Online-Shops: Vier von zehn Kunden frustriert

Börsenbär und Bulle

Amazon-Paket: oft Frust bei der Lieferung (Foto: unsplash.com, Wicked Monday)pressetext.redaktion

Berlin (pte017/24.11.2020/10:30) – Vier von zehn deutschen Verbrauchern hatten schon einmal Probleme bei Online-Bestellungen aus dem Ausland. Dazu zählen lange oder ausbleibende Lieferungen, Komplikationen beim Widerruf oder in einigen Fällen sogar gefährliche und unsichere Waren. Ein Großteil der Konsumenten sieht die E-Commerce-Plattformen als verantwortlich für verlässliche Sendungen ihrer Dritthändler. Das zeigt eine Umfrage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) http://vzbv.de .

„Prominente Rolle“

„Verbraucher sagen ‚Ich kaufe bei dem Online-Marktplatz‘ und nicht ‚Ich kaufe bei einem Anbieter in China‘. Diese prominente Rolle von Marktplätzen muss sich auch in ihrer Verantwortung für die angebotenen Produkte widerspiegeln. Online-Marktplätze müssen für die Einhaltung von Verbraucherrechten haften, wenn sie einen beherrschenden Einfluss auf die Anbieter ausüben und keine ausreichenden Sorgfaltspflichten übernehmen“, sagt vzbv-Vorstand Klaus Müller.

2.848 deutsche Konsumenten haben an der Umfrage teilgenommen. 41 Prozent hatten schon Schwierigkeiten bei Bestellungen aus dem Ausland, 23 Prozent bei Lieferungen innerhalb Deutschlands oder der EU. 93 Prozent der Befragten zufolge müssen Plattformen wie Amazon selbst dafür sorgen, dass sich Dritthändler an die EU-Richtlinien halten.

Vertragspartner haften

Laut dem vzbv ist der in diesem Jahr von der EU-Kommission gestartete Digital Services Act eine Chance, E-Commerce-Plattformen stärker in die Pflicht zu nehmen. Wenn Marktplätze faktisch als Vertragspartner auftreten oder entscheidenden Einfluss auf Anbieter ausüben, müssen sie selbst wie ein Vertragspartner haften. Sie können sich von dieser Haftung befreien, wenn sie nachweisen, den betreffenden Dritthändler umfassend überprüft zu haben.

Eine Überarbeitung braucht dem vzbv zufolge auch die europäische Produktsicherheitsrichtlinie. Online-Marktplätze müssten von der EU rechtlich als Akteure in der Lieferkette definiert werden. Sie sollten eine Verantwortung für die Sicherheit von Waren tragen. Global bräuchte es außerdem stärkere Zollbehörden und mehr Kooperation zwischen Marktüberwachungsbehörden, heißt es.

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