Spielplatzsicherheit ist kein Spiel, sondern todernste gesetzliche Verpflichtung für Immobilienverwalter und Eigentümer

Börsenbär und Bulle

Wien (pts005/27.02.2020/08:45) – Rund 20.000 Unfälle auf Spielplätzen in Österreich und Deutschland gibt es Jahr für Jahr. Viele dieser Unfälle haben ein Nachspiel vor Gericht. In unzähligen Fällen wird auch dem Spielplatzbetreiber Mitschuld am Unfall gegeben. Meist wurden Fristen zur Wartung oder Überprüfung des Spielplatzes nicht eingehalten. Die Strafen dafür sind empfindlich. Die ISHAP Gebäudedokumentations GmbH, ein Unternehmen aus Wien, will mit seinem digitalen Bauwerksbuch mehr Sicherheit für Kinder und auch Immobilienverwalter und Immobilieneigner sorgen. https://www.ishap.at

Wenn die Kinderrutsche zur Katastrophe führt

In großen Wohnhausanlagen, aber auch in immer mehr Bürogebäuden, wird Kindern Spielfläche zur Verfügung gestellt. Meist stehen dort Schaukeln, Rutschen und Ähnliches. Beim Bau solcher Spielplätze wird von den Bauherren meist besondere Sorgfalt auf Qualität und Haltbarkeit der Geräte und Anlagen gelegt.

„Oft vergessen wird allerdings, dass solche Spielplätze auch nach Inbetriebnahme Verantwortung bedeuten. Die Anlagen müssen aufgrund von EN Richtlinien und der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht regelmäßig zu bestimmten Stichtagen überprüft werden. Für große Immobilienverwalter ein enormer Organisationsaufwand. Durch eine Digitalisierung der Gebäudedokumentation und des bisher nur in Papierform vorliegenden Bauwerksbuches, kann eine gesetzliche Überprüfung vom System auch automatisch an Fachunternehmen weitergeleitet und beauftragt werden. Damit für Immobilienverwalter oder Eigner aus einem Spiel nicht einmal eine todernste Schadenersatzklage vor Gericht wird“, so Ing. Thomas Korol, Entwickler des digitalen ISHAP-Bauwerksbuches und der dazu gehörenden Befund-App, die automatisch über 140 sicherheitsrelevante Gebäudekomponenten informiert und endlich Organisation der regelmäßigen Überprüfungsintervalle automatisiert. Für 100 Prozent Sicherheit von Kind und Spielplatzbetreiber.

Wartungen und Überprüfungen auf Spielplätzen sind zu protokollieren!

Nicht nur Spielplätze, sondern unzählige technische Anlagen oder Gebäudeelemente unterliegen einer gesetzlich vorgeschriebenen Wartungs- und Überprüfungspflicht. Dafür braucht es bei großen Wohnkomplexen oder Bürogebäuden, ein geeignetes Sicherheitsmanagement. Dabei müssen in genau festgelegten Zeitabständen einerseits visuelle Routine-Inspektionen und operativ technische Inspektionen durchgeführt werden. Andererseits gibt es Fristen für eine jährliche Hauptinspektion. Alle diese Inspektionen und Wartungen sind zu protokollieren. Bei der Vielzahl an Prüfungsterminen und Fristen für die unterschiedlichsten Anlagen kommt es daher immer wieder zum Übersehen von Terminen.

„Genau dabei unterstützt eine digitale Gebäudedokumentation und das digitale Haus von ISHAP. Egal, ob am PC, Handy oder Tablet. Zu jederzeit kann auf die kompletten Hauspläne und die Pläne der Haus- und Sicherheitstechnik zugegriffen werden. Das System informiert rechtzeitig über anstehende Überprüfungsintervalle und kann auf Wunsch sogar die entsprechenden Handwerksunternehmen oder Prüfer beauftragen. Damit es keine Strafen gibt. Aber vor allem keine Probleme bei Gericht. Denn jeder Spielplatzbetreiber ist nicht nur für die Aufstellung, sondern auch für regelmäßige Prüfung und Instandhaltung der Spielgeräte und des Bodens am Spielplatz vom Gesetz her verantwortlich“, so ISHAP-Geschäftsführer Ing. Thomas Korol.

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Aussender: ISHAP Gebäudedokumentations GmbH

Ansprechpartner: Bmstr. Ing. Thomas Korol

Tel.: +43 1 236413201

E-Mail: t.korol@ishap.at

Website: www.ishap.at

[ Quelle: http://www.pressetext.com/news/20200227005 ]

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