EQS-News: Drägerwerk AG & Co. KGaA / Schlagwort(e): Sonstiges Drägerwerk AG & Co. KGaA: Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission 02.10.2023 / 18:00 CET/CEST Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission Der Vorstand der Drägerwerk Verwaltungs AG hat am 11. September 2023 die Durchführung eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramms für die Drägerwerk AG & Co. KGaA („Dräger“) beschlossen. Zu diesem Zweck wird Dräger eigene Vorzugsaktien im Zeitraum vom 4. Oktober bis voraussichtlich zum 20. November 2023 an der Börse zurückkaufen. Die entsprechenden Aktien werden nicht eingezogen, sondern verbleiben während der zweijährigen Lock-up-Periode in den Aktiendepots der teilnehmenden Mitarbeiter. Im Rahmen des letztjährigen Mitarbeiterbeteiligungsprogramms hat Dräger knapp 109.000 von 706.520 theoretisch möglichen Aktien zurückgekauft. Im laufenden Jahr könnte Dräger bis zu 692.872 Aktien zurückkaufen. Dieser Fall würde jedoch nur dann eintreten, wenn alle berechtigten Mitarbeiter und der Vorstand im vollen Umfang am Programm teilnehmen. Der Aktienrückkauf erfolgt grundsätzlich gemäß der Bestimmung des § 71 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AktG. Soweit die zu erwerbenden Vorzugsaktien Personen gewährt werden sollen, die nicht in einem Arbeitsverhältnis zu der Gesellschaft oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen stehen oder standen, erfolgt der Rückkauf aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 7. Mai 2021, bis zu 10 % des Grundkapitals an eigenen Aktien zurückzukaufen. Mit dem Rückkauf wird eine Bank beauftragt, die ihre Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Vorzugsaktien unabhängig und unbeeinflusst von Dräger trifft. Das Recht von Dräger, das Mandat der Bank vorzeitig zu beenden und den Auftrag auf eine andere Bank zu übertragen, bleibt unberührt. Der Rückkauf erfolgt in beiden Fällen nach den sog. Safe-Harbour-Regelungen des Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission. Der Rückkauf erfolgt über die Börse. Hinsichtlich des Kaufpreises werden die Vorgaben der Safe-Harbour-Regelungen eingehalten. Für diejenigen Vorzugsaktien, die auf Grundlage der Hauptversammlungsermächtigung erworben werden, darf der Kaufpreis je Vorzugsaktie (ohne Erwerbsnebenkosten) zusätzlich den am entsprechenden Börsenhandelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs der Vorzugsaktien im Xetra-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Der Aktienrückkauf kann im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben jederzeit ausgesetzt und wieder aufgenommen werden. Die Transaktionen werden in einer den Anforderungen des Art. 2 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission entsprechenden Weise spätestens am Ende des siebten Handelstages nach deren Ausführung bekannt gegeben. Dräger wird auf der Internetseite der Gesellschaft (www.draeger.com) in der Rubrik Investor Relations über den Verlauf des Rückkaufprogramms nach den gesetzlichen Bestimmungen berichten. Lübeck, 2. Oktober 2023 Der Vorstand Moislinger Allee 53–55
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Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Drägerwerk AG & Co. KGaA |
Moislinger Allee 53-55 | |
23558 Lübeck | |
Deutschland | |
Telefon: | +49 (0)451 882-0 |
Fax: | +49 (0)451 882-2080 |
E-Mail: | info@draeger.com |
Internet: | www.draeger.com |
ISIN: | DE0005550602, DE 000 555 063 6, DE 000 555 071 9 |
WKN: | 555060, 555063 Vorzüge, 555071 Genussschein D |
Indizes: | SDAX |
Börsen: | Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Stuttgart, Tradegate Exchange |
EQS News ID: | 1739405 |
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