Cardea Europe AG: Anleihegläubiger beschließen Restrukturierung der Anleihe 2020/2023

Cardea Europe AG / Schlagwort(e): Anleihe

Cardea Europe AG: Anleihegläubiger beschließen Restrukturierung der Anleihe 2020/2023

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20.10.2023 / 18:45 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG.

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Cardea Europe AG: Anleihegläubiger beschließen Restrukturierung der Anleihe 2020/2023

 

Frankfurt, 20. September 2023. Die Gläubiger der Anleihe 2020/2023 (ISIN: DE000A3H2ZP5 | WKN: A3H2ZP) der Cardea Europe AG („Emittentin“) haben in der vom 16.Oktober 2023 0.00 Uhr bis zum 20.Oktober 2023 24.00 abgehaltenen Abstimmung ohne Versammlung eine Restrukturierung der Anleihe beschlossen.

Dabei wurde insbesondere die Laufzeit der Anleihe um fünf Jahre verlängert, der Zinssatz von 7,25 % p.a. auf 9,25 % p.a. erhöht und der Verpflichtungskatalog (Covenants) angepasst.

Im Einzelnen wurden in der Gläubigerversammlung folgende Beschlüsse gefasst:

1. § 3 Abs. 1 der Anleihebedingungen wird wie folgt neu gefasst:

„Die Schuldverschreibungen werden bezogen auf ihre Festgelegte Stückelung verzinst, und zwar vom 8. Dezember 2020 (einschließlich) mit einem Zinssatz von 7,25 % jährlich („Anfängliche Zinssatz“). Die erste Zinszahlung erfolgt am 8. Dezember 2021.“

2. In § 3 der Anleihebedingungen wird folgender Absatz 1a eingefügt:

„Ab dem Jahr vom 8. Dezember 2022 (ausschließlich) bis zum Fälligkeitstag (ausschließlich) werden die Schuldverschreibungen mit einem Zinssatz von 9,25 % jährlich verzinst. Die Zinsen ab dem 8. Dezember 2022 (ausschließlich) werden erst am Fälligkeitstag fällig.“

3. Im Übrigen bleibt § 3 der Anleihebedingungen unverändert.

4. § 5 Abs. 1 der Anleihebedingungen wird wie folgt neu gefasst:

„Soweit nicht zuvor bereits ganz oder teilweise zurückgezahlt oder angekauft und entwertet, werden die Schuldverschreibungen zu ihrer Festgelegten Stückelung am 8. Dezember 2028 (der „Fälligkeitstag„) zurückgezahlt.“

5.  § 5 Abs. 3 der Anleihebedingungen wird ersatzlos gestrichen.“

Die Emittentin hat den beschlossenen Änderungen der Anleihebedingungen zugestimmt.

 

Ende der Insiderinformation


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