Mineralbrunnen Überkingen-Teinach GmbH & Co. KGaA: Mineralbrunnen Überkingen-Teinach GmbH & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 14.07.2026 in Bad Teinach-Zavelstein mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Mineralbrunnen Überkingen-Teinach GmbH & Co. KGaA

/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung

Mineralbrunnen Überkingen-Teinach GmbH & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 14.07.2026 in Bad Teinach-Zavelstein mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

02.06.2026 / 15:05 CET/CEST

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Mineralbrunnen Überkingen-Teinach GmbH & Co. KGaA
Bad Teinach-Zavelstein
ISIN DE0006614001 und DE0006614035

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
am 14. Juli 2026 in Bad Teinach-Zavelstein


Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre1,

wir laden Sie hiermit zur ordentlichen Hauptversammlung
der Mineralbrunnen Überkingen-Teinach GmbH & Co. KGaA
am Dienstag, den 14. Juli 2026, 10:30 Uhr, im

Konsul Niethammer Kulturzentrum,

Schulstraße 67,

75385 Bad Teinach-Zavelstein,

ein.

1 Nachfolgend kurz „Aktionäre“

I.

Tagesordnung

1.

Vorlage des vom Aufsichtsrat jeweils gebilligten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2025 und des für die Mineralbrunnen Überkingen-Teinach GmbH & Co. KGaA und den Konzern zusammengefassten Lageberichts des Geschäftsjahres 2025 mit dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025 sowie Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der Mineralbrunnen Überkingen-Teinach GmbH & Co. KGaA zum 31. Dezember 2025

Der Aufsichtsrat hat den von der persönlich haftenden Gesellschafterin aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Gemäß § 286 Abs. 1 AktG erfolgt die Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung.

Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss der Mineralbrunnen Überkingen-Teinach GmbH & Co. KGaA zum 31. Dezember 2025 in der vorgelegten Fassung, die einen Bilanzgewinn von EUR 39.867.175,70 ausweist, festzustellen.

Sämtliche vorstehenden Unterlagen sind ab dem Tag der Einberufung der Hauptversammlung auf

www.mineralbrunnen-kgaa.de

unter der Rubrik Investor Relations zugänglich und werden während der Hauptversammlung ausliegen.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2025 in Höhe von EUR 39.867.175,70 wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende für das Geschäftsjahr 2025 von EUR 0,75 für jede der 5.424.755 dividendenberechtigten Stammaktien

(insgesamt EUR 4.068.566,25)

Ausschüttung einer Dividende für das Geschäftsjahr 2025 von EUR 0,83 für jede der 2.187.360 dividendenberechtigten Vorzugsaktien

(insgesamt EUR 1.815.508,80)

Vortrag des Restbetrags in Höhe von EUR 33.983.100,65 auf neue Rechnung.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2025

Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2025 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025

Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für den Zeitraum ihrer jeweiligen Amtszeit Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026

Der Aufsichtsrat schlägt vor, RSM Ebner Stolz Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Karlsruhe, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 sowie für eine etwaige prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts des Geschäftsjahres 2026 zu wählen.

II.

Weitere Angaben und Hinweise

1.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage eines Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft in deutscher oder englischer Sprache in Textform (§ 126b BGB) rechtzeitig angemeldet haben.

Zum Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts ist ein Nachweis des Anteilsbesitzes in deutscher oder englischer Sprache in Textform (§ 126b BGB) durch den Letztintermediär gemäß § 67c Abs. 3 AktG ausreichend. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen (sogenannter Nachweisstichtag), also auf den 22. Juni 2026, 24:00 Uhr.

Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft unter der Adresse

Mineralbrunnen Überkingen-Teinach GmbH & Co. KGaA

c/o Computershare Operations Center
80249 München
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

oder

SWIFT: CMDHDEMMXXX; Instruktionen gemäß ISO 20022;
Autorisierung über SWIFT Relationship Management Application (RMA) erforderlich

bis spätestens am 7. Juli 2026, 24:00 Uhr, zugehen.

Gemäß § 123 Abs. 4 S. 5 AktG gilt im Verhältnis zur Gesellschaft für die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes rechtzeitig erbracht hat. Der Umfang des Teilnahme- und Stimmrechts ergibt sich dabei ausschließlich aus dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher.

2.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte

Die Aktionäre, die nicht an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch durch z.B. einen Intermediär, einen Stimmrechtsberater oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind rechtzeitige Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich.

Vollmachten, die nicht nach Maßgabe des § 135 AktG an einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder eine andere nach Maßgabe des § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person erteilt werden, bedürfen der Textform (§ 126b BGB).

Ein Formular zur Vollmachtserteilung, welches verwendet werden kann, aber nicht muss, wird den Aktionären mit der Eintrittskarte übersendet.

Werden Intermediäre bzw. diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG insoweit gleichgestellte Personen oder Vereinigungen (insbesondere Aktionärsvereinigungen und Stimmrechtsberater) bevollmächtigt, haben diese die Vollmacht nachprüfbar festzuhalten (§ 135 Abs. 1 Satz 2 AktG). Wir empfehlen unseren Aktionären, sich bezüglich der Form der Vollmachten mit den vorgenannten Personen oder Vereinigungen abzustimmen.

Die Erteilung der Vollmacht oder ihr Widerruf gegenüber der Gesellschaft und der Nachweis einer gegenüber einem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht oder ihres Widerrufs gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB) und können der Gesellschaft bis zum 13. Juli 2026, 24:00 Uhr (Eingang maßgeblich), an folgende Adresse übermittelt werden:

Mineralbrunnen Überkingen-Teinach GmbH & Co. KGaA

c/o Computershare Operations Center
80249 München
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Am Tag der Hauptversammlung können die Erteilung der Vollmacht, ggf. ihr Widerruf und der Nachweis einer gegenüber einem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht oder ggf. ihres Widerrufs gegenüber der Gesellschaft an der Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung erfolgen.

Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Als zusätzlichen Service bieten wir unseren Aktionären an, sich durch von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Auch in diesem Fall sind rechtzeitige Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich.

Diese Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht im Fall ihrer Bevollmächtigung ausschließlich weisungsgebunden aus und sind ohne konkrete Weisung des Aktionärs nicht zur Stimmrechtsausübung befugt. Ebenso wenig nehmen die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter Aufträge zum Einlegen von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen entgegen.

Ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung an den Stimmrechtsvertreter wird den Aktionären mit der Eintrittskarte übersendet.

Die Vollmachten und Weisungen für die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, die im Vorfeld der Hauptversammlung erteilt, geändert oder widerrufen werden, sind aus organisatorischen Gründen spätestens bis zum 13. Juli 2026, 24:00 Uhr (Eingang), in Textform (§ 126b BGB) an folgende Adresse zu übermitteln:

Mineralbrunnen Überkingen-Teinach GmbH & Co. KGaA

c/o Computershare Operations Center
80249 München
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Am Tag der Hauptversammlung können die Aktionäre noch bis zu dem Beginn der Abstimmung an der Ein- und Ausgangskontrolle Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erteilen, ändern oder widerrufen.

3.

Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.

Das Verlangen ist schriftlich oder in der elektronischen Form des § 126a BGB (d.h. mit qualifizierter elektronischer Signatur) an die persönlich haftende Gesellschafterin der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft bis zum Ablauf des 19. Juni 2026, 24:00 Uhr, zugegangen sein.

Bitte richten Sie ein entsprechendes Verlangen an die folgende Adresse:

Mineralbrunnen Überkingen-Teinach GmbH & Co. KGaA

Persönlich haftende Gesellschafterin
Badstraße 41
75385 Bad Teinach-Zavelstein
E-Mail (mit qualifizierter elektronischer Signatur): investor.relations@mineralbrunnen-kgaa.de

Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung der persönlich haftenden Gesellschafterin über den Antrag halten.

4.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären

Gegenanträge im Sinne des § 126 AktG nebst Begründung und Wahlvorschläge im Sinne des § 127 AktG werden einschließlich des Namens des Aktionärs und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter der Internetadresse

www.mineralbrunnen-kgaa.de

unter der Rubrik Investor Relations zugänglich gemacht, wenn sie der Gesellschaft bis zum Ablauf des 29. Juni 2026, 24:00 Uhr, unter der Adresse

Mineralbrunnen Überkingen-Teinach GmbH & Co. KGaA

Investor Relations
Badstraße 41
75385 Bad Teinach-Zavelstein
E-Mail: hv2026@minag.de

zugehen und die übrigen Voraussetzungen nach § 126 bzw. § 127 AktG erfüllt sind. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

Anderweitig adressierte Gegenanträge von Aktionären bleiben unberücksichtigt.

5.

Informationen zum Datenschutz

Die Gesellschaft verarbeitet im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung folgende Kategorien personenbezogener Daten von Aktionären, Aktionärsvertretern und Gästen: Kontaktdaten (z.B. Name oder die E-Mail-Adresse), Informationen über die von jedem einzelnen Aktionär gehaltenen Aktien (z.B. Anzahl der Aktien) und Verwaltungsdaten (z.B. die Eintrittskartennummer). Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Hauptversammlung basiert auf Art. 6 Abs. 1 lit. c Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Danach ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig, wenn die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist. Die Gesellschaft ist rechtlich verpflichtet, die Hauptversammlung der Aktionäre durchzuführen. Um dieser Pflicht nachzugehen, ist die Verarbeitung der oben genannten Kategorien personenbezogener Daten unerlässlich. Ohne Angabe ihrer personenbezogenen Daten können sich die Aktionäre der Gesellschaft nicht zur Hauptversammlung anmelden.

Für die Datenverarbeitung ist die Gesellschaft verantwortlich. Die Kontaktdaten des Verantwortlichen lauten:

Mineralbrunnen Überkingen-Teinach GmbH & Co. KGaA

Badstraße 41
75385 Bad Teinach-Zavelstein
datenschutz@mineralbrunnen-kgaa.de

Personenbezogene Daten, die die Aktionäre der Gesellschaft betreffen, werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. Ausnahmsweise erhalten auch Dritte Zugang zu diesen Daten, sofern diese von der Gesellschaft zur Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung beauftragt wurden. Hierbei handelt es sich um typische Hauptversammlungsdienstleister, wie etwa HV-Agenturen, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer. Die Dienstleister erhalten personenbezogene Daten nur in dem Umfang, der für die Erbringung der Dienstleistung notwendig ist.

Im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Einsichtsrechts in das Teilnehmerverzeichnis der Hauptversammlung können andere Teilnehmer und Aktionäre Einblick in die in dem Teilnehmerverzeichnis über sie erfassten Daten erlangen. Auch im Rahmen von bekanntmachungspflichtigen Tagesordnungsergänzungsverlangen, Gegenanträgen bzw. -wahlvorschlägen werden, wenn diese Anträge von Aktionären und Aktionärsvertretern gestellt werden, ihre personenbezogenen Daten veröffentlicht.

Die oben genannten Daten werden je nach Einzelfall bis zu drei Jahre (aber nicht weniger als zwei Jahre) nach Beendigung der Hauptversammlung aufbewahrt und dann gelöscht, es sei denn, die weitere Verarbeitung der Daten ist im Einzelfall noch zur Bearbeitung von Anträgen, Entscheidungen oder rechtlichen Verfahren in Bezug auf die Hauptversammlung erforderlich.

Für Aktionäre und Aktionärsvertreter gelten die aus Art. 15-21 DSGVO aufgeführten Rechte (Recht auf Auskunft über die betreffenden personenbezogenen Daten sowie die Rechte auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung oder eines Widerspruchsrechts gegen die Verarbeitung sowie des Rechts auf Datenübertragbarkeit). Im Zusammenhang mit der Löschung von personenbezogenen Daten verweisen wir auf die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen und den Art. 17 Abs. 3 der DSGVO.

Zur Ausübung der Rechte genügt eine entsprechende E-Mail an:

datenschutz@mineralbrunnen-kgaa.de

Darüber hinaus haben die Aktionäre und Aktionärsvertreter auch das Recht zur Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde.

Den Datenschutzbeauftragten der Gesellschaft erreichen Sie unter folgender Adresse:

Mineralbrunnen Überkingen-Teinach GmbH & Co. KGaA

Badstraße 41
75385 Bad Teinach-Zavelstein
E-Mail: datenschutz@mineralbrunnen-kgaa.de


Bad Teinach-Zavelstein, im Mai 2026

Mineralbrunnen Überkingen-Teinach GmbH & Co. KGaA


Die persönlich haftende Gesellschafterin


Karlsberg International Getränkemanagement GmbH


ANFAHRT

Eine detaillierte Anfahrtsbeschreibung finden Sie auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.mineralbrunnen-kgaa.de in der Rubrik Investor Relations

unter dem Menüpunkt Hauptversammlung.


Angaben gemäß § 125 Aktiengesetz in Verbindung mit der Durchführungsverordnung (EU) 2018/2012 („EU-DVO“)

A.

Inhalt der Mitteilung

1.

Eindeutige Kennung des Ereignisses:

Ordentliche Hauptversammlung der Mineralbrunnen Überkingen-Teinach GmbH & Co. KGaA am 14. Juli 2026
Im Format der EU-DVO: 241180979e39f111b555a908fab7f008

2.

Art der Mitteilung

Einberufung der Hauptversammlung
Im Format der EU-DVO: NEWM

B.

Angaben zum Emittenten

1.

ISIN:

Stammaktien:
Vorzugsaktien:
DE0006614001
DE0006614035
2.

Name des Emittenten:

Mineralbrunnen Überkingen-Teinach GmbH & Co. KGaA

C.

Angaben zur Hauptversammlung

1.

Datum der Hauptversammlung:

14. Juli 2026
Im Format der EU-DVO: 20260714

2.

Uhrzeit der Hauptversammlung:

10:30 Uhr MESZ
Im Format der EU-DVO: 8:30 UTC

3.

Art der Hauptversammlung

Ordentliche Hauptversammlung
Im Format der EU-DVO: GMET

4.

Ort der Hauptversammlung:

Konsul Niethammer Kulturzentrum, Schulstraße 67, 75385 Bad Teinach-Zavelstein

5.

Aufzeichnungsdatum:

Nachweisstichtag im Sinne von § 123 Abs. 4 AktG ist der Geschäftsschluss des 22. Juni 2026, 24:00 Uhr MESZ
Im Format der EU-DVO: 20260622

6.

Uniform Resource Locator (URL)/Internetseite zur Hauptversammlung:

https://www.mineralbrunnen-kgaa.de/investor-relations/hauptversammlung.html

 


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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Mineralbrunnen Überkingen-Teinach GmbH & Co. KGaA
Badstraße 41
75385 Bad Teinach-Zavelstein
Deutschland
Telefon: +49 7053 9262-220
E-Mail: info@mineralbrunnen-kgaa.de
Internet: https://www.mineralbrunnen-kgaa.de/
ISIN: DE0006614001, DE0006614035
WKN: 661400, 661403
Börsen: Frankfurt, Stuttgart

 
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