 (12,6 %)
Deckungsbeitrag 1 (ohne Wertminderungen) (in % des Umsatzes) 24,5 % 24,3 % 0,2 Pp
AEBITDA (in EUR Mio.) 40,3 72,1 (44,1 %)
AEBITDA (in % des Umsatzes) 2,5 % 3,9 % (1,4 Pp)
AEBIT (ohne Wertminderungen)
(in EUR Mio.)
(20,1) 6,7 (399,5 %)
AEBIT (ohne Wertminderungen)
(in % des Umsatzes)
(1,3 %) 0,4 % (1,6 Pp)

 

Nordamerika

  Q3 2025 Q3 2024 YoY
Umsatz 2  (in EUR Mio.) 987,9 1.212,0 (18,5 %)
Umsatz währungsbereinigt (in EUR Mio.) 1.051,2 1.212,0 (13,3 %)
Deckungsbeitrag 1 (in EUR Mio.) 262,6 319,5 (17,8 %)
Deckungsbeitrag 1 (in % des Umsatzes) 26,2 % 26,1 % 0,1 Pp
Deckungsbeitrag 1 (ohne Wertminderungen) (in EUR Mio.) 269,8 319,5 (15,6 %)
Deckungsbeitrag 1 (ohne Wertminderungen) (in % des Umsatzes) 27,0 % 26,1 % 0,8 Pp
AEBITDA (in EUR Mio.) 47,5 74,0 (35,7 %)
AEBITDA (in % des Umsatzes) 4,8 % 6,1 % (1,3 Pp)
AEBIT (ohne Wertminderungen)
(in EUR Mio.)
25,1 44,5 (43,6 %)
AEBIT (ohne Wertminderungen)
(in % des Umsatzes)
2,5 % 3,7 % (1,1 Pp)

 

International

  Q3 2025 Q3 2024 YoY
Umsatz 2  (in EUR Mio.) 593,6 616,5 (3,7 %)
Umsatz währungsbereinigt (in EUR Mio.) 607,1 616,5 (1,5 %)
Deckungsbeitrag 1 (in EUR Mio.) 140,8 137,3 2,5 %
Deckungsbeitrag 1 (in % des Umsatzes) 23,2 % 21,9 % 1,2 Pp
Deckungsbeitrag 1 (ohne Wertminderungen) (in EUR Mio.) 138,4 140,5 (1,5 %)
Deckungsbeitrag 1 (ohne Wertminderungen) (in % des Umsatzes) 22,8 % 22,5 % 0,3 Pp
AEBITDA (in EUR Mio.) 33,2 34,7 (4,4 %)
AEBITDA (in % des Umsatzes) 5,5 % 5,5 % (0,1 Pp)
AEBIT (ohne Wertminderungen)
(in EUR Mio.)
11,0 11,1 (1,1 %)
AEBIT (ohne Wertminderungen)
(in % des Umsatzes)
1,8 % 1,8 % 0,0 Pp

1 Ohne Aufwendungen für anteilsbasierte Vergütung.

2 Externe Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kundinnen und Kunden.

 

Produktgruppen

  Q3 2025 Q3 2024 YoY
Konzern      
Umsatz 1 (in EUR Mio.)      
  Kochboxen 1.080,1 1.277,9 (15,5 %)
  Fertiggerichte 2 466,1 524,5 (11,1 %)
  Andere 3 35,3 26,1 35,3 %
Umsatz 1 währungsbereinigt (in EUR Mio.)      
 Kochboxen 1.124,6 1.277,9 (12,0 %)
 Fertiggerichte 2 496,1 524,5 (5,4 %)
 Andere 3 37,5 26,1 43,9 %
AEBITDA (in EUR Mio.)      
 Kochboxen 108,4 108,6 (0,2 %)
 Fertiggerichte 2 (22,2) 6,7 (433,7 %)
 Andere 3 (5,3) (6,6) (19,5 %)
 Holding (40,6) (36,6) 10,8 %
AEBITDA (in % des Umsatzes)      
 Kochboxen 10,0 % 8,5 % 1,5 Pp
 Fertiggerichte 2 (4,8 %) 1,3 % (6,0 Pp)
 Andere 3 (15,1 %) (25,4 %) 10,3 Pp
AEBIT (ohne Wertminderungen) (in EUR Mio.)      
 Kochboxen 72,4 64,5 12,1 %
 Fertiggerichte 2 (30,8) (2,5) n.a.
 Andere 3 (5,3) (6,5) (18,3 %)
Holding (56,3) (48,8) 15,3 %
AEBIT (ohne Wertminderungen) (in % des Umsatzes)      
 Kochboxen 6,7 % 5,1 % 1,6 Pp
 Fertiggerichte 2 (6,6 %) (0,5 %) (6,1 Pp)
 Andere 3 (15,1 %) (25,0 %) 9,9 Pp

1 Externe Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kundinnen und Kunden.

2 Fertiggerichte

3 Bezieht sich auf die Marken Good Chop und The Pets Table.

 

Über HelloFresh

Die HelloFresh Gruppe ist eine globale Food Solutions Gruppe und der weltweit führende Anbieter von Kochboxen. Die HelloFresh Gruppe bietet ihre Produkte unter acht verschiedenen Marken an und versorgt ihre Kundinnen und Kunden mit passenden, hochwertigen Lebensmitteln und Rezepten für unterschiedliche Anlässe. HelloFresh wurde im November 2011 in Berlin gegründet und ist in den USA, dem Vereinigten Königreich, Deutschland, den Niederlanden, Belgien, Luxemburg, Australien, Österreich, der Schweiz, Kanada, Neuseeland, Schweden, Frankreich, Dänemark, Norwegen, Italien, Irland und Spanien tätig. HelloFresh SE ging im November 2017 an die Frankfurter Wertpapierbörse und wird derzeit im MDAX gehandelt. Die HelloFresh Gruppe hat Büros in Berlin, Saarbrücken, New York, Chicago, Boulder, London, Amsterdam, Sydney, Toronto, Auckland, Paris, Kopenhagen, Mailand, Dublin, Polen und Barcelona.

 

 

Pressekontakt  
   
Saskia Leisewitz
Global Corporate Communications
HelloFresh Group
+49 (0) 151 4321 5681
sl@hellofresh.com
www.hellofreshgroup.com

 

 

 

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Diese Pressemitteilung kann bestimmte zukunftsgerichtete Aussagen, Schätzungen, Ansichten und Prognosen in Bezug auf die künftige Geschäftslage, Ertragslage und Ergebnisse der HelloFresh SE enthalten („zukunftsgerichtete Aussagen“). Zukunftsgerichtete Aussagen sind an Begriffen wie „glauben“, „schätzen“, „antizipieren“, „erwarten“, „beabsichtigen“, „werden“, oder „sollen“ sowie ihrer Negierung und ähnlichen Varianten oder vergleichbarer Terminologie zu erkennen. Zukunftsgerichtete Aussagen umfassen sämtliche Sachverhalte, die nicht auf historischen Fakten basieren. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den gegenwärtigen Meinungen, Prognosen und Annahmen des Vorstands der HelloFresh SE und beinhalten erhebliche bekannte und unbekannte Risiken sowie Ungewissheiten, weshalb die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen und Ereignisse wesentlich von den in zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückten oder implizierten Ergebnissen, Leistungen und Ereignissen abweichen können. Hierin enthaltene zukunftsgerichtete Aussagen sollten nicht als Garantien für zukünftige Leistungen und Ergebnisse verstanden werden und sind nicht notwendigerweise zuverlässige Indikatoren dafür, ob solche Ergebnisse erzielt werden oder nicht. Die in dieser Pressemitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen besitzen nur am Tag dieser Veröffentlichung Gültigkeit. Die Gesellschaft übernimmt keine Verpflichtung und beabsichtigt auch nicht, die in dieser Pressemitteilung enthaltenen Informationen, zukunftsgerichteten Aussagen oder Schlussfolgerungen unter Berücksichtigung späterer Ereignisse und Umstände zu aktualisieren oder spätere Ereignisse oder Umstände zu reflektieren oder Ungenauigkeiten, die sich nach der Veröffentlichung dieser Pressemitteilung aufgrund neuer Informationen, künftiger Entwicklungen oder aufgrund sonstiger Umstände ergeben, zu korrigieren. Die Gesellschaft übernimmt keine Verantwortung in irgendeiner Weise dafür, dass die hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen oder Vermutungen eintreten werden.



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2220854  30.10.2025 CET/CEST

HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

HelloFresh SE / Aktienrückkauf
HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

27.10.2025 / 16:16 CET/CEST
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Bekanntgabe von Aktienrückkäufen gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission: 43. Zwischenbericht

 

 

Der Vorstand der HelloFresh SE (ISIN: DE000A161408) (die „Gesellschaft“) hat am 23. Dezember 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft beschlossen, im Zeitraum vom 02. Januar 2025 bis spätestens 31. Dezember 2025 einen weiteren Rückkauf von Aktien der Gesellschaft durchzuführen. Am 13. August 2025 hat der Vorstand der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft die Verlängerung dieses laufenden Aktienrückkaufprogramms bis spätestens zum 31. Dezember 2026 beschlossen. Am selben Tag gab die Gesellschaft die Einzelheiten dieses verlängerten und erweiterten Programms gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission bekannt.

 

Im Zeitraum vom 20. Oktober 2025 bis einschließlich 24. Oktober 2025 wurden von der Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG Aktien im Rahmen des Programms auf Xetra wie folgt zurückgekauft:

 

Handelstag Gesamtzahl Aktien Volumengewichteter durchschnittlicher Kaufpreis (EUR)1
20. Oktober 2025  71.170   7,0254
21. Oktober 2025  69.706   7,1729
22. Oktober 2025  68.504   7,2987
23. Oktober 2025  66.950   7,4682
24. Oktober 2025  66.798   7,4850

1 Ohne mit dem Erwerb verbundene Kosten.

 

Weitere Einzelheiten über das Aktienrückkaufprogramm sowie die obenstehenden Transaktionen sind unter der Rubrik Aktien auf der Investor Relations-Website der Gesellschaft (https://ir.hellofreshgroup.com/websites/HelloFresh/German/1800/aktienrueckkauf-2025.html) verfügbar.

 

 

Berlin, Deutschland, 27. Oktober 2025

 

HelloFresh SE

 



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2219302  27.10.2025 CET/CEST

HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

HelloFresh SE / Aktienrückkauf
HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

20.10.2025 / 17:44 CET/CEST
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Bekanntgabe von Aktienrückkäufen gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission: 42. Zwischenbericht

 

 

Der Vorstand der HelloFresh SE (ISIN: DE000A161408) (die „Gesellschaft“) hat am 23. Dezember 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft beschlossen, im Zeitraum vom 02. Januar 2025 bis spätestens 31. Dezember 2025 einen weiteren Rückkauf von Aktien der Gesellschaft durchzuführen. Am 13. August 2025 hat der Vorstand der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft die Verlängerung dieses laufenden Aktienrückkaufprogramms bis spätestens zum 31. Dezember 2026 beschlossen. Am selben Tag gab die Gesellschaft die Einzelheiten dieses verlängerten und erweiterten Programms gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission bekannt.

 

Im Zeitraum vom 13. Oktober 2025 bis einschließlich 17. Oktober 2025 wurden von der Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG Aktien im Rahmen des Programms auf Xetra wie folgt zurückgekauft:

 

Handelstag Gesamtzahl Aktien Volumengewichteter durchschnittlicher Kaufpreis (EUR)1
13. Oktober 2025  67.666   7,3892
14. Oktober 2025  66.397   7,5298
15. Oktober 2025  67.667   7,3889
16. Oktober 2025  68.146   7,3371
17. Oktober 2025  70.583   7,0838

1 Ohne mit dem Erwerb verbundene Kosten.

 

Weitere Einzelheiten über das Aktienrückkaufprogramm sowie die obenstehenden Transaktionen sind unter der Rubrik Aktien auf der Investor Relations-Website der Gesellschaft (https://ir.hellofreshgroup.com/websites/HelloFresh/German/1800/aktienrueckkauf-2025.html) verfügbar.

 

 

Berlin, Deutschland, 20. Oktober 2025

 

HelloFresh SE

 



20.10.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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2215756  20.10.2025 CET/CEST

HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

HelloFresh SE / Aktienrückkauf
HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

13.10.2025 / 17:41 CET/CEST
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Bekanntgabe von Aktienrückkäufen gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission: 41. Zwischenbericht

 

 

Der Vorstand der HelloFresh SE (ISIN: DE000A161408) (die „Gesellschaft“) hat am 23. Dezember 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft beschlossen, im Zeitraum vom 02. Januar 2025 bis spätestens 31. Dezember 2025 einen weiteren Rückkauf von Aktien der Gesellschaft durchzuführen. Am 13. August 2025 hat der Vorstand der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft die Verlängerung dieses laufenden Aktienrückkaufprogramms bis spätestens zum 31. Dezember 2026 beschlossen. Am selben Tag gab die Gesellschaft die Einzelheiten dieses verlängerten und erweiterten Programms gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission bekannt.

 

Im Zeitraum vom  06. Oktober 2025 bis einschließlich 10. Oktober 2025 wurden von der Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG Aktien im Rahmen des Programms auf Xetra wie folgt zurückgekauft:

 

Handelstag Gesamtzahl Aktien Volumengewichteter durchschnittlicher Kaufpreis (EUR)1
06. Oktober 2025  68.497   7,2994
07. Oktober 2025  71.689   6,9745
08. Oktober 2025  70.562   7,0859
09. Oktober 2025  64.625   7,7369
10. Oktober 2025  64.982   7,6943

1 Ohne mit dem Erwerb verbundene Kosten.

 

Weitere Einzelheiten über das Aktienrückkaufprogramm sowie die obenstehenden Transaktionen sind unter der Rubrik Aktien auf der Investor Relations-Website der Gesellschaft (https://ir.hellofreshgroup.com/websites/HelloFresh/German/1800/aktienrueckkauf-2025.html) verfügbar.

 

 

Berlin, Deutschland, 13. Oktober 2025

 

HelloFresh SE

 



13.10.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com


Sprache: Deutsch
Unternehmen: HelloFresh SE
Prinzenstraße 89
10969 Berlin
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Ende der Mitteilung EQS News-Service

2212240  13.10.2025 CET/CEST

HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

HelloFresh SE / Aktienrückkauf
HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

06.10.2025 / 19:56 CET/CEST
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Bekanntgabe von Aktienrückkäufen gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission: 40. Zwischenbericht

 

 

Der Vorstand der HelloFresh SE (ISIN: DE000A161408) (die „Gesellschaft“) hat am 23. Dezember 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft beschlossen, im Zeitraum vom 02. Januar 2025 bis spätestens 31. Dezember 2025 einen weiteren Rückkauf von Aktien der Gesellschaft durchzuführen. Am 13. August 2025 hat der Vorstand der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft die Verlängerung dieses laufenden Aktienrückkaufprogramms bis spätestens zum 31. Dezember 2026 beschlossen. Am selben Tag gab die Gesellschaft die Einzelheiten dieses verlängerten und erweiterten Programms gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission bekannt.

 

Im Zeitraum vom  29. September 2025 bis einschließlich 03. Oktober 2025 wurden von der Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG Aktien im Rahmen des Programms auf Xetra wie folgt zurückgekauft:

 

Handelstag Gesamtzahl Aktien Volumengewichteter durchschnittlicher Kaufpreis (EUR)1
29. September 2025  68.215   7,3285
30. September 2025  68.101   7,3420
01. Oktober 2025  68.733   7,2737
02. Oktober 2025  69.148   7,2308
03. Oktober 2025  69.675   7,1752

1 Ohne mit dem Erwerb verbundene Kosten.

 

Weitere Einzelheiten über das Aktienrückkaufprogramm sowie die obenstehenden Transaktionen sind unter der Rubrik Aktien auf der Investor Relations-Website der Gesellschaft (https://ir.hellofreshgroup.com/websites/HelloFresh/German/1800/aktienrueckkauf-2025.html) verfügbar.

 

 

Berlin, Deutschland, 06. Oktober 2025

 

HelloFresh SE

 



06.10.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: HelloFresh SE
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2208878  06.10.2025 CET/CEST

HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

HelloFresh SE / Aktienrückkauf
HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

29.09.2025 / 17:31 CET/CEST
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


 

 

Bekanntgabe von Aktienrückkäufen gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission: 39. Zwischenbericht

 

 

Der Vorstand der HelloFresh SE (ISIN: DE000A161408) (die „Gesellschaft“) hat am 23. Dezember 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft beschlossen, im Zeitraum vom 02. Januar 2025 bis spätestens 31. Dezember 2025 einen weiteren Rückkauf von Aktien der Gesellschaft durchzuführen. Am 13. August 2025 hat der Vorstand der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft die Verlängerung dieses laufenden Aktienrückkaufprogramms bis spätestens zum 31. Dezember 2026 beschlossen. Am selben Tag gab die Gesellschaft die Einzelheiten dieses verlängerten und erweiterten Programms gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission bekannt.

 

Im Zeitraum vom  22. September 2025 bis einschließlich 26. September 2025 wurden von der Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG Aktien im Rahmen des Programms auf Xetra wie folgt zurückgekauft:

 

Handelstag Gesamtzahl Aktien Volumengewichteter durchschnittlicher Kaufpreis (EUR)1
22. September 2025  91.099   7,6839
23. September 2025  66.000   7,5756
24. September 2025  67.120   7,4492
25. September 2025  67.938   7,3596
26. September 2025  68.982   7,2483

1 Ohne mit dem Erwerb verbundene Kosten.

 

Weitere Einzelheiten über das Aktienrückkaufprogramm sowie die obenstehenden Transaktionen sind unter der Rubrik Aktien auf der Investor Relations-Website der Gesellschaft (https://ir.hellofreshgroup.com/websites/HelloFresh/German/1800/aktienrueckkauf-2025.html) verfügbar.

 

 

Berlin, Deutschland, 29. September 2025

 

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2205452  29.09.2025 CET/CEST

HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

HelloFresh SE / Aktienrückkauf
HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

22.09.2025 / 18:41 CET/CEST
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


 

 

Bekanntgabe von Aktienrückkäufen gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission: 38. Zwischenbericht

 

 

Der Vorstand der HelloFresh SE (ISIN: DE000A161408) (die „Gesellschaft“) hat am 23. Dezember 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft beschlossen, im Zeitraum vom 02. Januar 2025 bis spätestens 31. Dezember 2025 einen weiteren Rückkauf von Aktien der Gesellschaft durchzuführen. Am 13. August 2025 hat der Vorstand der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft die Verlängerung dieses laufenden Aktienrückkaufprogramms bis spätestens zum 31. Dezember 2026 beschlossen. Am selben Tag gab die Gesellschaft die Einzelheiten dieses verlängerten und erweiterten Programms gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission bekannt.

 

Im Zeitraum vom  15. September 2025 bis einschließlich 19. September 2025 wurden von der Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG Aktien im Rahmen des Programms auf Xetra wie folgt zurückgekauft:

 

Handelstag Gesamtzahl Aktien Volumengewichteter durchschnittlicher Kaufpreis (EUR)1
15. September 2025  87.951   7,9589
16. September 2025  88.792   7,8836
17. September 2025  91.390   7,6594
18. September 2025  89.771   7,7971
19. September 2025  90.418   7,7416

1 Ohne mit dem Erwerb verbundene Kosten.

 

Weitere Einzelheiten über das Aktienrückkaufprogramm sowie die obenstehenden Transaktionen sind unter der Rubrik Aktien auf der Investor Relations-Website der Gesellschaft (https://ir.hellofreshgroup.com/websites/HelloFresh/German/1800/aktienrueckkauf-2025.html) verfügbar.

 

 

Berlin, Deutschland, 22. September 2025

 

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2201788  22.09.2025 CET/CEST

HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

HelloFresh SE / Aktienrückkauf
HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

15.09.2025 / 18:59 CET/CEST
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Bekanntgabe von Aktienrückkäufen gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission: 37. Zwischenbericht

 

 

Der Vorstand der HelloFresh SE (ISIN: DE000A161408) (die „Gesellschaft“) hat am 23. Dezember 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft beschlossen, im Zeitraum vom 02. Januar 2025 bis spätestens 31. Dezember 2025 einen weiteren Rückkauf von Aktien der Gesellschaft durchzuführen. Am 13. August 2025 hat der Vorstand der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft die Verlängerung dieses laufenden Aktienrückkaufprogramms bis spätestens zum 31. Dezember 2026 beschlossen. Am selben Tag gab die Gesellschaft die Einzelheiten dieses verlängerten und erweiterten Programms gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission bekannt.

 

Im Zeitraum vom  08. September 2025 bis einschließlich 12. September 2025 wurden von der Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG Aktien im Rahmen des Programms auf Xetra wie folgt zurückgekauft:

 

Handelstag Gesamtzahl Aktien Volumengewichteter durchschnittlicher Kaufpreis (EUR)1
08. September 2025  87.158   8,0311
09. September 2025  86.825   8,0616
10. September 2025  89.938   7,7831
11. September 2025  89.941   7,7828
12. September 2025  90.606   7,7257

1 Ohne mit dem Erwerb verbundene Kosten.

 

Weitere Einzelheiten über das Aktienrückkaufprogramm sowie die obenstehenden Transaktionen sind unter der Rubrik Aktien auf der Investor Relations-Website der Gesellschaft (https://ir.hellofreshgroup.com/websites/HelloFresh/German/1800/aktienrueckkauf-2025.html) verfügbar.

 

 

Berlin, Deutschland, 15. September 2025

 

HelloFresh SE

 



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2197752  15.09.2025 CET/CEST

HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

HelloFresh SE / Aktienrückkauf
HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

08.09.2025 / 17:32 CET/CEST
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Bekanntgabe von Aktienrückkäufen gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission: 36. Zwischenbericht

 

 

Der Vorstand der HelloFresh SE (ISIN: DE000A161408) (die „Gesellschaft“) hat am 23. Dezember 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft beschlossen, im Zeitraum vom 02. Januar 2025 bis spätestens 31. Dezember 2025 einen weiteren Rückkauf von Aktien der Gesellschaft durchzuführen. Am 13. August 2025 hat der Vorstand der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft die Verlängerung dieses laufenden Aktienrückkaufprogramms bis spätestens zum 31. Dezember 2026 beschlossen. Am selben Tag gab die Gesellschaft die Einzelheiten dieses verlängerten und erweiterten Programms gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission bekannt.

 

Im Zeitraum vom  01. September 2025 bis einschließlich 05. September 2025 wurden von der Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG Aktien im Rahmen des Programms auf Xetra wie folgt zurückgekauft:

 

Handelstag Gesamtzahl Aktien Volumengewichteter durchschnittlicher Kaufpreis (EUR)1
01. September 2025  88.595   7,9011
02. September 2025  90.382   7,7444
03. September 2025  89.348   7,8345
04. September 2025  86.608   8,0823
05. September 2025  86.798   8,0647

1 Ohne mit dem Erwerb verbundene Kosten.

 

Weitere Einzelheiten über das Aktienrückkaufprogramm sowie die obenstehenden Transaktionen sind unter der Rubrik Aktien auf der Investor Relations-Website der Gesellschaft (https://ir.hellofreshgroup.com/websites/HelloFresh/German/1800/aktienrueckkauf-2025.html) verfügbar.

 

 

Berlin, Deutschland, 08. September 2025

 

HelloFresh SE

 



08.09.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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2194482  08.09.2025 CET/CEST

HelloFresh SE gibt Absicht des Mitgründers und CEO International, Thomas Griesel, bekannt, das Unternehmen zu verlassen

HelloFresh SE gibt Absicht des Mitgründers und CEO International, Thomas Griesel, bekannt, das Unternehmen zu verlassen

HelloFresh SE / Schlagwort(e): Personalie
HelloFresh SE gibt Absicht des Mitgründers und CEO International, Thomas Griesel, bekannt, das Unternehmen zu verlassen

05.09.2025 / 18:23 CET/CEST
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Presssemitteilung

 

HelloFresh SE gibt Absicht des Mitgründers und CEO International, Thomas Griesel, bekannt, das Unternehmen zu verlassen

  • Thomas Griesel, Mitgründer und CEO International der HelloFresh SE, hat heute den Vorsitzenden des Aufsichtsrats darüber informiert, dass er das Unternehmen spätestens am 30. April 2026 verlassen wird.
  • Er plant, andere Interessen außerhalb der HelloFresh SE zu verfolgen. Mit HelloFresh hat er maßgeblich dazu beigetragen, die Art und Weise, wie weltweit Menschen Lebensmittel kaufen, zubereiten und essen zu verändern.
  • Das Unternehmen befindet sich mit einer klaren Strategie und einem starken Führungsteam in einer guten Position für zukünftiges Wachstum.

Berlin, 5. September 2025 – Die HelloFresh SE („HelloFresh“) gab heute bekannt, dass Mitgründer und CEO International, Thomas Griesel, nicht beabsichtigt, seine Tätigkeit im Vorstand über den 30. April 2026 hinaus fortzusetzen. Er wird daher spätestens mit Ablauf seiner aktuellen Amtszeit aus dem Vorstand der Gesellschaft ausscheiden.

Nach reiflicher Überlegung hat Griesel heute den Vorsitzenden des Aufsichtsrats über seine Entscheidung informiert. Sein Ausscheiden markiert das Ende einer bemerkenswerten Amtszeit, in der er maßgeblich dazu beigetragen hat, HelloFresh von einem Start-up zu einem weltweit führenden Unternehmen in der Lebensmittelbranche aufzubauen. Seine Position im Vorstand wird vorerst nicht neu besetzt.

Thomas Griesel sagte: „Die Entscheidung, HelloFresh zu verlassen, ist mir nicht leicht gefallen. Ich bin aber davon überzeugt, dass der Zeitpunkt gekommen ist, um mich anderen Interessen außerhalb des Unternehmens zu widmen. Die Teams und Strukturen, die wir in den letzten Jahren aufgebaut haben, sind stark und gut ausgestattet, um ohne mich weiterzumachen. Als Dominik und ich HelloFresh vor fast 14 Jahren gegründet haben, hätte ich mir nie träumen lassen, dass wir so viel erreichen würden, und ich bin unglaublich stolz auf das, was die Teams geleistet haben. Wir haben HelloFresh an die Börse gebracht, eine globale Pandemie gemeistert, sind mit mehreren Marken in zahlreiche Märkte expandiert und haben eine riesige operative Infrastruktur aufgebaut – und das alles, nachdem wir anfangs die Kochboxen selbst in unseren eigenen Küchen gepackt und an Freunde und Familie geliefert haben. Die einzige Konstante seit dem ersten Tag ist unser fester Glaube daran, dass wir die Art und Weise, wie Menschen essen, wirklich verändern können. Daran hat sich während der ganzen Zeit nichts geändert. Während der nun folgenden Übergangsphase werde ich dafür sorgen, dass wir unsere Strategie wie geplant weiter umsetzen. Ich werde eng mit dem Führungsteam

 

zusammenarbeiten, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten. Ich bin mir sehr sicher, dass die besten Jahre von HelloFresh noch vor uns liegen.“

„Im Namen des Aufsichtsrats möchte ich Thomas für seine Vision und sein Engagement danken, mit denen er HelloFresh von einem jungen Start-up zu dem weltweit führenden Unternehmen gemacht hat, das es heute ist“, sagte John H. Rittenhouse, Vorsitzender des Aufsichtsrats von HelloFresh. „Seine Führungsqualitäten waren für unser Wachstum von zentraler Bedeutung, und das Fundament, das er gelegt hat, wird das Unternehmen auch in Zukunft erfolgreich leiten.“

„Seit über einem Jahrzehnt arbeiten wir Seite an Seite und teilen die gemeinsame Vision, die Art und Weise zu verändern, wie Menschen sich ernähren“, sagte Dominik Richter, Mitgründer und CEO von HelloFresh. „Thomas‘ unerschütterliche Leidenschaft, sein Unternehmergeist und seine Freundschaft waren grundlegend für unseren Erfolg, und ich bin zutiefst dankbar für die gemeinsame Reise. Wir werden ihn sehr vermissen, aber ich bin mir sicher, er wird uns alle bei HelloFresh auch weiterhin inspirieren.“

HelloFresh hat sich von einem jungen Unternehmen für Kochboxen, dessen erste Bestellungen die beiden Gründer noch selbst auslieferten, zu einem globalen Anbieter von Lebensmittellösungen entwickelt. Das Unternehmen beliefert mittlerweile Kunden in 18 Ländern und hat im vergangenen Jahr fast eine Milliarde Mahlzeiten ausgeliefert. Im Jahr 2024 erzielte HelloFresh einen konsolidierten Umsatz von EUR 7,66 Milliarden, ein bereinigtes EBITDA auf Konzernebene von EUR 399 Millionen und weist eine Marktkapitalisierung von über EUR 1 Milliarde auf. HelloFresh ist mit einer klaren Strategie und einem starken Führungsteam, das auf dem soliden Fundament aufbaut, das Thomas Griesel mitgeschaffen hat, für zukünftiges Wachstum gut aufgestellt.

 

 

Über HelloFresh

Die HelloFresh Gruppe ist eine globale Food Solutions Gruppe und der weltweit führende Anbieter von Kochboxen. Die HelloFresh Gruppe bietet ihre Produkte unter acht verschiedenen Marken an und versorgt ihre Kundinnen und Kunden mit passenden, hochwertigen Lebensmitteln und Rezepten für unterschiedliche Anlässe. HelloFresh wurde im November 2011 in Berlin gegründet und ist in den USA, dem Vereinigten Königreich, Deutschland, den Niederlanden, Belgien, Luxemburg, Australien, Österreich, der Schweiz, Kanada, Neuseeland, Schweden, Frankreich, Dänemark, Norwegen, Italien, Irland und Spanien tätig. HelloFresh SE ging im November 2017 an die Frankfurter Wertpapierbörse und wird derzeit im MDAX gehandelt. Die HelloFresh Gruppe hat Büros in Berlin, Saarbrücken, New York, Chicago, Boulder, London, Amsterdam, Sydney, Toronto, Auckland, Paris, Kopenhagen, Mailand, Dublin und Barcelona.

 

 

Pressekontakt  
   
Saskia Leisewitz
Global Corporate Communications
HelloFresh Group
+49 (0) 151 4321 5681
sl@hellofresh.com
www.hellofreshgroup.com

 



05.09.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Sprache: Deutsch
Unternehmen: HelloFresh SE
Prinzenstraße 89
10969 Berlin
Deutschland
E-Mail: ir@hellofresh.com
Internet: www.hellofreshgroup.com
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WKN: A16140
Indizes: MDAX
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange
EQS News ID: 2193910

 
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2193910  05.09.2025 CET/CEST

HelloFresh SE: Thomas Griesel, Mitgründer und CEO International der HelloFresh SE, beabsichtigt nicht, seine Vorstandstätigkeit über den 30. April 2026 hinaus zu verlängern

HelloFresh SE: Thomas Griesel, Mitgründer und CEO International der HelloFresh SE, beabsichtigt nicht, seine Vorstandstätigkeit über den 30. April 2026 hinaus zu verlängern

HelloFresh SE / Schlagwort(e): Personalie
HelloFresh SE: Thomas Griesel, Mitgründer und CEO International der HelloFresh SE, beabsichtigt nicht, seine Vorstandstätigkeit über den 30. April 2026 hinaus zu verlängern

05.09.2025 / 18:15 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


 

 

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 Absatz 1 der Verordnung (EU) 596/2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung – MAR)

 

HelloFresh SE: Thomas Griesel, Mitgründer und CEO International der HelloFresh SE, beabsichtigt nicht, seine Vorstandstätigkeit über den 30. April 2026 hinaus zu verlängern

ISIN: DE000A161408
WKN: A16140
Börsenkürzel: HFG
LEI: 391200ZAF4V6XD2M9G57
Börse: Regulierter Markt in Frankfurt am Main (Prime Standard)

 

Berlin, 5. September 2025 – Thomas Griesel, Mitgründer und CEO International der HelloFresh SE („Gesellschaft“), hat heute den Vorsitzenden des Aufsichtsrats der Gesellschaft, Herrn John H. Rittenhouse, darüber informiert, dass er nicht beabsichtigt, seine Vorstandstätigkeit über den 30. April 2026 hinaus weiter fortzusetzen, und mithin spätestens mit Ablauf seiner derzeitigen Amtszeit am 30. April 2026 aus dem Vorstand der Gesellschaft ausscheiden und diese verlassen wird.

Der Aufsichtsratsvorsitzende hat diese Entscheidung mit großem Bedauern zur Kenntnis genommen und umgehend die anderen Mitglieder des Aufsichtsrats sowie des Vorstands der Gesellschaft informiert.

Thomas Griesel hat die Gesellschaft im Jahre 2011 zusammen mit Dominik Richter gegründet und gehört seitdem der Geschäftsführung bzw. dem Vorstand der Gesellschaft an.

 

Mitteilende Person beim Emittenten
Dr. Christian Ries
Group General Counsel
HelloFresh SE, Prinzenstraße 89, 10969 Berlin
 
+49 (0) 160 96382504
cr@hellofresh.com
www.hellofreshgroup.com

 

IR Ansprechpartner
Daniel Alvarez
Head of Investor Relations
HelloFresh SE, Prinzenstraße 89, 10969 Berlin
 
+31 643 55 49 32
daniel.alvarez@hellofresh.com
www.hellofreshgroup.com

Rechtlicher Hinweis

Dieses Dokument enthält zukunftsgerichtete Aussagen betreffend das Geschäft, die wirtschaftliche Entwicklung und die Ergebnisse der Gesellschaft, des HelloFresh-Konzerns oder der Branche, in der der HelloFresh-Konzern tätig ist. Diese Aussagen können durch Signalwörter wie etwa „werden“, „erwarten“, „glauben“, „schätzen“, „planen“, „zielen“ oder „prognostizieren“ und ähnliche Ausdrücke oder aus dem Kontext heraus identifiziert werden. Zukunftsgerichtete Aussagen betreffen Aussagen zu Strategie, Ausblick und Wachstumserwartungen, Zukunftspläne und Potenzial für zukünftiges Wachstum, Wachstum der Produkte und Dienstleistungen in neuen Märkten, Branchentrends, sowie die Auswirkungen regulatorischer Initiativen. Diese Aussagen wurden auf Basis aktueller Informationen und Annahmen getroffen und unterliegen Risiken und Unsicherheiten. Die tatsächlichen zukünftigen Ergebnisse, Entwicklungen und Ereignisse können aufgrund zahlreicher Faktoren wesentlich von jenen abweichen, die in diesem Dokument beschrieben sind und weder die Gesellschaft noch irgendeine andere Person übernehmen eine wie auch immer geartete Verantwortung für die Richtigkeit der in diesem Dokument enthaltenen Ansichten oder der zugrundeliegenden Annahmen. Soweit keine zwingende gesetzliche Pflicht dazu besteht, wird keine Verantwortung übernommen, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren.



Ende der Insiderinformation

05.09.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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Sprache: Deutsch
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WKN: A16140
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Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange
EQS News ID: 2193878

 
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2193878  05.09.2025 CET/CEST

HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

HelloFresh SE / Aktienrückkauf
HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

02.09.2025 / 00:12 CET/CEST
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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Bekanntgabe von Aktienrückkäufen gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission: 35. Zwischenbericht

 

 

Der Vorstand der HelloFresh SE (ISIN: DE000A161408) (die „Gesellschaft“) hat am 23. Dezember 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft beschlossen, im Zeitraum vom 02. Januar 2025 bis spätestens 31. Dezember 2025 einen weiteren Rückkauf von Aktien der Gesellschaft durchzuführen. Am 13. August 2025 hat der Vorstand der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft die Verlängerung dieses laufenden Aktienrückkaufprogramms bis spätestens zum 31. Dezember 2026 beschlossen. Am selben Tag gab die Gesellschaft die Einzelheiten dieses verlängerten und erweiterten Programms gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission bekannt.

 

Im Zeitraum vom  25. August 2025 bis einschließlich 29. August 2025 wurden von der Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG Aktien im Rahmen des Programms auf Xetra wie folgt zurückgekauft:

 

Handelstag Gesamtzahl Aktien Volumengewichteter durchschnittlicher Kaufpreis (EUR)1
25. August 2025  84.785   8,2560
26. August 2025  84.896   8,2453
27. August 2025  91.408   7,6579
28. August 2025  92.934   7,5309
29. August 2025  93.102   7,5186

1 Ohne mit dem Erwerb verbundene Kosten.

 

Weitere Einzelheiten über das Aktienrückkaufprogramm sowie die obenstehenden Transaktionen sind unter der Rubrik Aktien auf der Investor Relations-Website der Gesellschaft (https://ir.hellofreshgroup.com/websites/HelloFresh/German/1800/aktienrueckkauf-2025.html) verfügbar.

 

 

Berlin, Deutschland, 01. September 2025

 

HelloFresh SE

 



02.09.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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Unternehmen: HelloFresh SE
Prinzenstraße 89
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2191646  02.09.2025 CET/CEST

HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

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HelloFresh SE / Aktienrückkauf
HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

25.08.2025 / 16:58 CET/CEST
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


 

 

Bekanntgabe von Aktienrückkäufen gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission: 34. Zwischenbericht

 

 

Der Vorstand der HelloFresh SE (ISIN: DE000A161408) (die „Gesellschaft“) hat am 23. Dezember 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft beschlossen, im Zeitraum vom 02. Januar 2025 bis spätestens 31. Dezember 2025 einen weiteren Rückkauf von Aktien der Gesellschaft durchzuführen. Am 13. August 2025 hat der Vorstand der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft die Verlängerung dieses laufenden Aktienrückkaufprogramms bis spätestens zum 31. Dezember 2026 beschlossen. Am selben Tag gab die Gesellschaft die Einzelheiten dieses verlängerten und erweiterten Programms gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission bekannt.

 

Im Zeitraum vom  18. August 2025 bis einschließlich 22. August 2025 wurden von der Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG Aktien im Rahmen des Programms auf Xetra wie folgt zurückgekauft:

 

Handelstag Gesamtzahl Aktien Volumengewichteter durchschnittlicher Kaufpreis (EUR)1
18. August 2025  96.293   7,2694
19. August 2025  87.386   8,0087
20. August 2025  87.407   8,0085
21. August 2025  86.073   8,1324
22. August 2025  85.388   8,1976

1 Ohne mit dem Erwerb verbundene Kosten.

 

Weitere Einzelheiten über das Aktienrückkaufprogramm sowie die obenstehenden Transaktionen sind unter der Rubrik Aktien auf der Investor Relations-Website der Gesellschaft (https://ir.hellofreshgroup.com/websites/HelloFresh/German/1800/aktienrueckkauf-2025.html) verfügbar.

 

 

Berlin, Deutschland, 25. August 2025

 

HelloFresh SE

 



25.08.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com


Sprache: Deutsch
Unternehmen: HelloFresh SE
Prinzenstraße 89
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2188302  25.08.2025 CET/CEST

HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

HelloFresh SE / Aktienrückkauf
HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

18.08.2025 / 18:08 CET/CEST
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Bekanntgabe von Aktienrückkäufen gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission: 33. Zwischenbericht

 

 

Der Vorstand der HelloFresh SE (ISIN: DE000A161408) (die „Gesellschaft“) hat am 23. Dezember 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft beschlossen, im Zeitraum vom 02. Januar 2025 bis spätestens 31. Dezember 2025 einen weiteren Rückkauf von Aktien der Gesellschaft durchzuführen. Am 13. August 2025 hat der Vorstand der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft die Verlängerung dieses laufenden Aktienrückkaufprogramms bis spätestens zum 31. Dezember 2026 beschlossen. Am selben Tag gab die Gesellschaft die Einzelheiten dieses verlängerten und erweiterten Programms gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission bekannt.

 

Im Zeitraum vom  11. August 2025 bis einschließlich 15. August 2025 wurden von der Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG Aktien im Rahmen des Programms auf Xetra wie folgt zurückgekauft:

 

Handelstag Gesamtzahl Aktien Volumengewichteter durchschnittlicher Kaufpreis (EUR)1
11. August 2025  75.389   9,2840
12. August 2025  77.666   9,0126
13. August 2025  78.540   8,9121
14. August 2025  93.987   7,4478
15. August 2025  95.897   7,2994

1 Ohne mit dem Erwerb verbundene Kosten.

 

Weitere Einzelheiten über das Aktienrückkaufprogramm sowie die obenstehenden Transaktionen sind unter der Rubrik Aktien auf der Investor Relations-Website der Gesellschaft (https://ir.hellofreshgroup.com/websites/HelloFresh/German/1800/aktienrueckkauf-2025.html) verfügbar.

 

 

Berlin, Deutschland, 18. August 2025

 

HelloFresh SE

 



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2185470  18.08.2025 CET/CEST

Effizienzprogramm der HelloFresh SE sorgt für starke Ergebnisse in Q2 2025 und ebnet den Weg für eine erneute Kundenfokussierung

Effizienzprogramm der HelloFresh SE sorgt für starke Ergebnisse in Q2 2025 und ebnet den Weg für eine erneute Kundenfokussierung

HelloFresh SE / Schlagwort(e): Halbjahresbericht
Effizienzprogramm der HelloFresh SE sorgt für starke Ergebnisse in Q2 2025 und ebnet den Weg für eine erneute Kundenfokussierung

13.08.2025 / 19:07 CET/CEST
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Effizienzprogramm der HelloFresh SE sorgt für starke Ergebnisse in Q2 2025 und ebnet den Weg für eine erneute Kundenfokussierung

 

Berlin, 13. August 2025 – Die HelloFresh SE („HelloFresh“) hat das zweite Quartal 2025 mit einem starken Ergebnis abgeschlossen und hebt umfangreiche Effizienzsteigerungen sowie eine erneute Fokussierung auf das Kundenerlebnis hervor.

Im zweiten Quartal 2025 erreichte der Umsatz der HelloFresh-Gruppe €1,7 Mrd., was einem währungsbereinigten Rückgang von (9,5)% im Vergleich zum Vorjahreszeitraum entspricht (Q2 2024: €1,9 Mrd.). Dies war das direkte Ergebnis einer weiterhin disziplinierten Marketingstrategie, deren Fokus auf der Gewinnung weniger, aber höherwertigerer Kunden liegt. HelloFresh erzielte eine deutliche Steigerung der Deckungsbeitragsmarge gegenüber dem Vorjahr um ca. 1,4 Prozentpunkte auf 27,3% (Q2 2024: 26,0%), was den Erfolg der Effizienzmaßnahmen widerspiegelt. Diese entstanden vor allem durch Produktivitätssteigerungen im nordamerikanischen Kochboxen- und Fertiggerichtegeschäft sowie einer Verkleinerung der Produktionsstandorte von HelloFresh und einem Rückgang der betrieblichen Gemeinkosten für Personal und Nebenkosten.

Das bereinigte EBITDA („AEBITDA“) stieg im zweiten Quartal 2025 um 8,2% auf €158,5 Mio. (Q2 2024: €146,4 Mio.), was einer Marge von 9,3% entspricht. Das bereinigte EBIT („AEBIT“ ohne Wertminderungen) verzeichnete ein robustes Wachstum von 20,8% auf €101,4 Mio. (Q2 2024: €84,0 Mio.), mit einer Marge von 6,0%. Aus Sicht der Produktgruppen erzielten die Kochboxen weiterhin eine hohe Profitabilität mit einer AEBITDA-Marge von 15,8% und einer AEBIT-Marge von 12,8%.

Darüber hinaus verzeichnete HelloFresh im zweiten Quartal 2025 einen erheblichen Anstieg des Free Cash Flow („FCF“) im Jahresvergleich auf €113,6 Mio., was zu einem starken FCF von €208,0 Mio. im ersten Halbjahr 2025 beitrug und was einer Vervierfachung gegenüber dem ersten Halbjahr 2024 (€50,9 Mio.) entspricht.

Das laufende Aktienrückkaufprogramm 2025 von HelloFresh mit einem Volumen von ursprünglich €75 Mio. steht kurz vor dem Erreichen seines ursprünglichen Gesamtvolumens. Der Vorstand von HelloFresh hat daher heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, dieses Aktienrückkaufprogramm von €75 Mio. um bis zu €100 Mio. auf insgesamt bis zu €175 Mio. (ohne Nebenkosten der Aktienrückkäufe) zu erhöhen und die Laufzeit bis spätestens 31. Dezember 2026 zu verlängern. Die weiteren Einzelheiten dieses Aktienrückkaufs können der separaten diesbezüglichen Presseerklärung von heute entnommen werden.

„Wir haben die zugrunde liegende Profitabilität unseres Kochboxengeschäfts, welches im zweiten Quartal 2025 eine AEBITDA-Marge von über 15% erreicht hat, deutlich verbessert. Dies ist ein direktes Ergebnis unserer strategischen Entscheidung, unsere Margen und Profitabilität zu steigern, bevor wir wieder in unser Wachstum investieren”, sagte Dominik Richter, CEO und Mitgründer von HelloFresh. „Wir sind auf dem besten Weg, unser Ziel zu erreichen, bis 2026 Einsparungen von mehr als €300 Mio. zu erzielen. Entscheidend ist, dass der Großteil dieser Kosteneinsparungen dauerhaft sein wird, wovon wir rund €200 Mio. in unser Ergebnis einfließen lassen und mehr als €100 Mio. in unser Produkt reinvestieren wollen. Derzeit freue ich mich besonders über die laufende Einführung unserer ‚ReFresh‘-Strategie in den USA, die darauf abzielt, die Qualität, Vielfalt und Personalisierung unserer Mahlzeiten zu verbessern und die Anzahl der wöchentlichen Gerichte für unsere Kochboxen und Fertiggerichte massiv zu erweitern.”

Angepasste Prognose für 2025

Die HelloFresh-Gruppe hatte bisher eine Prognose für das AEBITDA im Geschäftsjahr 2025 zwischen €450 Mio. und €500 Mio. und für das AEBIT (ohne Wertminderungen) für das Geschäftsjahr 2025 zwischen €200 Mio. und €250 Mio. gegeben. Diese Prognose basierte auf einem USD/EUR-Wechselkurs von ca. 1,04 sowie den damals aktuellen Wechselkursen für die anderen relevanten Währungen von HelloFresh. Die tatsächliche zugrunde liegende Ertragslage der HelloFresh-Gruppe in den ersten sechs Monaten des Geschäftsjahres 2025 (ohne Wechselkurseinflüsse) ist etwas besser als die Basis, auf der die bisherige Prognose abgegeben wurde, was in erster Linie auf die disziplinierte Umsetzung des laufenden Effizienzprogramms der HelloFresh-Gruppe zurückzuführen ist. Seit der Veröffentlichung der letzten Prognose hat der US-Dollar gegenüber dem Euro jedoch deutlich an Wert verloren, und zwar von 1,04 auf ca. 1,15 im Juni 2025. Darüber hinaus haben auch bestimmte andere für das Geschäft der HelloFresh-Gruppe relevante Währungen im gleichen Zeitraum gegenüber dem Euro an Wert verloren, darunter der kanadische Dollar und der australische Dollar. Der Vorstand der Gesellschaft hat daher heute beschlossen, seine bisherige Prognose an die Auswirkungen dieser Währungsentwicklungen anzupassen, was zu einer aktualisierten Prognose für das AEBITDA der HelloFresh-Gruppe im Geschäftsjahr 2025 zwischen €415 Mio. und €465 Mio. und für das AEBIT (ohne Wertminderungen) der HelloFresh-Gruppe im Geschäftsjahr 2025 zwischen €175 Mio. und €225 Mio. führt. Die implizierten AEBITDA- und AEBIT-Margen der HelloFresh-Gruppe bleiben unverändert. Diese Anpassung spiegelt lediglich die entsprechenden Wechselkurseffekte für das gesamte Geschäftsjahr wider, wobei für das zweite Halbjahr 2025 die Wechselkurse vom Juni 2025 zugrunde gelegt werden. Die Gesellschaft geht davon aus, dass sie alle Vorlaufkosten im Zusammenhang mit den Produktreinvestitionen im Rahmen ihres „ReFresh“-Programms, die vor allem im dritten Quartal 2025 erwartet werden, sowie alle anderen geplanten kundenorientierten Initiativen und die Auswirkungen der angekündigten US-Zölle in dieser Prognose berücksichtigt hat.

Die HelloFresh-Gruppe präzisiert außerdem ihre Umsatzprognose innerhalb der zuvor abgegebenen Prognose: Die HelloFresh-Gruppe hatte ursprünglich einen währungsbereinigten Umsatzrückgang von (3) % bis (8) % prognostiziert. Die HelloFresh-Gruppe präzisiert diese Prognose nun auf einen Rückgang von (6) % bis (8) %. Hauptgrund dafür ist das geringer als ursprünglich geplante währungsbereinigte Umsatzwachstum der Produktgruppe Fertiggerichte, die im ersten Halbjahr 2025 währungsbereinigt um 3,6 % gewachsen ist und erst gegen Ende des Geschäftsjahres aufgrund des „ReFresh”-Programms wieder stärker wachsen sollte.

HelloFresh wird die Quartalsergebnisse für das zweite Quartal 2025 wie geplant am 14. August 2025 veröffentlichen. Alle in dieser Mitteilung genannten Zahlen sind ungeprüft und vorläufig.

Kennzahlen

HelloFresh-Gruppe

  Q2 2025 Q2 2024 YoY HY 2025 HY 2024 YoY
Anzahl der Bestellungen (in Mio.) 25,32 28,91 (12,5 %) 53,53 60,89 (12,1 %)
Anzahl der Mahlzeiten1 (in Mio.) 214,6 243,8 (12,0 %) 455,1 513,6 (11,4 %)
Durchschnittlicher Bestellwert (EUR) (ohne Einzelhandel) 66,7 67,1 (0,7 %) 67,4 65,8 2,5 %
Durchschnittlicher Bestellwert währungsbereinigt (EUR) (ohne Einzelhandel) 69,3 67,1 3,1 % 68,1 65,8 3,5 %

 

Nordamerika

  Q2 2025 Q2 2024 YoY HY 2025 HY 2024 YoY
Anzahl der Bestellungen (in Mio.) 13,68 16,35 (16,4 %) 28,86 34,82 (17,1 %)
Anzahl der Mahlzeiten1 (in Mio.) 109,6 129,4 (15,3 %) 231,4 276,7 (16,3 %)
Durchschnittlicher Bestellwert (EUR) (ohne Einzelhandel) 77.7 78.8 (1.5 %) 79.5 76.7 3.7 %
Durchschnittlicher Bestellwert währungsbereinigt (EUR) (ohne Einzelhandel) 81,9 78,8 3,9 % 80,5 76,7 5,0 %

 

International

  Q2 2025 Q2 2024 YoY HY 2025 HY 2024 YoY
Anzahl der Bestellungen (in Mio.) 11,64 12,56 (7,4 %) 24,67 26,08 (5,4 %)
Anzahl der Mahlzeiten1 (in Mio.) 105,0 114,5 (8,3 %) 223,7 237,0 (5,6 %)
Durchschnittlicher Bestellwert (EUR) (ohne Einzelhandel) 53,7 51,9 3,5 % 53,3 51,3 3,9 %
Durchschnittlicher Bestellwert währungsbereinigt (EUR) (ohne Einzelhandel) 54,4 51,9 4,7 % 53,6 51,3 4,5 %

1 Ohne The Pets Table und die Nahrungsergänzungsmittel-Vertriebslinie von Factor US.

 

Operative Kennzahlen

HelloFresh-Gruppe

  Q2 2025 Q2 2024 YoY HY 2025 HY 2024 YoY
Umsatz (in EUR Mio.) 1.699,6 1.950,8 (12,9 %) 3.630,3 4.024,3 (9,8 %)
Umsatz währungsbereinigt (in EUR Mio.) 1.765,7 1.950,8 (9,5 %) 3.666,8 4.024,3 (8,9 %)
Deckungsbeitrag 1 (in EUR Mio.) 460,3 473,8 (2,8 %) 891,4 995,4 (10,4 %)
Deckungsbeitrag 1 (in % des Umsatzes) 27,1 % 24,3 % 2,8 Pp 24,6 % 24,7 % (0,2 Pp)
Deckungsbeitrag 1 (ohne Wertminderungen) (in EUR Mio.) 464,8 506,6 (8,2 %) 986,3 1.040,7 (5,2 %)
Deckungsbeitrag 1 (ohne Wertminderungen) (in % des Umsatzes) 27,3 % 26,0 % 1,4 Pp 27,2 % 25,9 % 1,3 Pp
AEBITDA (in EUR Mio.) 158,5 146,4 8,2 % 216,5 163,0 32,8 %
AEBITDA (in % des Umsatzes) 9,3 % 7,5 % 1,8 Pp 6,0 % 4,1 % 1,9 Pp
AEBIT (ohne Wertminderungen)
(in EUR Mio.)
101,4 84,0 20,8 % 97,7 34,0 187,5 %
AEBIT (ohne Wertminderungen)
(in % des Umsatzes)
6,0 % 4,3 % 1,7 Pp 2,7 % 0,8 % 1.8 Pp

 

Nordamerika

  Q2 2025 Q2 2024 YoY HY 2025 HY 2024 YoY
Umsatz 2  (in EUR Mio.) 1.063,8 1.288,9 (17,5 %) 2.294,7 2.669,0 (14,0 %)
Umsatz währungsbereinigt (in EUR Mio.) 1.121,4 1.288,9 (13,0 %) 2.323,5 2.669,0 (12,9 %)
Deckungsbeitrag 1 (in EUR Mio.) 336,5 328,7 2,4 % 623,3 697,4 (10,6 %)
Deckungsbeitrag 1 (in % des Umsatzes) 31,3 % 25,3 % 6,0 Pp 26,9 % 25,9 % 0,9 Pp
Deckungsbeitrag 1 (ohne Wertminderungen) (in EUR Mio.) 340,5 361,5 (5,8 %) 718,1 742,8 (3,3 %)
Deckungsbeitrag 1 (ohne Wertminderungen) (in % des Umsatzes) 31,6 % 27,8 % 3,8 Pp 30,9 % 27,6 % 3,3 Pp
AEBITDA (in EUR Mio.) 138,3 132,1 4,7 % 199,5 158,4 26,0 %
AEBITDA (in % des Umsatzes) 12,8 % 10,2 % 2,7 Pp 8,6 % 5,9 % 2,7 Pp
AEBIT (ohne Wertminderungen)
(in EUR Mio.)
116,1 102,2 13,6 % 152,1 97,9 55,4 %
AEBIT (ohne Wertminderungen)
(in % des Umsatzes)
10,9 % 7,9 % 3,0 Pp 6,6 % 3,7 % 3,0 Pp

 

International

  Q2 2025 Q2 2024 YoY HY 2025 HY 2024 YoY
Umsatz 2 (in EUR Mio.) 635,9 661,9 (3,9 %) 1.335,5 1.355,3 (1.5 %)
Umsatz währungsbereinigt (in EUR Mio.) 644,4 661,9 (2,7 %) 1.343,3 1.355,3 (0.9 %)
Deckungsbeitrag 1 (in EUR Mio.) 144,0 161,8 (11,0 %) 310,0 331,1 (6.4 %)
Deckungsbeitrag 1 (in % des Umsatzes) 22,2 % 24,1 % (1,9 Pp) 22,8 % 24,1 % (1.3 Pp)
Deckungsbeitrag 1 (ohne Wertminderungen) (in EUR Mio.) 144,5 161,8 (10,7 %) 310,1 331,1 (6.3 %)
Deckungsbeitrag 1 (ohne Wertminderungen) (in % des Umsatzes) 22,3 % 24,1 % (1,8 Pp) 22,8 % 24,1 % (1.3 Pp)
AEBITDA (in EUR Mio.) 60,9 54,4 11,8 % 102,1 83,4 22,4 %
AEBITDA (in % des Umsatzes) 9,4 % 8,1 % 1,3 Pp 7,5 % 6,1 % 1,4 Pp
AEBIT (ohne Wertminderungen)
(in EUR Mio.)
38,6 33,2 16,4 % 56,8 39,8 42,9 %
AEBIT (ohne Wertminderungen)
(in % des Umsatzes)
6,0 % 4,9 % 1,0 Pp 4,2 % 2,9 % 1,3 Pp

1 Ohne Aufwendungen für anteilsbasierte Vergütung.

2 Externe Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kundinnen und Kunden.

 

Produktgruppen

 

  3 Monate Ende
30-Jun-25
3 Monate Ende
 30-Jun-24
YoY 6 Monate Ende
30-Jun-25
6 Monate Ende
30-Jun-25
YoY
Konzern            
Umsatz 1 (in EUR Mio.)            
  Kochboxen 1.176,4 1.408,7 (16,5 %) 2.526,0 2.968,0 (14,9 %)
  Fertiggerichte 2 489,3 519,1 (5,7 %) 1.037,0 1.014,7 2,2 %
  Andere 3 33,9 23,0 47,4 % 67,3 41,6 61,6 %
Umsatz 1 währungsbereinigt (in EUR Mio.)            
 Kochboxen 1.213,8 1.408,7 (13,8 %) 2.547,3 2.968,0 (14,2 %)
 Fertiggerichte 2 516,2 519,1 (0,6 %) 1.051,5 1.014,7 3,6 %
 Andere 3 35,7 23,0 55,1 % 68,0 41,6 63,4 %
AEBITDA (in EUR Mio.)            
 Kochboxen 186,0 171,8 8,2 % 340,2 251,6 35,2 %
 Fertiggerichte 2 16,9 20,6 (17,9 %) (29,0) (0,7) n.a.
 Andere 3 (3,9) (5,3) (27,1 %) (9,7) (9,1) 6,8 %
 Holding (40,6) (40,7) (0,4 %) (85,1) (78,8) 8,0 %
AEBITDA (in % des Umsatzes)            
 Kochboxen 15,8 % 12,2 % 3,6 Pp 13,5 % 8,5 % 5,0 Pp
 Fertiggerichte 2 3,5 % 4,0 % (0,5 Pp) (2,8 %) (0,1 %) (2,7 Pp)
 Andere 3 (11,4 %) (23,2 %) 11,7 Pp (14,4 %) (21,8 %) 7,4 Pp
AEBIT (ohne Wertminderungen) (in EUR Mio.)            
 Kochboxen 150,1 129,2 16,2 % 264,8 165,7 59,9 %
 Fertiggerichte 2 8,5 11,8 (28,4 %) (46,2) (18,4) 151,4 %
 Andere 3 (3,9) (5,7) (31,6 %) (9,7) (9,7) (0,1 %)
Holding (53,3) (51,4) 3,7 % (111,3) (103,6) 7,4 %
AEBIT (ohne Wertminderungen) (in % des Umsatzes)            
 Kochboxen 12,8 % 9,2 % 3,6 Pp 10,5 % 5,6 % 4,9 Pp
 Fertiggerichte 2 1,7 % 2,3 % (0,5 Pp) (4,5 %) (1,8 %) (2,6 Pp)
 Andere 3 (11,4 %) (24,7 %) 13,2 Pp (14,4 %) (23,3 %) 8,9 Pp

1 Externe Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kundinnen und Kunden.

2 Fertiggerichte

3 Bezieht sich auf die Marken Good Chop und The Pets Table.

 

Über HelloFresh

Die HelloFresh Gruppe ist eine globale Food Solutions Gruppe und der weltweit führende Anbieter von Kochboxen. Die HelloFresh Gruppe bietet ihre Produkte unter acht verschiedenen Marken an und versorgt ihre Kundinnen und Kunden mit passenden, hochwertigen Lebensmitteln und Rezepten für unterschiedliche Anlässe. HelloFresh wurde im November 2011 in Berlin gegründet und ist in den USA, dem Vereinigten Königreich, Deutschland, den Niederlanden, Belgien, Luxemburg, Australien, Österreich, der Schweiz, Kanada, Neuseeland, Schweden, Frankreich, Dänemark, Norwegen, Italien, Irland und Spanien tätig. In Q2 2025 lieferte die HelloFresh Gruppe rund 215 Millionen Mahlzeiten aus. HelloFresh SE ging im November 2017 an die Frankfurter Wertpapierbörse und wird derzeit im MDAX gehandelt. Die HelloFresh Gruppe hat Büros in Berlin, Saarbrücken, New York, Chicago, Boulder, London, Amsterdam, Sydney, Toronto, Auckland, Paris, Kopenhagen, Mailand, Dublin und Barcelona.

 

 

Pressekontakt  
   
Saskia Leisewitz
Global Corporate Communications
HelloFresh Group
+49 (0) 151 4321 5681
sl@hellofresh.com
www.hellofreshgroup.com

 

 

 

DISCLAIMER:

Diese Pressemitteilung kann bestimmte zukunftsgerichtete Aussagen, Schätzungen, Ansichten und Prognosen in Bezug auf die künftige Geschäftslage, Ertragslage und Ergebnisse der HelloFresh SE enthalten („zukunftsgerichtete Aussagen“). Zukunftsgerichtete Aussagen sind an Begriffen wie „glauben“, „schätzen“, „antizipieren“, „erwarten“, „beabsichtigen“, „werden“, oder „sollen“ sowie ihrer Negierung und ähnlichen Varianten oder vergleichbarer Terminologie zu erkennen. Zukunftsgerichtete Aussagen umfassen sämtliche Sachverhalte, die nicht auf historischen Fakten basieren. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den gegenwärtigen Meinungen, Prognosen und Annahmen des Vorstands der HelloFresh SE und beinhalten erhebliche bekannte und unbekannte Risiken sowie Ungewissheiten, weshalb die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen und Ereignisse wesentlich von den in zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückten oder implizierten Ergebnissen, Leistungen und Ereignissen abweichen können. Hierin enthaltene zukunftsgerichtete Aussagen sollten nicht als Garantien für zukünftige Leistungen und Ergebnisse verstanden werden und sind nicht notwendigerweise zuverlässige Indikatoren dafür, ob solche Ergebnisse erzielt werden oder nicht. Die in dieser Pressemitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen besitzen nur am Tag dieser Veröffentlichung Gültigkeit. Die Gesellschaft übernimmt keine Verpflichtung und beabsichtigt auch nicht, die in dieser Pressemitteilung enthaltenen Informationen, zukunftsgerichteten Aussagen oder Schlussfolgerungen unter Berücksichtigung späterer Ereignisse und Umstände zu aktualisieren oder spätere Ereignisse oder Umstände zu reflektieren oder Ungenauigkeiten, die sich nach der Veröffentlichung dieser Pressemitteilung aufgrund neuer Informationen, künftiger Entwicklungen oder aufgrund sonstiger Umstände ergeben, zu korrigieren. Die Gesellschaft übernimmt keine Verantwortung in irgendeiner Weise dafür, dass die hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen oder Vermutungen eintreten werden.

 

 



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2183676  13.08.2025 CET/CEST

HelloFresh SE kündigt Erhöhung des laufenden Aktienrückkaufprogramms um bis zu EUR 100 Mio. an

HelloFresh SE kündigt Erhöhung des laufenden Aktienrückkaufprogramms um bis zu EUR 100 Mio. an

HelloFresh SE / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
HelloFresh SE kündigt Erhöhung des laufenden Aktienrückkaufprogramms um bis zu EUR 100 Mio. an

13.08.2025 / 18:38 CET/CEST
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Veröffentlichung gemäß Artikel 2 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission
zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung)

 

HelloFresh SE kündigt Erhöhung des laufenden Aktienrückkaufprogramms um bis zu EUR 100 Mio. an

 

Berlin, 13. August 2025. Der Vorstand der HelloFresh SE (die „Gesellschaft“) hat am heutigen Tag mit Zustimmung des Aufsichtsrats auf Basis der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 6. Juni 2025 beschlossen, das ursprünglich am 23. Dezember 2024 beschlossene und seit Anfang des Jahres 2025 laufende Aktienrückkaufprogramm im Gesamtvolumen von EUR 75 Mio. um bis zu EUR 100 Mio. auf insgesamt bis zu EUR 175 Mio. (ohne Nebenkosten der Aktienrückkäufe) zu erhöhen und bis spätestens zum 31. Dezember 2026 zu verlängern. Der Beschluss erfolgte angesichts des kurzfristig erwarteten Erreichens des bisherigen Gesamtvolumens.

Durch den Beschluss wurde auch die Maximalzahl der vorbehaltlich des Gesamtvolumens von bis zu EUR 175 Mio. insgesamt rückkaufbaren HelloFresh-Aktien auf 25.000.000 Stück erhöht. Die übrigen Einzelheiten des Aktienrückkaufs bleiben unverändert: Alle Aktienrückkäufe erfolgen über eine Bank an der Frankfurter Wertpapierbörse bis zu einem vertraglich vereinbarten maximalen Preis pro Aktie und einem vertraglich vereinbarten maximalen Gesamtrückkaufvolumen pro Handelstag. Das Preisschema und das tägliche Rückkaufvolumen können von Zeit zu Zeit geändert werden. Zweck des Aktienrückkaufs ist auch weiterhin die Einziehung der zurückgekauften Aktien und die damit verbundene Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft und/oder die Verwendung der zurückgekauften Aktien zur Erfüllung von Verpflichtungen aus den Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen der Gesellschaft.

Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, den Aktienrückkauf jederzeit zu ändern oder zu beenden und möglicherweise nicht den vollen Gesamtbetrag auszunutzen.

 

Über HelloFresh

Die HelloFresh Gruppe ist eine globale Food Solutions Gruppe und der weltweit führende Anbieter von Kochboxen. Die HelloFresh Gruppe bietet ihre Produkte unter acht verschiedenen Marken an und versorgt ihre Kundinnen und Kunden mit passenden, hochwertigen Lebensmitteln und Rezepten für unterschiedliche Anlässe. HelloFresh wurde im November 2011 in Berlin gegründet und ist in den USA, dem Vereinigten Königreich, Deutschland, den Niederlanden, Belgien, Luxemburg, Australien, Österreich, der Schweiz, Kanada, Neuseeland, Schweden, Frankreich, Dänemark, Norwegen, Italien, Irland und Spanien tätig. HelloFresh SE ging im November 2017 an die Frankfurter Wertpapierbörse und wird derzeit im MDAX gehandelt. Die HelloFresh Gruppe hat Büros in Berlin, Saarbrücken, New York, Chicago, Boulder, London, Amsterdam, Sydney, Toronto, Auckland, Paris, Kopenhagen, Mailand, Dublin und Barcelona.

Kontakt zur Presse
Dr. Christian Ries
Group General Counsel
HelloFresh SE, Prinzenstraße 89, 10969 Berlin
 
+49 (0) 160 96 382 504
cr@hellofresh.com
www.hellofreshgroup.com

 

Rechtlicher Hinweis

Dieses Dokument enthält zukunftsgerichtete Aussagen betreffend das Geschäft, die wirtschaftliche Entwicklung und die Ergebnisse der Gesellschaft, des HelloFresh-Konzerns oder der Branche, in der der HelloFresh-Konzern tätig ist. Diese Aussagen können durch Signalwörter wie etwa „werden“, „erwarten“, „glauben“, „schätzen“, „planen“, „zielen“ oder „prognostizieren“ und ähnliche Ausdrücke oder aus dem Kontext heraus identifiziert werden. Zukunftsgerichtete Aussagen betreffen Aussagen zu Strategie, Ausblick und Wachstumserwartungen, Zukunftspläne und Potenzial für zukünftiges Wachstum, Wachstum der Produkte und Dienstleistungen in neuen Märkten, Branchentrends, sowie die Auswirkungen regulatorischer Initiativen. Diese Aussagen wurden auf Basis aktueller Informationen und Annahmen getroffen und unterliegen Risiken und Unsicherheiten. Die tatsächlichen zukünftigen Ergebnisse, Entwicklungen und Ereignisse können aufgrund zahlreicher Faktoren wesentlich von jenen abweichen, die in diesem Dokument beschrieben sind und weder die Gesellschaft noch irgendeine andere Person übernehmen eine wie auch immer geartete Verantwortung für die Richtigkeit der in diesem Dokument enthaltenen Ansichten oder der zugrundeliegenden Annahmen. Es wird keine Verantwortung übernommen, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren.

 



13.08.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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Sprache: Deutsch
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Prinzenstraße 89
10969 Berlin
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ISIN: DE000A161408
WKN: A16140
Indizes: MDAX
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange
EQS News ID: 2183664

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2183664  13.08.2025 CET/CEST

HelloFresh SE passt Ergebnisprognose für 2025 an, um Wechselkursentwicklungen zu berücksichtigen, und präzisiert seine Umsatzwachstumsprognose für 2025 innerhalb der zuvor angegebenen Bandbreite

HelloFresh SE passt Ergebnisprognose für 2025 an, um Wechselkursentwicklungen zu berücksichtigen, und präzisiert seine Umsatzwachstumsprognose für 2025 innerhalb der zuvor angegebenen Bandbreite

HelloFresh SE / Schlagwort(e): Prognoseänderung
HelloFresh SE passt Ergebnisprognose für 2025 an, um Wechselkursentwicklungen zu berücksichtigen, und präzisiert seine Umsatzwachstumsprognose für 2025 innerhalb der zuvor angegebenen Bandbreite

13.08.2025 / 18:24 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


 

 

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 Absatz 1 der Verordnung (EU) 596/2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung – MAR)

 

HelloFresh SE passt Ergebnisprognose für 2025 an, um Wechselkursentwicklungen zu berücksichtigen, und präzisiert seine Umsatzwachstumsprognose für 2025 innerhalb der zuvor angegebenen Bandbreite

ISIN: DE000A161408
WKN: A16140
Börsenkürzel: HFG
LEI: 391200ZAF4V6XD2M9G57
Börse: Regulierter Markt in Frankfurt am Main (Prime Standard)

 

Berlin, 13. August 2025 – Die HelloFresh-Gruppe hatte bisher eine Prognose für das bereinigte EBITDA („AEBITDA“) im Geschäftsjahr 2025 zwischen EUR 450 Mio. und EUR 500 Mio. und für das bereinigte EBIT (ohne Wertminderungen) („AEBIT“) für das Geschäftsjahr 2025 zwischen EUR 200 Mio. und EUR 250 Mio. gegeben. Diese Prognose basierte auf einem USD/EUR-Wechselkurs von ca. 1,04 sowie den damals aktuellen Wechselkursen für die anderen relevanten Währungen der HelloFresh SE („Gesellschaft“). Die tatsächliche zugrunde liegende Ertragslage der HelloFresh-Gruppe in den ersten sechs Monaten des Geschäftsjahres 2025 (ohne Wechselkurseinflüsse) ist etwas besser als die Basis, auf der die bisherige Prognose abgegeben wurde, was in erster Linie auf die disziplinierte Umsetzung des laufenden Effizienzprogramms der HelloFresh-Gruppe zurückzuführen ist. Seit der Veröffentlichung der letzten Prognose hat der US-Dollar gegenüber dem Euro jedoch deutlich an Wert verloren, und zwar von 1,04 auf ca. 1,15 im Juni 2025. Darüber hinaus haben auch bestimmte andere für das Geschäft der HelloFresh-Gruppe relevante Währungen im gleichen Zeitraum gegenüber dem Euro an Wert verloren, darunter der kanadische Dollar und der australische Dollar. Der Vorstand der Gesellschaft hat daher heute beschlossen, seine bisherige Prognose an die Auswirkungen dieser Währungsentwicklungen anzupassen, was zu einer aktualisierten Prognose für das AEBITDA der HelloFresh-Gruppe im Geschäftsjahr 2025 zwischen EUR 415 Mio. und EUR 465 Mio. und für das AEBIT (ohne Wertminderungen) der HelloFresh-Gruppe im Geschäftsjahr 2025 zwischen EUR 175 Mio. und EUR 225 Mio. führt. Die implizierten AEBITDA- und AEBIT-Margen der HelloFresh-Gruppe bleiben unverändert. Diese Anpassung spiegelt lediglich die entsprechenden Wechselkurseffekte für das gesamte Geschäftsjahr wider, wobei für das zweite Halbjahr 2025 die Wechselkurse vom Juni 2025 zugrunde gelegt werden. Die Gesellschaft geht davon aus, dass sie alle Vorlaufkosten im Zusammenhang mit den Produktreinvestitionen im Rahmen ihres „ReFresh“-Programms, die vor allem im dritten Quartal 2025 erwartet werden, sowie alle anderen geplanten kundenorientierten Initiativen und die Auswirkungen der angekündigten US-Zölle in dieser Prognose berücksichtigt hat. Der arithmetische Mittelwert der bis zum 13. August 2025 veröffentlichten Analystenschätzungen für das AEBITDA der HelloFresh-Gruppe für 2025 zum 13. August 2025 beläuft sich auf EUR 467 Mio. und für das AEBIT (ohne Wertminderungen) der HelloFresh-Gruppe für 2025 auf EUR 202 Mio.

Die HelloFresh-Gruppe präzisiert außerdem ihre Umsatzprognose innerhalb der zuvor abgegebenen Prognose: Die HelloFresh-Gruppe hatte ursprünglich einen währungsbereinigten Umsatzrückgang von (3) % bis (8) % prognostiziert. Die HelloFresh-Gruppe präzisiert diese Prognose nun auf einen Rückgang von (6) % bis (8) %. Hauptgrund dafür ist das geringer als ursprünglich geplante währungsbereinigte Umsatzwachstum der Produktgruppe Fertiggerichte, die im ersten Halbjahr 2025 währungsbereinigt um 3,6 % gewachsen ist und erst gegen Ende des Geschäftsjahres aufgrund des „ReFresh”-Programms wieder stärker wachsen sollte. Der arithmetische Mittelwert der veröffentlichten Analystenschätzungen für den währungsbereinigten Umsatz der HelloFresh-Gruppe für das Geschäftsjahr 2025 beträgt zum 13. August 2025 minus (6,4 %).

Bezüglich der Definitionen der alternativen Leistungskennzahlen AEBIT (ohne Wertminderungen), AEBITDA und Umsatzerlöse auf Basis konstanter Wechselkurse / währungsbereinigter Umsatz verweist die Gesellschaft auf die entsprechenden Definitionen in ihrem Geschäftsbericht 2024 auf Seite 19 unter der Überschrift „2.1 Finanzielle Leistungsindikatoren“, der auf der Website der Gesellschaft veröffentlicht wurde.

 

Mitteilende Person beim Emittenten
Dr. Christian Ries
Group General Counsel
HelloFresh SE, Prinzenstraße 89, 10969 Berlin
 
+49 (0) 160 96382504
cr@hellofresh.com
www.hellofreshgroup.com

 

IR Ansprechpartner
Daniel Alvarez
Head of Investor Relations
HelloFresh SE, Prinzenstraße 89, 10969 Berlin
 
+31 643 55 49 32
daniel.alvarez@hellofresh.com
www.hellofreshgroup.com

 

 

 

 

Rechtlicher Hinweis

Dieses Dokument enthält zukunftsgerichtete Aussagen betreffend das Geschäft, die wirtschaftliche Entwicklung und die Ergebnisse der Gesellschaft, des HelloFresh-Konzerns oder der Branche, in der der HelloFresh-Konzern tätig ist. Diese Aussagen können durch Signalwörter wie etwa „werden“, „erwarten“, „glauben“, „schätzen“, „planen“, „zielen“ oder „prognostizieren“ und ähnliche Ausdrücke oder aus dem Kontext heraus identifiziert werden. Zukunftsgerichtete Aussagen betreffen Aussagen zu Strategie, Ausblick und Wachstumserwartungen, Zukunftspläne und Potenzial für zukünftiges Wachstum, Wachstum der Produkte und Dienstleistungen in neuen Märkten, Branchentrends, sowie die Auswirkungen regulatorischer Initiativen. Diese Aussagen wurden auf Basis aktueller Informationen und Annahmen getroffen und unterliegen Risiken und Unsicherheiten. Die tatsächlichen zukünftigen Ergebnisse, Entwicklungen und Ereignisse können aufgrund zahlreicher Faktoren wesentlich von jenen abweichen, die in diesem Dokument beschrieben sind und weder die Gesellschaft noch irgendeine andere Person übernehmen eine wie auch immer geartete Verantwortung für die Richtigkeit der in diesem Dokument enthaltenen Ansichten oder der zugrundeliegenden Annahmen. Soweit keine zwingende gesetzliche Pflicht dazu besteht, wird keine Verantwortung übernommen, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren.



Ende der Insiderinformation

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EQS News ID: 2183636

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2183636  13.08.2025 CET/CEST

HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

HelloFresh SE / Aktienrückkauf
HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

11.08.2025 / 18:10 CET/CEST
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


 

 

Bekanntgabe von Aktienrückkäufen gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission: 32. Zwischenbericht

 

 

Der Vorstand der HelloFresh SE (ISIN: DE000A161408) (die „Gesellschaft“) hat am 23. Dezember 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft beschlossen, im Zeitraum vom 02. Januar 2025 bis spätestens 31. Dezember 2025 einen weiteren Rückkauf von Aktien der Gesellschaft durchzuführen. Am selben Tag gab die Gesellschaft die Einzelheiten des Programms gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission bekannt.

 

Im Zeitraum vom  04. August 2025 bis einschließlich 08. August 2025 wurden von der Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG Aktien im Rahmen des Programms auf Xetra wie folgt zurückgekauft:

 

Handelstag Gesamtzahl Aktien Volumengewichteter durchschnittlicher Kaufpreis (EUR)1
04. August 2025  75.952   9,2148
05. August 2025  75.300   9,2951
06. August 2025  75.586   9,2608
07. August 2025  74.544   9,3899
08. August 2025  74.114   9,4447

1 Ohne mit dem Erwerb verbundene Kosten.

 

Weitere Einzelheiten über das Aktienrückkaufprogramm sowie die obenstehenden Transaktionen sind unter der Rubrik Aktien auf der Investor Relations-Website der Gesellschaft (https://ir.hellofreshgroup.com/websites/HelloFresh/German/1800/aktienrueckkauf-2025.html) verfügbar.

 

 

Berlin, Deutschland, 11. August 2025

 

HelloFresh SE

 



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2182360  11.08.2025 CET/CEST

HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

HelloFresh SE / Aktienrückkauf
HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

04.08.2025 / 18:05 CET/CEST
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


 

 

Bekanntgabe von Aktienrückkäufen gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission: 31. Zwischenbericht

 

 

Der Vorstand der HelloFresh SE (ISIN: DE000A161408) (die „Gesellschaft“) hat am 23. Dezember 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft beschlossen, im Zeitraum vom 02. Januar 2025 bis spätestens 31. Dezember 2025 einen weiteren Rückkauf von Aktien der Gesellschaft durchzuführen. Am selben Tag gab die Gesellschaft die Einzelheiten des Programms gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission bekannt.

 

Im Zeitraum vom  28. Juli 2025 bis einschließlich 01. August 2025 wurden von der Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG Aktien im Rahmen des Programms auf Xetra wie folgt zurückgekauft:

 

Handelstag Gesamtzahl Aktien Volumengewichteter durchschnittlicher Kaufpreis (EUR)1
28. Juli 2025  74.976   9,3352
29. Juli 2025  76.238   9,1810
30. Juli 2025  76.047   9,2040
31. Juli 2025  76.060   9,2027
01. August 2025  75.675   9,2486

1 Ohne mit dem Erwerb verbundene Kosten.

 

Weitere Einzelheiten über das Aktienrückkaufprogramm sowie die obenstehenden Transaktionen sind unter der Rubrik Aktien auf der Investor Relations-Website der Gesellschaft (https://ir.hellofreshgroup.com/websites/HelloFresh/German/1800/aktienrueckkauf-2025.html) verfügbar.

 

 

Berlin, Deutschland, 04. August 2025

 

HelloFresh SE

 



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2179240  04.08.2025 CET/CEST

HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

HelloFresh SE / Aktienrückkauf
HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

28.07.2025 / 19:05 CET/CEST
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Bekanntgabe von Aktienrückkäufen gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission: 30. Zwischenbericht

 

 

Der Vorstand der HelloFresh SE (ISIN: DE000A161408) (die „Gesellschaft“) hat am 23. Dezember 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft beschlossen, im Zeitraum vom 02. Januar 2025 bis spätestens 31. Dezember 2025 einen weiteren Rückkauf von Aktien der Gesellschaft durchzuführen. Am selben Tag gab die Gesellschaft die Einzelheiten des Programms gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission bekannt.

 

Im Zeitraum vom  21. Juli 2025 bis einschließlich 25. Juli 2025 wurden von der Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG Aktien im Rahmen des Programms auf Xetra wie folgt zurückgekauft:

 

Handelstag Gesamtzahl Aktien Volumengewichteter durchschnittlicher Kaufpreis (EUR)1
21. Juli 2025  79.497   8,8048
22. Juli 2025  80.410   8,7038
23. Juli 2025  79.019   8,8576
24. Juli 2025  77.438   9,0393
25. Juli 2025  76.515   9,1479

1 Ohne mit dem Erwerb verbundene Kosten.

 

Weitere Einzelheiten über das Aktienrückkaufprogramm sowie die obenstehenden Transaktionen sind unter der Rubrik Aktien auf der Investor Relations-Website der Gesellschaft (https://ir.hellofreshgroup.com/websites/HelloFresh/German/1800/aktienrueckkauf-2025.html) verfügbar.

 

 

Berlin, Deutschland, 28. Juli 2025

 

HelloFresh SE

 



28.07.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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2175636  28.07.2025 CET/CEST

HelloFresh SE: Veröffentlichung der Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

HelloFresh SE: Veröffentlichung der Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

HelloFresh SE / Veröffentlichung der Gesamtzahl der Stimmrechte
HelloFresh SE: Veröffentlichung der Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

22.07.2025 / 19:37 CET/CEST
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Veröffentlichung über neue Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG

1. Angaben zum Emittenten
HelloFresh SE
Prinzenstraße 89
10969 Berlin
Deutschland

2. Art der Kapitalmaßnahme oder sonstigen Maßnahme
  Art der Kapitalmaßnahme oder sonstigen Maßnahme Stand zum / Datum der Wirksamkeit
  Ausgabe von Bezugsaktien (§ 41 Abs. 2 WpHG)
X Sonstige (Kapital-)Maßnahme (§ 41 Abs. 1 WpHG) 21.07.2025

3. Neue Gesamtzahl der Stimmrechte:
166940562
davon Anzahl Mehrstimmrechte: 0



22.07.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: HelloFresh SE
Prinzenstraße 89
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Deutschland
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Ende der Mitteilung EQS News-Service

2173250  22.07.2025 CET/CEST

HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

HelloFresh SE / Aktienrückkauf
HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

21.07.2025 / 17:39 CET/CEST
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Bekanntgabe von Aktienrückkäufen gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission: 29. Zwischenbericht

 

 

Der Vorstand der HelloFresh SE (ISIN: DE000A161408) (die „Gesellschaft“) hat am 23. Dezember 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft beschlossen, im Zeitraum vom 02. Januar 2025 bis spätestens 31. Dezember 2025 einen weiteren Rückkauf von Aktien der Gesellschaft durchzuführen. Am selben Tag gab die Gesellschaft die Einzelheiten des Programms gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission bekannt.

 

Im Zeitraum vom  14. Juli 2025 bis einschließlich 18. Juli 2025 wurden von der Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG Aktien im Rahmen des Programms auf Xetra wie folgt zurückgekauft:

 

Handelstag Gesamtzahl Aktien Volumengewichteter durchschnittlicher Kaufpreis (EUR)1
14. Juli 2025  82.572   8,4774
15. Juli 2025  81.424   8,5969
16. Juli 2025  83.484   8,3848
17. Juli 2025  83.992   8,3323
18. Juli 2025  80.327   8,7143

1 Ohne mit dem Erwerb verbundene Kosten.

 

Weitere Einzelheiten über das Aktienrückkaufprogramm sowie die obenstehenden Transaktionen sind unter der Rubrik Aktien auf der Investor Relations-Website der Gesellschaft (https://ir.hellofreshgroup.com/websites/HelloFresh/German/1800/aktienrueckkauf-2025.html) verfügbar.

 

 

Berlin, Deutschland, 21. Juli 2025

 

HelloFresh SE

 



21.07.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: HelloFresh SE
Prinzenstraße 89
10969 Berlin
Deutschland
Internet: www.hellofreshgroup.com

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2172604  21.07.2025 CET/CEST

HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

HelloFresh SE / Aktienrückkauf
HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

14.07.2025 / 16:04 CET/CEST
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


 

 

Bekanntgabe von Aktienrückkäufen gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission: 28. Zwischenbericht

 

 

Der Vorstand der HelloFresh SE (ISIN: DE000A161408) (die „Gesellschaft“) hat am 23. Dezember 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft beschlossen, im Zeitraum vom 02. Januar 2025 bis spätestens 31. Dezember 2025 einen weiteren Rückkauf von Aktien der Gesellschaft durchzuführen. Am selben Tag gab die Gesellschaft die Einzelheiten des Programms gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission bekannt.

 

Im Zeitraum vom  07. Juli 2025 bis einschließlich 11. Juli 2025 wurden von der Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG Aktien im Rahmen des Programms auf Xetra wie folgt zurückgekauft:

 

Handelstag Gesamtzahl Aktien Volumengewichteter durchschnittlicher Kaufpreis (EUR)1
07. Juli 2025  80.513   8,6942
08. Juli 2025  79.660   8,7866
09. Juli 2025  80.105   8,7382
10. Juli 2025  80.354   8,7107
11. Juli 2025  81.930   8,5434

1 Ohne mit dem Erwerb verbundene Kosten.

 

Weitere Einzelheiten über das Aktienrückkaufprogramm sowie die obenstehenden Transaktionen sind unter der Rubrik Aktien auf der Investor Relations-Website der Gesellschaft (https://ir.hellofreshgroup.com/websites/HelloFresh/German/1800/aktienrueckkauf-2025.html) verfügbar.

 

 

Berlin, Deutschland, 14. Juli 2025

 

HelloFresh SE

 



14.07.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com


Sprache: Deutsch
Unternehmen: HelloFresh SE
Prinzenstraße 89
10969 Berlin
Deutschland
Internet: www.hellofreshgroup.com

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2169554  14.07.2025 CET/CEST

HelloFresh SE: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

HelloFresh SE: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

HelloFresh SE / Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
HelloFresh SE: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

09.07.2025 / 11:50 CET/CEST
Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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Hiermit gibt die HelloFresh SE bekannt, dass folgende Finanzberichte veröffentlicht werden:

Berichtsart: Konzern-Finanzbericht (Halbjahr/Q2)

Sprache: Deutsch
Veröffentlichungsdatum: 14.08.2025
Ort: https://ir.hellofreshgroup.com/websites/hellofresh/German/2000/publikationen.html

Sprache: Englisch
Veröffentlichungsdatum: 14.08.2025
Ort: https://ir.hellofreshgroup.com/websites/hellofresh/English/2000/publications.html


09.07.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: HelloFresh SE
Prinzenstraße 89
10969 Berlin
Deutschland
Internet: www.hellofreshgroup.com

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2167442  09.07.2025 CET/CEST

HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

HelloFresh SE / Aktienrückkauf
HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

07.07.2025 / 19:55 CET/CEST
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


 

 

Bekanntgabe von Aktienrückkäufen gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission: 27. Zwischenbericht

 

 

Der Vorstand der HelloFresh SE (ISIN: DE000A161408) (die „Gesellschaft“) hat am 23. Dezember 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft beschlossen, im Zeitraum vom 02. Januar 2025 bis spätestens 31. Dezember 2025 einen weiteren Rückkauf von Aktien der Gesellschaft durchzuführen. Am selben Tag gab die Gesellschaft die Einzelheiten des Programms gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission bekannt.

 

Im Zeitraum vom  30. Juni 2025 bis einschließlich 04. Juli 2025 wurden von der Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG Aktien im Rahmen des Programms auf Xetra wie folgt zurückgekauft:

 

Handelstag Gesamtzahl Aktien Volumengewichteter durchschnittlicher Kaufpreis (EUR)1
30. Juni 2025  88.092   7,9444
01. Juli 2025  86.407   8,1012
02. Juli 2025  80.683   8,6758
03. Juli 2025  78.557   8,9106
04. Juli 2025  78.585   8,9064

1 Ohne mit dem Erwerb verbundene Kosten.

 

Weitere Einzelheiten über das Aktienrückkaufprogramm sowie die obenstehenden Transaktionen sind unter der Rubrik Aktien auf der Investor Relations-Website der Gesellschaft (https://ir.hellofreshgroup.com/websites/HelloFresh/German/1800/aktienrueckkauf-2025.html) verfügbar.

 

 

Berlin, Deutschland, 07. Juli 2025

 

HelloFresh SE

 



07.07.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com


Sprache: Deutsch
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2166430  07.07.2025 CET/CEST

HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

HelloFresh SE / Aktienrückkauf
HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

30.06.2025 / 12:59 CET/CEST
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Bekanntgabe von Aktienrückkäufen gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission: 26. Zwischenbericht

 

 

Der Vorstand der HelloFresh SE (ISIN: DE000A161408) (die „Gesellschaft“) hat am 23. Dezember 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft beschlossen, im Zeitraum vom 02. Januar 2025 bis spätestens 31. Dezember 2025 einen weiteren Rückkauf von Aktien der Gesellschaft durchzuführen. Am selben Tag gab die Gesellschaft die Einzelheiten des Programms gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission bekannt.

 

Im Zeitraum vom  23. Juni 2025 bis einschließlich 27. Juni 2025 wurden von der Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG Aktien im Rahmen des Programms auf Xetra wie folgt zurückgekauft:

 

Handelstag Gesamtzahl Aktien Volumengewichteter durchschnittlicher Kaufpreis (EUR)1
23. Juni 2025  87.837   7,9686
24. Juni 2025  85.844   8,1542
25. Juni 2025  87.159   8,0312
26. Juni 2025  86.830   8,0611
27. Juni 2025  88.049   7,9500

1 Ohne mit dem Erwerb verbundene Kosten.

 

Weitere Einzelheiten über das Aktienrückkaufprogramm sowie die obenstehenden Transaktionen sind unter der Rubrik Aktien auf der Investor Relations-Website der Gesellschaft (https://ir.hellofreshgroup.com/websites/HelloFresh/German/1800/aktienrueckkauf-2025.html) verfügbar.

 

 

Berlin, Deutschland, 30. Juni 2025

 

HelloFresh SE

 



30.06.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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2162518  30.06.2025 CET/CEST

HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

HelloFresh SE / Aktienrückkauf
HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

23.06.2025 / 18:42 CET/CEST
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Bekanntgabe von Aktienrückkäufen gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission: 25. Zwischenbericht

 

 

Der Vorstand der HelloFresh SE (ISIN: DE000A161408) (die „Gesellschaft“) hat am 23. Dezember 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft beschlossen, im Zeitraum vom 02. Januar 2025 bis spätestens 31. Dezember 2025 einen weiteren Rückkauf von Aktien der Gesellschaft durchzuführen. Am selben Tag gab die Gesellschaft die Einzelheiten des Programms gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission bekannt.

 

Im Zeitraum vom  16. Juni 2025 bis einschließlich 20. Juni 2025 wurden von der Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG Aktien im Rahmen des Programms auf Xetra wie folgt zurückgekauft:

 

Handelstag Gesamtzahl Aktien Volumengewichteter durchschnittlicher Kaufpreis (EUR)1
16. Juni 2025  67.579   8,8784
17. Juni 2025  69.648   8,6146
18. Juni 2025  70.927   8,4593
19. Juni 2025  84.358   8,2979
20. Juni 2025  84.849   8,2499

1 Ohne mit dem Erwerb verbundene Kosten.

 

Weitere Einzelheiten über das Aktienrückkaufprogramm sowie die obenstehenden Transaktionen sind unter der Rubrik Aktien auf der Investor Relations-Website der Gesellschaft (https://ir.hellofreshgroup.com/websites/HelloFresh/German/1800/aktienrueckkauf-2025.html) verfügbar.

 

 

Berlin, Deutschland, 23. Juni 2025

 

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23.06.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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2159244  23.06.2025 CET/CEST

HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

HelloFresh SE / Aktienrückkauf
HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

16.06.2025 / 18:04 CET/CEST
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Bekanntgabe von Aktienrückkäufen gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission: 24. Zwischenbericht

 

 

Der Vorstand der HelloFresh SE (ISIN: DE000A161408) (die „Gesellschaft“) hat am 23. Dezember 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft beschlossen, im Zeitraum vom 02. Januar 2025 bis spätestens 31. Dezember 2025 einen weiteren Rückkauf von Aktien der Gesellschaft durchzuführen. Am selben Tag gab die Gesellschaft die Einzelheiten des Programms gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission bekannt.

 

Im Zeitraum vom  09. Juni 2025 bis einschließlich 13. Juni 2025 wurden von der Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG Aktien im Rahmen des Programms auf Xetra wie folgt zurückgekauft:

 

Handelstag Gesamtzahl Aktien Volumengewichteter durchschnittlicher Kaufpreis (EUR)1
09. Juni 2025  63.107   9,5076
10. Juni 2025  63.896   9,3901
11. Juni 2025  63.027   9,5196
12. Juni 2025  64.489   9,3038
13. Juni 2025  66.866   8,9731

1 Ohne mit dem Erwerb verbundene Kosten.

 

Weitere Einzelheiten über das Aktienrückkaufprogramm sowie die obenstehenden Transaktionen sind unter der Rubrik Aktien auf der Investor Relations-Website der Gesellschaft (https://ir.hellofreshgroup.com/websites/HelloFresh/German/1800/aktienrueckkauf-2025.html) verfügbar.

 

 

Berlin, Deutschland, 16. Juni 2025

 

HelloFresh SE

 



16.06.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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2156000  16.06.2025 CET/CEST

HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

HelloFresh SE / Aktienrückkauf
HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

10.06.2025 / 23:33 CET/CEST
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Bekanntgabe von Aktienrückkäufen gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission: 23. Zwischenbericht

 

 

Der Vorstand der HelloFresh SE (ISIN: DE000A161408) (die „Gesellschaft“) hat am 23. Dezember 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft beschlossen, im Zeitraum vom 02. Januar 2025 bis spätestens 31. Dezember 2025 einen weiteren Rückkauf von Aktien der Gesellschaft durchzuführen. Am selben Tag gab die Gesellschaft die Einzelheiten des Programms gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission bekannt.

 

Im Zeitraum vom  02. Juni 2025 bis einschließlich 06. Juni 2025 wurden von der Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG Aktien im Rahmen des Programms auf Xetra wie folgt zurückgekauft:

 

Handelstag Gesamtzahl Aktien Volumengewichteter durchschnittlicher Kaufpreis (EUR)1
02. Juni 2025  38.077   10,5014
03. Juni 2025  48.216   10,1551
04. Juni 2025  46.100   10,0941
05. Juni 2025  60.279   9,9523
06. Juni 2025  62.097   9,6623

1 Ohne mit dem Erwerb verbundene Kosten.

 

Weitere Einzelheiten über das Aktienrückkaufprogramm sowie die obenstehenden Transaktionen sind unter der Rubrik Aktien auf der Investor Relations-Website der Gesellschaft (https://ir.hellofreshgroup.com/websites/HelloFresh/German/1800/aktienrueckkauf-2025.html) verfügbar.

 

 

Berlin, Deutschland, 10. Juni 2025

 

HelloFresh SE

 



10.06.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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2153408  10.06.2025 CET/CEST

HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

HelloFresh SE / Aktienrückkauf
HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

02.06.2025 / 15:43 CET/CEST
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Bekanntgabe von Aktienrückkäufen gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission: 22. Zwischenbericht

 

 

Der Vorstand der HelloFresh SE (ISIN: DE000A161408) (die „Gesellschaft“) hat am 23. Dezember 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft beschlossen, im Zeitraum vom 02. Januar 2025 bis spätestens 31. Dezember 2025 einen weiteren Rückkauf von Aktien der Gesellschaft durchzuführen. Am selben Tag gab die Gesellschaft die Einzelheiten des Programms gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission bekannt.

 

Im Zeitraum vom  26. Mai 2025 bis einschließlich 30. Mai 2025 wurden von der Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG Aktien im Rahmen des Programms auf Xetra wie folgt zurückgekauft:

 

Handelstag Gesamtzahl Aktien Volumengewichteter durchschnittlicher Kaufpreis (EUR)1
26. Mai 2025  36.774   10,8731
27. Mai 2025  34.874   10,9868
28. Mai 2025  36.750   10,8714
29. Mai 2025  37.000   10,8084
30. Mai 2025  38.090   10,4938

1 Ohne mit dem Erwerb verbundene Kosten.

 

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Berlin, Deutschland, 02. Juni 2025

 

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2149038  02.06.2025 CET/CEST

HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

HelloFresh SE / Aktienrückkauf
HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

26.05.2025 / 23:19 CET/CEST
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Bekanntgabe von Aktienrückkäufen gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission: 21. Zwischenbericht

 

 

Der Vorstand der HelloFresh SE (ISIN: DE000A161408) (die „Gesellschaft“) hat am 23. Dezember 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft beschlossen, im Zeitraum vom 02. Januar 2025 bis spätestens 31. Dezember 2025 einen weiteren Rückkauf von Aktien der Gesellschaft durchzuführen. Am selben Tag gab die Gesellschaft die Einzelheiten des Programms gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission bekannt.

 

Im Zeitraum vom  19. Mai 2025 bis einschließlich 23. Mai 2025 wurden von der Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG Aktien im Rahmen des Programms auf Xetra wie folgt zurückgekauft:

 

Handelstag Gesamtzahl Aktien Volumengewichteter durchschnittlicher Kaufpreis (EUR)1
19. Mai 2025  38.900   10,2687
20. Mai 2025  38.366   10,4073
21. Mai 2025  37.185   10,7554
22. Mai 2025  37.607   10,6345
23. Mai 2025  37.300   10,7118

1 Ohne mit dem Erwerb verbundene Kosten.

 

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Berlin, Deutschland, 26. Mai 2025

 

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2145798  26.05.2025 CET/CEST

HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

HelloFresh SE / Aktienrückkauf
HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

19.05.2025 / 17:26 CET/CEST
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Der Vorstand der HelloFresh SE (ISIN: DE000A161408) (die „Gesellschaft“) hat am 23. Dezember 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft beschlossen, im Zeitraum vom 02. Januar 2025 bis spätestens 31. Dezember 2025 einen weiteren Rückkauf von Aktien der Gesellschaft durchzuführen. Am selben Tag gab die Gesellschaft die Einzelheiten des Programms gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission bekannt.

 

Im Zeitraum vom  12. Mai 2025 bis einschließlich 16. Mai 2025 wurden von der Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG Aktien im Rahmen des Programms auf Xetra wie folgt zurückgekauft:

 

Handelstag Gesamtzahl Aktien Volumengewichteter durchschnittlicher Kaufpreis (EUR)1
12. Mai 2025  39.266   10,1868
13. Mai 2025  37.906   10,5522
14. Mai 2025  38.000   10,5262
15. Mai 2025  38.686   10,3377
16. Mai 2025  38.830   10,2938

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Berlin, Deutschland, 19. Mai 2025

 

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19.05.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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2140882  19.05.2025 CET/CEST

HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

HelloFresh SE / Aktienrückkauf
HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

13.05.2025 / 00:15 CET/CEST
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Der Vorstand der HelloFresh SE (ISIN: DE000A161408) (die „Gesellschaft“) hat am 23. Dezember 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft beschlossen, im Zeitraum vom 02. Januar 2025 bis spätestens 31. Dezember 2025 einen weiteren Rückkauf von Aktien der Gesellschaft durchzuführen. Am selben Tag gab die Gesellschaft die Einzelheiten des Programms gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission bekannt.

 

Im Zeitraum vom  05. Mai 2025 bis einschließlich 09. Mai 2025 wurden von der Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG Aktien im Rahmen des Programms auf Xetra wie folgt zurückgekauft:

 

Handelstag Gesamtzahl Aktien Volumengewichteter durchschnittlicher Kaufpreis (EUR)1
05. Mai 2025  42,394   9.4351
06. Mai 2025  42,547   9.4013
07. Mai 2025  42,498   9.4121
08. Mai 2025  40,871   9.7868
09. Mai 2025  40,467   9.8843

1 Ohne mit dem Erwerb verbundene Kosten.

 

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Berlin, Deutschland, 12. Mai 2025

 

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2135720  13.05.2025 CET/CEST

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05.05.2025 / 17:32 CET/CEST
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Bekanntgabe von Aktienrückkäufen gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission: 18. Zwischenbericht

 

 

Der Vorstand der HelloFresh SE (ISIN: DE000A161408) (die „Gesellschaft“) hat am 23. Dezember 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft beschlossen, im Zeitraum vom 02. Januar 2025 bis spätestens 31. Dezember 2025 einen weiteren Rückkauf von Aktien der Gesellschaft durchzuführen. Am selben Tag gab die Gesellschaft die Einzelheiten des Programms gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission bekannt.

 

Im Zeitraum vom  28. April 2025 bis einschließlich 02. Mai 2025 wurden von der Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG Aktien im Rahmen des Programms auf Xetra wie folgt zurückgekauft:

 

Handelstag Gesamtzahl Aktien Volumengewichteter durchschnittlicher Kaufpreis (EUR)1
28. April 2025  46.676   8,5695
29. April 2025  43.887   9,1141
30. April 2025  43.780   9,1364
01. Mai 2025  –     –
02. Mai 2025  43.180   9,2634

1 Ohne mit dem Erwerb verbundene Kosten.

 

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Berlin, Deutschland, 05. Mai 2025

 

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Q1 2025: HelloFresh SE treibt Effizienzprogramm voran und steigert damit Gewinne

Q1 2025:  HelloFresh SE treibt Effizienzprogramm voran und steigert damit Gewinne

HelloFresh SE / Schlagwort(e): Quartalsergebnis
Q1 2025: HelloFresh SE treibt Effizienzprogramm voran und steigert damit Gewinne

29.04.2025 / 07:00 CET/CEST
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Q1 2025:

HelloFresh SE treibt Effizienzprogramm voran und steigert damit Gewinne

 

Berlin, 29. April 2025 – HelloFresh SE (“HelloFresh”) hat heute die Ergebnisse für das erste Quartal 2025 veröffentlicht. Der Konzernumsatz lag in Q1 2025 bei €1,9 Milliarden (Q1 2024: ca. €2,1 Milliarden; dies entspricht einem Rückgang währungsbereinigt um (8,3) % im Vorjahresvergleich). HelloFresh konnte sowohl das bereinigte EBIT(DA) als auch den Free Cashflow im Vergleich zum Vorjahr steigern. Dies ist auf das laufende Effizienzprogramm zurückzuführen. Das Programm umfasst Maßnahmen zur Steigerung der Arbeitsproduktivität, Rationalisierung der Produktionsstandorte, Einsparungen bei den Personalkosten, einen höheren ROI bei Marketingausgaben, sowie Einsparungen im indirekten Einkauf und eine Reduzierung der Investitionsausgaben. Infolgedessen stieg das bereinigte EBITDA der HelloFresh Gruppe in Q1 2025 auf €58,1 Millionen (Q1 2024: €16,8 Millionen) und das AEBIT auf €(3,7) Millionen (Q1 2024: €(49,8) Millionen; ohne Abschreibungen). Bis Ende 2025 sollen bereits ca. 70 % der Effizienzmaßnahmen umgesetzt sein, mit denen HelloFresh bis 2026 jährliche Einsparungen von ca. €300 Millionen erzielen will. Der Free Cashflow der HelloFresh Gruppe stieg außerdem in Q1 2025 auf €94,3 Millionen, verglichen mit €(6,5) Millionen in Q1 2024. 

Die Deckungsbeitragsmarge (ohne Abschreibungen) der HelloFresh Gruppe verbesserte sich im ersten Quartal 2025 gegenüber dem Vorjahr um 1,3 Prozentpunkte auf 27,0 %. Hauptgründe hierfür waren eine höhere Arbeitsproduktivität in den Produktkategorien Kochboxen und Fertiggerichte in Nordamerika sowie geringere Personal- und Nebenkosten infolge einer Verkleinerung der Produktionskapazitäten der Gesellschaft. Die Marketingkosten der HelloFresh Gruppe sanken um 0,9 Prozentpunkte. Dies war auf eine anhaltende und deutliche Reduzierung der Marketingausgaben im Kochboxenbereich zurückzuführen, die sich in erste Linie auf die Neukundengewinnung auswirkte. Die Bestellungen von Bestandskunden blieben hiervon weitgehend unberührt.

Dominik Richter, CEO und Mitgründer von HelloFresh sagte: „Wir haben im ersten Quartal 2025 unsere Strategie, die sich auf Gewinn und Cashflow statt Umsatzwachstum konzentriert, konsequent umgesetzt. Während unserer intensiven Arbeit an Effizienzsteigerungen in allen Bereichen, richten wir unseren Blick nun nach vorne. Ich bin gespannt auf die Produktverbesserungen, an denen unsere Teams arbeiten – einige sind bereits in vollem Gange.”

Er fügte hinzu: „Wir richten unsere Produkte und Dienstleistungen konsequent an den Bedürfnissen unserer Kundinnen und Kunden aus und investieren auf Basis ihres Feedbacks kontinuierlich in deren Weiterentwicklung. So haben wir beispielsweise in Großbritannien kürzlich größere Portionen Obst und Gemüse in unsere Rezepte integriert, einen höheren Anteil an Fischgerichten in unsere wöchentlichen Menüs aufgenommen und eine neue, wiederverwertbare Kühlbox eingeführt, um unsere Zutaten länger frisch zu halten. In Kanada haben wir erfolgreich ein Pilotprojekt abgeschlossen, bei dem wir unseren Kunden jede Woche über 100 Rezepte zur Auswahl gestellt haben. Wir planen, diese und ähnliche Initiativen im weiteren Jahresverlauf auch in anderen Märkten einzuführen. Wir haben in den USA ein GLP-1-Menü für unsere Fertiggerichte entwickelt und getestet, welches bei den Kundinnen und Kunden sehr gut ankam. Zusätzlich haben wir die Voraussetzungen dafür geschaffen, die Auswahl an Fertiggerichten in der zweiten Hälfte des Jahres 2025 deutlich zu vergrößern. Damit möchten wir ein breiteres Angebot an gesunden Ernährungs- und Lifestyle-Optionen anbieten, die nur halb so teuer sind wie Restaurants und Lieferdienste.“

Prognose der HelloFresh Gruppe für 2025 bestätigt

Für das Geschäftsjahr 2025 bestätigt HelloFresh die Prognose, das AEBIT (vor Abschreibungen) auf Gruppenebene deutlich von €136 Millionen im Geschäftsjahr 2024 auf €200 bis €250 Millionen im Geschäftsjahr 2025 zu steigern, was einer Steigerung von ca. 65 %, bezogen auf den Mittelwert der Prognosespanne, entspricht. Zudem wird ein Anstieg des bereinigten EBITDA auf Gruppenebene von €399 Millionen im Geschäftsjahr 2024 auf ca. € 450 bis € 500 Millionen im Geschäftsjahr 2025 erwartet. Aufgrund der derzeitigen Fokussierung der Gesellschaft auf Effizienz und disziplinierte Marketingausgaben, erwartet die Gesellschaft einen Rückgang des währungsbereinigten Umsatzes der HelloFresh-Gruppe zwischen (3) % und (8) % für das Geschäftsjahr 2025.

 

Kennzahlen

Konzern

  Q1 2025 Q1 2024 YoY
Anzahl der Bestellungen (in Mio.) 28,21 31,98 (11,8 %)
Anzahl der Mahlzeiten1 (in Mio.) 240,5 272,9 (11,9 %)
Durchschnittlicher Bestellwert (EUR) (ohne Einzelhandel) 68,1 64,6 5,4 %
Durchschnittlicher Bestellwert währungsbereinigt  (EUR) (ohne Einzelhandel) 67,0 64,6 3,8 %

 

Nordamerika

  Q1 2025 Q1 2024 YoY
Anzahl der Bestellungen (in Mio.) 15,18 18,46 (17,8 %)
Anzahl der Mahlzeiten1 (in Mio.) 121,8 150,4 (19,0 %)
Durchschnittlicher Bestellwert (EUR) (ohne Einzelhandel) 81,0 74,8 8,4 %
Durchschnittlicher Bestellwert währungsbereinigt  (EUR) (ohne Einzelhandel) 79,1 74,8 5,9 %

 

International

  Q1 2025 Q1 2024 YoY
Anzahl der Bestellungen (in Mio.) 13,03 13,51 (3,6 %)
Anzahl der Mahlzeiten (in Mio.) 118,7 122,5 (3,1 %)
Durchschnittlicher Bestellwert (EUR) (ohne Einzelhandel) 52,9 50,6 4,6 %
Durchschnittlicher Bestellwert währungsbereinigt  (EUR) (ohne Einzelhandel) 52,9 50,6 4,5 %

1 Ohne The Pets Table und die Nahrungsergänzungsmittel-Vertriebslinie von Factor US.

Operative Kennzahlen

Konzern

  Q1 2025 Q1 2024 YoY
Umsatz (in EUR Mio.) 1.930,7 2.073,5 (6,9 %)
Umsatz währungsbereinigt (in EUR Mio.) 1.901,1 2.073,5 (8,3 %)
Deckungsbeitrag 1 (in EUR Mio.) 431,0 521,7 (17,4 %)
Deckungsbeitrag 1 (in % des Umsatzes) 22,3 % 25,2 % (2,8 Pp)
Deckungsbeitrag 1 (ohne Abschreibungen) (in EUR Mio.) 521,5 534,1 (2,4 %)
Deckungsbeitrag 1 (ohne Abschreibungen) (in % des Umsatzes) 27,0 % 25,8 % 1,3 Pp
AEBITDA (in EUR Mio.) 58,1 16,8 245,1 %
AEBITDA (in % des Umsatzes) 3,0 % 0,8 % 2,2 Pp
AEBIT (ohne Abschreibungen)
(in EUR Mio.)
(3,7) (49,8) (92,5 %)
AEBIT (ohne Abschreibungen)
(in % des Umsatzes)
(0,2 %) (2,4 %) 2,2 Pp

 

Nordamerika

  Q1 2025 Q1 2024 YoY
Umsatz 2 (in EUR Mio.) 1.231,0 1.380,1 (10,8 %)
Umsatz 2 währungsbereinigt (in EUR Mio.) 1.202,1 1.380,1 (12,9 %)
Deckungsbeitrag 1 (in EUR Mio.) 286,8 368,7 (22,2 %)
Deckungsbeitrag 1 (in % des Umsatzes) 23,0 % 26,5 % (3,5 Pp)
Deckungsbeitrag 1 (ohne Abschreibungen) (in EUR Mio.) 377,6 381,3 (1,0 %)
Deckungsbeitrag 1 (ohne Abschreibungen) (in % des Umsatzes) 30,3 % 27,4 % 2,9 Pp
AEBITDA (in EUR Mio.) 61,3 26,4 132,0 %
AEBITDA (in % des Umsatzes) 4,9 % 1,9 % 3,0 Pp
AEBIT (ohne Abschreibungen)
(in EUR Mio.)
36,0 (4,2) n.a.
AEBIT (ohne Abschreibungen)
(in % des Umsatzes)
2,9 % (0,3 %) 3,2 Pp

 

International

  Q1 2025 Q1 2024 YoY
Umsatz 2 (in EUR Mio.) 699,7 693,4 0,9 %
Umsatz 2 währungsbereinigt (in EUR Mio.) 698,9 693,4 0,8 %
Deckungsbeitrag 1 (in EUR Mio.) 166,0 169,3 (2,0 %)
Deckungsbeitrag 1 (in % des Umsatzes) 23,4 % 24,1 % (0,7 Pp)
Deckungsbeitrag 1 (ohne Abschreibungen) (in EUR Mio.) 165,7 169,3 (2,2 %)
Deckungsbeitrag 1 (ohne Abschreibungen) (in % des Umsatzes) 23,3 % 24,1 % (0,8 Pp)
AEBITDA (in EUR Mio.) 41,2 28,9 42,5 %
AEBITDA (in % des Umsatzes) 5,8 % 4,1 % 1,7 Pp
AEBIT (ohne Abschreibungen)
(in EUR Mio.)
18,2 6,6 175,3 %
AEBIT (ohne Abschreibungen)
(in % des Umsatzes)
2,6 % 0,9 % 1,6 Pp

1 Ohne Aufwendungen für anteilsbasierte Vergütung.

2 Externe Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kundinnen und Kunden.

 

Produktkategorie

  Q1 2025 Q1 2024 YoY
Konzern      
Umsatz 1 (in EUR Mio.)      
  Kochboxen 1.349,6 1.559,4 (13,5 %)
  Fertiggerichte 2 547,8 495,6 10,5 %
  Andere 3 33,3 18,6 79,3 %
Umsatz 1 währungsbereinigt (in EUR Mio.)      
 Kochboxen 1.333,5 1.559,4 (14,5 %)
 Fertiggerichte 2 535,3 495,6 8,0 %
  Andere 3 32,3 18,6 73,7 %
AEBITDA (in EUR Mio.)      
  Kochboxen 154,1 80,7 91,0 %
 Fertiggerichte 2 (45,9) (21,3) 115,1 %
  Andere 3 (5,8) (4,0) 44,1 %
  Holding (44,4) (38,5) 15,2 %
AEBITDA (in % des Umsatzes)      
 Kochboxen 11,4 % 5,2 % 6,2 Pp
 Fertiggerichte 2 (8,4 %) (4,3 %) (4,1 Pp)
  Andere 3 (17,4 %) (21,7 %) 4,3 Pp
AEBIT (ohne Abschreibungen) (in EUR Mio.)      
 Kochboxen 113,7 36,5 211,4 %
 Fertiggerichte 2 (53,8) (30,2) 77,9 %
  Andere 3 (5,8) (4,0) 44,1 %
Holding (57,9) (52,2) 10,8 %
AEBIT (ohne Abschreibungen) (in % des Umsatzes)      
 Kochboxen 8,4 % 2,3 % 6,1 Pp
 Fertiggerichte 2 (9,8 %) (6,1 %) (3.7 Pp)
  Andere 3 (17,5 %) (21,7 %) 4.3 Pp

1 Externe Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kundinnen und Kunden.

2 Fertiggerichte

3 Bezieht sich auf die Marken Good Chop und The Pets Table.

 

Über HelloFresh

Die HelloFresh Gruppe ist eine globale Food Solutions Gruppe und der weltweit führende Anbieter von Kochboxen. Die HelloFresh Gruppe bietet ihre Produkte unter acht verschiedenen Marken an und versorgt ihre Kundinnen und Kunden mit passenden, hochwertigen Lebensmitteln und Rezepten für unterschiedliche Anlässe. HelloFresh wurde im November 2011 in Berlin gegründet und ist in den USA, dem Vereinigten Königreich, Deutschland, den Niederlanden, Belgien, Luxemburg, Australien, Österreich, der Schweiz, Kanada, Neuseeland, Schweden, Frankreich, Dänemark, Norwegen, Italien, Irland und Spanien tätig. In Q1 2025 lieferte die HelloFresh Gruppe rund 240 Millionen Mahlzeiten aus. HelloFresh SE ging im November 2017 an die Frankfurter Wertpapierbörse und wird derzeit im MDAX gehandelt. Die HelloFresh Gruppe hat Büros in Berlin, Saarbrücken, New York, Chicago, Boulder, London, Amsterdam, Sydney, Toronto, Auckland, Paris, Kopenhagen, Mailand, Dublin und Barcelona.

 

 

Pressekontakt  
   
Saskia Leisewitz
Global Corporate Communications
HelloFresh Group
+49 (0) 151 4321 5681
sl@hellofresh.com
www.hellofreshgroup.com

 

 

 

 

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Diese Pressemitteilung kann bestimmte zukunftsgerichtete Aussagen, Schätzungen, Ansichten und Prognosen in Bezug auf die künftige Geschäftslage, Ertragslage und Ergebnisse der HelloFresh SE enthalten („zukunftsgerichtete Aussagen“). Zukunftsgerichtete Aussagen sind an Begriffen wie „glauben“, „schätzen“, „antizipieren“, „erwarten“, „beabsichtigen“, „werden“, oder „sollen“ sowie ihrer Negierung und ähnlichen Varianten oder vergleichbarer Terminologie zu erkennen. Zukunftsgerichtete Aussagen umfassen sämtliche Sachverhalte, die nicht auf historischen Fakten basieren. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den gegenwärtigen Meinungen, Prognosen und Annahmen des Vorstands der HelloFresh SE und beinhalten erhebliche bekannte und unbekannte Risiken sowie Ungewissheiten, weshalb die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen und Ereignisse wesentlich von den in zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückten oder implizierten Ergebnissen, Leistungen und Ereignissen abweichen können. Hierin enthaltene zukunftsgerichtete Aussagen sollten nicht als Garantien für zukünftige Leistungen und Ergebnisse verstanden werden und sind nicht notwendigerweise zuverlässige Indikatoren dafür, ob solche Ergebnisse erzielt werden oder nicht. Die in dieser Pressemitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen besitzen nur am Tag dieser Veröffentlichung Gültigkeit. Die Gesellschaft übernimmt keine Verpflichtung und beabsichtigt auch nicht, die in dieser Pressemitteilung enthaltenen Informationen, zukunftsgerichteten Aussagen oder Schlussfolgerungen unter Berücksichtigung späterer Ereignisse und Umstände zu aktualisieren oder spätere Ereignisse oder Umstände zu reflektieren oder Ungenauigkeiten, die sich nach der Veröffentlichung dieser Pressemitteilung aufgrund neuer Informationen, künftiger Entwicklungen oder aufgrund sonstiger Umstände ergeben, zu korrigieren. Die Gesellschaft übernimmt keine Verantwortung in irgendeiner Weise dafür, dass die hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen oder Vermutungen eintreten werden.

 



29.04.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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2125904  29.04.2025 CET/CEST

HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

HelloFresh SE / Aktienrückkauf
HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

28.04.2025 / 17:25 CET/CEST
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Bekanntgabe von Aktienrückkäufen gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission: 17. Zwischenbericht

 

 

Der Vorstand der HelloFresh SE (ISIN: DE000A161408) (die „Gesellschaft“) hat am 23. Dezember 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft beschlossen, im Zeitraum vom 02. Januar 2025 bis spätestens 31. Dezember 2025 einen weiteren Rückkauf von Aktien der Gesellschaft durchzuführen. Am selben Tag gab die Gesellschaft die Einzelheiten des Programms gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission bekannt.

 

Im Zeitraum vom  21. April 2025 bis einschließlich 25. April 2025 wurden von der Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG Aktien im Rahmen des Programms auf Xetra wie folgt zurückgekauft:

 

Handelstag Gesamtzahl Aktien Volumengewichteter durchschnittlicher Kaufpreis (EUR)1
21. April 2025  –   –
22. April 2025  74.112   8,0948
23. April 2025  72.472   8,2790
24. April 2025  72.104   8,3213
25. April 2025  71.238   8,4224

1 Ohne mit dem Erwerb verbundene Kosten.

 

Weitere Einzelheiten über das Aktienrückkaufprogramm sowie die obenstehenden Transaktionen sind unter der Rubrik Aktien auf der Investor Relations-Website der Gesellschaft (https://ir.hellofreshgroup.com/websites/HelloFresh/German/1800/aktienrueckkauf-2025.html) verfügbar.

 

 

Berlin, Deutschland, 28. April 2025

 

HelloFresh SE

 



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2125746  28.04.2025 CET/CEST

HelloFresh SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 06.06.2025 in https://ir.hellofreshgroup.com/hv mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

HelloFresh SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 06.06.2025 in https://ir.hellofreshgroup.com/hv mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

HelloFresh SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
HelloFresh SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 06.06.2025 in https://ir.hellofreshgroup.com/hv mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

28.04.2025 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
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250412013112_00-0.jpg
HelloFresh SE Berlin ISIN DE000A161408
WKN A16140 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2025 (Eindeutige Kennung des Ereignisses: HFSE250601GM)


Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am

Freitag, den 6. Juni 2025 um 10:00 Uhr (MESZ) unter https://ir.hellofreshgroup.com/hv virtuell abzuhaltenden ordentlichen Hauptversammlung 2025
 

ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) eingeladen („virtuelle Hauptversammlung“). Versammlungsort im Sinne des Aktiengesetzes sind die Geschäftsräume der GRÜNEBAUM Event Services & Consulting GmbH & Co. KG, Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße 22-24, 10785 Berlin. Für Aktionäre und deren Bevollmächtigte (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) besteht kein Recht und keine Möglichkeit zur Anwesenheit am Ort der Versammlung. Sämtliche Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats beabsichtigen, an der gesamten Hauptversammlung vor Ort teilzunehmen.

I.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2024, des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2024, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. 1, § 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs (HGB)

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der HelloFresh SE für das Geschäftsjahr 2024

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024

5.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025 sowie des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts im Geschäftsjahr 2025 sowie für eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen in den Geschäftsjahren 2025 und 2026 und des Prüfers für die Nachhaltigkeitsberichterstattung im Geschäftsjahr 2025

6.

Beschlussfassung über die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats

7.

Beschlussfassung über die Vergrößerung des Aufsichtsrats und entsprechende Änderung des § 8 Abs. 1 der Satzung

8.

Beschlussfassung über eine weitere Wahl zum Aufsichtsrat mit Wirkung ab Wirksamwerden der Satzungsänderung zur Vergrößerung des Aufsichtsrats gemäß Tagesordnungspunkt 7

9.

Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2024

10.

Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder

11.

Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und zu deren Verwendung, einschließlich der Ermächtigung zur Einziehung erworbener eigener Aktien und Kapitalherabsetzung sowie Aufhebung der entsprechenden bestehenden Ermächtigung

12.

Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden und Erteilung einer neuen Ermächtigung des Vorstands zur Abhaltung einer Hauptversammlung in virtueller Form (§ 14 Abs. 4 der Satzung)

II.

Berichte und Anlagen zu Tagesordnungspunkten 6, 8 und 11

1.

Weitere Angaben zu den unter Tagesordnungspunkt 6 zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten

2.

Weitere Angaben zu dem unter Tagesordnungspunkt 8 zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten

3.

Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 11 (Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und zu deren Verwendung, einschließlich der Ermächtigung zur Einziehung erworbener eigener Aktien und Kapitalherabsetzung sowie Aufhebung der entsprechenden bestehenden Ermächtigung)

4.

Bericht des Vorstands über die Ausnutzung der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und zu deren Verwendung

III.

Weitere Angaben zur Einberufung

1.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung

2.

Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten

3.

Voraussetzungen für die Ausübung des Stimmrechts und anderer Aktionärsrechte

4.

Bedeutung des Nachweisstichtags

5.

Verfahren für die Stimmabgabe durch die Aktionäre

6.

Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

7.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

8.

Weitere Rechte der Aktionäre

9.

Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung

10.

Widerspruch gegen Beschlüsse

11.

Veröffentlichungen auf der Internetseite

12.

Information zum Datenschutz für Aktionäre

I.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2024, des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2024, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. 1, § 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs (HGB)

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt, der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Eine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 ist deshalb nicht vorgesehen und auch nicht notwendig. Die oben genannten Unterlagen sind der Hauptversammlung vielmehr lediglich zugänglich zu machen und vom Vorstand bzw. – im Falle des Berichts des Aufsichtsrats – vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats zu erläutern.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der HelloFresh SE für das Geschäftsjahr 2024

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:

Der im Geschäftsjahr 2024 erzielte und im festgestellten Jahresabschluss der HelloFresh SE zum 31. Dezember 2024 ausgewiesene Bilanzgewinn in Höhe von EUR 237.924.704,39 wird wie folgt verwendet:

Verteilung an die Aktionäre: EUR 0,00
Einstellung in Gewinnrücklagen: EUR 0,00
Gewinnvortrag: EUR 237.924.704,39
Bilanzgewinn: EUR 237.924.704,39
3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2024 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2024 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025 sowie des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts im Geschäftsjahr 2025 sowie für eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen in den Geschäftsjahren 2025 und 2026 und des Prüfers für die Nachhaltigkeitsberichterstattung im Geschäftsjahr 2025

Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, wie folgt zu beschließen:

5.1

Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, wird

a)

zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2025;

b)

zum Abschlussprüfer für den Fall einer prüferischen Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts (§§ 115 Abs. 5 und 117 Nr. 2 des Wertpapierhandelsgesetzes (nachfolgend „WpHG“)) für das erste Halbjahr des Geschäftsjahrs 2025; sowie

c)

zum Abschlussprüfer für den Fall einer prüferischen Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen (§ 115 Abs. 7, 5 WpHG) im Geschäftsjahr 2025 und im Geschäftsjahr 2026 bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung

bestellt.

5.2

Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, wird für das Geschäftsjahr 2025 zum Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung bestellt.

Die Bestellung zum Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung unter Tagesordnungspunkt 5.2 erfolgt vorsorglich und bedingt auf das Wirksamwerden einer deutschen Umsetzungsvorschrift, in der der deutsche Gesetzgeber eine separate Bestellung des Abschlussprüfers oder der Prüfungsgesellschaft zum Zweck der Bestätigung der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der Bilanzrichtlinie (Richtlinie 2013/34/EU) durch die Hauptversammlung vorsieht und die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung nicht bereits (einschließlich durch Übergangsbestimmungen) dem Abschlussprüfer obliegt. Aus Effizienzgründen soll die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung durch den Abschlussprüfer erfolgen.

Über die vorstehenden Tagesordnungspunkte 5.1 und 5.2 soll einzeln abgestimmt werden.

Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne des Artikel 16 Abs. 6 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission (EU-Abschlussprüferverordnung) auferlegt wurde.

6.

Beschlussfassung über die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat setzt sich nach den Artikeln 40 Abs. 2 und 3, 9 Abs. 1 lit. c) der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) (nachfolgend „SE-VO“) in Verbindung mit § 17 des Gesetzes zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) (nachfolgend „SE-Ausführungsgesetzes“) sowie nach § 8 Abs. 1 der Satzung aus fünf Mitgliedern zusammen, die von den Anteilseignern zu wählen sind. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Die Amtszeit der derzeitigen Mitglieder des Aufsichtsrats endet mit Ablauf der Hauptversammlung am 6. Juni 2025. Die daher erforderlichen Wahlen zum Aufsichtsrat werden als Einzelwahlen durchgeführt.

Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Präsidial- und Nominierungsausschusses vor, die folgenden fünf Personen als Mitglieder in den Aufsichtsrat zu wählen:

6.1

Herrn John H. Rittenhouse, wohnhaft in Belvedere, Kalifornien, Vereinigte Staaten von Amerika, Chairman und Chief Executive Officer (Vorsitzender des Verwaltungsrats und Vorstandsvorsitzender) der Cavallino Capital, LLC, Tiburon, Kalifornien, Vereinigte Staaten von Amerika

Herr John H. Rittenhouse verfügt über Sachverstand auf den Gebieten der Rechnungslegung und der Abschlussprüfung.

Im Falle einer Wiederwahl soll Herr John H. Rittenhouse als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden.

6.2

Herrn Michael Roth, wohnhaft in Seattle, Washington, Vereinigte Staaten von Amerika, selbständiger Berater und Mitglied in mehreren Verwaltungsräten

6.3

Herrn Arjan Dijk, wohnhaft in Amsterdam, Niederlande, selbständiger Berater

6.4

Herrn Florian Schuhbauer, wohnhaft in Frankfurt am Main, Co-CIO und Gründungs-Partner der Active Ownership Capital S.à r.l und Active Ownership Corporation S.à r.l.

Herr Florian Schuhbauer verfügt über Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung.

6.5

Herrn Oliver Tant, wohnhaft in London, Vereinigtes Königreich, selbständiger Berater

Herr Oliver Tant verfügt über Sachverstand auf den Gebieten der Rechnungslegung und der Abschlussprüfung.

Die Bestellung erfolgt gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung jeweils mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 6. Juni 2025 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2026 beschließt.

Die Empfehlungen des Präsidial- und Nominierungsausschusses und die entsprechenden Wahlvorschläge des Aufsichtsrats zu diesem Tagesordnungspunkt 6 berücksichtigen die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele und tragen damit zugleich der Ausfüllung des vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils für das Gesamtgremium Rechnung.

Der Aufsichtsrat hat sich bei den Kandidaten vergewissert, dass sie den für die Tätigkeit im Aufsichtsrat zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen können.

Weitere Angaben zu den zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten, insbesondere die Lebensläufe der Kandidaten, die Angaben zu anderen Mandaten nach § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes (nachfolgend „AktG“) und entsprechend den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex enthalten, finden sich im Anschluss an die Tagesordnung unter Ziffer II.1.

7.

Beschlussfassung über die Vergrößerung des Aufsichtsrats und entsprechende Änderung des § 8 Abs. 1 der Satzung

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht derzeit gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung aus fünf Mitgliedern, die von den Anteilseignern zu wählen sind. Nach dem Börsengang im Jahr 2017 wurde im Jahr 2018 mit dem Ausscheiden zweier bisheriger Aufsichtsratsmitglieder die Größe des Aufsichtsrats von sieben auf fünf Mitglieder reduziert. Nach der Erfahrung der Gesellschaft haben sich seitdem die rechtlichen und zeitlichen Anforderungen an die Aufsichtsratsmitglieder deutlich erhöht, jüngst durch die signifikante Ausweitung der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Zudem hat sich seit dem Börsengang die Internationalität und Komplexität des Geschäftsmodells der Gesellschaft deutlich erhöht. Daher soll die Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder auf sechs Mitglieder erhöht werden. Diese Erweiterung soll es dem Aufsichtsrat ermöglichen, zusätzliche Kapazitäten und Perspektiven in die zukünftige Aufsichtsarbeit einzubringen.

Derzeit lautet § 8 Abs. 1 der Satzung wie folgt:

 

„Der Aufsichtsrat besteht aus fünf (5) Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden.“

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen:

 

§ 8 Abs. 1 der Satzung wird aufgehoben und wie folgt neugefasst:

„Der Aufsichtsrat besteht aus sechs (6) Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden.“

Der Vorstand wird ermächtigt, die Satzungsänderung unabhängig von den übrigen Beschlüssen der Hauptversammlung zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden.

8.

Beschlussfassung über eine weitere Wahl zum Aufsichtsrat mit Wirkung ab Wirksamwerden der Satzungsänderung zur Vergrößerung des Aufsichtsrats gemäß Tagesordnungspunkt 7

Nach Wirksamwerden der unter Tagesordnungspunkt 7 vorgeschlagenen Satzungsänderung setzt sich der Aufsichtsrat der Gesellschaft nach den Artikeln 40 Abs. 2 und 3, 9 Abs. 1 lit. c) SE-VO in Verbindung mit § 17 SE-Ausführungsgesetz sowie nach § 8 Abs. 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern zusammen, die von den Anteilseignern zu wählen sind. Daher hat die Hauptversammlung im Fall der Zustimmung zu der vorgeschlagenen Satzungsänderung unter der aufschiebenden Bedingung des Wirksamwerdens der Satzungsänderung durch Eintragung im Handelsregister ein weiteres Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen. Dabei ist die Hauptversammlung nicht an Wahlvorschläge gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Präsidial- und Nominierungsausschusses vor, die folgende Person als Mitglied in den Aufsichtsrat zu wählen:

 

Frau Melissa Kirmayer Eamer, wohnhaft in Seattle, Washington, Vereinigte Staaten von Amerika, selbständige Beraterin

Die Bestellung erfolgt mit Wirkung ab der Eintragung der unter Tagesordnungspunkt 7 vorgeschlagenen Satzungsänderung im Handelsregister gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2026 beschließt.

Die Empfehlung des Präsidial- und Nominierungsausschusses und der entsprechende Wahlvorschlag des Aufsichtsrats zu diesem Tagesordnungspunkt 8 berücksichtigen die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele und tragen damit zugleich der Ausfüllung des vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils für das Gesamtgremium Rechnung.

Der Aufsichtsrat hat sich bei dem Kandidaten vergewissert, dass dieser den für die Tätigkeit im Aufsichtsrat zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann.

Weitere Angaben zu dem zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten, insbesondere den Lebenslauf des Kandidaten, der Angaben zu anderen Mandaten nach § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG und entsprechend den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex enthält, finden sich im Anschluss an die Tagesordnung unter Ziffer II.2.

9.

Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2024

Der vom Vorstand und vom Aufsichtsrat erstellte Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024 ist der ordentlichen Hauptversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. Er wurde von der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, nach § 162 Abs. 3 AktG daraufhin geprüft, ob die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht wurden.

Der vollständige Vergütungsbericht mit Prüfvermerk ist ab der Einberufung der Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft (https://ir.hellofreshgroup.com/hv) zugänglich und wird dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024 zu billigen.

10.

Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder

Auf Basis der Empfehlung seines Vergütungsausschusses und unter Hinzuziehung eines externen Vergütungsberaters hat der Aufsichtsrat der Gesellschaft im April 2025 ein neues Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands (das „Vergütungssystem 2025“) beschlossen, um die Vergütungsstruktur noch stärker an der aktuellen Strategie des Unternehmens und den Interessen seiner Aktionäre zu orientieren sowie an aktuelle Marktentwicklungen anzupassen. Nach § 120a Abs. 1 AktG ist das Vergütungssystem 2025 der Hauptversammlung zur Billigung vorzulegen.

Gegenüber dem bisherigen, von der Hauptversammlung am 12. Mai 2022 gebilligten Vergütungssystem wurden insbesondere folgende Änderungen vorgenommen:

1.

Änderung des Plantyps der kurzfristigen variablen Vergütung in einen Cash Bonus, um diese weniger Komplex auszugestalten,

2.

Änderung des Plantyps und der Planlaufzeit der langfristigen variablen Vergütung in Übereinstimmung mit der Marktentwicklung zu einem Performance Based Restricted Stock Unit Program,

3.

Änderung des Auszahlungs-Caps der kurzfristigen variablen Vergütung, um eine bessere Balance zwischen Chancen und Risiken zu erzielen,

4.

Anpassung der finanziellen Leistungskriterien auf einen definierten Katalog aus den Kategorien Liquidität, Wachstum und Profitabilität, um mehr Flexibilität bezüglich der Zielsetzung der variablen Vergütung zu ermöglichen,

5.

Einführung von unterschiedlichen Leistungskriterien für die kurzfristige und langfristige variable Vergütung, um im Einklang mit Investorenerwartungen eine doppelte Incentivierung zwischen diesen variablen Vergütungen zu vermeiden,

6.

Einführung von Bandbreiten bezüglich der Gewichtungen der finanziellen Leistungskriterien, um mehr Flexibilität in der Zielsetzung der variablen Vergütung zu ermöglichen, und

7.

Beschränkung des Sonderkündigungsrechts des Vorstandsmitglieds bei einem Kontrollwechsel auf Fälle, in denen durch den Kontrollwechsel auch erhebliche nachteilige Folgen für das Vorstandsmitglied entstehen.

Nach dem Vergütungssystem 2025 besteht die insgesamt der Höhe nach beschränkte Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder damit aus (i) einem individualvertraglich vereinbarten fixen Grundgehalt, (ii) Nebenleistungen (Zuschüssen zur Kranken- und Pflegeversicherung, Erstattung von Spesen und sonstigen Aufwendungen), (iii) einer der Höhe nach begrenzten erfolgsabhängigen kurzfristigen variablen Vergütung in Form eines Cash Bonus und (iv) einer ebenfalls der Höhe nach begrenzten und ebenfalls erfolgsabhängigen langfristigen variablen Vergütung in Form von Performance Based Restricted Stock Units. Dadurch stellt das überarbeitete Vergütungssystem eine Vorstandsvergütung sicher, deren (1) von der Erreichung bestimmter Leistungskriterien abhängige variable Vergütung aus Cash Bonus und aktienkursbasierten Performance Based Restricted Stock Units den Großteil der Gesamtzielvergütung ausmacht und insbesondere hinsichtlich der Langfristvergütung damit unmittelbar an die Steigerung des Unternehmenswerts gekoppelt ist, wodurch sich ein Interessengleichlauf mit den Aktionären ergibt und (2) Zielgesamtvergütung im Einklang mit relevanten Vergleichsunternehmen steht.

Das Vergütungssystem 2025 ist ab der Einberufung der Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft (https://ir.hellofreshgroup.com/hv) zugänglich und wird dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein.

Gestützt auf die Empfehlung seines Vergütungsausschusses, schlägt der Aufsichtsrat vor, das Vergütungssystem 2025 für die Mitglieder des Vorstands zu billigen.

11.

Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und zu deren Verwendung, einschließlich der Ermächtigung zur Einziehung erworbener eigener Aktien und Kapitalherabsetzung sowie Aufhebung der entsprechenden bestehenden Ermächtigung

Zum Erwerb, zur Verwendung und Einziehung eigener Aktien bedarf die Gesellschaft gemäß Artikel 5 SE-VO in Verbindung mit § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG, soweit nicht gesetzlich ausdrücklich zugelassen, einer besonderen Ermächtigung durch die Hauptversammlung. Seit der Beschlussfassung der Hauptversammlung am 2. Mai 2024 über die derzeit bestehende Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien hat die Gesellschaft im Rahmen des Rückkaufprogramms 2023/2024 und ihres laufenden Rückkaufprogramms bisher insgesamt 9.961.707 eigene Aktien (5,75 % des derzeitigen Grundkapitals) über die Börse zurückerworben. Damit auch zukünftig flexibel im gesetzlich zulässigen Umfang durch die Gesellschaft Aktien zurückgekauft werden können, soll der Hauptversammlung vorgeschlagen werden, unter Aufhebung der verbliebenen Ermächtigung eine neue Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien zu erteilen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu fassen:

a)

Aufhebung der bestehenden Ermächtigung

Die von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 2. Mai 2024 unter Tagesordnungspunkt 10 beschlossene Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und zu deren Verwendung, einschließlich der Ermächtigung zur Einziehung erworbener eigener Aktien und Kapitalherabsetzung wird zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der neuen unter nachstehenden lit. b) bis einschließlich lit. f) dieses Tagesordnungspunkts 11 vorgeschlagenen Ermächtigung aufgehoben.

b)

Schaffung einer neuen Ermächtigung

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 5. Juni 2028 unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (Artikel 9 Abs. 1 lit. c) (ii) SE-VO in Verbindung mit § 53a AktG) eigene Aktien der Gesellschaft bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder – falls dieser Betrag geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien der Gesellschaft, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder ihr nach Artikel 5 SE-VO in Verbindung mit den §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt 10 % des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft übersteigen.

Die Ermächtigung kann einmal oder mehrmals, ganz oder in Teilbeträgen, in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, aber auch durch Konzernunternehmen oder von Dritten für Rechnung der Gesellschaft oder der Konzernunternehmen ausgeübt werden.

Die Ermächtigung darf nicht zum Zwecke des Handels in eigenen Aktien ausgenutzt werden.

c)

Art und Weise des Erwerbs eigener Aktien

Der Erwerb der eigenen Aktien erfolgt nach Wahl des Vorstands (i) über die Börse, (ii) mittels eines an alle Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Kaufangebots bzw. mittels einer öffentlichen Aufforderung an die Aktionäre zur Abgabe von Verkaufsangeboten (der Erwerb gemäß (ii) im Folgenden „öffentliches Erwerbsangebot“) oder (iii) mittels eines öffentlichen Angebots bzw. einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines Angebots auf Tausch von liquiden Aktien, die zum Handel an einem (anderen) organisierten Markt im Sinne des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes zugelassen sind („Tauschaktien“), gegen Aktien der Gesellschaft (der Erwerb gemäß (iii) im Folgenden „Tauschangebot“).

aa)

Erwerb der Aktien über die Börse

Erfolgt der Erwerb der eigenen Aktien über die Börse, darf der von der Gesellschaft gezahlte Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den am Handelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs einer Aktie der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder einem entsprechenden Nachfolgesystem) nicht um mehr als 10 % über- bzw. unterschreiten; eine Beschränkung börslicher Erwerbe auf den Xetra-Handel ist hiermit nicht verbunden.

bb)

Öffentliches Erwerbsangebot, das heißt Erwerb der Aktien (1) mittels eines öffentlichen Kaufangebots oder (2) mittels einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten

Bei einem Erwerb im Weg eines öffentlichen Erwerbsangebots kann die Gesellschaft einen festen Erwerbspreis oder eine Kaufpreisspanne je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) festlegen, innerhalb der sie bereit ist, Aktien zu erwerben. In dem öffentlichen Erwerbsangebot kann die Gesellschaft eine Frist für die Annahme oder Abgabe des Angebots und die Möglichkeit und die Bedingungen für eine Anpassung der Kaufpreisspanne während der Frist im Fall nicht nur unerheblicher Kursveränderungen festlegen. Der Kaufpreis wird im Fall einer Kaufpreisspanne anhand der in den Annahme- bzw. Angebotserklärungen der Aktionäre genannten Verkaufspreise und des nach Beendigung der Angebotsfrist vom Vorstand festgelegten Erwerbsvolumens ermittelt.

(1)

Bei einem öffentlichen Kaufangebot der Gesellschaft darf der angebotene Kaufpreis oder die Kaufpreisspanne den volumengewichteten Durchschnittskurs einer Aktie der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder einem entsprechenden Nachfolgesystem) an den letzten fünf (5) Börsenhandelstagen vor dem Tag der öffentlichen Ankündigung des Angebots um nicht mehr als 10 % über- bzw. unterschreiten. Im Fall einer Anpassung der Kaufpreisspanne durch die Gesellschaft wird auf die letzten fünf (5) Börsenhandelstage vor der öffentlichen Ankündigung der Anpassung abgestellt.

(2)

Bei einer Aufforderung an die Aktionäre zur Abgabe von Verkaufsangeboten darf der auf der Basis der abgegebenen Angebote ermittelte Kaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) je Aktie der Gesellschaft den volumengewichteten Durchschnittskurs einer Aktie der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder einem entsprechenden Nachfolgesystem) an den letzten fünf (5) Börsenhandelstagen vor dem Tag der Veröffentlichung der Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten um nicht mehr als 10 % über- bzw. unterschreiten. Im Fall einer Anpassung der Kaufpreisspanne durch die Gesellschaft wird auf die letzten fünf (5) Börsenhandelstage vor der öffentlichen Ankündigung der Anpassung abgestellt.

Das Volumen des Kaufangebots oder der Verkaufsaufforderung kann begrenzt werden. Sofern die von den Aktionären zum Erwerb angebotenen Aktien den Gesamtbetrag des Kaufangebots oder der Verkaufsaufforderung der Gesellschaft überschreiten, erfolgt die Berücksichtigung oder die Annahme im Verhältnis des Gesamtbetrags des Kaufangebots bzw. der Verkaufsaufforderung zu den insgesamt von den Aktionären angebotenen Aktien der Gesellschaft. Es kann aber vorgesehen werden, dass geringe Stückzahlen bis zu einhundert (100) angebotenen Aktien je Aktionär bevorrechtigt erworben werden. Das Kaufangebot oder die Verkaufsaufforderung kann weitere Bedingungen vorsehen.

cc)

Tauschangebot, das heißt Erwerb der Aktien (1) mittels eines öffentlichen Angebots auf Tausch von liquiden Aktien oder (2) einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines Angebots auf Tausch von liquiden Aktien, die jeweils zum Handel an einem (anderen) organisierten Markt im Sinne des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes zugelassen sind.

Bei einem Erwerb im Weg eines Tauschangebots kann die Gesellschaft entweder ein Tauschverhältnis oder eine entsprechende Tauschspanne festlegen, zu dem/der sie bereit ist, die Aktien der Gesellschaft zu erwerben. Dabei kann eine Barleistung als ergänzende Zahlung oder zum Ausgleich von Spitzenbeträgen erfolgen. In dem Tauschangebot kann die Gesellschaft eine Frist für die Annahme oder Abgabe des Angebots und die Möglichkeit und die Bedingungen für eine Anpassung der Tauschspanne während der Frist im Fall nicht nur unerheblicher Kursveränderungen festlegen. Das Tauschverhältnis wird im Fall einer Tauschspanne anhand der in den Annahme- bzw. Angebotserklärungen der Aktionäre genannten Tauschverhältnisse und/oder sonstigen Angaben und des nach Beendigung der Angebotsfrist vom Vorstand festgelegten Erwerbsvolumens ermittelt.

(1)

Bei einem Tauschangebot der Gesellschaft darf das angebotene Tauschverhältnis oder die Tauschspanne den maßgeblichen Wert einer Aktie der Gesellschaft um nicht mehr als 10 % über- und um nicht mehr als 10 % unterschreiten. Zur Berechnung ist hierbei jeweils der volumengewichtete Durchschnitt der Kurse einer Tauschaktie und einer Aktie der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder einem entsprechenden Nachfolgesystem) oder an einem (anderen) organisierten Markt im Sinne des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes an den letzten fünf (5) Börsenhandelstagen vor dem Tag der öffentlichen Ankündigung des Angebots anzusetzen. Im Fall einer Anpassung der Tauschspanne durch die Gesellschaft wird auf die letzten fünf (5) Börsenhandelstage vor der öffentlichen Ankündigung der Anpassung abgestellt.

(2)

Bei einer Aufforderung an die Aktionäre zur Abgabe von Angeboten auf den Tausch von liquiden Aktien darf das auf der Basis der abgegebenen Angebote ermittelte Tauschverhältnis (ohne Erwerbsnebenkosten) je Aktie der Gesellschaft den maßgeblichen Wert einer Aktie der Gesellschaft um nicht mehr als 10 % über- und um nicht mehr als 10 % unterschreiten. Zur Berechnung ist hierbei jeweils der volumengewichtete Durchschnitt der Kurse einer Tauschaktie und einer Aktie der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder einem entsprechenden Nachfolgesystem) oder an einem (anderen) organisierten Markt im Sinne des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes an den letzten fünf (5) Börsenhandelstagen vor dem Tag der öffentlichen Ankündigung des Angebots anzusetzen. Im Fall einer Anpassung der Tauschspanne durch die Gesellschaft wird auf die letzten fünf (5) Börsenhandelstage vor der öffentlichen Ankündigung der Anpassung abgestellt.

Das Volumen des Tauschangebots oder der Aufforderung zur Abgabe eines Tauschangebots kann begrenzt werden. Sofern die von den Aktionären zum Tausch angebotenen Aktien den Gesamtbetrag des Tauschangebots oder der Aufforderung zur Abgabe eines Tauschangebots überschreiten, erfolgt die Berücksichtigung oder die Annahme im Verhältnis des Gesamtbetrags des Tauschangebots bzw. der Aufforderung zur Abgabe eines Tauschangebots zu den insgesamt von den Aktionären angebotenen Aktien der Gesellschaft. Es kann aber vorgesehen werden, dass geringe Stückzahlen bis zu einhundert (100) angebotenen Aktien je Aktionär bevorrechtigt erworben werden. Das Tauschangebot oder die Aufforderung zur Abgabe eines Tauschangebots kann weitere Bedingungen vorsehen.

d)

Ermächtigung des Vorstands zur Veräußerung und sonstigen Verwendung bereits gehaltener und erworbener Aktien

Der Vorstand wird ermächtigt, die von der Gesellschaft bereits gehaltenen eigenen Aktien sowie die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien neben einer Veräußerung über die Börse oder mittels eines Angebots an alle Aktionäre auch in folgender Weise zu verwenden:

aa)

Sie können eingezogen und das Grundkapital der Gesellschaft um den auf die eingezogenen Aktien entfallenden Teil des Grundkapitals herabgesetzt werden, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung einschließlich der Herabsetzung des Grundkapitals eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Der Vorstand kann die Aktien auch im vereinfachten Verfahren ohne Herabsetzung des Grundkapitals einziehen, so dass sich durch die Einziehung der Anteil der übrigen Aktien am Grundkapital erhöht. Erfolgt die Einziehung der Aktien im vereinfachten Verfahren ohne Herabsetzung des Grundkapitals, ist der Vorstand zur Anpassung der Aktienzahl in der Satzung ermächtigt.

bb)

Sie können Personen, die in einem Arbeitsverhältnis zu der Gesellschaft oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen stehen oder standen, sowie Organmitgliedern der Gesellschaft bzw. von mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen bzw. deren Investmentvehikeln, Inhabern von Erwerbsrechten, insbesondere aus (von den Rechtsvorgängerinnen der Gesellschaft) ausgegebenen Call-Optionen, Inhabern von Zahlungsansprüchen aus virtuellen (Aktien-)Optionen, Restricted Stock Units oder anderen (Mitarbeiter-)Beteiligungsinstrumenten (sofern ein Wahlrecht der Gesellschaft zur Bedienung in Aktien besteht und die Gesellschaft dieses geltend macht), die von der Gesellschaft, den Rechtsvorgängerinnen der Gesellschaft oder deren Tochtergesellschaften im Rahmen von (Mitarbeiter-)Beteiligungsprogrammen ausgegeben werden oder wurden, zum unmittelbaren oder mittelbaren Erwerb angeboten und übertragen werden, wobei es ausreicht, dass von den Berechtigten (z.B. unter Einschaltung eines Treuhänders oder anderen Dienstleisters) wirtschaftliches Eigentum erworben wird. Das Bezugsrecht der Aktionäre wird insoweit ausgeschlossen. Soweit Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft betroffen sind, gilt diese Ermächtigung für den Aufsichtsrat, der auch die jeweiligen Einzelheiten festlegt (siehe nachstehenden lit. e)).

cc)

Sie können Personen, die in einem Arbeitsverhältnis zu der Gesellschaft oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen stehen oder standen, aufgrund von Zusagen im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis übertragen werden. Das Bezugsrecht der Aktionäre wird insoweit ausgeschlossen.

dd)

Sie können mit Zustimmung des Aufsichtsrats Dritten gegen Sachleistungen, insbesondere im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder zum (auch mittelbaren) Erwerb von Unternehmen, Betrieben, Unternehmensteilen oder Beteiligungen, als Gegenleistung für von mit der Gesellschaft nicht verbundenen Dritten (insbesondere Dienstleistern) erbrachte Leistungen sowie zum (auch mittelbaren) Erwerb von Vermögensgegenständen oder Ansprüchen auf den Erwerb von Vermögensgegenständen, einschließlich Forderungen gegen die Gesellschaft oder ihre Konzerngesellschaften, angeboten und auf diese übertragen werden. Die vorbezeichneten Aktien können darüber hinaus auch zur Beendigung bzw. vergleichsweisen Erledigung von gesellschaftsrechtlichen Spruchverfahren bei verbundenen Unternehmen der Gesellschaft verwendet werden. Das Bezugsrecht der Aktionäre wird insoweit jeweils ausgeschlossen.

ee)

Sie können mit Zustimmung des Aufsichtsrats gegen Barzahlung an Dritte veräußert werden, wenn der Preis, zu dem die Aktien der Gesellschaft veräußert werden, den Börsenpreis einer Aktie der Gesellschaft zum Veräußerungszeitpunkt nicht wesentlich unterschreitet (Artikel 5 SE-VO in Verbindung mit § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG). Das Bezugsrecht der Aktionäre wird insoweit ausgeschlossen.

ff)

Sie können zur Bedienung von Erwerbspflichten oder Erwerbsrechten auf Aktien der Gesellschaft aus und im Zusammenhang mit von der Gesellschaft oder einer ihrer Konzerngesellschaften ausgegebenen Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen oder Genussrechten mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. Wandlungs- oder Optionspflichten verwendet werden. Das Bezugsrecht der Aktionäre wird insoweit ausgeschlossen.

Insgesamt dürfen die aufgrund der Ermächtigungen unter vorstehenden lit. d) ee) und ff) verwendeten Aktien, soweit sie in entsprechender Anwendung des Artikel 5 SE-VO in Verbindung mit § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG (unter Bezugsrechtsausschluss gegen Geldzahlung nicht wesentlich unter dem Börsenpreis) verwendet werden, 10 % des Grundkapitals nicht übersteigen, und zwar weder zum Zeitpunkt der Beschlussfassung noch – falls dieser Betrag geringer ist – zum Zeitpunkt der Ausübung der vorstehenden Ermächtigungen. Auf diese Begrenzung sind Aktien anzurechnen, die in direkter oder entsprechender Anwendung von Artikel 5 SE-VO in Verbindung mit § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zu diesem Zeitpunkt ausgegeben oder veräußert wurden. Ebenfalls anzurechnen sind Aktien, die zur Bedienung von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen oder Genussrechten mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. Wandlungs- oder Optionspflichten ausgegeben wurden oder unter Zugrundelegung des zum Zeitpunkt des Beschlusses des Vorstands über die Ausnutzung der Ermächtigung gültigen Wandlungspreises auszugeben sind, soweit diese Schuldverschreibungen oder Genussrechte während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss entsprechend Artikel 5 SE-VO in Verbindung mit § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben wurden.

e)

Ermächtigung des Aufsichtsrats zur Verwendung der erworbenen eigenen Aktien

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die von der Gesellschaft bereits gehaltenen sowie die aufgrund der Ermächtigung unter vorstehenden lit. b) und c) erworbenen eigenen Aktien zur Ausgabe an den Vorstand der Gesellschaft nach Maßgabe der unter lit. d) bb) oder dd) enthaltenen Bestimmungen zu verwenden.

f)

Sonstige Regelungen

Die vorstehend unter lit. d) und lit. e) aufgeführten Ermächtigungen zur Verwendung eigener Aktien können ganz oder bezogen auf Teilvolumina der erworbenen eigenen Aktien einmal oder mehrmals, einzeln oder zusammen, ausgenutzt werden. Die Ermächtigungen unter vorstehendem lit. d) können auch durch nachgeordnete Konzernunternehmen der Gesellschaft oder von Dritten für Rechnung der Gesellschaft oder ihr nachgeordneter Konzernunternehmen ausgeübt werden.

Durch die Ausnutzung der vorstehend unter lit. d) bb) bis lit. ff) und lit. e) enthaltenen Ermächtigungen darf insgesamt ein anteiliger Betrag in Höhe von 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschritten werden, und zwar weder im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung über die vorstehenden Ermächtigungen noch – wenn dieser Betrag geringer ist – im Zeitpunkt der Ausnutzung dieser Ermächtigungen. Auf diese 10 %-Grenze sind diejenigen Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit der unter lit. d) bb) bis ff) und lit. e) enthaltenen Ermächtigungen aus genehmigtem Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ausgegeben wurden. Ebenfalls anzurechnen sind Aktien, die zur Bedienung von Schuldverschreibungen (einschließlich Genussrechten) mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. einer Wandlungspflicht (bzw. einer Kombination dieser Instrumente) ausgegeben wurden bzw. unter Zugrundelegung des zum Zeitpunkt des Beschlusses des Vorstands über die Ausnutzung der Ermächtigung gültigen Wandlungspreises auszugeben sind, sofern die Schuldverschreibungen bzw. Genussrechte während der Laufzeit der vorstehend unter lit. d) bb) bis ff) und lit. e) enthaltenen Ermächtigungen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ausgegeben wurden.

12.

Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden und Erteilung einer neuen Ermächtigung des Vorstands zur Abhaltung einer Hauptversammlung in virtueller Form (§ 14 Abs. 4 der Satzung)

Die Hauptversammlung vom 12. Mai 2023 hat auf Basis des damals neueingefügten § 118a Abs. 1 Satz 1 AktG i.V.m. Art. 53 SE-VO den Vorstand für zwei Jahre nach Eintragung dieser Satzungsbestimmung in das Handelsregister der Gesellschaft ermächtigt, vorzusehen, dass die Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung abgehalten wird. Die entsprechende Handelsregistereintragung erfolgte am 24. Juli 2023, sodass die bestehende Ermächtigung für zukünftige Hauptversammlungen nicht mehr zur Verfügung stehen wird.

Die ordentliche Hauptversammlung am 2. Mai 2024 wurde auf Grundlage der damals neuen aktienrechtlichen Regelungen unter vollständiger Wahrung der Aktionärsrechte virtuell abgehalten. Dabei traten keine technischen oder organisatorischen Schwierigkeiten auf, die den Ablauf der Versammlung in relevanter Weise beeinträchtigt hätten. Sämtliche Aktionäre konnten unabhängig von ihrem Wohn- oder Aufenthaltsort ohne Reiseaufwand die Hauptversammlung verfolgen und sich an dieser durch Ausübung ihrer Aktionärsrechte live beteiligen. Von der Möglichkeit, eine Vorabeinreichung von Fragen der Aktionäre bis spätestens drei Tage vor der Hauptversammlung im Wege der elektronischen Kommunikation zu verlangen, hat der Vorstand keinen Gebrauch gemacht.

Nach den positiven Erfahrungen aus dem letzten Jahr und im Hinblick auf die Stellung von HelloFresh als international aufgestelltes Technologieunternehmen mit starken Nachhaltigkeitsambitionen soll die Ermächtigung verlängert werden. Eine solche Ermächtigung des Vorstands kann nach § 118a Abs. 5 Nr. 2 AktG für einen Zeitraum von längstens fünf Jahren nach Eintragung der Satzungsänderung erteilt werden. Um den Aktionären die Möglichkeit zu geben, die Ermächtigung regelmäßig zu überprüfen, soll der Ermächtigungszeitraum erneut auf etwa zwei Jahre beschränkt werden. Zur besseren Erkennbarkeit soll dabei zukünftig nicht mehr die Eintragung der Satzungsänderung maßgeblich sein, sondern in der Satzung eine konkrete Frist festgeschrieben werden. Während dieses Zeitraums soll für zukünftige Hauptversammlungen durch den Vorstand jeweils gesondert und unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls und der jeweiligen Interessen der Gesellschaft und ihrer Aktionäre entschieden werden, ob von der Ermächtigung Gebrauch gemacht und eine Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung abgehalten werden soll.

Derzeit lautet § 14 Abs. 4 der Satzung wie folgt:

 

„Der Vorstand ist ermächtigt vorzusehen, dass die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung abgehalten wird (virtuelle Hauptversammlung). Die Ermächtigung gilt für die Abhaltung virtueller Hauptversammlungen in einem Zeitraum von zwei Jahren nach Eintragung dieser Satzungsbestimmung in das Handelsregister der Gesellschaft.“

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu fassen:

 

§ 14 Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft wird aufgehoben und wie folgt neugefasst:

„Der Vorstand ist ermächtigt vorzusehen, dass die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung abgehalten wird (virtuelle Hauptversammlung). Die Ermächtigung gilt für die Abhaltung virtueller Hauptversammlungen, die bis zum 30. Juni 2027 stattfinden.“

Der Vorstand wird ermächtigt, die Satzungsänderung unabhängig von den übrigen Beschlüssen der Hauptversammlung zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden.

II.

Berichte und Anlagen zu Tagesordnungspunkten 6, 8 und 11

1.

Weitere Angaben zu den unter Tagesordnungspunkt 6 zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten

1.1

Herr John H. Rittenhouse, wohnhaft in Belvedere, Kalifornien, Vereinigte Staaten von Amerika, Chairman und Chief Executive Officer (Vorsitzender des Verwaltungsrats und Vorstandsvorsitzender) der Cavallino Capital, LLC, Tiburon, Kalifornien, Vereinigte Staaten von Amerika

John H. Rittenhouse wurde 1956 in Queens, New York, geboren. Herr Rittenhouse studierte am Rollins College (Betriebswirtschaftslehre und Unternehmensführung), am Haslam College of Business an der University of Tennessee (Executive Masters of Business Administration (Masterabschluss in Betriebswirtschaft für Führungskräfte)) und an der St. Patrick’s Seminary & University (Theologie). Herr Rittenhouse hatte Führungspositionen bei Wal-Mart Stores, Inc., LVMH Moët Hennessy – Louis Vuitton, Michaels Stores, Inc. und Target Corporation inne und arbeitete als nationaler Partner bei KPMG. Bei Wal-Mart war er Chief Operating Officer des Wal-Mart.com-Segments mit Verantwortung für die Bereiche Technologie, Supply Chain, Logistik, Kundenbetreuung und operativer Betrieb. Für LVMH Moët Hennessy arbeitete er als Senior Vice President Supply Chain and Finance und war dabei auch für Steuern und Transfer Pricing zuständig. Bei Target Corporation hatte er die Position des Vice President Supply Chain and Inventory Management inne, in der er den Betrieb der Distributionszentren organisierte und Spezialprojekte für den CEO betreute. Bei Michaels Stores war er als Vice President Operations tätig und bei KPMG war er Partner in der Consulting-Abteilung und beriet Kunden zu den Bereichen Risikovorsorge und Operations. Darüber hinaus war er als Chairman und Chief Executive Officer (Vorsitzender des Verwaltungsrats und Vorstandsvorsitzender) der VinAsset Inc. tätig. Im Jahr 2007 gründete Herr Rittenhouse Cavallino Capital, LLC, wo er derzeit als Chairman und Chief Executive Officer (Vorsitzender des Verwaltungsrats und Vorstandsvorsitzender) für das Kapital-, Beratungs- und Beteiligungsgeschäft des Unternehmens zuständig ist. Dabei ist er schwerpunktmäßig insbesondere für Investitionen und Beratungsleistungen zuständig.

Herr Rittenhouse ist derzeit nicht Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 Halbsatz 1 AktG.

Herr Rittenhouse ist derzeit Mitglied in den folgenden vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 Halbsatz 2 AktG:

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Flaviar, Inc. (nicht börsennotiert; Mitglied des Board of Directors (Verwaltungsrat)).

Derzeit bestehen die folgenden weiteren wesentlichen Tätigkeiten von Herrn Rittenhouse im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex:

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Cavallino Capital, LLC (nicht börsennotiert; Chairman & Chief Executive Officer (Vorsitzender des Verwaltungsrats und Vorstandsvorsitzender)).

Herr Rittenhouse ist seit 2015 Mitglied des Aufsichtsrats der HelloFresh SE.

Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen keine für die Wahlentscheidung der Hauptversammlung maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zwischen Herrn Rittenhouse einerseits und den Gesellschaften des HelloFresh SE-Konzerns, deren Organen oder einem direkt oder indirekt mit mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien an der HelloFresh SE beteiligten Aktionär andererseits.

1.2

Herr Michael Roth, wohnhaft in Seattle, Washington, Vereinigte Staaten von Amerika, selbständiger Berater und Mitglied in mehreren Verwaltungsräten

Michael Roth wurde 1966 in Fulda, Deutschland, geboren. Herr Roth schloss sein Studium an der Universität Tübingen im Jahr 1994 mit einem Diplom in Chemie ab. Herr Roth arbeitete von 1999 bis 2019 in verschiedenen Positionen bei Amazon in Deutschland, den USA, dem Vereinigten Königreich, China und Luxemburg. Zunächst war er von Juli 1999 bis Juni 2001 als Area Manager / Operations Manager für Amazon.de in Regensburg und Bad Hersfeld tätig. Von Juli 2001 bis Dezember 2004 war er Senior Operations Manager Inbound bzw. Outbound an einem Standort in den USA bzw. dem Vereinigten Königreich, wo er durch Verbesserungen der Software und Änderungen in den Abläufen die Lagerkapazitäten signifikant ausbauen bzw. die Produktivität erheblich steigern konnte. Zwischen Dezember 2004 und April 2007 arbeitete er als General Manager im LTN1 Marston Gate Fulfillment Center im Vereinigten Königreich, wo er die Performance des Standorts im Jahr 2006 zu einer der fünf besten weltweit entwickelte. Im Dezember 2006 wurde er bis Oktober 2007 zum Regional Director UK Fulfillment und zugleich ab April 2007 zum Regional Director China Fulfillment. Als Director, Supply Chain Europe wechselte er im Oktober 2007 nach Luxemburg, wo er u.a. den strategischen Ausbau des externen Fulfillment-Netzwerks sowie die strategische und taktische Kapazitäts- und Inventarplanung verantwortete. Im Dezember 2008 übernahm er als Vice President, Supply Chain Operations North America die Supply-Chain-Verantwortung für den Bereich North America Retail mit einem Netzwerk von mehr als 25 Standorten. Im März 2010 wurde er bis zum Januar 2012 zum Vice President, Supply Chain & Transportation Operations North America, wodurch er verantwortlich war für die langfristige Kapazitätsplanung einer $ 25 Mrd. physischen Retail-Organisation mit einer Budgetverantwortlichkeit für jährliche Transportausgaben in Höhe von $ 4 Mrd. für Eingänge von Lieferanten. Anschließend übernahm er die Position des Vice President, North American Operations, in der er die operative Verantwortung für mehr als 60 Fulfillment und Sortierstandorte sowie Transport- und Lieferkettentätigkeiten für eine $ 45 Mrd. Retail-Organisation trug. Zuletzt wurde er im Januar 2016 zum Vice President, Global Customer Fulfillment mit vollständiger Budgetverantwortlichkeit für Fulfillment, Transport und Lieferkettentätigkeiten in Europa, Indien, Japan und Nord- und Südamerika. Diese Position hatte er bis zu seinem Ausscheiden bei Amazon im Juli 2019 inne. Seither ist er als selbständiger Berater tätig und Mitglied mehrerer Verwaltungsräte.

Herr Roth ist derzeit nicht Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 Halbsatz 1 AktG.

Herr Roth ist derzeit Mitglied in folgenden vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 Halbsatz 2 AktG:

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Fleetpride, Dallas, Texas, USA (Director (nicht geschäftsführender Direktor));

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Rent the Runway, New York, New York, USA (Director (nicht geschäftsführender Direktor)); und

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OnTrac, Vienna, Virginia, USA (Director (nicht geschäftsführender Direktor)).

Derzeit bestehen die folgenden weiteren wesentlichen Tätigkeiten von Herrn Roth im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex:

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Selbständiger Berater.

Herr Roth ist seit 2024 Mitglied des Aufsichtsrats der HelloFresh SE.

Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen keine für die Wahlentscheidung der Hauptversammlung maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zwischen Herrn Roth einerseits und den Gesellschaften des HelloFresh SE-Konzerns, deren Organen oder einem direkt oder indirekt mit mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien an der HelloFresh SE beteiligten Aktionär andererseits.

1.3

Herr Arjan Dijk, wohnhaft in Amsterdam, Niederlande, selbständiger Berater

Der 1970 geborene Niederländer Arjan Dijk hat einen Bachelor of Business Administration der Nyenrode Business University, einen Master-Abschluss in Soziologie der Vrije University Amsterdam und einen Master of Business Administration von INSEAD.

Im März 2025 ist Herr Dijk als Chief Marketing Officer bei Booking.com zurückgetreten. Dort leitete er die globalen Marketing-Initiativen des Unternehmens und spielte eine entscheidende Rolle bei der Gestaltung der Marketing-Strategie und -Umsetzung in verschiedenen Bereichen, darunter Marken-, Social-, Performance-, Wachstums- und AI-Marketing.

Bevor er zu Booking.com kam, war Herr Dijk über 10 Jahre als Vice President of Global Marketing bei Google tätig. In dieser Funktion leitete er die globale Strategie -26- und das Management der Marketingaktivitäten von Google, mit besonderem Schwerpunkt auf Werbeproduktlösungen und Paid-Media-Kampagnen. Seine Karriere umfasst auch wichtige Funktionen bei Capital One in Europa, wo er als Director of Marketing und Mitglied des Executive Leadership Teams tätig war, sowie bei Unilever in den Bereichen Eiscreme und Tiefkühlkost.

Herr Dijk ist derzeit weder Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 Halbsatz 1 AktG noch in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 Halbsatz 2 AktG.

Derzeit bestehen keine weiteren wesentlichen Tätigkeiten von Herrn Dijk im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex.

Herr Dijk ist bisher nicht Mitglied des Aufsichtsrats der HelloFresh SE.

Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen keine für die Wahlentscheidung der Hauptversammlung maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zwischen Herrn Dijk einerseits und den Gesellschaften des HelloFresh SE-Konzerns, deren Organen oder einem direkt oder indirekt mit mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien an der HelloFresh SE beteiligten Aktionär andererseits.

1.4

Herr Florian Schuhbauer, wohnhaft in Frankfurt am Main, Co-CIO und Gründungs-Partner der Active Ownership Capital S.à r.l und Active Ownership Corporation S.à r.l.

Florian Schuhbauer wurde 1975 in Clausthal-Zellerfeld, Deutschland geboren. Er ist Co-CIO und Gründungs-Partner der Active Ownership Capital S.à r.l und Active Ownership Corporation S.à r.l. (AOC) und verfügt über mehr als 20 Jahre Investmenterfahrung sowie über Erfahrung in operativen Führungspositionen. Er begann seine Karriere bei Dresdner Kleinwort Benson im Risiko Management und Aktien-Research. Danach baute er gemeinsam mit Partnern das Softwareunternehmen Newtron AG auf, das Software zur Optimierung von strategischen Beschaffungsprozessen anbietet. Im Anschluss an den Verkauf von Newtron wurde er CFO und Executive Vice President bei DHL Global Mail in den USA, einer Tochter der Deutsche Post AG. Nach seiner Zeit bei DHL war Florian Schuhbauer zunächst bei der General Capital Group tätig, wo er sich hauptsächlich auf die Anwendung eines Private Equity-Ansatzes bei börsennotierten Unternehmen konzentrierte, bevor er vor der Gründung von AOC als Partner bei Triton Partners das Public Equity-Geschäft aufbaute. Florian Schuhbauer hat die Frankfurt School of Finance and Management mit einem Master in Finance and Business Administration erfolgreich abgeschlossen.

Herr Schuhbauer ist derzeit Mitglied in den folgenden anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 Halbsatz 1 AktG:

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FamiCord AG (börsennotiert, Vorsitzender des Aufsichtsrats – bis zur ordentlichen Hauptversammlung 2025)

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NFON AG (börsennotiert, Mitglied des Aufsichtsrats).

Herr Schuhbauer ist derzeit Mitglied in den folgenden vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 Halbsatz 2 AktG:

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H2Apex Group SCA (börsennotiert, Mitglied des Aufsichtsrats – bis zur ordentlichen Hauptversammlung 2025)

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CI Games SE (börsennotiert, Mitglied des Aufsichtsrats – bis zur ordentlichen Hauptversammlung 2025)

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MTG AB (börsennotiert, nicht geschäftsführendes Mitglied des Boards)

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Aonic MidCo S.à r.l. (nicht börsennotiert, Vorsitzender des Beirats)

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HomeToGo SE (börsennotiert, vorgeschlagen zur erstmaligen Wahl in den Aufsichtsrat auf der ordentlichen Hauptversammlung am 27. Mai 2025).

Derzeit bestehen die folgenden weiteren wesentlichen Tätigkeiten von Herrn Schuhbauer im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex:

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Co-CIO und Gründungs-Partner der Active Ownership Capital S.à r.l und Active Ownership Corporation S.à r.l.

Herr Schuhbauer ist bisher nicht Mitglied des Aufsichtsrats der HelloFresh SE.

Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen keine für die Wahlentscheidung der Hauptversammlung maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zwischen Herrn Florian Schuhbauer einerseits und den Gesellschaften des HelloFresh SE-Konzerns, deren Organen oder einem direkt oder indirekt mit mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien an der HelloFresh SE beteiligten Aktionär andererseits. Vorsorglich wird jedoch darauf hingewiesen, dass Herr Florian Schuhbauer die Active Ownership Corporation S.à r.l. sowie die Active Ownership Fund SICAV SIF SCS indirekt beherrscht, die unter Berücksichtigung der von ihnen gehaltenen Aktien und Instrumente wesentlich an der Gesellschaft beteiligt sind.

1.5

Herr Oliver Tant, wohnhaft in London, Vereinigtes Königreich, selbständiger Berater

Oliver Tant verfügt über einen Bachelor of Science (1st Class Honours) der University of Southampton in Economics and Business Economics. Im Anschluss an sein Studium war er zwischen 1982 und 2013 in verschiedenen Positionen bei KPMG in London tätig. Während dieser Zeit baute er drei erfolgreiche operative Teams in drei verschiedenen bedeutenden Geschäftsbereichen auf und leitete die Entwicklung von KPMGs Nachwuchs in der globalen Finanzberatungspraxis. Unter anderem leitete er von 1996 bis 1997 als Managing Director – Travel, Leisure and Tourism Market Segments eine Gruppe von etwa 10 Partnern und 200 Mitarbeitern, baute zwischen 1997 und 2005 als Managing Director – Private Equity Market Segment KPMGs Private-Equity-Beratung wieder auf und machte sie zum am schnellsten wachsenden Geschäftsbereich. Zwischen 2005 und 2008 leitete er als Joint Global Managing Director – Advisory Division das Finanzberatungsgeschäft (M&A, Forensik und Turnaround-Geschäft) in 50 Ländern. Im Anschluss an die Finanz- und während der Staatsschuldenkrise führte er als Managing Director – Audit Division KPMGs Prüfungsbereich mit 3.500 Mitarbeitern. Von 2012 bis 2013 überarbeitete er als Vice Chairman KPMGs Key Account-Aktivitäten und entwickelte und implementierte eine neue Markteinführungs-Strategie. Im Jahr 2013 wechselte er als Group Chief Financial Officer zu Imperial Brands, wo er die Transformation des Geschäfts zu Produkten -30- der nächsten Generation unterstützte. Weitere zentrale Transformationsthemen während seiner Tätigkeit bis zum Jahr 2021 waren die Neuaufstellung der Finanzabteilung, eine neue IT-Strategie, M&A-Aktivitäten, Finanzierungen und Kostenoptimierungen. Zwischen 2022 und 2023 war Oliver Tant als Interim CFO für die Modulaire Group, ein Portfolio-Unternehmen von Brookfield Asset Management tätig.

Herr Tant ist derzeit nicht Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 Halbsatz 1 AktG.

Er ist jedoch Mitglied in den folgenden vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 Halbsatz 2 AktG:

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B&M European Value Retail S.A. (börsennotiert, unabhängiges Mitglied des Verwaltungsrats (Senior Independent Non-Executive Director) sowie Vorsitzender des Prüfungs- und Risikoausschusses)

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Forvis Mazars UK (nicht börsennotiert, Vorsitzender des beratenden Prüfungsgremiums (non-executive Chair of the Audit Board))

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The Copse House Cider Company Limited (nicht börsennotiert, Director)

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Landshire Estates Limited (nicht börsennotiert, Director)

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Stellar Martineau Estates LP (nicht börsennotiert, Director)

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Cobalt Data Centres 2 LP (nicht börsennotiert, Director).

Derzeit bestehen keine weiteren wesentlichen Tätigkeiten von Herrn Tant im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex.

Herr Tant ist bisher nicht Mitglied des Aufsichtsrats der HelloFresh SE.

Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen keine für die Wahlentscheidung der Hauptversammlung maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zwischen Herrn Tant einerseits und den Gesellschaften des HelloFresh SE-Konzerns, deren Organen oder einem direkt oder indirekt mit mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien an der HelloFresh SE beteiligten Aktionär andererseits.

2.

Weitere Angaben zu dem unter Tagesordnungspunkt 8 zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten

 

Frau Melissa Kirmayer Eamer, wohnhaft in Seattle, Washington, Vereinigte Staaten von Amerika, selbständige Beraterin

Melissa Kirmayer Eamer ist Unternehmerin und Führungskraft mit Erfahrung in der Führung von Unternehmen in verschiedenen Stadien, von frühen Startups bis hin zu Großunternehmen. Sie verfügt über einen MBA-Abschluss der Ross School of Business der University of Michigan und einen Bachelor of Arts. Frau Kirmayer Eamer begann ihre Karriere als Inhaberin des Chequers Restaurant in Richmond, Vermont, USA. Von 2000 bis 2019 hatte sie unterschiedliche Führungspositionen bei Amazon inne. Als Vice President of Amazon Devices war sie an der Produktentwicklung und dem Vertrieb für Kindle und Echo beteiligt. Als Vice President of Retail beaufsichtigte sie Aktivitäten, die über USD 12 Mrd. Umsatz generierten, und half bei der Einführung von Programmen wie dem Amazon Treasure Truck. Sie hatte auch Führungsrollen bei Kindle und Retail inne und trug zur Produkterweiterung und -innovation bei. In den Jahren 2019 und 2020 war Frau Kirmayer Eamer Chief Operating Officer bei Glossier, wo sie sich auf Wachstum und operative Verbesserungen konzentrierte. Ihre Arbeit in den Bereichen Preisgestaltung und Marketing trug zu einer Umsatzsteigerung von 80 % im Vergleich zum Vorjahr bei, und ihre Führungsrolle in den Technologie- und Produktteams führte zur Verbesserung der Website-Leistung. Von 2020 bis 2024 war sie CEO und Gründerin von Modern Age, einem auf Langlebigkeit ausgerichteten Gesundheitsunternehmen. Unter ihrer Führung sammelte Modern Age USD 40 Mio. an Finanzmitteln ein, eröffnete zwei Kliniken in Manhattan und dehnte eine virtuelle Praxis auf 15 US-Bundesstaaten aus, in denen über 10.000 Kunden betreut wurden. Das Unternehmen verzeichnete schon früh ein beträchtliches Wachstum, wobei sich der Umsatz im ersten Jahr versechsfachte.

Frau Kirmayer Eamer ist derzeit weder Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 Halbsatz 1 AktG noch in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 Halbsatz 2 AktG.

Derzeit bestehen keine weiteren wesentlichen Tätigkeiten von Frau Kirmayer Eamer im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex.

Frau Kirmayer Eamer ist bisher nicht Mitglied des Aufsichtsrats der HelloFresh SE. -32- Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen keine für die Wahlentscheidung der Hauptversammlung maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zwischen Frau Kirmayer Eamer einerseits und den Gesellschaften des HelloFresh SE-Konzerns, deren Organen oder einem direkt oder indirekt mit mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien an der HelloFresh SE beteiligten Aktionär andererseits.

3.

Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 11 (Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und zu deren Verwendung, einschließlich der Ermächtigung zur Einziehung erworbener eigener Aktien und Kapitalherabsetzung sowie Aufhebung der entsprechenden bestehenden Ermächtigung)

Der Vorstand erstattet gemäß Artikel 5 SE-VO in Verbindung mit § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5 in Verbindung mit § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG zu Tagesordnungspunkt 11 der Hauptversammlung am 6. Juni 2025 über die Gründe für die Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre bei der Veräußerung eigener Aktien den folgenden Bericht:

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats zu ermächtigen, bis zum 5. Juni 2028 eigene Aktien der Gesellschaft im Umfang von bis zu 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung bzw. – falls dieser Betrag geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben.

Mit dieser Ermächtigung soll die Möglichkeit von Aktienrückkäufen und der Verwendung eigener Aktien geschaffen werden. Seit der Beschlussfassung der Hauptversammlung am 2. Mai 2024 über die derzeit bestehende Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien hat die Gesellschaft im Rahmen des Rückkaufprogramms 2023/2024 und ihres laufenden Rückkaufprogramms bisher insgesamt 9.961.707 eigene Aktien (5,75 % des derzeitigen Grundkapitals) über die Börse zurückerworben. Damit auch zukünftig flexibel im gesetzlich zulässigen Umfang durch die Gesellschaft Aktien zurückgekauft werden können, soll der Hauptversammlung vorgeschlagen werden, unter Aufhebung der verbliebenen Ermächtigung eine neue Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien zu erteilen.

Der Erwerb der eigenen Aktien kann über die Börse oder im Weg eines öffentlichen Erwerbs- oder Tauschangebots erfolgen. Bei dem Erwerb ist der Grundsatz der Gleichbehandlung der Aktionäre gemäß Artikel 9 Abs. 1 lit. c) (ii) SE-VO in Verbindung mit § 53a AktG zu wahren. Der vorgeschlagene Erwerb über die Börse oder im Weg des öffentlichen Erwerbs- oder Tauschangebots trägt dem Rechnung. Sofern bei einem öffentlichen Erwerbs- oder Tauschangebot die Anzahl der angedienten Aktien das von der Gesellschaft vorgesehene Erwerbsvolumen übersteigt, erfolgt der Erwerb bzw. Tausch der angedienten Aktien je Aktionär quotal im selben Verhältnis, in dem der Gesamtbetrag des Kaufangebots bzw. der Verkaufsaufforderung zu den insgesamt von den Aktionären angebotenen Aktien der Gesellschaft steht. Dabei kann jedoch unabhängig von den von dem Aktionär angedienten Aktien ein bevorrechtigter Erwerb bzw. Tausch geringer Stückzahlen bis zu einhundert (100) Aktien je Aktionär vorgesehen werden. Aktien mit einem vom Aktionär festgelegten Andienungspreis, zu dem der Aktionär bereit ist, die Aktien an die Gesellschaft zu veräußern, und der höher ist als der von der Gesellschaft festgelegte Kaufpreis, werden bei dem Erwerb nicht berücksichtigt; dies gilt entsprechend bei einem vom Aktionär festgelegten Tauschverhältnis, bei dem die Gesellschaft für Aktien der Gesellschaft mehr Tauschaktien als beim von der Gesellschaft festgelegte Tauschverhältnis liefern und übertragen müsste.

a)

Die vorgeschlagene Ermächtigung sieht vor, dass erworbene eigene Aktien ohne einen weiteren Hauptversammlungsbeschluss eingezogen werden können oder aber über die Börse oder im Wege eines öffentlichen Angebots an alle Aktionäre wieder veräußert werden können. Die Einziehung der eigenen Aktien führt grundsätzlich zur Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft. Der Vorstand wird aber auch ermächtigt, die eigenen Aktien ohne Herabsetzung des Grundkapitals gemäß Artikel 5 SE-VO in Verbindung mit § 237 Abs. 3 Nr. 3 AktG einzuziehen. Dadurch würde sich der Anteil der übrigen Aktien am Grundkapital gemäß Artikel 5 SE-VO in Verbindung mit § 8 Abs. 3 AktG (rechnerischer Nennbetrag) anteilig erhöhen. Bei den beiden vorgenannten Alternativen wird der aktienrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz gewahrt.

b)

Außerdem soll es dem Vorstand (bzw. dem Aufsichtsrat, soweit Mitglieder des Vorstands betroffen sind) möglich sein, eigene Aktien im Zusammenhang mit verschiedenen Vergütungs- oder Bonusprogrammen zu verwenden. Die Vergütungs- oder Bonusprogramme dienen der zielgerichteten Incentivierung der Programmteilnehmer sowie der Herstellung eines Interessengleichlaufs zwischen Aktionären und Programmteilnehmern und sollen letztere gleichzeitig an die Gesellschaft binden:

aa)

Sie können Personen, die in einem Arbeitsverhältnis zu der Gesellschaft oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen stehen oder standen, sowie Organmitgliedern der Gesellschaft bzw. von mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen bzw. deren Investmentvehikeln, Inhabern von Erwerbsrechten, insbesondere aus (von den Rechtsvorgängerinnen der Gesellschaft) ausgegebenen Call-Optionen, Inhabern von Zahlungsansprüchen aus virtuellen (Aktien-)Optionen, Restricted Stock Units oder anderen (Mitarbeiter-)Beteiligungsinstrumenten (sofern ein Wahlrecht der Gesellschaft zur Bedienung in Aktien besteht und die Gesellschaft dieses geltend macht), die von der Gesellschaft, den Rechtsvorgängerinnen der Gesellschaft oder deren Tochtergesellschaften im Rahmen von (Mitarbeiter-)Beteiligungsprogrammen ausgegeben werden oder wurden, zum unmittelbaren oder mittelbaren Erwerb angeboten und übertragen werden, wobei es ausreicht, dass von den Berechtigten (z.B. unter Einschaltung eines Treuhänders oder anderen Dienstleisters) wirtschaftliches Eigentum erworben wird. Das Bezugsrecht der Aktionäre soll insoweit ausgeschlossen werden.

bb)

Sie können Personen, die in einem Arbeitsverhältnis zu der Gesellschaft oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen stehen oder standen, aufgrund von Zusagen im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis übertragen werden. Das Bezugsrecht der Aktionäre soll insoweit ausgeschlossen werden.

c)

Außerdem soll es dem Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats möglich sein, eigene Aktien gegen Sachleistungen, insbesondere im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder zum (auch mittelbaren) Erwerb von Unternehmen, Betrieben, Unternehmensteilen oder Beteiligungen, als Gegenleistung für von mit der Gesellschaft nicht verbundenen Dritten (insbesondere Dienstleistern) erbrachte Leistungen sowie zum (auch mittelbaren) Erwerb von Vermögensgegenständen oder Ansprüchen auf den Erwerb von Vermögensgegenständen, einschließlich Forderungen gegen die Gesellschaft oder ihre Konzerngesellschaften anbieten und übertragen zu können. Die vorbezeichneten Aktien können darüber hinaus auch zur Beendigung bzw. vergleichsweisen Erledigung von gesellschaftsrechtlichen Spruchverfahren bei verbundenen Unternehmen der Gesellschaft verwendet werden. Das Bezugsrecht der Aktionäre soll insoweit jeweils ausgeschlossen werden. Die vorgeschlagene Ermächtigung soll die Gesellschaft im Wettbewerb um interessante Akquisitionsobjekte stärken und ihr ermöglichen, schnell, flexibel und liquiditätsschonend auf sich bietende Gelegenheiten zum Erwerb zu reagieren. Dem trägt der vorgeschlagene Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre Rechnung. Die Entscheidung, ob im Einzelfall eigene Aktien oder Aktien aus einem genehmigten Kapital genutzt werden, trifft der Vorstand, wobei er sich allein vom Interesse der Gesellschaft und der Aktionäre leiten lässt. Bei der Bewertung der eigenen Aktien und der Gegenleistung hierfür wird der Vorstand sicherstellen, dass die Interessen der Aktionäre angemessen gewahrt werden. Dabei wird der Vorstand den Börsenkurs der Aktie der Gesellschaft berücksichtigen; eine schematische Anknüpfung an einen Börsenkurs ist nicht vorgesehen, insbesondere damit einmal erzielte Verhandlungsergebnisse durch Schwankungen des Börsenkurses nicht wieder in Frage gestellt werden können.

d)

Die erworbenen eigenen Aktien sollen vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats auch gegen Barleistung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre an Dritte veräußert werden können, sofern der Veräußerungspreis je Aktie den Börsenpreis von Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Mit dieser Ermächtigung wird von der in Artikel 5 SE-VO in Verbindung mit § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5 AktG in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG zugelassenen Möglichkeit des vereinfachten Bezugsrechtsausschlusses Gebrauch gemacht. Dadurch wird der Vorstand in die Lage versetzt, schnell und flexibel die Chancen günstiger Börsensituationen zu nutzen und durch eine marktnahe Preisfestsetzung einen möglichst hohen Wiederverkaufspreis zu erzielen und damit regelmäßig eine Stärkung des Eigenkapitals zu erreichen oder neue Investorenkreise zu erschließen. Die Ermächtigung gilt mit der Maßgabe, dass die unter Ausschluss des Bezugsrechts veräußerten Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten dürfen, und zwar weder zum Zeitpunkt der Beschlussfassung noch – falls dieser Betrag geringer ist – zum Zeitpunkt der Ausnutzung der Ermächtigung. Auf diese Begrenzung sind diejenigen Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit der Wiederveräußerungsermächtigung in direkter oder entsprechender Anwendung von Artikel 5 SE-VO in Verbindung mit § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert wurden. Hierunter fallen auch die Aktien, die zur Bedienung von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen oder Genussrechten mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. Wandlungs- oder Optionspflichten ausgegeben wurden oder unter Zugrundelegung des zum Zeitpunkt des Beschlusses des Vorstands über die Ausnutzung der Ermächtigung gültigen Wandlungspreises auszugeben sind, soweit diese Schuldverschreibungen oder Genussrechte während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zu diesem Zeitpunkt unter Bezugsrechtsausschluss entsprechend Artikel 5 SE-VO in Verbindung mit § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben wurden. Die Vermögens- und Stimmrechtsinteressen der Aktionäre werden bei diesem Weg der Veräußerung eigener Aktien angemessen gewahrt. Die Aktionäre haben grundsätzlich die Möglichkeit, ihre Beteiligungsquote zu vergleichbaren Bedingungen durch einen Kauf von Aktien über die Börse aufrechtzuerhalten.

e)

Außerdem soll die Gesellschaft eigene Aktien auch zur Bedienung von Erwerbspflichten oder Erwerbsrechten auf Aktien der Gesellschaft aus und im Zusammenhang mit Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen oder Genussrechten mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. Wandlungs- oder Optionspflichten verwenden können, die von der Gesellschaft oder einer ihrer Konzerngesellschaften ausgegeben wurden. Hierzu muss das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen sein. Dies gilt auch im Fall einer Veräußerung eigener Aktien durch öffentliches Angebot an alle Aktionäre für die Möglichkeit, den Gläubigern solcher Instrumente ebenfalls Bezugsrechte auf die Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen zustünde, wenn die jeweiligen Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. Wandlungs- oder Optionspflichten bereits ausgeübt worden wären (Verwässerungsschutz). Diese Ermächtigung gilt mit der Maßgabe, dass die unter Ausschluss des Bezugsrechts verwendeten Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten dürfen, und zwar weder zum Zeitpunkt der Beschlussfassung noch – falls dieser Betrag geringer ist – zum Zeitpunkt der Ausnutzung der Ermächtigung. Auf diese Begrenzung sind diejenigen Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit der Wiederveräußerungsermächtigung in direkter oder entsprechender Anwendung von Artikel 5 SE-VO in Verbindung mit § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert wurden. Hierunter fallen auch die Aktien, die zur Bedienung von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen oder Genussrechten mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. Wandlungs- oder Optionspflichten ausgegeben wurden oder unter Zugrundelegung des zum Zeitpunkt des Beschlusses des Vorstands über die Ausnutzung der Ermächtigung gültigen Wandlungspreises auszugeben sind, soweit diese Schuldverschreibungen oder Genussrechte während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zu diesem Zeitpunkt unter Bezugsrechtsausschluss entsprechend Artikel 5 SE-VO in Verbindung mit § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben wurden.

Durch die Ausnutzung der vorstehend unter lit. b) bis e) erläuterten Ermächtigungen darf insgesamt ein anteiliger Betrag in Höhe von 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschritten werden, und zwar weder im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung über die vorstehenden Ermächtigungen noch – wenn dieser Betrag geringer ist – im Zeitpunkt der Ausnutzung dieser Ermächtigungen. Auf diese 10 %-Grenze sind diejenigen Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit der unter lit. b) bis e) erläuterten Ermächtigungen aus genehmigtem Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ausgegeben wurden. Ebenfalls anzurechnen sind Aktien, die zur Bedienung von Schuldverschreibungen (einschließlich Genussrechten) mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. einer Wandlungspflicht (bzw. einer Kombination dieser Instrumente) ausgegeben wurden bzw. unter Zugrundelegung des zum Zeitpunkt des Beschlusses des Vorstands über die Ausnutzung der Ermächtigung gültigen Wandlungspreises auszugeben sind, sofern die Schuldverschreibungen bzw. Genussrechte während der Laufzeit der vorstehend unter lit. b) bis e) enthaltenen Ermächtigungen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ausgegeben wurden.

Der Vorstand wird in den nächsten ordentlichen Hauptversammlungen jeweils nach Artikel 5 SE-VO in Verbindung mit § 71 Abs. 3 Satz 1 AktG über eine etwaige Ausnutzung dieser Ermächtigung berichten.

4.

Bericht des Vorstands über die Ausnutzung der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und zu deren Verwendung

Aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung vom 2. Mai 2024 ist der Vorstand u.a. ermächtigt gewesen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 1. Mai 2027 unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (Artikel 9 Abs. 1 lit. c) (ii) SE-VO in Verbindung mit § 53a AktG) eigene Aktien der Gesellschaft im Umfang von bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder – falls dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben.

Im Rahmen dieser Ermächtigung der Hauptversammlung kaufte die Gesellschaft im Wege des Rückkaufprogramms 2023/2024 und ihres laufenden Rückkaufprogramms bisher insgesamt 9.961.707 eigene Aktien (5,75 % des derzeitigen Grundkapitals) über die Börse zurück. Durch den Erwerb über die Börse wurde dem Gleichbehandlungsgrundsatz der Aktionäre Rechnung getragen. Entsprechend den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 berichtet die Gesellschaft fortlaufend über die durchgeführten Rückkäufe.

Durch denselben Beschluss der Hauptversammlung vom 2. Mai 2024 ist der Vorstand zudem ermächtigt gewesen, die von der Gesellschaft bereits gehaltenen eigenen Aktien sowie die aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung vom 2. Mai 2024 erworbenen eigenen Aktien u.a. in folgender Weise zu verwenden:

a)

Sie können Personen, die in einem Arbeitsverhältnis zu der Gesellschaft oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen stehen oder standen, sowie Organmitgliedern der Gesellschaft bzw. von mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen bzw. deren Investmentvehikeln, Inhabern von Erwerbsrechten, insbesondere aus (von den Rechtsvorgängerinnen der Gesellschaft) ausgegebenen Call-Optionen, Inhabern von Zahlungsansprüchen aus virtuellen (Aktien-)Optionen, Restricted Stock Units oder anderen (Mitarbeiter-)Beteiligungsinstrumenten (sofern ein Wahlrecht der Gesellschaft zur Bedienung in Aktien besteht und die Gesellschaft dieses geltend macht), die von der Gesellschaft, den Rechtsvorgängerinnen der Gesellschaft oder deren Tochtergesellschaften im Rahmen von (Mitarbeiter-)Beteiligungsprogrammen ausgegeben werden oder wurden, zum unmittelbaren oder mittelbaren Erwerb angeboten und übertragen werden, wobei es ausreicht, dass von den Berechtigten (z.B. unter Einschaltung eines Treuhänders oder anderen Dienstleisters) wirtschaftliches Eigentum erworben wird.

b)

Sie können Personen, die in einem Arbeitsverhältnis zu der Gesellschaft oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen stehen oder standen, aufgrund von Zusagen im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis übertragen werden.

c)

Sie können mit Zustimmung des Aufsichtsrats Dritten gegen Sachleistungen, insbesondere zum (auch mittelbaren) Erwerb von Vermögensgegenständen oder Ansprüchen auf den Erwerb von Vermögensgegenständen, einschließlich Forderungen gegen die Gesellschaft oder ihre Konzerngesellschaften, angeboten und auf diese übertragen werden.

d)

Sie können mit Zustimmung des Aufsichtsrats gegen Barzahlung an Dritte veräußert werden, wenn der Preis, zu dem die Aktien der Gesellschaft veräußert werden, den Börsenpreis einer Aktie der Gesellschaft zum Veräußerungszeitpunkt nicht wesentlich unterschreitet (Artikel 5 SE-VO in Verbindung mit § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG).

Das Bezugsrecht der Aktionäre wurde insoweit jeweils von der Hauptversammlung ausgeschlossen.

Insgesamt dürfen die aufgrund der Ermächtigung unter vorstehendem lit. d) verwendeten Aktien, soweit sie in entsprechender Anwendung des Artikel 5 SE-VO in Verbindung mit § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG (unter Bezugsrechtsausschluss gegen Geldzahlung nicht wesentlich unter dem Börsenpreis) verwendet werden, 10 % des Grundkapitals nicht übersteigen, und zwar weder zum Zeitpunkt der Beschlussfassung noch – falls dieser Betrag geringer ist – zum Zeitpunkt der Ausübung der vorstehenden Ermächtigungen. Auf diese Begrenzung sind Aktien anzurechnen, die in direkter oder entsprechender Anwendung von Artikel 5 SE-VO in Verbindung mit § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zu diesem Zeitpunkt ausgegeben oder veräußert wurden. Ebenfalls anzurechnen sind Aktien, die zur Bedienung von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen oder Genussrechten mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. Wandlungs- oder Optionspflichten ausgegeben wurden oder unter Zugrundelegung des zum Zeitpunkt des Beschlusses des Vorstands über die Ausnutzung der Ermächtigung gültigen Wandlungspreises auszugeben sind, soweit diese Schuldverschreibungen oder Genussrechte während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss entsprechend Artikel 5 SE-VO in Verbindung mit § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben wurden.

Im Rahmen dieser Ermächtigung wurden seit dem 2. Mai 2024

•

1.269.022 eigene Aktien (0,73 % des Grundkapitals) auf Grundlage von Beschlüssen des Vorstands der Gesellschaft vom 7. Mai 2024, 3. Juli 2024, 19. September 2024, 9. Dezember 2024 und 6. Februar 2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 7. Mai 2024, 3. Juli 2024, 19. September 2024, 6. Dezember 2024 und 6. Februar 2025 unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre an Teilnehmer der Mitarbeiterbeteiligungsprogramme der Gesellschaft (Virtual Stock Option Program und Restricted Stock Unit Program) zur Bedienung fällig gewordener Zahlungsansprüche aus den Programmen übertragen.

•

325.771 eigene Aktien (0,19 % des Grundkapitals) auf Grundlage eines Beschlusses des Vorstands der Gesellschaft vom 7. Mai 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben Tag unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre an die Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG auf Basis einer Festübernahme zum Xetra-Schlusskurs der HelloFresh-Aktie am 7. Mai 2024 abzüglich eines Abschlags in Höhe von 1,5 % sowie Kosten und Auslagen (zur Weiterveräußerung) verkauft, um die nötigen Erlöse zur Bedienung von Zahlungsansprüchen der Begünstigten des Restricted Stock Unit Program 2019 der Gesellschaft in Höhe von EUR 1.938.328,92 zu erzielen.

Die Verwendung erfolgte somit im Rahmen der von der Hauptversammlung vorgesehenen Zwecke, für die die Hauptversammlung das Bezugsrecht der Aktionäre bereits ausgeschlossen hatte. Dabei wurde die in der Ermächtigung vorgesehene Begrenzung des Umfangs der Verwendung unter Ausschluss des Bezugsrechts gegen Geldzahlung auf 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft eingehalten. Im Rahmen der Veräußerung wurde mit einem Abschlag von 1,5 % gegenüber dem Xetra-Schlusskurs am Tag des Beschlusses über die Verwendung im Einklang mit der Gesetzesbegründung zu § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG der Börsenkurs nicht wesentlich unterschritten.

III.

Weitere Angaben zur Einberufung

Die für Aktiengesellschaften mit Sitz in Deutschland maßgeblichen Vorschriften, insbesondere des HGB und des AktG, finden auf die HelloFresh SE aufgrund der Verweisungsnormen der Artikel 5, Artikel 9 Abs. 1 lit. c) ii), Artikel 53 sowie Artikel 61 der SE-VO Anwendung, soweit sich aus speziellen Vorschriften der SE-VO nichts anderes ergibt.

1.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 173.190.562,00 und ist eingeteilt in 173.190.562 Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt in der ordentlichen Hauptversammlung grundsätzlich eine Stimme. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung jedoch selbst oder durch für sie handelnde Dritte 14.021.472 eigene Aktien. Die Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien im Zeitpunkt der Einberufung beträgt somit 159.169.090.

2.

Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten

Der Vorstand der Gesellschaft hat beschlossen, die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2025 als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre der Gesellschaft oder ihrer Bevollmächtigten abzuhalten. Dieser Beschluss erfolgte auf Grundlage des § 14 Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft i.V.m. § 118a AktG und Art. 53 der SE-VO.

Eine physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) in der Hauptversammlung ist ausgeschlossen.

Die Aktionäre haben die Möglichkeit, selbst oder durch Bevollmächtigte ihr Stimmrecht im Wege elektronischer Kommunikation sowie ihr Recht zur Einreichung von Stellungnahmen, ihr Auskunftsrecht und ihr Widerspruchsrecht im Wege elektronischer Kommunikation auszuüben. Sie können die gesamte Hauptversammlung im Wege der Bild- und Tonübertragung auf der dafür von der Gesellschaft bereitgestellten passwortgeschützten Internetseite (das „Eventportal“) unter https://ir.hellofreshgroup.com/hv verfolgen, von ihrem Rederecht im Wege der Videokommunikation Gebrauch machen sowie Anträge und Wahlvorschläge im Wege der Videokommunikation in der Versammlung stellen.

Bei Fragen zur virtuellen Hauptversammlung und zur Nutzung des Eventportals steht ab dem 16. Mai 2025 montags bis freitags (außer an Feiertagen) zwischen 09:00 Uhr (MESZ) und 17:00 Uhr (MESZ) eine Hauptversammlungs-Hotline unter der Telefonnummer: +49 (0)30 814533828 zur Verfügung.

Wir bitten die Aktionäre um besondere Beachtung der nachstehenden Hinweise zur Anmeldung zur Hauptversammlung, zur Zuschaltung und Ausübung der Rede-, Stimm-, und Auskunftsrechte sowie zu weiteren Aktionärsrechten.

3.

Voraussetzungen für die Ausübung des Stimmrechts und anderer Aktionärsrechte

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung (durch elektronische Zuschaltung zur Hauptversammlung) und zur Ausübung des Stimmrechts sowie der weiteren teilnahmegebundenen Aktionärsrechte sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig angemeldet haben. Die Anmeldung muss der Gesellschaft spätestens mit Ablauf des Freitags, 30. Mai 2025, 24:00 Uhr (MESZ), unter einer der nachstehenden Adressen (Anmeldestelle)

 

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E-Mail: anmeldestelle@hce-consult.de

zugegangen sein, und die Inhaberaktionäre müssen der Gesellschaft gegenüber den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht haben, dass sie bei Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Hauptversammlung, also am Donnerstag, den 15. Mai 2025, 24:00 Uhr (MESZ), (Nachweisstichtag) Aktionär der Gesellschaft waren (§ 123 Abs. 4 Satz 2 AktG i.V.m. Art. 53 der SE-VO und § 15 Abs. 3 Satz 2 der Satzung der Gesellschaft). Für den Nachweis des Anteilsbesitzes ist ein durch das depotführende Institut erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes zu erbringen; hierzu reicht in jedem Fall ein Nachweis gemäß § 67c Abs. 3 AktG aus.

Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss der Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse spätestens mit Ablauf des Freitags, 30. Mai 2025, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform (§ 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs (nachfolgend „BGB“)) und müssen in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.

Nach ordnungsgemäßer Anmeldung werden Anmeldebestätigungen für die Hauptversammlung inklusive der Zugangsdaten für das passwortgeschützte Eventportal von der Gesellschaft übersandt. Um einen rechtzeitigen Erhalt der Anmeldebestätigung zu gewährleisten, werden Aktionäre gebeten, frühzeitig für die Anmeldung und die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.

Auf ihrer Internetseite (https://ir.hellofreshgroup.com/hv) wird die Gesellschaft ab dem 16. Mai 2025 ein Eventportal unterhalten. Über das Eventportal können die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre sowie deren Bevollmächtigte unter anderem ihr Stimmrecht ausüben, Vollmachten erteilen und Fragen einreichen. Um das Eventportal nutzen zu können, müssen Aktionäre sich mit dem Zugangscode einloggen, den sie mit ihrer Anmeldebestätigung erhalten. Die verschiedenen Möglichkeiten zur Ausübung der Aktionärsrechte erscheinen dann in Form von Schaltflächen und Menüs auf der Benutzeroberfläche des Eventportals.

4.

Bedeutung des Nachweisstichtags

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung der Aktionärsrechte nur als Aktionär, wer den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Der Umfang des Stimmrechts bemisst sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Falle der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Ausübung der Aktionärsrechte ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich (das heißt Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Ausübung der Aktionärsrechte). Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind für die von ihnen gehaltenen Aktien nur teilnahme- und stimmberechtigt, wenn und soweit sie sich von dem am Nachweisstichtag Berechtigten bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen.

5.

Verfahren für die Stimmabgabe durch die Aktionäre

Aktionäre können ihr Stimmrecht nur im Wege der Briefwahl und zwar entweder per Post, im Wege elektronischer Kommunikation per E-Mail oder durch Nutzung des Eventportals sowie durch Vollmachterteilung ausüben. Zur Ausübung des Stimmrechts der Aktionäre im Wege der Briefwahl sowie zur Vollmachterteilung sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die spätestens mit Ablauf des Freitags, 30. Mai 2025, 24:00 Uhr (MESZ), ordnungsgemäß angemeldet sind und den Nachweis des Anteilsbesitzes (wie oben beschrieben) ordnungsgemäß erbracht haben. Für die ausgeübten Stimmrechte ist der zum Nachweisstichtag nachgewiesene Aktienbestand maßgeblich.

Vorbehaltlich der Stimmabgabe im Eventportal kann die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache per Post oder im Wege elektronischer Kommunikation (per E-Mail) unter einer der folgenden Adressen

 

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erfolgen. Für die Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl steht den Aktionären das auf der Anmeldebestätigung befindliche Briefwahlformular zur Verfügung. Ein Briefwahlformular kann zudem auf der Internetseite der Gesellschaft (https://ir.hellofreshgroup.com/hv) heruntergeladen werden.

Auf diese Weise abgegebene Briefwahlstimmen müssen der Gesellschaft spätestens bis Ablauf des Donnerstags, 5. Juni 2025, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Bis zu diesem Datum können bereits abgegebene Briefwahlstimmen auch in der vorgenannten Weise geändert oder widerrufen werden.

Die Abgabe von Stimmen per Briefwahl kann ab dem 16. Mai 2025 auch unter Nutzung des passwortgeschützten Eventportals auf der Internetseite der Gesellschaft (https://ir.hellofreshgroup.com/hv) erfolgen. Auf diesem Wege können Abgabe, Änderung und Widerruf von Briefwahlstimmen noch während der Hauptversammlung erfolgen. Bei mehrfach eingehenden Erklärungen hat die zuletzt eingegangene Stimmabgabe Vorrang. Gehen auf unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander abweichende Erklärungen ein und ist nicht erkennbar, welche Erklärungen zuletzt eingegangen sind, werden die per E-Mail eingegangenen Erklärungen berücksichtigt, soweit nicht eine Stimmabgabe im Eventportal erfolgt.

Die Abgabe von Stimmen per Briefwahl ist auf die Abstimmung über die in der Einberufung zur Hauptversammlung bekanntgemachten Beschlussvorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat und auf mit einer etwaigen Ergänzung der Tagesordnung gemäß Artikel 56 Satz 3 SE-VO in Verbindung mit § 50 Abs. 2 SE-Ausführungsgesetz bekanntgemachte Beschlussvorschläge von Aktionären beschränkt.

6.

Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Aktionäre können ihr Stimmrecht nach entsprechender Vollmachterteilung auch durch einen Bevollmächtigten, beispielsweise einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder eine Person, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbietet („geschäftsmäßig Handelnder“), ausüben lassen. Auch im Falle der Vertretung eines Aktionärs sind die fristgerechte Anmeldung des Aktionärs und der rechtzeitige Nachweis des Anteilsbesitzes wie vorstehend beschrieben erforderlich.

Auch Bevollmächtige können nicht selbst physisch an der Hauptversammlung teilnehmen, sondern sind auf die Ausübung des Stimmrechts, wie unter Ziffer III.5 dieser Einberufung beschrieben, beschränkt. Sie müssen ihre Stimmen daher wie vorstehend für die Aktionäre selbst beschrieben per Briefwahl oder durch Stimmrechtsuntervollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben. Im Hinblick auf die Ausübung weiterer Aktionärsrechte findet Ziffer III.8 dieser Einberufung auf Bevollmächtigte von Aktionären gleichermaßen Anwendung.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB), wenn weder ein Intermediär noch nach Artikel 53 SE-VO in Verbindung mit § 135 Abs. 8 AktG eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater oder ein geschäftsmäßig Handelnder zur Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigt wird.

Wird eine Vollmacht zur Stimmrechtsausübung an einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder einen geschäftsmäßig Handelnden erteilt, besteht kein Textformerfordernis; jedoch ist die Vollmachterklärung vom Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten. Sie muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Aktionäre, die einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder einen geschäftsmäßig Handelnden bevollmächtigen wollen, werden gebeten, sich mit dem Vollmachtnehmer über die Form der Vollmacht abzustimmen. Auch diese Personen können sich unter Einhaltung der genannten Fristen der Ausübung des Stimmrechts durch Briefwahl, wie unter Ziffer III.5 dieser Einberufung beschrieben oder Untervollmacht bedienen.

Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft einen oder mehrere dieser Bevollmächtigten zurückweisen.

Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht das Formular zu verwenden, welches die Gesellschaft hierfür bereithält. Ein Vollmachtformular befindet sich auch auf der Anmeldebestätigung, die dem Aktionär nach erfolgreicher Anmeldung übersandt wird. Zusätzlich wird ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht auf der Internetseite der Gesellschaft (https://ir.hellofreshgroup.com/hv) zum Download bereitgehalten.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung müssen der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache spätestens bis zum Ablauf des Donnerstags, 5. Juni 2025, 24:00 Uhr (MESZ), per Post oder im Wege der elektronischen Kommunikation unter einer der folgenden Adressen zugehen:

 

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E-Mail: anmeldestelle@hce-consult.de

Über das Eventportal unter https://ir.hellofreshgroup.com/hv.

Ein Bevollmächtigter kann die Hauptversammlung über das Eventportal nur verfolgen, wenn er vom Vollmachtgeber den mit der Anmeldebestätigung versendeten Zugangscode erhält. Intermediären, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberatern oder geschäftsmäßig Handelnden, die eine Mehrzahl von Aktionären vertreten, wird empfohlen, sich im Vorfeld der Hauptversammlung hinsichtlich der Ausübung des Stimmrechts mit der Gesellschaft unter der oben genannten Kontaktadresse in Verbindung zu setzen.

7.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Darüber hinaus bietet die Gesellschaft ihren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte Personen als weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen; sie können die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Dabei ist zu beachten, dass die Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nur zu denjenigen Punkten der Tagesordnung ausüben können, zu denen Aktionäre eindeutige Weisung erteilen und dass die Stimmrechtsvertreter weder im Vorfeld noch während der Hauptversammlung Weisungen zu Verfahrensanträgen entgegennehmen. Ebenso wenig nehmen die Stimmrechtsvertreter Weisungen zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen entgegen.

Die Erteilung einer solchen Vollmacht mit Weisungen an die Stimmrechtsvertreter ist im Vorfeld der Hauptversammlung mittels des Vollmacht- und Weisungsformulars möglich, das die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre auf der Anmeldebestätigung zur Hauptversammlung erhalten. Ein entsprechendes Formular steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft (https://ir.hellofreshgroup.com/hv) zum Download bereit.

Die Erteilung, die Änderung und der Widerruf von Stimmrechtsvollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache spätestens bis zum Ablauf des Donnerstags, 5. Juni 2025, 24:00 Uhr (MESZ), per Post oder im Wege der elektronischen Kommunikation (per E-Mail) unter einer der folgenden Adressen zugehen:

 

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81803 München
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E-Mail: anmeldestelle@hce-consult.de

Die Erteilung, die Änderung und der Widerruf von Stimmrechtsvollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können ab dem 16. Mai 2025, auch unter Nutzung des passwortgeschützten Eventportals auf der Internetseite der Gesellschaft (https://ir.hellofreshgroup.com/hv) erfolgen. Auf diesem Wege können die Erteilung, die Änderung und der Widerruf von Stimmrechtsvollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft noch während der Hauptversammlung erfolgen.

8.

Weitere Rechte der Aktionäre

a)

Anträge von Aktionären auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß Artikel 56 SE-VO in Verbindung mit § 50 Abs. 2 SE-Ausführungsgesetz, § 122 Abs. 2 AktG

Gemäß Artikel 56 Satz 3 SE-VO in Verbindung mit § 50 Abs. 2 SE-Ausführungsgesetz und § 122 Abs. 2 AktG können ein oder mehrere Aktionäre, deren Anteile zusammen fünf Prozent des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 (dies entspricht 500.000 Aktien) erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Auf Antrag nach § 122 Abs. 2 Satz 1 AktG kann die Hauptversammlung auch die nach § 87a Abs. 1 Satz 2 Nummer 1 AktG festgelegte Maximalvergütung für den Vorstand herabsetzen (§ 87 Abs. 4 AktG).

Ein solches Ergänzungsverlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung zugehen, wobei der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind, also bis zum Ablauf des Dienstags, 6. Mai 2025, 24:00 Uhr (MESZ). Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt.

Etwaige Ergänzungsverlangen können an nachfolgende Adresse gerichtet werden:

 

HelloFresh SE
– Vorstand –
Prinzenstraße 89
10969 Berlin

Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekanntgemacht werden – unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekanntgemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unverzüglich auf der Internetseite der Gesellschaft (https://ir.hellofreshgroup.com/hv) zugänglich gemacht und den Aktionären nach Artikel 53 SE-VO in Verbindung mit § 125 Abs. 1 Satz 3 AktG mitgeteilt.

b)

Gegenanträge von Aktionären gemäß Artikel 53 SE-VO in Verbindung mit § 126 Abs. 1 AktG

Jeder Aktionär hat das Recht, einen Gegenantrag gegen die Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung zu stellen.

Gegenanträge, die der Gesellschaft unter der nachstehend angegebenen Adresse mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, wobei der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind, also spätestens bis zum Ablauf des Donnerstags, 22. Mai 2025, 24:00 Uhr (MESZ), zugegangen sind, werden einschließlich des Namens des Aktionärs sowie einer etwaigen Begründung und/oder Stellungnahme der Verwaltung unverzüglich über die Internetseite der Gesellschaft (https://ir.hellofreshgroup.com/hv) zugänglich gemacht (vgl. Artikel 53 SE-VO in Verbindung mit § 126 Abs. 1 Satz 3 AktG).

In § 126 Abs. 2 AktG nennt das Gesetz Gründe, bei deren Vorliegen ein Gegenantrag und dessen etwaige Begründung nicht über die Internetseite zugänglich gemacht werden müssen. Diese Gründe sind auf der Internetseite der Gesellschaft (https://ir.hellofreshgroup.com/hv) beschrieben. Eine etwaige Begründung braucht insbesondere dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.

Für die Übermittlung von Gegenanträgen nebst etwaiger Begründung sind ausschließlich folgende Adressen maßgeblich:

 

HelloFresh SE
– Rechtsabteilung –
Prinzenstraße 89
10969 Berlin

E-Mail: cr@hellofresh.com

Anderweitig adressierte Gegenanträge werden nicht zugänglich gemacht. Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft nachzuweisen. Elektronisch zur Hauptversammlung zugeschaltete Aktionäre können zudem Gegenanträge im Wege der Videokommunikation in der Versammlung stellen.

c)

Wahlvorschläge von Aktionären gemäß Artikel 53 SE-VO in Verbindung mit §§ 126, 127 AktG

Jeder Aktionär hat das Recht, Vorschläge zur Wahl des Abschlussprüfers (Tagesordnungspunkt 5) und zur Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats (Tagesordnungspunkte 6 und 8) zu machen.

Wahlvorschläge von Aktionären, die der Gesellschaft unter der nachstehend angegebenen Adresse mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, wobei der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind, also spätestens bis zum Ablauf des Donnerstags, 22. Mai 2025, 24:00 Uhr (MESZ), zugegangen sind, werden unverzüglich über die Internetseite der Gesellschaft (https://ir.hellofreshgroup.com/hv) zugänglich gemacht.

Wahlvorschläge von Aktionären brauchen nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie nicht den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person enthalten. Wahlvorschläge brauchen nicht begründet zu werden.

In Artikel 53 SE-VO in Verbindung mit § 127 Satz 1 AktG in Verbindung mit § 126 Abs. 2 AktG sowie Artikel 53 SE-VO in Verbindung mit § 127 Satz 3 AktG in Verbindung mit § 124 Abs. 3 Satz 4 und § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG sind weitere Gründe genannt, bei deren Vorliegen die Wahlvorschläge von Aktionären nicht über die Internetseite zugänglich gemacht werden müssen. Diese Gründe sind auf der Internetseite der Gesellschaft (https://ir.hellofreshgroup.com/hv) beschrieben.

Für die Übermittlung von Wahlvorschlägen sind ausschließlich folgende Adressen maßgeblich:

 

HelloFresh SE
– Rechtsabteilung –
Prinzenstraße 89
10969 Berlin

E-Mail: cr@hellofresh.com

Anderweitig adressierte Wahlvorschläge werden nicht zugänglich gemacht. Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft nachzuweisen. Elektronisch zur Hauptversammlung zugeschaltete Aktionäre können zudem Wahlvorschläge im Wege der Videokommunikation in der Versammlung stellen.

d)

Recht zur Einreichung von Stellungnahmen gemäß Artikel 53 SE-VO in Verbindung mit § 130a Abs. 1 bis 4 AktG

Ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre haben gemäß § 130a Abs. 1 bis 4 AktG das Recht, vor der Hauptversammlung Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung in Textform im Wege elektronischer Kommunikation über das passwortgeschützte Eventportal unter https://ir.hellofreshgroup.com/hv einzureichen.

Stellungnahmen sind in Textform im vorgesehenen Textfeld des Eventportals einzureichen und dürfen 10.000 Zeichen (inklusive Leerzeichen) nicht überschreiten. Mit dem Einreichen erklärt sich der Aktionär bzw. sein Bevollmächtigter damit einverstanden, dass die Stellungnahme unter Nennung seines Namens im passwortgeschützten Eventportal zugänglich gemacht wird.

Die Stellungnahmen sind bis spätestens fünf Tage vor der Versammlung, also bis spätestens zum Ablauf des Samstags, 31. Mai 2025, 24:00 Uhr (MESZ), einzureichen. Eingereichte Stellungnahmen werden, soweit nicht ausnahmsweise von einer Zugänglichmachung nach § 130a Abs. 3 Satz 4 AktG abgesehen werden darf, bis spätestens vier Tage vor der Hauptversammlung, also bis spätestens zum Ablauf des 1. Juni 2025, 24:00 Uhr (MESZ), im passwortgeschützten Eventportal zugänglich gemacht. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls im Eventportal veröffentlicht.

Für Auskunftsverlangen und Widersprüche sowie Gegenanträge und Wahlvorschläge gilt dagegen das in dieser Einberufung jeweils gesondert beschriebene Verfahren. Es wird darauf hingewiesen, dass Auskunftsverlangen, Widersprüche, Gegenanträge oder Wahlvorschläge, die in einer Stellungnahme enthalten sind, aber nicht wie in dieser Einberufung beschrieben eingereicht wurden, unberücksichtigt bleiben.

e)

Rederecht gemäß Artikel 53 SE-VO in Verbindung mit § 130a Abs. 5 und 6 AktG

Zur Hauptversammlung ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre bzw. deren Bevollmächtigte, die elektronisch zu der virtuellen Hauptversammlung zugeschaltet sind, haben in der Hauptversammlung ein Rederecht, das im Wege der Videokommunikation ausgeübt wird. Ab Beginn der Hauptversammlung wird über das passwortgeschützte Eventportal unter https://ir.hellofreshgroup.com/hv die Funktion für die Wortmeldung und die Antragstellung aktiviert, über die ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre bzw. deren Bevollmächtigte ihren Redebeitrag bzw. Antrag anmelden können. Das Rederecht umfasst insbesondere auch das Recht, Anträge und Wahlvorschläge nach § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AktG zu stellen sowie das in der Hauptversammlung bestehende und im folgenden Abschnitt beschriebene Auskunftsrecht geltend zu machen.

Das Rederecht kann auch von bevollmächtigten Dritten eines Aktionärs ausgeübt werden. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter üben das Rederecht nicht für die sie bevollmächtigenden Aktionäre aus.

Für die elektronische Zuschaltung im Wege der Videokommunikation benötigen Aktionäre oder deren Bevollmächtigte einen Internetzugang sowie ein entsprechendes Endgerät (z.B. Laptop, PC, Smartphone oder Tablet, jeweils mit Kamera und Mikrofon, auf die vom Browser aus zugegriffen werden kann).

Personen, die sich über das passwortgeschützte Eventportal für einen Redebeitrag bzw. eine Antragstellung angemeldet haben, werden im Eventportal für ihren Redebeitrag bzw. ihre Antragstellung freigeschaltet. Die Gesellschaft behält sich vor, die Funktionsfähigkeit der Videokommunikation zwischen Aktionär bzw. Bevollmächtigtem und Gesellschaft in der Versammlung und vor dem Redebeitrag bzw. der Antragstellung zu überprüfen und diese zurückzuweisen, sofern die Funktionsfähigkeit nicht sichergestellt ist.

Gemäß § 16 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft kann der Versammlungsleiter die Reihenfolge der Redebeiträge bestimmen und ist gemäß § 16 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft ermächtigt, das Rederecht zeitlich angemessen zu beschränken. Er kann dabei insbesondere Beschränkungen der Redezeit, der Fragezeit oder der zusammengenommenen Rede- und Fragezeit sowie den angemessenen zeitlichen Rahmen für den ganzen Hauptversammlungsverlauf, für einzelne Gegenstände der Tagesordnung und für einzelne Redner zu Beginn oder während des Verlaufs der Hauptversammlung angemessen festlegen; das schließt insbesondere auch die Möglichkeit ein, erforderlichenfalls die Wortmeldeliste vorzeitig zu schließen und den Schluss der Debatte anzuordnen.

f)

Auskunftsrecht gemäß Artikel 53 SE-VO in Verbindung mit §§ 131, 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AktG

Für Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet haben, besteht im Zusammenhang mit der Hauptversammlung das Recht, im Wege der elektronischen Kommunikation vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Diese Auskunftspflicht des Vorstandes erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.

Ist einem Aktionär wegen seiner Eigenschaft als Aktionär eine Auskunft außerhalb der Hauptversammlung gegeben worden, so ist sie jedem anderen Aktionär auf dessen Verlangen in der Hauptversammlung zu geben, auch wenn sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung nicht erforderlich ist. Jeder elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschaltete Aktionär kann ein solches Verlangen im Wege der elektronischen Kommunikation übermitteln.

Unter bestimmten, in § 131 Abs. 3 AktG näher ausgeführten Voraussetzungen darf der Vorstand die Auskunft verweigern. Eine ausführliche Darstellung der Voraussetzungen, unter denen der Vorstand die Auskunft verweigern darf, findet sich auf der Internetseite der Gesellschaft (https://ir.hellofreshgroup.com/hv).

Eine Einreichung von Fragen im Vorfeld der Hauptversammlung ist nicht möglich. Auskunftsverlangen dürfen Bestandteil eines Redebeitrags nach Ziffer III.8.e) sein. Es ist vorgesehen, dass der Versammlungsleiter gemäß § 131 Abs. 1f AktG festlegen wird, dass das Auskunftsrecht ausschließlich über die von der Gesellschaft angebotene Videokommunikation im passwortgeschützten Eventportal auszuüben ist, womit zur Ausübung eine elektronische Zuschaltung der Aktionäre zur Hauptversammlung erforderlich ist. Die Ausübung erfordert, dass jeder Aktionär oder sein Bevollmächtigter zuvor über die im passwortgeschützten Eventportal vorgesehene Wortmeldefunktion eine Wortmeldung abgibt. Dies ist ausschließlich ab Beginn der Hauptversammlung bis zu dem vom Versammlungsleiter festgelegten Zeitpunkt möglich. Eine anderweitige Einreichung von Fragen im Wege der elektronischen oder sonstigen Kommunikation ist weder vor noch während der Hauptversammlung vorgesehen.

Das Auskunftsrecht kann auch von bevollmächtigten Dritten eines Aktionärs ausgeübt werden. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter üben das Auskunftsrecht nicht für die sie bevollmächtigenden Aktionäre aus.

Die Gesellschaft behält sich vor, die Funktionsfähigkeit der Videokommunikation zwischen Aktionär bzw. Bevollmächtigtem und Gesellschaft in der Versammlung zuvor zu überprüfen und die Wortmeldung zurückzuweisen, sofern die Funktionsfähigkeit nicht sichergestellt ist.

Gemäß § 16 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft kann der Versammlungsleiter die Reihenfolge der Redebeiträge bestimmen und ist gemäß § 16 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft ermächtigt, das Fragerecht zeitlich angemessen zu beschränken. Er kann dabei insbesondere Beschränkungen der Redezeit, der Fragezeit oder der zusammengenommenen Rede- und Fragezeit sowie den angemessenen zeitlichen Rahmen für den ganzen Hauptversammlungsverlauf, für einzelne Gegenstände der Tagesordnung und für einzelne Redner zu Beginn oder während des Verlaufs der Hauptversammlung angemessen festlegen; das schließt insbesondere auch die Möglichkeit ein, erforderlichenfalls die Wortmeldeliste vorzeitig zu schließen und den Schluss der Debatte anzuordnen.

Zu allen vom Vorstand gegebenen Antworten steht den Aktionären in der Hauptversammlung ein Nachfragerecht gem. § 131 Abs. 1d AktG zu. Für dieses Nachfragerecht gelten die vorstehenden Ausführungen entsprechend, insbesondere in Bezug auf die zeitlich angemessene Beschränkung durch den Versammlungsleiter.

g)

Weitergehende Erläuterungen

Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach Artikel 56 und 53 SE-VO in Verbindung mit § 50 Abs. 2 SE-Ausführungsgesetz in Verbindung mit § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, §§ 127, 131 Abs. 1, § 130a, § 118a AktG stehen auf der Internetseite der Gesellschaft (https://ir.hellofreshgroup.com/hv) zur Verfügung.

9.

Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung

Die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre der Gesellschaft und ihre Bevollmächtigten können sich elektronisch zur Hauptversammlung zuschalten und die gesamte Hauptversammlung am Freitag, den 6. Juni 2025, ab 10:00 Uhr (MESZ) nach Eingabe der Zugangsdaten im passwortgeschützten Eventportal auf der Internetseite der Gesellschaft (https://ir.hellofreshgroup.com/hv) verfolgen.

Für die Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung sowie zur Nutzung des Eventportals und zur Ausübung von Aktionärsrechten sind eine Internetverbindung und ein internetfähiges Endgerät erforderlich. Um die Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung optimal wiedergeben zu können, wird eine stabile Internetverbindung mit einer ausreichenden Übertragungsgeschwindigkeit empfohlen.

Für den Zugang zum Eventportal benötigen Aktionäre ihre Anmeldebestätigung, die ihnen nach ordnungsgemäßer Anmeldung übermittelt wird. Auf dieser Anmeldebestätigung befinden sich individuelle Zugangsdaten, mit denen sich Aktionäre im Eventportal anmelden können.

Weitere Einzelheiten zum Eventportal werden den Aktionären zusammen mit ihrer Anmeldebestätigung mitgeteilt sowie auf der Internetseite der Gesellschaft (https://ir.hellofreshgroup.com/hv) zur Verfügung gestellt.

Die Gesellschaft kann keine Gewähr für die Funktionsfähigkeit und ständige Verfügbarkeit der in Anspruch genommenen Internetdienste, der in Anspruch genommenen Netzelemente Dritter, der Bild- und Tonübertragung sowie für die jederzeitige Verfügbarkeit des Eventportals übernehmen. Die Gesellschaft empfiehlt den Aktionären daher, frühzeitig von den oben genannten Möglichkeiten, insbesondere zur Ausübung des Stimmrechts, Gebrauch zu machen.

10.

Widerspruch gegen Beschlüsse

Den elektronisch zur Hauptversammlung zugeschalteten Aktionären wird ein Recht zum Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung im Wege elektronischer Kommunikation eingeräumt. Der Widerspruch ist bis zum Ende der Hauptversammlung über das Eventportal unter https://ir.hellofreshgroup.com/hv im Wege der elektronischen Kommunikation zu Protokoll des Notars zu erklären.

Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können keine Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu Protokoll des die Hauptversammlung beurkundenden Notars erklären.

11.

Veröffentlichungen auf der Internetseite

Ab Einberufung und während der Dauer der Hauptversammlung sind neben dieser Einberufung die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen, Formulare und weitere Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft (https://ir.hellofreshgroup.com/hv) abrufbar.

Etwaige im Sinne der vorgenannten Fristen rechtzeitig bei der Gesellschaft eingehende und veröffentlichungspflichtige Gegenanträge, Wahlvorschläge und Ergänzungsverlangen von Aktionären werden ebenfalls über die oben genannte Internetseite zugänglich gemacht werden. Dort sind zudem die Informationen gemäß § 125 AktG i.V.m. der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 der Kommission vom 3. September 2018 zur Festlegung von Mindestanforderungen zur Umsetzung der Bestimmungen der Richtlinie 2007/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Identifizierung der Aktionäre, die Informationsübermittlung und die Erleichterung der Ausübung der Aktionärsrechte zu finden.

Nach der Hauptversammlung werden die Abstimmungsergebnisse unter der oben genannten Internetadresse bekanntgegeben. Dort finden sich auch Hinweise zur Erteilung einer Bestätigung über die Stimmenzählung gemäß § 129 Abs. 5 AktG, die der Abstimmende innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptversammlung verlangen kann.

Diese Einladung wurde solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten.

12.

Information zum Datenschutz für Aktionäre

Verantwortlicher im Sinne von Artikel 4 Nr. 7 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) („DSGVO“), der über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten entscheidet, ist:

 

HelloFresh SE
Prinzenstraße 89
10969 Berlin
Tel.: +49 (0) 160 9638 2504
E-Mail: cr@hellofresh.com

Den Datenschutzbeauftragten der Gesellschaft erreichen Aktionäre (auch für Fragen zum Datenschutz) wie folgt:

 

HelloFresh SE
– Datenschutzbeauftragter –
Prinzenstraße 89
10969 Berlin
E-Mail: datenschutz@hellofresh.de

Im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Hauptversammlung werden regelmäßig folgende Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet:

 
•

Vor- und Nachname, Titel, Anschrift, E-Mail-Adresse;

•

Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Anmeldebestätigung, einschließlich der Zugangsdaten zur virtuellen Hauptversammlung;

•

Bei einem von einem Aktionär etwaig benannten Stimmrechtsvertreter auch dessen personenbezogene Daten (insbesondere dessen Name und Wohnort);

•

Bei Kontaktaufnahme mit der Gesellschaft zudem diejenigen personenbezogenen Daten, die erforderlich sind, um etwaige Anliegen zu beantworten (etwa die von Aktionären oder ihren Vertretern angegebenen Kontaktdaten, wie zum Beispiel Telefonnummern und E-Mail-Adressen); sowie

•

Informationen zu Präsenz, Anträgen, Fragen, Wahlvorschlägen und Verlangen von Aktionären.

Im Falle von zugänglich zu machenden Gegenanträgen, Wahlvorschlägen und Ergänzungsverlangen werden diese einschließlich des Namens des Aktionärs zudem im Internet veröffentlicht unter: https://ir.hellofreshgroup.com/hv.

Im Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und Aktionärsvertretern zur Verfügung gestellt, namentlich über das Teilnehmerverzeichnis. Das Teilnehmerverzeichnis kann von Aktionären und Aktionärsvertretern bis zu zwei Jahre nach der Hauptversammlung (Artikel 53 SE-VO in Verbindung mit § 129 Abs. 4 Satz 2 AktG) eingesehen werden.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten sind gemäß Artikel 6 Abs. 1 lit. c DSGVO in Verbindung mit Artikel 53 SE-VO die Vorschriften des AktG, insbesondere §§ 118 ff. AktG, um die Hauptversammlung vorzubereiten, durchzuführen und nachzubereiten sowie um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Zusammenhang mit der Hauptversammlung zu ermöglichen. Zudem erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Artikel 6 Abs. 1 lit. f DSGVO aufgrund des berechtigten Interesses der Gesellschaft an der ordnungsgemäßen Durchführung der Hauptversammlung einschließlich der Ermöglichung der Ausübung von Aktionärsrechten sowie der Kommunikation mit den Aktionären.

Die Dienstleister der Gesellschaft, die zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung im Wege der Auftragsverarbeitung eingesetzt werden, erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft.

Die Gesellschaft beziehungsweise die damit beauftragten Dienstleister erhalten die personenbezogenen Daten eines Aktionärs in der Regel über die Anmeldestelle von dem Intermediär, den der Aktionär mit der Verwahrung seiner Aktien der Gesellschaft beauftragt hat (sogenannte Depotbank).

Für die im Zusammenhang mit der Hauptversammlung erfassten Daten beträgt die Speicherdauer regelmäßig bis zu drei Jahre, soweit nicht gesetzliche Nachweis- und Aufbewahrungsvorschriften die Gesellschaft zu einer weiteren Speicherung verpflichten oder die Gesellschaft ein berechtigtes Interesse an der Speicherung hat, etwa im Falle gerichtlicher oder außergerichtlicher Streitigkeiten aus Anlass der Hauptversammlung. Nach Ablauf des entsprechenden Zeitraums werden die personenbezogenen Daten gelöscht.

Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen haben Aktionäre mit Blick auf ihre personenbezogenen Daten beziehungsweise deren Verarbeitung Rechte auf Auskunft (Artikel 15 DSGVO), Berichtigung (Artikel 16 DSGVO), Löschung (Artikel 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO) und auf Widerspruch (Artikel 21 DSGVO). Ferner haben die Aktionäre ein Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DSGVO.

Diese Rechte können Aktionäre gegenüber der Gesellschaft unentgeltlich geltend machen, indem sie den oben genannten Datenschutzbeauftragten der Gesellschaft kontaktieren.

Zudem steht den Aktionären ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Artikel 77 DSGVO zu.

Die für die Gesellschaft zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde ist:

 

Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Alt-Moabit 59-61
10555 Berlin
Telefon: +49 (0) 30 13889-0
E-Mail: mailbox@datenschutz-berlin.de

 

Berlin, im April 2025

HelloFresh SE

Der Vorstand



28.04.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com


Sprache: Deutsch
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Ende der Mitteilung EQS News-Service

2125634  28.04.2025 CET/CEST

HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

HelloFresh SE / Aktienrückkauf
HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

22.04.2025 / 18:51 CET/CEST
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


 

 

Bekanntgabe von Aktienrückkäufen gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission: 16. Zwischenbericht

 

 

Der Vorstand der HelloFresh SE (ISIN: DE000A161408) (die „Gesellschaft“) hat am 23. Dezember 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft beschlossen, im Zeitraum vom 02. Januar 2025 bis spätestens 31. Dezember 2025 einen weiteren Rückkauf von Aktien der Gesellschaft durchzuführen. Am selben Tag gab die Gesellschaft die Einzelheiten des Programms gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission bekannt.

 

Im Zeitraum vom  14. April 2025 bis einschließlich 18. April 2025 wurden von der Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG Aktien im Rahmen des Programms auf Xetra wie folgt zurückgekauft:

 

Handelstag Gesamtzahl Aktien Volumengewichteter durchschnittlicher Kaufpreis (EUR)1
14. April 2025  77.665   7,7253
15. April 2025  75.381   7,9593
16. April 2025  75.309   7,9671
17. April 2025  74.743   8,0263
18. April 2025  –     –

1 Ohne mit dem Erwerb verbundene Kosten.

 

Weitere Einzelheiten über das Aktienrückkaufprogramm sowie die obenstehenden Transaktionen sind unter der Rubrik Aktien auf der Investor Relations-Website der Gesellschaft (https://ir.hellofreshgroup.com/websites/HelloFresh/German/1800/aktienrueckkauf-2025.html) verfügbar.

 

 

Berlin, Deutschland, 22. April 2025

 

HelloFresh SE

 



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2121732  22.04.2025 CET/CEST

HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

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HelloFresh SE / Aktienrückkauf
HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

14.04.2025 / 16:59 CET/CEST
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


 

 

Bekanntgabe von Aktienrückkäufen gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission: 15. Zwischenbericht

 

 

Der Vorstand der HelloFresh SE (ISIN: DE000A161408) (die „Gesellschaft“) hat am 23. Dezember 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft beschlossen, im Zeitraum vom 02. Januar 2025 bis spätestens 31. Dezember 2025 einen weiteren Rückkauf von Aktien der Gesellschaft durchzuführen. Am selben Tag gab die Gesellschaft die Einzelheiten des Programms gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission bekannt.

 

Im Zeitraum vom  07. April 2025 bis einschließlich 11. April 2025 wurden von der Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG Aktien im Rahmen des Programms auf Xetra wie folgt zurückgekauft:

 

Handelstag Gesamtzahl Aktien Volumengewichteter durchschnittlicher Kaufpreis (EUR)1
07. April 2025  80.633   7,4405
08. April 2025  76.601   7,8328
09. April 2025  81.932   7,3231
10. April 2025  75.747   7,9209
11. April 2025  82.229   7,2966

1 Ohne mit dem Erwerb verbundene Kosten.

 

Weitere Einzelheiten über das Aktienrückkaufprogramm sowie die obenstehenden Transaktionen sind unter der Rubrik Aktien auf der Investor Relations-Website der Gesellschaft (https://ir.hellofreshgroup.com/websites/HelloFresh/German/1800/aktienrueckkauf-2025.html) verfügbar.

 

 

Berlin, Deutschland, 14. April 2025

 

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14.04.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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2117626  14.04.2025 CET/CEST

HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

HelloFresh SE / Aktienrückkauf
HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

07.04.2025 / 16:40 CET/CEST
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


 

 

Bekanntgabe von Aktienrückkäufen gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission: 14. Zwischenbericht

 

 

Der Vorstand der HelloFresh SE (ISIN: DE000A161408) (die „Gesellschaft“) hat am 23. Dezember 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft beschlossen, im Zeitraum vom 02. Januar 2025 bis spätestens 31. Dezember 2025 einen weiteren Rückkauf von Aktien der Gesellschaft durchzuführen. Am selben Tag gab die Gesellschaft die Einzelheiten des Programms gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission bekannt.

 

Im Zeitraum vom  31. März 2025 bis einschließlich 04. April 2025 wurden von der Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG Aktien im Rahmen des Programms auf Xetra wie folgt zurückgekauft:

 

Handelstag Gesamtzahl Aktien Volumengewichteter durchschnittlicher Kaufpreis (EUR)1
31. März 2025  78.298   7,6630
01. April 2025  76.409   7,8524
02. April 2025  75.495   7,9475
03. April 2025  75.069   7,9925
04. April 2025  78.257   7,6670

1 Ohne mit dem Erwerb verbundene Kosten.

 

Weitere Einzelheiten über das Aktienrückkaufprogramm sowie die obenstehenden Transaktionen sind unter der Rubrik Aktien auf der Investor Relations-Website der Gesellschaft (https://ir.hellofreshgroup.com/websites/HelloFresh/German/1800/aktienrueckkauf-2025.html) verfügbar.

 

 

Berlin, Deutschland, 07. April 2025

 

HelloFresh SE

 



07.04.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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2112816  07.04.2025 CET/CEST

HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

HelloFresh SE / Aktienrückkauf
HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

31.03.2025 / 22:10 CET/CEST
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


 

 

Bekanntgabe von Aktienrückkäufen gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission: 13. Zwischenbericht

 

 

Der Vorstand der HelloFresh SE (ISIN: DE000A161408) (die „Gesellschaft“) hat am 23. Dezember 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft beschlossen, im Zeitraum vom 02. Januar 2025 bis spätestens 31. Dezember 2025 einen weiteren Rückkauf von Aktien der Gesellschaft durchzuführen. Am selben Tag gab die Gesellschaft die Einzelheiten des Programms gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission bekannt.

 

Im Zeitraum vom  24. März 2025 bis einschließlich 28. März 2025 wurden von der Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG Aktien im Rahmen des Programms auf Xetra wie folgt zurückgekauft:

 

Handelstag Gesamtzahl Aktien Volumengewichteter durchschnittlicher Kaufpreis (EUR)1
24. März 2025  51.195   7,8132
25. März 2025  75.215   7,9771
26. März 2025  73.268   8,1890
27. März 2025  72.151   8,3158
28. März 2025  73.944   8,1142

1 Ohne mit dem Erwerb verbundene Kosten.

 

Weitere Einzelheiten über das Aktienrückkaufprogramm sowie die obenstehenden Transaktionen sind unter der Rubrik Aktien auf der Investor Relations-Website der Gesellschaft (https://ir.hellofreshgroup.com/websites/HelloFresh/German/1800/aktienrueckkauf-2025.html) verfügbar.

 

 

Berlin, Deutschland, 31. März 2025

 

HelloFresh SE

 



31.03.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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Ende der Mitteilung EQS News-Service

2109512  31.03.2025 CET/CEST

HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

HelloFresh SE / Aktienrückkauf
HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

24.03.2025 / 18:56 CET/CEST
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


 

 

Bekanntgabe von Aktienrückkäufen gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission: 12. Zwischenbericht

 

 

Der Vorstand der HelloFresh SE (ISIN: DE000A161408) (die „Gesellschaft“) hat am 23. Dezember 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft beschlossen, im Zeitraum vom 02. Januar 2025 bis spätestens 31. Dezember 2025 einen weiteren Rückkauf von Aktien der Gesellschaft durchzuführen. Am selben Tag gab die Gesellschaft die Einzelheiten des Programms gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission bekannt.

 

Im Zeitraum vom  17. März 2025 bis einschließlich 21. März 2025 wurden von der Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG Aktien im Rahmen des Programms auf Xetra wie folgt zurückgekauft:

 

Handelstag Gesamtzahl Aktien Volumengewichteter durchschnittlicher Kaufpreis (EUR)1
17. März 2025  47.646   8,3951
18. März 2025  46.625   8,5790
19. März 2025  46.793   8,5481
20. März 2025  48.132   8,3104
21. März 2025  50.639   7,8990

1 Ohne mit dem Erwerb verbundene Kosten.

 

Weitere Einzelheiten über das Aktienrückkaufprogramm sowie die obenstehenden Transaktionen sind unter der Rubrik Aktien auf der Investor Relations-Website der Gesellschaft (https://ir.hellofreshgroup.com/websites/HelloFresh/German/1800/aktienrueckkauf-2025.html) verfügbar.

 

 

Berlin, Deutschland, 24. März 2025

 

HelloFresh SE

 



24.03.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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2105478  24.03.2025 CET/CEST

HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

HelloFresh SE / Aktienrückkauf
HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

17.03.2025 / 17:15 CET/CEST
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


 

 

Bekanntgabe von Aktienrückkäufen gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission: 11. Zwischenbericht

 

 

Der Vorstand der HelloFresh SE (ISIN: DE000A161408) (die „Gesellschaft“) hat am 23. Dezember 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft beschlossen, im Zeitraum vom 02. Januar 2025 bis spätestens 31. Dezember 2025 einen weiteren Rückkauf von Aktien der Gesellschaft durchzuführen. Am selben Tag gab die Gesellschaft die Einzelheiten des Programms gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission bekannt.

 

Im Zeitraum vom  10. März 2025 bis einschließlich 14. März 2025 wurden von der Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG Aktien im Rahmen des Programms auf Xetra wie folgt zurückgekauft:

 

Handelstag Gesamtzahl Aktien Volumengewichteter durchschnittlicher Kaufpreis (EUR)1
10. März 2025  39.568   10,1089
11. März 2025  45.924   8,7100
12. März 2025  50.334   7,9469
13. März 2025  50.171   7,9720
14. März 2025  49.305   8,1127

1 Ohne mit dem Erwerb verbundene Kosten.

 

Weitere Einzelheiten über das Aktienrückkaufprogramm sowie die obenstehenden Transaktionen sind unter der Rubrik Aktien auf der Investor Relations-Website der Gesellschaft (https://ir.hellofreshgroup.com/websites/HelloFresh/German/1800/aktienrueckkauf-2025.html) verfügbar.

 

 

Berlin, Deutschland, 17. März 2025

 

HelloFresh SE

 



17.03.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com


Sprache: Deutsch
Unternehmen: HelloFresh SE
Prinzenstraße 89
10969 Berlin
Deutschland
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Ende der Mitteilung EQS News-Service

2101868  17.03.2025 CET/CEST

HelloFresh Gruppe erzielt 2024 ein AEBITDA von rund €399 Millionen Fokus auf langfristiges Wachstum von AEBIT und freiem Cashflow zeigt Resultate

HelloFresh Gruppe erzielt 2024 ein AEBITDA von rund €399 Millionen Fokus auf langfristiges Wachstum von AEBIT und freiem Cashflow zeigt Resultate

HelloFresh SE / Schlagwort(e): Sonstiges
HelloFresh Gruppe erzielt 2024 ein AEBITDA von rund €399 Millionen Fokus auf langfristiges Wachstum von AEBIT und freiem Cashflow zeigt Resultate

11.03.2025 / 07:54 CET/CEST
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HelloFresh Gruppe erzielt 2024 ein AEBITDA von rund €399 Millionen

Fokus auf langfristiges Wachstum von AEBIT und freiem Cashflow zeigt Resultate

 

  • Der Gruppenumsatz in der Berichtswährung Euro erreichte rund €7,66 Milliarden
    (FY 2023: €7,60 Milliarden)[1]
  • Das AEBITDA der Gruppe erreichte 2024 rund €399 Millionen (FY 2023: €447,6 Millionen) und lag damit am oberen Ende der zuvor gegebenen Prognose; dies ist zurückzuführen auf eine geänderte Marketingstrategie, mit Fokus auf weniger aber höherwertige Kunden, sowie auf Produktivitätssteigerungen und andere Effizienzmaßnahmen
  • Das Finanzprofil in Q4 2024 zeigt die Effekte der aktuellen Strategie, die bewusst ein anhaltendes und deutliches langfristiges Wachstum des AEBIT und des freien Cashflows gegenüber dem Volumenwachstum anstrebt
  • Ausweitung und Fortführung des umfassenden Effizienzprogramms, das im zweiten Halbjahr 2024 initiiert wurde, bis 2026

 

Berlin, 11. März 2025 –  Die HelloFresh SE („HelloFresh” oder „Gesellschaft”) schließt das Jahr 2024 mit einem starken Finanzprofil ab, das den Fokus der Gesellschaft auf eine höhere Rentabilität und Cashflow-Generierung anstatt auf Volumenwachstum widerspiegelt. Die HelloFresh Gruppe erreichte ein bereinigtes EBITDA („AEBITDA”) von €399,4 Millionen und damit das obere Ende ihrer zuvor gegebenen Prognose für das Geschäftsjahr 2024 (FY 2023: €447,6 Millionen), was einer Marge von 5,2 % (FY 2023: 5,9 %) entspricht. Insbesondere im zweiten Halbjahr wurden starke Fortschritte bei der Rentabilität im Vergleich zum Vorjahr verzeichnet.
Die Produktkategorie Kochboxen erzielte im vierten Quartal 2024 eine AEBITDA-Marge von 14,1 % (Q4 2023: 11,4 %) und im Geschäftsjahr 2024 eine Marge von 9,8 % (FY 2023: 9,0 %). Die Produktkategorie Fertiggerichte (Ready-to-Eat, RTE) erzielte eine Marge von 5,3 % im vierten Quartal 2024 (Q4 2023:   -4,2 %) und 1,6 % für das Geschäftsjahr 2024 (FY 2023: 4,0 %). Der freie Cashflow (Free Cashflow, FCF) belief sich im vierten Quartal 2024 auf €42,7 Millionen (Q4 2023: €33,0 Millionen) und trug damit wesentlich zu einem FCF für das Geschäftsjahr 2024 von €73,2 Millionen (FY 2023: €78,0 Millionen) und einem FCF pro verwässerter Aktie von €0,42 bei. Diese Entwicklungen folgen auf eine klar kommunizierte strategische Neuausrichtung, die im zweiten Halbjahr 2024 eingeleitet wurde. Die Gesellschaft priorisiert seitdem hochwertigere Kunden mit höheren durchschnittlichen Bestellwerten (average order value, AOV), auch wenn dies zu Lasten des Volumenwachstums geht.

 

 

 

Der Konzernumsatz belief sich im Jahr 2024 auf rund €7,66 Milliarden, was einem währungs- bereinigten Wachstum von 0,9 % im Vergleich zum Vorjahr entspricht (FY 2023: €7,60 Milliarden). Das Umsatzwachstum wurde durch die anhaltende Steigerung des AOV im Vergleich zum Vorjahreszeitraum in beiden geografischen Segmenten um währungsbereinigt 4,9 % auf                    €66,5 Millionen (FY 2023: €63,4 Millionen) auf Gruppenebene angetrieben, wodurch der Rückgang an Bestellungen ausgeglichen wurde.

 

Höhere Rentabilität und Cashflow-Generierung angestrebt

Dominik Richter, Mitgründer und CEO von HelloFresh, sagte: „Die letzten fünf Jahren waren von großen Fortschritten geprägt, darunter eine durchschnittliche jährliche Umsatzwachstumsrate von    34 % und eine Steigerung des AEBITDA um das fast Neunfache. Im zweiten Halbjahr 2024 haben wir eine Phase der Effizienzsteigerung gestartet, die die nächste Stufe unserer Strategie darstellt. Diese Phase ist zunächst dadurch gekennzeichnet, dass wir unsere Kostenbasis in allen wichtigen Kategorien anpassen und unsere Stückkosten verbessern müssen. Durch die Steigerung der AEBIT- und freien Cashflow-Performance können wir 2025 und darüber hinaus strategische Investitionen in die Qualität, Vielfalt und Köstlichkeit unserer Produkte tätigen. Wir sind zuversichtlich, dass die Verbesserung des Kundenerlebnisses und des Produkts dazu beitragen wird, bestehende Kunden stärker an uns zu binden und neue Kundensegmente für die Gruppe zu erschließen.“

 

Strategie zur Effizienzsteigerung zeigt erste Ergebnisse in H2 2024 und wird bis 2026 fortgesetzt

Im zweiten Halbjahr 2024 hat die Gesellschaft mehrere Effizienzmaßnahmen eingeleitet, um eine starke AEBIT- und FCF-Performance zu erzielen. Diese Effizienzmaßnahmen decken mehrere Aspekte der Kostenbasis der HelloFresh Gruppe ab, mit Ausnahme des ausgelieferten Produkts, darunter:

  • Diszipliniertes Streben nach höherer Rendite bei Marketingaufwendungen
  • Direkte Produktivitätssteigerungen in der Produktion sowohl bei den Kochboxen als auch bei den Fertiggerichten
  • Einsparungen bei der indirekten Beschaffung

Diese Maßnahmen haben bereits zu messbaren Resultaten geführt, wie an den Ergebnissen im vierten Quartal 2024 und im Geschäftsjahr 2024 erkennbar ist. Infolge der geänderten Marketingstrategie sanken die Marketingausgaben im vierten Quartal 2024 sowohl im zweiten Quartal in Folge als auch im Jahresvergleich auf 16,0 % des Umsatzes (Q4 2023: 19,1 %). Produktivitätssteigerungen in den Produktkategorien RTE und Kochboxen, insbesondere im Segment Nordamerika, trugen wesentlich zu sequenziellen Verbesserungen des Deckungsbeitrags bei. Während der Deckungsbeitrag (vor Wertminderung) der HelloFresh Gruppe im Jahr 2024 im Vergleich zum Vorjahr auf 25,8 % (FY 2023: 27,0 %) sank, verbesserte er sich im Laufe des Jahres auf 27,1 % im vierten Quartal 2024 (Q4 2023:  27,2 %).

 

 

 

Ausblick auf 2025

Der Vorstand des Unternehmens hat beschlossen, das im zweiten Halbjahr 2024 initiierte umfassende Effizienzprogramm auszuweiten und bis zum Jahr 2026 zu verlängern. Unterstützt durch das Effizienzprogramm und erhebliche Investitionen in die physischen und digitalen Produkte der Gesellschaft strebt die Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2025 eine deutliche Steigerung des AEBIT (vor Wertminderungen) auf Konzernebene von EUR 136 Mio. im Geschäftsjahr 2024 auf EUR 200 bis EUR 250 Mio. im Geschäftsjahr 2025 an, was bezogen auf den Mittelwert der Prognosespanne einem Anstieg von ca. 65 % entspräche. Die angestrebte AEBIT-Steigerung ginge auch mit einem bedeutenden Anstieg des AEBITDA auf Konzernebene von EUR 399 Mio. im Geschäftsjahr 2024 auf ca. EUR 450 bis EUR 500 Mio. im Geschäftsjahr 2025 einher. Aufgrund der derzeitigen Fokussierung der Gesellschaft auf Effizienz und disziplinierte Marketingausgaben, die hochwertigen Kunden Vorrang vor Volumen einräumen, erwartet die Gesellschaft einen Rückgang des währungsbereinigten Umsatzes der HelloFresh-Gruppe zwischen (3) % und (8) %.

 

Die Gesellschaft wird ihren Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2024 wie geplant am 13. März 2025 veröffentlichen. Die endgültigen Zahlen des Geschäftsjahrs 2024 und die Ergebnisse des Geschäftsjahres 2025 können von den in dieser Mitteilung genannten Zahlen und Spannen abweichen. Alle in dieser Mitteilung genannten Zahlen sind ungeprüft und basieren auf vorläufigen Indikationen.

 

 

 

 

 

 

 

 

Über HelloFresh

Die HelloFresh Gruppe ist eine globale Food Solutions Gruppe und der weltweit führende Anbieter von Kochboxen. Die HelloFresh Gruppe bietet ihre Produkte unter acht verschiedenen Marken an und versorgt ihre Kundinnen und Kunden mit passenden, hochwertigen Lebensmitteln und Rezepten für unterschiedliche Anlässe. HelloFresh wurde im November 2011 in Berlin gegründet und ist in den USA, dem Vereinigten Königreich, Deutschland, den Niederlanden, Belgien, Luxemburg, Australien, Österreich, der Schweiz, Kanada, Neuseeland, Schweden, Frankreich, Dänemark, Norwegen, Italien, Irland und Spanien tätig. Im Jahr 2024 lieferte die HelloFresh Gruppe knapp 1 Milliarde Mahlzeiten aus. HelloFresh SE ging im November 2017 an die Frankfurter Wertpapierbörse und wird derzeit im MDAX gehandelt. Die HelloFresh Gruppe hat Büros in Berlin, Saarbrücken, New York, Chicago, Boulder, London, Amsterdam, Sydney, Toronto, Auckland, Paris, Kopenhagen, Mailand, Dublin und Barcelona.

 

 

 

 

Pressekontakt  
   
Martin Becker
Senior Manager Corporate Communications
HelloFresh Group
+49 (0) 176 1568 1127
mbec@hellofresh.com
www.hellofreshgroup.com

 

 

 

 

Rechtlicher Hinweis

Dieses Dokument enthält zukunftsgerichtete Aussagen betreffend das Geschäft, die wirtschaftliche Entwicklung und die Ergebnisse der Gesellschaft, des HelloFresh-Konzerns oder der Branche, in der der HelloFresh-Konzern tätig ist. Diese Aussagen können durch Signalwörter wie etwa „werden“, „erwarten“, „glauben“, „schätzen“, „planen“, „zielen“ oder „prognostizieren“ und ähnliche Ausdrücke oder aus dem Kontext heraus identifiziert werden. Zukunftsgerichtete Aussagen betreffen Aussagen zu Strategie, Ausblick und Wachstumserwartungen, Zukunftspläne und Potenzial für zukünftiges Wachstum, Wachstum der Produkte und Dienstleistungen in neuen Märkten, Branchentrends, sowie die Auswirkungen regulatorischer Initiativen. Diese Aussagen wurden auf Basis aktueller Informationen und Annahmen getroffen und unterliegen Risiken und Unsicherheiten. Die tatsächlichen zukünftigen Ergebnisse, Entwicklungen und Ereignisse können aufgrund zahlreicher Faktoren wesentlich von jenen abweichen, die in diesem Dokument beschrieben sind und weder die Gesellschaft noch irgendeine andere Person übernehmen eine wie auch immer geartete Verantwortung für die Richtigkeit der in diesem Dokument enthaltenen Ansichten oder der zugrundeliegenden Annahmen. Soweit keine zwingende gesetzliche Pflicht dazu besteht, wird keine Verantwortung übernommen, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren.

 

[1] Alle in dieser Mitteilung genannten Zahlen sind ungeprüft und basieren auf vorläufigen Indikationen. Die Gesellschaft wird ihren Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2024 (der die endgültigen, geprüften Zahlen enthalten wird) wie geplant am 13. März 2025 veröffentlichen. Die endgültigen Zahlen für das Geschäftsjahr 2024 und die Ergebnisse des Geschäftsjahres 2025 können von den in dieser Mitteilung genannten Zahlen und Spannen abweichen.



11.03.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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WKN: A16140
Indizes: MDAX
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange
EQS News ID: 2098414

 
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2098414  11.03.2025 CET/CEST

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HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

HelloFresh SE / Aktienrückkauf
HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

10.03.2025 / 21:25 CET/CEST
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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Bekanntgabe von Aktienrückkäufen gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission: 10. Zwischenbericht

 

 

Der Vorstand der HelloFresh SE (ISIN: DE000A161408) (die „Gesellschaft“) hat am 23. Dezember 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft beschlossen, im Zeitraum vom 02. Januar 2025 bis spätestens 31. Dezember 2025 einen weiteren Rückkauf von Aktien der Gesellschaft durchzuführen. Am selben Tag gab die Gesellschaft die Einzelheiten des Programms gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission bekannt.

 

Im Zeitraum vom 03. März 2025 bis einschließlich 07. März 2025 wurden von der Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG Aktien im Rahmen des Programms auf Xetra wie folgt zurückgekauft:

 

Handelstag Gesamtzahl Aktien Volumengewichteter durchschnittlicher Kaufpreis (EUR)1
03. März 2025  25.460   11,7801
04. März 2025  36.500   10,9569
05. März 2025  37.343   10,7114
06. März 2025  37.676   10,6166
07. März 2025  39.286   10,1814

1 Ohne mit dem Erwerb verbundene Kosten.

 

Weitere Einzelheiten über das Aktienrückkaufprogramm sowie die obenstehenden Transaktionen sind unter der Rubrik Aktien auf der Investor Relations-Website der Gesellschaft (https://ir.hellofreshgroup.com/websites/HelloFresh/German/1800/aktienrueckkauf-2025.html) verfügbar.

 

 

Berlin, Deutschland, 10. März 2025

 

HelloFresh SE

 



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2098356  10.03.2025 CET/CEST

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HelloFresh SE legt Prognose für das Geschäftsjahr 2025 vor

HelloFresh SE legt Prognose für das Geschäftsjahr 2025 vor

HelloFresh SE / Schlagwort(e): Prognose
HelloFresh SE legt Prognose für das Geschäftsjahr 2025 vor

10.03.2025 / 17:51 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 Absatz 1 der Verordnung (EU) 596/2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung – MAR)

 

HelloFresh SE legt Prognose für das Geschäftsjahr 2025 vor

ISIN: DE000A161408
WKN: A16140
Börsenkürzel: HFG
LEI: 391200ZAF4V6XD2M9G57
Börse: Regulierter Markt in Frankfurt am Main (Prime Standard)

 

Berlin, 10. März 2025 – Basierend auf vorläufigen Indikationen werden der konsolidierte Umsatz der HelloFresh SE („Gesellschaft“) für das Geschäftsjahr 2024 voraussichtlich ca. EUR 7,66 Mrd. (GJ 2023: EUR 7,60 Mrd.), was einem währungsbereinigten Wachstum von ca. 0,9 % entspricht, und das bereinigte EBITDA („AEBITDA“) der HelloFresh-Gruppe voraussichtlich ca. EUR 399 Mio. (GJ 2023: EUR 447,6 Mio.) betragen. Beide Zahlen stimmen im Wesentlichen mit der bisherigen Prognose überein (währungsbereinigtes Umsatzwachstum am unteren Ende der Spanne zwischen 1,0 % und 1,7 % und AEBITDA am oberen Ende der Spanne zwischen EUR 360 Mio. bis EUR 400 Mio). Eine erste Reihe von Kosteneffizienzmaßnahmen, die in der zweiten Hälfte des Geschäftsjahres 2024 umgesetzt wurden, hat das AEBITDA der Gruppe im Vergleich zur ersten Hälfte des Geschäftsjahres 2024 und zur zweiten Hälfte des Geschäftsjahres 2023 deutlich verbessert, was dazu geführt hat, dass die Gesellschaft das obere Ende der zuvor gegebenen AEBITDA-Prognose für die Gruppe für 2024 erreicht hat.

Die Gesellschaft konzentriert sich weiterhin darauf, ein nachhaltiges, erhebliches und langfristiges Wachstum des bereinigten EBIT („AEBIT“) und des Free Cashflows zu erzielen und gleichzeitig in erheblichem Umfang in ihre Produkte zu investieren. Dies bedeutet für die Gesellschaft in ihrer aktuellen Phase eine weitere Anpassung ihrer Kostenbasis und weitere Senkung ihrer Gesamtbetriebskosten. Der Vorstand der Gesellschaft hat daher heute beschlossen, das im zweiten Halbjahr 2024 initiierte und gegenüber dem Kapitalmarkt kommunizierte umfassende Effizienzprogramm auszuweiten und bis zum Jahr 2026 zu verlängern. Dieses Effizienzprogramm betrifft alle wesentlichen Aspekte der Kostenbasis der HelloFresh-Gruppe mit Ausnahme der ausgelieferten Produkte an sich. Es umfasst das disziplinierte Streben nach höherer Rendite der Marketingaufwendungen, direkte Produktivitätssteigerungen in der Produktion sowohl bei den Kochboxen als auch bei den Fertiggerichten, eine Verringerung der Produktionskapazitäten für Kochboxen (die bereits 2024 eine einmalige, nicht zahlungswirksame Wertminderung in Höhe von EUR (182) Mio. nach sich zog), Einsparungen bei den Personalkosten (einschließlich aktienbasierter Vergütungen), Einsparungen bei der indirekten Beschaffung und ein nachhaltig niedrigeres Niveau der Investitionsausgaben der HelloFresh-Gruppe.

Auf der Grundlage dieses Effizienzprogramms, der Finanzergebnisse der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2024, der aktuellen Performance der Gesellschaft in den ersten Wochen des Geschäftsjahres 2025 und des aktuellen Budgets für das Geschäftsjahr 2025 hat der Vorstand der Gesellschaft heute die Prognose für das Geschäftsjahr 2025 beschlossen:

  • Unterstützt durch das Effizienzprogramm und erhebliche Investitionen in die physischen und digitalen Produkte der Gesellschaft strebt die Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2025 eine deutliche Steigerung des AEBIT (vor Wertminderungen) auf Konzernebene von EUR 136 Mio. im Geschäftsjahr 2024 auf EUR 200 bis EUR 250 Mio. im Geschäftsjahr 2025 an, was bezogen auf den Mittelwert der Prognosespanne einem Anstieg von ca. 65 % entspräche. Die angestrebte AEBIT-Steigerung ginge auch mit einem bedeutenden Anstieg des AEBITDA auf Konzernebene von EUR 399 Mio. im Geschäftsjahr 2024 auf ca. EUR 450 bis EUR 500 Mio. im Geschäftsjahr 2025 einher. Der arithmetische Mittelwert der bis zum 10. März 2025 veröffentlichten Analystenschätzungen für das 2025-AEBITDA der HelloFresh-Gruppe beläuft sich auf EUR 456 Mio.

 

  • Aufgrund der derzeitigen Fokussierung der Gesellschaft auf Effizienz und disziplinierte Marketingausgaben, die hochwertigen Kunden Vorrang vor Volumen einräumen, erwartet die Gesellschaft einen Rückgang des währungsbereinigten Umsatzes der HelloFresh-Gruppe zwischen (3) % und (8) %. Der arithmetische Mittelwert der bis zum 10. März 2025 veröffentlichten Analystenschätzungen für das währungsbereinigte Umsatzwachstum der HelloFresh-Gruppe für 2025 beläuft sich auf einen Anstieg in Höhe von 2,7 %. Die Gesellschaft erwartet, dass die Anzahl der Bestellungen der HelloFresh-Gruppe etwas stärker zurückgehen wird als der Umsatz, während der durchschnittliche Bestellwert voraussichtlich weiter steigen wird, was zum Teil auf einen höheren Anteil der Fertiggerichte am Gesamtumsatz zurückzuführen ist. Die Gesellschaft geht davon aus, dass der Umsatz des Segments Nordamerika insgesamt stärker zurückgehen wird als der Umsatz der Gruppe, da die gezielte Reduzierung der Marketingausgaben für Kochboxen in diesem Segment höher ist als im Segment International. Darüber hinaus stellt die Gesellschaft eine leichte Abschwächung des Verbrauchervertrauens in Nordamerika fest. Für das Segment International erwartet die Gesellschaft ein leicht negatives bis leicht positives Umsatzwachstum auf währungsbereinigter Basis, das auf eine weniger ausgeprägte Reduzierung der Marketingausgaben für Kochboxen zurückzuführen ist. Bei den Fertiggerichten erwartet die Gesellschaft ein währungsbereinigtes Umsatzwachstum im niedrigen bis mittleren Zehnerprozentbereich. In Bezug auf die Kochboxen erwartet die Gesellschaft einen währungsbereinigten Umsatzrückgang von mehr als (10) %.

 

Diese Prognose basiert auf einem USD/EUR-Wechselkurs von ca. 1,04 sowie auf den aktuellen Wechselkursen für die anderen wichtigen Währungen der Gesellschaft. Eine Aufwertung des EUR würde das AEBIT(DA) der Gruppe verringern, eine Abwertung würde es erhöhen. Diese Prognose berücksichtigt nicht die Auswirkungen möglicher längerfristiger Zölle auf Agrar- und Verpackungsprodukte in Nordamerika, die ohne Gegenmaßnahmen Einfluss auf das AEBIT und das AEBITDA der Gruppe haben könnten.

 

Die Gesellschaft wird ihren Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2024 wie geplant am 13. März 2025 veröffentlichen. Die endgültigen Zahlen des Geschäftsjahrs 2024 und die Ergebnisse des Geschäftsjahres 2025 können von den in dieser Mitteilung genannten Zahlen und Spannen abweichen. Alle in dieser Mitteilung genannten Zahlen sind ungeprüft und basieren auf vorläufigen Indikationen.

Bezüglich der Definitionen der alternativen Leistungskennzahlen AEBIT, AEBITDA, durchschnittlicher Bestellwert, Investitionsausgaben, Free Cashflow und Umsatzerlöse auf Basis konstanter Wechselkurse / währungsbereinigter Umsatz verweist die Gesellschaft auf die entsprechenden Definitionen in ihrem Geschäftsbericht 2023 auf Seite 16 f. unter der Überschrift „2.1 Finanzielle Leistungsindikatoren“, der auf der Website der Gesellschaft veröffentlicht wurde.

 

Mitteilende Person beim Emittenten
Dr. Christian Ries
Group General Counsel
HelloFresh SE, Prinzenstraße 89, 10969 Berlin
 
+49 (0) 160 96382504
cr@hellofresh.com
www.hellofreshgroup.com

 

IR Ansprechpartner
Daniel Alvarez
Head of Investor Relations
HelloFresh SE, Prinzenstraße 89, 10969 Berlin
 
+31 643 55 49 32
daniel.alvarez@hellofresh.com
www.hellofreshgroup.com

 

 

 

 

Rechtlicher Hinweis

Dieses Dokument enthält zukunftsgerichtete Aussagen betreffend das Geschäft, die wirtschaftliche Entwicklung und die Ergebnisse der Gesellschaft, des HelloFresh-Konzerns oder der Branche, in der der HelloFresh-Konzern tätig ist. Diese Aussagen können durch Signalwörter wie etwa „werden“, „erwarten“, „glauben“, „schätzen“, „planen“, „zielen“ oder „prognostizieren“ und ähnliche Ausdrücke oder aus dem Kontext heraus identifiziert werden. Zukunftsgerichtete Aussagen betreffen Aussagen zu Strategie, Ausblick und Wachstumserwartungen, Zukunftspläne und Potenzial für zukünftiges Wachstum, Wachstum der Produkte und Dienstleistungen in neuen Märkten, Branchentrends, sowie die Auswirkungen regulatorischer Initiativen. Diese Aussagen wurden auf Basis aktueller Informationen und Annahmen getroffen und unterliegen Risiken und Unsicherheiten. Die tatsächlichen zukünftigen Ergebnisse, Entwicklungen und Ereignisse können aufgrund zahlreicher Faktoren wesentlich von jenen abweichen, die in diesem Dokument beschrieben sind und weder die Gesellschaft noch irgendeine andere Person übernehmen eine wie auch immer geartete Verantwortung für die Richtigkeit der in diesem Dokument enthaltenen Ansichten oder der zugrundeliegenden Annahmen. Soweit keine zwingende gesetzliche Pflicht dazu besteht, wird keine Verantwortung übernommen, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren.



Ende der Insiderinformation

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Sprache: Deutsch
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Prinzenstraße 89
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Deutschland
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WKN: A16140
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EQS News ID: 2098288

 
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2098288  10.03.2025 CET/CEST

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HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

HelloFresh SE / Aktienrückkauf
HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

03.03.2025 / 20:45 CET/CEST
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Bekanntgabe von Aktienrückkäufen gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission: 9. Zwischenbericht

 

 

Der Vorstand der HelloFresh SE (ISIN: DE000A161408) (die „Gesellschaft“) hat am 23. Dezember 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft beschlossen, im Zeitraum vom 02. Januar 2025 bis spätestens 31. Dezember 2025 einen weiteren Rückkauf von Aktien der Gesellschaft durchzuführen. Am selben Tag gab die Gesellschaft die Einzelheiten des Programms gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission bekannt.

 

Im Zeitraum vom 24. Februar 2025 bis einschließlich 28. Februar 2025 wurden von der Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG Aktien im Rahmen des Programms auf Xetra wie folgt zurückgekauft:

 

Handelstag Gesamtzahl Aktien Volumengewichteter durchschnittlicher Kaufpreis (EUR)1
24. Februar 2025  15.451   12,9437
25. Februar 2025  15.590   12,8282
26. Februar 2025  24.763   12,1146
27. Februar 2025  24.875   12,0586
28. Februar 2025  24.999   12,0002

1 Ohne mit dem Erwerb verbundene Kosten.

 

Weitere Einzelheiten über das Aktienrückkaufprogramm sowie die obenstehenden Transaktionen sind unter der Rubrik Aktien auf der Investor Relations-Website der Gesellschaft (https://ir.hellofreshgroup.com/websites/HelloFresh/German/1800/aktienrueckkauf-2025.html) verfügbar.

 

 

Berlin, Deutschland, 03. März 2025

 

HelloFresh SE

 



03.03.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: HelloFresh SE
Prinzenstraße 89
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Deutschland
Internet: www.hellofreshgroup.com

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2094601  03.03.2025 CET/CEST

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HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

HelloFresh SE / Aktienrückkauf
HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

24.02.2025 / 20:05 CET/CEST
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Bekanntgabe von Aktienrückkäufen gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission: 8. Zwischenbericht

 

 

Der Vorstand der HelloFresh SE (ISIN: DE000A161408) (die „Gesellschaft“) hat am 23. Dezember 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft beschlossen, im Zeitraum vom 02. Januar 2025 bis spätestens 31. Dezember 2025 einen weiteren Rückkauf von Aktien der Gesellschaft durchzuführen. Am selben Tag gab die Gesellschaft die Einzelheiten des Programms gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission bekannt.

 

Im Zeitraum vom 17. Februar 2025 bis einschließlich 21. Februar 2025 wurden von der Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG Aktien im Rahmen des Programms auf Xetra wie folgt zurückgekauft:

 

Handelstag Gesamtzahl Aktien Volumengewichteter durchschnittlicher Kaufpreis (EUR)1
17. Februar 2025  15.416   12,9689
18. Februar 2025  14.706   13,5951
19. Februar 2025  15.222   13,1380
20. Februar 2025  15.207   13,1516
21. Februar 2025  15.449   12,9439

1 Ohne mit dem Erwerb verbundene Kosten.

 

Weitere Einzelheiten über das Aktienrückkaufprogramm sowie die obenstehenden Transaktionen sind unter der Rubrik Aktien auf der Investor Relations-Website der Gesellschaft (https://ir.hellofreshgroup.com/websites/HelloFresh/German/1800/aktienrueckkauf-2025.html) verfügbar.

 

 

Berlin, Deutschland, 24. Februar 2025

 

HelloFresh SE

 



24.02.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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Unternehmen: HelloFresh SE
Prinzenstraße 89
10969 Berlin
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Ende der Mitteilung EQS News-Service

2090739  24.02.2025 CET/CEST

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HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

HelloFresh SE / Aktienrückkauf
HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

17.02.2025 / 20:27 CET/CEST
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


 

 

Bekanntgabe von Aktienrückkäufen gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission: 7. Zwischenbericht

 

 

Der Vorstand der HelloFresh SE (ISIN: DE000A161408) (die „Gesellschaft“) hat am 23. Dezember 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft beschlossen, im Zeitraum vom 02. Januar 2025 bis spätestens 31. Dezember 2025 einen weiteren Rückkauf von Aktien der Gesellschaft durchzuführen. Am selben Tag gab die Gesellschaft die Einzelheiten des Programms gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission bekannt.

 

Im Zeitraum vom 10. Februar 2025 bis einschließlich 14. Februar 2025 wurden von der Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG Aktien im Rahmen des Programms auf Xetra wie folgt zurückgekauft:

 

Handelstag Gesamtzahl Aktien Volumengewichteter durchschnittlicher Kaufpreis (EUR)1
10. Februar 2025  25.158   11,9244
11. Februar 2025  25.432   11,7960
12. Februar 2025  25.011   11,9944
13. Februar 2025  15.885   12,5901
14. Februar 2025  15.800   12,6518

1 Ohne mit dem Erwerb verbundene Kosten.

 

Weitere Einzelheiten über das Aktienrückkaufprogramm sowie die obenstehenden Transaktionen sind unter der Rubrik Aktien auf der Investor Relations-Website der Gesellschaft (https://ir.hellofreshgroup.com/websites/HelloFresh/German/1800/aktienrueckkauf-2025.html) verfügbar.

 

 

Berlin, Deutschland, 17. Februar 2025

 

HelloFresh SE

 



17.02.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com


Sprache: Deutsch
Unternehmen: HelloFresh SE
Prinzenstraße 89
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2087511  17.02.2025 CET/CEST

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HelloFresh SE: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

HelloFresh SE: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

HelloFresh SE / Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
HelloFresh SE: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

14.02.2025 / 08:15 CET/CEST
Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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Hiermit gibt die HelloFresh SE bekannt, dass folgende Finanzberichte veröffentlicht werden:

Berichtsart: Jahresfinanzbericht

Sprache: Deutsch
Veröffentlichungsdatum: 13.03.2025
Ort: https://ir.hellofreshgroup.com/websites/HelloFresh/German/2000/publikationen.html

Sprache: Englisch
Veröffentlichungsdatum: 13.03.2025
Ort: https://ir.hellofreshgroup.com/websites/HelloFresh/English/2000/publications.html

Berichtsart: Konzern-Jahresfinanzbericht

Sprache: Deutsch
Veröffentlichungsdatum: 13.03.2025
Ort: https://ir.hellofreshgroup.com/websites/HelloFresh/German/2000/publikationen.html

Sprache: Englisch
Veröffentlichungsdatum: 13.03.2025
Ort: https://ir.hellofreshgroup.com/websites/HelloFresh/English/2000/publications.html


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2086249  14.02.2025 CET/CEST

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HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

HelloFresh SE / Aktienrückkauf
HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

10.02.2025 / 16:57 CET/CEST
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Bekanntgabe von Aktienrückkäufen gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission: 6. Zwischenbericht

 

 

Der Vorstand der HelloFresh SE (ISIN: DE000A161408) (die „Gesellschaft“) hat am 23. Dezember 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft beschlossen, im Zeitraum vom 02. Januar 2025 bis spätestens 31. Dezember 2025 einen weiteren Rückkauf von Aktien der Gesellschaft durchzuführen. Am selben Tag gab die Gesellschaft die Einzelheiten des Programms gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission bekannt.

 

Im Zeitraum vom 03. Februar 2025 bis einschließlich 07. Februar 2025 wurden von der Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG Aktien im Rahmen des Programms auf Xetra wie folgt zurückgekauft:

 

Handelstag Gesamtzahl Aktien Volumengewichteter durchschnittlicher Kaufpreis (EUR)1
03. Februar 2025  19.319   10,3521
04. Februar 2025  19.065   10,4880
05. Februar 2025  28.580   10,4967
06. Februar 2025  27.704   10,8285
07. Februar 2025  26.523   11,3105

1 Ohne mit dem Erwerb verbundene Kosten.

 

Weitere Einzelheiten über das Aktienrückkaufprogramm sowie die obenstehenden Transaktionen sind unter der Rubrik Aktien auf der Investor Relations-Website der Gesellschaft (https://ir.hellofreshgroup.com/websites/HelloFresh/German/1800/aktienrueckkauf-2025.html) verfügbar.

 

 

Berlin, Deutschland, 10. Februar 2025

 

HelloFresh SE

 



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2083989  10.02.2025 CET/CEST

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HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

HelloFresh SE / Aktienrückkauf
HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

03.02.2025 / 19:52 CET/CEST
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Bekanntgabe von Aktienrückkäufen gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission: 5. Zwischenbericht

 

 

Der Vorstand der HelloFresh SE (ISIN: DE000A161408) (die „Gesellschaft“) hat am 23. Dezember 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft beschlossen, im Zeitraum vom 02. Januar 2025 bis spätestens 31. Dezember 2025 einen weiteren Rückkauf von Aktien der Gesellschaft durchzuführen. Am selben Tag gab die Gesellschaft die Einzelheiten des Programms gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission bekannt.

 

Im Zeitraum vom 27. Januar 2025 bis einschließlich 31. Januar 2025 wurden von der Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG Aktien im Rahmen des Programms auf Xetra wie folgt zurückgekauft:

 

Handelstag Gesamtzahl Aktien Volumengewichteter durchschnittlicher Kaufpreis (EUR)1
27. Januar 2025  17.048   11,7201
28. Januar 2025  17.376   11,5096
29. Januar 2025  17.651   11,3306
30. Januar 2025  18.062   11,0726
31. Januar 2025  18.346   10,9012

1 Ohne mit dem Erwerb verbundene Kosten.

 

Weitere Einzelheiten über das Aktienrückkaufprogramm sowie die obenstehenden Transaktionen sind unter der Rubrik Aktien auf der Investor Relations-Website der Gesellschaft (https://ir.hellofreshgroup.com/websites/HelloFresh/German/1800/aktienrueckkauf-2025.html) verfügbar.

 

 

Berlin, Deutschland, 03. Februar 2025

 

HelloFresh SE

 



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2080225  03.02.2025 CET/CEST

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HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

HelloFresh SE / Aktienrückkauf
HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

27.01.2025 / 18:41 CET/CEST
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Bekanntgabe von Aktienrückkäufen gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission: 4. Zwischenbericht

 

 

Der Vorstand der HelloFresh SE (ISIN: DE000A161408) (die „Gesellschaft“) hat am 23. Dezember 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft beschlossen, im Zeitraum vom 02. Januar 2025 bis spätestens 31. Dezember 2025 einen weiteren Rückkauf von Aktien der Gesellschaft durchzuführen. Am selben Tag gab die Gesellschaft die Einzelheiten des Programms gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission bekannt.

 

Im Zeitraum vom 20. Januar 2025 bis einschließlich 24. Januar 2025 wurden von der Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG Aktien im Rahmen des Programms auf Xetra wie folgt zurückgekauft:

 

Handelstag Gesamtzahl Aktien Volumengewichteter durchschnittlicher Kaufpreis (EUR)1
20. Januar 2025  15.695   12,7426
21. Januar 2025  15.645   12,7828
22. Januar 2025  16.574   12,0664
23. Januar 2025  17.086   11,7047
24. Januar 2025  17.447   11,4629

1 Ohne mit dem Erwerb verbundene Kosten.

 

Weitere Einzelheiten über das Aktienrückkaufprogramm sowie die obenstehenden Transaktionen sind unter der Rubrik Aktien auf der Investor Relations-Website der Gesellschaft (https://ir.hellofreshgroup.com/websites/HelloFresh/German/1800/aktienrueckkauf-2025.html) verfügbar.

 

 

Berlin, Deutschland, 27. Januar 2025

 

HelloFresh SE

 



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2075623  27.01.2025 CET/CEST

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HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

HelloFresh SE / Aktienrückkauf
HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

20.01.2025 / 19:33 CET/CEST
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Bekanntgabe von Aktienrückkäufen gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission: 3. Zwischenbericht

 

 

Der Vorstand der HelloFresh SE (ISIN: DE000A161408) (die „Gesellschaft“) hat am 23. Dezember 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft beschlossen, im Zeitraum vom 02. Januar 2025 bis spätestens 31. Dezember 2025 einen weiteren Rückkauf von Aktien der Gesellschaft durchzuführen. Am selben Tag gab die Gesellschaft die Einzelheiten des Programms gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission bekannt.

 

Im Zeitraum vom 13. Januar 2025 bis einschließlich 17. Januar 2025 wurden von der Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG Aktien im Rahmen des Programms auf Xetra wie folgt zurückgekauft:

 

Handelstag Gesamtzahl Aktien Volumengewichteter durchschnittlicher Kaufpreis (EUR)1
13. Januar 2025  25.154   11,9261
14. Januar 2025  24.834   12,0667
15. Januar 2025  23.357   12,8315
16. Januar 2025  23.381   12,8305
17. Januar 2025  23.003   13,0138

1 Ohne mit dem Erwerb verbundene Kosten.

 

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Berlin, Deutschland, 20. Januar 2025

 

HelloFresh SE

 



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2071211  20.01.2025 CET/CEST

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HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

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HelloFresh SE / Aktienrückkauf
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13.01.2025 / 19:45 CET/CEST
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Im Zeitraum vom 06. Januar 2025 bis einschließlich 10. Januar 2025 wurden von der Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG Aktien im Rahmen des Programms auf Xetra wie folgt zurückgekauft:

 

Handelstag Gesamtzahl Aktien Volumengewichteter durchschnittlicher Kaufpreis (EUR)1
06. Januar 2025  23.819   12,5885
07. Januar 2025  23.514   12,7569
08. Januar 2025  23.916   12,5439
09. Januar 2025  23.357   12,8273
10. Januar 2025  24.524   12,2320

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Berlin, Deutschland, 13. Januar 2025

 

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2066765  13.01.2025 CET/CEST

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HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

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HelloFresh SE / Aktienrückkauf
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06.01.2025 / 20:15 CET/CEST
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Im Zeitraum vom 02. Januar 2025 bis einschließlich 03. Januar 2025 wurden von der Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG Aktien im Rahmen des Programms auf Xetra wie folgt zurückgekauft:

 

Handelstag Gesamtzahl Aktien Volumengewichteter durchschnittlicher Kaufpreis (EUR)1
02. Januar 2025  23.880   12,5472
03. Januar 2025  23.355   12,8407

1 Ohne mit dem Erwerb verbundene Kosten.

 

Weitere Einzelheiten über das Aktienrückkaufprogramm sowie die obenstehenden Transaktionen sind unter der Rubrik Aktien auf der Investor Relations-Website der Gesellschaft (https://ir.hellofreshgroup.com/websites/HelloFresh/German/1800/aktienrueckkauf-2025.html) verfügbar.

 

 

Berlin, Deutschland, 06. Januar 2025

 

HelloFresh SE

 



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2062247  06.01.2025 CET/CEST

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HelloFresh SE kündigt weiteren Aktienrückkauf im Volumen von bis zu EUR 75 Mio. an

HelloFresh SE kündigt weiteren Aktienrückkauf im Volumen von bis zu EUR 75 Mio. an

HelloFresh SE / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
HelloFresh SE kündigt weiteren Aktienrückkauf im Volumen von bis zu EUR 75 Mio. an

23.12.2024 / 20:45 CET/CEST
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Veröffentlichung gemäß Artikel 2 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission
zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung)

 

HelloFresh SE kündigt weiteren Aktienrückkauf im Volumen von bis zu EUR 75 Mio. an

 

Berlin, 23. Dezember 2024. Die HelloFresh SE (die „Gesellschaft„) hat am 17. Dezember 2024 ihr Rückkaufprogramm 2023/2024 im Volumen von EUR 150 Mio. erfolgreich abgeschlossen, das aus einem Rückkauf von Aktien der Gesellschaft in Höhe von EUR 113,25 Mio. und einem Rückkauf von ausstehenden Wandelschuldverschreibungen der Gesellschaft in Höhe von EUR 36,75 Mio. bestand.

Der Vorstand der Gesellschaft hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft beschlossen, einen weiteren Rückkauf von Aktien der Gesellschaft mit einem Gesamtvolumen von bis zu EUR 75 Mio. (ohne Nebenkosten der Aktienrückkäufe) durchzuführen. Grundlage der Aktienrückkäufe ist die Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 2. Mai 2024.

Alle Aktienrückkäufe werden über eine Bank an der Frankfurter Wertpapierbörse vorgenommen. Die Aktienrückkäufe werden bis zu einem vertraglich vereinbarten maximalen Preis pro Aktie und einem vertraglich vereinbarten maximalen Gesamtrückkaufvolumen pro Handelstag getätigt. Das Preisschema und das tägliche Rückkaufvolumen können jedoch von Zeit zu Zeit geändert werden. In keinem Fall werden mehr als 10 Millionen Aktien zurückgekauft. Zweck des Aktienrückkaufs ist die Einziehung der zurückgekauften Aktien und die damit verbundene Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft, um in erster Linie die Verwässerung auszugleichen, die aus den im Jahr 2025 anstehenden regulären Zuteilungen unter den Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen der Gesellschaft resultiert, und/oder die Verwendung der zurückgekauften Aktien zur Erfüllung von Verpflichtungen aus den Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen der Gesellschaft.

Das Aktienrückkaufprogramm wird frühestens am 2. Januar 2025 beginnen und spätestens am 31. Dezember 2025 enden.

Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, den Aktienrückkauf jederzeit zu ändern oder zu beenden und möglicherweise nicht den vollen Betrag von EUR 75 Mio. auszunutzen.

 

 

 

 

Über HelloFresh

Die HelloFresh Gruppe ist eine globale Food Solutions Gruppe und der weltweit führende Anbieter von Kochboxen. Die HelloFresh Gruppe bietet ihre Produkte unter acht verschiedenen Marken an und versorgt ihre Kundinnen und Kunden mit passenden, hochwertigen Lebensmitteln und Rezepten für unterschiedliche Anlässe. HelloFresh wurde im November 2011 in Berlin gegründet und ist in den USA, dem Vereinigten Königreich, Deutschland, den Niederlanden, Belgien, Luxemburg, Australien, Österreich, der Schweiz, Kanada, Neuseeland, Schweden, Frankreich, Dänemark, Norwegen, Italien, Irland und Spanien tätig. Im dritten Quartal 2024 lieferte die HelloFresh Gruppe weltweit mehr als 231 Millionen Mahlzeiten aus. HelloFresh SE ging im November 2017 an die Frankfurter Wertpapierbörse und wird derzeit im MDAX gehandelt. Die HelloFresh Gruppe hat Büros in Berlin, Saarbrücken, New York, Chicago, Boulder, London, Amsterdam, Sydney, Toronto, Auckland, Paris, Kopenhagen, Mailand, Dublin und Barcelona.

Kontakt zur Presse
Dr. Christian Ries
Group General Counsel
HelloFresh SE, Prinzenstraße 89, 10969 Berlin
 
+49 (0) 160 96 382 504
cr@hellofresh.com
www.hellofreshgroup.com

 

Rechtlicher Hinweis

Dieses Dokument enthält zukunftsgerichtete Aussagen betreffend das Geschäft, die wirtschaftliche Entwicklung und die Ergebnisse der Gesellschaft, des HelloFresh-Konzerns oder der Branche, in der der HelloFresh-Konzern tätig ist. Diese Aussagen können durch Signalwörter wie etwa „werden“, „erwarten“, „glauben“, „schätzen“, „planen“, „zielen“ oder „prognostizieren“ und ähnliche Ausdrücke oder aus dem Kontext heraus identifiziert werden. Zukunftsgerichtete Aussagen betreffen Aussagen zu Strategie, Ausblick und Wachstumserwartungen, Zukunftspläne und Potenzial für zukünftiges Wachstum, Wachstum der Produkte und Dienstleistungen in neuen Märkten, Branchentrends, sowie die Auswirkungen regulatorischer Initiativen. Diese Aussagen wurden auf Basis aktueller Informationen und Annahmen getroffen und unterliegen Risiken und Unsicherheiten. Die tatsächlichen zukünftigen Ergebnisse, Entwicklungen und Ereignisse können aufgrund zahlreicher Faktoren wesentlich von jenen abweichen, die in diesem Dokument beschrieben sind und weder die Gesellschaft noch irgendeine andere Person übernehmen eine wie auch immer geartete Verantwortung für die Richtigkeit der in diesem Dokument enthaltenen Ansichten oder der zugrundeliegenden Annahmen. Es wird keine Verantwortung übernommen, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren.



23.12.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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2057119  23.12.2024 CET/CEST

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HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

HelloFresh SE / Aktienrückkauf
HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

23.12.2024 / 16:49 CET/CEST
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Bekanntgabe von Aktienrückkäufen gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission: 61. Zwischenbericht

 

 

Der Vorstand der HelloFresh SE (ISIN: DE000A161408) (die „Gesellschaft“) hat am 25. Oktober 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft beschlossen, im Zeitraum vom 26. Oktober 2023 bis spätestens 31. Dezember 2024 einen Rückkauf von Aktien der Gesellschaft durchzuführen. Am selben Tag gab die Gesellschaft die Einzelheiten des Programms gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission bekannt.

 

Im Zeitraum vom 16. Dezember 2024 bis einschließlich 17. Dezember 2024 wurden von der Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG Aktien im Rahmen des Programms auf Xetra wie folgt zurückgekauft:

 

Handelstag Gesamtzahl Aktien Volumengewichteter durchschnittlicher Kaufpreis (EUR)1
16. Dezember 2024  29.710   12,6131
17. Dezember 2024  5.252   12,2844

1 Ohne mit dem Erwerb verbundene Kosten.

 

Weitere Einzelheiten über das Aktienrückkaufprogramm sowie die obenstehenden Transaktionen sind unter der Rubrik Aktien auf der Investor Relations-Website der Gesellschaft (https://ir.hellofreshgroup.com/websites/hellofresh/German/1700/rueckkauf-2023_2024.html) verfügbar.

 

Zwischen dem 26. Oktober 2023 und dem 17. Dezember 2024 wurden im Rahmen des Programms Aktien der Gesellschaft im Wert von EUR 113,25 Mio. sowie Wandelschuldverschreibungen im Wert von EUR 36,75 Mio. und damit ein Gesamtvolumen von EUR 150 Mio. zurückgekauft. Damit wurde dieses Rückkaufprogramm der Gesellschaft geschlossen.

 

 

Berlin, Deutschland, 23. Dezember 2024

 

HelloFresh SE

 



23.12.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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2057051  23.12.2024 CET/CEST

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HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

HelloFresh SE / Aktienrückkauf
HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

16.12.2024 / 16:51 CET/CEST
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Bekanntgabe von Aktienrückkäufen gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission: 60. Zwischenbericht

 

 

Der Vorstand der HelloFresh SE (ISIN: DE000A161408) (die „Gesellschaft“) hat am 25. Oktober 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft beschlossen, im Zeitraum vom 26. Oktober 2023 bis spätestens 31. Dezember 2024 einen Rückkauf von Aktien der Gesellschaft durchzuführen. Am selben Tag gab die Gesellschaft die Einzelheiten des Programms gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission bekannt.

 

Im Zeitraum vom 09. Dezember 2024 bis einschließlich 13. Dezember 2024 wurden von der Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG Aktien im Rahmen des Programms auf Xetra wie folgt zurückgekauft:

 

Handelstag Gesamtzahl Aktien Volumengewichteter durchschnittlicher Kaufpreis (EUR)1
09. Dezember 2024  30.836   12,1608
10. Dezember 2024  30.673   12,2253
11. Dezember 2024  30.700   12,2101
12. Dezember 2024  29.777   12,5932
13. Dezember 2024  29.494   12,7067

1 Ohne mit dem Erwerb verbundene Kosten.

 

Weitere Einzelheiten über das Aktienrückkaufprogramm sowie die obenstehenden Transaktionen sind unter der Rubrik Aktien auf der Investor Relations-Website der Gesellschaft (https://ir.hellofreshgroup.com/websites/hellofresh/German/1700/rueckkauf-2023_2024.html) verfügbar.

 

 

Berlin, Deutschland, 16. Dezember 2024

 

HelloFresh SE

 



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2052271  16.12.2024 CET/CEST

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HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

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HelloFresh SE / Aktienrückkauf
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09.12.2024 / 19:08 CET/CEST
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Bekanntgabe von Aktienrückkäufen gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission: 59. Zwischenbericht

 

 

Der Vorstand der HelloFresh SE (ISIN: DE000A161408) (die „Gesellschaft“) hat am 25. Oktober 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft beschlossen, im Zeitraum vom 26. Oktober 2023 bis spätestens 31. Dezember 2024 einen Rückkauf von Aktien der Gesellschaft durchzuführen. Am selben Tag gab die Gesellschaft die Einzelheiten des Programms gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission bekannt.

 

Im Zeitraum vom 02. Dezember 2024 bis einschließlich 06. Dezember 2024 wurden von der Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG Aktien im Rahmen des Programms auf Xetra wie folgt zurückgekauft:

 

Handelstag Gesamtzahl Aktien Volumengewichteter durchschnittlicher Kaufpreis (EUR)1
02. Dezember 2024  32.898   11,3986
03. Dezember 2024  31.805   11,7840
04. Dezember 2024  31.724   11,8165
05. Dezember 2024 0 –
06. Dezember 2024 0   –

1 Ohne mit dem Erwerb verbundene Kosten.

 

Weitere Einzelheiten über das Aktienrückkaufprogramm sowie die obenstehenden Transaktionen sind unter der Rubrik Aktien auf der Investor Relations-Website der Gesellschaft (https://ir.hellofreshgroup.com/websites/hellofresh/German/1700/rueckkauf-2023_2024.html) verfügbar.

 

 

Berlin, Deutschland, 09. Dezember 2024

 

HelloFresh SE

 



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2047371  09.12.2024 CET/CEST

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HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

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HelloFresh SE / Aktienrückkauf
HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

02.12.2024 / 15:53 CET/CEST
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Bekanntgabe von Aktienrückkäufen gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission: 58. Zwischenbericht

 

 

Der Vorstand der HelloFresh SE (ISIN: DE000A161408) (die „Gesellschaft“) hat am 25. Oktober 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft beschlossen, im Zeitraum vom 26. Oktober 2023 bis spätestens 31. Dezember 2024 einen Rückkauf von Aktien der Gesellschaft durchzuführen. Am selben Tag gab die Gesellschaft die Einzelheiten des Programms gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission bekannt.

 

Im Zeitraum vom 25. November 2024 bis einschließlich 29. November 2024 wurden von der Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG Aktien im Rahmen des Programms auf Xetra wie folgt zurückgekauft:

 

Handelstag Gesamtzahl Aktien Volumengewichteter durchschnittlicher Kaufpreis (EUR)1
25. November 2024  33.458   11,2072
26. November 2024  32.801   11,4296
27. November 2024  33.317   11,2550
28. November 2024  33.240   11,2811
29. November 2024  32.386   11,5444

1 Ohne mit dem Erwerb verbundene Kosten.

 

Weitere Einzelheiten über das Aktienrückkaufprogramm sowie die obenstehenden Transaktionen sind unter der Rubrik Aktien auf der Investor Relations-Website der Gesellschaft (https://ir.hellofreshgroup.com/websites/hellofresh/German/1700/rueckkauf-2023_2024.html) verfügbar.

 

 

Berlin, Deutschland, 02. Dezember 2024

 

HelloFresh SE

 



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2042499  02.12.2024 CET/CEST

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HelloFresh SE / Aktienrückkauf
HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

25.11.2024 / 15:36 CET/CEST
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Bekanntgabe von Aktienrückkäufen gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission: 57. Zwischenbericht

 

 

Der Vorstand der HelloFresh SE (ISIN: DE000A161408) (die „Gesellschaft“) hat am 25. Oktober 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft beschlossen, im Zeitraum vom 26. Oktober 2023 bis spätestens 31. Dezember 2024 einen Rückkauf von Aktien der Gesellschaft durchzuführen. Am selben Tag gab die Gesellschaft die Einzelheiten des Programms gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission bekannt.

 

Im Zeitraum vom 18. November 2024 bis einschließlich 22. November 2024 wurden von der Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG Aktien im Rahmen des Programms auf Xetra wie folgt zurückgekauft:

 

Handelstag Gesamtzahl Aktien Volumengewichteter durchschnittlicher Kaufpreis (EUR)1
18. November 2024  26.934   11,1343
19. November 2024  26.920   11,1405
20. November 2024  33.813   11,0852
21. November 2024  35.402   10,5920
22. November 2024  41.053   10,4900

1 Ohne mit dem Erwerb verbundene Kosten.

 

Weitere Einzelheiten über das Aktienrückkaufprogramm sowie die obenstehenden Transaktionen sind unter der Rubrik Aktien auf der Investor Relations-Website der Gesellschaft (https://ir.hellofreshgroup.com/websites/hellofresh/German/1700/rueckkauf-2023_2024.html) verfügbar.

 

 

Berlin, Deutschland, 25. November 2024

 

HelloFresh SE

 



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2037835  25.11.2024 CET/CEST

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18.11.2024 / 20:32 CET/CEST
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Der Vorstand der HelloFresh SE (ISIN: DE000A161408) (die „Gesellschaft“) hat am 25. Oktober 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft beschlossen, im Zeitraum vom 26. Oktober 2023 bis spätestens 31. Dezember 2024 einen Rückkauf von Aktien der Gesellschaft durchzuführen. Am selben Tag gab die Gesellschaft die Einzelheiten des Programms gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission bekannt.

 

Im Zeitraum vom 11. November 2024 bis einschließlich 15. November 2024 wurden von der Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG Aktien im Rahmen des Programms auf Xetra wie folgt zurückgekauft:

 

Handelstag Gesamtzahl Aktien Volumengewichteter durchschnittlicher Kaufpreis (EUR)1
11. November 2024  27.000   10,8455
12. November 2024  27.450   10,9037
13. November 2024  26.300   11,3973
14. November 2024  26.100   11,4787
15. November 2024  26.605   10,8470

1 Ohne mit dem Erwerb verbundene Kosten.

 

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Berlin, Deutschland, 18. November 2024

 

HelloFresh SE

 



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2032627  18.11.2024 CET/CEST

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HelloFresh SE / Aktienrückkauf
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11.11.2024 / 18:16 CET/CEST
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Bekanntgabe von Aktienrückkäufen gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission: 55. Zwischenbericht

 

 

Der Vorstand der HelloFresh SE (ISIN: DE000A161408) (die „Gesellschaft“) hat am 25. Oktober 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft beschlossen, im Zeitraum vom 26. Oktober 2023 bis spätestens 31. Dezember 2024 einen Rückkauf von Aktien der Gesellschaft durchzuführen. Am selben Tag gab die Gesellschaft die Einzelheiten des Programms gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission bekannt.

 

Im Zeitraum vom 04. November 2024 bis einschließlich 08. November 2024 wurden von der Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG Aktien im Rahmen des Programms auf Xetra wie folgt zurückgekauft:

 

Handelstag Gesamtzahl Aktien Volumengewichteter durchschnittlicher Kaufpreis (EUR)1
04. November 2024  41.644   10,4746
05. November 2024  44.117   10,1996
06. November 2024  42.800   10,3346
07. November 2024  28.394   10,5642
08. November 2024  27.566   10,8828

1 Ohne mit dem Erwerb verbundene Kosten.

 

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Berlin, Deutschland, 11. November 2024

 

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2027359  11.11.2024 CET/CEST

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HelloFresh SE / Aktienrückkauf
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04.11.2024 / 18:28 CET/CEST
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Der Vorstand der HelloFresh SE (ISIN: DE000A161408) (die „Gesellschaft“) hat am 25. Oktober 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft beschlossen, im Zeitraum vom 26. Oktober 2023 bis spätestens 31. Dezember 2024 einen Rückkauf von Aktien der Gesellschaft durchzuführen. Am selben Tag gab die Gesellschaft die Einzelheiten des Programms gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission bekannt.

 

Im Zeitraum vom 28. Oktober 2024 bis einschließlich 01. November 2024 wurden von der Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG Aktien im Rahmen des Programms auf Xetra wie folgt zurückgekauft:

 

Handelstag Gesamtzahl Aktien Volumengewichteter durchschnittlicher Kaufpreis (EUR)1
28. Oktober 2024  –      –    
29. Oktober 2024  30.000   9,9643
30. Oktober 2024  29.666   10,1010
31. Oktober 2024  29.280   10,2269
01. November 2024  –      –    

1 Ohne mit dem Erwerb verbundene Kosten.

 

Weitere Einzelheiten über das Aktienrückkaufprogramm sowie die obenstehenden Transaktionen sind unter der Rubrik Aktien auf der Investor Relations-Website der Gesellschaft (https://ir.hellofreshgroup.com/websites/hellofresh/German/1700/rueckkauf-2023_2024.html) verfügbar.

 

 

Berlin, Deutschland, 04. November 2024

 

HelloFresh SE

 



04.11.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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2022153  04.11.2024 CET/CEST

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Q3 2024: HelloFresh Gruppe erzielt währungsbereinigtes Umsatzwachstum von 1,9 % gegenüber dem Vorjahr und bereinigtes EBITDA („AEBITDA“) von €72 Millionen

Q3 2024: HelloFresh Gruppe erzielt währungsbereinigtes Umsatzwachstum von 1,9 % gegenüber dem Vorjahr und bereinigtes EBITDA („AEBITDA“)  von €72 Millionen

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Q3 2024: HelloFresh Gruppe erzielt währungsbereinigtes Umsatzwachstum von 1,9 % gegenüber dem Vorjahr und bereinigtes EBITDA („AEBITDA“) von €72 Millionen

29.10.2024 / 06:58 CET/CEST
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Q3 2024: HelloFresh Gruppe erzielt währungsbereinigtes Umsatzwachstum von 1,9 % gegenüber dem Vorjahr und bereinigtes EBITDA („AEBITDA“)

von €72 Millionen

 

  • Gruppenumsatz in der Berichtswährung Euro von rund €1,83 Milliarden in Q3 2024 (Q3 2023: €1,80 Milliarden)
  • Gruppen AEBITDA erreicht €72 Millionen in Q3 2024 (Q3 2023: €69 Millionen) und liegt damit deutlich über den Markterwartungen, angetrieben durch verbesserte Marketingeffizienz
  • Kochboxen Produktkategorie erwirtschaftet in Q3 2024 ein AEBITDA von €109 Millionen, eine Marge von 8,5 %, die besser ist als im Vorjahreszeitraum
  • Ready-to-Eat („RTE“) verzeichnet weiterhin ein starkes Umsatzwachstum (währungsbereinigt um 39,9 % gegenüber dem Vorjahr) und erwirtschaftet eine leicht positive AEBITDA-Marge von 1,3 % in Q3 2024

Berlin, 29. Oktober 2024 –  Die HelloFresh SE („HelloFresh” oder „Gesellschaft”) veröffentlichte heute ihre Geschäftsergebnisse für das dritte Quartal 2024. Die HelloFresh Gruppe erzielte einen Quartalsumsatz in der Berichtswährung Euro von rund €1,83 Milliarden, was einem währungsbereinigten Wachstum von 1,9 % im Vergleich zum Vorjahr entspricht (Q3 2023: €1,80 Milliarden). Das Umsatzwachstum wurde durch eine kontinuierliche Steigerung des durchschnittlichen Bestellwerts (average order value, AOV) um währungsbereinigt 3,8 % im Vergleich zum Vorjahreszeitraum getrieben, wodurch ein leichter erwarteter Rückgang an Bestellungen der Gruppe mehr als ausgeglichen wurde.

Aufgeschlüsselt nach Produktkategorien verringerte sich der Umsatz der Kochboxen Produktkategorie im Vergleich zum Vorjahr währungsbereinigt um (9,3) % auf €1,28 Milliarden (Q3 2023: €1,41 Milliarden). Dieser vorübergehende Umsatzrückgang stellt eine Fortsetzung der Trends vorheriger Quartale dar, die auf eine Normalisierung der Größe neuer Kundenkohorten und den disziplinierten Fokus der Gesellschaft auf die Erzielung einer starken Kapitalrendite für ihre Marketingausgaben zurückzuführen sind. Bestehende Kundinnen und Kunden zeigen weiterhin ein robustes Verhalten, das sich in hohen Bestellraten und einer hohen Kundenbindung ausdrückt. Die RTE-Produktkategorie wächst weiterhin stark und verzeichnet im Vergleich zum Vorjahr ein währungsbereinigtes Umsatzwachstum von 39,9 % auf €529 Millionen (Q3 2023: €378 Millionen) und entwickelt sich rasch zu einem bedeutenden und profitablen Geschäft.

Der Deckungsbeitrag der HelloFresh Gruppe lag in Q3 2024 bei 24,3 %[1] des Gruppenumsatzes gegenüber 25,6 % im Vorjahreszeitraum. Die Gesellschaft ist dabei, den Abstand des Deckungsbeitrags zum Vorjahr sukzessive zu verringern, indem sie die Produktivität ihrer RTE Standorte und bestehenden Kochboxen Standorte schrittweise verbessert, was durch die Anlaufkosten der neuen Produktionsstandorte in Deutschland und Großbritannien, wie zuvor beschrieben, etwas ausgeglichen wird.

Fokus auf Effizienz im Marketing
Die HelloFresh Gruppe erreichte im dritten Quartal 2024 ein AEBITDA von €72 Millionen (Q3 2023: €69 Millionen), was einer Marge von 3,9 % (Q3 2023: 3,8 %) auf Gruppenebene entspricht. Dies ist in erster Linie auf die disziplinierte Fokussierung der Gesellschaft auf die Erzielung einer hohen Rendite bei ihren Marketingausgaben zurückzuführen. Die Marketingausgaben der Gruppe sanken im dritten Quartal 2024 im Vergleich zum Vorjahr in relativen und leicht auch in absoluten Zahlen.

 

Das AEBITDA der Kochboxen Produktkategorie stieg im dritten Quartal 2024 im Vergleich zum Vorjahr in absoluten Zahlen, hauptsächlich dank der Effizienzmaßnahmen im Marketing, auf €109 Millionen, was einer Marge von 8,5 % entspricht (Q3 2023: 5,8 %). RTE erreichte im dritten Quartal 2024 eine Marge von 1,3 % (Q3 2023: 8,0%). In den kommenden Quartalen wird die Steigerung der RTE-Marge durch kontinuierliche Verbesserungen bei der Bestellungsabwicklung und der Arbeitsproduktivität vorangetrieben.

„Bei Kochboxen liegt unser Fokus in den nächsten Quartalen darauf, das bereits hervorragende Angebot für unsere Kundinnen und Kunden weiter zu verbessern, und zwar durch eine größere Auswahl an Gerichten, ein besseres Preis-Leistungs-Verhältnis und ein höheres Serviceniveau. Wir streben außerdem eine deutliche Steigerung des freien Cashflows und der Rentabilität für die Gruppe an und haben erste entscheidende Schritte unternommen, wie zum Beispiel eine gezieltere Kundengewinnung für unsere Kochboxenmarken und die Anpassung unserer Produktionsstandorte. Wir sehen, dass sich diese Schritte allmählich in den Zahlen widerspiegeln“, sagte Dominik Richter, Mitgründer und CEO von HelloFresh.

„Der größte Wachstumstreiber der HelloFresh Gruppe, sowohl für den Umsatz als auch für den Gewinn, wird in den nächsten drei Jahren unsere RTE-Produktkategorie sein. Heute sind wir bereits US-Marktführer im Bereich RTE und haben das Produkt, die Technologie und die Herstellungsfähigkeiten für Fertiggerichte entwickelt, um zahlreiche weitere Menschen weltweit mit unseren RTE Produkten zu erreichen“, so Dominik Richter weiter.

Aktualisierungen der Prognose für das Geschäftsjahr 2024

Die Gesellschaft plant, sich auch in den kommenden Quartalen weiterhin stark auf disziplinierte Marketinginvestitionen zu konzentrieren. Infolgedessen zielt die Gesellschaft darauf ab, weniger, aber im Durchschnitt profitablere Kunden zu gewinnen. Das bedeutet, dass die Gesellschaft für das vierte Quartal 2024 weniger für Marketing ausgeben will als im selben Quartal des Vorjahres, insbesondere in der zweiten Hälfte des Quartals, wenn das Umfeld für die Kundenakquise in der Regel saisonal weniger günstig ist.

 

Infolgedessen reduziert die Gesellschaft ihre Umsatzwachstumsprognose für das Geschäftsjahr 2024 für die HelloFresh Gruppe auf währungsbereinigter Basis von bisher zwischen 2 % und 8 % auf jetzt zwischen 1,0 % und 1,7 %. Angesichts des starken AEBITDA im dritten Quartal 2024 und der kontinuierlichen Fokussierung auf die Marketingeffizienz hebt die Gesellschaft das untere Ende ihrer AEBITDA-Prognose um €10 Millionen an. Die AEBITDA-Prognose für die HelloFresh Gruppe für das Geschäftsjahr 2024 ändert sich daher von bisher zwischen €350 Millionen und €400 Millionen auf nunmehr zwischen €360 Millionen und €400 Millionen.

 

 

 

 

 

 

Kennzahlen

Konzern

  Q3 2024 Q3 2023 YoY
Anzahl der Bestellungen (in Mio.) 27,46 27,99 (1,9 %)
Anzahl der Mahlzeiten (in Mio.) 231,2 236,6 (2,3 %)
Durchschnittlicher Bestellwert (EUR) (ohne Einzelhandel) 66,2 64,2 3,2 %
Durchschnittlicher Bestellwert bei konstanten Wechselkursen (EUR) (ohne Einzelhandel) 66,6 64,2 3,8 %

 

Nordamerika

  Q3 2024 Q3 2023 YoY
Anzahl der Bestellungen (in Mio.) 15,69 16,04 (2,2 %)
Anzahl der Mahlzeiten (in Mio.) 124,2 128,3 (3,1 %)
Durchschnittlicher Bestellwert (EUR) (ohne Einzelhandel) 77,2 74,9 3,1 %
Durchschnittlicher Bestellwert bei konstanten Wechselkursen (EUR) (ohne Einzelhandel) 78,1 74,9 4,3 %

 

International

  Q3 2024 Q3 2023 YoY
Anzahl der Bestellungen (in Mio.) 11,77 11,95 (1,5 %)
Anzahl der Mahlzeiten (in Mio.) 107,0 108,4 (1,3 %)
Durchschnittlicher Bestellwert (EUR) (ohne Einzelhandel) 51,6 49,7 3,7 %
Durchschnittlicher Bestellwert bei konstanten Wechselkursen (EUR) (ohne Einzelhandel) 51,2 49,7 3,0 %

 

Ertragslage

Konzern

  Q3 2024 Q3 2023 YoY
Umsatzerlöse (in EUR Mio.) 1.828,4 1.804,0 1,4 %
Umsatzerlöse auf Basis konstanter Wechselkurse (in EUR Mio.) 1.838.2 1.804,0 1,9 %
Deckungsbeitrag 1 (in EUR Mio.) 440,8 461,0 (4,4 %)
Deckungsbeitrag 1 (in % der Umsatzerlöse) 24,1 % 25,6 % (1,4 pp)
Deckungsbeitrag 1 (ohne Wertminderungen)( in EUR Mio.) 444,0 461,0 (3,7 %)
Deckungsbeitrag 1 (ohne Wertminderungen)( in % der Umsatzerlöse) 24,3 % 25,6 % (1,3 pp)
AEBITDA (in EUR Mio.) 72,1 69,2 4,2 %
AEBITDA (in % der Umsatzerlöse) 3,9 % 3,8 % 0,1 pp
AEBIT (ohne Wertminderungen)
(in EUR Mio.)
6,7 14,1 (52,3 %)
AEBIT (ohne Wertminderungen)
(in % der Umsatzerlöse)
0,4 % 0,8 % (0,4 pp)

 

Nordamerika

  Q3 2024 Q3 2023 YoY
Umsatzerlöse 2 (in EUR Mio.) 1.212,0 1.201,7 0,9 %
Umsatzerlöse 2 auf Basis konstanter Wechselkurse (in EUR Mio.) 1.226,0 1.201,7 2,0 %
Deckungsbeitrag 1 (in EUR Mio.) 319,5 330,8 (3,4 %)
Deckungsbeitrag 1 (in % der Umsatzerlöse) 26,1 % 27,3 % (1,2 pp)
Deckungsbeitrag 1 (ohne Wertminderungen)( in EUR Mio.) 319,5 330,8 (3,4 %)
Deckungsbeitrag 1 (ohne Wertminderungen)( in % der Umsatzerlöse) 26,1 % 27,3 % (1,2 pp)
AEBITDA (in EUR Mio.) 74,0 83,3 (11,2 %)
AEBITDA (in % der Umsatzerlöse) 6,1 % 6,9 % (0,8 pp)
AEBIT (ohne Wertminderungen)
(in EUR Mio.)
44,5 57,3 (22,3 %)
AEBIT (ohne Wertminderungen)
(in % der Umsatzerlöse)
3,7 % 4,7 % (1,1 pp)

 

 

 

 

International

  Q3 2024 Q3 2023 YoY
Umsatzerlöse 2 (in EUR Mio.) 616,5 602,3 2,4 %
Umsatzerlöse 2 auf Basis konstanter Wechselkurse (in EUR Mio.) 612,3 602,3 1,7 %
Deckungsbeitrag 1 (in EUR Mio.) 137,3 144,9 (5,2 %)
Deckungsbeitrag 1 (in % der Umsatzerlöse) 21,9 % 23,8 % (1,8 pp)
Deckungsbeitrag 1 (ohne Wertminderungen)( in EUR Mio.) 134,1 144,9 (7,4 %)
Deckungsbeitrag 1 (ohne Wertminderungen)( in % der Umsatzerlöse) 21,4 % 23,8 % (2,4 pp)
AEBITDA (in EUR Mio.) 34,7 23,7 46,5 %
AEBITDA (in % der Umsatzerlöse) 5,5 % 3,9 % 1,7 pp
AEBIT (ohne Wertminderungen)
(in EUR Mio.)
11,1 5,0 122,6 %
AEBIT (ohne Wertminderungen)
(in % der Umsatzerlöse)
1,8 % 0,8 % 1,0 pp

1 Ohne Aufwendungen für anteilsbasierte Vergütung.

2 Externe Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kundinnen und Kunden.

 

Produktkategorie

  Q3 2024 Q3 2023 YoY
Umsatzerlöse 1 (in EUR Mio.)      
  Kochboxen 1.277,9 1.413,9 (9,6 %)
  Fertiggerichte 524,5 378,2 38,7 %
  Andere 26,1 11,9 118,7 %
Umsatzerlöse 1 auf Basis konstanter Wechselkurse (in EUR Mio.)      
 Kochboxen 1.282,5 1.413,9 (9,3 %)
 Fertiggerichte 529,3 378,2 39,9 %
  Andere 26,3 11,9 120,9 %
AEBITDA (in EUR Mio.)      
  Kochboxen 108,6 81,7 33,0 %
  Fertiggerichte 6,7 30,1 (77,9 %)
  Others (6,6) (4,8) 37,7 %
  Holding (36,6) (37,8) (3,1 %)
AEBITDA (in % der Umsatzerlöse)      
 Kochboxen 8,5 % 5,8 % 2,7 pp
 Fertiggerichte 1,3 % 8,0 % (6,7 pp)
 Andere (25,4 %) (40,3 %) 14,9 pp

1 Externe Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kundinnen und Kunden.

 

 

Über HelloFresh

Die HelloFresh Gruppe ist eine globale Food Solutions Gruppe und der weltweit führende Anbieter von Kochboxen. Die HelloFresh Gruppe bietet ihre Produkte unter acht verschiedenen Marken an und versorgt ihre Kundinnen und Kunden mit passenden, hochwertigen Lebensmitteln und Rezepten für unterschiedliche Anlässe. HelloFresh wurde im November 2011 in Berlin gegründet und ist in den USA, dem Vereinigten Königreich, Deutschland, den Niederlanden, Belgien, Luxemburg, Australien, Österreich, der Schweiz, Kanada, Neuseeland, Schweden, Frankreich, Dänemark, Norwegen, Italien, Irland und Spanien tätig. Im dritten Quartal 2024 lieferte die HelloFresh Gruppe weltweit mehr als 231 Millionen Mahlzeiten aus. HelloFresh SE ging im November 2017 an die Frankfurter Wertpapierbörse und wird derzeit im MDAX gehandelt. Die HelloFresh Gruppe hat Büros in Berlin, Saarbrücken, New York, Chicago, Boulder, London, Amsterdam, Sydney, Toronto, Auckland, Paris, Kopenhagen, Mailand, Dublin und Barcelona.

 

Pressekontakt  
   
Sophie Kohoutek
Senior Manager Corporate Communications
HelloFresh Group
+49 (0) 157 85510407
sophie.kohoutek@hellofresh.com
www.hellofreshgroup.com

 

 

[1] Ohne Aufwendungen für anteilsbasierte Vergütung und Wertminderungsaufwand



29.10.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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2017635  29.10.2024 CET/CEST

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HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

HelloFresh SE / Aktienrückkauf
HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

28.10.2024 / 18:18 CET/CEST
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


 

 

Bekanntgabe von Aktienrückkäufen gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission: 53. Zwischenbericht

 

 

Der Vorstand der HelloFresh SE (ISIN: DE000A161408) (die „Gesellschaft“) hat am 25. Oktober 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft beschlossen, im Zeitraum vom 26. Oktober 2023 bis spätestens 31. Dezember 2024 einen Rückkauf von Aktien der Gesellschaft durchzuführen. Am selben Tag gab die Gesellschaft die Einzelheiten des Programms gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission bekannt.

 

Im Zeitraum vom 21. Oktober 2024 bis einschließlich 25. Oktober 2024 wurden von der Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG Aktien im Rahmen des Programms auf Xetra wie folgt zurückgekauft:

 

Handelstag Gesamtzahl Aktien Volumengewichteter durchschnittlicher Kaufpreis (EUR)1
21. Oktober 2024  34.488   8,6966
22. Oktober 2024  34.707   8,6391
23. Oktober 2024  34.500   8,7569
24. Oktober 2024  34.428   8,7137
25. Oktober 2024  17.204   9,1873

1 Ohne mit dem Erwerb verbundene Kosten.

 

Weitere Einzelheiten über das Aktienrückkaufprogramm sowie die obenstehenden Transaktionen sind unter der Rubrik Aktien auf der Investor Relations-Website der Gesellschaft (https://ir.hellofreshgroup.com/websites/hellofresh/German/1700/rueckkauf-2023_2024.html) verfügbar.

 

 

Berlin, Deutschland, 28. Oktober 2024

 

HelloFresh SE

 



28.10.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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2017571  28.10.2024 CET/CEST

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HelloFresh SE erwartet bereinigtes EBITDA für Q3 2024 deutlich über der Markterwartung, senkt für das GJ 2024 die Prognose bzgl. des Umsatzwachstums und hebt das untere Ende der AEBITDA-Prognose an

HelloFresh SE erwartet bereinigtes EBITDA für Q3 2024 deutlich über der Markterwartung, senkt für das GJ 2024 die Prognose bzgl. des Umsatzwachstums und hebt das untere Ende der AEBITDA-Prognose an

HelloFresh SE / Schlagwort(e): Prognoseänderung
HelloFresh SE erwartet bereinigtes EBITDA für Q3 2024 deutlich über der Markterwartung, senkt für das GJ 2024 die Prognose bzgl. des Umsatzwachstums und hebt das untere Ende der AEBITDA-Prognose an

25.10.2024 / 12:49 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


 

 

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 Absatz 1 der Verordnung (EU) 596/2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung – MAR)

 

HelloFresh SE erwartet bereinigtes EBITDA („AEBITDA“) für Q3 2024 deutlich über der Markterwartung, senkt für das Geschäftsjahr 2024 die Prognose bezüglich des Umsatzwachstums und hebt das untere Ende der AEBITDA-Prognose an

 

ISIN: DE000A161408
WKN: A16140
Börsenkürzel: HFG
LEI: 391200ZAF4V6XD2M9G57
Börse: Regulierter Markt in Frankfurt am Main (Prime Standard)

 

Berlin, 25. Oktober 2024 – Basierend auf vorläufigen Indikationen betrug das konsolidierte währungsbereinigte Umsatzwachstum der HelloFresh SE („Gesellschaft“) im dritten Quartal 2024 1,9 % im Vergleich zum gleichen Zeitraum des Vorjahres. Hieraus ergibt sich ein konsolidierter Umsatz in der Berichtswährung Euro von EUR 1.828 Millionen in diesem Zeitraum (Q3 2023: EUR 1.804 Millionen). Dies entspricht der aktuellen Markterwartung, die sich nach Berechnungen der Gesellschaft auf EUR 1.834 Millionen beläuft (arithmetischer Mittelwert der bis zum 21. Oktober 2024 veröffentlichten Analystenschätzungen).

Das AEBITDA der HelloFresh-Gruppe für das dritte Quartal 2024 wird nach vorläufigen Indikationen voraussichtlich EUR 72 Millionen betragen (Q3 2023: EUR 69 Millionen) und damit deutlich über der aktuellen Markterwartung liegen, die sich nach Berechnungen der Gesellschaft auf EUR 42 Millionen beläuft (arithmetischer Mittelwert der bis zum 21. Oktober 2024 veröffentlichten Analystenschätzungen).

Das im Vergleich zu der Markterwartung bessere AEBITDA ist zu einem großen Teil auf die disziplinierte Fokussierung der Gesellschaft auf die Erzielung einer hohen Rendite bei ihren Marketingausgaben zurückzuführen. Die gesamten Marketingausgaben der Gesellschaft sind im dritten Quartal 2024 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum relativ und leicht auch in absoluten Zahlen zurückgegangen, obwohl die Fertiggerichte-Produktgruppe weiterhin schnell ausgebaut wird. Die hohe Marketingdisziplin führte nach vorläufigen Zahlen zu einem Anstieg der AEBITDA-Marge und des absoluten AEBITDA für die Kochboxen-Produktgruppe im dritten Quartal 2024 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum.

Die Gesellschaft plant, sich auch in den kommenden Quartalen weiterhin stark auf disziplinierte Marketinginvestitionen zu konzentrieren. Infolgedessen zielt die Gesellschaft darauf ab, weniger, aber im Durchschnitt profitablere Kunden zu gewinnen. Das bedeutet, dass die Gesellschaft für das vierte Quartal 2024 weniger für Marketing ausgeben will als im selben Quartal des Vorjahres, insbesondere in der zweiten Hälfte des Quartals, wenn das Umfeld für die Kundenakquise in der Regel saisonal weniger günstig ist. Daher erwartet die Gesellschaft für das vierte Quartal 2024 einen leicht niedrigeren Umsatz als im selben Zeitraum des Vorjahrs.

Infolgedessen reduziert die Gesellschaft ihre Umsatzwachstumsprognose für das Geschäftsjahr 2024 für die HelloFresh-Gruppe auf währungsbereinigter Basis von bisher zwischen 2 % und 8 % auf jetzt zwischen 1,0 % und 1,7 %. Der arithmetische Mittelwert der bis zum 21. Oktober 2024 veröffentlichten Analystenschätzungen für das Umsatzwachstum in Euro beläuft sich auf 2,1 %. Angesichts des starken AEBITDA im dritten Quartal 2024 und der kontinuierlichen Fokussierung auf die Marketingeffizienz hebt die Gesellschaft das untere Ende ihrer AEBITDA-Prognose um EUR 10 Millionen an. Die AEBITDA-Prognose für die HelloFresh-Gruppe für das Geschäftsjahr 2024 ändert sich daher von bisher zwischen EUR 350 Millionen und EUR 400 Millionen auf nunmehr zwischen EUR 360 Millionen und EUR 400 Millionen (arithmetischer Mittelwert der bis zum 21. Oktober 2024 veröffentlichten Analystenschätzungen für das AEBITDA der HelloFresh-Gruppe: EUR 361 Millionen).

Die Gesellschaft wird ihren Finanzbericht für das dritte Quartal und die ersten neun Monate des Geschäftsjahres 2024 wie geplant am 29. Oktober 2024 veröffentlichen. Die finalen Zahlen für das dritte Quartal und die ersten neun Monate des Geschäftsjahres 2024 können von den in dieser Mitteilung enthaltenen Zahlen und Spannen abweichen. Alle in dieser Mitteilung enthaltenen Zahlen sind ungeprüft und basieren auf vorläufigen Indikationen.

Hinsichtlich der Definition der alternativen Leistungskennzahl AEBITDA verweist die Gesellschaft auf die diesbezügliche Definition in ihrem Geschäftsbericht 2023 auf Seite 16 unter der Überschrift „2.1 Finanzielle Leistungsindikatoren“, der auf der Website der Gesellschaft veröffentlicht wurde.

 

Mitteilende Person beim Emittenten
Dr. Christian Ries
Group General Counsel
HelloFresh SE, Prinzenstraße 89, 10969 Berlin
 
+49 (0) 160 96382504
cr@hellofresh.com
www.hellofreshgroup.com

 

 

IR-Kontakt
Daniel Alvarez
Head of Investor Relations
HelloFresh SE, Prinzenstraße 89, 10969 Berlin
 
+31 643 55 49 32
daniel.alvarez@hellofresh.com
www.hellofreshgroup.com

 

 

 

Rechtlicher Hinweis

Dieses Dokument enthält zukunftsgerichtete Aussagen betreffend das Geschäft, die wirtschaftliche Entwicklung und die Ergebnisse der Gesellschaft, des HelloFresh-Konzerns oder der Branche, in der der HelloFresh-Konzern tätig ist. Diese Aussagen können durch Signalwörter wie etwa „werden“, „erwarten“, „glauben“, „schätzen“, „planen“, „zielen“ oder „prognostizieren“ und ähnliche Ausdrücke oder aus dem Kontext heraus identifiziert werden. Zukunftsgerichtete Aussagen betreffen Aussagen zu Strategie, Ausblick und Wachstumserwartungen, Zukunftspläne und Potenzial für zukünftiges Wachstum, Wachstum der Produkte und Dienstleistungen in neuen Märkten, Branchentrends, sowie die Auswirkungen regulatorischer Initiativen. Diese Aussagen wurden auf Basis aktueller Informationen und Annahmen getroffen und unterliegen Risiken und Unsicherheiten. Die tatsächlichen zukünftigen Ergebnisse, Entwicklungen und Ereignisse können aufgrund zahlreicher Faktoren wesentlich von jenen abweichen, die in diesem Dokument beschrieben sind und weder die Gesellschaft noch irgendeine andere Person übernehmen eine wie auch immer geartete Verantwortung für die Richtigkeit der in diesem Dokument enthaltenen Ansichten oder der zugrundeliegenden Annahmen. Es wird keine Verantwortung übernommen, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren.



Ende der Insiderinformation

25.10.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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2016489  25.10.2024 CET/CEST

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HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

HelloFresh SE / Aktienrückkauf
HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

21.10.2024 / 22:42 CET/CEST
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Bekanntgabe von Aktienrückkäufen gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission: 52. Zwischenbericht

 

 

Der Vorstand der HelloFresh SE (ISIN: DE000A161408) (die „Gesellschaft“) hat am 25. Oktober 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft beschlossen, im Zeitraum vom 26. Oktober 2023 bis spätestens 31. Dezember 2024 einen Rückkauf von Aktien der Gesellschaft durchzuführen. Am selben Tag gab die Gesellschaft die Einzelheiten des Programms gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission bekannt.

 

Im Zeitraum vom 14. Oktober 2024 bis einschließlich 18. Oktober 2024 wurden von der Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG Aktien im Rahmen des Programms auf Xetra wie folgt zurückgekauft:

 

Handelstag Gesamtzahl Aktien Volumengewichteter durchschnittlicher Kaufpreis (EUR)1
14. Oktober 2024  33.799   8,8088
15. Oktober 2024  33.752   8,8872
16. Oktober 2024  32.933   9,1091
17. Oktober 2024  33.764   8,8841
18. Oktober 2024  34.907   8,5941

1 Ohne mit dem Erwerb verbundene Kosten.

 

Weitere Einzelheiten über das Aktienrückkaufprogramm sowie die obenstehenden Transaktionen sind unter der Rubrik Aktien auf der Investor Relations-Website der Gesellschaft (https://ir.hellofreshgroup.com/websites/hellofresh/German/1700/rueckkauf-2023_2024.html) verfügbar.

 

 

Berlin, Deutschland, 21. Oktober 2024

 

HelloFresh SE

 



21.10.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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2012925  21.10.2024 CET/CEST

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HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

HelloFresh SE / Aktienrückkauf
HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

14.10.2024 / 18:33 CET/CEST
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Bekanntgabe von Aktienrückkäufen gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission: 51. Zwischenbericht

 

 

Der Vorstand der HelloFresh SE (ISIN: DE000A161408) (die „Gesellschaft“) hat am 25. Oktober 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft beschlossen, im Zeitraum vom 26. Oktober 2023 bis spätestens 31. Dezember 2024 einen Rückkauf von Aktien der Gesellschaft durchzuführen. Am selben Tag gab die Gesellschaft die Einzelheiten des Programms gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission bekannt.

 

Im Zeitraum vom 07. Oktober 2024 bis einschließlich 11. Oktober 2024 wurden von der Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG Aktien im Rahmen des Programms auf Xetra wie folgt zurückgekauft:

 

Handelstag Gesamtzahl Aktien Volumengewichteter durchschnittlicher Kaufpreis (EUR)1
07. Oktober 2024  31.402   9,5512
08. Oktober 2024  31.534   9,5101
09. Oktober 2024  31.908   9,3990
10. Oktober 2024  32.178   9,3229
11. Oktober 2024  33.132   9,0535

1 Ohne mit dem Erwerb verbundene Kosten.

 

Weitere Einzelheiten über das Aktienrückkaufprogramm sowie die obenstehenden Transaktionen sind unter der Rubrik Aktien auf der Investor Relations-Website der Gesellschaft (https://ir.hellofreshgroup.com/websites/hellofresh/German/1700/rueckkauf-2023_2024.html) verfügbar.

 

 

Berlin, Deutschland, 14. Oktober 2024

 

HelloFresh SE

 



14.10.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com




2008165  14.10.2024 CET/CEST

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Basler AGBefesa S.A.
CANCOM SECarl Zeiss Meditec AG
CEWE Stiftung & Co. KGaADeutsche Beteiligungs AG
Deutsche EuroShop SEDouglas AG
Drägerwerk AG & Co. KGaAEckert & Ziegler SE
Einhell Germany AGEvotec SE
GFT Technologies SEGRENKE AG
HAMBORNER REIT AGHeidelberger Druckmaschinen AG
HelloFresh SEHORNBACH Holding AG & Co. KGaA
Hugo Boss AGHypoport SE
INDUS Holding AGinit innovation in traffic systems SE
Jungheinrich AGKontron AG
KWS SAAT SE & Co. KGaAMLP SE
Mutares SE & Co. KGaANORMA Group SE
Ottobock SE & Co. KGaAPATRIZIA SE
PNE AGPVA TePla AG
Redcare Pharmacy N.V.SFC Energy AG
SGL Carbon SESixt SE
SMA Solar Technology AGSpringer Nature AG & Co. KGaA
Stabilus SESüdzucker AG
TeamViewer SEtonies SE
Verbio SE

Aktien TECDAX
AIXTRON SEATOSS Software SE
Bechtle AGCarl Zeiss Meditec AG
Deutsche Telekom AGDrägerwerk AG & Co. KGaA
Eckert & Ziegler SEElmos Semiconductor SE
Evotec SEfreenet AG
HENSOLDT AGInfineon Technologies AG
IONOS Group SEJENOPTIK AG
Kontron AGNemetschek SE
Nordex SEOttobock SE & Co. KGaA
PVA TePla AGQIAGEN N.V.
SAP SESiemens Healthineers AG
Siltronic AGSMA Solar Technology AG
SUSS MicroTec SETeamViewer SE
Verbio SE