tubesolar AG: tubesolar AG beschließt Begebung einer Wandelschuldverschreibung und die Einleitung von Kostensenkungsmaßnahmen

tubesolar AG / Schlagwort(e): Anleihe/Unternehmensrestrukturierung

tubesolar AG: tubesolar AG beschließt Begebung einer Wandelschuldverschreibung und die Einleitung von Kostensenkungsmaßnahmen

31.05.2023 / 12:23 CET/CEST

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tubesolar AG: tubesolar AG beschließt Begebung einer Wandelschuldverschreibung und die Einleitung von Kostensenkungsmaßnahmen

Augsburg, 31. Mai 2023 – Die tubesolar AG (ISIN DE000A2PXQD4) versucht den kurzfristigen Finanzbedarf der Gesellschaft durch die Emission einer Wandelschuldverschreibung zu decken und hierdurch die Insolvenz der Gesellschaft abzuwenden.

Hierzu hat der Vorstand der Gesellschaft heute mit Zustimmung des Aufsichtsrates die Begebung einer Wandelanleihe auf Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der ordentlichen Hauptversammlung vom 14. August 2020 beschlossen.

Nach der heutigen Beschlussfassung begibt die Gesellschaft eine 2,0 %-Wandelschuldverschreibung im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 4.500.000,00, eingeteilt in bis zu 4.500.000 auf den Inhaber lautende, untereinander gleichberechtigte Schuldverschreibungen im Nennbetrag von je EUR 1,00. Jede Schuldverschreibung wird in Höhe ihres Nennbetrages mit 2,0 % p.a. verzinst. Die Laufzeit der Wandelanleihe beginnt am 1. August 2023. Endfälligkeitstag ist der 1. August 2027. Der Wandlungspreis je Aktie beträgt EUR 1,00. Den Aktionären wird das gesetzliche Bezugsrecht gewährt. Die Schuldverschreibungen werden den Aktionären der Gesellschaft im Verhältnis 4 zu 1 (d.h. vier auf den Inhaber lautende Stückaktien berechtigen zum Bezug von einer Schuldverschreibung) zu einem Bezugspreis von 100 % des Nennbetrages von EUR 1,00 je Schuldverschreibung zum Bezug angeboten. Das Umtauschverhältnis beträgt 1 Schuldverschreibung : 1 Aktie. Das entsprechende Bezugsangebot wird voraussichtlich am 2. Juni 2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Die Bezugsfrist beginnt voraussichtlich am 5. Juni 2023 und endet am 19. Juni 2023 (jeweils einschließlich). Nicht von den Aktionären innerhalb der Bezugsfrist bezogene Schuld-verschreibungen werden ausgewählten Investoren im Rahmen einer Privatplatzierung zum Bezugspreis zum Erwerb angeboten.

Aufgrund des gegenwärtigen Börsenkurses der Aktien der Gesellschaft von weit unter einem Euro erscheint eine Kapitalerhöhung ohne vorherigen Kapitalschnitt aus Sicht der Gesellschaft als nicht umsetzbar. Der Vorstand wird daher der nächsten Hauptversammlung eine Kapitalherabsetzung vorschlagen. Eine Kapitalherabsetzung lässt das vorgenannte Umtauschverhältnis unberührt.

Das Bezugsangebot, ein Basisinformationsblatt und die Wandelanleihebedingungen sind voraussichtlich ab dem 2. Juni 2023 auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://tubesolar.de im Bereich Investor Relations abrufbar.

Sollte es nicht gelingen, die Wandelschuldverschreibung zu platzieren, wird der Vorstand voraussichtlich in der zweiten Junihälfte aufgrund Zahlungsunfähigkeit Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beim zuständigen Amtsgericht stellen.

Des Weiteren wird der Vorstand unverzüglich Maßnahmen zur Reduzierung der laufenden Kosten vornehmen. Hierzu gehört auch die sehr umfangreiche Inanspruchnahme von Kurzarbeit. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die Gesellschaft gegenwärtig Lieferschwierigkeiten des wichtigsten Vorprodukts – namentlich der PV-Folie – ausgesetzt ist.

Unabhängig von der Höhe der mit der vorliegenden Emission eingeworbenen Finanzmittel wird die tubesolar AG zur Vermeidung einer Insolvenz und zur Fortführung ihrer Unternehmenstätigkeit darauf angewiesen sein, kurzfristig weitere Finanzmittel – Eigen- und/oder Fremdkapital – aufzunehmen.

 

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