Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt
Wien (pta018/08.02.2021/10:55) – Am 10. November 2020 hat die Hauptversammlung beschlossen für das Geschäftsjahr 2019 am 15. Februar 2021 eine Dividende von EUR 0,75 pro Aktie unter der Bedingung auszuschütten, dass einer solchen Zahlung am 8. Februar 2021 weder eine regulatorische Empfehlung von Dividendenzahlungen abzusehen noch sonstige rechtliche Beschränkungen entgegenstehen.
Am 15. Dezember 2020 hat die Europäische Zentralbank (EZB) Banken aufgefordert, Dividendenausschüttungen bis zum 30. September 2021 auszusetzen bzw. zu begrenzen. Als Begrenzung wurde festgelegt, dass Dividendenzahlungen weder mehr als 15 % des akkumulierten Gewinns für 2019 und 2020 ausmachen noch 20 Basispunkte der CET1-Quote übersteigen dürfen. Nachdem zu erwarten ist, dass die geplante Dividende von EUR 0,75 pro Aktie 20 Basispunkte der CET1-Quote übersteigt, würde eine Zahlung der EZB-Empfehlung zuwiderlaufen.
Die Erste Group hält auch weiterhin daran fest, ihre Aktionäre angemessen zu vergüten. Dementsprechend plant die Erste Group eine Dividendenzahlung im Rahmen der regulatorischen Empfehlungen und mit Zustimmung der Hauptversammlung 2021 für Mai 2021.
Sobald die EZB Empfehlung aufgehoben wird, beabsichtigt die Erste Group im Rahmen ihrer Kapital- und Gewinnsituation ihre Aktionäre angemessen zu vergüten. Weitere Details werden gemeinsam mit der Veröffentlichung des vorläufigen Jahresergebnisses für das Geschäftsjahr 2020 am 26. Februar 2021 bekanntgegeben.
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