Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
Berlin (pta023/23.08.2019/16:45) – Wie die Gesellschaft heute erfahren hat, hat das Amtsgericht Frankfurt am Main mit Beschluss vom 23. August 2019 einen von dem Insolvenzverwalter der Gesellschaft, Rechtsanwalt Fabio Algari, vorgelegten Insolvenzplan bestätigt. Der Insolvenzplan soll eine Beendigung des Insolvenzverfahrens und eine Fortführung der Gesellschaft ermöglichen.
Der Plan sieht vor, dass die Mali National Gold S.A., Bamako/Mali, von dem Insolvenzverwalter Rechte auf Goldlieferungen von der Wassoul’Or S.A., Bamako/Mali, über 11.377 Unzen zu einem Preis von EUR 10.500.000,00 kauft. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen worden unter der Bedingung der Umsetzung des Insolvenzplans; der Kaufpreis ist bereits auf Anderkonten eingezahlt. Aus dem gezahlten Betrag sollen die Verfahrenskosten, die Kosten für die Erstellung und Prüfung der noch ausstehenden Jahresabschlüsse und die weiteren für 2019 erwarteten Ausgaben beglichen sowie EUR 3,45-3,5 Mio. zur quotalen Begleichung der Insolvenzforderungen zur Verfügung gestellt werden. Derzeit sind Forderungen in Höhe von EUR 44.589.719,02 angemeldet, was eine Quote von ca. 8 Prozent bedeuten würde. Allerdings sind bisher lediglich Forderungen in Höhe von EUR 412.139,78 festgestellt, der Rest ist zur Zeit noch bestritten. Gesellschaftsrechtliche Maßnahmen sieht der Insolvenzplan nicht vor.
Der Bestätigungsbeschluss ist aktuell noch nicht rechtskräftig. Nachdem er rechtskräftig geworden ist, erwartet die Gesellschaft die gerichtliche Aufhebung des Insolvenzverfahrens. Um die Gesellschaft anschließend fortführen zu können, wird die Hauptversammlung einen Fortsetzungsbeschluss fassen müssen.
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