FPSB Deutschland: Neue gesetzliche Regeln 2021

Börsenbär und Bulle

Finanzplanung ist Lebensplanung (Foto: iStock)Financial Planning Standards Board Deutschland e.V.

Frankfurt/Main (pts008/30.12.2020/10:15) – Neues Jahr – neue gesetzliche Regelungen. Ob Kindergeld, Solidaritätszuschlag oder Rürup-Rente: Es gibt 2021 für Verbraucher und Steuerzahler einige wichtige Änderungen zu beachten. Und die gute Nachricht lautet: Die meisten der neuen Regeln und Gesetze, die ab dem 1. Januar in Kraft treten, bedeuten für viele Bundesbürger mehr Geld im Portemonnaie. „Die aus unserer Sicht allerwichtigste Änderung betrifft den Solidaritätszuschlag. Er wird für die meisten Steuerzahler abgeschafft“, informiert Professor Dr. Rolf Tilmes, Vorstandsvorsitzender Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland). „Es ist ratsam, diese steuerliche Entlastung für den Vermögensaufbau beziehungsweise die Altersvorsorge zu verwenden“, empfiehlt Tilmes. In diesem Zusammenhang könnte man zum Jahreswechsel auch gleich die persönliche Finanzplanung mal wieder unter die Lupe nehmen. Professionelle Hilfestellung bieten hier die vom FPSB Deutschland zertifizierten CERTIFIED FINANCIAL PLANNER® (CFP®).

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5,5 Prozent der Einkommensteuer fließen hierzulande als sogenannter Solidaritätszuschlag in die Staatskasse. Er war nach der Wende als Sondersteuer vor allem für den Aufbau Ostdeutschlands eingeführt worden. Doch 2020 wird er zum letzten Mal fällig. Für etwa 90 Prozent der heutigen Zahler wird der Soli ab Januar vollständig entfallen, für weitere rund 6,5 Prozent entfällt er teilweise. Die Abschaffung gilt übrigens für alle Steuerzahler. Also nicht nur für Arbeitnehmer, sondern zum Beispiel auch für Selbstständige.

Zwar können einige Hundert Euro im Jahr zusammenkommen, die Entlastung für jeden einzelnen ist jedoch sehr unterschiedlich. So ist die Höhe der Summe auch vom Familienstand und der Anzahl der Kinder abhängig. Laut einer Beispielrechnung der Bundesregierung spart beispielsweise ein verheiratetes Paar mit zwei Kindern und zwei Brutto-Einkommen in Höhe von 66.000 Euro beziehungsweise 54.800 Euro künftig knapp 1.000 Euro pro Jahr.

„Diesen zusätzlich zur Verfügung stehenden Betrag sollten Verbraucher für die Altersvorsorge nutzen. So lässt sich über die Jahre einiges ansparen, vorausgesetzt, das Geld wird gut am Kapitalmarkt investiert und nicht einfach aufs Sparbuch oder schlecht verzinste Tagesgeldkonten gepackt“, sagt Prof. Tilmes, der auch Academic Director Finance & Wealth Management an der EBS Executive School, Oestrich-Winkel, ist.

Zumal sich durch weitere Gesetzesänderungen das Altersvorsorgepolster zusätzlich aufpeppen lässt. So steigt ab Januar das Kindergeld für das erste und zweite Kind von 204 auf 219 Euro pro Monat, für das dritte Kind von 210 auf 225 Euro und ab dem vierten Kind von 235 auf 250 Euro. Gleichzeitig erhöht sich der Kinderfreibetrag eines Elternpaares insgesamt auf 8.388 Euro.

Um die Folgen der Coronakrise abzumildern, hat die Bundesregierung auch bei der Einkommenssteuer für eine Entlastungen gesorgt. Für alle Steuerzahler steigt der Grundfreibetrag, auf den man keine Steuern zahlen muss. 2021 liegt er bei 9744 Euro statt bisher 9408 Euro. Die Grenze, ab der der 42-prozentige Spitzensteuersatz fällig wird, steigt leicht auf ein Jahreseinkommen von 57.919 Euro. Außerdem dürfen Alleinerziehende höhere Unterhaltsleistungen bei den Steuern abziehen.

Auch bei der Basis-Rente gibt es Änderungen zu beachten: Nicht gesetzlich Rentenversicherungspflichtige, Freiberufler und Selbstständige können Aufwendungen für die Rürup-Rente vom zu versteuernden Einkommen als Vorsorgeaufwendungen abziehen. Dadurch sinkt die zu entrichtende Einkommensteuer.

Und schließlich können Arbeitnehmer bei der betrieblichen Altersvorsorge dank der Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze mehr investieren. Konkret können Arbeitnehmer bis zu acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei und vier Prozent sozialabgabenfrei zur Investition in eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung nutzen. Somit steigt 2021 der steuerfreie Anteil von 552 auf 568 Euro im Monat und der sozialabgabenfreie Maximalanteil auf 284 Euro (bisher 276 Euro).

Langfristige Finanzplanung zahlt sich aus

Viele Änderungen stehen also an, auf die sich Verbraucher und Investoren einstellen sollten. „Bleiben werden aber auch 2021 die niedrigen Zinsen am Kapitalmarkt. Sie erschweren weiterhin die langfristige Vorsorge erheblich“, gibt Tilmes zu bedenken. Anleger sollten deshalb bei ihren Finanzen den Status-quo regelmäßig prüfen lassen. „Eine langfristige und gut strukturierte Finanz- und Vermögensplanung wird sich auszahlen“, sagt der FPSB-Vorstand. Diese Überprüfung sollte im Rahmen einer ganzheitlichen Finanzplanung stattfinden. Da solch eine disziplinierte Strategieplanung aber meist ohne professionelle Hilfe nicht gelingt, sollten sich Anleger von qualifizierten Finanzfachleuten, wie den vom FPSB zertifizierten CFP®-Professionals, unterstützen lassen.

Über den FPSB Deutschland e.V.

Das Financial Planning Standards Board Ltd. – FPSB ist ein globales Netzwerk mit derzeit 26 Mitgliedsländern und rund 190.000 Zertifikatsträgern. Das Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland) mit Sitz in Frankfurt/ Main gehört seit 1997 als Vollmitglied dieser Organisation an. Ziel ist es, den weltweiten Berufsstandard für Financial Planning zu verbreiten und das öffentliche Vertrauen in Financial Planner zu fördern.

Aufgabe des FPSB Deutschland ist die Zertifizierung von Finanz- und Nachfolgeplanern nach international einheitlich definierten Regeln zu Ausbildung, unabhängigen Prüfungen, Erfahrungsnachweisen und Ethik. Für die Verbraucher ist die Zertifizierung zum CERTIFIED FINANCIAL PLANNER®-Professional, zum CERTIFIED FOUNDATION AND ESTATE PLANNER-Professional und zum European Financial Advisor EFA® ein wichtiges Gütesiegel. Als Prüf- und Begutachtungsstelle für DIN CERTCO und Austrian Standards Plus hat der Verband zusätzlich 1.400 Personen seiner rund 1.800 Zertifikatsträger nach DIN ISO 22222 (Geprüfter Privater Finanzplaner) zertifiziert.

Der FPSB Deutschland hat den Anspruch, Standards zur Methodik der ganzheitlichen Finanzberatung zu setzen. Die Definitionen und Standards der Methodik sind Grundlage für deren Weiterentwicklung, Ausbildung und Regulierung. Um seine Ziele zu erreichen, arbeitet der FPSB Deutschland eng mit Regulierungs- und Aufsichtsbehörden, Wissenschaft und Forschung, Verbraucherschützern sowie Presse und interessierter Öffentlichkeit zusammen.

Ein wichtiges Anliegen des FPSB ist außerdem die Verbesserung der finanziellen Allgemeinbildung. Zu diesem Zweck hat der FPSB Deutschland einen Verbraucher-Blog lanciert, der neutral, anbieterunabhängig und werbefrei über alle relevanten finanziellen Themen informiert. Unter www.frueher-planen.de können sich Verbraucher regelmäßig über die Themen Vermögensaufbau und Altersvorsorge informieren, aufgeteilt in sechs verschiedene Lebensphasen. Zudem finden Anleger dort drei Online-Rechner zur Berechnung der Altersrente und der Basisrente sowie zur Optimierung der Fondsanlage.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: http://www.fpsb.de

(Ende)

Aussender: Financial Planning Standards Board Deutschland e.V.

Ansprechpartner: Iris Albrecht

Tel.: +49 681 410 98 06 10

E-Mail: presse@fpsb.de

Website: www.fpsb.de

[ Quelle: http://www.pressetext.com/news/20201230008 ]

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