WpÜG bietet keinen Individualrechtsschutz

Justizia
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat mit der Entscheidung vom 18.11.2019 bestätigt, dass die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu beachtenden Vorschriften des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) nicht arbeitnehmerschützend sind (Az. WpÜG 3/19). Das WpÜG regelt öffentliche Angebote für den Erwerb von Anteilen an Kapitalgesellschaften, die an einem organisierten Markt gehandelt werden. [...]

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