Paris verdonnert Google zu 150 Mio. Euro Strafe

Börsenbär und Bulle

Google: hohe Geldstrafe in Frankreich (Foto: pixabay.com, PhotoMIX-Company)pressetext.redaktion

Paris/Wien/Graz (pte036/20.12.2019/13:59) – Die französische Wettbewerbsbehörde Autorité de la Concurrence http://autoritedelaconcurrence.fr belangt den US-Tech-Riesen Google mit einer Strafe von 150 Mio. Euro aufgrund von unlauterem Wettbewerb. Die Behörde wirft dem Konzern unklare Werbung auf der Google-Ads-Seite und eine zu große Dominanz im Bereich der Online-Anzeigen vor.

Strengere Regeln gefordert

„Google ist eindeutig der Marktbeherrscher, was Online-Werbung angeht. Für das Unternehmen hat das Wettbewerbsrecht klare Regeln. Google ist zu deutlich strengerer Objektivität verpflichtet als kleinere Firmen und muss sich wesentlich mehr auf die Finger schauen lassen“, erklärt Rechtsanwalt Stefan Schoeller http://pmsp.at/juristen/dr-stefan-schoeller.html gegenüber pressetext.

Laut Isabelle de Silva, Leiterin der Autorité de la Concurrence, hat Google eine außerordentliche Dominanz über den Bereich Online-Werbung mit einer Marktmacht von 90 Prozent. Die Betriebsregeln für die Werbeplattform Google Ads seien darüber hinaus „undurchsichtig und schwer verständlich“, so die Regulierungsbehörde.

Google muss sich anpassen

„Ein wichtiges Thema für Unternehmen ist der Algorithmus, der für das Ranking von Werbung auf Google verantwortlich ist – hier gibt es Beschwerden, dass dieser intransparent sei. Das auch, weil er sich ständig ändere. Firmen wollen bei passenden Anfragen möglichst weit vorne in der Suche gelistet sein, schließlich zahlen sie – je nach Gewerbe – relativ viel Geld dafür. Die Frage, ob Google mit dieser Praxis gegen Wettbewerbsrecht verstößt, ist noch nicht geklärt. Die Regulierungsbehörden haben generell lange gebraucht, um Google genauer unter die Lupe zu nehmen. Und das Unternehmen hat seine Bemühungen verstärkt, um ein wettbewerbskonformes Verhalten sicherzustellen. „, sagt Raoul Hoffer, Partner im Wettbewerbsrechtsteam der Wiener Kanzlei Binder Grösswang http://bindergroesswang.at , im Gespräch mit pressetext.

Google hat indes angekündigt, gegen die Strafe Berufung einzulegen. Die Klagen gegen das Unternehmen häufen sich momentan. Erst im Januar dieses Jahres hat die französische Datenschutzbehörde Commission Nationale de l’Informatique et des Libertés den Tech-Giganten zu einer Strafzahlung von 50 Mio. Euro wegen Verstößen gegen die DSGVO verpflichtet.

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