Warren Wise Podcast
Home » News » Ad-hoc: DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT: DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT: Höhe von Ausgleich und Abfindung zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag durch das OLG Düsseldorf endgültig bestätigt

Ad-hoc: DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT: DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT: Höhe von Ausgleich und Abfindung zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag durch das OLG Düsseldorf endgültig bestätigt

01.10.2026

2–3 Minuten

EQS News

DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT / Schlagwort(e): Verwaltungs- und Gerichtsverfahren/Bedeutende Verträge

DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT: Höhe von Ausgleich und Abfindung zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag durch das OLG Düsseldorf endgültig bestätigt

01.10.2026 / 17:22 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Bielefeld // Die DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT hat heute Kenntnis davon erlangt, dass das Oberlandesgericht Düsseldorf die Entscheidung des Landgerichts Dortmund im Spruchverfahren bestätigt und seinen Beschluss heute der DMG MORI Europe Holding GmbH zugestellt hat.

Damit ist das im Zusammenhang mit dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT (nachfolgend „Gesellschaft“) als beherrschter Gesellschaft und der DMG MORI Europe Holding GmbH (vormals: DMG MORI GmbH) als herrschender Gesellschaft (abgeschlossen am 02. Juni 2016, wirksam mit der Eintragung ins Handelsregister am 24. August 2016) geführte Spruchverfahren rechtskräftig abgeschlossen.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat mit Beschluss vom 25. September 2026 (Az. I-26 W 2/23 [AktE]) die gegen den Beschluss des Landgerichts Dortmund vom 23. März 2023 (Az. 18 O 74/16 [AktE]) gerichteten Beschwerden zurückgewiesen. Damit steht rechtskräftig fest:

  • Die im Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag angebotene Barabfindung nach § 305 AktG in Höhe von € 37,35 je Stückaktie bleibt unverändert. Eine Erhöhung findet nicht statt.
  • Der Ausgleich nach § 304 AktG wird – wie bereits erstinstanzlich entschieden – von € 1,17 brutto auf € 1,28 brutto je Stückaktie (entsprechend € 1,11 netto nach Abzug von Körperschaftssteuer und Solidaritätszuschlag nach dem jeweils maßgeblichen Satz) erhöht.

Die DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT ist nicht Partei des gerichtlichen Spruchverfahrens. Die DMG MORI Europe Holding GmbH hat der Gesellschaft mitgeteilt, dass sie den sich aus der Erhöhung des Ausgleichs ergebenden Nachzahlungsbetrag für die betroffenen Geschäftsjahre an die ausgleichsberechtigten außenstehenden Aktionäre leistet. Eine Nachzahlung auf die Barabfindung erfolgt nicht, da diese unverändert bestätigt wurde.

DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT
Der Vorstand

Ende der Insiderinformation


01.10.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.


Sprache: Deutsch
Unternehmen: DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT
Gildemeisterstraße 60
33689 Bielefeld
Deutschland
Telefon: +49 (0)5205 74 0
Fax: +49 (0)5205 74 3081
E-Mail: info@dmgmori.com
Internet: www.dmgmori.com
ISIN: DE0005878003
WKN: 587800
Börsen: Regulierter Markt in Düsseldorf, Frankfurt (Prime Standard), Tradegate BSX; Freiverkehr in Hamburg, München, Stuttgart
LEI Code: 529900HXE4EQIHJY8518
EQS News ID: 2409140

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2409140  01.10.2026 CET/CEST


Eine Speicherung der Nachrichten in Datenbanken sowie jegliche Weiterleitung der Nachrichten an Dritte im Rahmen gewerblicher Nutzung oder zur gewerblichen Nutzung sind nur nach schriftlicher Genehmigung durch die EQS Group GmbH gestattet.
Originalversion auf eqs-news.com ansehen.

Aktuelles

Weitere EQS-Meldungen >>

Aktuelle Ausgabe PRINT

Weitere Themen