MAX Automation SE: OLG Düsseldorf bestätigt gerichtliche Anordnung einer Sonderprüfung sowie Bestellung eines Sonderprüfers gemäß § 142 Abs. 2 AktG

MAX Automation SE / Schlagwort(e): Rechtssache

MAX Automation SE: OLG Düsseldorf bestätigt gerichtliche Anordnung einer Sonderprüfung sowie Bestellung eines Sonderprüfers gemäß § 142 Abs. 2 AktG

31.01.2023 / 18:30 CET/CEST

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MAX Automation SE: OLG Düsseldorf bestätigt gerichtliche Anordnung einer Sonderprüfung sowie Bestellung eines Sonderprüfers gemäß § 142 Abs. 2 AktG

Düsseldorf, 31. Januar 2023 – Das OLG Düsseldorf hat durch Beschluss vom heutigen Tag die Beschwerde der MAX Automation SE gegen den Beschluss des LG Düsseldorf vom 26. Juli 2022 zurückgewiesen und damit die gerichtliche Bestellung des Wirtschaftsprüfers Dr. Lars Franken, Essen, zum Sonderprüfer bestätigt. Gegenstand der Sonderprüfung ist der Erwerb der AIM-Gruppe durch die Gesellschaft im Jahr 2013. Die MAX Automation SE wird selbstverständlich vertrauensvoll mit dem Sonderprüfer zusammenarbeiten.

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