Geschäfte mit nahestehenden Personen gemäß § 111c Abs. 2 AktG
Leverkusen (pta013/09.02.2021/09:00) – Die Biofrontera AG, Leverkusen („Gesellschaft“) hat am 05.02.2021 mit der Maruho Deutschland GmbH, Düsseldorf („Darlehensgeber“) eine Unterstützung der laufenden Kapitalmarktaktivitäten der Gesellschaft wie nachfolgend dargestellt vereinbart („Vereinbarung“ oder „Vertrag“). Der Darlehensgeber hält mehr als 20 % der Anteile an der Gesellschaft und ist damit eine nahestehende Person im Sinne von § 111a Abs. 1 AktG.
Hintergrund der Vereinbarung ist die von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 28. Mai 2020 erfolgte Beschlussfassung, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 8.969.870 durch Ausgabe von bis zu 8.969.870 neuen auf den Namen lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00 („Neue Aktien“) gegen Bareinlagen zu erhöhen. Ein Angebot zum Bezug der Neuen Aktien wurde am 05.02.2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Die Neuen Aktien werden den Aktionären der Gesellschaft im Wege des mittelbaren Bezugsrechts über die von der Gesellschaft beauftragte Emissionsbank („Darlehensnehmer“) zum Bezug sowie etwaige nicht-bezogene Neue Aktien bestehenden Aktionären der Gesellschaft und sonstigen Investoren im Wege eines Mehrbezugs bzw. im Rahmen einer Privatplatzierung zum Erwerb angeboten. Darüber hinaus sollen nicht bezogene Neue Aktien als Grundlage für die weitere Schaffung von American Depositary Shares, die jeweils zwei Stammaktien der Gesellschaft verbriefen („ADS“), verwendet werden, die wiederum von einem US-Finanzinstitut Anlegern in den USA („US-Investoren“) angeboten werden („US-Angebot“). Der Darlehensgeber hat sich verpflichtet, dem Darlehensnehmer bestehende Aktien der Gesellschaft („Leihe-Aktien“) unentgeltlich in Form einer Wertpapierleihe zur Verfügung zu stellen. Die Leihe-Aktien würden in ADS umgewandelt werden, und zwar in dem Umfang, in dem US-Investoren im Rahmen des US-Angebots ADS zeichnen und diesen ADS zugeteilt werden. Der Grund für die Wahl dieser Struktur ist, den Erwartungen der US-Investoren hinsichtlich des Abwicklungsprozesses bzw. der Abwicklungsgeschwindigkeit für die ADS zu entsprechen. Der Darlehensnehmer würde im Umfang der ausgenutzten Wertpapierleihe Neue Aktien zeichnen und diese an den Darlehensgeber zurück liefern. Die Gesellschaft hat sich gegenüber dem Darlehensgeber verpflichtet, dem Darlehensnehmer eine entsprechende Anzahl Neue Aktien zuteilen. Für diese Leistung erhält der Darlehensgeber keine Vergütung, sondern lediglich einen Ersatz für eigene Kosten von der Gesellschaft. Für den Fall, dass es nicht zur Ausgabe der Neuen Aktien kommt und der Darlehensnehmer die Wertpapierleihe daher nicht vollständig zurückführt, sondern dem Darlehensnehmer den Bezugspreis je bei US-Investoren platzierter Leihe-Aktie zahlt, erhält der Darlehensgeber jedoch eine Vergütung von der Gesellschaft. Die Vergütung entspricht dem Differenzbetrag zwischen dem Schlusskurs je Aktie der Gesellschaft im XETRA-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse am Tag der Übertragung der Leih-Aktien an den Darlehensnehmer (der „Referenzkurs“) und dem Bezugspreis je Neuer Aktie, multipliziert mit der Anzahl der bei US-Investoren platzierten Leih-Aktien. Sollte der Bezugspreis höher sein als der Referenzkurs, entfällt die Vergütung. Das genaue Volumen des Geschäfts ist derzeit nicht bezifferbar, da dies – wie dargestellt – von möglichen künftigen Entwicklungen abhängt. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat dem Abschluss der Vereinbarung zugestimmt.
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Aussender: Biofrontera AG
Adresse: Hemmelrather Weg 201, 51377 Leverkusen
Land: Deutschland
Ansprechpartner: Investor Relations
Tel.: +49 (0) 214 87 63 20
E-Mail: ir@biofrontera.com
Website: www.biofrontera.com
ISIN(s): DE0006046113 (Aktie)
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