In den zurückliegenden Jahren haben aktivistische Aktionäre wie Elliot, TCI oder im deutschsprachigen Raum Petrus Advisers mehr Mitsprache bei Unternehmensentscheidungen oder Transaktionen gefordert. Privataktionäre werden dagegen zwar regelmäßig über entsprechende Verbände gegenüber dem Management repräsentiert, tatsächliche Mitsprache bei bedeutenden Unternehmensentscheidungen wurde ihnen aber bisher nicht gewährt. Im Fall der Steinhoff International Holdings NV konnte die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. nun jedoch einen Erfolg verbuchen.
Der Aktionärsvereinigung gelang es nämlich, die Stimmen von über 1.700 Kleinanlegern zu bündeln und somit rund ein Viertel des gesamten Kapitals auf der Hauptversammlung (HV) am 22. März zu vertreten. Auf dieser HV sollte im Rahmen eines Sanierungskonzepts einem Transfer sämtlicher Vermögenswerte auf eine neu zu gründende Gesellschaft beschlossen werden. An dieser hätten die Aktionäre dann nur noch 20 % des wirtschaftlichen Eigenkapitals und keinerlei Stimmrechte mehr gehalten. Mit den Stimmen der SdK konnte eine derartige stille Enteignung der Aktionäre auf der HV aber verhindert werden.
Das aktionärsfeindliche Restrukturierungskonzept hatte seinen Namen überhaupt nicht verdient. Denn strukturiert sollte bis auf die Eigentumsstruktur nichts werden. Die Steinhoff-Gläubiger hätten als Gegenleistung nur die Fälligkeit ihrer Darlehen um drei Jahre bis zum 30.6.2026 verlängert. Ein weiteres Entgegenkommen, z. B. ein Verzicht auf Zinsen oder die volle Rückzahlung der Darlehen (Debt-to-Equity-Swap), war nicht vorgesehen. Hier setzten das Steinhoff-Management und die Finanzgläubiger wohl darauf, dass sich die große Mehrheit der Privataktionäre nicht um die Restrukturierung und die Beschlüsseauf der HV kümmern würde.
Was hätte der Vorstand wohl vorgeschlagen, wären die Finanzverbindlichkeiten in Form von Anleihen breit gestreut bei Privatanlegern platziert gewesen und das Aktienkapital in den Händen von wenigen institutionellen Investoren? Dann hätte die Gesellschaft vermutlich im Rahmen einer Gläubigerversammlung eine Laufzeitverlängerung, einen Zinsverzicht und einen Debt-to-Equity-Swap gefordert. Oder gar einen Forderungsverzicht, wenn im Gegenzug die Eigentümer noch eine kleine Kapitalerhöhung beigesteuert hätten, um die Verwal- tungs- und Restrukturierungskosten begleichen zu können.
Bei der Restrukturierung von Steinhoff ist es nicht geglückt, die Privatanleger über den Tisch zu ziehen. Und das ist gut so! Selbst wenn die Zukunft der Gesellschaft dadurch weiterhin offen und das Szenario eines Totalverlusts nicht vom Tisch ist.
Dieser Artikel stammt aus der AnlegerPlus-Ausgabe 3/23.
Foto: © SdK