Der Verwaltungsrat beantragt der Generalversammlung die Einführung eines Kapitalbands

Glarner Kantonalbank AG / Schlagwort(e): Sonstiges

25.03.2023 / 09:01 CET/CEST

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR (SIX) und gemäss Art. 16 KR (BX)

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Ad-hoc-Mitteilung
Gemäss Art. 53 KR

Glarus, 25. März 2023 – Der Verwaltungsrat der Glarner Kantonalbank (GLKB) beantragt der Generalversammlung vom 28. April 2023 die Einführung eines Kapitalbands mit Gültigkeit bis zum 28. April 2028. 

Das mit dem revidierten Aktienrecht neu geschaffene Kapitalband ermöglicht Aktiengesellschaften eine flexiblere Gestaltung und Anpassung der Kapitalstruktur. Die Glarner Kantonalbank möchte von dieser Flexibilisierung Gebrauch machen. Der Verwaltungsrat beantragt deshalb der Generalversammlung vom  28. April 2023 die Einführung eines Kapitalbands. Stimmt die Generalversammlung diesem Antrag zu, ist der Verwaltungsrat ermächtigt, innerhalb von maximal fünf Jahren Aktienkapitalerhöhungen um total bis zu 5 Prozent (das heisst nominal 6.75 Millionen Franken) durch Ausgabe von bis zu 675’000 vollständig zu liberierenden Namenaktien durchzuführen. Das Bezugsrecht der Aktionärinnen und Aktionäre ist grundsätzlich gewahrt und kann nur im Hinblick auf eine allfällige Beteiligung von Organen, Arbeitnehmern, Beauftragten oder Beratern der Gesellschaft beschränkt oder aufgehoben werden.

Für weitere Informationen zu den Anträgen wird auf die Einladung zur Generalversammlung verwiesen. Diese wird den im Aktienregister eingetragenen Aktionärinnen und Aktionären am 31. März 2023 per Post zugestellt und in den Publikationsorganen der GLKB bekanntgemacht. 
 

Kontakt:
Ariane Riedi Wirth
Bereichsleiter Unternehmenssteuerung
Glarner Kantonalbank
8750 Glarus
Telefon: +41 (0)55 646 71 30
E-Mail:
ariane.riedi.wirth@glkb.ch


Ende der Adhoc-Mitteilung


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