Fernheizwerk Neukölln AG: Abschluss eines Fernwärmebezugsvertrages

Fernheizwerk Neukölln AG / Schlagwort(e): Vertrag

Fernheizwerk Neukölln AG: Abschluss eines Fernwärmebezugsvertrages

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01.06.2023 / 10:26 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


FERNHEIZWERK NEUKÖLLN AKTIENGESELLSCHAFT
WKN: 576790
ISIN: DE0005767909

 

 

 

Ad-hoc-Mitteilung nach Art. 17 Marktmissbrauchsverordnung
übermittelt an die Medien am 01.06.2023 Uhr, 10:00 Uhr

Abschluss eines Fernwärmebezugsvertrages

Aufgrund des Abschlusses der Verhandlungen mit der Vattenfall Wärme Berlin AG hat sich die Fernheizwerk Neukölln AG mit der unmittelbar bevorstehenden Vertragsunterzeichnung den Wärmebezug von der Vattenfall Wärme Berlin AG mit Wirkung ab dem 01.04.2023 für weitere drei Jahre gesichert.

Je nach Entwicklung des Energiemarkts können in der Gesamtschau und über die gesamte Vertragslaufzeit die Konditionen des Wärmebezugs für die Gesellschaft nicht schlechter sein gegenüber dem alten Wärmebezugsvertrag.

Abschließend bewerten lässt sich das aber erst mit der weiteren Abwicklung des Vertrages.

 

Berlin, den 01.06.2023

FERNHEIZWERK NEUKÖLLN AKTIENGESELLSCHAFT

Die Vorständin

Weigandufer 49 – 12059 Berlin

 

Ende der Insiderinformation


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