Erwerb und/oder Veräußerung eigener Aktien gemäß § 119 Abs. 9 BörseG
Wien (pta050/11.11.2021/14:50) – Rahmenprogramm für Transaktionen eigener Aktien zum Zweck der unentgeltlichen oder verbilligten Abgabe an die Erste Mitarbeiterbeteiligung Privatstiftung, an deren Begünstigte, an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands der Erste Group Bank AG oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens oder eines sonstigen Unternehmens im Sinne von § 4d Abs. 5 Z 1 EStG
Das Mitarbeiterbeteiligungsstiftungsgesetz 2017 ermöglicht seit 1. Jänner 2018 die unentgeltliche oder verbilligte Abgabe von Aktien der Erste Group Bank AG an Arbeitnehmer im Sinne von § 4d Abs. 5 Z 2 EStG (Einkommensteuergesetz) der Erste Group Bank AG sowie an mit dieser verbundenen Konzernunternehmen oder sonstigen Unternehmen im Sinne von § 4d Abs 5 Z 1 EStG.
Die in diesem Zusammenhang erworbenen und unentgeltlich oder verbilligt abgegebenen Aktien werden durch die Erste Mitarbeiterbeteiligung Privatstiftung unter Einhaltung der vorgesehenen Haltefristen von der Erste Mitarbeiterbeteiligung Privatstiftung treuhändig verwahrt und verwaltet.
Durch die einheitliche Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung durch die Erste Mitarbeiterbeteiligung Privatstiftung kann ein weiterer stabiler Kernaktionär der Erste Group Bank AG gebildet werden.
Die Erste Group Bank AG hat 2018 die Gründung der Erste Mitarbeiterbeteiligung Privatstiftung und den anschließenden Start eines Mitarbeiteraktienprogrammes vorgenommen. Das vorhergehende, am 13. Dezember 2019 veröffentlichte Rahmenprogramm läuft am 14. November 2021 aus und wird nun entsprechend den unten angefügten Details verlängert.
Mit Ermächtigung durch die Hauptversammlung vom 19. Mai 2021 zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs. 1 Z 4 sowie Abs. 1a und 1b AktG hat der Vorstand der Erste Group Bank AG am 5. November 2021 den beabsichtigten Erwerb von Erste Group-Aktien innerhalb des Rahmenprogramms für Aktientransaktionen zum Zweck der Übertragung an Mitarbeiter, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands der Erste Group und / oder an die Erste-Mitarbeiterbeteiligung-Privatstiftung beschlossen. Die Genehmigung durch den Aufsichtsrat erfolgte am 10. November 2021.
Mit diesem Beschluss ist es der Erste Group Bank AG möglich, im Rahmen eines Erwerbsprogramms bis zu 250.000 Aktien der Erste Group, höchstens bis zum Gegenwert von EUR 10.000.000 (0,06% des Grundkapitals) zwischen dem 15. November 2021 und dem 18. November 2023 zum Zweck der unentgeltlichen oder verbilligten Abgabe an die Erste Mitarbeiterbeteiligung Privatstiftung, an deren Begünstigte, an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands der Erste Group Bank AG oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens oder eines sonstigen Unternehmens im Sinne von § 4d Abs. 5 Z 1 EStG zu erwerben.
Details zum Erwerbsprogramm
1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung: 19. Mai 2021
2. Tag und Art der Veröffentlichung dieses Hauptversammlungsbeschlusses: Veröffentlichung am 20. Mai 2021 über elektronisch betriebene Informationsverbreitungssysteme gemäß § 119 BörseG
3. Beginn und voraussichtliche Dauer des Erwerbsprogramms eigener Aktien: 15. November 2021 bis 18. November 2023
4. Aktiengattung: auf Inhaber lautende stimmberechtigte Stückaktien (Stammaktien) an der Erste Group Bank AG
5. Maximales Volumen: In Summe bis zu 250.000 Stück, höchstens bis zum Gegenwert von EUR 10.000.000
Maximaler Anteil der zu erwerbenden Aktien am Grundkapital: 0,06%
6. Höchster und niedrigster zu erzielender Preis je Aktie: Der Gegenwert je Aktie darf die Untergrenze von zwei Euro nicht unterschreiten und die Obergrenze von 120 Euro nicht überschreiten.
7. Art und Zweck des Erwerbs eigener Aktien: über die Börse und außerbörslich zum Zweck der unentgeltlichen oder verbilligten Abgabe an die Erste Mitarbeiterbeteiligung Privatstiftung, an deren Begünstigte, an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands der Erste Group Bank AG oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens oder eines sonstigen Unternehmens im Sinne von § 4d Abs. 5 Z 1 EStG
8. Allfällige Auswirkungen des Erwerbsprogramms auf die Börsezulassung der Erste Group Bank AG-Aktien: keine
9. Anzahl und Aufteilung der einzuräumenden oder bereits eingeräumten Aktienoptionen auf Arbeitnehmer, leitende Angestellte und auf die einzelnen Organmitglieder der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens unter Angabe der jeweils beziehbaren Anzahl an Aktien, falls der Emittent Aktienoptionen in der Frist des § 65 Abs. 1 Z 8 einzuräumen beabsichtigt oder sie bereits eingeräumt hat: 0 (Null)
Änderungen des Erwerbsprogramms sowie die durchgeführten Transaktionen werden gemäß den Bestimmungen des BörseG und der VeröffentlichungsVO 2018 auf der Homepage der Erste Group Bank AG unter
http://www.erstegroup.com/de/Investoren veröffentlicht.
Von diesem Beschluss ist ein allfälliger Handel in Aktien an der Erste Group Bank AG im Rahmen des Wertpapierhandels (Ermächtigung gemäß § 65 Abs 1 Z 7 AktG) nicht betroffen.
(Ende)
Aussender: Erste Group Bank AG
Adresse: Am Belvedere 1, 1100 Wien
Land: Österreich
Ansprechpartner: Thomas Sommerauer / Gerald Krames
Tel.: +43 (0)5 0100 – 17326
E-Mail: thomas.sommerauer@erstegroup.com
Website: www.erstegroup.com
ISIN(s): AT0000652011 (Aktie)
Börsen: Amtlicher Handel in Wien
Weitere Handelsplätze: Bucharest Stock Exchange, Prague Stock Exchange