Bijou Brigitte modische Accessoires AG: Geschäftsjahr 2022: Dividendenvorschlag

Bijou Brigitte modische Accessoires AG / Schlagwort(e): Dividende

Bijou Brigitte modische Accessoires AG: Geschäftsjahr 2022: Dividendenvorschlag

28.03.2023 / 14:37 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Geschäftsjahr 2022: Dividendenvorschlag

Hamburg, 28. März 2023 – Der Bijou Brigitte-Konzern erwirtschaftete nach vorläufigen und noch ungeprüften Zahlen im Geschäftsjahr 2022 einen Gewinn vor Ertragsteuern i.H.v. 46,3 Mio. EUR (Vorjahr: 19,9 Mio. EUR). Das Konzernergebnis nach Steuern belief sich 2022 auf 35,3 Mio. EUR nach 17,0 Mio. EUR im Vorjahr.

Vor dem Hintergrund des erfolgreichen Geschäftsjahres 2022 werden Aufsichtsrat und Vorstand der Bijou Brigitte modische Accessoires AG der Hauptversammlung am 20. Juni 2023 vorschlagen, für das Geschäftsjahr 2022 eine Basisdividende von 3,00 EUR je Stückaktie sowie darüber hinaus eine Bonusdividende aufgrund des 60-jährigen Firmenjubiläums i.H.v. 2,00 EUR je Stückaktie zu beschließen. Auf Basis des Jahresschlusskurses 2022 (Xetra) von 42,60 EUR entspräche dies einer Dividendenrendite von insgesamt 11,7 %.

Der Konzernabschluss und der Jahresabschluss der Bijou Brigitte modische Accessoires AG für das Geschäftsjahr 2022 werden im April 2023 veröffentlicht. Die Hauptversammlung ist für den 20. Juni 2023 geplant.

 

Ansprechpartnerin für Rückfragen:

Evelyn Elsholz

Investor Relations/Wirtschaftspresse

Tel.: +49 (0) 40 / 606 09 – 3250  

E-Mail: ir@bijou-brigitte.com

wirtschaftspresse@bijou-brigitte.com


28.03.2023 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com


show this

Eine Speicherung der Nachrichten in Datenbanken sowie jegliche Weiterleitung der Nachrichten an Dritte im Rahmen gewerblicher Nutzung oder zur gewerblichen Nutzung sind nur nach schriftlicher Genehmigung durch die EQS Group AG gestattet.
Originalversion auf eqs-news.com ansehen.

AnlegerPlus