PTA-News: CropEnergies AG: Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a der Verordnung (EU) 596/2014

Börsenbär und Bulle

Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt

Mannheim (pta019/25.11.2021/09:15) – Die CropEnergies AG beabsichtigt, im Zeitraum vom 25. November 2021 bis zum 30. November 2021 gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 2 AktG bis zu 20.000 Aktien der CropEnergies AG (ISIN DE000A0LAUP1) zu erwerben. Der Aktienrückkauf erfolgt über die Börse und ist auf einen für den Erwerb der Aktien aufzuwendenden Gesamtkaufpreis von EUR 250.000 begrenzt (ohne Erwerbsnebenkosten).

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Der Erwerb der Aktien dient einzig dem Zweck, Verpflichtungen aus dem Vorstandsvergütungssystem der CropEnergies AG i.S.v. Art. 5 Abs. 2 lit. c der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 zu erfüllen. Die tatsächliche Anzahl der zu erwerbenden Aktien im Rahmen des vorgesehenen Maximalvolumens von 20.000 Aktien hängt von der Entwicklung des Aktienkurses der Aktien der CropEnergies AG während des oben genannten Rückkaufzeitraums ab.

Die CropEnergies AG wird den Erwerb im Einklang mit Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 sowie den anwendbaren Bestimmungen der Delegierten-Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 durchführen.

Der Rückkauf erfolgt unter Führung eines Kreditinstituts, das entsprechend Artikel 4 Abs. 2 lit. b der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien unabhängig und unbeeinflusst von der CropEnergies AG trifft. Die CropEnergies AG wird insoweit keinen Einfluss auf die Entscheidungen des Kreditinstituts nehmen. Das Kreditinstitut ist hierbei an die für Rückkaufprogramme anwendbaren Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Art. 2 bis 4 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 gebunden.

Der Rückkauf soll günstigst und Interesse wahrend und ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA) erfolgen. Er erfolgt im Einklang mit der Marktmissbrauchsverordnung und Art. 2 bis 4 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für die auf Rückkaufprogramme und Stabilisierungsmaßnahmen anwendbaren Bedingungen.

Entsprechend dieser Regelungen darf u.a. der jeweilige Kaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) für die zurück zu erwerbenden Aktien den Kurs des letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder, sollte dieser höher sein, den des derzeit höchsten unabhängigen Angebots an der Börse, an der der jeweilige Kauf erfolgt, nicht überschreiten. Der Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf das arithmetische Mittel der vorangegangenen drei Schlusskurse dieser Aktien im XETRA-Handel um nicht mehr als 10 % überschreiten und um nicht mehr als 10 % unterschreiten. Es erfolgt keine Auftragserteilung während einer Auktionsphase, und die vor Beginn einer Auktionsphase erteilten Aufträge werden während dieser Phase nicht geändert. Die Bank darf ferner an einem Tag zusammen nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes an der Börse, an der der jeweilige Kauf erfolgt, erwerben. Der durchschnittliche tägliche Aktienumsatz wird berechnet auf Basis des durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens der 20 Börsentage vor dem konkreten Kauftermin.

Das Aktienrückkaufprogramm kann, soweit erforderlich und rechtlich zulässig, jederzeit ausgesetzt und auch wieder aufgenommen werden.

Informationen zu den mit dem Aktienrückkaufprogramm zusammenhängenden Geschäften werden spätestens am Ende des siebten Handelstages nach dem Tag der Ausführung solcher Geschäfte in detaillierter Form sowie in aggregierter Form angemessen bekanntgegeben. Darüber hinaus wird die CropEnergies AG über den Verlauf des Rückkaufprogramms unter

https://www.cropenergies.com/de/investor-relations/corporate-governance

gemäß der gesetzlichen Bestimmungen berichten und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben.

Mannheim, im November 2021

CropEnergies AG

Der Vorstand

(Ende)

Aussender: CropEnergies AG

Adresse: Maximilianstraße 10, 68165 Mannheim

Land: Deutschland

Ansprechpartner: Heike Baumbach

Tel.: +49 621 71 41 90-30

E-Mail: ir@cropenergies.de

Website: www.cropenergies.com

ISIN(s): DE000A0LAUP1 (Aktie)

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt; Freiverkehr in Stuttgart, Freiverkehr in München, Freiverkehr in Hamburg, Freiverkehr in Düsseldorf; Freiverkehr in Berlin, Tradegate

[ Quelle: http://www.pressetext.com/news/20211125019 ]

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