Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
Klagenfurt am Wörthersee (pta025/02.05.2017/11:50) – Am 10.04.2016 hat die Finanzmarktaufsichtsbehörde in ihrer Funktion als Abwicklungsbehörde (FMA) einen zweiten Mandatsbescheid (Mandatsbescheid II) erlassen, in dem unter anderem Abwicklungsmaßnahmen nach BaSAG angewendet wurden und die Kontrolle über die HETA und die Ausübung der mit den Anteilen und Eigentumsrechten verbundenen Verwaltungsrechte auf die FMA übertragen wurde.
Heute hat die FMA einen Vorstellungsbescheid erlassen, mit welchem sie den Nennwert der nicht-nachrangigen berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten der HETA, die mit dem Mandatsbescheid II auf 46,02 % herabgesetzt wurden, nunmehr auf 64,40 % ändert. Dieser Vorstellungsbescheid II ist auf der Website der FMA (
http://www.fma.gv.at) kundgemacht. Der HETA ASSET RESOLUTION AG (HETA) wurde der Vorstellungsbescheid II mit dieser Kundmachung zugestellt.
(Ende)
Aussender: HETA ASSET RESOLUTION AG
Adresse: Alpen-Adria-Platz 1, 9020 Klagenfurt am Wörthersee
Land: Österreich
Ansprechpartner: Communication Management
Tel.: +43 (0) 50209 2492
E-Mail: communication@heta-asset-resolution.com
Website: www.heta-asset-resolution.com
ISIN(s): XS0272401356 (Anleihe), XS0281875483 (Anleihe), XS0289201484 (Anleihe), XS0292051835 (Anleihe), XS0293593421 (Anleihe)
Börsen: Geregelter Freiverkehr in Wien
Weitere Handelsplätze: Börse Luxemburg (Euro MTF) und Börse Wien (Dritter Markt) (angegebene ISINs sind die größten Emissionen des Emittenten nach Volumen)