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Urteil: Klausel beim Wertpapierkredit unwirksam
Die von einer Bank in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Wertpapierkredits verwendete Klausel, „die Bank ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, zur Wiederherstellung der vereinbarten Deckungsrelationen Depotwerte zu veräußern“, ist einem Gerichtsurteil zufolge unwirksam. Zu dem Urteil kam der 5. Zivilsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts.