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PAUL Tech AG / Schlagwort(e): Sonstiges PAUL Tech AG: PAUL Tech AG unterstützt alternativen Gläubigervorschlag zur Verlängerung der EUR 35 Mio. Anleihe 20.10.2026 / 12:52 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. AD-HOC VERÖFFENTLICHUNG
Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Art. 17 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung – MAR). PAUL Tech AG unterstützt alternativen Gläubigervorschlag zur Verlängerung der EUR 35 Mio. Anleihe Mannheim, 20. Oktober 2026 – Die PAUL Tech AG als Emittentin („Emittentin„) der EUR 35 Mio. 7,00 % / 9,00 % Inhaberschuldverschreibungen 2020/2026 (ISIN: DE000A3H2TU8 / WKN: A3H2TU; „Anleihe„) hat heute von einem Anleihegläubiger ein Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung („Ergänzungsverlangen„) der angekündigten Gläubigerversammlung am 26. Oktober 2026 in Bezug auf die Anleihe („Gläubigerversammlung„) erhalten. Das Ergänzungsverlangen wird in Kürze auf der Webseite der Emittentin (https://ir.paul.tech/anleihe) und so rasch wie möglich auch im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Das Ergänzungsverlangen beinhaltet eine Abstimmung zu einem alternativen Vorschlag zur Verlängerung der Anleihe, mit den folgenden wesentlichen Punkten:
Die Tagesordnung der Gläubigerversammlung wird entsprechend ergänzt und der alternative Vorschlag zur Abstimmung gestellt.
Der Emittentin liegen bereits Absichtserklärungen von Gläubigern vor, die gemeinsam mehr als 50 % des ausstehenden Nennbetrags der Anleihe halten, dem alternativen Verlängerungsvorschlag auf der Gläubigerversammlung zuzustimmen. Die Emittentin hat das Ergänzungsverlangen geprüft und unterstützt den alternativen Verlängerungsvorschlag. Eine solche Zustimmung der Emittentin ist erforderlich, damit der Vorschlag nach wirksamer Beschlussfassung durch die Gläubigerversammlung gemäß den Vorschriften des Schuldverschreibungsgesetzes umgesetzt werden kann. Investor Relations Kontakt: Disclaimers: Diese Bekanntmachung und die darin enthaltenen Informationen unterliegen Einschränkungen und dürfen weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitztümer), Australien, Japan, Kanada, Südafrika oder einer anderen Rechtsordnung, in der eine solche Bekanntmachung rechtswidrig sein könnte, veröffentlicht, verteilt oder übertragen werden. Die Verbreitung dieser Bekanntmachung kann in bestimmten Rechtsordnungen gesetzlich eingeschränkt sein, und Personen, die im Besitz dieses Dokuments oder anderer hierin erwähnter Informationen sind, sollten sich über solche Einschränkungen informieren und diese beachten. Darüber hinaus dient diese Mitteilung nur zu Informationszwecken und stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in irgendeiner Rechtsordnung dar. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann eine Verletzung der Wertpapiergesetze einer solchen Rechtsordnung darstellen. Ende der Insiderinformation 20.10.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
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2418692 20.10.2026 CET/CEST
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