Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
München (pta018/04.09.2019/12:05) – Der Vorstand der mic AG hat den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2018 aufgestellt. Der Abschluss wird nun vom Abschlussprüfer geprüft, bevor der Aufsichtsrat in einer Sitzung die Feststellung beraten wird.
Die Verzögerung resultiert daraus, dass die Abschlüsse 2015 bis 2017 zuerst bis Mitte Mai 2019 korrigiert werden und aus den daraus abzuleitenden Pflichtverstößen gegenüber dem ehemaligen Management die notwendigen Maßnahmen ergriffen werden mussten.
Der Jahresabschluss der mic AG für 2018 weist einen vorläufigen Jahresfehlbetrag von EUR 4,88 Mio. (Vorjahr EUR 0,62 Mio) aus. Der Fehlbetrag kommt durch Abschreibungen auf Finanzanlagen i. H. v. EUR 3,94 Mio. (Vorjahr EUR 1,11 Mio.) und Einzelwertberichtigungen auf Forderungen von EUR 0,94 Mio. (Vorjahr EUR 0) zustande.
Vor Abschreibungen ist das Geschäftsjahr daher mit einem neutralen Ergebnis abgeschlossen worden.
Das Eigenkapital zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2018 hat die Hälfte des Grundkapitals unterschritten. Ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals löst nach § 92 Abs. 1 AktG eine gesetzliche Pflicht zur unverzüglichen Einladung der Aktionäre zu einer Hauptversammlung aus. Der Vorstand wird daher unverzüglich eine Hauptversammlung einberufen und in dieser den Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals nach § 92 Abs. 1 AktG anzeigen und die Lage der Gesellschaft erörtern. Eine Einladung einschließlich der Tagesordnung wird fristgerecht veröffentlicht.
Im wesentlichen wurden Darlehen und Forderungen gegenüber folgender Gesellschaften abgeschrieben:
Gegenüber der 4industries AG wurden Darlehen und Forderungen von insgesamt EUR 1,63 Mio. abgeschrieben bzw. wertberichtigt. Der Hauptgrund dafür ist, dass eine für die 4industries AG wesentliche Beteiligung, die SHS Technologies GmbH, im März 2019 von der 4industries AG veräußert wurde. Dies hatten die Gremien nach langer interner Recherche genehmigt, da das Produkt noch weitere Investitionen erfordert hätte. Durch den Exit konnten zudem die aufgelaufenen externen Verbindlichkeiten der 4industries AG auf nahe Null reduziert werden. Für die mic AG bleiben zum 31.12.2018 insgesamt EUR 1,20 Mio. Darlehen und Forderungen gegenüber 4industries AG werthaltig bestehen.
Gegenüber der Smarteag AG wurden Darlehen und Forderungen von insgesamt EUR 1,35 Mio. abgeschrieben bzw. wertberichtigt. Mit der Technologie der PiMON GmbH sowie der komplementären und erfolgreichen Technologie der 51%igen Smarteag-Beteiligung fibrisTerre Systems GmbH ist ein Börsengang in Australien geplant. Strukturveränderungen am Börsensegment der australischen Börse führten zu Verzögerungen. Auch alternative Transaktionsszenarien werden überprüft. Aus Vorsichtsgründen hat der Vorstand entschieden Abschreibungen in der genannten Höhe vorzunehmen. Für die mic AG bleiben zum 31.12.2018 insgesamt EUR 1,30 Mio. Darlehen und Forderungen gegenüber Smarteag AG werthaltig bestehen.
Bei der Beteiligung micData AG beträgt die Abschreibung auf Finanzanlagen EUR 1,44 Mio. Ursache hierfür ist die vorsichtige Bewertung auf Basis des im Laufe des Jahres 2018 deutlich gefallenen Aktienkurses der micData AG. In diesem Zusammenhang kann auch auf die Kapitalherabsetzung der micData AG im Verhältnis 4:1 verwiesen werden, die von deren Hauptversammlung im Jahr 2018 beschlossen und im gleichen Jahr auch durchgeführt wurde.
Außerdem ist Einzelwertberichtigungsbedarf auf sonstige Forderungen i. H. v. EUR 0,45 Mio. entstanden, bei denen nach nunmehr vorliegenden Informationen mit einer Durchsetzung nicht mehr gerechnet wird.
Die Jahresabschluss wird nach Feststellung durch den Aufsichtsrat zur Veröffentlichung beim Bundesanzeiger eingereicht. Das Testatsexemplar wird auf der Webseite der mic AG (www.mic-ag.eu/investor-relations) zum Abruf zur Verfügung stehen.
Kontakt mic AG:
Andreas Empl
Vorstand
Sendlinger-Tor-Platz 8
80336 München
Tel: +49 89 244192 200
Fax: +49 89 244192 230
info@mic-ag.eu
www.mic-ag.eu
ISIN: DE000A0KF6S5 | WKN: A0KF6S | Symbol: M3B
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Aussender: mic AG
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