Frankfurt am Main (pts023/29.04.2021/11:30) – Immer mehr Anleger interessieren sich für Kryptowährungen – Gewinne werden jedoch anders besteuert als Wertpapiere – Finanzämter schauen genauer hin – Risiken eines Investments übersteigen Ertragschancen
Der Hype um Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum oder Ripple nimmt stark zu und mit ihm das Interesse auch eher konservativer Anleger. Sie werden angelockt in der Hoffnung auf schnellen Reichtum. Immer mehr Anleger fragen sich: Kann man es sich leisten, die Kryptowährungen angesichts der enormen Kursgewinne in den vergangenen Monaten weiter zu ignorieren? So knackte etwa der Bitcoin im März die magische Marke von 60.000 US-Dollar – und nicht wenige Experten erwarten, dass es 2021 sogar noch über 100.000 US-Dollar geht.
Doch Vorsicht: „Ebenso wie die Ertragschancen sind auch die Risiken immens“, urteilt Professor Dr. Rolf Tilmes, Vorstandsvorsitzender des Financial Planning Standards Board Deutschland (FPSB Deutschland). Schließlich sei der Handel sehr stark von Spekulation geprägt. „Anleger brauchen starke Nerven. Der Kurs der Kryptowährung fährt immer wieder Achterbahn“, so Tilmes. Hinzu kommt: Anders als etwa bei Aktien oder Gold existiert bei Kryptowährungen kein echter Bewertungsmaßstab.
Neben der Frage, wie man nun am besten und effektivsten in Bitcoin & Co. investieren könnte, rückt auch ein anderer Aspekt zunehmend in den Blickpunkt: die Frage der steuerlichen Behandlung. Das erste Problem dabei ist, dass die steuerliche Behandlung nicht definitiv geklärt ist. Weder gibt es eine ausdrückliche gesetzliche Regelung noch Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes. Aus Sicht der Finanzverwaltung werden Kryptowährungen wie Fremdwährungen, also zum Beispiel USD, behandelt.
„Wenn Anleger innerhalb eines Jahres kaufen und verkaufen, müssen sie Gewinne in der Einkommensteuererklärung angeben“, erläutert Prof. Tilmes, der neben seiner Vorstandstätigkeit auch Academic Director Finance & Wealth Management an der EBS Executive School, Oestrich-Winkel, ist.
Das bedeutet: Die Gewinne von Krypto-Währungen unterliegen nicht der Abgeltungssteuer, sondern werden vom Finanzamt als privates Veräußerungsgeschäft gewertet und müssen entsprechend mit dem jeweiligen persönlichen Einkommensteuersatz versteuert werden. „Ein Verkauf von Bitcoin zählt somit als privates Veräußerungsgeschäft“, erklärt der FPSB-Vorstand. Dazu zählt auch der Tausch in andere Krypto-währungen.
Freigrenze von 600 Euro
Bei der Versteuerung von Kryptowährungen gilt außerdem wie bei allen privaten Veräußerungsgeschäften eine Freigrenze – kein Freibetrag – von 600 Euro pro Jahr. Ergibt sich ein höherer Gewinn, so ist dieser in voller Höhe mit dem persönlichen progressiven Steuersatz zu versteuern. Immerhin: Auch Verluste lassen sich steuerlich berücksichtigen. Etwaige Verluste können mit eventuellen Gewinnen aus dem Vorjahr verrechnet werden.
Anders verhält es sich mit indirekten Anlageprodukten wie ETFs, Zertifikaten oder Contracts for Difference, die lediglich die Wertentwicklung der Kryptowährungen abbilden. Mögliche Gewinne daraus müssen Anleger, wie bei anderen Anlageprodukten auch, mit der Abgeltungssteuer versteuern, also pauschal 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
Wie auch immer ein Investment genau aussieht: „Für Anleger, die Kryptowährungen kaufen und verkaufen, ist es sehr wichtig, den Handel genau und lückenlos zu dokumentieren und ihn in der Einkommensteuererklärung anzugeben“, rät Tilmes. Ansonsten ist es Steuerhinterziehung. Zumal angesichts der wachsenden Bedeutung des Themas die Finanzämter immer genauer hingucken.
Der FPSB-Vorstand macht keinen Hehl daraus, dass er Kryptowährungen als Investmentvehikel sehr kritisch gegenübersteht: „Bitcoin & Co. sind allein schon mit Blick auf ihre ausgeprägten Wertschwankungen keine seriöse Alternative für die Altersvorsorge“, sagt Tilmes und verweist auf entsprechende aktuelle Warnungen der europäischen Aufsichtsbehörde ESA (European Supervisory Authorities) sowie der deutschen Finanzaufsicht BaFin. Dort heißt es: „Ungeachtet jüngster Kursrekorde handelt es sich bei virtuellen Währungen wie dem Bitcoin und anderen Kryptowerten um hoch riskante und spekulative Investments.“
Professionals verhindern Fehlentscheidungen
Er rät stattdessen zu einer langfristigen Betrachtungsweise: „Wer Geld langfristig sparen will, der muss ganz anders an das Thema Geldanlage herangehen.“ Dazu braucht es zuallererst eine klare Formulierung der Anlageziele und der Risikoeinstellung eines Anlegers sowie ein ganzheitlicher Blick auf die Vermögenssituation. Wichtige Unterstützung dabei können Investment-Experten wie die vom FPSB Deutschland zertifizierten CERTIFIED FINANCIAL PLANNER®-Professionals leisten. Sie beraten ihre Kunden objektiv rund um das Thema Investieren, ohne sich dabei von Marktstimmungen und kurzfristigen Trends beeinflussen zu lassen.
Über den FPSB Deutschland e.V.
Das Financial Planning Standards Board Ltd. – FPSB ist ein globales Netzwerk mit derzeit 27 Mitgliedsländern und rund 192.000 Zertifikatsträgern. Dessen Ziel ist es, den weltweiten Berufsstandard für Financial Planning zu verbreiten und das öffentliche Vertrauen in Financial Planner zu fördern. Das Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland) mit Sitz in Frankfurt am Main gehört seit 1997 als Vollmitglied dieser Organisation an.
Zentrale Aufgabe des FPSB Deutschland ist die Zertifizierung von Finanz- und Nachfolgeplanern nach international einheitlich definierten Regeln. Wichtige Gütesiegel sind der CERTIFIED FINANCIAL PLANNER®-Professional, der CERTIFIED FOUNDATION AND ESTATE PLANNER-Professional, der EFPA European Financial Advisor® EFA und der CGA® CERTIFIED GENERATIONS ADVISOR. Der FPSB Deutschland hat ferner den Anspruch, Standards zur Methodik der ganzheitlichen Finanzberatung zu setzen. Dafür arbeitet der FPSB Deutschland eng mit Regulierungs- und Aufsichtsbehörden, Wissenschaft und Forschung, Verbraucherschützern sowie Presse und interessierter Öffentlichkeit zusammen. Ein weiteres Anliegen des FPSB Deutschland ist die Verbesserung der finanziellen Allgemeinbildung. Zu diesem Zweck hat der Verband den Verbraucher-Blog http://www.frueher-planen.de lanciert. Er informiert neutral, anbieterunabhängig und werbefrei über alle relevanten finanziellen Themen und beinhaltet drei Online-Rechner zur Berechnung der Altersrente und der Basisrente sowie zur Optimierung der Fondsanlage.
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