Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
Klagenfurt (pta021/21.04.2020/12:00) – Aufgrund der dringenden Empfehlung der FMA an österreichische Banken, von der Ausschüttung von Dividenden für das abgelaufene Geschäftsjahr Abstand zu nehmen, wird der Vorstand der Emittentin mit dem Vorschlag an den Aufsichtsrat herantreten, den Gewinnverwendungsvorschlag für das Geschäftsjahr 2019 abzuändern. Vorgeschlagen wird voraussichtlich, an Vorzugsaktionäre die satzungsmäßige Mindestdividende (0,12 EUR je Vorzugsaktie) auszuschütten und an Stammaktionäre eine Dividende von 0,12 EUR je Stammaktie nur dann auszuschütten, wenn die genannte Empfehlung der FMA noch im Jahr 2020 aufgehoben wird.
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Aussender: BKS Bank AG
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Land: Österreich
Ansprechpartner: Mag. Herbert Titze
Tel.: 0463-5858-120
E-Mail: herbert.titze@bks.at
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