Greifensee (pts021/27.10.2021/11:00) – Normen, Gesetze, Verordnungen, Regeln – die Anzahl der Vorschriften für Büroeinrichtung ist beeindruckend. Der Fokus des vielschichtigen Normen- und Regelwerks liegt auf dem Arbeitsschutz der Arbeitnehmer, um ermüdungsfreies Arbeiten ebenso wie die Produktivität der Unternehmen und Betriebe zu ermöglichen.
Übersicht über rechtliche Regeln für die Büroplanung
Ein wichtiger Punkt der Büroeinrichtung und Gestaltung ist die Beschaffung von Mobiliar, das sicher ist und die Arbeit leicht macht. Gekennzeichnete Möbel erfüllen technische und formelle Voraussetzungen – etwa bei Fragen der Ergonomie – und machen den Einkauf leichter. Normen haben nicht die rechtliche Aussagekraft wie Gesetze oder Verordnungen.
Jedes Unternehmen kann zum Beispiel seine eigene „Regeln“ aufsetzen. In grober Zusammenfassung lässt sich zumindest eine hierarchische Reihenfolge aufstellen:
* Gesetz: z.B. das Arbeitsschutzgesetz („Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit.“)
* Verordnung: z.B. die Arbeitsstättenregelung ASR (D), die Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz (CH) oder auch Regeln zur Arbeitsmedizin
* Norm: Hierunter fallen die bekannteren freiwilligen Standards der DIN (Deutsches Institut für Normung) und der SNV (Schweizerische Normen-Vereinigung), EN (Europäische Norm) oder ISO (International Organization for Standardization)
* Bestimmung: z.B. weitere Regelungen zu Büroarbeitsplätzen oder Schutz gegen Sonneneinstrahlung (in Deutschland durch die DGUV)
Normierung und Arbeitsschutz
Normen für die Einrichtung von Büros und Arbeitsplätzen sind rechtlich nicht verbindlich – jedoch können zusätzlich andere Vorgaben der gesetzlichen Anforderungen an Arbeitsplätzen als Hilfe dienen. Normen kommt im Rahmen der Dokumentation oder Arbeitsmedizin allerdings eine zentrale Rolle zu, vor allem bei der Benennung der Norm im Zusammenhang mit der Produktsicherheit (ProdSG) und bei den gekennzeichneten Normen zum Arbeitsschutz.
Hier ist die Kommission für Arbeitsschutz und Normung KAN verantwortlich. Sie vertritt die Interessen des Arbeitsschutzes bei der Normgebung. https://www.kan.de/normung/basisdokumente-kan-positionen
Normen für Büromöbel und Einrichtung
DIN EN 527, DIN EN 1335 sowie DIN 5034 und DIN 5035 – und fertig ist die Einrichtung des Büros. Diese Normenreihen bilden das Grundvokabular des Mobiliars ab: „Büro-Arbeitstische“ (DIN EN 527), „Büro-Arbeitsstühle“ (DIN EN 1335) und das Licht in natürlicher oder künstlicher Form (DIN 5034 und 5035).
Ferner gelten noch normative Festlegungen, wie die detaillierteren Anforderungen für Arbeit an Bildschirmgeräten DIN EN ISO 9241 mit Anforderungen an Arbeitsplatzgestaltung und Körperhaltung. DIN 4543 definiert die Flächen für die Aufstellung von Büromöbeln, während die Flächen für Kommunikationsarbeitsplätze in der DIN 16555 formuliert sind.
Normierung in Deutschland: DIN und VDI
Das Deutsche Institut für Normung e.V. erarbeitet Normen wie etwa das Format A4, ausgerichtet etwa der Anwenderfreundlichkeit: https://www.din.de/de/ueber-normen-und-standards/basiswissen . Die meisten DIN-Normen sind nicht-harmonisierte Normen und damit unverbindlich. Zur Einrichtung von Arbeitsplätzen können auch andere Auslegungen der Vorlagen aus dem Gesetz oder die technischen Richtlinien des VDI als Grundlage verwendet werden: https://www.vdi.de/richtlinien
DIN-Normen sind für die Büromöbelbranche eine wichtige Grundlage – und damit auch für Einrichter und Planer. Einen verbindlichen Charakter haben Normen nur, wenn in Gesetzen und Verordnungen auf sie Bezug genommen wird.
Die Zusammenarbeit des DIN mit dem Europäische Komitee für Normung CEN und der Internationalen Organisation für Normung ISO vereinfacht den internationalen Warenverkehr. Am Beispiel der Norm zu Arbeitstischen DIN EN 527 zeigt das „DIN EN“ die deutsche Übernahme der Europäischen Norm.
Normen für neue Arbeitswelten
Normen schaffen noch lange keine produktive oder kreative Arbeitsatmosphäre. Aber sie bringen doch eine Art Ordnung ins Büro. Viele Normen und Gesetze zur Büroeinrichtung schützen vor allem die Gesundheit der Arbeitnehmer. Die Dauerbelastung durch täglich mehrstündiges Sitzen wäre ohne Regeln für die Bauart und das Material von Bürostühlen vermutlich nicht machbar.
Die Planung und Einrichtung von Büros orientieren sich nun aber zunehmend an neuen Formen der Zusammenarbeit. Die unter den Begriff New Work fallenden Formate wie freie Zeiteinteilung, befristete Projekte, die Kombination von mobiler Arbeit und Präsenzbüros aber auch neue Ansprüche an Ergonomie und Gesundheitsvorsorge am Arbeitsplatz werden auch stetig neue Herausforderungen an die Normierung auf internationaler Ebene darstellen.
Weiterführende Informationen
Eine kurze, detaillierte Übersicht der Büro-Normen bietet der Industrieverband Büro und Arbeitswelt: https://iba.online/raeume-planen/vorschriften/sonstige-nomen
Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR, oder eben Arbeitsstättenregelung, finden sich bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/ASR/ASR.html
Übersicht über die Publikationen der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz: https://osha.europa.eu/de/publications
Rechtsvorschriften auf Ebene der EU und der Einzelstaaten: https://osha.europa.eu/de/safety-and-health-legislation
Die Wortlaute der DIN-Normen sind käuflich zu erwerben oder normalerweise öffentlich in sogenannten Normen-Infopoints einsehbar: https://www.beuth.de/de/normen-services/auslegestellen #
Wie eine Norm entsteht: https://www.din.de/de/ueber-normen-und-standards/din-norm
(Ende)
Aussender: Denz Design GmbH
Ansprechpartner: Albert Denz
E-Mail: albert.denz@denzdesign.ch
Website: www.denzdesign.ch