HomeToGo startet Aktienrückkaufprogramm von bis zu 10 Mio. €

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HomeToGo startet Aktienrückkaufprogramm von bis zu 10 Mio. €

13.09.2023 / 12:21 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG.

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HomeToGo startet Aktienrückkaufprogramm von bis zu 10 Mio. €

Luxemburg, 13. September 2023 – HomeToGo SE (Frankfurter Wertpapierbörse: HTG) gibt bekannt, dass ihr Vorstand heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen hat, von der Ermächtigung der Hauptversammlung teilweise Gebrauch zu machen und ein Aktienrückkaufprogramm mit einem Gesamtvolumen von bis zu 10 Mio. € (Gesamtkaufpreis ohne Erwerbsnebenkosten) zu starten. Im Rahmen des Programms können im Zeitraum vom 18. September 2023 bis zum 31. Dezember 2024 bis zu 5,7 Mio. Aktien der HomeToGo SE zurückgekauft werden. Gemäß der Ermächtigung durch die Hauptversammlung hat der Vorstand eine anfängliche Preisobergrenze von 3,16 € pro zurückzukaufender Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) festgelegt, behält sich aber vor, diese Obergrenze unter anderem in Abhängigkeit von den Marktgegebenheiten und der Entwicklung der Rückkäufe zu überprüfen.

Die Rückkäufe werden von einem Kreditinstitut über die Börse im Einklang mit den Safe-Harbor-Regeln gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung) in Verbindung mit Kapitel II der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission durchgeführt. Die HomeToGo SE beabsichtigt, die zurückgekauften Aktien zur Erfüllung von Verpflichtungen aus aktienbasierten Vergütungsprogrammen oder sonstigen Zuteilungen von Aktien an Mitarbeiter oder an Mitglieder der Leitungsorgane der HomeToGo SE oder verbundener Unternehmen zu verwenden.

 

Ansprechpartner für Investoren

Sebastian Grabert
+49 157 501 63731
IR@hometogo.com

 

Forward-Looking Statements

Bestimmte Aussagen in dieser Mitteilung können „zukunftsgerichtete Aussagen“ darstellen, die mit einer Reihe von Risiken und Ungewissheiten verbunden sind. Zukunftsgerichtete Aussagen sind im Allgemeinen an der Verwendung der Wörter „können“, „werden“, „sollten“, „planen“, „erwarten“, „antizipieren“, „schätzen“, „glauben“, „beabsichtigen“, „projizieren“, „Ziel“ oder „anvisieren“ oder der Verneinung dieser Wörter oder anderer Variationen dieser Wörter oder vergleichbarer Terminologie erkennbar. Zukunftsgerichtete Aussagen beruhen auf Annahmen, Prognosen, Schätzungen, Projektionen, Meinungen oder Plänen, die von Natur aus mit erheblichen Risiken sowie Ungewissheiten und Eventualitäten behaftet sind, die sich ändern können. HomeToGo SE übernimmt weder jetzt noch zukünftig Gewähr dafür, dass zukunftsgerichtete Aussagen tatsächlich eintreten oder sich als richtig erweisen werden. Die tatsächliche künftige Geschäfts-, Finanz- und Ertragslage sowie die Aussichten können erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen prognostizierten oder vorausgesagten Ergebnissen abweichen. Weder HomeToGo SE noch die mit ihr verbundenen Unternehmen übernehmen eine Verpflichtung zur Aktualisierung der in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen oder anderen Informationen, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen, und erwarten auch nicht, diese öffentlich zu aktualisieren oder zu revidieren, sofern dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.

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