Canberra (pte004/29.06.2017/06:15) – Die Steuereintreiber des Australian Tax Office (ATO) http://ato.gov.au müssen sich mit immer groteskeren Rückerstattungsforderungen herumplagen, die nicht selten bis zur Abstrafung führen. Darunter fallen Motorrad-Fahrstunden als „Fortbildungskurs“ oder Rechnungen für teure Anzüge sowie Sonnencreme aufgrund sonniger Arbeitsplätze. Aber auch Mobiltelefone werden immer öfter illegal über die Steuer abzuschreiben versucht. Die ATO spricht daher ein Machtwort und warnt vor unberechtigten Forderungen.
Fiktive Ausgaben keine Seltenheit
Laut ATO-Kommissionsmitglied Kath Anderson müssen Bürger zwar keine Rechnungen für kleinere Ausgaben vorlegen. Aber: „Man aber muss das Geld trotzdem ausgegeben haben und uns auf Nachfrage erklären kommen, wie man zu der Abrechnung gekommen ist.“ Einer der häufigsten Fehlschlüsse sei die Annahme, eine Arbeitsuniform sei von der Steuer absetzbar. Viele würden auch glauben, dass die Anreise zum Arbeitsplatz rückerstattet werde.
So forderte eine Verkaufsberaterin mehrere tausend Dollar für Auto-Ausgaben, Geschenke für Kunden und Kleidung. Sie musste über 8.000 Dollar zurückzahlen und für eine entsprechende Strafe aufkommen. Egal, ob die Steuererklärung eigenständig verfasst oder jemand dafür angestellt werde: Laut Anderson liegt die Verantwortung letztlich immer beim Antragsteller. „Es ist wichtig zu wissen, welche Forderungen erlaubt sind, um sicherzugehen, dass man nicht mehr zurückverlangt als gestattet ist“, lässt die Steuerfachfrau abschließend wissen.
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