CERDIOS SE: CERDIOS SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.06.2026 in Schaan, Liechtenstein mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

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/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung

CERDIOS SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.06.2026 in Schaan, Liechtenstein mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

11.05.2026 / 15:55 CET/CEST

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CERDIOS SE
Vaduz
International Security Identification Number (ISIN): LI1358444548

Wertpapierkennnummer (WKN): A40G3Y

Eindeutige Kennung des Ereignisses: aoGVCERDIOS0126

Einberufung einer ausserordentlichen Generalversammlung der CERDIOS SE


Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

der Verwaltungsrat der CERDIOS SE mit Sitz in Vaduz lädt zu einer ausserordentlichen Generalversammlung ein.
 

Datum 16. Juni 2026
Beginn 14.00 Uhr
Ort Advocatur Seeger, Frick & Partner AG, Landstr. 81, 9494 Schaan, Liechtenstein
Teilnahmemöglichkeit: persönlich oder durch Vertretung, Vollmachten können auch dem Verwaltungsrat gegeben werden


Inhalt

1

Tagesordnung (Traktanden)

2

Anträge des Verwaltungsrats

3

Teilnahmevoraussetzungen und Fristen

4

Stimmrecht und Stimmabgabe

5

Ablauf der Versammlung

6

Bekanntmachung und Zustellung

7

Kontakt für Anmeldung, Nachweise und Vollmachten
 

1

Tagesordnung (Traktanden):

1)

Kenntnisnahme des Rücktritts von Frau Milena Guentcheva als Mitglied des Verwaltungsrats

2)

Wahl von Göran Svensson als Mitglieds des Verwaltungsrats

3)

Kenntnisnahme des Rücktritts von Baker Tilly (Liechtenstein) AG als Revisionsstelle

4)

Wahl von Forvis Mazars AG als Revisionsstelle

2

Anträge des Verwaltungsrats:

Zu Traktandum 1: Die Generalversammlung nimmt den Rücktritt von Frau Milena Guentcheva zur Kenntnis.

Zu Traktandum 2: Wahl von Göran Svensson als Mitglied des Verwaltungsrats.

Zu Traktandum 3: Die Generalversammlung bestätigt den Rücktritt bzw. die Abberufung von Baker Tilly als Revisionsstelle zum Ablauf der ausserordentlichen GV.

Zu Traktandum 4: Wahl von Forvis Mazars AG als neue Revisionsstelle ab dem Geschäftsjahr 2025.

Rechte der Aktionäre (Anträge / Ergänzung der Tagesordnung)

Aktionäre, die zusammen mindestens 5 % des Aktienkapitals vertreten, haben nach PGR Art. 339d Abs. 1 das Recht,

 

weitere Gegenstände auf die Tagesordnung setzen zu lassen und

Beschlussvorlagen zu bestehenden Traktanden einzubringen.

Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung müssen der Gesellschaft spätestens 21 Tage vor dem Tag der Generalversammlung zugehen (PGR Art. 339d Abs. 2). Eine aufgrund solcher Verlangen geänderte Tagesordnung wird in gleicher Weise bekannt gemacht wie die ursprüngliche und vor dem Nachweisstichtag veröffentlicht (PGR Art. 339d Abs. 3).

3

Teilnahmevoraussetzungen und Fristen:

Anmeldeerfordernis:

 

Nachweisstichtag (Record Date):

Im Sinne von § 13 Abs. 4 Statuten und PGR Art. 339c Abs. 1 ist der 12. Tag vor dem Versammlungstag „record date“. Zur Teilnahme und Stimmrechtsausübung sind nur jene Personen berechtigt, die an diesem Tag Aktionäre der CERDIOS SE sind und die Teilnahmevoraussetzungen fristgerecht erfüllen. Schriftliche oder elektronische Anmeldung bis zum Ende des 12. Tages vor dem Versammlungstag (Nachweisstichtag).

 

Depotbestätigung:

Nachweis des Aktienbesitzes am Nachweisstichtag durch Depotbestätigung; Zugang bei der Gesellschaft oder der benannten Stelle bis spätestens am 6. Werktag vor der Generalversammlung an die unten genannte Adresse.

 

Form:

Textform (z. B. E-Mail) für Anmeldung, Depotbestätigung und Vollmacht.

Die Einladung kann eine kürzere Frist für den Zugang der Anmeldung und des Anteilsnachweises vorsehen; etwaige Anpassungen werden hiermit bekannt gemacht, sofern erforderlich.

4

Stimmrecht und Stimmabgabe:

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung beläuft sich das Grundkapital der CERDIOS SE auf EUR 2’000’000, eingeteilt in 2’000’000 auf den Inhaber lautende Aktien mit einem Nennwert von je EUR 1 (§ 4 Abs. 1 Statuten). Jede Aktie gewährt eine Stimme (§ 15 Abs. 1 Statuten).

Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung beträgt somit 2’000’000 (PGR Art. 339b Ziff. 5).

Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst, sofern keine zwingenden Vorschriften entgegenstehen.

Stimmabgabe durch Vertreter

Aktionäre können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten ausüben (§ 15 Abs. 4 Statuten). Die Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.

Vollmachtsformulare werden den Aktionären auf Verlangen unentgeltlich zugesandt und stehen auf der Internetseite der Gesellschaft zur Verfügung www.cerdios.li (vgl. PGR Art. 339b Ziff. 3 lit. a). Der Nachweis der Bestellung eines Bevollmächtigten kann der Gesellschaft insbesondere per E-Mail an info@cerdios.li übermittelt werden.

Briefwahl / elektronische Stimmabgabe

Der Verwaltungsrat macht von der in § 15 Abs. 5 Statuten vorgesehenen Möglichkeit derzeit keinen Gebrauch; eine Stimmabgabe im Wege der Briefwahl oder elektronischen Kommunikation ist für diese Generalversammlung nicht vorgesehen.

5

Ablauf der Versammlung

Versammlungsleitung durch eine vom Verwaltungsrat bestimmte Person.

Der Versammlungsleiter bestimmt die Rednerreihenfolge, Abstimmungsverfahren sowie angemessene Zeitrahmen für Fragen und Wortmeldungen.

6

Bekanntmachung und Zustellung

Internetauftritt und Unterlagen zur Generalversammlung

Die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen zur Generalversammlung werden während eines ununterbrochenen Zeitraums, der spätestens 21 Tage vor der Generalversammlung beginnt, auf der Internetseite der Gesellschaft www.cerdios.li zugänglich gemacht (PGR Art. 339e Abs. 1).

Über die Internetseite der Gesellschaft sind insbesondere abrufbar:

 

der Inhalt dieser Einberufung,

die der Generalversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen,

die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung,

von Aktionären eingebrachte Beschlussvorlagen sowie

die Formulare, die für die Erteilung von Vollmachten zu verwenden sind
(PGR Art. 339b Ziff. 6 und 7 i.V.m. Art. 339e Abs. 1).

Auf Verlangen werden die genannten Unterlagen und Formulare den Aktionären unentgeltlich in Papierform zugestellt.

7

Kontakt für Anmeldung, Nachweise und Vollmachten

Für die Übermittlung von Anmeldung, Nachweisen und Vollmachten gelten folgende Adressen:

 

E-Mail: info@cerdios.li

Postadresse: CERDIOS SE, Neugasse 17, 9494 Vaduz, Liechtenstein

Wir bitten alle Aktionärinnen und Aktionäre, die genannten Fristen und Voraussetzungen einzuhalten, um eine geordnete Durchführung der ausserordentlichen Generalversammlung zu gewährleisten.


Mit freundlichen Grüssen

 

Der Verwaltungsrat der CERDIOS SE


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Sprache: Deutsch
Unternehmen: CERDIOS SE
Neugasse 17
9490 Vaduz
Liechtenstein
E-Mail: info@cerdios.li
Internet: https://www.cerdios.li
ISIN: LI1358444548

 
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