vbw Pressemitteilung zum Hinweisgeberschutzgesetz: vbw empört über Verfahrenstrick der Bundesregierung: Bundesrat wird ausgehebelt

Emittent / Herausgeber: ibw – Informationszentrale der Bayerischen Wirtschaft e. V.

/ Schlagwort(e): Sonstiges/Sonstiges

30.03.2023 / 10:36 CET/CEST

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vbw empört über Verfahrenstrick der Bundesregierung: Bundesrat wird ausgehebelt
Brossardt: „Übererfüllung europäischer Vorgaben bringt weiteren Bürokratieschub“

(München, 30.03.2023). Vor der für den heutigen späten Nachmittag geplanten zweiten Lesung zum Hinweisgeberschutzgesetz im Bundestag übt die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. scharfe Kritik am Vorgehen der Bundesregierung und am Inhalt des geplanten Gesetzes. „Die Ampel-Koalition will nach der Ablehnung des Bundesrats eine weitere Zustimmung des Bundesrats umgehen, indem sie das Gesetz in zwei Gesetze aufspaltet. Der erste, für die private Wirtschaft relevante Entwurf, regelt die Verbesserungen beim Schutz von Hinweisgebern einzig auf Bundesebene und löst daher voraussichtlich keine Zustimmungspflicht des Bundesrates aus. Der zweite, zustimmungspflichtige Entwurf, befasst sich speziell mit den Landesinstitutionen. Die Aufspaltung in zwei Gesetze ist nicht korrekt. Die EU-Whistleblowing-Richtlinie gibt keine Differenzierung nach öffentlichem Dienst und Privatwirtschaft vor. Es ist nicht akzeptabel, dass die Bundesregierung auf diese Weise den Bundesrat aushebeln will. Es gibt keinen Grund, Privatwirtschaft und öffentlichen Dienst bei diesem Thema unterschiedlich zu behandeln,“ sagte der Hauptgeschäftsführer der vbw, Bertram Brossardt.

Die vbw moniert zudem, dass die Bundesregierung auch beim neuen Entwurf für die Privatwirtschaft über die Vorgaben der EU hinausgeht: „Das Gesetz schafft ein Wahlrecht, nach dem der Hinweisgeber entscheiden kann, ob er einen verdächtigten Sachverhalt zuerst intern an eine betriebliche Stelle meldet oder sich sofort an die Behörden wendet. Leider sieht das Gesetz keine gesetzlichen Anreize für eine vorrangige interne Meldung vor. Vielmehr werden die Arbeitgeber verpflichtet, ihrerseits Anreize für Beschäftigte zu schaffen, zuerst die internen Meldeverfahren zu nutzen. Damit wird die Zuständigkeit, sinnvolle Verfahren zu etablieren, auf die Unternehmen abgewälzt und der bürokratische Aufwand für sie entsprechend vergrößert. Dieses Vorgehen schafft auch keine Rechtssicherheit“, sagte Brossardt. Außerdem kritisiert er die Pflicht zur Bearbeitung anonymer Meldungen. „Diese können den Betriebsfrieden gefährden. Auch die Ausweitung des Anwendungsbereichs auf eine Vielzahl arbeitsrechtlicher Vorschriften ist unnötig, denn bereits heute existieren im deutschen Arbeitsrecht umfassende Regelungen zum Umgang mit Hinweisgebern“, so Brossardt.

Insgesamt bemängelt die vbw, dass mit dem Gesetz erneut belastende bürokratische Regelungen auf die Unternehmen zukommen. Brossardt: „Dies steht im Widerspruch zur Ankündigung der Bundesregierung, ein Belastungsmoratorium für Unternehmen zu erlassen. Weitere bürokratische Pflichten für Arbeitgeber sind in der derzeitigen angespannten Lage kontraproduktiv und gefährden den Standort.“

Kontakt: Andreas Ebersperger, 089-551 78-373, andreas.ebersperger@ibw-bayern.de, www.vbw-bayern.de
 


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