Ein niederländisches Gericht hat den Antrag der Anlegerschutzvereinigung SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. gegen den WHOA-Restrukturierungsplan von Steinhoff abgelehnt. Das Urteil ist rechtskräftig. Steinhoff hat bereits angekündigt, den Restrukturierungsplan, der eine faktische Enteignung der Aktionäre bedeutet, unverzüglich umzusetzen.
Dass der Restrukturierungsplan sofort in Kraft tritt, ist für Steinhoff deshalb wichtig, weil am 30. Juni die Rückzahlung von Anleihen fällig gewesen wäre. Die Laufzeiten werden nun bis zum 30. Juni im Jahr 2026 ausgedehnt mit einer Option auf weitere Verlängerung.
Gleichzeitig werden die bestehenden Steinhoff-Aktien wertlos, was allerdings keinen großen Unterschied zum aktuellen Aktienkurs von 0,004 Euro mehr bedeutet. Die Aktionäre haben nun die Möglichkeit, ihre Aktien in sogenannte CVRs (contingent value rights) umzutauschen. Dabei handelt es sich um eine Form nicht börsennotierter Anteilsscheine einer neuen Steinhoff-Holdinggesellschaft.
Sollte sich im Restrukturierungsprozess zeigen, dass die Vermögenswerte von Steinhoff die Verbindlichkeiten übersteigen, wovon das Steinhoff-Management aktuell nicht ausgeht, gewährleisten die CVRs den ehemaligen Aktionären Ansprüche auf die sich ergebenden Erlöse. Allerdings stehen den Aktionären laut Restrukturierungsplan nur 20 % der CVRs zu, den Gläubigern dagegen 80 %.
Weitere Schritte nach dem Steinhoff-Urteil
Die SdK hatte in den letzten Monaten stetig an einer Sonderprüfung gearbeitet. Ob wir diese bei Gericht beantragt wird, ist noch nicht final entschieden. Die von der SdK betrauten Anwälte der niederländischen Kanzlei AMS sehen aktuell aus diversen Gründen keine hohen Erfolgsaussichten, diese bei Gericht durchzubekommen. Im Gegensatz dazu schätzen die Anwälte die Aussichten in Bezug auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aufgrund fehlender Ad-hoc-Mitteilung im Jahr 2022 im Zusammenhang mit der fehlenden Bereitschaft der Gläubiger, die am 30.6.2023 fälligen Darlehen zu verlängern, als deutlich aussichtsreicher ein.
Ausführliche Informationen zum Steinhoff-Urteil bietet der aktuelle Newsletter auf der SdK Homepage. SdK Mitglieder können sich außerdem zu einem Webinar anmelden, das am 23. Juni um 19 Uhr stattfinden wird. Der SdK Vorstand wird darin zu Fragen und Kritik in Bezug auf das Vorgehen der SdK im Steinhoff-Fall Stellung nehmen. Hier geht es zur Anmeldung für das Steinhoff-Webinar.
Die Folgen des Urteils ordnet SdK Vorstand Dr. Marc Liebscher zudem in diesem Video ein:
Die Kapital Medien GmbH, der Verlag der Finanzzeitschriften AnlegerPlus, AnlegerPlus News und AnlegerLand ist eine 100-%-Tochter der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Image by Racool_studio on Freepik