Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
Planegg-Martinsried (pta049/06.05.2021/18:15) – Vorstand und Aufsichtsrat der 4SC AG (FWB Prime Standard: VSC) haben heute beschlossen, , der am 24. Juni 2021 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eine Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff. AktG durch Zusammenlegung von Aktien im Verhältnis von fünf zu eins vorzuschlagen, d.h. fünf alte Aktien werden zu einer neuen Aktie zusammengelegt und das Kapital so von EUR 50.570.045,00 auf EUR 10.114.009,00 reduziert Die 4SC AG erwartet, dass ohne Kapitalmaßnahmen voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2021 ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals eintreten würde und dementsprechend dann eine außerordentliche Hauptversammlung zur Entgegennahme der Verlustanzeige einzuberufen wäre. Durch die vorgeschlagene Kapitalherabsetzung durch Zusammenlegung von Aktien wird dem vorgebeugt.
Weitere Informationen werden in der Einladung zur Hauptversammlung bekannt gegeben, die die Gesellschaft voraussichtlich am 17. Mai 2021 im Bundesanzeiger veröffentlichen wird.
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Zukunftsbezogene Aussagen
Diese Pressemitteilung enthält bestimmte zukunftsbezogene Aussagen, die Risiken und Unsicherheiten beinhalten und der Einschätzung von 4SC zum Veröffentlichungszeitpunkt entsprechen. Derartige zukunftsbezogene Aussagen stellen weder Versprechen noch Garantien dar, sondern sind abhängig von zahlreichen Risiken und Unsicherheiten, von denen sich viele der Kontrolle von 4SC entziehen, und die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von denen abweichen, die in diesen zukunftsbezogenen Aussagen in Erwägung gezogen werden. 4SC übernimmt ausdrücklich keine Verpflichtung, zukunftsbezogene Aussagen hinsichtlich geänderter Erwartungen oder hinsichtlich neuer Ereignisse, Bedingungen oder Umstände, auf denen diese Aussagen beruhen, zu aktualisieren oder zu revidieren.
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[ Quelle: http://www.pressetext.com/news/20210506049 ]