Warren Wise Podcast
Home » News » Ad-hoc: Pentixapharm Holding AG: Pentixapharm Holding AG: Bafin schließt Bilanzkontrolle des Konzernabschlusses 2024 mit Fehlerfeststellung ab

Ad-hoc: Pentixapharm Holding AG: Pentixapharm Holding AG: Bafin schließt Bilanzkontrolle des Konzernabschlusses 2024 mit Fehlerfeststellung ab

02.10.2026

1–2 Minuten

EQS News

Pentixapharm Holding AG / Schlagwort(e): Sonstiges

Pentixapharm Holding AG: Bafin schließt Bilanzkontrolle des Konzernabschlusses 2024 mit Fehlerfeststellung ab

02.10.2026 / 20:23 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Art. 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

 

Pentixapharm Holding AG: Bafin schließt Bilanzkontrolle des Konzernabschlusses 2024 mit Fehlerfeststellung ab

Ad-hoc-Mitteilung gemäß Art. 17 MAR

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat die Bilanzkontrolle des Konzernabschlusses der Pentixapharm Holding AG (ISIN DE000A40AEG0, WKN A40AEG) zum 31. Dezember 2024, über die die Gesellschaft mit Ad-hoc-Mitteilung vom 9. Juni 2026 informiert hatte, mit der Feststellung abgeschlossen, dass der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 in einigen Punkten fehlerhaft ist.

Die Feststellungen betreffen die Sachverhalte, die die Gesellschaft bereits in ihrer Ad-hoc-Mitteilung vom 9. Juni 2026 dargestellt hat. Nach Auffassung der Bafin sind insbesondere die immateriellen Vermögenswerte um 34,7 Mio. Euro und die Kapitalrücklage um 21,6 Mio. Euro zu hoch ausgewiesen. Von den 34,7 Mio. Euro entfallen 21,6 Mio. Euro auf Wertansätze aus einer Kaufpreisallokation auf Ebene der früheren Anteilseignerin der Pentixapharm AG und 13,1 Mio. Euro auf Ausgaben der Jahre 2021 bis 2024 für das Entwicklungsprojekt PentixaFor, deren Aktivierungsvoraussetzungen die Bafin als nicht erfüllt ansieht.

Auf die operative Geschäftstätigkeit, die Liquidität und die Geschäftsaussichten der Gesellschaft haben die Feststellungen nach Einschätzung des Vorstands keine wesentlichen Auswirkungen. Die Prognose für das Geschäftsjahr 2026 bleibt davon unberührt.

Der Vorstand der Pentixapharm Holding AG hat beschlossen, gegen den Bescheid der Bafin keine Rechtsbehelfe einzulegen.

 

02. Oktober 2026

 

Pentixapharm Holding AG, Berlin

Der Vorstand

Kontakt: ir@pentixapharm.com

Ende der Insiderinformation


02.10.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Pentixapharm Holding AG
Robert-Rössle-Straße 10
13125 Berlin
Deutschland
E-Mail: info@pentixapharm.com
Internet: https://www.pentixapharm.com/
ISIN: DE000A40AEG0
WKN: A40AEG
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate BSX
LEI Code: 3912005VBOVXNDXEQZ36
EQS News ID: 2409820

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2409820  02.10.2026 CET/CEST


Eine Speicherung der Nachrichten in Datenbanken sowie jegliche Weiterleitung der Nachrichten an Dritte im Rahmen gewerblicher Nutzung oder zur gewerblichen Nutzung sind nur nach schriftlicher Genehmigung durch die EQS Group GmbH gestattet.
Originalversion auf eqs-news.com ansehen.

Aktuelles

Weitere EQS-Meldungen >>

Aktuelle Ausgabe PRINT

Weitere Themen